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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : STEAM HARD - Steam sperrt dauerhaft Account


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Amboss
2012-10-30, 13:49:50
Jetzt ist es mir zum zweiten mal passiert: Mein Account wurde gehackt (...) Denke mir nichts weiter dabei und kontaktiere den Support, um mein Passwort zurück zu setzen: Jetzt der Hammer: Steam sperrt meinen Account dauerhaft. Begründung: Ich sei selbst verantwortlich für die Sicherheit meines Accounts und muss nun die Konsequenz tragen. Dies bedeutet: 127 Spiele sind futsch, einfach weg, Geschichte! Selbst eine wiederholte Anfrage brachte keinen Erfolg. Die löschen tatsächlich einfach so meinen Account (der 127 Spielebeinhaltet!) Das ist doch der Hammer schlechthin?
Ich dachte ich bin im falschen Film!? Das ist Willkür par excellence!

Sollte das bestehen bleiben, ist das definitiv mein Abschied aus dem PC Hobby! Cloud-Computing ist der allergrößte Drecksmist den es gibt!!!! :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

Flyinglosi
2012-10-30, 13:51:34
Hast du deinen Benutzernamen+Passwort auch auf anderen Plattformen verwendet?

Rente
2012-10-30, 13:52:00
Poste bitte mal das Ticket hier, klingt sehr willkürlich - zu sehr für meine Verhältnisse.

Amboss
2012-10-30, 13:53:05
Hast du deinen Benutzernamen+Passwort auch auf anderen Plattformen verwendet?

Wie meinst du das? Anderen Rechnern? Ja, oder was meinst du denn genau?

Boris
2012-10-30, 13:53:17
Wie kam es denn dazu, dass dein Account zum zweiten mal gehackt wurde?

Bei mir hat der Steam Guard schon Alarm geschlagen, als ich Steam auf einem anderen Rechner installiert hatte und mich mit meinen Daten einloggen wollte.

Amboss
2012-10-30, 13:54:52
Poste bitte mal das Ticket hier, klingt sehr willkürlich - zu sehr für meine Verhältnisse.

Hello XXX (ICH),

Thank you for contacting Steam Support.

Our records indicate that you were advised to secure your account and your computer by Steam Support in a prior incident.

Unfortunately, as a result of the recurring hijacking issues involving your account, the account has been permanently disabled.

You are responsible for the security of your account and your computer.

Please read the Steam Subscriber Agreement and the Rules of Steam Online Conduct (linked below) if you are unsure of the reason we will not enable your account.

Flyinglosi
2012-10-30, 13:55:32
Wie meinst du das? Anderen Rechnern? Ja, oder was meinst du denn genau?
Ich meinte ob du dich zb. in diversen Foren mit den identen Daten angemeldet hast.

Amboss
2012-10-30, 14:00:02
Ich meinte ob du dich zb. in diversen Foren mit den identen Daten angemeldet hast.

Der einzige "dumme" Zug von mir war es, meinen bereits erwachsenen Schwager-Kindern (Ausland irgendwo) meinen account zu leihen. Ich habe ihnen zwar einen eigenen Account geschenkt mit ein paar Spielen, aber habe mir nichts böses dabei gedacht denen mal meinen eigenen Account zu leihen (was dann dazu führte das er gehackt wurde...)

Da ist eventuell ne Rüge angebracht gewesen, mir aber gleich 127 Spiele zu entziehen ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das geht weit über das Ziel hinaus!

Rente
2012-10-30, 14:02:37
Hello XXX (ICH),

Thank you for contacting Steam Support.

Our records indicate that you were advised to secure your account and your computer by Steam Support in a prior incident.

Unfortunately, as a result of the recurring hijacking issues involving your account, the account has been permanently disabled.

You are responsible for the security of your account and your computer.

Please read the Steam Subscriber Agreement and the Rules of Steam Online Conduct (linked below) if you are unsure of the reason we will not enable your account.
Danke für das Reinkopieren.

Ein weiterer Versuch könnte helfen, eventuell auch mit Verweiß auf deutsches Recht (was so einen Fall vermutlich nicht abdeckt) - vermutlich wirst du aber ohne Anwalt da nichts machen können.

Ist für mich der erste bekannte Fall abseits vom Botten/Cheaten wo so verfahren wird. Wirkt auch ein wenig weltfremd, klar ist das 2. mal scheiße, aber 100% sicher geht nun mal nicht, da können sie nicht einfach sperren nur weil sie sich die Arbeit ersparen wollen.

€: Aiaiai, den Account zu verleihen und dann noch ins Ausland sorgt natürlich für sehr schlechte Karten (zumindestens aus meiner Sicht).

Flyinglosi
2012-10-30, 14:02:42
Ich würde erneut den Support kontaktieren. Eventuell hast du einfach einen schlechtgelaunten Mitarbeiter erwischt.

Godmode
2012-10-30, 14:04:12
Der einzige "dumme" Zug von mir war es, meinen bereits erwachsenen Schwager-Kindern (Ausland irgendwo) meinen account zu leihen. Ich habe ihnen zwar einen eigenen Account geschenkt mit ein paar Spielen, aber habe mir nichts böses dabei gedacht denen mal meinen eigenen Account zu leihen (was dann dazu führte das er gehackt wurde...)

Da ist eventuell ne Rüge angebracht gewesen, mir aber gleich 127 Spiele zu entziehen ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das geht weit über das Ziel hinaus!

Sorry, aber wenn du deinen Account jemanden borgst, wo du nichtmal weißt was der alles auf seinem Rechner drauf hat (Spyware FTW), bist du wirklich selber schuld. Und außerdem warum borgt man bitte seinen Steam Account her? :rolleyes:

Amboss
2012-10-30, 14:04:25
Ich würde erneut den Support kontaktieren. Eventuell hast du einfach einen schlechtgelaunten Mitarbeiter erwischt.

Ich habe das Ticket vorhin noch mal geöffnet.

Amboss
2012-10-30, 14:07:36
Sorry, warum borgt man bitte seinen Steam Account her? :rolleyes:

Weil es an meine Schwager-Kinder geliehen wurde. Außerdem habe ich ihnen bereits einen Account mit ein paar Spielen geschenkt, da sie sich selbst nichts kaufen können, noch der englischen Sprache (nennenswert) mächtig sind. Klar haben die was angestellt, aber wo bleibt da die Verhältnissmäßigkeit? Da vertraut man mal jemand anderem und ist guter Dinge, und dann so was!?

Vikingr
2012-10-30, 14:15:12
Hatten wir nicht letztlich erst nen' Umfragethread, wo's um Passwörter ging...?!
Mit Steam(-accounts) u.a. Dingen sehe & mache ich das so, wie zB. bei der Konto PIN Nummer. Die gibt man NIEMANDEM weiter!
Ich habe eben erst noch über die 3DCenter Startseite nen' Artikel gelesen, wo's darum geht, dass Jugendliche (http://www.golem.de/news/internet-watch-foundation-sexsites-stehlen-bilder-jugendlicher-aus-sozialen-netzwerken-1210-95390.html) sich online scheinbar sicherer fühlen & dort leichter freizügige Fotos posten, als man es im RL machen würde. Du würdest ja auch (hoffe ich) niemandem deine Konto PIN Nummer geben oder die irgendwo im Bekanntenkreis rumreichen. Es ist das selbe Prinzip.
Ohne das böse zu meinen, aber das war von dir aus meiner Sicht grob fahrlässig.

4Fighting
2012-10-30, 14:16:44
Ich mach dann mal Steam guard wieder bei mir an....damit sollte das wiederbeschaffen im Rahmen der Argumentation hilfreich sein:freak:

THEaaron
2012-10-30, 14:23:28
Hast du den Steamguard deaktiviert für das ganze?

CoconutKing
2012-10-30, 14:23:36
haha du bist jetzt voll am arsch, denk nur an das rausgeworfene geld ;D

selber schuld, da helfen auch deine mehrfache nennung von schwager-kindern nix. wer seinen account verleihen kann, kann auch nen neuen machen und alles nochmal kaufen

GSXR-1000
2012-10-30, 14:33:25
ein grund mehr das ganze Cloud gaming zu ignorieren und zu umgehen.
Ich kauf die Spiele zwar, auch wenn sie eigentlich cloud gebunden sind (seis origin oder steam) benutze sie aber grundsätzlich nur gecrackt. Was ich fuer durchaus legitim halte und zum schutz meiner eigenen Rechte als Kunde sehe, die in solchen oben beschriebenen Fällen mit füssen getreten werden.
solche faelle sind erst der anfang der aufgabe von Kundenrechten. Solche dinge werden eher noch zunehmen.
Selbst schuld wenn man als blindes Konsumvieh durch die welt rennt, wie es wohl offensichtlich hier die meisten tun.

Amboss
2012-10-30, 14:41:10
haha

selber schuld,

Was soll das? Wieso darf man nicht seinen Account verleihen? Einen Grund mehr Cloud-Computing zu ignorieren. Echte Spiele, CD mit Pappe und Hülle hätte ich problemlos verleihen können!
Valve macht es sich einfach und schert sich einen Dreck um deutsches Recht. Ist ja nichts neues... Wird Zeit das denen mal einer den Marsch bläst in der EU :mad:

Solch gesetzteswidriges Verhalten auch noch zu verteidigen und sich auch noch lustig zu machen, zeigt welch geistes Kind du bist :biggrin:

fdk
2012-10-30, 14:41:25
Das nächste mal bitte gleich in den startpost schreiben das du accountsharing Betrieben hast. Erspart einem die müßige Diskussion.

Palpatin
2012-10-30, 14:42:58
haha du bist jetzt voll am arsch, denk nur an das rausgeworfene geld ;D

selber schuld, da helfen auch deine mehrfache nennung von schwager-kindern nix. wer seinen account verleihen kann, kann auch nen neuen machen und alles nochmal kaufen
So sehe ich das auch, (an TS) warum hast ihnen nicht deine EC+PIN geliehen wenn sie sich schon nix kaufen können, die armen kleinen :D.

soLofox
2012-10-30, 14:44:26
naja steam ist durch den steam guard schon ziemlich sicher, außer jemand hackt deinen email account ebenfalls, was eher unwahrscheinlich ist. oder man ist so doof und hat überall das gleiche passwort.

von daher ist es leider in der tat deine eigene schuld. :(

Amboss
2012-10-30, 14:44:43
ein grund mehr das ganze Cloud gaming zu ignorieren und zu umgehen.

solche faelle sind erst der anfang der aufgabe von Kundenrechten.

Da kann ich dir nur zustimmen: Es wird einem bewusst, das man der Willkür und Laune eines Irgendjemand ausgeliefert ist, und die bezahlte und gekaufte Ware nicht wirklich besitzt.

Früher war DEFINITIV alles besser!

THEaaron
2012-10-30, 14:47:01
@soLofox
Daran dachte ich nämlich auch. Durch den SteamGuard muss man beide Konten hacken.. darüber hinaus muss man die E-Mail für die Kontaktinformationen kennen.

Ich habe z.B. einen sehr alten Steamaccount bei dem man damals noch die E-Mail Adresse als Nutzernamen hatte, mit einem späteren Update konnte man dann die E-Mail Adresse für den Kontakt zwecks Passwortänderungen und co. ändern.

Vielleicht ist der Übeltäter ja doch in den eigenen Reihen.. ;)

Amboss
2012-10-30, 14:52:12
@soLofox
Daran dachte ich nämlich auch. Durch den SteamGuard muss man beide Konten hacken.. darüber hinaus muss man die E-Mail für die Kontaktinformationen kennen.

Ich habe z.B. einen sehr alten Steamaccount bei dem man damals noch die E-Mail Adresse als Nutzernamen hatte, mit einem späteren Update konnte man dann die E-Mail Adresse für den Kontakt zwecks Passwortänderungen und co. ändern.

Vielleicht ist der Übeltäter ja doch in den eigenen Reihen.. ;)

Steam-Guard war deaktiviert, sonst klappt es nicht wirklich mit dem "Leihen".

Weiter, die Spiele habe ich nach deutschen und europäischen Recht erworben. Ich kann daher diese Spiele auch jemanden ausleihen (unentgeltlich). Was sich Valve zusammenkontruiert aus amerikanischen Recht ist in der EU noch lange nicht gültig!
Das gleiche Theater veranstalten die mit dem Weiterverkauf von gebrauchten Spielen.

THEaaron
2012-10-30, 14:55:57
Das mit dem "Leihen" klappt natürlich auch mit dem Steam-Guard!

Du hättest eine E-Mail bekommen wenn sich dein Bekannter mit deinem Steamaccount einloggen wollte und hättest ihm diese nur übermitteln müssen. Dann ist der Steam-Account für diesen Rechner freigeschaltet und er kann deinen Account nutzen.

Ob und was man jemandem verleiht ist hier übrigens gar nicht der Kernpunkt der Frage. Steam wirbt ja auch damit das man seinen Account von verschiedenen Stellen nutzen kann wenn ich mich recht entsinne.

Hier geht es wohl eher darum das man mit deinem Account Schabernack betrieben hat. Vielleicht hat einer deiner Bekannten einen infizierten Computer.

Amboss
2012-10-30, 15:04:40
Vielleicht hat einer deiner Bekannten einen infizierten Computer.

Das wird es wohl sein. Und jetzt? Die sperren meinen Account mit 127 Spielen, wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? klar, wären 1-3 Spiele drauf gewesen würde ich sagen, scheiss drauf etc. Aber einen so großen Account zu sperren, sehen die eigentlich was sie da machen?
Nur weil ich Geld hätte mir sofort noch 50 solcher Accounts zuzulegen, hier geht es um das Prinzip. Würde man nach so einem Zwischenfall nur noch ein einziges Spiel über Steam für sich oder für seine Verwandten (Cousin, Kinder) kaufen, würde man damit zeigen das man nur ein willenloses Konsumvieh ist, das es nicht besser verdient hat.
Mit dieser Aktion, sofern Valve nicht zurück rudert, verlieren sie mindestens 4 weitere Accounts (...). Ich werde keine Spiele, weder für mich, noch für jemand anderen, mehr kaufen.
Was Valve (betriebswirtschaftlich) da macht, kann man nur als Schwachsinn bezeichnen. So dumm kann man doch gar nicht sein?

Philipus II
2012-10-30, 15:06:56
Rechtsschutzversicherung? Ab zum Anwalt und gut.

THEaaron
2012-10-30, 15:10:26
Ich würd auch erstmal dem Steam-Support auf den Sack gehen bis man ggfs. einen netten Bearbeiter bekommt. Wenn alles nichts hilft würde ich auch den Anwalt einschalten. Hier geht es ja wirklich um viel Schotter.

Grey
2012-10-30, 15:13:41
Please read the Steam Subscriber Agreement and the Rules of Steam Online Conduct
Willkür und Laune
Steam-Guard war deaktiviert

[...]Sie sind berechtigt, die Software für Ihren persönlichen Gebrauch zu verwenden, Sie dürfen die Software jedoch nicht: (i) veräußern oder zum Gegenstand einer Sicherheitsbestellung machen oder Vervielfältigungen der Software in welcher Form auch immer an Dritte weitergeben[...]

So dumm kann man doch gar nicht sein?

Hmm.

Amboss
2012-10-30, 15:23:15
Hmm.

Und was beist sich da genau? Mal davon abgesehen das deren AGB in der EU nicht rechtkonform ist :rolleyes:

boidzerg
2012-10-30, 15:23:32
Hmm.

Hehe, ja....mehr fällt mir dazu ehrlich gesagt auch nicht ein. ;)

Boris
2012-10-30, 15:25:06
Mal davon abgesehen das deren AGB in der EU nicht rechtkonform ist :rolleyes:
Mal ganz davon abgesehen ob die AGBs rechtskonform sind oder nicht, warum nutzt du Dienste eines Unternehmens das keine rechtskonformen AGBs hat (und stimmst diesen zu)?

Egal wie du es drehst und wendest, du bist selbst Schuld.

Asaraki
2012-10-30, 15:26:41
Um mal etwas Nüchternheit in die Diskussion zu bringen :

Ja Steam hat grundsätzlich etwas erlaubtes getan, da Amboss die ToU verletzt hat. Trotzdem ist die Massnahme seitens Steam deutlich überproportioniert. Manche Regeln sind dazu da, dass man in extremen Fällen eine Handhabe hat und nicht um in jedem theoretisch gültigen Fall sofort die maximale Strafe zu verhängen. Du hattest jetzt quasi einen sadistischen Richter, der dir für unsachgemäss entsorgten Müll gleich eine Haftstrafe gegeben hat ^^

An deiner Stelle würde ich jetzt dem Steam-Support ganz freundlich und ehrlich den Sachverhalt erklären und um eine Reaktivierung aus Kulanz bitten mit dem Versprechen, dass du deinerseits in Zukunft den Steam-Guard aktiviert haben wirst und unter diesen Umständen gerne ein guter Kunde von Steam bleiben würdest.

Und an alle „Selber Schuld“-Rufer :
Ich würde gerne sehen, was ihr sagen würdet an seiner Stelle, viele davon würden wohl selbst mindestens gleich laut schreien. Aber man weiss ja immer alles besser

Amboss
2012-10-30, 15:28:34
Zitat:
Sie dürfen die Software jedoch nicht: (i) veräußern oder zum Gegenstand einer Sicherheitsbestellung machen oder Vervielfältigungen der Software in welcher Form auch immer an Dritte weitergeben

1. Veräußern? NEIN
2. Vervielfältigen? NEIN ;D Da müsste ich ja meinen Steam Ordner auf ne DVD brennen und per Post versenden ;D
3: Nein, ich habe die Software nicht vervielfältigt, und daher habe ich auch keine Vervielfätigungen an Dritte weitergegeben.

Man sollte auch mal genau das lesen, was man als vermeintliches Argument aufführt. :freak: und komm mir jetzt bitte nicht mit "Auslegungssache".

Davon abgesehen, die AGB ist in dieser Form in der EU nicht zulässig. Valve wurde deswegen schon mehrmals gerügt.

Morale
2012-10-30, 15:28:44
Einerseits hart, andererseits kann man froh sein, wenn man durch eigene Dummheit! den Account wiederbekommt.

Kauf mal einen Fernseher und lass dir den klauen, gehst du dann zum MM uns sagst "Jo neuen her"?
Oder lass halt das Fenster offen, und dir die Bude ausräumen.
Meinst du eine Versicherung zahlt einen Pfennig?

Insofern kulant dass beim ersten Mal alles gerade gebogen wurde.

Ärgern würds mich an deienr Stelle natürlich auch.

fdk
2012-10-30, 15:30:37
Köstlich, vor allem dann dir Kinder vorschieben und auf die tränendrüse drücken.

Kleiner Hinweis: über steam kann man auch Spiele verschenken.

und über die Anwendbarkeit der AGB innerhalb der Eu kannst du dich ja mit dem Anwalt deines Vertrauens unterhalten, viel Spaß und erfolg, Zeit hast du nun ja genug.

MartinRiggs
2012-10-30, 15:35:19
Um mal etwas Nüchternheit in die Diskussion zu bringen :

Ja Steam hat grundsätzlich etwas erlaubtes getan, da Amboss die ToU verletzt hat. Trotzdem ist die Massnahme seitens Steam deutlich überproportioniert. Manche Regeln sind dazu da, dass man in extremen Fällen eine Handhabe hat und nicht um in jedem theoretisch gültigen Fall sofort die maximale Strafe zu verhängen. Du hattest jetzt quasi einen sadistischen Richter, der dir für unsachgemäss entsorgten Müll gleich eine Haftstrafe gegeben hat ^^

An deiner Stelle würde ich jetzt dem Steam-Support ganz freundlich und ehrlich den Sachverhalt erklären und um eine Reaktivierung aus Kulanz bitten mit dem Versprechen, dass du deinerseits in Zukunft den Steam-Guard aktiviert haben wirst und unter diesen Umständen gerne ein guter Kunde von Steam bleiben würdest.

Und an alle „Selber Schuld“-Rufer :
Ich würde gerne sehen, was ihr sagen würdet an seiner Stelle, viele davon würden wohl selbst mindestens gleich laut schreien. Aber man weiss ja immer alles besser

Kann ich nur unterschreiben.
Ich drücke dem Threadstarter jedenfalls die Daumen das alles gut geht.
Selbst wenn er sich falsch verhalten hat ist die Reaktion von Valve mehr als übel, zumal die bestimmt kaum Arbeit damit haben den Account zu Reaktivieren :rolleyes:

Grey
2012-10-30, 15:35:38
Und was beist sich da genau? Mal davon abgesehen das deren AGB in der EU nicht rechtkonform ist :rolleyes:

Ja nee du, weiß ich auch nicht. Aber die zuletzt zitierte Frage wurde dann doch schon eindeutig beantwortet.

Amboss
2012-10-30, 15:40:05
Mal ganz davon abgesehen ob die AGBs rechtskonform sind oder nicht, warum nutzt du Dienste eines Unternehmens das keine rechtskonformen AGBs hat (und stimmst diesen zu)?

Egal wie du es drehst und wendest, du bist selbst Schuld.

Gerade Valve änderte mehrmals seine AGBs. Wenn man diesen nicht zustimmte, konnte man seinen Account nicht weiter nutzen.

Nun bin ich seit 2004 bei Steam angemeldet. Was glaubst du, wie oft Valve seine AGB seit 2004 geändert hat? Friss oder stirb lautet deren Devise.

Das ist wie wenn man einen Vertrag mit jemanden abschließt, und der andere Vertragspartner eigenhändig diesen Vertrag alle paar Jahre nach seinen Gutdünken abändert.

Amboss
2012-10-30, 15:44:51
Ja nee du, weiß ich auch nicht. Aber die zuletzt zitierte Frage wurde dann doch schon eindeutig beantwortet.

http://www.pcgames.de/Valve-Software-Firma-15833/News/Steam-Aenderungen-an-Abonnementvereinbarung-1014334/

Valve scheint so seine Probleme mit den AGBs zu haben ;D

ux-3
2012-10-30, 15:47:39
Hätte der Account bei aktiviertem Steamguard überhaupt gehackt werden können? An die Email kommt man ja in Steam selbst mühelos ran. Würde die in Steam nicht angezeigt, hätte der Hacker keine Chance das PW zu ändern, selbst wenn der Nutzer nur ein PW verwendet.

Würde Steam das mit mir machen, so würde ich tatsächlich einen Anwalt einschalten. Allerdings: Ich nutze Steamguard und ich verleihe meinen Account nicht an Dritte. Dennoch könnte ein Keylogger Zugang zu den nötigen Daten erlangen.

Was mich hier am meisten interessiert ist die Mail von Amboss an Steam.

CoconutKing
2012-10-30, 15:47:40
Und was beist sich da genau? Mal davon abgesehen das deren AGB in der EU nicht rechtkonform ist :rolleyes:

aha, solang einen die agb nicht jucken nutzt du den dienst, obwohl die agbs "ungültig" sind. ist dein ausleihen des accounts agb konforn?

hör auf hier rum zu heulen, oder bist du ein kleinkind? nimms hin und lerne wie ein mann

Advanced
2012-10-30, 15:51:28
Ich würde an die Decke gehen wenn mir 127 gekaufte Spiele gesperrt werden würden. Der Punkt ist aber,
mein Steam-Account beherbergt vielleicht 5 Spiele, weil ich genau weiß, dass sowas passieren kann.
Ob rechtens oder nicht. Aber man ist ja immer gleich paranoid, wenn man sich um sowas sorgen macht.

Das andere ist: Ob nun die AGBs EU-konform sind oder nicht. Du hast ihnen zugestimmt. Und einen Steam-Account
mit dermaßen hohem Wert (davon gehe ich bei 127 Spielen mal aus), "verleiht" man in meinen Augen nunmal nicht.
Da wäre mir das Risiko viel zu groß. Mir fällt spontan niemand ein, dem ich ein so wertvolles Steam-Konto anvertrauen würde.

Deinen Ärger nachvollziehen kann ich natürlich trotzdem. Und auch wenn ich denke, dass Du an der Strafe teils selbst
schuld bist, so finde ich die Art der Strafe für ungerechtfertigt. Es kann nicht sein, dass Steam einem alles wieder weg nimmt,
wofür man mal Geld bezahlt hat.

Amboss
2012-10-30, 15:51:35
aha, solang einen die agb nicht jucken nutzt du den dienst, obwohl die agbs "ungültig" sind. ist dein ausleihen des accounts agb konforn?

hör auf hier rum zu heulen, oder bist du ein kleinkind? nimms hin und lerne wie ein mann

Nur für dich noch mal:

Gerade Valve änderte mehrmals seine AGBs. Wenn man diesen nicht zustimmte, konnte man seinen Account nicht weiter nutzen.

Nun bin ich seit 2004 bei Steam angemeldet. Was glaubst du, wie oft Valve seine AGB seit 2004 geändert hat? Friss oder stirb lautet deren Devise.

Mal davon abgesehen, wo steht in den AGB das man seinen Account nicht jemanden leihen darf? Na?

Da steht nur, das man ihn nicht vervielfältigen darf und diese Vervielfältigungen auch nicht veräußern darf.

Flyinglosi
2012-10-30, 15:53:06
Das ist wie wenn man einen Vertrag mit jemanden abschließt, und der andere Vertragsnehmer eigenhändig diesen Vertrag alle paar Jahre nach seinen Gutdünken abändert.

Du hast noch was vergessen: Das ist wie wenn man einen Vertrag mit jemanden abschließt, und der andere Vertragsnehmer eigenhändig diesen Vertrag alle paar Jahre nach seinen Gutdünken abändert, und man selbst jedes mal davon erfährt und es akzeptiert und dann plötzlich laut schreit wenn eine Klausel im Vertrag plötzlich Relevanz erlangt.

Es muss einem doch klar sein, dass man bei Steam und ähnlichen Plattformen, im Vergleich zum Kauf einer Hardcopy, nur eingeschränkte Nutzungsrechte erwirbt.

Das Ergreifen des Rechtsweges steht dir ja zu, aber hier rumzujammern und zahlreiche sinnfreie Argumente ala "ich hab meinen Account doch nur an bedürftige Kinder in Afrika verliehen. Kann Nächstenliebe denn ein Verbrechen sein?" anzuführen bringt nichts. Du hast deinen Account leichtgläubig verliehen und Steam sieht dich nun nicht mehr als vertrauenswürdigen Vertragspartner an. Damit verlierst du deine eingeschränkten Nutzungsrechte. Besessen hast du die Spiele ja nie.

Nebenbei wird man die Richtlinien, welche solche Entscheidungen zur Folge haben, bei Steam ja auch ordentlich bedacht haben. Schließlich verlieren sie dich damit als Kunden. Scheinbar richtest du als Kunde aber mehr Schaden an, als der durch dich erwirtschaftete Gewinn aufwiegen könnte. Oder man nutzt Leute wie dich als Abschreckungsbeispiel, um den Usern endlich mal einen verantwortungsbewussten Umgang mit Accounts beizubringen.

Das eigentliche Problem entstand aber schon lange vor deiner Accountdeaktivierung. Du warst dir einfach nicht bewusst, was genau du bei Steam erworben hast. Und jetzt glaubst du mehr verloren zu haben, als du jemals besessen hast.

mfg Stephan

Wodde
2012-10-30, 15:58:57
Jaja, Steam und seine AGBs ;D

Selbst schuld wer den Unternehmen soviel Handhabe über seine Sachen gibt.

Amboss
2012-10-30, 15:58:58
Steam AGB:

Die machen eine neue AGB, man startet Steam, es taucht ein Fenster mit den neuen AGBs auf, man muss diesen neuen AGBs zustimmen, sonst startet Steam nicht - Valve Logik?

Was ist das für ein Geschäftsgebahren?

Seit 2004 haben die wie oft ihre AGB geändert? Was für eine Wahl hatte man als Kunde? Man konnte nur zustimmen oder auf alle seine gekauften Spiele verzichten.
Was soll das?

Valve macht es sich oft einfach, es ist aber der falsche Weg. Valve hat es von Anfang an versäumt, vernünftige AGBs auf die Beine zu stellen. Jetzt versucht man Bestandskunden zu den neuen AGBs zu zwingen, andernfalls können diese ihre gekauften Spiele nicht mehr nutzen.

Wie Valve aus diesem Dilemma raus kommt, keine Ahnung. Ich glaube aber, es wird bald einen richtigen Knall bei denen geben.

Flyinglosi
2012-10-30, 16:04:07
Steam AGB:
Was ist das für ein Geschäftsgebahren?

Und du hast trotzdem neue Spiele gekauft?

Wie Valve aus diesem Dilemma raus kommt, keine Ahnung. Ich glaube aber, es wird bald einen richtigen Knall bei denen geben.
Achso, du machst dir eigentlich Sorgen um Valve. Dann wirst du wohl aus Mitleid bald einen neuen Steam-Account erstellen.

Bist du eigentlich volljährig? Deine Argumentationsweise erscheint mir ziemlich unmündig!

Amboss
2012-10-30, 16:05:18
Und du hast trotzdem neue Spiele gekauft?


Achso, du machst dir eigentlich Sorgen um Valve. Dann wirst du wohl aus Mitleid bald einen neuen Steam-Account erstellen.

Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
ganr nichts :freak:

Wodde
2012-10-30, 16:06:51
Sorry, aber niemand hat dich gezwungen 127 Spiele bei einem Anbieter zu "leihen" der dafür bekannt ist bei AGB Verstössen gnadenlos Accounts zu sperren.

Du hast gegen ihre AGBs verstossen, ob diese in DE gültig sind, ist Valve scheissegal.

Was will ein einzelner User schon machen, sie verklagen? ;D

Sicher, du bist angepisst, verstehe ich.
Aber jetzt sieht man mal das die ganzen Steamgegner sehr wohl mit ihren Befürchtungen über Cloudgaming recht haben, du bist ihnen quasi hilflos ausgeliefert.

Und die Gefahren solcher Systeme sind seit Jahren bekannt.
Da jetzt rum zu zetern ist schon etwas....scheinheilig, denn letztendlich hast du ja trotz der möglichen Gefahren 127 Spiele bei ihnen geliehen.

Flyinglosi
2012-10-30, 16:09:13
Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
ganr nichts :freak:
Das hat sehr wohl was mit dem Thema zu tun: Denn du hast vermutlich auch noch Spielenutzungsrechte nach den jeweiligen AGB-Änderungen erworben und diese somit (anders als von dir dargestellt) freiwillig akzeptiert.

Somit fällt deine Argumentation bzgl. der nachträglichen AGB-Änderungen flach.

Amboss
2012-10-30, 16:09:54
Jaja, Steam und seine AGBs ;D

Selbst schuld wer den Unternehmen soviel Handhabe über seine Sachen gibt.

Na ja, wie nutzt man etwas, ohne einen Cloud-Dienst zu nutzen, heutzutage versteht sich.

Fast alle Spiele sind irgendwie mit einem Cloud-Dienst verbunden. Egal ob Steam, Origin oder Games for Windows live. Wer am PC legal (neue) Spiele spielen will, muss ja zwangsweise einen oder sogar mehrere Cloud-Dienste aktzeptieren.

Ich würde ja gerne Cloud-freie aktuelle Spiele kaufen, fragt sich nur wo?

Mittlerweile ist fast alles CLOUD am PC :freak:

fdk
2012-10-30, 16:11:44
Mal davon abgesehen, wo steht in den AGB das man seinen Account nicht jemanden leihen darf? Na?

Da steht nur, das man ihn nicht vervielfältigen darf und diese Vervielfältigungen auch nicht veräußern darf.

Lesen hilft. Viel lesen hilft mehr:

Für sämtliche auf Ihrem Benutzerkonto stattfindenden Aktivitäten und für die Sicherheit Ihres Computersystems sind ausschließlich Sie verantwortlich. Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten offenzulegen, mitzuteilen oder sonst zugänglich zu machen oder zur Nutzung zu überlassen. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen an, dass für die Verwendung Ihres Kennwortes und die Nutzung Ihres Benutzerkontos ausschließlich Sie selbst verantwortlich sind. Dasselbe gilt für sämtliche Mitteilungen und Aktivitäten, die auf Steam stattfinden und auf den Gebrauch Ihres Benutzernamens und Kennworts zurückzuführen sind. Es ist Ihnen untersagt, das Recht zur Nutzung Ihres Benutzerkontos an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder Ihr Benutzerkonto in sonstiger Weise auf einen Dritten zu übertragen.

Amboss
2012-10-30, 16:14:39
Lesen hilft. Viel lesen hilft mehr:

Um welche AGB handelt es sich hier genau? die aus dem Jahre 2004 oder 2005 oder... Man kann sich ja heraus picken, was einem gefällt ;D

Normalerweise muss ja die AGB gelten, die zum Zeitpunkt des Spiele-Kaufs gültig war ;D;D;D Das wird schwierig...

Advanced
2012-10-30, 16:15:20
Na ja, wie nutzt man etwas, ohne einen Cloud-Dienst zu nutzen, heutzutage versteht sich.

Fast alle Spiele sind irgendwie mit einem Cloud-Dienst verbunden. Egal ob Steam, Origin oder Games for Windows live. Wer am PC legal (neue) Spiele spielen will, muss ja zwangsweise einen oder sogar mehrere Cloud-Dienste aktzeptieren.

Ich würde ja gerne Cloud-freie aktuelle Spiele kaufen, fragt sich nur wo?

Mittlerweile ist fast alles CLOUD am PC :freak:
Verzicht heißt das Zauberwort.

Wie ich weiter oben schrieb, man weiß, dass etwas passieren kann, nutzt es trotzdem, dann passiert was und man beschwert sich.

Wodde
2012-10-30, 16:15:41
Na ja, wie nutzt man etwas, ohne einen Cloud-Dienst zu nutzen, heutzutage versteht sich.

Fast alle Spiele sind irgendwie mit einem Cloud-Dienst verbunden. Egal ob Steam, Origin oder Games for Windows live. Wer am PC legal (neue) Spiele spielen will, muss ja zwangsweise einen oder sogar mehrere Cloud-Dienste aktzeptieren.

Ich würde ja gerne Cloud-freie aktuelle Spiele kaufen, fragt sich nur wo?

Mittlerweile ist fast alles CLOUD am PC :freak:


Verzicht oder Konsole, there is no other Way ;)

Amboss
2012-10-30, 16:17:25
Verzicht oder Konsole, there is no other Way ;)

Stimmt, nur Konsole wird auch immer mehr zum Cloud ;D
bleibt nur noch der Verzicht. Und genau das wird auch passieren, sollte ich meinen Account nicht frei bekommen. Mal davon abgesehen, die verlieren dann gleich mehrere.
Und liebe Nutzer hier im Forum: Ich häule bestimmt micht wegen 127 Spielen und dem bisschen Geld das ich da liegen gelassen habe. War für mich nur ein Lehr-Taschengeld :freak:

trotzdem bekommen die einen Feind mehr, wenn sie den Account nicht entsperren. Es geht nur um's Prinzip.

THEaaron
2012-10-30, 16:21:24
Ich wünsche natürlich niemandem das er so viel verliert, auch dir nicht, aber du hast anscheinend ganz schön viele Spiele gekauft obwohl du die AGB als nichtig erklärst. Sich erst nach einem solchen Vorfall dann auf den Marktplatz zu stellen und die AGB vor dem Pöbel anzuprangern ist doch nicht die feine Art. ;(

fdk
2012-10-30, 16:23:12
Um welche AGB handelt es sich hier genau? die aus dem Jahre 2004 oder 2005 oder... Man kann sich ja heraus picken, was einem gefällt ;D

Normalerweise muss ja die AGB gelten, die zum Zeitpunkt des Spiele-Kaufs gültig war ;D;D;D Das wird schwierig...

Der Absatz steht seit mindestens 2006 drin. Aktuelle AGB bekommst du spätestens bei der Aktivierung eines Spiels zu sehen und musst diese akzeptieren um fortzufahren.
http://web.archive.org/web/20060901033551/http://www.steampowered.com/v/index.php?area=subscriber_agreement

Amboss
2012-10-30, 16:24:10
Der Absatz steht seit mindestens 2006 drin.
http://web.archive.org/web/20060901033551/http://www.steampowered.com/v/index.php?area=subscriber_agreement

Nun, sehr viele Spiele hatte ich schon 2004-2005 :D:D:D:D ;D;D;D;D

Also hätten sie meinen Account auch teil-sperren können ;D;D;D

Vikingr
2012-10-30, 16:27:31
Lesen hilft. Viel lesen hilft mehr:
Für sämtliche auf Ihrem Benutzerkonto stattfindenden Aktivitäten und für die Sicherheit Ihres Computersystems sind ausschließlich Sie verantwortlich. Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten offenzulegen, mitzuteilen oder sonst zugänglich zu machen oder zur Nutzung zu überlassen. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen an, dass für die Verwendung Ihres Kennwortes und die Nutzung Ihres Benutzerkontos ausschließlich Sie selbst verantwortlich sind. Dasselbe gilt für sämtliche Mitteilungen und Aktivitäten, die auf Steam stattfinden und auf den Gebrauch Ihres Benutzernamens und Kennworts zurückzuführen sind. Es ist Ihnen untersagt, das Recht zur Nutzung Ihres Benutzerkontos an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder Ihr Benutzerkonto in sonstiger Weise auf einen Dritten zu übertragen.
link vielleicht auch mal..:
http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/
:)

4Fighting
2012-10-30, 16:29:52
@Amboss

Zweifelsfrei ist die Aktion nicht sonderlich nett und kundenfreundlich, aber sie ist nach den AGB's von Valve i.O.

Du kanntest diese vorher und hast sie akzeptiert. Jetzt wo sie gegen dich ausgelegt werden, rastest Du aus:freak: Hättest ja auch vorher schon klagen können gegen die AGBs, wenn sie so pöse sind.

Lustig ist auch, dass Du gegen AGBs verstoßen darfst - Account Sharing - aber Valve die Umsetzung nicht vollziehen darf.

Das die AGBs in der jetzigen Form sicherlich mehr als fragwürdig sind, hilft auch nicht weiter, es sei denn jemand möchte mehrere Jahre opfern und sich den EU Instanzenzug hochklagen.

Wurschtler
2012-10-30, 16:31:53
Kopierschutz usw. hab ich ja noch mitgemacht, aber als es angefangen hat, dass man Spiele online aktivieren oder registrieren musste, hab ich diese Spiele boykottiert mit dem Ergebnis, dass ich heute so gut wie keine Spiele mehr nutze und wenn, dann meistens nur Uralt-Spiele.

Der einzig wirksame Widerstand ist Boykott. Von mir sehn die für diese Cloud-Scheisse sicher keinen einzigen Cent.
Dieser Thread ist der beste Beweis dafür, dass man dem Anbieter sonst total ausgeliefert ist.

Eisenoxid
2012-10-30, 16:33:30
Es ist aber in der Tat reichlich bescheiden, dass man bei AGB-Änderung solcher Cloud-Dienste entweder gezwungen wird, auf seine erstandenen Nutzungsrechte zu verzichten, oder den Mist eben zu akzeptieren.
Simple Online-Aktivierung von Spiel-Keys ist bzw. war doch ein guter Kompromiss aus Kopierschutz und Kundenfreundlichkeit. Leider sind heute wirklich der großteil der Spiele nur noch über solche clouddienste spielbar.

ux-3
2012-10-30, 16:34:38
Dieser Thread ist der beste Beweis dafür, dass man dem Anbieter sonst total ausgeliefert ist.

Fairerweise muss man sagen, dass der Nutzer schuldig im Sinne der Anklage ist. Er hat nicht nur seinen Account verliehen, nein, der verliehene Account ist ihm dann auch prompt ein zweites Mal geklaut worden.

Das ist schon mehr als nur eine Panne.

Watson007
2012-10-30, 16:35:23
bei dem Accountsharing hört bei mir das Verständnis auch auf.

CoconutKing
2012-10-30, 16:36:51
ps: wer soviele von denen macht: ;D;D;D;D;D wie du, der hats auch nicht anderst verdient

Wodde
2012-10-30, 16:37:02
Ist nunmal so.

Die Masse wollte diesen Dienst weil er ja soviele Vorteile hat, die Masse hat nun was sie wollte.

Der Markt (also der User) entscheidet, sich dann hinten nach zu beschweren das diese Cloud-Dinger auch massive Nachteile haben ist witzlos.

4Fighting
2012-10-30, 16:37:33
bei dem Accountsharing hört bei mir das Verständnis auch auf.

Jo die werden wohl gesehen haben, dass der Account über längere Zeit im Ausland genutzt wurde, dann wieder hier in DE und sich keiner darüber beschwert hat.

Dann wurde der Account entwendet und dann wird sich erst mit dt. IP beschwert.

Das da Account Sharing vorlag, kam denen wohl in der Argumentation der Sperrung wohl recht;D

ux-3
2012-10-30, 16:42:22
Jo die werden wohl gesehen haben, dass der Account über längere Zeit im Ausland genutzt wurde, dann wieder hier in DE und sich keiner darüber beschwert hat.

Das kann kein Argument sein! Denn wenn ich im Urlaub etc. meinen Account nutze, ist das völlig rechtens. Nur wenn ich mich schneller als der Schall von A nach B bewege, gäbe es einen Verdachtsgrund.

4Fighting
2012-10-30, 16:45:21
Das kann kein Argument sein! Denn wenn ich im Urlaub etc. meinen Account nutze, ist das völlig rechtens. Nur wenn ich mich schneller als der Schall von A nach B bewege, gäbe es einen Verdachtsgrund.

Weißt Du wie schnell sich zwischen den Ländern eingeloggt wurde ?;)

Wenn sich dann noch Dritte an dem Account vergreifen, die irgendwo in China oder sonstwo sitzen, ist es eh zu spät mit der Geo-IP Geschichte

Amboss
2012-10-30, 16:50:47
Weißt Du wie schnell sich zwischen den Ländern eingeloggt wurde ?;)

Wenn sich dann noch Dritte an dem Account vergreifen, die irgendwo in China oder sonstwo sitzen, ist es eh zu spät mit der Geo-IP Geschichte

Ich wohne dicht an der schweizer Grenze (ca. 25 Km). Wenn ich es drauf ankommen lassen würde, dann ;D könnte ich sehr oft sehr schnell zwischen den Ländern wechseln :D

ux-3
2012-10-30, 16:53:47
Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt gehen. Geld hast du ja genug.

Mögen die Spiele beginnen! :up:

Amboss
2012-10-30, 16:54:04
ps: wer soviele von denen macht: ;D;D;D;D;D wie du, der hats auch nicht anderst verdient
Na gut, dann einen nur für Dich weniger ;D;D;D;D

4Fighting
2012-10-30, 16:57:13
Hast Du es eigentlich schon über den deutchen Support versucht ? Ich meine man kann doch irgendwo die Sprache der Frage auch einstellen

Kannst dich ja mal auf dumm stellen, dass Du die Begründung auf englisch nicht verstehst und einfach nochmal - diesmal sehr nett- den Sachverhalt schilderst.

Amboss
2012-10-30, 17:00:35
Hast Du es eigentlich schon über den deutchen Support versucht ? Ich meine man kann doch irgendwo die Sprache der Frage auch einstellen

Kannst dich ja mal auf dumm stellen, dass Du die Begründung auf englisch nicht verstehst und einfach nochmal - diesmal sehr nett- den Sachverhalt schilderst.

Ja, das wird der letzte Versuch sein, sollten sich die Amis wieder verweigern. Dann werde ich einen neuen Support Account eröffnen (2 - 3 Wochen später), so dass die "alte" geschlossene Frage nicht mehr eingesehen werden kann. Den Rest rüberkopieren und gut ist. Mal sehen ob es was bringt.

4Fighting
2012-10-30, 17:03:55
Ansonsten schau dir mal den Ablauf an...Hier hat wohl jemand nach dem 31. Ticket den Account wieder entsperrt bekommen:freak:

http://forums.steampowered.com/forums/showpost.php?p=19425383&postcount=50

x-force
2012-10-30, 17:05:33
Dies bedeutet: 127 Spiele sind futsch, einfach weg, Geschichte! Selbst eine wiederholte Anfrage brachte keinen Erfolg. Die löschen tatsächlich einfach so meinen Account (der 127 Spielebeinhaltet!) Das ist doch der Hammer schlechthin?


kaum zu glauben, aber genau das hab ich seit dem ersten tag steam geahnt...nein im grunde seit der ersten online aktivierung.

wer rechte abgibt, gibt nunmal rechte ab... viele hat es nicht gestört, in der regel gehts wohl gut, aber das ist nunmal auch ein möglicher und wie sich zeigt durchaus realistischer fall.
da amazon die scheinbar einzig verbliebene firma mit kundensupport ist, bleibt einem nichts weiter übrig als reloaded fairlight und co zu huldigen.

Tyr0
2012-10-30, 17:07:30
Tut mir leid das mit der Sperrung zu hören.

Ich bin kein Jurist und kenne die Steam AGBs auch nicht auswendig. Aber von vielen Cloud Anbietern kenne ich es so, dass das Eigentum an Spielen nicht an den Käufer des Spiels übertragen wird. Der Verkäufer stellt lediglich eine Nutzungslizenz zur Verfügung. Sofern sich der Nutzer nicht an die AGBs hält kann diese Lizenz jederzeit wiederrufen werden.

Was mir mal passiert ist, dass ein Spiel plötzlich aus meiner Steam Bibliothek verschwunden ist. Da gab es angeblich ein Problem mit den Seriennummern, diese wurden wohl mehrfach gedruckt und somit mehrfach verkauft. In diesem Fall konnte mir der Support aber weiterhelfen.

Vielleicht kann dir auch die zuständige Verbraucherzentrale weiterhelfen.

ux-3
2012-10-30, 17:11:48
Für die Leute mit gehobener Paranoia könnte man einfach einen Retro-PC mit Offline Steam-Account erstellen. Falls der Verleih auffliegt, bleibt einem zumindest etwas übrig.

Denn auch Steam könnte von jetzt auf gleich ... :uexplode:

soLofox
2012-10-30, 17:19:27
Na gut, dann einen nur für Dich weniger ;D;D;D;D

auf jeden fall daumen hoch dafür dass du dich hier von dem gebashe nicht beeindrucken lässt bzw. drauf eingehst :up: :)

einige übertreiben es auch ein wenig, aber nix bei denken, das is 3DC at its best ;D

Watson007
2012-10-30, 17:33:27
Steam sollte die Spiele zumindest offline verfügbar machen, er hat ja Geld dafür bezahlt.

Amboss
2012-10-30, 17:37:32
auf jeden fall daumen hoch dafür dass du dich hier von dem gebashe nicht beeindrucken lässt bzw. drauf eingehst :up: :)

einige übertreiben es auch ein wenig, aber nix bei denken, das is 3DC at its best ;D

So und nicht anders kennen wir das 3DC :D

Immer feste druff, bloß keine Schwäche zeigen ;D nur der härteste überlebt ;D

Die Guten sterben zuerst :D , ops, pardon...

Morale
2012-10-30, 17:41:23
Wie würde denn die ganze Geschichte ohne Steam aussehen?
Der TE hätte sich 130 Spiele gekauft, die sind schön im Regal.
Nun fährt er in den Urlaub, lässt das Fenster auf und kommt wieder, alle Spiele weg!
(PC und Einrichtung noch mit dazu)
Wird jetzt die Versicherung geflamed und deren AGB?!

Hier wird einfach auf das Recht der DUMMHEIT gepocht.
Nur weil die Spiele in dem Fall virtuell auch noch da sind, ist es kein Grund Dummheit zu belohnen, in dem Fall sogar zwei mal.
Ohne das verhasste Steam wäre in so einem DUMMHEITsfall auch alles weg.
Und beim ersten Mal war ja noch Kulanz zu sehen.

Evil Ash
2012-10-30, 17:41:30
Und selbst offline kannst du sie nicht mehr spielen? Manche Spiele kann man ja im Steam-Ordner "normal" starten.

dutchislav
2012-10-30, 17:55:42
Und selbst offline kannst du sie nicht mehr spielen? Manche Spiele kann man ja im Steam-Ordner "normal" starten.


er hat sicherlich nicht alle 127 spiele heruntergeladen, somit könnte er sie nicht mal mit crack spielen ;)
Aber ich kann den TE verstehen, auch wenn er manchmal ein wenig übertreibt. nach dt/eu recht ist das nicht wirklich ok. aber mal auf kulanz hoffen und desweiteren hoffe ich, dass er steam nicht mit xxx smileys bombardiert hat und nicht einen auf "recht der dummheit" gemacht hat. manchmal muss man als kleiner, einzelner Konsument einfach buckeln. recht hin oder her ... so sieht es oftmals in der realität aus. man passt sich ein wenig den, ich nenns mal "gegebenheiten" an oder man macht es sich nur schwerer
das ding is nun halt mal, dass man, um seinen Account weiterbehalten darf, den neuen AGBs zustimmen MUSSTE sonst kuckt man in die röhre. aber man hat sich bei steam angemeldet, damals wo man wusste, dass die agbs ein wenig "undurchsichtig" sind ... aber da hat man in den sauren apfel gebissen - so wie ich - weil man einfach xy spielen musste/wollte. nur ich habe versucht (bzw noch immer), alle regeln so gut wie möglich einzuhalten. niemals nie würde ich meinen account herleihen oder den steamguard deaktivieren
der (sehr) große fehler war bloß, dass er den steamguard deaktiviert hat (und somit nicht anständig auf seinen account geachtet hat). ich hab auch 2 standpcs und eine notebook wo ich immer switche, wo ich gerade bin ... und halt dann eine email bekomme, dass steam auf pc XY starten möchte (oder sowas in die richtung) ... hätte er den anlassen, würde es schon bessere karten haben. so wird er wohl in die röhre kucken, weil steam sich einen scheiss um das dt. recht kümmert

@Morale: dein vergleich ist total unsinnig
man weiß ja nicht mal, wie das mit dem "hack" aussah, bzw wie valve das interpretiert hat. evtl. hat es denen einfach nicht gepasst, dass einmal hier und einmal da steam aktiviert wird, dass in sehr kurzer zeit auf weite distanz (und das noch ohne steam guard) - oder evtl. hat es der entleiher noch an jemanden verliehen? wer weiß? nur er kann halt nicht "positiv" argumentieren, weil er es verliehen hat - was gegen "valves" recht verstößt

Fireblade
2012-10-30, 17:58:17
er hat sicherlich nicht alle 127 spiele heruntergeladen

wahrscheinlich steam typisch 80% der Spiele nichtmal angefangen zu spielen ;>

Amboss
2012-10-30, 18:01:21
wahrscheinlich steam typisch 80% der Spiele nichtmal angefangen zu spielen ;>


Genau, eher 86% :cool:

Amboss
2012-10-30, 18:02:49
DUMMHEIT...
Dummheit zu belohnen...
in so einem DUMMHEITsfall...


;D

Asaraki
2012-10-30, 18:21:16
;D

Wenn man Schadenfreude doch bloss Esse könnte :D

dutchislav
2012-10-30, 18:25:18
so sehe ich das:

valve verstößt gegen eu recht (in seinem fall aber egal)
mr. smiley hat gegen valve recht verstoßen
valve schert sich einen dreck um eu recht (in seinem falle auch egal)
somit sitzt mit mr. smiley auf dem (seeehr) kürzeren ast

ende

fazit: an alle -> steam guard einschalten und account nicht verleihen :p

Genau, eher 86% :cool:


sofern nicht alles MP sind, kommst du eh noch gut weg und kannst offline 86% spielen

Philipus II
2012-10-30, 18:28:39
Spiele nicht kaufen, sondern Cracken, dann hat man wenigstens keine solchen Probleme mit willkührlichen Accountsperrungen. Wer Spiele mit Aktivierung etc. kauft ist selber Schuld.

4Fighting
2012-10-30, 18:30:44
ansonsten kann ich dir noch das hier empfehlen

http://www.cinemablend.com/games/Valve-Update-Steam-Account-Policy-You-Can-Now-Access-Your-Games-Banned-41650.html

ich habs nur überflogen, aber wenn das so stimmt kannst ja mal fragen warum du nicht zumindest weiterhin die spiele zocken kannst

Morale
2012-10-30, 18:31:27
@Morale: dein vergleich ist total unsinnig
man weiß ja nicht mal, wie das mit dem "hack" aussah, bzw wie valve das interpretiert hat. evtl. hat es denen einfach nicht gepasst, dass einmal hier und einmal da steam aktiviert wird, dass in sehr kurzer zeit auf weite distanz (und das noch ohne steam guard) - oder evtl. hat es der entleiher noch an jemanden verliehen? wer weiß? nur er kann halt nicht "positiv" argumentieren, weil er es verliehen hat - was gegen "valves" recht verstößt
Wie wärs damit, Person A versichert sein Auto, auf SICH.Dann lässt er die Neffen mit fahren, die bauen einen Unfall.

Dann flamen wir HUK Coburg weil die Wixxer nicht zahlen wollen.

Nochmal ich wäre auch sauer auf Valve (und auf mich) an seiner Stelle.
Trotzdem liegt der Fehler ganz eindeutig beim TE.

ShadowXX
2012-10-30, 18:37:43
so sehe ich das:
valve verstößt gegen eu recht (in seinem fall aber egal)

Bist du dir so sicher?

Das bei Steam gekaufte spiele nicht weiterverkauft werden können verstößt schon mal nicht gegen EU-Recht.

Der Punkt bei der Sache ist das Valve mit Steam einen Online-Dienst anbietet und bei diesem sind die Nutzungsbedingungen für Valve frei verhandelbar.
Du darfst Prinzipiell das Spiel verkaufen...nur musst du damit auch den Account von Steam mit verkaufen und genau das darf Valve dir auch nach EU / deutschem Recht durchaus verbieten.
(Auch leicht nachzulesen was diversen Rechtsanwalt-Blogs)
Das war ja auch der Grund warum alle gleich gesagt haben das EU Urteil für Valve & Co. gar nichts bringt und warum seit dem auch noch von keiner Seite was passiert ist.

Ich gehe deshalb davon aus, dass Valve durchaus nach EU / deutschem Recht dir verbieten kann das dritte den Dienst auch mit benutzen dürfen. Genauer: das nur der Account-Besitzer auch den Account benutzen darf.
Du darfst ja auch z.B. niemanden deine persönliche Verkehrsverbund-Monats/Jahreskarte zum fahren in die Hand drücken....

ux-3
2012-10-30, 18:42:30
Nochmal zur Erinnerung aus dem ersten Posting:

Jetzt ist es mir zum zweiten mal passiert: Mein Account wurde gehackt


Steam hat nicht wegen eines Nutzers in Russland Ärger gemacht.

4Fighting
2012-10-30, 18:45:32
Bist du dir so sicher?

Das bei Steam gekaufte spiele nicht weiterverkauft werden können verstößt schon mal nicht gegen EU-Recht.

Der Punkt bei der Sache ist das Valve mit Steam einen Online-Dienst anbietet und bei diesem sind die Nutzungsbedingungen für Valve frei verhandelbar.
Du darfst Prinzipiell das Spiel verkaufen...nur musst du damit auch den Account von Steam mit verkaufen und genau das darf Valve dir auch nach EU / deutschem Recht durchaus verbieten.
(Auch leicht nachzulesen was diversen Rechtsanwalt-Blogs)
Das war ja auch der Grund warum alle gleich gesagt haben das EU Urteil für Valve & Co. gar nichts bringt und warum seit dem auch noch von keiner Seite was passiert ist.

Ich gehe deshalb davon aus, dass Valve durchaus nach EU / deutschem Recht dir verbieten kann das dritte den Dienst auch mit benutzen dürfen. Genauer: das nur der Account-Besitzer auch den Account benutzen darf.
Du darfst ja auch z.B. niemanden deine persönliche Verkehrsverbund-Monats/Jahreskarte zum fahren in die Hand drücken....

Naja wenn die VbZ eine Klage vorbereiten will, glaube ich schon, dass sie zumindest nicht völlig falsch liegen werden

http://www.chip.de/news/Steam-Valve-droht-Verbraucherschutz-Klage_57566435.html

Normalerweise, kann ich mit dem Verbraucherschutz auch nichts anfangen, aber wie gesagt sie werden ja schon nicht völligen Mist an Valve herantragen

dutchislav
2012-10-30, 19:02:31
Wie wärs damit, Person A versichert sein Auto, auf SICH.Dann lässt er die Neffen mit fahren, die bauen einen Unfall.

Dann flamen wir HUK Coburg weil die Wixxer nicht zahlen wollen.

Nochmal ich wäre auch sauer auf Valve (und auf mich) an seiner Stelle.
Trotzdem liegt der Fehler ganz eindeutig beim TE.


ok, dieses beispiel ist passend
ich bin auch der meinung, dass das von valve gerechtfertigt ist, was sie gemacht haben.
aber ich kann auch die reaktion verstehen, weil ich hier einfach eine einleuchtende reaktion von seitens steam erwarten würde. einfach sagen, zweiter hack, nicht anständig aufgepasst, deswegen sperre - ich würde hier gerne wissen, wie sich das festgestellt hat, dass es zu nem hack kam. evtl. sahen die das einloggen der anderen person als hack an? evtl kam es bei nem ganz dummen zusammenfall dazu, dass er sich ausgeloggt hat u zwei min später der entleiher sich eingeloggt hat. dann könnte er sagen, er hat sie dummerweise verliehen und es war kein hack und es tut ihm leid, hier gegen das recht verstoßen zu haben

ich will aber dem TE nicht recht geben, ich kann ihn nur verstehen

Bist du dir so sicher?

Das bei Steam gekaufte spiele nicht weiterverkauft werden können verstößt schon mal nicht gegen EU-Recht.


das meinte ich auch nicht
deswegen schrieb ich auch "valve verstößt gegen eu recht (in seinem fall aber egal)" ... hier meinte ich allegemein, dass einem die AGBs aufgezwängt wurden, damit man es weiter nutzen DARF ;)
für den TE hat das aber null relevanz

@4Fighting
der TE hat TROTZDEM gegen valve recht verstoßen. dass man den Account nicht verleihen darf, stand schon VOR der "aufdrängung" der neuen AGBs in den alten AGBs
somit kommt sein einspruch hier auch nicht zur geltung

dutchislav
2012-10-30, 19:06:05
edit: doppelpost. bitte löschen

4Fighting
2012-10-30, 19:11:06
@4Fighting
der TE hat TROTZDEM gegen valve recht verstoßen. dass man den Account nicht verleihen darf, stand schon VOR der "aufdrängung" der neuen AGBs in den alten AGBs
somit kommt sein einspruch hier auch nicht zur geltung

das zweifel ich auch nicht an...Mein Post bezog sich lediglich auf die Frage nach dem Weiterverkauf bzw. dem jetzigen Status quo der Rechtslage.

Ich frage mich aber wie sie ihm das account sharing nachweisen wollen ? Kann ja nur, dass sich über einen längeren Zeitraum mit verschiedenen IPs kurzfristig eingeloggt wurde.

dutchislav
2012-10-30, 19:15:54
das zweifel ich auch nicht an...Mein Post bezog sich lediglich auf die Frage nach dem Weiterverkauf bzw. dem jetzigen Status quo der Rechtslage.

Ich frage mich aber wie sie ihm das account sharing nachweisen wollen ? Kann ja nur, dass sich über einen längeren Zeitraum mit verschiedenen IPs kurzfristig eingeloggt wurde.

da einem nur das "nutzungsrecht" verkauft wird, und man den AGBs zugestimmt hat, gehe ich mal davon aus, dass das schon rechtswirksam ist. aber ich bin da kein jurist

wie gesagt, ich glaube, denen ist aufgefallen dass sich der TE eingeloggt und ausgeloggt hat, und sich seine Schwager-Kinder kurzfristig danach eingeloggt haben. schätze mal, dass eine größere distanz zw. den akteuren befindet

und dann so blauäugig sein, nach einem "ersten" hack den account zu verleihen ist halt auch nicht wirklich geistreich. trotzdem würde ich von valve verlangen, mir die sachlage genau darzulegen

nachtrag: die Schwager-Kinder sind im ausland ... hier hat sich wohl der "hack"
gab wohl nen dummen zufall ... somit dumm gelaufen

von steam erwarten, dass sie ihm die fakten darlegen. er wird dann ehrlich antworten müssen, dass er es verliehen hat und es ihm leid tut und somit auf kulanz hoffen kann

V2.0
2012-10-30, 19:24:31
Nochmal zur Erinnerung aus dem ersten Posting:
Steam hat nicht wegen eines Nutzers in Russland Ärger gemacht.

Wobei hier dann die Schuldfrage gestellt werden muss. Wurde der Account schuldlos gehackt oder liegt ein Eigenverschulden vor. Die Nutzung von IPs in unterschiedlichen Ländern und die Tatsache, dass es das zweite Mal war, sowie die Deaktivierung von Steam Guard, legen den Schluss nahe, dass der Hack durch einen Passwortverlust möglich wurde.

dutchislav
2012-10-30, 19:54:13
ich spekulier mal, dass die schwager-kinder der auslöser waren

ich hab atm 2 standpc's, stehen nebeneinander hier, beide hängen an der selben leitung.

dann kam diese meldung als ich mich erstmals am andren damit einloggen wollte:
Dear dutchislav,

We've received a request to access your Steam account from a new computer
or web browser.

To complete this process, enter the following special access code into the
authorization dialog before trying to log in again: xxx

also für steam anscheinend ein leichtes zu erkennen, wer sich wo wann wie mit was einloggt. der steam guard is ja nur dazu da, dass man den neuen zugreifenden auch autorisiert (denk ich mal)

ich kenn mich mit IPs net aus, aber wenn innerhalb kurzer zeit hier eingeloggt wird und dort eingeloggt wird, und das öftes kommt man evtl. zu dem schluss

Maorga
2012-10-30, 20:23:26
Ja die können sogar sagen über welchen Provider und Hauptknotenpunkt man reingeht.
Das Problem bei Amboss ist nicht das ein andere irgendwo spielt, sondern eher was haben wir früher als Kiddies oft im Pausenhof getauscht ;). Sehen wir es doch mal realistisch, die haben Freunde, da wird dies das jenes probiert und hups haben sich die Accountdaten vervielfacht.
Wenn dass dann immer den selben Weg nimmt, ist dies dann natürlich sehr sehr verdächtig.
Ich möchten den Kids nicht den schwarzen Peter zu schieben aber denken wir doch mal an unsere Zeit zurück oder wenn jemand Kiddies im richtigen Alter hat, so wie meine Tochter, die sehen das alles nicht so eng. Hey chill doch mal ;)

Amboss
2012-10-30, 23:04:08
So, Stand der Dinge:
Habe den englischen Support-Account still gelegt und einen neuen deutschen Support-Account eröffnet. Mal sehen wie die sich verhalten werden.

Und nein, das mit den Kindern ist tatsächlich keine Ausrede. Ich habe meinen Account so selten verwendet (manchmal wochenlang nicht mehr genutzt), das ich ihn an die Kinder verliehen habe, obwohl diese schon von mir einen zweiten Account mit ein paar Spielen geschenkt bekommen haben. Da ich selbst aber so gut wie nicht mehr spielte dachte ich mir, ich leih meinen Account einfach mal, sollen die doch selber schauen was ihnen gefällt und was nicht. Immerhin sind in diesem Account 127 Spiele aktiviert.
Und jetzt sperrt Valve eben diesen Account. Lächerlich.

KinGGoliAth
2012-10-31, 00:15:24
hm wenn ich mir das so angucke werde ich wohl am besten für jedes spiel einen eigenen steam account anlegen.
hab mir letztens erst meinen ersten steam key für metro 2033 für 2 euro geholt.

mietsoftware stinkt auch 2012 noch und wird auch immer stinken.

EdRu$h
2012-10-31, 00:20:13
Und nein, das mit den Kindern ist tatsächlich keine Ausrede. Ich habe meinen Account so selten verwendet (manchmal wochenlang nicht mehr genutzt), das ich ihn an die Kinder verliehen habe, obwohl diese schon von mir einen zweiten Account mit ein paar Spielen geschenkt bekommen haben. Da ich selbst aber so gut wie nicht mehr spielte dachte ich mir, ich leih meinen Account einfach mal, sollen die doch selber schauen was ihnen gefällt und was nicht. Immerhin sind in diesem Account 127 Spiele aktiviert.
Und jetzt sperrt Valve eben diesen Account. Lächerlich.


Und das ist halt nicht erlaubt!
Es steht eindeutig in den AGB´s das man kein Accountsharing betreiben darf, jetzt machst du also Valve für deinen Fehler verantwortlich und verlanngst das sie den Account wieder öffnen? Das finde ich Lächerlich.

Philipus II
2012-10-31, 00:42:52
Möglicherweise hat er sogar das recht dazu. Es gibt dazu noch keine Gerichtsentscheidungen in Deutschland. Daher: Falls Rechtsschutzversicherung auf in den Kampf!

ux-3
2012-10-31, 00:44:03
Und das ist halt nicht erlaubt!
Es steht eindeutig in den AGB´s das man kein Accountsharing betreiben darf, jetzt machst du also Valve für deinen Fehler verantwortlich und verlanngst das sie den Account wieder öffnen? Das finde ich Lächerlich.

Es war Steam völlig egal, was mit dem Account war, bis Amboss zum zweiten Mal die Kontrolle über das Ding verloren hat und dies Steam mitteilte.

EdRu$h
2012-10-31, 00:53:32
Ich hab einmal das Passwort vergessen bei meinem Acc und mich an den Support gewand, muss ich jetzt Angst haben wenn ich das ein 2. mal mache? Ich denke nicht, also wird da noch mehr dahinter stecken.

ux-3
2012-10-31, 00:56:04
Ich hab einmal das Passwort vergessen bei meinem Acc und mich an den Support gewand, muss ich jetzt Angst haben wenn ich das ein 2. mal mache? Ich denke nicht, also wird da noch mehr dahinter stecken.

Schicken die das PW nicht an die Email Adresse?

EdRu$h
2012-10-31, 01:00:33
Schicken die das PW nicht an die Email Adresse?

Nunja, das Problem war dann doch etwas komplizierter, ich hatte den Internetanbieter gewechselt und keinen Zugriff mehr auf meine Email (t-online) somit konnte ich auch nicht mein Vergessenens Pw anfordern, habe das dann mit dem Support besprochen und musste Foto von Cd-Key +Supportnummer an die schicken.

w0mbat
2012-10-31, 01:01:18
Ganz einfach: du hast für die Software gezahlt und verfügst deshalb auch darüber. Sie dürfen dir deinen Account nicht sperren, bzw. nicht den Zugrif auf die von dir erworbene Software verwehren, wir sind hier nicht in den USA. Es ist auch egal was für AGBs oder SAs du zugestimmt hast, laut deutschem Recht musst du die nichtmal lesen, da dort nichts dir nachteiliges stehen darf.

Schreib eine nette Mail an den deutschen Support und wenn die dich nicht wieder entsperren weise sie auf die Rechtslage hin und drohe mit einem Anwalt. Bei nur 10€ pro Spiel sind das schon fast 1300€ Streitwert, das würde ich nicht auf mir sitzen lassen.

Neosix
2012-10-31, 01:17:41
Ganz einfach: du hast für die Software gezahlt und verfügst deshalb auch darüber. Sie dürfen dir deinen Account nicht sperren.

Erstens hat man nur eine unbegrenzte Nutzungslizenz erworben zweitens können sie es sehr wohl sehe thread. Dauerhaft gekauft samt 100% besitzt hat man gar nichts. Man kanns noch so oft falsch dar stellen, davon wirds nicht richtiger.
Das sollte man immer im Hinterkopf behalten wenn man Steam nutzt, und solange Deutsche Gerichte nicht dagegen entschieden und Steam sich fügt bleibt es auch so.

ps. ich wünsche dem TS trotzdem das er sein ACC und damit die Games wieder kriegt!

Screemer
2012-10-31, 01:55:50
nach aktueller rechtssprechung des eugh sind auch digital erworbene lizenzen veräußerbar und auch persönliches eigentum. nur leider hat sich bisher noch keiner mit valve angelegt. wird mal zeit.

Maorga
2012-10-31, 02:01:01
Interessant wäre es die Verkäufer zu belangen, da die Lizenz ja entzogen wurde.

w0mbat
2012-10-31, 02:17:21
Erstens hat man nur eine unbegrenzte Nutzungslizenz erworben zweitens können sie es sehr wohl sehe thread. Dauerhaft gekauft samt 100% besitzt hat man gar nichts. Man kanns noch so oft falsch dar stellen, davon wirds nicht richtiger.
Das sollte man immer im Hinterkopf behalten wenn man Steam nutzt, und solange Deutsche Gerichte nicht dagegen entschieden und Steam sich fügt bleibt es auch so.

ps. ich wünsche dem TS trotzdem das er sein ACC und damit die Games wieder kriegt!

Doch, es ist sein Eigentum. Das einzige was ein deutsche Gericht geurteilt hat ist, dass Valve nicht zwingend eine Möglichkeit bieten muss um die erworbenen Spiele weiter verkaufen zu können. Aber nach aktueller EU Rechtsprechung (welche auch für Deutschland gilt!) ist der Erwerb einer Lizenz gleichzusetzen mit Eigentum. Der EuGH geht sogar so weit, dass der Käufer, auch gegen den Willen des Verkäufers, die erworbene Software weiter verkaufen kann. Alle AGBs/SAs die dem wiedersprechen sind nichtig.

Wodde
2012-10-31, 02:58:56
Das ist ja alles schön und gut, aber Valve sitzt in den USA.
Nie im Leben hat man da auf dem Rechtsweg eine realistische Chance.

Screemer
2012-10-31, 03:13:45
wer in der eu geschäfte machen will, der hat sich auch an hiesiges recht zu halten. egal wo die firma sitzt. das eugh könnte den vertrieb über steam in der eu komplett untersage, wenn sich valve nicht an die geltende rechtsprechung hält. das wäre mal ein anreiz für valve ;) ran trauen müsste sich da bloß mal einer.

ux-3
2012-10-31, 08:20:55
Nunja, das Problem war dann doch etwas komplizierter, ich hatte den Internetanbieter gewechselt und keinen Zugriff mehr auf meine Email (t-online) somit konnte ich auch nicht mein Vergessenens Pw anfordern, habe das dann mit dem Support besprochen und musste Foto von Cd-Key +Supportnummer an die schicken.

Und in der Zeit, warst du da ständig mit deinem Steam Account online?

Zwischen deinem Problem und einem Hack gibts noch einen für Steam durchaus zu erkennenden Unterschied.

Morale
2012-10-31, 08:24:56
Wie alt sind eigendlich die "Kinder"?
Oder sind da nur Spiele ab 12 drauf ;)

EdRu$h
2012-10-31, 08:53:00
Und in der Zeit, warst du da ständig mit deinem Steam Account online?

Zwischen deinem Problem und einem Hack gibts noch einen für Steam durchaus zu erkennenden Unterschied.


Ja war ich, dann musste ich bei nem Steamupdate meine Daten wieder eintragen und wusste das Passwort nichtmehr.

Amboss
2012-10-31, 08:56:11
Wie alt sind eigendlich die "Kinder"?
Oder sind da nur Spiele ab 12 drauf ;)
17 1/2 und 19 :wink:

wobei, in diesem Land gibt es kein FSK/Cut Irrsinn. Darauf haben nur wir in Deutschland ein Patent.

Rockhount
2012-10-31, 09:10:25
wer in der eu geschäfte machen will, der hat sich auch an hiesiges recht zu halten. egal wo die firma sitzt. das eugh könnte den vertrieb über steam in der eu komplett untersage, wenn sich valve nicht an die geltende rechtsprechung hält. das wäre mal ein anreiz für valve ;) ran trauen müsste sich da bloß mal einer.

Man belege mal bitte, wo sich Steam/Valve nicht an geltendes EU Recht hält.

Soweit ich es verstanden habe, ist generell der Verkauf der Spiele zu ermöglichen (lt. entsprechendem Urteil). Dabei wurde aber nicht darauf eingegangen, ob ein Spiel an einen Useraccount gebunden ist oder nicht.
Demnach gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Steamspiele sind Sonderfälle, die Urteil nicht betroffen sind
2. Steam hält sich an das Urteil, jedoch muss der Account mit verkauft werden => Für die Mehrheit nicht praktikabel

So einfach wie es hier stellenweise dargestellt wird, ist es imo nicht.

Davon ab gibt es noch ein weiteres Problem, welches hier imo schief dargestellt wird.

Im Prinzip ist der Erwerb eines Spiels bei Steam genau das Selbe wie früher auf einem physischen Datenträger.

In beiden Fällen hat man kein Eigentum am Spiel erworben, sondern lediglich eine Lizenz zur Nutzung der Software gekauft.
Diese Lizenz war früher schon und ist immernoch an gewisse Bedingungen geknüpft, welche heute erst richtig wahrnehmbar geworden sind.
Auch früher hat man die Spiele nicht gekauft, auch wenn es sich für die meisten so angefühlt hat. Man hat physisch etwas in der Hand und ist in der Lage,
jederzeit die Software vom Datenträger zu installieren. Man hat also nie einen Unterschied gespürt, ob man nun richtigerweise NUR eine Lizenz gekauft hat (und die Software auf Datenträger
als Bonus dazu bekommen hat) oder ob man das Spiel tatsächlich gekauft hat.

Diese Unterscheidung ist aber imo hier des Pudels Kern.
Früher war es egal, ob ich einem Freund mein Spiel ausleihe. Er konnte es installieren und spielen, niemand hat es je mitbekommen und konnte dies verhindern,
was zum Teil auch technologische Gründe hatte.
Ich behaupte einfach mal, dass der Nutzungsvertrag das nicht vorgesehen hat, ergo das Ganze genauso untersagt war, wie heute bei Steam auch.
Nun neigt man aber dazu, diese "gewohnt mögliche nicht erlaubte Handlung" als Anrecht oder als gewohnte Möglichkeit zu sehen und erwartet, dass dies heute in gleichem Maße möglich sein muss.
Dies ist imo ein Trugschluss.

Den Nutzern mache ich da nichtmal einen Vorwurf, sondern eher dem Handel bzw. den Anbietern.
Man hat dem Kunden nie den Unterschied deutlich gemacht.

ux-3
2012-10-31, 09:14:21
Ja war ich, dann musste ich bei nem Steamupdate meine Daten wieder eintragen und wusste das Passwort nichtmehr.

Genau ab dem Zeitpunkt meine ich doch. Du startest jetzt ein Ticket, dass du dein PW verloren hast und deine Email sich geändert hat.

1. Die Steam-email war seit längerem unverändert.
2. Niemand ist nach der PW Verlustmeldung mehr online gewesen.

Fazit für Steam: Kein Hack

Bei Amboss sieht das ganz anders aus!


Früher war es egal, ob ich einem Freund mein Spiel ausleihe. Er konnte es installieren und spielen, niemand hat es je mitbekommen und konnte dies verhindern,
was zum Teil auch technologische Gründe hatte.


Ich behaupte mal, dass dies rechtlich OK war. Ich habe ihm das Spiel geschenkt (die Nutzung war zudem an die CD gekoppelt), er hat es mir zurückgeschenkt. Die legale Nutzungsmöglichkeit hatte stets nur ein User. AGBs, die den Weiterverkauf verbieten, sind unwirksam.

@ Amboss: Fordere doch die Accountrückgabe von den Erwachsenen in RU. Die sind doch alt genug, um Dir erklären zu können, was passiert ist.

Rockhount
2012-10-31, 09:26:23
Ich behaupte mal, dass dies rechtlich OK war. Ich habe ihm das Spiel geschenkt (die Nutzung war zudem an die CD gekoppelt), er hat es mir zurückgeschenkt. Die legale Nutzungsmöglichkeit hatte stets nur ein User. AGBs, die den Weiterverkauf verbieten, sind unwirksam.


Es geht bei einer Lizenzvereinbarung nicht um AGB.
Das ist mehr eine Hausordnung, die genau regelt, unter welchen Bedingungen man berechtigt ist, das Produkt zu nutzen.

Ich gehe mal davon aus, dass hier genauso wie ich kaum einer die Vereinbarungen älterer Spiele gelesen hat. Ergo kann ich hier auch nur Mutmaßen.

Jedoch glaube ich nach wie vor das es vollkommen rechtskonform ist, wenn der Lizenzgeber eine Nutzung durch Dritte, die nicht Lizenznehmer sind, untersagen.

Rente
2012-10-31, 09:30:04
Erstaunlich wie sich der Thread entwickelt hat, vor allem taucht wieder die tolle Legende der ungültigen AGBs und der ungültigen Änderung dazu auf, sehr interessant, dabei gibt es dazu so schöne Passagen im BGB und bisher hatte niemand den "Arsch in der Hose" um dagegen zu klagen, warum wohl?

Ich drück Amboss trotzdem die Daumen, Account-Sharing wird allerdings nie und nimmer (und man kann es noch so ungerecht finden) durch irgend ein EU-Gericht o.ä. legalisiert werden wenn es der Anbieter eindeutig in den AGBs untersagt, schließlich würde das ganze sonst auch einfach mit weit aus teurer Software praktiziert und wir hätten schon entsprechende Urteile - so sehe ich es zu mindestens.

Andi_669
2012-10-31, 10:30:15
Erstaunlich wie sich der Thread entwickelt hat, vor allem taucht wieder die tolle Legende der ungültigen AGBs und der ungültigen Änderung dazu auf, sehr interessant, dabei gibt es dazu so schöne Passagen im BGB und bisher hatte niemand den "Arsch in der Hose" um dagegen zu klagen, warum wohl?

Ich drück Amboss trotzdem die Daumen, Account-Sharing wird allerdings nie und nimmer (und man kann es noch so ungerecht finden) durch irgend ein EU-Gericht o.ä. legalisiert werden wenn es der Anbieter eindeutig in den AGBs untersagt, schließlich würde das ganze sonst auch einfach mit weit aus teurer Software praktiziert und wir hätten schon entsprechende Urteile - so sehe ich es zu mindestens.
das sehe ich genau so, ich kann hier wo ich arbeite Vector (CAD/Zeichenprogramm) nutzen, die UNI hier hat eine Ausbildungslizenz, darin enthalten ist die Dienstlichen Nutzung am Arbeitsplatz u. auch eine Nutzung zu Hause darin enthalten, für die Ausbilder u. die Auszubildenden,
die darf ich dann aber trotzdem nicht weitergeben auch unentgeltlich nicht, u. das ist nach dem geltenden Recht auch abgesichert,

mir erschließt sich nicht warum das bei Spielen anders sein sollte,

@ Amboss Sorry aber den schwarzen Peter hast du,
u. wenn du schon solche Verleiaktion machst hättest du Guard an lassen sollen, die Sicherheitsnummer hättest du denen auch per E-Mail zukommen lassen können, oder gleich Steam auf deren Rechner per Fernwartung selber Aktivieren können,
wenn es einmal läuft kann man ja eingeloggt bleiben,

wie schon von anderen geschrieben, legst du wirklich die Hand für die Kids ins Feuer das die das nicht an den einen oder anderen Kumpel weitergegeben haben :redface:
u. wenn das erst mal los geht dann verselbständigt sich das,
wenn du es wirklich auf einen Rechtsstreit anlegst würde es mich nicht wundern, das Steam dann Logs vorlegt woraus ersichtlich wird das dein Acc zur Gleichen Zeit auf 10 oder mehr Rechnern aktiv genutzt wurde :freak:

in welchen Land sitzen den die Kids? das Steam ja gehen die per VPN gefakten Selbstschenkungen verschärft vorgeht ist ja auch schon länger bekannt, eventuell ist das Sicherheitsprogramm für diese Fälle angesprungen.

ich wünsche die trotzdem das du deinen Acc auf Kulanz noch mal wiederbekommst.

darf man fragen was das 1. Mal los war als der Acc gehackt wurde

Piffan
2012-10-31, 10:34:12
Ich weiß nicht, ob im langen Thread das schon erwähnt hat: Das erste Mal war Valve ja noch kulant. Warum hat der Threadersteller den Schuss nicht gehört und den Account dann abgesichert mit neuem Passwort?

So viel Fahrlässigkeit gehört bestraft.

Arcanoxer
2012-10-31, 10:44:01
Wie sich die ganzen Steam Fanboyz hier mal wieder alles neunmalklug schönreden, fehlt nur noch Iceman. :freak:

Nebenbei...
Was in der thread im Offtopic verloren? Der gehört in das Spiele oder Valve forum.

ps.
Ich habe es ja schon immer gesagt, die ganze Steam geschichte kann nicht gut gehen. :usad:

Zephyroth
2012-10-31, 10:51:08
Zumindest war die Geschichte Anlaß mein Passwort mal zu ändern :freak:
Freundin, Auto und Steam-Accounts verleiht man nicht :nono:

Zum Thema: "Die Steam-Geschichte kann nicht gut gehen"
Der wievielte Fall in diesem Forum ist das? Uh, der erste. Aha...

Ist das gleiche wie das Leasen eines Autos. Bei manchen Verträgen darf man auch nur selbst das Auto lenken. Beim ersten Mal wird's ne Verwarnung geben. Erwischt die Leasingfirma das Auto dann dennoch ausgeborgt in Rußland, wird sie wohl auch den Vertrag für null und nichtig erklären...

Grüße,
Zeph

Rockhount
2012-10-31, 10:54:17
ps.
Ich habe es ja schon immer gesagt, die ganze Steam geschichte kann nicht gut gehen. :usad:

Ich find diese Haltung ein wenig, naja, nicht gut...

Auch wurde hier ja schon angesprochen und oft erwähnt, dass dies der Grund sei, warum Steam Mist ist.

Der Punkt ist aber doch irgendwo der, dass es immer solche Fälle geben wird, egal wie ein Geschäftsmodell aufgebaut ist.
Von den Millionen oder Hunderttausenden zufriedenen Nutzern hört man nichts, nur die negativ betroffenen Anwender melden sich u.U. mal zu Wort.
In diesem Fall noch nichtmal völlig frei von Selbstverschulden.

Das ist Alles in Allem für mich kein Argument für oder wider Steam...

Zephyroth
2012-10-31, 10:59:36
Gestern als ich das Passwort geändert habe, merkt man so richtig die Auswirkungen des SteamGuard. Ohne dein Wissen kann man den Account fast nicht hijacken. Folglich wird es vom User wissentlich zur Kenntnis genommen, das jemand anderer den Account nutzt.

Grüße,
Zeph

Arcanoxer
2012-10-31, 11:00:45
Der Punkt ist aber doch irgendwo der, dass es immer solche Fälle geben wird, egal wie ein Geschäftsmodell aufgebaut ist.
Also ich kann meine alten Games immer noch zocken die nicht an Steam/Origin/Games for Windows oder wie sich das ganze zeugs schimpft angebunden sind.
Und daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern.
Wie auch?

Amboss
2012-10-31, 11:17:38
eines ist sicher: Sofern mein Account wieder freigeschaltet wird, ändere ich die Anmelde-E-Mail, das Passwort und dann ist engültig schluss mit dem Ausleihen!
Ich glaube zwar nicht, das sie meinen Account weiter verliehen haben, ich kann ihnen sicher vertrauen. Ich befürchte aber, das ihr Rechner mit Viren/Trojanern befallen ist. Wäre nicht der erste mal.

Na ja, jedenfalls zeigt dieser Vorfall wie es laufen kann. Es zeigt auch, das Valve ein nicht unerhebliches Problem mit der EU-Rechtsprechung hat. Die AGBs waren von Anfang an nicht richtig umgesetzt, das nachträgliche Abändern war sowieso nicht zulässig (Valve ändert die AGBs ab -> zwingt den Nutzer zum Zustimmen, andernfalls wird sein Account gesperrt. Richtig wäre es gewesen, neue AGBs vorzulegen, und bei Nicht-Zustimmung sämtliche gekauften und nicht gespielten Spiele vollständig zu erstatten und teilweise gespielte Spiele anteilig zu erstatten.

Es wirft generell ein schlechtes Bild auf Cluod-Dienste.

ux-3
2012-10-31, 11:35:11
Also ich kann meine alten Games immer noch zocken die nicht an Steam/Origin/Games for Windows oder wie sich das ganze zeugs schimpft angebunden sind.


Nicht, wenn man sie dir klaut. Aber diesen Einwand weiter oben wirst du wohl nicht gelesen haben?


Es geht bei einer Lizenzvereinbarung nicht um AGB.
Das ist mehr eine Hausordnung, die genau regelt, unter welchen Bedingungen man berechtigt ist, das Produkt zu nutzen.


Es ging um klassische PC-Spiele, deren Weiterverkauf erlaubt ist. Daher kann ich diese Spiele meinem Freund verkaufen und kaufe sie später wieder zurück. Egal was die Schachtel dazu sagt.

Gestern als ich das Passwort geändert habe, merkt man so richtig die Auswirkungen des SteamGuard. Ohne dein Wissen kann man den Account fast nicht hijacken.


Die Sicherheit wäre noch höher, wenn die alte Email nicht in Steam angezeigt würde. Ein Dieb wüßte dann nicht sofort, welches Postfach er hacken müsste.

dreas
2012-10-31, 11:38:05
jungs, haltet euch mit dem spam etwas zurück, ok!

Piffan
2012-10-31, 11:38:55
Also ich kann meine alten Games immer noch zocken die nicht an Steam/Origin/Games for Windows oder wie sich das ganze zeugs schimpft angebunden sind.
Und daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern.
Wie auch?

Nur dass diese Form der Lizenzvergabe wohl GEschichte ist. Nicht zuletzt der Verbreitung von Kopien zu verdanken.

Nun muss man noch einen Retro- Rechner pflegen, damit die alten Perlen auch mal wieder gespielt werden können.

Drollig ist nur, das hier eklatante Fehler des Users mal wieder als Exempel herhalten sollen für die böse, mafiöse Spieleindustrie. :freak:

Was lernt man draus: Mehrere Accounst anlegen, die Spieletitel streuen. FAlls mann sich doch mal wieder nicht entblöden kann, seinen Account zu "verleihen". 127 Spieletitel? ;D

EvilTechno
2012-10-31, 11:47:27
@Amboss: Einen Fehler zu machen und etwas zu verlieren ist hart. Du hast meine Sympathien dafür. Und mutig von dir das so offensiv nach außen zu tragen.

Gleichzeitig stehst du für die rotzverblödete, hyperignorante Generation von verhätschelten Vollhonks [sachlicher kann ich das kaum ausdrücken], die cloud-computing überhaupt erst möglich gemacht haben.

Zuerst wurden alle Steam-Kritiker und Verweigerer lächerlich gemacht und als Idioten dargestellt.
Verzicht üben galt als Angriff auf den eigenen Lebensstil und war keine Option.
Durch Verbraucherschutzgesetze verwöhnt wähnte man sich auf der sicheren Seite, egal was da komme.
Dass man die Software nicht mehr erwirbt sondern ein Nutzungsrecht wurde als nebensächlich abgetan.
Potentielle Rechtsverstöße von Steam (siehe AGB Diskussion) wurden so wahrgenommen, dass Steam von vorneherein im Unrecht ist und man sich an Vertragsbedingungen nicht zu halten habe.
Eigene Rechtsverstöße wurden großzügigst ausgelegt als Lapalie, gegebene Praxis oder Akte der Nächstenliebe.

Dieses Verhalten wirkt einfach nur kindisch. Tritt man mit dieser Einstellung seinem Arbeitgeber oder dem Finanzamt entgegen... der hier: ;D würde für lange Zeit aus dem Gesicht verschwinden.

Und ärgerlicherweise haben Steam und co. zu allem ein Auge zugedrückt. Klar, solange der Marktanteil stetig wächst und mehr neu verdient wird als durch missbrauch verloren wird, ist es leicht großzügig zu sein.
Jetzt ändert sich die Marktlage langsam und es dürfte klar sein, in welche Richtung sich nun die Steam Politik bewegt.

Für mich heißt das: Keine Spiele und keine Accountbindung. Noch muss ich auf überraschend wenig verzichten. Steam-only scheint wirklich zielgruppenangepasst zu sein. Ein CoD oder casual-XCOM mit gescripeten Missionen gibts dann eben nicht. Aber der Weg ist vorgezeichnet, danke dafür, lieber unkritischer Kunde.

In dem Sinne, danke Karma!

Zephyroth
2012-10-31, 12:04:05
@Amboss: Einen Fehler zu machen und etwas zu verlieren ist hart. Du hast meine Sympathien dafür. Und mutig von dir das so offensiv nach außen zu tragen.

Gleichzeitig stehst du für die rotzverblödete, hyperignorante Generation von verhätschelten Vollhonks [sachlicher kann ich das kaum ausdrücken], die cloud-computing überhaupt erst möglich gemacht haben.

Zuerst wurden alle Steam-Kritiker und Verweigerer lächerlich gemacht und als Idioten dargestellt.
Verzicht üben galt als Angriff auf den eigenen Lebensstil und war keine Option.

Das ist richtig. Geb' ich sogar als Steam-User zu (allerdings ein Late-Adopter, bin erst seit 2010 dabei)...

Das sich die digitale Distribution verändert ist klar. Dank besserer Internetdeckung und Flatrates. Ich selber genieße den Vorteil, keine Packungen mehr zu haben, und jederzeit (erst gestern am Abend Giana Sisters - Twisted Dreams) ein Spiel kaufen zu können. Das alles macht erst die Online-Distribution möglich. Ebenso hilft es kleineren Studios ihre Produkte ohne große Werbung und Logistik auf den Markt zubringen und ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Dazu fallen mir Titel wie Trine I+II oder Giana Sisters ein. Alles Spiele, die es ohne Online-Distribution wohl nicht gegeben hätte.

Nachteil des Ganzen ist aber auch, das man den Usern das Spiel leider nicht ohne Kopierschutz überlassen kann, will man wirtschaftlich bleiben. Wohin das führt habe ich schon zu Amiga-Zeiten gesehen.

So gesehen sind es nicht nur die Steam-User, die sich an die Nase fassen müssen, sondern auch die ganzen Geiz-ist-geil-Raubkopierer, die so eine Plattform erst notwendig gemacht haben...

Grüße,
Zeph

Eisenoxid
2012-10-31, 12:08:55
So gesehen sind es nicht nur die Steam-User, die sich an die Nase fassen müssen, sondern auch die ganzen Geiz-ist-geil-Raubkopierer, die so eine Plattform erst notwendig gemacht haben...
Naja, die gearschten sind trotzdem die ehrlichen Käufer. Als Kopierschutz ist eine online-Aktivierung des Keys genauso gut wie eine solche Plattform.

Lowkey
2012-10-31, 12:09:19
Das ist richtig. Geb' ich sogar als Steam-User zu (allerdings ein Late-Adopter, bin erst seit 2010 dabei)...

Das sich die digitale Distribution verändert ist klar. Dank besserer Internetdeckung und Flatrates. Ich selber genieße den Vorteil, keine Packungen mehr zu haben, und jederzeit (erst gestern am Abend Giana Sisters - Twisted Dreams) ein Spiel kaufen zu können. Das alles macht erst die Online-Distribution möglich. Ebenso hilft es kleineren Studios ihre Produkte ohne große Werbung und Logistik auf den Markt zubringen und ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Dazu fallen mir Titel wie Trine I+II oder Giana Sisters ein. Alles Spiele, die es ohne Online-Distribution wohl nicht gegeben hätte.

Nachteil des Ganzen ist aber auch, das man den Usern das Spiel leider nicht ohne Kopierschutz überlassen kann, will man wirtschaftlich bleiben. Wohin das führt habe ich schon zu Amiga-Zeiten gesehen.

So gesehen sind es nicht nur die Steam-User, die sich an die Nase fassen müssen, sondern auch die ganzen Geiz-ist-geil-Raubkopierer, die so eine Plattform erst notwendig gemacht haben...

Grüße,
Zeph


Steam ist keine Konsequenz aus Raubkopien. Steam ist die Weiterwentwicklung des Softwareverkaufs mittels Internet. Es geht nicht darum Raubkopien alleine zu verhindern, sondern auch den Gebrauchtverkauf. Steam würde sich nicht halten, wenn sie nicht massiv an der Preisschraube drehen würden. So kauft man auf Steam "ältere" Titel für wenig Geld oder man kauft in einem der günstigen Key Shops ein.

Steam an sich ist Zukunft.

Das Problem bei Steam ist die Tatsache, dass es eine amerikanische Firma in den USA ist, wo deren Recht gilt. Es fehlt hier eine Durchsetzung des deutschen Rechtes (Wobei anscheinend derzeit wieder ein Verfahren gegen Steam läuft).

Evil Ash
2012-10-31, 12:09:59
Also ich kann meine alten Games immer noch zocken die nicht an Steam/Origin/Games for Windows oder wie sich das ganze zeugs schimpft angebunden sind.
Und daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern.
Wie auch?

Irgendwann werden die Discs, HD, CD, DVD oder was auch immer, auf denen sich deine alten Games befinden, nicht mehr lesbar sein, und dann? Hat es sich bei dir ausgezockt. Hat alles seine Vor- und Nachteile.

Amboss
2012-10-31, 12:12:09
@Amboss: Einen Fehler zu machen und etwas zu verlieren ist hart. Du hast meine Sympathien dafür. Und mutig von dir das so offensiv nach außen zu tragen.

In dem Sinne, danke Karma!

Ich kann Dir da nur zustimmen. Anfangs war man einfach nur unkritisch und hat sich keine großen Gedanken gemacht.

Ich selbst sehe Cloud schon seit längerem kritisch. So richtig Gedanken darüber habe ich mir erst mit Android/Google gemacht. Man gibt verdammt viel Preis und hängt am Tropf.
Und es wird immer mehr:
Facebook
Steam
Origin
Games for Windows Live
Android
Xbox Live
PSN-Store
Apple-Zeug
Windows Live
und die Liste wird immer länger. Sogar Windows8 setzt voll auf Cloud-Dienste. Vorbei die Zeit, wo man etwas kaufte und nutze, ohne sich irgendwo oder gleich mehrfach anmelden und registrieren zu müssen.

Die AGBs verstoßen bei fast allen Diensten gegen geltendes Recht. Einzelne Personen können nicht dagegen vorgehen. Nur die Politik, EU weit, könnte dem ein Riegel vorschieben.
Dem Nutzer bleibt unterm Strich nur der Boykott. Dies bedeutet heutzutage ein vollkommener Verzicht.

ux-3
2012-10-31, 12:13:49
Irgendwann werden die Discs, HD, CD, DVD oder was auch immer, auf denen sich deine alten Games befinden, nicht mehr lesbar sein, und dann? Hat es sich bei dir ausgezockt. Hat alles seine Vor- und Nachteile.

Wenn ihm das passiert, ist er ein sehr glücklicher Mensch, der ein wahrhaft biblisches Alter erreicht hat. Dafür kann man dann auf den einen oder anderen Titel verzichten.

Wer garantiert mir denn, dass Steam mich überlebt?

Boris
2012-10-31, 12:16:39
Wer garantiert mir denn, dass Steam mich überlebt?
War es nicht so, dass für den Fall einer Pleite eine Möglichkeit offen gelassen wurde, die Spiele offline verfügbar zu machen? Ich glaube mich an so eine Äußerung von Valve erinnern zu können (da war Steam aber noch sehr jung).

Zephyroth
2012-10-31, 12:17:11
Naja, die gearschten sind trotzdem die ehrlichen Käufer. Als Kopierschutz ist eine online-Aktivierung des Keys genauso gut wie eine solche Plattform.

Hat alles Vor- und Nachteile. So eine Online-Aktivierung ist dezentral, sprich ohne Account bei mehreren Providern (= Publishern EA, UBI etc.). Entschließt sich einer der Publisher die Aktivierung nicht mehr zu supporten, ist halt mal ein Spiel weg und nicht alle. Der Nachteil ist, das (davon gehe ich aus) die Supportperiode wesentlich niedriger als bei Steam sein wird. Der Publisher direkt hat ja das Interesse neue Spiele zu verkaufen und kann so die "Lebensdauer" seiner Produkte bestimmen.

Steam hingegen ist hauptsächlich ein großer, zentraler Laden der sein Geld mittlerweile mit Softwareverkäufen verdient. Von welchem Publisher er diese verkauft ist im wesentlichen egal, somit ist das Interesse an einer vorzeitigen Obsoleszenz wesentlich geringer. Zusätzlich müssen die Server sowieso für neue Spiele laufen. Da alle das gleiche Protokoll verwenden, ist es unsinnig alte Spiele rauszuwerfen...

Grüße,
Zeph

Eisenoxid
2012-10-31, 12:21:41
Hat alles Vor- und Nachteile. So eine Online-Aktivierung ist dezentral, sprich ohne Account bei mehreren Providern (= Publishern EA, UBI etc.). Entschließt sich einer der Publisher die Aktivierung nicht mehr zu supporten, ist halt mal ein Spiel weg und nicht alle. Der Nachteil ist, das (davon gehe ich aus) die Supportperiode wesentlich niedriger als bei Steam sein wird. Der Publisher direkt hat ja das Interesse neue Spiele zu verkaufen und kann so die "Lebensdauer" seiner Produkte bestimmen.
Wenn er Support endet und damit die Aktivierungsserver offline gehen, wäre es in diesem Fall freundlich vom Publisher vorher noch einen Patch zu veröffentlichen, der die Aktivierungsnotwendigkeit entfernt. Aber ja, kann man natürlich als Nachteil ansehen, sofern dies eben nicht gemacht wird.

Watson007
2012-10-31, 12:23:17
ich an Stelle des TE würde mir nun alle vormals per Steam gekauften Spiele aus dem Internet runterladen, er hat ja schon für bezahlt. Aber auf MP muss er dann trotzdem verzichten.

ich denke aber Steam wird noch einlenken.

Showers
2012-10-31, 12:26:38
Wer garantiert mir denn, dass Steam mich überlebt?
Das ist der Knackpunkt.

Ich habe meine über 100 Spiele, in dem Wissen gekauft, dass es nicht für die Ewigkeit ist. Sozusagen habe ich diese Spiele auf unbestimmte Dauer ausgeliehen.

War es nicht so, dass für den Fall einer Pleite eine Möglichkeit offen gelassen wurde, die Spiele offline verfügbar zu machen? Ich glaube mich an so eine Äußerung von Valve erinnern zu können (da war Steam aber noch sehr jung).

Die Möglichkeit besteht, jedoch frage ich mich, ob es bei einer Insolvenz irgendeine Rolle spielen wird, an die sozusagen ehemaligen Kunden zu denken.
Ich denke es ist eher wahrscheinlicher, dass Steam bei einer Pleite, so aufhört zu existieren, wie es vorher war, also ohne die Möglichkeit steamlos zu spielen.
Außerdem was passiert mit den Spielen die man gekauft hat, aber gerade nicht auf der Platte hat. Ich bezweifle das Steam die Server so lange laufen lassen wird, bis auch der letzte Kunde seine 1000 Spiele geladen und steamlos gepatcht hat.;)

@Amboss

Das mit dem Account ausleihen, war zwar eine sehr dumme Idee von dir, dennoch kann ich mitfühlen, wie viel Geld du jetzt vorläufig durch die Sperrung verloren hast.

Andi_669
2012-10-31, 12:29:36
Hat alles Vor- und Nachteile. So eine Online-Aktivierung ist dezentral, sprich ohne Account bei mehreren Providern (= Publishern EA, UBI etc.). Entschließt sich einer der Publisher die Aktivierung nicht mehr zu supporten, ist halt mal ein Spiel weg und nicht alle. Der Nachteil ist, das (davon gehe ich aus) die Supportperiode wesentlich niedriger als bei Steam sein wird. Der Publisher direkt hat ja das Interesse neue Spiele zu verkaufen und kann so die "Lebensdauer" seiner Produkte bestimmen.

Steam hingegen ist hauptsächlich ein großer, zentraler Laden der sein Geld mittlerweile mit Softwareverkäufen verdient. Von welchem Publisher er diese verkauft ist im wesentlichen egal, somit ist das Interesse an einer vorzeitigen Obsoleszenz wesentlich geringer. Zusätzlich müssen die Server sowieso für neue Spiele laufen. Da alle das gleiche Protokoll verwenden, ist es unsinnig alte Spiele rauszuwerfen...

Grüße,
Zeph
ist doch bei den anderen schon immer so, bei Live stand damals bei den DLCs für Fallout 3 das ich die 3x runter laden kann, ob man das durch den Support noch mal bekommt weiß ich nicht,
bei Origin kann man glaub ich nur 1x laden oder nur solange ein Game "aktuell" ist,
10 Jahre u. älter u. unbegrenzt neu laden gibt es wohl nur bei Steam

ux-3
2012-10-31, 12:35:41
Das ist der Knackpunkt.

Ich habe meine über 100 Spiele, in dem Wissen gekauft, dass es nicht für die Ewigkeit ist. Sozusagen habe ich diese Spiele auf unbestimmte Dauer ausgeliehen.

Auch als VT-Skeptiker kaufe ich mir einige meiner Steam Spiele nochmal bei Ebay oder anderswo, wenn sie einiger der folgenden Punkte erfüllen
- eine kritische Preisgrenze (2-3 Euro) unterschritten haben
- zumindest Retro-PC fähig oder DRM-free sind
- mir gut gefallen haben
- Lanwürdig sind
- ein gedrucktes Handbuch, Karte, Schnickschnak haben

Sollten die Majas recht behalten und am 21. Dezember geht Steam pleite, hab ich noch für ein paar Jahre was zu spielen.

Watson007
2012-10-31, 12:37:56
Die Möglichkeit besteht, jedoch frage ich mich, ob es bei einer Insolvenz irgendeine Rolle spielen wird, an die sozusagen ehemaligen Kunden zu denken.
Ich denke es ist eher wahrscheinlicher, dass Steam bei einer Pleite, so aufhört zu existieren, wie es vorher war, also ohne die Möglichkeit steamlos zu spielen.
Außerdem was passiert mit den Spielen die man gekauft hat, aber gerade nicht auf der Platte hat. Ich bezweifle das Steam die Server so lange laufen lassen wird, bis auch der letzte Kunde seine 1000 Spiele geladen und steamlos gepatcht hat.;)

selbst wenn Valve pleite geht wird irgendjemand den Laden kaufen und steam weiterführen denke ich.

ux-3
2012-10-31, 12:45:02
selbst wenn Valve pleite geht wird irgendjemand den Laden kaufen und steam weiterführen denke ich.

Langfristig muss das ganze PC-Gaming nicht überleben. Auch das kann eingehen. Oder der Neubesitzer konsolidiert den Support und wirft alle toten Publisher raus.

Rampage 2
2012-10-31, 13:09:37
@Amboss: Einen Fehler zu machen und etwas zu verlieren ist hart. Du hast meine Sympathien dafür. Und mutig von dir das so offensiv nach außen zu tragen.

Gleichzeitig stehst du für die rotzverblödete, hyperignorante Generation von verhätschelten Vollhonks [sachlicher kann ich das kaum ausdrücken], die cloud-computing überhaupt erst möglich gemacht haben.

Zuerst wurden alle Steam-Kritiker und Verweigerer lächerlich gemacht und als Idioten dargestellt.
Verzicht üben galt als Angriff auf den eigenen Lebensstil und war keine Option.
Durch Verbraucherschutzgesetze verwöhnt wähnte man sich auf der sicheren Seite, egal was da komme.
Dass man die Software nicht mehr erwirbt sondern ein Nutzungsrecht wurde als nebensächlich abgetan.
Potentielle Rechtsverstöße von Steam (siehe AGB Diskussion) wurden so wahrgenommen, dass Steam von vorneherein im Unrecht ist und man sich an Vertragsbedingungen nicht zu halten habe.
Eigene Rechtsverstöße wurden großzügigst ausgelegt als Lapalie, gegebene Praxis oder Akte der Nächstenliebe.

Dieses Verhalten wirkt einfach nur kindisch. Tritt man mit dieser Einstellung seinem Arbeitgeber oder dem Finanzamt entgegen... der hier: ;D würde für lange Zeit aus dem Gesicht verschwinden.

Und ärgerlicherweise haben Steam und co. zu allem ein Auge zugedrückt. Klar, solange der Marktanteil stetig wächst und mehr neu verdient wird als durch missbrauch verloren wird, ist es leicht großzügig zu sein.
Jetzt ändert sich die Marktlage langsam und es dürfte klar sein, in welche Richtung sich nun die Steam Politik bewegt.

Für mich heißt das: Keine Spiele und keine Accountbindung. Noch muss ich auf überraschend wenig verzichten. Steam-only scheint wirklich zielgruppenangepasst zu sein. Ein CoD oder casual-XCOM mit gescripeten Missionen gibts dann eben nicht. Aber der Weg ist vorgezeichnet, danke dafür, lieber unkritischer Kunde.

In dem Sinne, danke Karma!

Das Problem bei Steam (und anderen Online-Platformen wie z.B. Origin) ist zweierlei:

1.) Nachdem man etwas auf einer solchen Platform aktiviert und installiert hat, will man es auch nutzen!. Und Valve *weiss das*! Und was ist die logische Konsequenz daraus!? Logisch, man ändert die AGB's *nachträglich* wie man will - denn man weiss, wenn der Nutzer diesen AGB's nicht zustimmt, dann kann er die Plattform nicht mehr nutzen; er kann keine neuen Spiele darauf installieren/nutzen und er verliert auch noch alles, was er bis dahin besessen hat. Der User hat also mehr oder weniger gar keine andere Wahl, als den neuen "Geschäftsbedingungen" zuzustimmen - denn keiner will etwas verlieren, was er erworben hat. Das ist die verbrecherische (oder zumindest verräterische) Taktik, die dahintersteckt.

Nun sagen ja die ganzen Boykottierer "dann kauft ihr euch das Spiel eben nicht", und, sofern es keinen funktionierenden Crack für das jeweilige Spiel gibt "dann spielt ihr es eben nicht". Die zentrale Frage ist dann: wie könnte man der Versuchung widerstehen? und sofern man das schafft, (und das ist die *absolut entscheidende Frage*) WIE LANGE kann man der Versuchung widerstehen?

Und genau hier setzt Punkt 2 an - die wirksamste und entscheidende Taktik bei jeder Software- und Hardware-Platform:

2.) Wenn bei Steam nur Dreck angeboten werden würde, würde sich sicherlich keiner diesen Service antun. Und nehmen wir mal an, 95% der Spiele-Titel, die an Steam gebunden sind, sind Dreck und die restlichen 5% sind Top-Titel, die heiß begehrt, also von Hunderttausenden, oder Millionen Menschen gespielt werden wollen. Modern Warfare 3 ist ein Beispiel dafür. Nun gibt es viele Spieler, die MW3 scheisse finden und deswegen nicht spielen brauchen. Doch wie würde es aussehen, wenn theoretisch Operation Flashpoint 3 (welches genauso gut oder besser ist wie OPFP1) auf den Markt kommen würde und ausschließlich an Steam gebunden wäre?. Wieviele würden dann noch widerstehen? Und wenn nicht OPFP3, dann irgendein anderes Spiel, dass für die individuelle Person besonders "passt" - also seinen individuellen Spiel-Vorstellungen besonders entgegenkommt!

Es ist also nicht die Frage, ob man der Versuchung wiederstehen kann sondern wie lange man es schafft zu widerstehen. Diese Tatsache nutzen solche Platformen scham- und gnadenlos aus, um dem User jedes noch so unverschämte "Geschäftsmodell" aufzuzwingen. Man sieht ja an BF3, dass Origin viele nicht davon abgehalten hat, es trotzdem zu spielen. Und auch ich selber bin fast ein Opfer von Steam geworden (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=488800)

Die Hauptschuld liegt also nicht an der Masse (eine Mitschuld trägt sie natürlich auf jeden Fall*) sondern am Gesetzgeber und an jenen in der Gaming-Szene, die wissen oder wussten, welche Folgen zu erwarten waren und trotzdem nichts dagegen unternommen haben.

*zumindest als solche "Geschäftsmodelle" noch in den Startlöchern waren, hätte ein massenübergreifender Boykott was bringen können.

Edit: Im Übrigen bin ich begeistert von Steam - zumindest die Idee, die dahintersteckt. Das Einzig schlimme ist halt, dass es missbraucht wird, sobald die Möglichkeit dazu einmal da ist.

R2

Zephyroth
2012-10-31, 13:12:12
Wenn er Support endet und damit die Aktivierungsserver offline gehen, wäre es in diesem Fall freundlich vom Publisher vorher noch einen Patch zu veröffentlichen, der die Aktivierungsnotwendigkeit entfernt. Aber ja, kann man natürlich als Nachteil ansehen, sofern dies eben nicht gemacht wird.

Sicher, das wär die beste Möglichkeit, aber wer sagt das er das tut? Verpflichtet ist er nicht dazu, zumal er ja auch wieder neue Spiele verkaufen will.

Leider gibt's noch keinen Präzedenzfall dazu. Ich weis nur das EA die Multiplayerserver von NFS nach zwei Jahren abschaltet...

Grüße,
Zeph

ux-3
2012-10-31, 13:19:54
Ich bin relativ zuversichtlich, dass im Laufe der Jahre sich der Gesetzgeber um Anbieter wie Steam kümmern wird. Ob das dann allerdings kundenfreundlicher wird, ist m.E. völlig offen.

Unterhose
2012-10-31, 14:07:44
Ich hab ansich nix gegen Steam aber wenn irgendwann mal der eigene Account wirklich gehackt wird, dann sollte Steam dem Besitzer der Spiele die Möglichkeit geben nachzuweisen das er sie auch erworben hat. Deshalb bin ich noch froh das ich meine Orange Box Retail gekauft habe und ich nachweisen kann das alle Spiele des Accounts dazu gehören weil der Key ja noch in der Box steht und ich die Datenträger habe.

Für den Extremfall hab ich mir den Kompromiss genommen das ich von einem frisch installieren System nen Image gebastelt hab wo Steam schon mit allen Spielen aktiviert und im Offline Modus in 10 Minuten wieder aufgespielt ist. Somit kann ich die Games immer noch spielen, selbst wenn der Account gebannt ist oder es Steam nicht mehr gibt. Multiplayer spielt man eh meist nicht länger als ein paar Jahre und notfalls tuns dann auch ein paar Bots.
Frei nach dem Motto "allein aber glücklich" halt.

Gegen eine komplette Abschaltung des Account aus nicht richtig erläuterten Gründen würd ich aber auch vorgehen, notfalls gerne über einen Anwalt.

Funky Bob
2012-10-31, 14:19:52
Ich hab ansich nix gegen Steam aber wenn irgendwann mal der eigene Account wirklich gehackt wird, dann sollte Steam dem Besitzer der Spiele die Möglichkeit geben nachzuweisen das er sie auch erworben hat. Deshalb bin ich noch froh das ich meine Orange Box Retail gekauft habe und ich nachweisen kann das alle Spiele des Accounts dazu gehören weil der Key ja noch in der Box steht und ich die Datenträger habe.


Ich habe auch damals schon HL2 digital erworben (Account ist von 2004) und mein PW nach eMailumstellung und Rechner-Neuinstallation nicht mehr gewusst.

Hier reichte es die zum Kauf verwendeten Daten anzugeben. In meinem Fall war das damals noch die KK meiner Eltern (bzw. einer davon). Es war problemlos möglich denen sogar zu schreiben, dass ich hier die Auswahl aus mehreren habe und nicht mehr zuordnen kann welche es war.

Geht denke ich auch weiterhin bei bspw. Paypal, wenn man die Paypal Mail und die Transaktionnummer kennt oder so, aber das ist nur Spekulation.

Unterhose
2012-10-31, 14:38:50
Hier reichte es die zum Kauf verwendeten Daten anzugeben. In meinem Fall war das damals noch die KK meiner Eltern (bzw. einer davon). Es war problemlos möglich denen sogar zu schreiben, dass ich hier die Auswahl aus mehreren habe und nicht mehr zuordnen kann welche es war.

Ich glaub vor ein paar Jahren hatte ich denen auch schonmal nen Foto mit Key zugeschickt und das PW nen Tag später resettet bekommen. Seitdem hab ich mir die Notlösung gebastelt. Am besten fühlt man sich aber immer noch mit ner Spielebox im Regal, die kann man notfalls dem Richter zeigen der Steam dann zwingt alle Spiele wieder zum laufen zu bringen (halt das paranoide Kopfkino). Kreditkarten besitzt man evtl. auch nicht ewig weil man die Bank wechselt oder man weiss die Daten nicht mehr.
Schön alles abheften..jaja...

Für den Fall das mir aber auch sogar das Internet wegen Hurricans oä. ausfällt und ich keine Games mehr aktivieren kann bin ich mit nem kompletten Image auf der sicheren Seite. Man kann sich einfach so gut absichern wie man es für nötig hält und das sogar ohne illegale Cracks oder ähnliches. Ist alles eine Frage der eigenen Paranoia.

ux-3
2012-10-31, 14:43:33
Für den Fall das mir aber auch sogar das Internet wegen Hurricans oä. ausfällt und ich keine Games mehr aktivieren kann bin ich mit nem kompletten Image auf der sicheren Seite. Man kann sich einfach so gut absichern wie man es für nötig hält und das sogar ohne illegale Cracks oder ähnliches. Ist alles eine Frage der eigenen Paranoia.

Hauptsache du hast ne Freundin, die dann auf dem Notstromaggregat strampelt! Von daher würd ich mir energiesparende Hardware anschaffen! ;)

Mordred
2012-10-31, 14:50:49
Naja, die gearschten sind trotzdem die ehrlichen Käufer. Als Kopierschutz ist eine online-Aktivierung des Keys genauso gut wie eine solche Plattform.

Bei Steam ist niemand "gearscht". Das Cloudgaming bringt ja auch vielel Vorteile mit sich:

Keine Datenträger
Überall Download
Überall verfügbare Savegames/Settings
automatische updateversorgung

Steam macht das Spielen schon ziemlich bequem. Dazu noch super Angebote zwischendurch.

Eisenoxid
2012-10-31, 14:52:46
Ich bezog mich damit primär auf den TS...
Klar, die von dir genannten Vorteile lassen sich nicht von der Hand weisen; nur dafür gibt man eben einiges an Rechten (z.B. Verleihen, Wiederverkauf) auf.
In manchen Extremfällen kannst du ja nicht mal mehr offline spielen.

w0mbat
2012-10-31, 18:00:30
Erstaunlich wie sich der Thread entwickelt hat, vor allem taucht wieder die tolle Legende der ungültigen AGBs und der ungültigen Änderung dazu auf, sehr interessant, dabei gibt es dazu so schöne Passagen im BGB und bisher hatte niemand den "Arsch in der Hose" um dagegen zu klagen, warum wohl?

Legende? Es ist ein Fakt, dass AGBs die gegen geltendes Recht verstoßen, nichtig sind. Egal was man zugestimmt hat.

Und es ist auch ein Fakt, dass, nach EU Rechtsprechung, die Spiele sein Eigentum sind.

Grey
2012-10-31, 18:18:41
Legende? Es ist ein Fakt, dass AGBs die gegen geltendes Recht verstoßen, nichtig sind. Egal was man zugestimmt hat.

Und es ist auch ein Fakt, dass, nach EU Rechtsprechung, die Spiele sein Eigentum sind.

http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1075-BGH-Az-I-ZR-17808-Half-Life-2.html

Werden wir sehen, was "Fakt" ist, sofern der VZBV jetzt klagen wird. Deine Ansicht der Dinge ist einfacher gestrickt, als es der Sachverhalt in der Realität zulässt.

Rente
2012-10-31, 18:40:29
Legende? Es ist ein Fakt, dass AGBs die gegen geltendes Recht verstoßen, nichtig sind. Egal was man zugestimmt hat.

Und es ist auch ein Fakt, dass, nach EU Rechtsprechung, die Spiele sein Eigentum sind.
Da ist gar nichts Fakt, es gibt bis auf das Urteil, das Grey verlinkt hat bisher keinerlei Rechtsprechung bzgl. STEAM (les ich mir gleich mal durch, Danke Grey).

Solang es diese Urteile nicht gibt sind die AGBs gültig, die Art der Änderung auch, die Accountbindung usw.

Warum sollten die AGBs auch ungültig sein? Weil sie vor dem Kauf nicht einzusehen sind? Da streiten sich Juristen doch schon seit Jahren ob die offensichtliche Veröffentlichung dieser im Internet bei den jeweiligen Produkten nicht genau dem entsprechen. Darüber hinaus werden AGBs nicht komplett ungültig weil einzelne Klauseln ungültig sind.

gordon
2012-10-31, 18:50:09
Bei Steam ist niemand "gearscht". Das Cloudgaming bringt ja auch vielel Vorteile mit sich:

Keine Datenträger
Überall Download
Überall verfügbare Savegames/Settings
automatische updateversorgung

Steam macht das Spielen schon ziemlich bequem. Dazu noch super Angebote zwischendurch.

Ich frage mich bei dem Argument immer, wieviele Spielerechner einige Leute scheinbar an den verschiedensten Plätzen der Welt stehen haben - ich kenne nämlich keinen ...

On topic: Wer einmal schon seinen Account verloren hatte und dann immer noch gutgläubig keinen Steamguard nutzt und weiter verleiht, ist irgendwo auch selbst schuld - und das sage ich als ausgesprochener Nichtfan von Steam.

fdk
2012-10-31, 18:50:38
AGBs müssen nach aktueller Auffassung nicht einmal mehr per "Häkchensetzung" bestätigt werden um Vertragsbestandteil zu werden. Selbstverständlich gelten die. Falls einzelne Punkte dem BGB widersprechen, werden diese nichtig.
Einzig bei Retailboxen gäbe es evtl. etwas auszusetzen. Dort ist aber auch der Verweis auf der Verpackung, das zur Aktivierung zusätzlichen AGBs zugestimmt werden muss.

Ric
2012-10-31, 19:32:10
Einzig bei Retailboxen gäbe es evtl. etwas auszusetzen. Dort ist aber auch der Verweis auf der Verpackung, das zur Aktivierung zusätzlichen AGBs zugestimmt werden muss.

Da die AGB nicht vor Kauf in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden kann (z.B. Auslage in wahrnehmbarer Weise), wird diese nicht einbezogen und kein Vertragsbestandteil.

fdk
2012-10-31, 19:49:30
Dann hast du die Möglichkeit das Spiel zurückzugeben. Wenn der Händler blöd rummacht ist das sein Bier (bzw deins). Dem SLA welches dir steam präsentiert musst du zustimmen bevor du das Spiel aktivieren kannst. Da kannst du schlecht behaupten "Wusste ich nicht".

Rente
2012-10-31, 19:49:34
Da die AGB nicht vor Kauf in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden kann (z.B. Auslage in wahrnehmbarer Weise), wird diese nicht einbezogen und kein Vertragsbestandteil.
So einfach ist es leider genau nicht.

Ric
2012-10-31, 19:54:18
Genau so ist es bei Standardsoftware.

Tesseract
2012-10-31, 20:27:51
Ich frage mich bei dem Argument immer, wieviele Spielerechner einige Leute scheinbar an den verschiedensten Plätzen der Welt stehen haben - ich kenne nämlich keinen ...

musst halt etwas weiter denken als nur "verschiedene rechner an verschiedenen orten".
z.B. bleiben cloud-savegames erhalten wenn du das spiel deinstallierst, ohne, dass du sie explizit selbst irgendwo archivieren musst. wenn dann z.B. ein nachfolger kommt der auf das alte savegame aufbaut oder du das alte spiel irgendwann wieder spielen willst hast du die noch.
auch für turnierspieler ist es interessant wenn man z.B. auf jedem system an dem man sitzt seine settings hat ohne viel umstellen zu müssen.
und dann gibt es tatsächlich leute, die haben eine beliebige kombination aus laptop, desktop oder HTPC und können damit savegames synchonisieren.

außerdem kannst du die liste noch um andere dinge wie die paritätsprüfung erweitern. sobald am spiel irgend eine datei korrupt kannst du die checksum-prüfung anschmeißen und augenblicke später sind die files wieder konsistent.
auch nicht vergessen darfst du die diversen community-funktionen wie z.B. das einladen oder direkte joinen innerhalb der friendslist. für teamspiele ist das sehr vorteilhaft.

steam als ganzes system ist einfach wesentlich eleganter als die mittelalterliche offline-installation von silberscheiben.

gordon
2012-11-01, 08:15:36
musst halt etwas weiter denken als nur "verschiedene rechner an verschiedenen orten".
z.B. bleiben cloud-savegames erhalten wenn du das spiel deinstallierst, ohne, dass du sie explizit selbst irgendwo archivieren musst. wenn dann z.B. ein nachfolger kommt der auf das alte savegame aufbaut oder du das alte spiel irgendwann wieder spielen willst hast du die noch..

Ganz ehrlich - wie oft kommt das vor? Im Zweifelsfall konnte Steam gerade mal wieder nicht synchronisieren und man muss doch wieder auf ein lokales Savegame zurückgreifen .... Zudem habe ich bereits zweimal korrupte Spielstände durch die Cloud gehabt und war froh auf lokale Savegames zurückgreifen zu können.

auch für turnierspieler ist es interessant wenn man z.B. auf jedem system an dem man sitzt seine settings hat ohne viel umstellen zu müssen...
ja ok, aber auch hier gilt, für wieviele Spieler trifft das zu


und dann gibt es tatsächlich leute, die haben eine beliebige kombination aus laptop, desktop oder HTPC und können damit savegames synchonisieren...
Und die spielen abwechselnd das gleiche Spiel mal am Laptop, mal am PC? Ich habe auch beides, aber das macht aufgrund der unterschiedlichen Hardwareausstattung einfach keinen Sinn. Ich glaube schon, dass es diese Leute gibt, aber wieder ist das nur für wenige zutreffend.


außerdem kannst du die liste noch um andere dinge wie die paritätsprüfung erweitern. sobald am spiel irgend eine datei korrupt kannst du die checksum-prüfung anschmeißen und augenblicke später sind die files wieder konsistent.
auch nicht vergessen darfst du die diversen community-funktionen wie z.B. das einladen oder direkte joinen innerhalb der friendslist. für teamspiele ist das sehr vorteilhaft....

Diese Punkte standen bisher nicht zur Diskussion, aber wie oft hast du korrupte Spieledateien ohne Steam gehabtund wie oft jetzt - vielleicht 2 oder 3mal bei mir in 16 Jahren PC-Spielezeit.

steam als ganzes system ist einfach wesentlich eleganter als die mittelalterliche offline-installation von silberscheiben.

Nichts davon rechtfertigt DRM und Enteignung, auch wenn der Threadstarter wirklich alle Alarmsignale überhört hat und imho die Situation auch selbstverschuldet hat.

Piffan
2012-11-01, 10:03:11
Wie ich schon mal erwähnte: Hier sollte nicht das System am Pranger stehen, sondern eklatante Fehler des Users.
Ich finde Steam auch nicht sinnvoll. Man tauscht Sicherheit und freie Nutzungsmöglichkeiten gegen "Bequemlichkeit". Imho so überflüssig wie vieles heutzutage. Das Gelaber von der weltweiten Verfügbarkeit ist nicht als eine Hülse und auch falsch, es gibt noch einige Gegenden, wo Breitband ein feuchter Traum ist. Solange man nur aktiviert und dann von der Zwangbeglückung Steam verschont bleibt, kann man damit leben....Nur: reiche ich dem Teufel den kleinen Finger, hat er mich dann bald komplett assimiliert. Merken halt nur aufmerksame und kritische Menschen....Wer mal auf die Schnauze gefallen ist, fängt vielleicht doch mal langsam an über einiges GENAU nachzudenken, statt sich bereitwillig an einen Tropf oder an eine Nadel zu hängen.

EvilTechno
2012-11-01, 10:05:33
+1

Das steht doch in keiner Relation mehr. Sich aus reiner Bequemlichkeit auf jemanden fremden verlassen? Wenn mir meine config und meine saves wichtig sind, dann pflege und verwalte ich sie auch.

Ich bin ja kein Steam Nutzer, aber wie sieht das denn aus, wenn man für ein Steam-Spiel einen fanmade patch aufspielen will wie JA2 1.13? Ist man immer noch Herr im Haus über seine Spiele - wir reden hier immerhin vom PC und nicht von einer Konsole - oder hat man gefälligst mit dem patch zu spielen den Steam vorgibt?

By the way: "Image ziehen, IP faken, Titel aus grauen Quellen nochmal downloaden"... das sind doch keine Komfortfeatures!

Andi_669
2012-11-01, 10:27:57
Ich bin ja kein Steam Nutzer, aber wie sieht das denn aus, wenn man für ein Steam-Spiel einen fanmade patch aufspielen will wie JA2 1.13? Ist man immer noch Herr im Haus über seine Spiele - wir reden hier immerhin vom PC und nicht von einer Konsole - oder hat man gefälligst mit dem patch zu spielen den Steam vorgibt?
wenn man einen Fanpatch benutzen will schaltet man für das entsprechende Spiel einfach die Überwachung ab u. gut ist,
man muss die Dateien nicht aktuell halten,
bei Skyrim haben viele in den ersten Wochen so gespielt weil der 2. Patch nicht so gut war ;)

w0mbat
2012-11-01, 13:17:36
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1075-BGH-Az-I-ZR-17808-Half-Life-2.html

Werden wir sehen, was "Fakt" ist, sofern der VZBV jetzt klagen wird. Deine Ansicht der Dinge ist einfacher gestrickt, als es der Sachverhalt in der Realität zulässt.

Und was hat diese Urteil jetzt mit meiner Aussage zu tun? Genau, nichts.


Da ist gar nichts Fakt, es gibt bis auf das Urteil, das Grey verlinkt hat bisher keinerlei Rechtsprechung bzgl. STEAM (les ich mir gleich mal durch, Danke Grey).

Solang es diese Urteile nicht gibt sind die AGBs gültig, die Art der Änderung auch, die Accountbindung usw.

Warum sollten die AGBs auch ungültig sein? Weil sie vor dem Kauf nicht einzusehen sind? Da streiten sich Juristen doch schon seit Jahren ob die offensichtliche Veröffentlichung dieser im Internet bei den jeweiligen Produkten nicht genau dem entsprechen. Darüber hinaus werden AGBs nicht komplett ungültig weil einzelne Klauseln ungültig sind.

Doch, das ist ein Fakt. Wenn ein Vertrag bzw. ein Übereinkommen gegen geltendes Recht verstößt, ist es ungültig. Das ist schon immer so gewesen und wird auch immer so sein.

Das mit dem Weiterverkauf eines Steam Accounts hat doch eine ganz andere Freage als Hintergrund. Wie schon gesagt, du musst AGBs gar nich lesen, da dort nicht dir nachteiliges enthalten sein darf. Und ich habe niemals davon gesprochen, dass die AGBs komplett ungültig werde. Woher hast du das bitteschön?

Und natürlich gibt es auch ohne vorhergegangene Rechtsprechung Fakten, wird sind hier nicht in den USA.

Rente
2012-11-01, 14:08:59
Und was hat diese Urteil jetzt mit meiner Aussage zu tun? Genau, nichts.




Doch, das ist ein Fakt. Wenn ein Vertrag bzw. ein Übereinkommen gegen geltendes Recht verstößt, ist es ungültig. Das ist schon immer so gewesen und wird auch immer so sein.

Das mit dem Weiterverkauf eines Steam Accounts hat doch eine ganz andere Freage als Hintergrund. Wie schon gesagt, du musst AGBs gar nich lesen, da dort nicht dir nachteiliges enthalten sein darf. Und ich habe niemals davon gesprochen, dass die AGBs komplett ungültig werde. Woher hast du das bitteschön?

Und natürlich gibt es auch ohne vorhergegangene Rechtsprechung Fakten, wird sind hier nicht in den USA.
Es ist ein Fakt, wenn der Vertrag nachweislich gegen geltendes Recht verstößt, richtig.
Es ist kein Fakt, wenn eine Privatperson dies behauptet/feststellt, diese kann überhaupt nicht rechtlich feststellen ob der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt oder nicht, das kann nur ein Jurist, genau das ist doch das Problem.

Darüber hinaus dürfen natürlich Einschränkungen in AGBs verankert sein, nur besonders nachteilige Klauseln sind nichtig (und rat mal wer das festellen darf), da die fehlende Grundlage zur Weiterveräußerung eines STEAM-Accounts deine Nutzung nicht beeinträchtigt dürfte es u.U. schwierig werden das Ganze vor Gericht durch zu bekommen, allerdings ist das natürlich nach dem EUGH-Fall aktuell etwas unklar.

Ich meine übrigens diesen Abschnitt:
Ebenso wenig ist es Ihnen gestattet, Ihr Nutzungsrecht an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder gegebenenfalls Abonnements an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen, wenn und soweit dies Ihnen nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung (einschließlich etwaiger Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) gestattet ist.
Das war es jetzt für mich auch, ich bin kein Jurist und das passt überhaupt nicht mehr in den Thread.

w0mbat
2012-11-01, 15:40:24
Naja, das Ding ist, dass auch Juristen unterschiedlicher Meinung sind. Und meiner Meinung nach, da bin ich sicher nicht alleine, ist die Sperrung seines Accounts rechtswidrig. Er hat für die Sotware bezahlt, sie ist damit sein Eigentum und der Verkäufer muss sie ihm verfügbar machen. Es besteht ja ein Vertrag zwischen den beiden und wenn er nicht mehr darauf zugreifen kann wird dieser Vertrag nicht mehr erfüllt.

4Fighting
2012-11-01, 15:47:32
Naja, das Ding ist, dass auch Juristen unterschiedlicher Meinung sind. Und meiner Meinung nach, da bin ich sicher nicht alleine, ist die Sperrung seines Accounts rechtswidrig. Er hat für die Sotware bezahlt, sie ist damit sein Eigentum und der Verkäufer muss sie ihm verfügbar machen. Es besteht ja ein Vertrag zwischen den beiden und wenn er nicht mehr darauf zugreifen kann wird dieser Vertrag nicht mehr erfüllt.

Wenn er aber gegen Nutzungsbedingungen verstößt, die beide vorher vereinbart haben, sehe ich es schon so, dass man hier durchaus die "Geschäftsbeziehung " beenden kann.

Das kein Eigentum sondern nur eine unendlich Länge nutzungsdauer vereinbart wird, war auch bekannt.

Das Urteil des EuGH Bedarf wohl noch weiterer Klarstellung, die jedoch hier wohl keiner richtig geben kann.

w0mbat
2012-11-01, 15:49:16
Das ist das gleiche wie Eigentum, siehe EuGH Urteil zu Oracle. Das geht daraus ziemlich eindeutig hervor.

Und wie gesagt, er wurde ja nicht wegen Accountsharing gesperrt, sonder weil er 2x sein Login verloren hat.

Amboss
2012-11-01, 18:32:48
Man müsste dann auch noch gleich definieren, wo Account-Sharing anfängt. Wenn im gleichen Haus zum Beispiel der Bruder oder die Schwester miteinander den Account nutzen. Wenn der Vater auch ab und zu mal ein Spiel spielt. Und was wenn mal später die Kinderlein das Haus verlassen, beide oder mehrere aber Spiele über Steam bezogen haben?

Valve dagegen kann sich nicht auf Account-Sharing bei mir berufen. Ich habe tatsächlich 5 Accounts am laufen, davon 4 die ich mit zahlreichen Spielen an meine Patenkinder verschenkt habe und diese immer wieder mal mit neuen Spielen ausstattete (Steam Sales).
Mann kan es nur als dumm beizeichnen, wenn sie einen nicht-Cheater und so guten Kunden wie mich dermaßen gängeln.

Es hinterlässt einen faden Beigeschmack.
Übrigens, der deutsche Support hat mir freundlich mitgeteilt, das sie den Fall noch mal prüfen und sich darum bemühen. Kann sein das am Tage der Sperrung, ein übel gelaunter Ammi seine Befugnisse klar zu meinem Ungunsten mißbraucht hat.

desert
2012-11-01, 18:53:14
Man müsste dann auch noch gleich definieren, wo Account-Sharing anfängt. Wenn im gleichen Haus zum Beispiel der Bruder oder die Schwester miteinander den Account nutzen. Wenn der Vater auch ab und zu mal ein Spiel spielt. Und was wenn mal später die Kinderlein das Haus verlassen, beide oder mehrere aber Spiele über Steam bezogen haben?

Valve dagegen kann sich nicht auf Account-Sharing bei mir berufen. Ich habe tatsächlich 5 Accounts am laufen, davon 4 die ich mit zahlreichen Spielen an meine Patenkinder verschenkt habe und diese immer wieder mal mit neuen Spielen ausstattete (Steam Sales).
Mann kan es nur als dumm beizeichnen, wenn sie einen nicht-Cheater und so guten Kunden wie mich dermaßen gängeln.

Es hinterlässt einen faden Beigeschmack.
Übrigens, der deutsche Support hat mir freundlich mitgeteilt, das sie den Fall noch mal prüfen und sich darum bemühen. Kann sein das am Tage der Sperrung, ein übel gelaunter Ammi seine Befugnisse klar zu meinem Ungunsten mißbraucht hat.

Du weisst aber nicht was deine Neffen noch damit angestellt haben. Einmal nur einem freund das Passwort gegeben, der gibt das wieder einem usw. weil es ja alles nur gute Freunde sind. Und steam sieht plötzlich 20 verschiedene computer die auf diesen Account zugreifen.

Da wird steam doch zwangsweise dazu gezwungen den Accout dauerhaft zu sperren.

w0mbat
2012-11-01, 19:21:06
Wieso werden sie zwangsweise dazu gezwungen? Es kann ja nur ein Account zur gleichen Zeit benutzt werden. Und wenn schon, dass sollten sie vorher nachfragen.

Aber das ist ja egal, da er ja nicht wegen Account Sharing gesperrt wurde. Ich hoffe der deutsche Support besinnt sich auf das Recht und entsperrt ihn wieder!

Andi_669
2012-11-01, 19:31:28
Wieso werden sie zwangsweise dazu gezwungen? Es kann ja nur ein Account zur gleichen Zeit benutzt werden. Und wenn schon, dass sollten sie vorher nachfragen.

Aber das ist ja egal, da er ja nicht wegen Account Sharing gesperrt wurde. Ich hoffe der deutsche Support besinnt sich auf das Recht und entsperrt ihn wieder!
ja auf dem selben Rechner kann nur ein Account zur gleichen Zeit benutzt werden,
aber wenn der Account auf mehren Rechnern eingeloggt ist u. gleichzeitig darauf gespielt wird sieht die Sache anders aus,
u. ich befürchte das genau so was eingetreten ist,
vorausgesetzt das geht, aber zu mindestens mit dem Firefox kann man sich auch einloggen obwohl der Account in Steam schon aktiv ist,
das habe ich selbst schon gemacht, zu hause hat mein Rechner geladen u. auf der Arbeit habe ich mich eingeloggt um was zu kaufen :freak:

w0mbat
2012-11-01, 19:35:30
Geht das? Ich dachte, mein Steam Account kann nur 1x online sein.

Das es online geht ist klar, aber es geht um den Client.

Grey
2012-11-01, 19:37:25
Geht das?

Nein. Nur Offline-Modus.

Andi_669
2012-11-01, 19:39:26
Nein. Nur Offline-Modus.
gut hätte mich auch gewundert,
aber was ist wenn einer Spielt u. 20 andere versuchen sich ständig einzuloggen :confused:

Grey
2012-11-01, 19:41:00
"this account is currently logged in elsewhere" Gibt es dann.

Filp
2012-11-01, 19:41:57
gut hätte mich auch gewundert,
aber was ist wenn einer Spielt u. 20 andere versuchen sich ständig einzuloggen :confused:
Der, der sich neu einloggt schmeißt den Anderen raus.
"this account is currently logged in elsewhere" Gibt es dann.
Du musst aber nur dein PW nochmal eingeben, dann kickst du den Anderen.

Tesseract
2012-11-01, 22:14:21
Ganz ehrlich - wie oft kommt das vor?
klar kannst du das bei allem fragen. in summe sind es aber doch viele vorteile für viele verschiedene leute. genau so gut könnte ich fragen wie oft es vorkommt, dass jemand ein gebrauchtes PC-spiel verkaufen will. die leute gibt es auch, ich kenne persönlich aber z.B. keinen einzigen, der das tut.

Nichts davon rechtfertigt DRM und EnteignungDRM hast du im retail-markt genauso bzw. oft sogar viel schlimmer. mir ist steam als non-intrusive-DRM 10 mal lieber als irgendeine DVD installiert mir eines der rootkits. ich habe auch auf steam bisher möglichst alle spiele gemieden die trotzdem den 3rd-party-DRM-müll installieren wollen und dementsprechend gehen meine probleme mit DRM gehen gehen bzw. sind de facto null.

und das argument mit der enteignung ergibt für mich nach wie vor keinen sinn, egal wie oft es noch gebetsmühlenartig runtergebetet wird. wie kannst du von etwas enteignet werden oder weiterverkaufen, das keinen materiellen wert hat? software bzw. content (spiele, filme, musik) hat viel mehr ähnlichkeit zu einer dienstleistung als zu einer ware und es wäre besser für entwickler wie auch für kunden wenn man das endlich einsehen würde. zu was diese starke bindung an den datenträger führt sieht man ja an den preisen für konsolenspiele. da zahlst du quasi mit jedem neukauf den unsinnigen gebrauchtmarkt mit statt das einfach die "neupreise" aka nutzungsrechte für alle niedriger sind und sich besser auf alle leute verteilen.

w0mbat
2012-11-01, 22:36:04
Software eine Dienstleistung? Wie denn das? Das ist klar ein Produkt, genauso wie ein Film oder Musik.

Flyinglosi
2012-11-01, 22:38:06
Software eine Dienstleistung? Wie denn das? Das ist klar ein Produkt, genauso wie ein Film oder Musik.
Bei digitalen Medien erwirbst du aber nur eine Art der Nutzung, nicht das Produkt selbst.

Tesseract
2012-11-01, 22:43:20
Software eine Dienstleistung? Wie denn das? Das ist klar ein Produkt, genauso wie ein Film oder Musik.
ich hab nicht gesagt es sei eine dienstleistung, sondern, es ist der dienstleistung in ihren eigenschaften näher ist als einer ware. genaugenommen ist es keines von beiden und bräuchte eigentlich endlich eine moderne rechtsgrundlage, die kein patchwork aus alten gesetzen ist die alle nicht wirklich passen.

z.B. bräuchte es satt einem recht für den weiterverkauf eher ein recht auf die weiternutzbarkeit. d.h. wenn z.B. ein digitaler distributor zusperrt eine rechtliche grundlage das werk weiter nutzen zu können bzw. aus anderen quellen neu beziehen zu können - solche dinge halt.

Mordred
2012-11-02, 01:39:14
Ich frage mich bei dem Argument immer, wieviele Spielerechner einige Leute scheinbar an den verschiedensten Plätzen der Welt stehen haben - ich kenne nämlich keinen ...

On topic: Wer einmal schon seinen Account verloren hatte und dann immer noch gutgläubig keinen Steamguard nutzt und weiter verleiht, ist irgendwo auch selbst schuld - und das sage ich als ausgesprochener Nichtfan von Steam.

Hmm? Da reicht doch schon ein Desktop und ein Laptop.

w0mbat
2012-11-02, 13:24:12
Bei digitalen Medien erwirbst du aber nur eine Art der Nutzung, nicht das Produkt selbst.

Da bin ich und der EuGH aber andere Meinung. Ich kaufe ein Produkt, nänlich ein Spiel bzw. Programm, dass auf meinem PC läuft.

MiamiNice
2012-11-02, 13:30:30
Ich dachte man kauft nur eine Lizenz?!?
Theoretisch könntest Du ja, wenn Du das Spiel ansich kaufst, Dinge verändern, kopieren und wieder zig mal verkaufen.
Du kaufst imho nur ein Nutzungsrecht welches man Dir wieder aberkennen kann wenn Du Dich nicht an den Nutzungsvertrag hälst.
Und ich bin mir sicher das Account Sharing nicht Teil der Nutzungsvereinbarung ist. Deswegen sehe ich den Accountban als gerechtfertigt an. Würde ich an Valves stelle genau so machen.

Annator
2012-11-02, 13:40:06
Ich dachte man kauft nur eine Lizenz?!?
Theoretisch könntest Du ja, wenn Du das Spiel ansich kaufst, Dinge verändern, kopieren und wieder zig mal verkaufen.
Du kaufst imho nur ein Nutzungsrecht welches man Dir wieder aberkennen kann wenn Du Dich nicht an den Nutzungsvertrag hälst.
Und ich bin mir sicher das Account Sharing nicht Teil der Nutzungsvereinbarung ist. Deswegen sehe ich den Accountban als gerechtfertigt an. Würde ich an Valves stelle genau so machen.


Er wurde aber wegen des verloren Passworts ausgesperrt nicht wegen Accountsharing.

w0mbat
2012-11-02, 13:52:58
Ich dachte man kauft nur eine Lizenz?!?
Theoretisch könntest Du ja, wenn Du das Spiel ansich kaufst, Dinge verändern, kopieren und wieder zig mal verkaufen.
Du kaufst imho nur ein Nutzungsrecht welches man Dir wieder aberkennen kann wenn Du Dich nicht an den Nutzungsvertrag hälst.
Und ich bin mir sicher das Account Sharing nicht Teil der Nutzungsvereinbarung ist. Deswegen sehe ich den Accountban als gerechtfertigt an. Würde ich an Valves stelle genau so machen.

Der EuGH hat geurteilt, dass das Kaufen einer Lizenz bzw. das Erwerben dauerhafter Nutzungsrechte gleichbedeutend zu Eigentum ist und auch gegen den Willen des Vertreibers weiter verkauft werden darf.

Flyinglosi
2012-11-02, 14:05:48
Da bin ich und der EuGH aber andere Meinung. Ich kaufe ein Produkt, nänlich ein Spiel bzw. Programm, dass auf meinem PC läuft.
Du erwirbst aber real nur eine Möglichkeit des Zugangs. Sei es in Form einer DVD oder durch einen Downloadkey. Natürlich kann man jetzt sagen, das du auch das Spiel als fiktives Produkt erworben hast. Aber was nützt dir diese Unterscheidung. Wenn du die DVD zerstörst ist der Anbieter nicht verpflichtet dir eine neue DVD zukommen zu lassen. Ob dir das fiktive Produkt nun weiterhin gehört ist völlig egal. Du hast keinen Zugang mehr.

Ähnlich würde ich es im Fall von Steam sehen. Man erwirbt vielleicht rein rechtlich ein vollständiges Produkt. Nutzen kann man es aber nur durch die erworbene Art des Zugangs. Und im Falle von Steam gelten hier weit strengere Regeln als zb. bei einer DVD. Wer diese verletzt ist zwar weiterhin rechtlich im Besitz der Spiele, was aber ähnlich wenig bringt wie eine kaputte DVD.

w0mbat
2012-11-02, 14:14:13
Das sehe ich eben anders :)

V2.0
2012-11-02, 14:17:12
Er wurde aber wegen des verloren Passworts ausgesperrt nicht wegen Accountsharing.

Nein, er wurde wegen dem zweiten Passwortverlust gesperrt, weil Steam seine Account für nicht sicher hält. Accountsharing dürfte der Grund für diese Einschätzung sein.

MiamiNice
2012-11-02, 14:19:13
Das sehe ich eben anders :)

Konsumentendenken :wink:

Matrix316
2012-11-02, 14:20:32
Kauf dir ne Playstation, da gibts kein Steam oder Origin. ;)

Das mit den 127 Spielen ist schon einfach beschissen - aber andererseits hättest du die nichtmal weiterverkaufen können, oder? Das heißt die haben zwar viel gekostet (gibts überhaupt so viele Spiele auf Steam? ;)), aber sind eigentlich nach dem ersten Aktivieren nix mehr Wert... deswegen ist der Verlust auch eigentlich fast 0, wenn man genau überlegt... :uponder:

vad4r
2012-11-02, 14:34:28
Kauf dir ne Playstation, da gibts kein Steam oder Origin. ;)

Das mit den 127 Spielen ist schon einfach beschissen - aber andererseits hättest du die nichtmal weiterverkaufen können, oder? Das heißt die haben zwar viel gekostet (gibts überhaupt so viele Spiele auf Steam? ;)), aber sind eigentlich nach dem ersten Aktivieren nix mehr Wert... deswegen ist der Verlust auch eigentlich fast 0, wenn man genau überlegt... :uponder:

wtf?

Und die Onlinespiele, die man immer mal wieder zockt? zB CS oder L4D
Auch kaufen viele Spiele im Summersale für kleines und zocken sie das Jahr über, glaube kaum das alle Spiele durchgespielt waren.
Ich würde jedenfalls Amok laufen, immerhin hab ich für die Spiele gezahlt.

Matrix316
2012-11-02, 14:44:00
Das war ja auch nicht so ernst gemeint. :tongue:

Ich glaube ich würde damal richtig Rabatz machen. Vielleicht sogar an die c't wenden, die haken ja auch manchmal bei solchen Dingen nach. Oder an eine Spielezeitschrift wie die Gamestar oder PC Games oder Computerbild. Oder gleich die Bildzeitung. X-D So richtig schön Medienterror. ;)

Dunkeltier
2012-11-02, 20:09:49
Naja, Account-Sharing ist schon ein derber Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Und da dein Account schon mehr als einmal unterwegs war, gibt es da auch nur wenig Mitleid. Gerade weil dir noch die technische Möglichkeit der separaten Freischaltung mittels des Steam Guard angeboten wird. Deine Argumentationsweise kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil dann müsste ja auch das Sharen von Sky oder dergleichen geduldet werden müssen. Da bestellst du Sky je nach dem irgendwo ohne vorher die AGBs zu lesen, kriegst einen Decoder und teilst den Key über einen Internet-Server. Das ist ebenso illegal. ;) Von daher hat Steam mit der Stilllegung schon richtig gehandelt.

Man kann die Steam-AGBs schon vor der Benutzung auf deren Homepage in deutsch einsehen (http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/), zusätzlich erscheinen meines Wissens nach auch nach der Erst-Installation des Clients die AGBs. Da müsste man eigentlich wissen, auf was man sich da einlässt. Und ob man das wirklich möchte.

Ich bin anfangs auch skeptisch gewesen, finde Steam aber mittlerweile insofern eine gute Sache das der Spiele-Katalog umfassend ist, sehr gute Indie-Titel beinhaltet von denen ich früher nie was mitgekriegt und wofür ich bezahlt hätte, mir die Updates von der Hand nimmt und meine Spiele zentral bequem verwaltet werden. Ohne lästige Installation oder dergleichen. Vielleicht findest du ja wie angekündigt doch noch einen kompetenten Mitarbeiter mit ein wenig Mitleid bzw. größeren Ermessens-Spielraum, der dir den deaktivierten Account wieder freischaltet. Aber danach würde ich mir Account-Sharing und alles andere verkneifen und auch immer brav den Steam Guard nutzen.

videre
2012-11-02, 21:44:17
Mal abgesehen wie naiv es vom Ersteller war, ich finde es aber schon heftig ihm gleich alles zu nehmen.
Das ist ja schon fast Diebstahl!
Ich meine er hat die Spiele gekauft und bezahlt und nur weil er gegen die AGB's verstößt, können sie ihn nicht gleich die Spiele stehlen und nichts anderes ist es ja!
Mag sein das Steam das Recht über das Programm Steam hat, aber er hat die Lizenzen gekauft und da kann Valve/Steam ihm diese nicht einfach entreißen.
Das wäre ja so, als würde man sich ein Auto kaufen, fährt öfters bei Rot und wird erwischt und die Polzei nimmt ihm nicht nur den Führerschein, sondern auch noch das Auto und behält es...so gehts ja echt nicht!

Was mich aber interessiert, wenn account sharing nicht erlaubt ist, warum wirbt steam denn damit, dass man seinen account überall benutzen kann?
Ich benutze meinen Account bei mir und wenn ich bei meinen Großeltern bin und mal auf die kleinen aufpasse, woher will also Steam/Valve wissen, das ich es jedesmal bin?
Also irgendwie ist das seltsam...




Man kann die Steam-AGBs schon vor der Benutzung auf deren Homepage in deutsch einsehen (http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/), zusätzlich erscheinen meines Wissens nach auch nach der Erst-Installation des Clients die AGBs. Da müsste man eigentlich wissen, auf was man sich da einlässt. Und ob man das wirklich möchte.

Das Schlimme ist ja, man wird gezwungen diese AGB's anzunehmen auch neue, selbst wenn Valve reinschreiben würde, man verkauft die eigene Seele an Valve (übertrieben gesagt...), dann kann man entweder annehmen oder ablehnen, was zu Folge hätte, das man kein einziges Spiel mehr spielen kann, was Steam benötigt.
GTA 4 würde z.B. gehen, aber TES Skyrim z.B. nicht...

w0mbat
2012-11-02, 22:01:56
@videre: Ne, das wäre so, also ob er ein Auto kauft, es nem Kumpel ausleiht und ihm dann der Autohändler das Auto wieder wegnimmt ohne Ersatz.

MiamiNice
2012-11-02, 22:33:37
@videre: Ne, das wäre so, also ob er ein Auto kauft, es nem Kumpel ausleiht und ihm dann der Autohändler das Auto wieder wegnimmt ohne Ersatz.

Nein nicht ganz. Das wäre so als wen man ein Auto kauft und eine Versicherung ohne Übertragung abschliesst. Dann einen anderen fahren lässt und der einen Unfall baut und die Versicherung dann nicht bezahlt :wink:

Grey
2012-11-02, 22:36:21
Nein nicht ganz. Das wäre so als wen man ein Auto kauft und eine Versicherung ohne Übertragung abschliesst. Dann einen anderen fahren lässt und der einen Unfall baut und die Versicherung dann nicht bezahlt :wink:

Welche Versicherung macht denn bitte so was? Das verstößt doch bestimmt gegen... äh... Menschenrechte. Oder so. Faktisch!

MiamiNice
2012-11-02, 22:41:46
Ja find ich auch!!!!1111einself :freak:;D

PS: Ich liebe Autovergleiche ;)

w0mbat
2012-11-02, 22:51:03
Nein, das wäre so, also ob ein armes Kind Reis kauft und der Verkäufer es stattdessen schlägt.

GSXR-1000
2012-11-02, 22:53:12
Nein nicht ganz. Das wäre so als wen man ein Auto kauft und eine Versicherung ohne Übertragung abschliesst. Dann einen anderen fahren lässt und der einen Unfall baut und die Versicherung dann nicht bezahlt :wink:
Wobei das ganze leider auch nicht ganz so einfach ist.
Denn die versicherung zahlt zumindest was die haftpflicht angeht. Auch die Kasko zahlt in den meisten faellen. Denn genau diesbezueglich hat es einige urteile gegeben, die eine unevrhaeltnismaessige benachteiligung des versicherungsnehmers sahen. Deshalb sehen die meisten versicherungsvertraege mittlerweile vielmehr entsprechende vertragsstrafen (wie beispielsweise erhoehte selbstbeteiligung bis zu 10TEUR) sowie ausserordentliches Kündigungsrecht, oder alternativ nachforderung der Beitragsdifferenzen mit strafzuschlag vor.
zudem nimmt dir eine versicherung in einem solchen fall nicht gleich deinen ganzen fuhrpark weg, was hier faktisch geschieht. insofern zieht dein versicherungsbeispiel, auch wenn noch so oft wiederholt nicht.
versicherungsbedingungen haben auch einen ganz anderen rang als gewoehnliche agbs. allein schon daher, das sie mitwirkungs und informationspflichten beeinhalten. das alles ist bei steam nicht der fall. Eine versicherung kann in diesem fall betrug unterstellen, da ein niedrigerer beitrag unter angabe von falschen informationen erschlichen wurde. das ist nunmal bei steam nicht der fall.
Das ist naemlich eine passive annahme der AGBs (die staendig und willkuerlich geändert werden koennen), die alternativlos ist, da eine ablehnung zu einem vermoegensverlust (sprich verlust der bereits erworbenen spiele) führen wuerde. Absurderweise sind so auch nachtraegliche aenderungen der AGBs nach kaufdatum und eigentlichen vertragsabschluss zum nachteil des Kunden moeglich. Und das beispielsweise ist mit deutschem recht nicht vereinbar.

MiamiNice
2012-11-02, 23:04:34
So genau wollte ich das nicht auseinander "klamüsern". Ich denke man hat verstanden worauf ich hinaus wollte, hoffe ich zumindest.

GSXR-1000
2012-11-03, 00:05:08
So genau wollte ich das nicht auseinander "klamüsern". Ich denke man hat verstanden worauf ich hinaus wollte, hoffe ich zumindest.
Dann sollte man sich aber auch einen Vergleich ersparen, wenn er eben unpassend/ungenau ist und man sich nicht mit den details auseindandersetzen will.
ein vergleich macht nur dann sinn wenn die beiden sachverhalte auch vergleichbar sind. und das ist eben bei einer KFZ versicherung und steam nicht gegeben.

Philipus II
2012-11-03, 00:49:24
Während es zu den Versicherungen halt schon einige Urteile gibt, muss das mit Steam noch gerichtlich geklärt werden.

MiamiNice
2012-11-03, 02:26:02
Im vergleich zu Wombats Vergleich, find ich aber meinen trotzdem passender :tongue:

MarcWessels
2012-11-03, 07:47:38
Zweifelsfrei ist die Aktion nicht sonderlich nett und kundenfreundlich, aber sie ist nach den AGB's von Valve i.O.

Du kanntest diese vorher und hast sie akzeptiert. Jetzt wo sie gegen dich ausgelegt werden, rastest Du aus:freak: Hättest ja auch vorher schon klagen können gegen die AGBs, wenn sie so pöse sind.:ucrazy::ucrazy::ucrazy:

Wozu sollte er das als Privatkunde machen? Wenn ein Händler/Anbieter in seinen AGBs nicht dem gesetzlichen Rahmen entsprechende Bedingungen aufnimmt, kann dort trotzdem jeder schadlos einkaufen, ohne im Falle eines Falles rechtliche Nachteile auf Grundlage der nichtigen AGB-Passagen befürchten zu müssen.

Mit dem Kauf bzw. Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde mitnichten die rechtlich irrelevanten Bestandteile seines Vertragspartners.


Wie würde denn die ganze Geschichte ohne Steam aussehen?
Der TE hätte sich 130 Spiele gekauft, die sind schön im Regal.
Nun fährt er in den Urlaub, lässt das Fenster auf und kommt wieder, alle Spiele weg!
(PC und Einrichtung noch mit dazu)
Wird jetzt die Versicherung geflamed und deren AGB?!Wer sagt denn überhaupt, dass die Daten nicht bei Valve gestohlen wurden?

EvilTechno
2012-11-04, 13:46:41
Wer sagt denn überhaupt, dass die Daten nicht bei Valve gestohlen wurden?

*stöhn* Nicht du auch noch. Erst die lustigen Vergleiche und dann die Realitätsverweigerungsnummer.

Wer mit Steam einen Vertrag eingeht der ist sich drüber im klaren dass ihm der Saft abgedreht werden kann. Oder natürlich er ist ignorant, aber kann mir bei smarten 3Dlern nicht vorstellen.

Mit dem Kauf bzw. Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde mitnichten die rechtlich irrelevanten Bestandteile seines Vertragspartners.

Sicher dat. Wer jahrzehntelang CPUs unlocked, übertakted und den Schund zurückschickt, der glaubt auch er könne von vermeindlich fehlerhaften AGBs wissen, sie akzeptieren, gegen sie verstoßen und dennoch vom Vertragspartner ihre Einhaltung verlangen. Marc, dich möchte ich nicht zum Freund haben.

Matrix316
2012-11-04, 17:28:17
Stellt euch vor, ein Autohersteller nimmt euch euer Auto weg, nur weil jemand eure Schlüssel gestohlen hat...

ux-3
2012-11-04, 17:41:03
Stellt euch vor, ein Autohersteller nimmt euch euer Auto weg, nur weil jemand eure Schlüssel gestohlen hat...

Wenn du die Karre mit laufendem Motor ein paar Kindern zum Spielen gibst, dann ist mehr weg als nur das Auto... :freak:

Tesseract
2012-11-04, 17:59:09
Stellt euch vor, ein Autohersteller nimmt euch euer Auto weg, nur weil jemand eure Schlüssel gestohlen hat...

die analogie passt hinten und vorne nicht.

auch nicht 100% passend, aber dem problem wesentlich näher wär z.B. sowas:
jemand mietet eine wohnung. der mietvertrag untersagt eine weitervermietung der wohnung an dritte durch den mieter, der mieter macht es trotzdem und zwar mehrmals. irgendwann bekommt er dann vom eigentümer die kündigung.

Matrix316
2012-11-04, 18:10:21
Mit dem Unterschied, dass man bei einer Mietwohnung eine Wohnung "mietet". Das heißt, sie gehört einem nicht.

Bei Steam sprechen sie zwar von Abonnement von "Leistungen", aber normalerweise gehört einem bei einem Abonnement das, was man abonniert hat. Bei Steam steht ja auch im Shop "kaufen" und nicht leihen oder mieten.

Und egal gegen welche "AGB"s man verstoßen hat, kann einem eigentlich nicht das weggenommen werden, für was man rechtmäßig ja schon bezahlt hat. Stell dir vor, du wirst beim stehlen im Media Markt erwischt und zur Strafe kriegst du nicht nur Hausverbot, sondern jemand kommt vorbei und nimmt dir alles weg, was du jemals beim Media Markt gekauft hast...

Tesseract
2012-11-04, 18:11:12
deswegen habe ich auch geschrieben es passt nicht zu 100%, aber es kommt dem ganzen schon sehr nahe.

FeuerHoden
2012-11-04, 18:16:55
Du mietest ein Auto (du erwirbst eine Nutzungslizenz für die Software), den Schlüssel legst du vor die Tür (Guard deaktivieren) deines Nachbarn weil du ihm das geliehene Auto leihen willst (Account Sharing). Zeitgleich unterschreibst du in der Vereinbahrung dass du das Auto nicht an andere verleihen wirst und den Schlüssel nicht vor Türen ablegst.
Jemand anderes klaut den Schlüssel und verwendet das Auto, die Autovermietung bemerkt das, nimmt dem Fremden den Schlüssel weg und gibt ihn dir zurück mit einem 'Dududu' zur Mahnung.
Du legst nun erneut den Schlüssel vor die Tür deines Nachbarn weil du ihm das Auto leihen willst und das Spiel beginnt von vorn. Da es scheinbar dir nicht zu blöd wird, deinem Nachbarn auch nicht und dem Fremden erst recht nicht, bleibt nur noch einer übrig dem das zu blöd werden kann, und das ist die Autovermietung.

Mit dem Unterschied, dass man bei einer Mietwohnung eine Wohnung "mietet". Das heißt, sie gehört einem nicht.

Bei Steam sprechen sie zwar von Abonnement von "Leistungen", aber normalerweise gehört einem bei einem Abonnement das, was man abonniert hat. Bei Steam steht ja auch im Shop "kaufen" und nicht leihen oder mieten.

Und egal gegen welche "AGB"s man verstoßen hat, kann einem eigentlich nicht das weggenommen werden, für was man rechtmäßig ja schon bezahlt hat. Stell dir vor, du wirst beim stehlen im Media Markt erwischt und zur Strafe kriegst du nicht nur Hausverbot, sondern jemand kommt vorbei und nimmt dir alles weg, was du jemals beim Media Markt gekauft hast...

Du bist Mitglied in einem Fitnessverein und zahlst den Mitgliedsbeitrag für 5 Jahre im voraus. Dann kotzt du auf die Geräte und pinkelst in den Umkleideraum. Du wirst erstmalig ermahnt und bekommst ein vorrübergehendes Hausverbot erteilt. Sobald du wieder das Gebäude betreten darfst kotzt und pinkelst du alles wieder voll. Du bekommst nun ein komplettes Hausverbot, das Geld behält das Fitnesscenter weil du dich vertraglich einverstanden erklärt hast dass man dir im Falle von Kotzen und Pissen außerhalb der dafür vorgesehenen Räume ein Hausverbot erteilt und die Kohle einbehält.

Matrix316
2012-11-04, 18:21:12
Nochmal, bei Steam steht eindeutig KAUFEN

http://www.abload.de/img/steamtavozl.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=steamtavozl.jpg)

Und nicht "MIETEN".

Wenn du ein Auto kaufst gehört es dir. Wenn du ein Spiel kaufst, gehört das Spiel dir.

Steam kann zwar deinen Account sperren, aber müsste dir theoretisch erlauben die Spiele weiter spielen zu können. Und das ist die Krux an der Sache... :ugly:

FeuerHoden
2012-11-04, 18:27:22
Du kaufst keine Spiele sondern nur das Nutzungsrecht welches dir bei AGB Verstoß nachträglich wieder entzogen werden kann, so wie hier geschehen.

Tesseract
2012-11-04, 18:54:03
Nochmal, bei Steam steht eindeutig KAUFEN
willst du jetzt ernsthaft eine diskussion über umgangsprachliche verwendungen von begriffen beginnen? du "kaufst" auch eine kinokarte und das ist im grunde nix anderes als eine lizenz bzw. platzmiete für die vorstellung.

Unterhose
2012-11-04, 18:58:37
Ich finde es gibt einfach beide Seiten und jede hat ihre Berechtigung. Klar, man "mietet" die Games. Was wenn man seinen Account gesperrt kriegt und trotzdem offline weiterzockt im Offline Modus (falls der vorher aktiviert ist). Dürfe man das dann eigentlich?

Es ist aber irgendwo unverständlich das man Steam Spiele trotzdem im Laden "kaufen" kann.
Selbst wenn ein Hinweis zum Steamzwang auf der Packung steht, wird das Spiel regulär im Laden "verkauft" und nicht vermietet. Wenn ich was Miete unterschreib ich vor Ort und nicht erst mit nem Haken Zuhause. Für mich wirkt das total verschoben.

Rockhount
2012-11-04, 19:03:50
willst du jetzt ernsthaft eine diskussion über umgangsprachliche verwendungen von begriffen beginnen? du "kaufst" auch eine kinokarte und das ist im grunde nix anderes als eine lizenz bzw. platzmiete für die vorstellung.

Nicht ganz. Er kauft die physische Marke, die ihn zum Beiwohnen einer Filmvorstellung berechtigt...wenn schon Haarespalten, dann richtig.

Unabhängig davon, was man vielleicht denken mag:

Es hat sich in der Sache nur eines verändert:
Man bekommt keinen physischen Datenträger mehr, wenn man eine Downloadversion erwirbt. Die dahinter steckende Nutzungslizenz ist grundsätzlich die Selbe, wie früher auch schon. Auch früher haben wir keine Spiele GEKAUFT...

Matrix316
2012-11-04, 19:06:21
willst du jetzt ernsthaft eine diskussion über umgangsprachliche verwendungen von begriffen beginnen? du "kaufst" auch eine kinokarte und das ist im grunde nix anderes als eine lizenz bzw. platzmiete für die vorstellung.
Es gab schonmal einen ähnlichen Fall:

http://www.computerbase.de/news/2012-09/verbraucherzentrale-mahnt-valve-ab/

Nach Auffassung des vzbv werden durch diese Regelung jene Kunden benachteiligt, die jahrelang ihre Spiele über das Portal kaufen. Denn mit einem Klick auf die „Abbrechen“-Schaltfläche und die damit verbundene Ablehnung der neuen Bedingungen können Anwender ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf ihr Nutzerkonto und schlimmstenfalls auf die gekauften Produkte zugreifen, obwohl sie an letzteren das uneingeschränkte Nutzungsrecht erworben haben.



Das wichtigste mal dick markiert. "Uneingeschränktes Nutzungsrecht" heißt für mich nicht, dass die es jederzeit zurücknehmen können...

Nicht ganz. Er kauft die physische Marke, die ihn zum Beiwohnen einer Filmvorstellung berechtigt...wenn schon Haarespalten, dann richtig.

Unabhängig davon, was man vielleicht denken mag:

Es hat sich in der Sache nur eines verändert:
Man bekommt keinen physischen Datenträger mehr, wenn man eine Downloadversion erwirbt. Die dahinter steckende Nutzungslizenz ist grundsätzlich die Selbe, wie früher auch schon. Auch früher haben wir keine Spiele GEKAUFT...

Mit dem Unterschied, dass früher kein Hersteller durch ein Sperren eines Accounts dir quasi alle deine Original Spiele wegnehmen konnte.

fdk
2012-11-04, 19:13:21
Es gab schonmal einen ähnlichen Fall:
http://www.computerbase.de/news/2012...ahnt-valve-ab/

Nach Auffassung des vzbv ... obwohl sie an letzteren das uneingeschränkte Nutzungsrecht erworben haben.
Das wichtigste mal dick markiert. "Uneingeschränktes Nutzungsrecht" heißt für mich nicht, dass die es jederzeit zurücknehmen können...
.
FTFY

Tesseract
2012-11-04, 19:19:43
Nicht ganz. Er kauft die physische Marke, die ihn zum Beiwohnen einer Filmvorstellung berechtigt...wenn schon Haarespalten, dann richtig.
die argumentation hinter dieser auslegung würde mich jetzt aber interssieren...

Rockhount
2012-11-04, 19:21:39
Mit dem Unterschied, dass früher kein Hersteller durch ein Sperren eines Accounts dir quasi alle deine Original Spiele wegnehmen konnte.

Das macht auch heute kein Hersteller, i.d.R. zumindest.
Nichtsdesto trotz ist es das Gute Recht des Anbieters, wenn es eine "Hausordnung" gibt. Wenn Du Dich bei öffentlichen Veranstaltungen daneben benimmst, kannst Du auch rausfliegen ohne den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Nutzungsbedingungen gibt es seit Jahr und Tag. Nur hat erst die fortschreitende Digitalisierung und das Onlinezeitalter dazu geführt, dass die Anbietere bessere Kontrollmöglichkeiten haben. Es ist also mit nichten so, dass nur weil früher nix passiert war, es als Gewohnheitsrecht anzusehen ist und man heute einen Anspruch auf gleiche Reaktion der Anbieter hat...

die argumentation hinter dieser auslegung würde mich jetzt aber interssieren...


Manchmal sollte man die Posts anderer zweimal lesen.
Jetzt stelle ich fest, dass ich nix anderes geschrieben habe als Du :)

Mea culpa ;)


Das wichtigste mal dick markiert. "Uneingeschränktes Nutzungsrecht" heißt für mich nicht, dass die es jederzeit zurücknehmen können...


Um sachlich zu bleiben: Der TE hat die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Der im Link umrissene Fall ist also nicht ganz vergleichbar.
Vielmehr hat der TE trotz Belehrung, besser auf seinen Account aufzupassen, versäumt, besser auf diesen aufzupassen.
Nun versucht man natürlich, alles menschlich nachvollziehbar, den Schwarzen Peter weiter zu schieben...in Richtung Steam. Leider ist das imo hier nicht möglich.
Wenn ich nach einem Hack weder gross meine Accountsicherung überdenke, keinerlei angebotenen Sicherungsmechanismen nutze und mich gleichzeitig noch über die Nutzungsbedingungen hinwegsetze,
dann hat man imo erstmal genug vor der eigenen Türe zu kehren. So verständlich die Aufregung auch ist.

Vikingr
2012-11-04, 19:26:06
Nochmal, bei Steam steht eindeutig KAUFEN

http://www.abload.de/img/steamtavozl.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=steamtavozl.jpg)

Und nicht "MIETEN".

Wenn du ein Auto kaufst gehört es dir. Wenn du ein Spiel kaufst, gehört das Spiel dir.

Noch genauer:
Nicht das Spiel an sich, sondern eine Kopie davon!!

http://www.abload.de/img/steamtavozlgbjr3.jpg

Unterhose
2012-11-04, 19:26:37
Wenn Du Dich bei öffentlichen Veranstaltungen daneben benimmst, kannst Du auch rausfliegen ohne den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Wenn ich aber nun über 100 Karten gekauft habe. MMn. müsste Steam nur das Spiel sperren welches auch wirklich gespielt wurde.

Rockhount
2012-11-04, 19:31:31
Wenn ich aber nun über 100 Karten gekauft habe. MMn. müsste Steam nur das Spiel sperren welches auch wirklich gespielt wurde.

Hier gehts aber darum, dass der Accountnutzer mit seinem Account fahrlässig und wider der Nutzungsvereinbarung verfahren ist. Also ist auch der Account und kein einzelnes Spiel betroffen.

Unterhose
2012-11-04, 19:36:46
Hier gehts aber darum, dass der Accountnutzer mit seinem Account fahrlässig und wider der Nutzungsvereinbarung verfahren ist. Also ist auch der Account und kein einzelnes Spiel betroffen.
Wird aber nicht bei jedem Spielkauf eine eigene Nutzungsvereinbarung zugestimmt?

Matrix316
2012-11-04, 19:40:08
Hier gehts aber darum, dass der Accountnutzer mit seinem Account fahrlässig und wider der Nutzungsvereinbarung verfahren ist. Also ist auch der Account und kein einzelnes Spiel betroffen.
Genau. Deswegen gehört sein Account gesperrt, aber nicht die Spiele, die er gekauft hat. Die müsste er eigentlich weiter spielen dürfen, nur halt ohne Steam.

Bei Steam gibts ja auch Spiele die garnicht von Valve selbst sind. Steam ist doch größtenteils nur eine Vermittlungsplattform und nicht der "Urheber" aller Spiele die es dort zu "kaufen" gibt.

Außerdem ist so eine Strafe schon ziemlich drakonisch, denn es sind ja nicht nur die gekauften Spiele betroffen, sondern doch eigentlich ALLE Spiele die jemals über Steam rauskommen, und das sind ja nicht wenige. Oder kann man danach einfach einen neuen Account aufmachen?

CoconutKing
2012-11-04, 19:41:48
wie lang soll das hier noch weitergehen?

mist gebaut -> konzigquenzen tragen

jeder kommt jetzt hier mit screenshots als "beweis" dass man das spiel doch gekauft und nicht gemietet hat.
jeder meint er ist mit seinem jur. halbwissen der oberanwalt hier....

und 5 min. später das nächste schnäppchen bei steam kaufen...

Rockhount
2012-11-04, 19:43:06
Genau. Deswegen gehört sein Account gesperrt, aber nicht die Spiele, die er gekauft hat. Die müsste er eigentlich weiter spielen dürfen, nur halt ohne Steam.

Bei Steam gibts ja auch Spiele die garnicht von Valve selbst sind. Steam ist doch größtenteils nur eine Vermittlungsplattform und nicht der "Urheber" aller Spiele die es dort zu "kaufen" gibt.

Wenn es das Spiel nunmal nur mit Steam als "Bestandteil" gibt, dann war es das nunmal. Wie das rein rechtlich aussieht, müsste man mal auseinander nehmen, dürfte aber sehr komplex werden. Fakt ist, dass der Kopierschutz, welcher Steam in diesem Fall i.d.R. ist, Bestandteil der Software ist. Wer diese aushebelt oder sich wider den Regeln verhält, hat dann wahrscheinlich tatsächlich Pech gehabt...


Außerdem ist so eine Strafe schon ziemlich drakonisch, denn es sind ja nicht nur die gekauften Spiele betroffen, sondern doch eigentlich ALLE Spiele die jemals über Steam rauskommen, und das sind ja nicht wenige. Oder kann man danach einfach einen neuen Account aufmachen?

Wo steht geschrieben, dass man nur einen Account haben darf?
Oder das man keinen Neuen eröffnen darf, wenn der Alte gesperrt wurde?
Wäre mir neu, also erstmal langsam ;)

V2.0
2012-11-04, 19:46:51
Mit dem Unterschied, dass früher kein Hersteller durch ein Sperren eines Accounts dir quasi alle deine Original Spiele wegnehmen konnte.

Das uneingeschränkte Nutzungsrecht hat noch nie den Verleih an Dritte beinhaltet.

Arcanoxer
2012-11-04, 20:09:56
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht hat noch nie den Verleih an Dritte beinhaltet.
nicht ganz richtig.
ein gekauften film z.b. darf man sich ja auch im privaten kreis mit freunden anschauen, solange keine finanziellen absichten dahinter stecken!

GSXR-1000
2012-11-04, 20:22:31
Wenn es das Spiel nunmal nur mit Steam als "Bestandteil" gibt, dann war es das nunmal. Wie das rein rechtlich aussieht, müsste man mal auseinander nehmen, dürfte aber sehr komplex werden. Fakt ist, dass der Kopierschutz, welcher Steam in diesem Fall i.d.R. ist, Bestandteil der Software ist. Wer diese aushebelt oder sich wider den Regeln verhält, hat dann wahrscheinlich tatsächlich Pech gehabt...



Und genau das ist eben bei vielen spielen genau !NICHT! der fall. Steam ist in den meisten faellen genau !ein! distributionsweg unter vielen. Und genau das ist der Punkt: Steam ist weder urheber der software, noch der Publisher sondern letztlich lediglich ein Distributionsdienstleister. Nicht mehr und nicht weniger. Insofern kann die nutzungsvereinbarung mit steam (soweit sie denn ueberhaupt nach deutschem recht in wesentlichen punkten bestand hat) lediglich díe nutzung der steam plattform regeln.. der eigentliche !Spielekauf! hat damit rechtlich gesehen nichts zu tun, denn da sind vollkommen andere die Rechteinhaber und somit auch Vertragspartner (schon mal aufgefallen das es meistens mindestens 2 "Vereinbarungen" abzunicken gilt? Steam kann also den user von seiner Vertriebsplattform ausschliessen. Ihm den zugang zu seinen ueber diese Plattform erworbenen spiele aber eben gerade nicht. Sprich: Möchten sie ihn ausschliessen muessen sie ihm einen "steamlosen" weg seine spiele zu spielen ermoeglichen. Das gilt mindestens fuer alle spiele, bei denen Steam / Valve nicht als Publisher oder Entwickler auftritt. Das waere naemlich ansonsten in etwa so, als ob die Deutsche Post als Distributionsdienstleister dir die Vertraege Kündigt, und als Folge saemtliche deine Pakete einbehaelt und dir keinen zugang zu ihnen gewährt. Ich glaube kaum das dies rechtlich haltbar waere. Valve nimmt dieses aber fuer sich in anspruch. Und das ist eben nicht korrekt.

Rockhount
2012-11-04, 21:09:12
Was regt Ihr Euch dann so über Steam auf?
Regt Euch lieber über die Hersteller auf, die es Euch nicht ermöglichen, mit der Steamversion bzw der damit vebundenen Lizenz, eine nicht Steamversion zu nutzen...

Wäre dochmal interessant:

"Hallo Hersteller XY, leider hat mit Steam meinen Account wegen Accountsharing/Cheating/whatever geschlossen. Da ich jedoch eine Nutzungslizenz für Ihre Software erworben habe, muss man mir lt. geltender Rechtslage die Nutzung der Software ermöglichen. Bitte stellen Sie sicher, dass mir eine Weiternutzung der Software ohne Steam als Vertriebsplattform möglich ist.

MfG VonUndZu"


Was da wohl rauskommt?

Andi_669
2012-11-04, 21:14:38
dann nehmen wir mal ein Beispiel was besser passt,m
es gibt ja z.B. im Zoo Jahreskarten, nehmen wir mal an die würden auch Karten auf Lebenszeit bieten, du "kaufst" die Karte jetzt treffen die jemanden fremdes mit der Karte im Zoo an,
du sagst jetzt die muss wohl jemand bei die zu hause gefunden haben u. einfach benutzt haben, (obwohl du sie deinen Schwager seinen Kindern geborgt hast)
na gut du bekommst sie wider,
nach kurzer zeit erwischen die wider einen mit deinen Karte im Zoo u. ziehen die Karte ein,
u. nun willst du den Zoo verklagen weil du nicht auf deine Karte aufgepasst hast ?

Sorry wenn man eine Jahreskarte für irgendwas "kaufst" ist die weg wenn die bemerken das du sie anderen geliehen hast,
anders Beispiel ist eine Monatskarte für die Straßenbahn, die ist auch sofort weg wenn sie jemanden anders damit erwischen, noch dazu gibt da dann auch gleich noch Anzeigen,
u. eventuell Zivilrechtliche Repressalien.

wenn man eine Jahreskarte für ein Schwimmbad kauft u. die Hütte brennt ab hat man auch den schwarzen Peter.

Ich glaube das trifft das System Steam recht gut, man kauft eine Nutzungslizenz auf Lebenszeit oder eben so lange es Steam gibt, wer damit nicht einverstanden ist solle eben nicht nutzen, :redface:

So jetzt können wir man die Blöden Autovergleiche lassen, ein Spiel oder Software ist eben kein greifbarer Gegenstand, die Disk worauf es ist ist ist nur das Transportmedium

Heelix01
2012-11-04, 21:29:20
Selten eine so sich im Kreis drehende Diskussion gelesen.

Mist gebaut, Account weg! Soweit geht da jeder mit.
Spiele darf er natürlich nutzen auf dem geschlossenen Account er hat sie ja erworben incl. der Verknüpfung an diesen Account.
Resultat: er darf die spiele nutzen wenn er den dazugehörigen Account verwendet.

Jetzt der perfekte Vergleich!

Du kaufst ein Haus mit einer Garage, du stellst dein Auto dort rein. Die Zufahrt zum Haus ist nur über eine gemietete Straße möglich, Nutzungsrecht der Straße wird dir entzogen und der Besitzer knallt Beton Blöcke unpassierbar auf den weg.

Klar gehört dir die Garage und das Auto darin, nutzen kannst du es trotzdem nicht mehr!