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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung bei Wiederverkauf


Knuddelbearli
2012-11-04, 12:57:44
Moin,
ändert sich irgendwas an der Gewährleistung wenn man den Artikel 2ter Hand erworben hat?

ALTAY
2012-11-04, 13:41:24
Soweit ich weiss, wird diese von den meisten Händlern in den AGBs ausgeschlossen. (d.h. Gewährleistung ist nicht übertragbar)
Die meisten Händler und Hersteller kontrollieren aber überhaupt nicht, also kannst du praktisch auch so die Gewährleistung/Garantie in Anspruch nehmen. ;)

Ist mir mit einem Forenkauf passiert - Notebook gebraucht gekauft, HDMI-Anschluss war entweder schon bei Kauf kaputt oder erst später, fiel mir erst
auf, als ich das erste Mal ein HDMI Gerät anschließen wollte (ca. 2 Wochen nach Kauf aus dem Forum) - Wurde vom Samsung-Support anstandslos repariert.

Knuddelbearli
2012-11-04, 13:55:40
hmm habe mir mal einfach 2 shops rausgesucht

alternate
und drivecity

bei keinem von beiden ist das ausgeschlossen
hast du dazu irgend eine Quelle?

Lawmachine79
2012-11-04, 14:15:16
Es gibt Unternehmen, die einen Abtretungsausschluss der Gewährleistungsrechte in ihren AGB haben. Das ist aber nach §307 I 1 BGB unwirksam. Zumindest im Verhältnis Unternehmer - Verbraucher.
Damit sind aber nur die Rechte aus §437 BGB gemeint - davon abzugrenzen ist z.B. eine Händlergarantie. Hier könnte ein Abtretungsausschluss wirksam sein, denn es ist ein "Mehr" gegenüber den gesetzlichen Rechten, also ein Zugeständnis, was der Unternehmer an "Bedingungen" knüpfen darf.

Knuddelbearli
2012-11-04, 14:18:12
wie gesagt geht nur um die Gewährleistung

PatkIllA
2012-11-04, 14:20:17
Soweit ich weiss, wird diese von den meisten Händlern in den AGBs ausgeschlossen. (d.h. Gewährleistung ist nicht übertragbar)Das kann AFAIk nur eingeschränkt ausgeschlossen werden.
Streng genommen hat der Zweitkäufer erstmal gar keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, denn die zwei haben ja gar keinen Vertrag geschlossen. Der Wiederverkäufer müsste nicht nur das Gerät verkaufen, sondern auch die Gewährleistungsansprüche übertragen.
In der Praxis übernehmen die Händler die Gewährleistung auch beim Zweitkäufer. Eine Rechnung sollte man aber auf jeden Fall haben.

Ist mir mit einem Forenkauf passiert - Notebook gebraucht gekauft, HDMI-Anschluss war entweder schon bei Kauf kaputt oder erst später, fiel mir erst
auf, als ich das erste Mal ein HDMI Gerät anschließen wollte (ca. 2 Wochen nach Kauf aus dem Forum) - Wurde vom Samsung-Support anstandslos repariert.Da du nicht direkt bei Samsung gekauft hast geht es da wohl eher um Garantie. Gewährleistung kriegst du vom Händler.

ALTAY
2012-11-04, 14:55:49
Da du nicht direkt bei Samsung gekauft hast geht es da wohl eher um Garantie. Gewährleistung kriegst du vom Händler.

Jepp, hier war direkt die Garantie betroffen - Hätte ich das Gerät über den Händler eingeschickt, hätte er wohl zu Recht den Vogel gezeigt. ;)

PatkIllA
2012-11-04, 14:58:12
Jepp, hier war direkt die Garantie betroffen - Hätte ich das Gerät über den Händler eingeschickt, hätte er wohl zu Recht den Vogel gezeigt. ;)
warmachine79 hat ja sogar einen Paragraphen genannt. Das geht nur sehr eingeschränkt.
Ich hab das schon zweimal gemacht.