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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung Filesharing in einer WG - aktueller Stand der Störerhaftung? Juristen FTW?


Avalance
2012-11-06, 19:06:48
Hi,

eine Freundin wohnt in einer WG und vor einer Weile war da u.A. auch Leute zur Zwischenmiete. In diesem Zeitraum (vor ca. 2 Monaten) halt auch. Sie war nicht anwesend und kann das auch nachweisen (...).

Nun hat diese WG einen Internetanschluss, welcher blöderweise auf Sie läuft. Es sind keine "Unterlassungserklärungen" etc. oder Mietvertragserweiterungen entstanden, wo WG Mitglieder und Untermieter die Internetnutzung regeln, der WLAN Key war quasi ... für involvierte Personen zugänglich, wie das bei WG´s eben so ist. An sowas denkt man ja i.d.R. auch nicht und ich kenne das von anderen WG`s ebenfalls nicht.

Nun hat sie Post von einem Abmahnanwalt erhalten 1000,- EUR zu zahlen, weil irgendwer in dem Zeitraum wohl ein Lied oder Album nehme ich an über eine Tauschbörse bezogen hatte.

Inwiefern (es sind alles juristische Personen die das 18te Lebensjahr vollendet haben) können die denn bitte ernsthaft der Meinung sein, dass da jetzt 1000,- gezahlt werden?

Sie hat doch garnicht als ... nicht sehr versierter Computernutzer die Möglichkeit, ihren Internetanschluss dermaßen zu Konfigurieren dass da keine Nutzung von Tauschbörsen Möglich ist (oder?). Überwachen was die anderen Nutzer machen kann und darf (?) sie doch auch nicht, und der Aufwand stände ja in keinem Bezug zum Nutzen. Den Internetanschluss weiterzuvermieten bzw. unterzuvermieten mit Vertrag und Unterlassungserklärungen darf(?) man ja auch nicht einfach so, sie ist ja kein Provider.

Meine Fragen nun ;) : was kann sie am besten machen? Ich habe gemeint, Sie sollte sich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen und ggf. prüfen, ob sie eine Rechtsschutzversicherung hat, um den Forderungen durch die Kanzlei irgendwie entgegenwirken zu können.

Vorerst soll sie auch mal die Internetverbindung personalisieren (WLAN Key wechseln) so dass keine dritter drauf Zugriff hat. Ein Aufschub der Forderungen durch die Kanzlei wurde bereits telefonisch erwirkt.

Habt ihr Infos oder Tips dazu? Sie macht sich eine mega Platte jetzt und hat als Student die Kohle natürlich auch nicht einfach mal so locker, Juristisch gesehen habe ich da aber auch keine Ahnung inwiefern wie das momentan ausschaut mit der Störerhaftung und den ganzen geplänkel, und hoffe dass das auf Grund von geringfügigkeit des Tatbestandes am Ende irgendwie eingestellt wird. Wie sind denn da die Aussichten auf Erfolg? Hat da wer Erfahrungen mit?

Danke und Grüße
aVa

Mumins
2012-11-06, 19:55:21
also nach meiner erfahrung, ich kenne mehrere fälle, fährt man mit ignorieren am besten. ab in den müll mit dem käse.
die rechtssprechung zuletzt macht es den pfeifen ziemlich schwierig, daher scheuen diese herrschaften die gerichte.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/6_W_242_11_Beschluss_20120120.html

bloß nichts unterschreiben, auch keine modifizierte unterlassungserklärung. die werden zu 99,9 % nicht klagen. diejenigen, die zahlen langen um einen guten schnitt zu machen.

w0mbat
2012-11-06, 20:07:49
Also, jetzt mal nicht aus juristischer Sicht, sondern aus Praxiserfahrung (mit 4 ähnlichen bzw. gleichen Fällen): einfach wegwerfen. Da werden noch ein paar Briefe kommen, die immer gefährlicher klingen, aber auch die in den Müll. Es wird zu 99,9% zu keiner Klage kommen.

Manche raten zu einer modifizierten UE, mit der man quasi sagt man wird sowas nie wieder tun (UE) ohne zuzugeben, dass man es getan hat (deshalb modifiziert).

Aber deine Freundin ist eh fein raus, da private Störerhaftung (also dass der Anschlussinhaber dafür haftet) in Deutschland nicht wirklich passiert.

Wie gesagt, ignorieren und sich nicht von den weiteren Drohungen einschüchtern lassen. Ich weiß noch, dass in einem Brief den ein WG Kollege mal bekommen hat schon gleich drin stand, dass man auch haften muss wenn man es nicht selber war. Doof nur, dass wir damals genau 1 Tag zuvor das Thema in der Juravorlesung hatten.

Ich schreibe gerade meine juristischen Seminararbeiten, trotzdem mein Rat wie oben: Mülleimer. Nicht melden, weder schreiben noch anrufen noch sonst was.

ALTAY
2012-11-06, 21:02:39
Alternativ sich bei Netzwelt einlesen - Da sind tausende Leidgenossen. ;)

Simon Moon
2012-11-06, 21:10:43
Ich schreibe gerade meine juristischen Seminararbeiten, trotzdem mein Rat wie oben: Mülleimer. Nicht melden, weder schreiben noch anrufen noch sonst was.

Hmm... man könnte natürlich einfach ein völlig sinnloses, absenderloses Rückschreiben tätigen. Im einzelnen sinnlos, doch würde das jeder Abgemahnte tun, würden die Herren ordentlich mit sinnlosen Briefen zugespammt ;D

Achja, natürlich auch anonym anrufen und fragen, wieso man abgemahnt wurde... (ja, dass kann man auch anonym, ergibt zwar keinen Sinn, aber ist bestimmt lustig)

Avalance
2012-11-06, 21:41:57
Danke schon mal für die Antworten. Mit "ignorieren" ist es sicherlich nicht getan bzw. das kann ich ihr nicht verkaufen, dass wird sie nicht machen.

Hm. Foren durchstöbere ich gerade schon. Alles sehr wiedersprüchlich irgendwie ;(

w0mbat
2012-11-06, 21:42:56
Wieso sollte es damit nicht getan sein? Wenn sie Lust hat zu zahlen dann soll sie sich gerne melden...

Wie schon gesagt, ich kenn mehrere solche Fälle. Bei allen ist nichts passiert weil es ignoriert wurde. Nicht von dem Blabla einschüchtern lassen, das ist eben nur eines: Blabla. Ich kenn nur einen Fall wo gezahlt werden musste und da hat sich der Beschuldigte gemeldet.


Edit/ Sie kann es ja mal einscanne und hier reinstellen (natürlich mit privaten daten rausgestrichen). Dann kann ich mehr sagen. Aber die allg. Empfehlung ist weiterhin ignorieren.

CrazyHorse
2012-11-06, 21:59:07
Vor gar nicht allzu langer Zeit war der Rat immer eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schicken. Woher die Änderung der Empfehlung? Kommen die Kanzeleien der Abmahn-Anwälte nicht mehr hinterher die Euros zu zählen?

w0mbat
2012-11-06, 22:03:22
Schon damals was ein mod. UE nicht wirklich notwendig, aber eben etwas um die ungeduldigen bzw. nervösen zu beruhigen.

Die Kanzleien setzen darauf, dass ein gewisser Prozentsatz einfach zahlt, das rechnet sich schon. Wenn die wirklich klagen würde, wäre es damit vorbei, dafür haben die ja keine Zeit. Zumal es auch nur bei Einzelhaushalten etwas bringen könnte, oder eben bei dummen Menschen, die anrufen oder zurückschreiben.

Mumins
2012-11-07, 06:00:02
Vor gar nicht allzu langer Zeit war der Rat immer eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schicken. Woher die Änderung der Empfehlung? Kommen die Kanzeleien der Abmahn-Anwälte nicht mehr hinterher die Euros zu zählen?

ich kann dir sagen warum, es kann sehr teuer werden im wiederholungsfall. sollte eine ue unterschrieben worden sein wird zu 100 % beim nächsten ding geklagt. das ding gilt 30 jahre lang.

Ash-Zayr
2012-11-07, 07:36:04
Jo, hatte auch eine mod. UE abgegeben...bzw. ein Anwalt...ärgerlich dennoch, denn 300,- euro für den Anwalt sind ja auch schon eine Strafe...wenn nun nichts mehr von der Gegenseite kommt, mache ich zwar immer noch 1.500,- euro "Gewinn" gemäß der mir vorgeworfenen Summe, aber der Psychoschock damals bei Erhalt des Schriebs und dann die Anwaltsgebühren sind verstörend so unerwartet aus dem Nichts..nur wie soll ich meine Kinder später mal daran hindern....wie gesagt...die UE gilt 30 Jahre lang, und wenn über meinen Anschluss mal was läuft, wird es fünfstellig samt Strafverfahren....Anwalt rät daher dazu, den Anschluss bei so einem Fall auf jeden Fall kategorisch auf eine andere Person zu umzumelden..toll...meine Frau war nicht begeistert, dass sie dann plötzlich fortan abgemahnt wird, wenn ich lustig saugen sollte....aber wie gesagt, ich sauge ja nicht und habe daher den Anschluss wie ein Mann auf meinen Namen weiter laufen...;)

GBWolf
2012-11-07, 08:09:00
also nach meiner erfahrung, ich kenne mehrere fälle, fährt man mit ignorieren am besten. ab in den müll mit dem käse.
die rechtssprechung zuletzt macht es den pfeifen ziemlich schwierig, daher scheuen diese herrschaften die gerichte.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/6_W_242_11_Beschluss_20120120.html

bloß nichts unterschreiben, auch keine modifizierte unterlassungserklärung. die werden zu 99,9 % nicht klagen. diejenigen, die zahlen langen um einen guten schnitt zu machen.


Das sehe ich anders, ich würde eine mod. Unterlassungserklärung abgeben, denn falls es zur Klage kommt veringert das den Streitwert erheblich. Das Risiko einer Klage minimiert sich also auch dementsprechend.

Mumins
2012-11-07, 08:40:12
also mit solchen tipps solltest du vorsichtig sein, sie hat die urheberrechtsverletzung überhaupt nicht begangen. eine modifizierte ue zu unterschreiben wertet jedes gericht als schuldeingeständnis. so kommt eine klage erst ins rollen, macht man nichts haben die auch nichts in der hand. wie oben schon verlinkt wird die methode der ip erfassung nicht unbedingt anerkannt. diese herrschaften scheuen gerichte ohne was handfestes zu haben.

GBWolf
2012-11-07, 08:48:35
Ich sag ja nur was ich tun würde. Soll jeder machen was er will :)

Spasstiger
2012-11-07, 10:19:45
Eine Unterlassungserklärung ist quatsch, da sie im fraglichen Zeitraum gar keinen Zugriff auf den Internetanschluss hatte. Sollte der unwahrscheinliche Fall einer Klage eintreten, hat sie vor Gericht ein Alibi und der eigentliche Täter wäre auch bekannt. In dem Fall wird wohl kaum die Störerhaftung greifen.

Fiedler
2012-11-07, 10:57:22
Aber deine Freundin ist eh fein raus, da private Störerhaftung (also dass der Anschlussinhaber dafür haftet) in Deutschland nicht wirklich passiert.

Dazu gibt es verschiedene Urteile. Wahrscheinlich wird es demnächst vom BGH abschließend beurteilt.
Vor kurzem hat das BVerfG über die Nichtzulassung der Revision in einem ähnlichen Fall geurteilt.
In dem Fall ging es darum, daß der 28 jährige Sohn der Lebenspartnerin des Anschlussinhabers Filesharing betrieben hatte. Der Anschlussinhaber wurde abgemahnt. Er konnte zwar darlegen, daß er selber kein Filesharing betrieben hatte, damit entfiel der Schadensersatz. Zu den Anwaltskosten der Abmahnung in Höhe von 3500€ wurde er wegen der Störerhaftung aber verurteilt.
Das OLG hat in zweiter Instanz keine Revision an das BGH zugelassen. Das BVerfG hat das ganze an das OLG zurück verwiesen. Entweder muss das OLG jetzt im Sinne des Anschlussinhabers urteilen (was es aber wahrscheinlich nicht tun wird, da keine neuen Tatsachen), oder die Revision an das BGH zulassen.

Aus der Begründung des BVerfG: (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120321_1bvr236511.html)

aa) Zu der Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Skeptisch werden solche Pflichten insbesondere gegenüber volljährigen Familienmitgliedern beurteilt (zusammenfassend Heckmann, jurisPK-ITR, Kap. 3.2, Rn. 64 ff., 77 ff. [Sept. 2011] m.w.N.). Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 11 W 58/07 -, GRUR-RR 2008, S. 73 <74>) führt dazu aus:

...

Anders als das Oberlandesgericht Frankfurt lässt das Oberlandesgericht Köln für das Entstehen einer Instruktions- und Überwachungspflicht bereits die Überlassung des Anschlusses an einen Dritten, gleich welchen Alters, genügen. Ob dies auch auf Ehepartner zutrifft, hat dasselbe Gericht, ohne die Frage bereits entscheiden zu müssen, hingegen skeptisch gesehen (vgl. Beschluss vom 24. März 2011 - 6 W 42/11 -, ZUM-RD 2011, S. 309). Es hat im Übrigen in einem früheren Urteil festgehalten, es werde nicht einheitlich beurteilt, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses dafür Sorge zu tragen habe, dass Dritte, die Zugang zu dem Internetanschluss haben, bei der Nutzung dieses Internetanschlusses nicht urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzten (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2009 - 6 U 101/09 -, GRUR-RR 2010, S. 173 <174>).
26

bb) Der Bundesgerichtshof hat die Frage für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden. In ständiger Rechtsprechung geht er von dem Grundsatz aus, die Haftung als Störer setze die Verletzung von Prüfpflichten voraus; deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei (vgl. BGHZ 185, 330 <335 f.> m.w.N.). Dieser auch im angegriffenen Urteil zitierte Obersatz ist mit den Auffassungen beider Oberlandesgerichte vereinbar. Ob in der Konstellation des Ausgangsverfahrens Prüfpflichten überhaupt bestanden und falls ja, wie weit sie gingen, ist durch den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsatz offensichtlich noch nicht geklärt. Die „Sommer unseres Lebens“-Entscheidung (a.a.O.) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, ob ein WLAN-Anschluss auf einen hinreichenden Schutz durch Sicherungsmaßnahmen gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte geprüft werden muss.


Da eine abschließendes Urteil des BGH in den nächsten 1-2 Jahren nicht unwahrscheinlich ist, und da niemand weiß wie das Urteil lauten wird (die Ausführungen des BGH zum ungesicherten W-Lan fand ich auch merkwürdig), wäre garnichts tun vielleicht nicht der richtige Weg.

Fein raus wäre deine Freundin wahrscheinlich, wenn bezeugt würde das sie gegenüber den Mitbewohnern/Zwischenmietern mal erwähnt hat das Filesharing illegal ist, und zu unterbleiben hat.

GBWolf
2012-11-07, 11:36:55
Am besten hier Infos sammeln und selbst ein Urteil bilden was das beste in eurem Fall ist:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Ich würde diesbezüglich nicht unbedingt auf das hören, was im 3DC gepostet wird, mich eingeschlossen, man muss das handeln am Ende selbst verantworten!

Mit der mod UE bin ich selbst aber gut gefahren, die Abmahnungsansprüche laufen allerdings erst am 1.1.13 ab dann ists 3 Jahre her, dass ich abgemahnt wurde, von daher kanns auch sein, dass ich bis dahin noch verklagt werde ;) Aber ich könnte damit leben ;)

w0mbat
2012-11-07, 15:07:09
@Fiedler: Familienbeziehungen |= WG. Es haben schon öfters Eltern für ihre Kinder haften müssen (und, auch ein 28 jahre alter Stiefsohn fällt darunter). Ist also nicht zu vergleichen.

Nochmal: einfach nichts machen. Dann wird auch nichts passieren.

DrumDub
2012-11-07, 15:29:27
hatte ich auch schon. modifizierte ue abgegeben. danach gabs noch einmal ne auffoderung zu zahlen. dann kam nix mehr.

w0mbat
2012-11-07, 15:33:26
Wieso willst du denn eine UE abgeben wenn du nichts gemacht hast? Ein Gericht wird auch eine mod. UE nicht gerade positiv werten, nur der Streitwert wird vielleicht herabgesetzt.

Mumins
2012-11-07, 15:40:11
hatte ich auch schon. modifizierte ue abgegeben. danach gabs noch einmal ne auffoderung zu zahlen. dann kam nix mehr.

wieso sollte sie das tun? zunächst wäre mal zu prüfen ob die abmahnung im grunde berechtigt ist. ist sie das nicht, hat man nun ein problem.
wenn die modifizierte ue unterschrieben wird könnte trotzdem genauso klage eingereicht werden, nun aber hat man seine schuld durch die ue eingestanden. was in der verhandlung ein nachteil ist.
das nächste problem ist, sollte an dem anschluss noch einmal eine urheberrechtsverletzung begangen werden wird es richtig teuer. wer denkt da in 15 jahren noch dran und zack erwischts einen richtig.
zu 99,9 prozent wird bei ignorieren eh nichts passieren. anwälte wollen geld verdienen, deshalb raten die meisten dies und das zu tun.
dazu kommt übrigens, dass man nicht irgendeine modifizierte ue nehmen kann, das muss auf den individuellen fall angepasst werden.

Dicker Igel
2012-11-07, 15:40:22
trotzdem mein Rat wie oben: Mülleimer. Nicht melden, weder schreiben noch anrufen noch sonst was.


Wie schon gesagt, ich kenn mehrere solche Fälle. Bei allen ist nichts passiert weil es ignoriert wurde. Nicht von dem Blabla einschüchtern lassen, das ist eben nur eines: Blabla.

+1

DrumDub
2012-11-07, 16:04:55
Wieso willst du denn eine UE abgeben wenn du nichts gemacht hast? Ein Gericht wird auch eine mod. UE nicht gerade positiv werten, nur der Streitwert wird vielleicht herabgesetzt. ich schrieb modifizierte ue ... und ich hafte als anschluss-inhaber, auch wenn es jemand anders war.


dazu kommt übrigens, dass man nicht irgendeine modifizierte ue nehmen kann, das muss auf den individuellen fall angepasst werden. genau das hab ich gemacht. ist nicht so schwer, wenn man ne vorlage hat.

Avalance
2012-11-07, 16:57:27
Hi,

ehrlich gesagt bin ich jetzt verwirrter als vorher :) ;)

Der Anwalt der zu Rate gezogen wurde ist übrigens der Ansicht, die UE zu unterschreiben. Das finde ich Hart ;) und habe direkt davon Abgeraten, aber k.A. was sie nun machen wird.

Schau mich dann im Netzt noch mal "schlau" und halte euch up2date.

Eine weitere Option wäre, dass ganze für ~ 400 Taler an einen anderen Anwalt abzutreten, der sich dann mit dem ursprünglichen Anfragensteller auseinandersetzen würde. Aber das wäre der absoluteste WorstCase bzw die zu aller letzt Mögliche Endlösung, da wie gesagt keine Straftat von Ihr begangen wurde und .. ich würde das an Ihrer Stelle garnicht einsehen.

Grüße
aVa

Andre2779
2012-11-07, 18:18:36
Hi,

ehrlich gesagt bin ich jetzt verwirrter als vorher :) ;)

Sorry, aber du bittest hier um Hilfe und bekommst von wombat genau gesagt was du tun musst. Die Anwälte gehen einfach davon aus, dass von 100 Leute vll. 5 zahlen. Wenn dann im monat 5.000 Briefe verschickt werden, rechnet sich das locker.

Wie bereits gesagt einfach Ignorieren, wenn irgendwann mal was vom Gericht oder so kommen sollte, melde dich hier noch einmal. Aber solange nichts vom Gericht kommt einfach ignorieren.

Den Stress den du hier betreibst hättest du dir schon lange sparen können, geh mal zu gulli.com ins Forum, da gibt es ungefähr 10.000 ähnliche Fälle. Ignorieren und NICHT melden führt in 99,5% der Fälle auch zum Erfolg.

w0mbat
2012-11-07, 19:30:57
ich schrieb modifizierte ue ... und ich hafte als anschluss-inhaber, auch wenn es jemand anders war.


Das kann dem Gericht ziemlich egal sein ob UE oder mod. UE, der Richter kann beides als Schuldzugeständnis werten. Eine UE zu schreiben, egal ob modifiziert oder nicht lohnt sich nur bei sehr hohen Forderungen wo es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit zu Klage gibt um den Streitwert etwas einzudämmen. Bei den üblichen 500-2000€ ist das egal.

Und nein, du haftest nicht automatisch als Anschlussinhaber. Störerhaftung ist ein Konzept, dass die Abmahungsanwälte gerne hätten, aber mehr nicht.


Hi,

ehrlich gesagt bin ich jetzt verwirrter als vorher :) ;)

Der Anwalt der zu Rate gezogen wurde ist übrigens der Ansicht, die UE zu unterschreiben. Das finde ich Hart ;) und habe direkt davon Abgeraten, aber k.A. was sie nun machen wird.

Schau mich dann im Netzt noch mal "schlau" und halte euch up2date.

Eine weitere Option wäre, dass ganze für ~ 400 Taler an einen anderen Anwalt abzutreten, der sich dann mit dem ursprünglichen Anfragensteller auseinandersetzen würde. Aber das wäre der absoluteste WorstCase bzw die zu aller letzt Mögliche Endlösung, da wie gesagt keine Straftat von Ihr begangen wurde und .. ich würde das an Ihrer Stelle garnicht einsehen.

Grüße
aVa

Der Anwalt will dein Geld sehen und dafür musser er was machen, also will er, dass du die UE unterschreibst. Wenn er deine Interessen vertreten würde, hätte er das gleiche gesagt wie ich: ignorieren bis keine Briefe mehr kommen.

Vor ca. 3 Semestern haben wir das mal ausführlicher in Jura besprochen und das Ergebnis war: nichts tun hilf am meisten. Also, hör auf dir Gedanken zu machen und steck den Brief in ne Schublade und die folgenden gleich mit. Relativ einfach, aber du scheinst unbedingt was zahlen zu wollen...

Dicker Igel
2012-11-07, 19:42:31
aber du scheinst unbedingt was zahlen zu wollen...

Bring es doch auf den Punkt, da wurde quasi das Ziel erreicht: Eingeschüchtert, Hosen voll, Zahlemann ...

Simon Moon
2012-11-07, 20:22:37
Wie sieht es eigentlich aus, in den Gegenangriff zu gehen? Also mit einer Klage wegen Nötigung, Rufschädigung o.ä. zu drohen bzw. gleich zu klagen?

w0mbat
2012-11-07, 20:40:10
Naja, das ist etwas über die Stränge geschlagen. Zu viel Aufwand und Kosten.

Dicker Igel
2012-11-07, 21:07:36
Zumal man dann reagiert, was schon zuviel des Guten sein kann.

Simon Moon
2012-11-07, 22:25:21
Naja, das ist etwas über die Stränge geschlagen. Zu viel Aufwand und Kosten.

Und davon ausgehend, man hätte genügend Zeit und Geld und Lust?

w0mbat
2012-11-07, 23:02:53
Wenn man es nicht war und Geld kein Problem ist und man extrem viel Bock hat, wieso nicht?

Avalance
2012-11-08, 11:48:45
Hi,

also das Problem ist, der Anwalt (von dem die Abmahnung kam) wurde bereits telefonisch 2 x Kontaktiert und eine Aufschiebung der Frist erwirkt. Da fällt die Option ignorieren vermutlich weg, da es nun ja "leider" bereits Kontakt gab?

Ich will garnichts zahlen und hoffe, dass es darauf hinaus läuft dass die "Angeklagte" da auch heile raus kommt, wenn es nach mir gehen würde wäre ich mit einer Gegenklage gestartet oder hätte es ignoriert, aber es geht halt nicht (mehr) und auch nicht um mich und der Faktum "bereits Kontaktiert" ist leider Real.

Ebenso mit der (geänderten) Unterlassungerklärung. Wenn man von "jetzt an" einfach garnichts macht, da die Anklage in Augen des Angeklagten überhaupt nicht Bestand hat, es sich um ein virtuelles Gut handelt, zu wenige Detailinformationen in der Anklageschrift stehen (wieviel KB/MB welches Teils welches Stückes an wieviele Leute geshared wurde etc), es sich um eine WG handelt und man ein wasserfeste "Alibi" hat für den Zeitraum garnicht da gewesen zu sein, die Störerhaftung in DE nicht wirklich praktiziert wird und so weiter und man keine UE / geänderte UE unterschreibt um eben genau NICHT dieses Teilgeständniss ähnliche Formular irgendwo abzugeben - in Schriftform oder verbal/Telefon rüberbringt und dem Anklagenden Anwalt zukommen lässt, wäre da hoffenltich Chance auf Erfolg? :/

Grüße
aVa

Moman
2012-11-08, 11:58:00
Glückwunsch!

sieht so aus als hätte der Abmahnanwalt sein Ziel erreicht!:freak:

Tausen Leute hier sagen Füsse still halten und die Sache aussitzen!

Moman

DrumDub
2012-11-08, 14:58:43
Das kann dem Gericht ziemlich egal sein ob UE oder mod. UE, der Richter kann beides als Schuldzugeständnis werten. Eine UE zu schreiben, egal ob modifiziert oder nicht lohnt sich nur bei sehr hohen Forderungen wo es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit zu Klage gibt um den Streitwert etwas einzudämmen. Bei den üblichen 500-2000€ ist das egal. wie auch immer. ich hab meine modifizierte ue unterschrieben und dananch war ruhe. gezahlt hab ich ja nix.


Und nein, du haftest nicht automatisch als Anschlussinhaber. Störerhaftung ist ein Konzept, dass die Abmahungsanwälte gerne hätten, aber mehr nicht.
sicher? http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-schraenkt-Folgen-der-Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-ein-998591.html

MarcWessels
2012-11-08, 15:13:23
Hi,

also das Problem ist, der Anwalt (von dem die Abmahnung kam) wurde bereits telefonisch 2 x Kontaktiert und eine Aufschiebung der Frist erwirkt.Seit Du den Thread gestartet hast?

w0mbat
2012-11-08, 15:37:18
@DrumDub: Klar, eine mod. UE kann genauso gut sein wie nichts machen, also dass einfach keine Briefe mehr kommen. DU hättest den gleichen Effekt aber sehr wahrscheinlich auch ohne mod. UE gehabt, zumal du bei der nächsten Klage probleme bekommen könntest.

Zur Störerhaftung: klar gibt es die, es gab auch schon Verurteilungen. Aber eben in anderen Kontext. Dass ein WG Mitbewohner wegen Störerhaftung verurteilt wird ist dann doch sehr unwahrscheinlich. BeiFamilien etc. sieht es dann schon anders aus.

blackbox
2012-11-08, 16:14:10
Die meisten Leute bekommen die Panik, wenn sie solche Art Briefe erhalten.
Die Abmahnungen verfehlen mit ihrem Schreibstil nicht ihre Wirkung, wie man hier leider erkennen kann. ;-)

Avalance
2012-11-08, 16:15:09
Seit Du den Thread gestartet hast?

nein davor schon, darum habe ich den Thread ja eröffnet ^^

onkel2003
2012-11-08, 16:28:30
lass die den ersten schritt machen, schreiben aufsetzen den vorwuf bestreiten.
ein Grund wieso Beispiel WG. muss du nicht würde ich aber damit die der anwalt erst mal sieht womit er es zu tun bekommen könnte.

dann abwarten. Drohbriefe alle bei seite legen.
und warten und warten und warten.
wenn wirklich mal eine klage kommt kann man immer noch was machen.

sie hat nichts herunter geladen ?
dann auf kein fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben nicht mal eine modifizierte.
es kommt da immer eine Schuldanerkennung bei raus.

ich würde aber schon hin schreiben die Sachlage schildern und alles bestreiten.


schweigen ist gar keine gute Idee den wer schweigt hat was zu verbergen oder angst.

w0mbat
2012-11-08, 17:13:44
Wieso habt ihr denn einen Anwalt eingeschaltet? Das war das dümmste was ihr machen konntet... Naja, jetzt ist sicher Geld verloren.

Das nächste Mal informieren BEVOR man agiert.

Avalance
2012-11-08, 21:57:49
Wieso habt ihr denn einen Anwalt eingeschaltet? Das war das dümmste was ihr machen konntet... Naja, jetzt ist sicher Geld verloren.

Das nächste Mal informieren BEVOR man agiert.

Weiss ich nicht warum das passiert ist, vermutlich aus "Panik" heraus "ad hoc" das Erstbeste gemacht, was ihr einfiel. Und der Unkenntnis (wie gesagt Sie ist nicht der Pro User und eben ein ganz normaler Nicht-Internet Computer oder technisch Versierter Mensch und kann nicht mal mit dem Begriff "Bittorrent" oder so etwas anfangen, wenn man das mal so formulieren kann). Das ist wie wenn du zum Arzt gehst und er Dir irgendwas sagt was gemacht werden muss da glaubst du dem auch, oder in die Werkstatt mit dem Auto "um Folgeschäden" zu vermeiden (wenn man eben von der Materie nicht so den Plan hat).

Da ist das "Kind" schon in den Brunnen gefallen bevor man sich wirklich informieren konnte, auch eben aus der Gewissheit heraus nichts gemacht zu haben und eben einfach nur die A-Karte zu haben den Anschluss zur Verfügung zu stellen für die WG. Verständlich ;) wenn man sich eben nicht mit Netz & Co auseinandersetzt, ich meine, ich verstehe das schon.

Onkel2003´ s Antwort liest sich so, wie ich das eigentlich auch denke ich mal vor habe Ihr zu "erklären" bzw. auf den Weg zu führen, einen ähnlichen Weg zu gehen. Mal schauen was dabei herauskommt. Der (angepingte)Anwalt hatte natürlich ;) weil er will ja auch ca$h zu einer UE geraten aber ich glaube sowas sollte dann im Falle des Falles ein Gericht oder ähnliches entscheiden, wenn eine Schuld tatsächlich (auf Störerhaftung basierend) nachgewiesen werden KANN wobei die Chancen darauf extrem gering sein dürften.

Grüße
aVa

onkel2003
2012-11-09, 05:06:45
Weiss ich nicht warum das passiert ist, vermutlich aus "Panik" heraus "ad hoc" das Erstbeste gemacht, was ihr einfiel. Und der Unkenntnis (wie gesagt Sie ist nicht der Pro User und eben ein ganz normaler Nicht-Internet Computer oder technisch Versierter Mensch und kann nicht mal mit dem Begriff "Bittorrent" oder so etwas anfangen, wenn man das mal so formulieren kann). Das ist wie wenn du zum Arzt gehst und er Dir irgendwas sagt was gemacht werden muss da glaubst du dem auch, oder in die Werkstatt mit dem Auto "um Folgeschäden" zu vermeiden (wenn man eben von der Materie nicht so den Plan hat).

Da ist das "Kind" schon in den Brunnen gefallen bevor man sich wirklich informieren konnte, auch eben aus der Gewissheit heraus nichts gemacht zu haben und eben einfach nur die A-Karte zu haben den Anschluss zur Verfügung zu stellen für die WG. Verständlich ;) wenn man sich eben nicht mit Netz & Co auseinandersetzt, ich meine, ich verstehe das schon.

Onkel2003´ s Antwort liest sich so, wie ich das eigentlich auch denke ich mal vor habe Ihr zu "erklären" bzw. auf den Weg zu führen, einen ähnlichen Weg zu gehen. Mal schauen was dabei herauskommt. Der (angepingte)Anwalt hatte natürlich ;) weil er will ja auch ca$h zu einer UE geraten aber ich glaube sowas sollte dann im Falle des Falles ein Gericht oder ähnliches entscheiden, wenn eine Schuld tatsächlich (auf Störerhaftung basierend) nachgewiesen werden KANN wobei die Chancen darauf extrem gering sein dürften.

Grüße
aVa

also erst mal ihr anwalt hat ein brett vorm kopf.
wie kann er zu einer UE zustimmen wenn sie es doch garnicht war.

und ich denke so kannste ihr das verkaufen in den worten.

überleg mal dein anwalt möchte das du etwas unterschreibst was du garnicht gemacht hast.
dein anwalt soll dir helfen was er macht ist die weiter in die knie zu zwingen.

wenn sie das unterschreibt ist sie am arsch.
und wenns ganz blöd kommt bekommt sie in 4 wochen vom nächsten drohanwalt ein brief und darf an den auch noch ein 1000 er zahlen.

und was die Störerhaftung angeht das klären gerichte wenn den der drohanwalt es so weit kommen lassen würde :wink:


wie gesagt schreibt ein brief, auch nicht übern anwalt selber machen.
ein anwalt brauch sie erst dann wenn die anfangen zu klagen, und ob sie das machen ?

ux-3
2012-11-09, 07:08:06
Kann Sie den Schaden nicht von den Verursachern wieder einfordern?

Avalance
2012-11-10, 13:42:09
Den (Verursacher) müsste man dann erstmal herausfinden, was schwierig wird weil die Logdatei des Routers nicht zu diesem Datum zurückreicht und wir (also ohne Rückfragen anzufordern) somit nicht an die MAC Adresse kommen.

Die IPv4 Adresse die vom ROuter zugewiesen wird hat ja auch eine TTL und wechselt von daher bringt die schon mal Null (und war bei den letzten checks auch nicht eingelogged) - da WG und k.A: wer alles so den Key hat (Besucher zB) wird das sicher schwierig.

Naja mal schauen was jetzt bei rauskommt. Rechtsvertreter war dann auch mal plötzlich der Ansicht doch keine UE zu unterzeichnen ;) ^^

Danke nochmal an Alle & falls was witziges passieren sollte würde ich das hier noch posten.

Grüße
aVa

Stormtrooper
2012-11-10, 14:11:10
Den (Verursacher) müsste man dann erstmal herausfinden, was schwierig wird weil die Logdatei des Routers nicht zu diesem Datum zurückreicht und wir (also ohne Rückfragen anzufordern) somit nicht an die MAC Adresse kommen.


Das würde dir auch nicht viel bringen, denn dazu müßtest der Router auch mitloggen wer was gemacht hat.

Der Sandmann
2012-11-10, 15:39:15
Ab in den Müll. Habe selbst mal Post von so eine kanzlei bekommen.

Irgendwann haben sie das dann aufgegeben.

SnAxX
2012-11-12, 14:46:24
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/126798-abmahnung-waldorf-frommer-teil-2-a.html

in diesem forum mal anmelden und was dazu schreiben ... die kennen sich sehr gut mit Abmahnungen etc. aus.

Gruß
SnAxX