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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Steuererklärung


Ph03n!X
2012-11-18, 15:41:32
Hallo,

ich habe teilweise eine 6 Tage Arbeitswoche.

Wenn ich eine habe ( Arbeit am Samstag) kriege ich unter der Woche einen Ausgleichstag frei.

Meine Frage ist ob dieser Ausgleichstag auch als Urlaubstag ( Berechnung Kilometerfahrpauschale) für die Steuererklärung angegeben werden muss?

Aus dem Programm WISO Steuer geht das nicht klar hervor.



Ich habe ca. 6 -7 Mal Bereitschaft im Jahr.

Das heisst ich muss eine ganze Woche 24x7 erreichbar sein.

Im Zuge der Bereitschaft arbeite ich mit dem Firmenlaptop über meinen Internetanschluss somit dürfte ich dies doch in der Steuererklärung angeben?

Die Telefonie während der Bereitschaft decke ich über mein Bereitschaftshandy ab (wurde mir von der Firma zur Verfügung gestellt)


Die letzte Frage bezieht sich auf Berufsbekleidung.

Im Zuge meiner Position muss ich ab und an einen Anzug tragen.

Dieser Anzug wird von mir selber gereinigt.

Ist es erlaubt dass ich die Pauschale für Berufsbekleidung in Anspruch nehmen darf?

Benötigt bzw. verlangt das Finanzamt dafür einen Nachweis?

Würde mich über Antworten sowie Erfahrungen von euch sehr freuen.

Morale
2012-11-18, 15:44:46
Wenn du 1 Tag frei bekommst für deinen Samstagarbeitstag hast du doch keine 6 Tage Arbeitswoche, sondern ganz normal 5?!
Ergo zählt dein freier Tag auch ned als Urlaub.

Meinen Internetanschluss rechne ich immer zum Teil ab, auch wenn ich da nur wenig dranhänge.
Alle Pauschalen die gehen (z.b. Reinigung) kann man in Anspruch nehmen. Da wird auch kein Nachweis verlangt. Deswegen heißt das ja pauschale ;)

foobi
2012-11-18, 16:18:19
ich habe teilweise eine 6 Tage Arbeitswoche.

Wenn ich eine habe ( Arbeit am Samstag) kriege ich unter der Woche einen Ausgleichstag frei.
Du widersprichst dir. 6-Tage-Woche bedeutet, dass du an 6 unterschiedlichen Wochentagen arbeitest.

Im Zuge der Bereitschaft arbeite ich mit dem Firmenlaptop über meinen Internetanschluss somit dürfte ich dies doch in der Steuererklärung angeben?
Ja, du kannst den Anteil der beruflichen Nutzung angeben. Bei den Kosten des Internetanschlusses ist das selbst dann möglich, wenn die berufliche Nutzung nicht ausschließlich oder überwiegend erfolgt.
50% berufliche Nutzung akzeptieren die Behörden ohne weitere Nachweise.

Die letzte Frage bezieht sich auf Berufsbekleidung.

Im Zuge meiner Position muss ich ab und an einen Anzug tragen.

Dieser Anzug wird von mir selber gereinigt.

Ist es erlaubt dass ich die Pauschale für Berufsbekleidung in Anspruch nehmen darf?
Kleidung kann nur Berufskleidung sein, wenn kein normaler Mensch diese im privaten Alltag anziehen würde. Da Anzüge aber auch im privaten Umfeld getragen werden, sind sie keine Berufskleidung. Ob du persönlich privat Anzüge anziehst ist ohne Belang, es reicht dass andere dies üblicherweise tun.
Da du also über keinerlei Berufskleidung verfügst, kannst du diese mangels Existenz logischerweise auch nicht reinigen lassen.

Ph03n!X
2012-11-18, 16:29:03
Wie oben beschrieben habe ich teilweise eine 6 Tage Arbeitswoche.

Folglich habe ich dann in einer anderen Woche nur noch eine 4 Tage Arbeitswoche weil der 5. Tag der Ausgleich ist.

ux-3
2012-11-18, 17:38:32
Die letzte Frage bezieht sich auf Berufsbekleidung.

Im Zuge meiner Position muss ich ab und an einen Anzug tragen.

Dieser Anzug wird von mir selber gereinigt.

Ist es erlaubt dass ich die Pauschale für Berufsbekleidung in Anspruch nehmen darf?



Wird schwer!

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/berufskleidung.html

ux-3
2012-11-18, 17:39:35
Wie oben beschrieben habe ich teilweise eine 6 Tage Arbeitswoche.

Folglich habe ich dann in einer anderen Woche nur noch eine 4 Tage Arbeitswoche weil der 5. Tag der Ausgleich ist.

Im Schnitt dann aber genau 5 Tage, oder?

Morale
2012-11-18, 18:33:34
Wird schwer!

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/berufskleidung.html
Pauschale kann man IMMER abrechnen, da kräht kein Hahn nach.
Wie oben beschrieben habe ich teilweise eine 6 Tage Arbeitswoche.

Folglich habe ich dann in einer anderen Woche nur noch eine 4 Tage Arbeitswoche weil der 5. Tag der Ausgleich ist.
Dem Amt ist das egal, es geht ja um deine Arbeitstage. Und für jeden Tag den du frei bekommst arbeitest du einen anderen, ergo hast du in deren Sicht eine ganz normale 5 Tage Woche.

ux-3
2012-11-18, 20:26:29
Pauschale kann man IMMER abrechnen, da kräht kein Hahn nach.

Dann darf er m.W. aber keine anderen Werbungskosten haben. Eine eigene Pauschale für Arbeitskleidung gibt es meines Wissens zufolge nicht.

Morale
2012-11-18, 20:58:59
Dann darf er m.W. aber keine anderen Werbungskosten haben. Eine eigene Pauschale für Arbeitskleidung gibt es meines Wissens zufolge nicht.
Ich hatte es so gelesen/missverstanden, dass er die Reinungskosten absetzen will, den Anzug selber, mh kommt auf die Position an, ich hab mir mal Arbeitshosen besorgt die hat das Amt (mit Rechnung) als absetzbar anerkannt, meinen Anzug (den ich aber auf der Arbeit auch nie getragen habe:D) nicht.

Ph03n!X
2012-11-19, 18:38:10
Hi,

im Schnitt habe ich eine 5 Tage Woche.

Danke für die Hinweise.

Bei dem Anzug ging es um die Reinigungskosten.

Kira
2015-04-12, 18:25:55
Ich missbrauche mal den Thread ohne einen neuen zu eröffnen:

Ich musste die Steuererklärung für meine Mutter machen und habe 1-2 offene Fragen:

- Sie ist verheiratet und mein Vater verdient nichts. Kein ALG oder sonstiges. (Rente durch die Türkei).

Was muss gewählt werden? Zusammenveranlagung? Muss er trotzdem aufgelistet werden und sogar Anlage N ausgefüllt werden? mehr oder weniger blanko?