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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerlast reduzieren - Pendeln oder Zweitwohnsitz?


Alexander
2012-11-25, 20:10:53
Ich habe ab Januar die Wahl täglich zu pendeln oder Wochenendpendler zu sein. Die Kosten spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Daher wollte ich nach euren Erfahrungen im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit fragen. Was bringt mehr Steuerersparnis?

Die Fahrt würde mit dem ICE erfolgen (~140km pro Richtung). So weit ich weiss, ist die Pendlerpauschale von 30 Cent pro km beim ÖPNV nach oben hin begrenzt. Pauschal können nur bis zu 4500 Euro pro Jahr angegeben werden. Will man mehr geltend machen, dann muss man die Monatsfahrkarten einreichen. Und die werden weniger kosten. Der Traum vom hohem Steuernachlass aufgrund der großen Entfernung hat sich damit wohl ausgeträumt.

Wie sieht es beim Zweitwohnsitz aus? kann ich die vollen Kosten des Zweitwohnsitzes angeben (Warmmiete inc. Strom, Internet etc.)? Und zusätzlich auch noch die Fahrkosten für die Wochenendheimfahrten per Pendlerpauschale einreichen?

Oder ginge vielleicht sogar folgendes:
4 Monate lang pendeln um die 4500 Euro weitgehend auszuschöpfen und danach Wochenendpendler werden? Oder funktioniert das nicht, da die Pauschale bei 4 Monaten nur anteilig anerkannt würde, also bis zu 1500 Euro?

Danke für eure Hilfe.

Botcruscher
2012-11-25, 20:27:21
Familie? Probezeit?

Der Sandmann
2012-11-25, 20:42:31
Direkt an den Arbeitsort ziehen?

Wie lange bist du dann derzeit unterwegs um an und ab zu reisen? Das wäre mir die Lebenszeit nicht wert.

[dzp]Viper
2012-11-25, 21:04:13
Also 140km.. Zugfahrt. Das ist viel. Da bist du am Tag 1 oder sogar 1 1/2 Stunden unterwegs (pro Strecke!?).

Ich glaube da würdest du besser kommen, wenn du dort hin ziehst.

Hast du Frau? Kinder? Was hält dich an deinem aktuellen Wohnort so fest?

Dead Man
2012-11-25, 21:14:46
Ich habe ab Januar die Wahl täglich zu pendeln oder Wochenendpendler zu sein. Die Kosten spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Daher wollte ich nach euren Erfahrungen im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit fragen. Was bringt mehr Steuerersparnis?

Die Fahrt würde mit dem ICE erfolgen (~140km pro Richtung). So weit ich weiss, ist die Pendlerpauschale von 30 Cent pro km beim ÖPNV nach oben hin begrenzt. Pauschal können nur bis zu 4500 Euro pro Jahr angegeben werden. Will man mehr geltend machen, dann muss man die Monatsfahrkarten einreichen. Und die werden weniger kosten. Der Traum vom hohem Steuernachlass aufgrund der großen Entfernung hat sich damit wohl ausgeträumt.

Wie sieht es beim Zweitwohnsitz aus? kann ich die vollen Kosten des Zweitwohnsitzes angeben (Warmmiete inc. Strom, Internet etc.)? Und zusätzlich auch noch die Fahrkosten für die Wochenendheimfahrten per Pendlerpauschale einreichen?

Oder ginge vielleicht sogar folgendes:
4 Monate lang pendeln um die 4500 Euro weitgehend auszuschöpfen und danach Wochenendpendler werden? Oder funktioniert das nicht, da die Pauschale bei 4 Monaten nur anteilig anerkannt würde, also bis zu 1500 Euro?

Danke für eure Hilfe.

Ich schlage vor, Du stellst erst einmal die tatsächlichen Kosten und den Zeitaufwand gegenüber. Wenn wir das haben, können wir überlegen, was Dir der Zeitaufwand in Geld wert wäre und ganz zum Schluss kommt die Frage, wie sich das steuerlich auswirken würde. Da spielt nämlich noch mit rein, wieviele Steuern Du überhaupt zahlst und was Du sonst noch geltend machen kannst.

Pendeln für die Steuerersparnis ist ein Ammenmärchen, das von den Politikern in die Welt gesetzt wurde. Niemand pendelt, weil er so Steuern spart.

ux-3
2012-11-25, 21:20:53
Ich schlage vor, Du stellst erst einmal die tatsächlichen Kosten und den Zeitaufwand gegenüber. Wenn wir das haben, können wir überlegen, was Dir der Zeitaufwand in Geld wert wäre und ganz zum Schluss kommt die Frage, wie sich das steuerlich auswirken würde. Da spielt nämlich noch mit rein, wieviele Steuern Du überhaupt zahlst und was Du sonst noch geltend machen kannst.

Pendeln für die Steuerersparnis ist ein Ammenmärchen, das von den Politikern in die Welt gesetzt wurde. Niemand pendelt, weil er so Steuern spart.

+1

Alexander, ich bin jahrelang gependelt. Und hab damit auch Steuern gespart. Aber bei der ersten Gelegenheit bin ich umgezogen und spare am Weg zur Arbeit nichts mehr. Und freu mich jeden Morgen drüber und jeden Abend! :)

Mach es so, wie es für dich persönlich (also für deinen Alltag) am besten ist. Wieviel verdienst du denn im Jahr, dass du überhaupt darüber nachdenkst? Das erscheint mir eigentlich widersprüchlich.

Ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen, aber du bekommst keine 30 Cent pro Kilometer, ist dir das klar?

Blackpitty
2012-11-25, 21:22:30
also ich würde auch erstmal vor Augen führen, wie lange ich am Tag meine kostbare Freizeit verschwende nur um zur Arbeit zu kommen.

Da sind 140km mit dem Zug oder dem Auto schon zu viel des Guten(für mich)

Mir reichen schon meine 18km(eine Strecke) auf der Schnellstraße in 15 Minuten aus, das geht noch ganz gut ohne Ampeln und co

LarsVegas
2012-11-25, 21:27:22
...kostbare LebensFreizeit verschwende nur um zur Arbeit zu kommen.
Sehe es auch so, man muss sich genau überlegen, ob man sich das antut. Immerhin gibt einem diese Zeit keiner zurück.

Alexander
2012-11-25, 21:28:32
Ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen, aber du bekommst keine 30 Cent pro Kilometer, ist dir das klar?
Das ist mir bewusst. Danke.

FeuerHoden
2012-11-25, 21:33:01
Zieh um solange du jung und ungebunden bist, wenn du nicht mehr ungebunden bist frag deine Frau. ;)

Dead Man
2012-11-25, 22:08:46
Das ist mir bewusst. Danke.

Dann frage ich mich ernsthaft, ob das hier ein Trollthread ist. :uponder:

Wenn jemand pendelt, dann deshalb, weil er Wohneigentum, Familie, Freunde am Hauptwohnsitz hat und die ihm einiges an Geld und Zeitaufwand wert sind.

Die Steuerersparnis ist ja nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten, egal ob Pendler oder Zweitwohnsitz. Der Zeitaufwand wird gar nicht angerechnet.

Wurschtler
2012-11-25, 22:43:40
Die Steuerersparnis ist ja nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten, egal ob Pendler oder Zweitwohnsitz.

Sag das nicht. Meine Steuerrückerstattung durch die Pendlerpauschale deckt ca. genau die realen Kosten. (als Bahnpendler)

Dead Man
2012-11-25, 22:53:25
Sag das nicht. Meine Steuerrückerstattung durch die Pendlerpauschale deckt ca. genau die realen Kosten. (als Bahnpendler)

Willst Du mich veralbern oder hast Du das Finanzamt veralbert?

Das was Du erzaehlst ist naemlich auf ehrliche Weise nicht moeglich.

cartman5214
2012-11-25, 23:17:09
Willst Du mich veralbern oder hast Du das Finanzamt veralbert?

Das was Du erzaehlst ist naemlich auf ehrliche Weise nicht moeglich.

Wieso? Gute Verbindung mit ordentlich Strecke in nem ÖPNV-Verbund und schon klappt das. Ne Monatsmarke rausfahren ist über Pendlerpauschale möglich.

Dead Man
2012-11-25, 23:25:27
Wieso? Gute Verbindung mit ordentlich Strecke in nem ÖPNV-Verbund und schon klappt das. Ne Monatsmarke rausfahren ist über Pendlerpauschale möglich.

Immer wieder schoen, von Leuten, die keinen Schimmer vom Einkommensteuergesetz haben, zu lesen wie gut die pilitische Meinungsmache funktioniert. Da glaubt dann sogar der Steuerzahler, dass er einen Reibach gemacht hat. :rolleyes:

ux-3
2012-11-25, 23:27:44
Die Sache ist doch die:
Bei niedrigem Einkommen wirft die Steuerrückerstattung dank des geringen Grenzsteuersatzes nicht so viel ab, dass sich die Kosten wegrechnen.

Bei höherem Einkommen mag da was zusammenkommen, aber das ist dann ein in Relation beschissener Stundenlohn.

Man verliert in beiden Situationen. Ich bin daher nicht in der Lage, Alexanders geheimen Plan so ganz zu durchschauen. Da fehlt eine Info.


Immer wieder schoen, von Leuten, die keinen Schimmer vom Einkommensteuergesetz haben, zu lesen wie gut die pilitische Meinungsmache funktioniert. Da glaubt dann sogar der Steuerzahler, dass er einen Reibach gemacht hat. :rolleyes:

Die Pauschale wird iirc auch gewährt, wenn dir gar keine Kosten entstehen, z.B. weil dich jemand umsonst 60 km mitnimmt. Um weiter diskutieren zu können, müstest du aber jetzt definieren, was für dich ein Reibach darstellt.


@Alexander: (Fast) niemand hier darf dich beraten. Sollte bei dir das Geld tatsächlich anfangen zu rollen, brauchst du ganz dringend ein gescheites Steuerberatungsprogramm, was Dir alle diese Fragen sofort, aktuell und detailliert beantwortet. Kostet zwar etwas Geld, lohnt aber schon beim ersten Reinschauen. Da findet man dann sowas: "Ab der Steuererklärung 2009 hat die Finanzverwaltung ihr Programm zur Berechnung der Entfernungspauschale stillschweigend geändert: Der Höchstbetrag wurde für jede Fahrt taggenau anteilig berechnet." und "Mittlerweile hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung wieder geändert und berechnet den Höchstbetrag jetzt wieder jahresbezogen."

Mr.Freemind
2012-11-25, 23:43:44
also ich würde auch erstmal vor Augen führen, wie lange ich am Tag meine kostbare Freizeit verschwende nur um zur Arbeit zu kommen.

Da sind 140km mit dem Zug oder dem Auto schon zu viel des Guten(für mich)

Mir reichen schon meine 18km(eine Strecke) auf der Schnellstraße in 15 Minuten aus, das geht noch ganz gut ohne Ampeln und co

140 KM sind mit nem ICE ein Witz. Ich fahre berufsbedingt seit 3 Monaten für die Firma täglich mit dem ICE von FFM nach Köln. Wenn ich in Köln beim Kunden angekommen bin, sitzen die meisten Pendler noch in der S-Bahn von Frankfurt nach Wiesbaden :-)

ux-3
2012-11-25, 23:46:25
140 KM sind mit nem ICE ein Witz. Ich fahre berufsbedingt seit 3 Monaten für die Firma täglich mit dem ICE von FFM nach Köln. Wenn ich in Köln beim Kunden angekommen bin, sitzen die meisten Pendler noch in der S-Bahn von Frankfurt nach Wiesbaden :-)

Neben dem Bahnhof zu wohnen hat aber auch Nachteile. Oder hast du die Fahrzeit zum Bahnhof nicht mit eingerechnet?

Mr.Freemind
2012-11-25, 23:55:44
Neben dem Bahnhof zu wohnen hat aber auch Nachteile. Oder hast du die Fahrzeit zum Bahnhof nicht mit eingerechnet?

Ich wohne nicht am Bahnhof, sondern in einem schönen Frankfurter Stadtteil (5 Minuten U-Bahn). Wer Frankfurt kennt, weiß wie ideal die Anbindung ist.

Dead Man
2012-11-26, 00:02:50
Die Sache ist doch die:
Bei niedrigem Einkommen wirft die Steuerrückerstattung dank des geringen Grenzsteuersatzes nicht so viel ab, dass sich die Kosten wegrechnen.

Bei höherem Einkommen mag da was zusammenkommen, aber das ist dann ein in Relation beschissener Stundenlohn.

Man verliert in beiden Situationen. Ich bin daher nicht in der Lage, Alexanders geheimen Plan so ganz zu durchschauen. Da fehlt eine Info.

"Grenzsteuersatz" ist hier schon mal das falsche Wort. Der ganz normale Steuersatz bezogen auf das Einkommen spielt die entscheidende Rolle.

Ein ganz simples Beispiel: Ab ca. 250.000 € Jahreseinkommen bezahlt man in Deutschland den Höchststeuersatz von 45%. Falls die Steuern gleich einbehalten wurden (weil es Gehalt ist), kann man bei der Steuererklärung durch Angabe seiner arbeitsbedingten Kosten eine Verringerung der Steuerlast beantragen. D. h., weise ich Kosten i. H. v. 10.000 Euro nach, verringert sich mein Jahreseinkommen auf 240.000 Euro. Die darauf anfallende Steuer ist logischerweise niedriger als auf 250.000 Euro. Die Differenz bekomme ich erstattet. In diesem Falle hieße das: weniger als 42% (weil der Steuersatz unter 250.000 € ja schon sinkt) von 10.000 Euro Kosten.

In Zahlen: Ich wende im Jahr 10.000 € auf, um maximal 4.500 € Steuern vom Finanzamt zurück zu bekommen. Na, wem fällt was auf?

Bei niedrigem Einkommen hat man einen Eingangssteuersatz von 14%. Bis zum Grundfreibetrag sogar 0%. D. h. wer wenig verdient, bekommt von seinen 10.000 € Kosten sogar nur 1.400 € an Steuern gutgeschrieben. Wer noch weniger verdient, trägt seine Kosten komplett allein.

Die Pauschale wird iirc auch gewährt, wenn dir gar keine Kosten entstehen, z.B. weil dich jemand umsonst 60 km mitnimmt. Um weiter diskutieren zu können, müstest du aber jetzt definieren, was für dich ein Reibach darstellt.


Man soll angeben, ob man Fahrgemeinschaften gebildet hat, oder ÖPNV verwendet hat. Entsprechend verringern sich die 30 Cent Kostenanrechnung.

Unter Reibach verstehe ich der Definition nach Gewinn. Und wenn ich Wurschtler und cartman5214 so lese, scheinen sie zu glauben, dass ihnen das Finanzamt einfach mal eine Fahrtkostenpauschale auszahlt, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind.

Und genau das will die Politik die Leute glauben machen.

Allerdings glaube ich nicht, dass Alexander das nicht weiß.

ux-3
2012-11-26, 00:08:46
Entsprechend verringern sich die 30 Cent Kostenanrechnung.

"Das Finanzamt gewährt für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung von der Arbeitsstätte entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Es spielt grundsätzlich keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen, wie Sie zur Arbeit kommen und ob Ihnen Kosten entstehen (BMF-Schreiben vom 31.8.2009, BStBl. 2009 I S. 891 Tz. 1.1)."


"Grenzsteuersatz" ist hier schon mal das falsche Wort. Der ganz normale Steuersatz bezogen auf das Einkommen spielt die entscheidende Rolle.

Der ganz normale Steuersatz aufs Einkommen ist m.E. bei solchen Sachen unwichtig. Fällt der Steuerfreibetrag weg, so wächst dein zu versteuerndes Einkommen.(=>Grenzsteuersatz) Dieses wird Euro per Euro jeweils mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz versteuert. Es ist also leicht möglich, bei einem normalen Steuersatz von ~12% bezogen aufs zu versteuernde Einkommen eine Rückzahlungsquote von 30% auf absetzbare Kosten zu bekommen.

Dead Man
2012-11-26, 00:15:14
"Das Finanzamt gewährt für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung von der Arbeitsstätte entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Es spielt grundsätzlich keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen, wie Sie zur Arbeit kommen und ob Ihnen Kosten entstehen (BMF-Schreiben vom 31.8.2009, BStBl. 2009 I S. 891 Tz. 1.1)."

Dann schau Dir mal die Zeilen 36 bis 39 der Anlage N zur Einkommensteuererklärung an. Im Einkommensteuergesetz ist nämlich NIE ein einzelner Paragraph oder gar ein einzelner Absatz aussagefähig.

Der ganz normale Steuersatz aufs Einkommen ist m.E. bei solchen Sachen unwichtig. Fällt der Steuerfreibetrag weg, so wächst dein zu versteuerndes Einkommen.(=>Grenzsteuersatz) Dieses wird Euro per Euro jeweils mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz versteuert. Es ist also leicht möglich, bei einem normalen Steuersatz von ~12% bezogen aufs zu versteuernde Einkommen eine Rückzahlungsquote von 30% auf absetzbare Kosten zu bekommen.

Mit Verlaub: Das ist gequirlte Kacke, zumindest wenn Du in Deutschland lebst.

12% Einkommensteuersatz gibt es nicht. Es gibt 14% - 45%. Verdiene ich weniger als ca. 8000 Euro pro Jahr, zahle ich gar keine Steuern, bekomme also auch keine zurück bei der Einkommensteuererklärung.

Verdiene ich zwischen ca. 8000 Euro und ca. 250.000 Euro pro Jahr, zahle ich darauf 14% - 45% Steuern. Diese Steuern kann ich verringern indem ich Kosten nachweise. Die Kosten wirken sich dann entsprechend meinem GrenzSteuersatz aus. "Grenz" macht ja nur Sinn, beim Höchst- und beim Niedrigststeuersatz.

Natürlich sind es nicht nur die offensichtlichen Kosten, die in der Einkommensteuererklärung Auswirkungen haben, sondern auch Kinderfreibeträge, Versicherungsbeiträge, außerordentliche Aufwendungen, Verluste aus anderen Einkommensarten ... uvm.. Das lässt vermutlich bei einigen den Eindruck entstehen, sie bekämen die vollen Reisekosten vom Finanzamt erstattet. Das ist aber ein Trugschluss. Ohne die Reisekosten bekämen sie im Durchschnitt nur unwesentlich weniger erstattet.

ux-3
2012-11-26, 00:19:21
Dann schau Dir mal die Zeilen 36 bis 39 der Anlage N zur Einkommensteuererklärung an. Im Einkommensteuergesetz ist nämlich NIE ein einzelner Paragraph oder gar ein einzelner Absatz aussagefähig.


http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

Da steht auch nichts anderes.

"Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Kfz zur Arbeitsstelle gelangen."

ux-3
2012-11-26, 00:29:22
Mit Verlaub: Das ist gequirlte Kacke, zumindest wenn Du in Deutschland lebst.

Komm mal runter! Ich beleidige dich ja auch nicht.

Ich meinte die Steuerlast in % des zu versteuernden Einkommens ("normalen Steuersatz von ~12% bezogen aufs zu versteuernde Einkommen"). Und die kann ganz leicht unter dem Eingangssteuersatz liegen. Und doch bist du bei 30+% beim Absetzen.

Dead Man
2012-11-26, 00:42:33
Komm mal runter! Ich beleidige dich ja auch nicht.

Ich meinte die Steuerlast in % des zu versteuernden Einkommens. Und die kann ganz leicht unter dem Eingangssteuersatz liegen. Und doch bist du bei 30+% beim Absetzen.

Das sollte auch keine Beleidigung sein. War nur ein wenig drastisch ausgedrückt.

Du bist eben nicht bei 30+% beim Absetzen, wenn Du außer der Pendlerpauschale nichts hast. Das ist nicht möglich. Allerhöchstens, wenn Dein monatlicher Lohnsteuerabzug vom Personalbüro falsch (zu hoch) berechnet worden ist.

Schau Dir mal Deinen letzten Steuerbescheid genau an. Da steht, was Du vorausgezahlt hast, was alles angerechnet wird und was Du für alles insgesamt zurück bekommst.

[edit] http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_N_2011.pdf

Sicher könnte man sich kostenlos das ganze Jahr von jemandem befördern lassen. Den, der das macht, musst Du mir aber mal zeigen. Im Klartext heißt das, dass er Dich für weniger als 12 Cent pro Kilometer beim Spitzensteuersatz befördert oder für weniger als 4 Cent beim geringsten Steuersatz.

Desti
2012-11-26, 01:44:44
Wieso? Gute Verbindung mit ordentlich Strecke in nem ÖPNV-Verbund und schon klappt das. Ne Monatsmarke rausfahren ist über Pendlerpauschale möglich.


Fürn ICE gibts keine Monatskarten.

Schlupp
2012-11-26, 11:10:06
In Zahlen: Ich wende im Jahr 10.000 € auf, um maximal 4.500 € Steuern vom Finanzamt zurück zu bekommen. Na, wem fällt was auf?

Die 4.500,-€ sind doch aber nur, wenn ich keine Belege nachweisen kann.
Wenn ich im Jahr 8.000,-€ für Bahntickets ausgebe, so kann ich mW die 8.000,-€ auch anrechnen.
Natürlich bekomme ich diese nicht wieder zurück, aber die 4.500,-€ sind zumindest "aufgehoben".

Sorkalm
2012-11-26, 11:27:39
Fürn ICE gibts keine Monatskarten.

Klar gibts die, für alle Strecken:
http://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/zeitkarten.shtml

Frankfurt-Köln kostet im Monat ~500 Euro eine Monatskarte. Da lohnt sich schnell eine BC 100 (4000€/Jahr).

Wurschtler
2012-11-26, 11:29:08
Willst Du mich veralbern oder hast Du das Finanzamt veralbert?

Das was Du erzaehlst ist naemlich auf ehrliche Weise nicht moeglich.


Klar ist das möglich.

Fiktive Beispielrechnung:
50 km Entfernung von Moosburg nach München bei 230 Arbeitstagen und 30 Cent/km macht 3450€ Absetzbetrag, was bei 44,31% Steuerlast (42% inkl. Soli) 1528,70€ Rückerstattung ausmacht.

Ein MVV-Jobticket (15 Ringe) kostet aktuell 1524€.

Damit pandelt man also gratis.

Argo Zero
2012-11-26, 11:34:10
Lassen sich die Kosten kombinieren?
Zum Bleistift setzt man 4.500€ (oder weniger, damit nicht so auffällig) an und den Rest setzt man als Fahrtkosten an mit 30 Cent.

Fällt mir jetzt spontan ein. Geht das?

Geht nicht. Schade ;)

zerwi
2012-11-26, 11:44:40
Klar ist das möglich.

Fiktive Beispielrechnung:
50 km Entfernung von Moosburg nach München bei 230 Arbeitstagen und 30 Cent/km macht 3450€ Absetzbetrag, was bei 44,31% Steuerlast (42% inkl. Soli) 1528,70€ Rückerstattung ausmacht.

Ein MVV-Jobticket (15 Ringe) kostet aktuell 1524€.

Damit pandelt man also gratis.

Du übersiehst den Pauschbetrag von 1000€ in deiner Rechnung.

medi
2012-11-26, 11:53:09
Willst Du mich veralbern oder hast Du das Finanzamt veralbert?

Das was Du erzaehlst ist naemlich auf ehrliche Weise nicht moeglich.

56km einfache Strecke. Kosten der Monatskarte ~200€
56*15*0.3=252€ bekomm ich vom Staat über meinen AG als Wegegeld.
Was ist da nicht möglich? Mit dem Auto ist das natürlich nicht drin.

Wurschtler
2012-11-26, 11:53:41
Du übersiehst den Pauschbetrag von 1000€ in deiner Rechnung.


Richtig, vorausgesetzt, die Fahrtkosten sind die einzigen Werbungskosten. ;)

Dead Man
2012-11-26, 12:07:11
56km einfache Strecke. Kosten der Monatskarte ~200€
56*15*0.3=252€ bekomm ich vom Staat über meinen AG als Wegegeld.
Was ist da nicht möglich? Mit dem Auto ist das natürlich nicht drin.

Wenn Du Wegegeld in dieser Höhe vom Arbeitgeber bekommst, kriegst Du vom Finanzamt gar nichts fürs Pendeln. Steuerersparnis = 0. :smile:

Richtig, vorausgesetzt, die Fahrtkosten sind die einzigen Werbungskosten. ;)

Du sprachst aber davon, dass Du die Steuerersparnis allein durchs Pendeln hast. :smile:

Argo Zero
2012-11-26, 12:15:07
Andere Kosten hat man sowieso immer. Literatur, Büromaterial ....
Da läppert sich was zusammen. :)

Wurschtler
2012-11-26, 12:19:57
Du sprachst aber davon, dass Du die Steuerersparnis allein durchs Pendeln hast. :smile:

Hab ich ja auch, weil ich genug andere Werbungskosten habe.

cartman5214
2012-11-26, 12:36:37
Ich mag es wenn man mir Ahnungslosigkeit vorwirft ohne genau zu lesen oder zu denken. Und dann noch selbst die Definitionen durcheinanderhauen...

"Grenzsteuersatz" ist hier schon mal das falsche Wort. Der ganz normale Steuersatz bezogen auf das Einkommen spielt die entscheidende Rolle.
Und um das zu erklären definierst du dann...Tadaaa... den Grenzsteuersatz. Ich zitiere einfach mal Wikipedia, jede andere Quelle sollte gleiche Ergebnisse bringen:

Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet den Steuersatz, mit dem die jeweils nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Bei der Einkommensteuer gibt der Grenzsteuersatz an, welcher Prozentsatz des zusätzlich verdienten „zu versteuernden Einkommens” an Steuern zu zahlen ist. Er darf nicht mit dem Durchschnittssteuersatz verwechselt werden.



Man soll angeben, ob man Fahrgemeinschaften gebildet hat, oder ÖPNV verwendet hat. Entsprechend verringern sich die 30 Cent Kostenanrechnung.
Seit wann das? Wenn ich die Pauschale ziehe, ziehe ich die Pauschale. Ob mit Fahrrad, zu Fuß, mit Auto oder Pferd zur Arbeit gereist wird ist unerheblich. Wenn ich andere Kosten ansetzen möchte dann muss man halt nachweisen.


Unter Reibach verstehe ich der Definition nach Gewinn. Und wenn ich Wurschtler und cartman5214 so lese, scheinen sie zu glauben, dass ihnen das Finanzamt einfach mal eine Fahrtkostenpauschale auszahlt, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind.

Und wo ist das Problem mit meiner Art von Darstellung? Meine Frau fährt in Berlin jeden Tag mit Öffis zur Arbeit, knapp 35km. Dank S-Bahn in angenehmer Zeit zu schaffen. Sind bei 253-24=229 Arbeitstagen im Jahr 8.015 abrechenbare Entfernungskilometer. Je km 0,30€ sind 2.404,50€. Grenzsteuersatz bei uns ca. 34%. Erstattung somit ca. 817€. Monatsmarke kostet 680€. Es bleibt ein Überschuss stehen.
Und ja, das funktioniert nur wenn man die Werbungskostenpauschale schon mit anderen Sachen gefüllt hat, was aber bei uns immer irgendwie klappt.

Dead Man
2012-11-26, 12:54:49
Seit wann das? Wenn ich die Pauschale ziehe, ziehe ich die Pauschale. Ob mit Fahrrad, zu Fuß, mit Auto oder Pferd zur Arbeit gereist wird ist unerheblich. Wenn ich andere Kosten ansetzen möchte dann muss man halt nachweisen.


Zeilen 36-39 (http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_N_2011.pdf).

LStR 9.5: "Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen.
.
.
.

Pauschale Kilometersätze:

Kraftwagen 0,30€
Motorrad oder Motorroller 0,13 €
Moped oder Mofa 0,08 €
Fahrrad 0,05 €"

Wenn man natürlich mehr angibt und somit falsche Angaben in der Steuererklärung macht, funktioniert das, ja. :smile:

medi
2012-11-26, 14:31:24
Wenn Du Wegegeld in dieser Höhe vom Arbeitgeber bekommst, kriegst Du vom Finanzamt gar nichts fürs Pendeln. Steuerersparnis = 0. :smile:

Naja ich krieg ja nur vom AG was ich am Jahresende auch vom Staat bekommen würde ... nur halt schon jeden Monat statt erst nach der Lohnsteuererklärung (dafür bekomm ich dann da halt nix mehr raus). Im Endeffekt soll das so auch günstiger sein deswegen macht das bei uns hier jeder so.

cartman5214
2012-11-26, 14:51:16
Zeilen 36-39 (http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_N_2011.pdf).

LStR 9.5: "Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen.
.
.
.

Pauschale Kilometersätze:

Kraftwagen 0,30€
Motorrad oder Motorroller 0,13 €
Moped oder Mofa 0,08 €
Fahrrad 0,05 €"

Wenn man natürlich mehr angibt und somit falsche Angaben in der Steuererklärung macht, funktioniert das, ja. :smile:

Ich nehme deine unzutreffende Lohnsteuerrichtlinie (bezieht sich auf Fahrtkosten als Teil von Reisekosten) und ziehe das übergeordnete Gesetz, §9 EstG:
Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.

Berufliche bedingte Fahrten sind nicht Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zwei gesetzlich sauber abgegrenzte unterschiedliche Sachverhalte!

Alexander
2012-11-26, 19:32:24
Ich hatte mit sachlichen Beiträgen kaum noch gerechnet. Danke.

Meine Fragen sind noch offen.

ux-3
2012-11-26, 20:16:05
Ich hatte mit sachlichen Beiträgen kaum noch gerechnet. Danke.

Meine Fragen sind noch offen.

Ich hab dir doch oben eine Frage im Zitat beantwortet? Post #16

Dead Man
2012-11-26, 20:37:10
Ich hatte mit sachlichen Beiträgen kaum noch gerechnet. Danke.

Meine Fragen sind noch offen.

Oh, ich dachte, Du wolltest Trollbeiträge. Einer muss doch den Gegenpart zu "Wie nehme ich den Staat am besten aus?" mimen. :redface:

Alexander
2012-11-26, 21:05:12
Oh, ich dachte, Du wolltest Trollbeiträge. Einer muss doch den Gegenpart zu "Wie nehme ich den Staat am besten aus?" mimen. :redface:
Ich muss pendeln und möchte wissen wie ich legal Steuern sparen kann. Falls du nicht dazu fähig bist sachliche Beiträge zu verfassen, dann begib dich bitte auf die Spielwiese. Danke. Deinen nächsten Trollbeitrag werde ich melden.

Dead Man
2012-11-26, 21:20:52
Ich muss pendeln und möchte wissen wie ich legal Steuern sparen kann. Falls du nicht dazu fähig bist sachliche Beiträge zu verfassen, dann begib dich bitte auf die Spielwiese. Danke. Deinen nächsten Trollbeitrag werde ich melden.

Ich habe Dir in meinem ersten Beitrag sachlich geantwortet. Aus den wenigen Infos kann man Dir nichts konkretes raten, weil das auf Deine Einkommensverhaeltnisse ankommt. Bei dem einen kann die Variante besser sein, Bei dem anderen die andere.

Alexander
2012-11-27, 17:04:48
Das tägliche Pendeln hat sich erledigt, da ich an einen noch weiteren Standort versetzt werde.

Wer seine Erfahrungen mit dem Thema Wochenendpendler und die Steuern schildern möchte ist herzlich willkommen.

ux-3
2012-11-27, 17:51:09
Also nicht Bremen?

Dead Man
2012-11-27, 17:55:37
Du kannst bei der Zweitwohnung die Bruttomiete (Kaltmiete + Nebenkosten) geltend machen, außerdem die Umzugskosten und die tatsächlichen Kosten der 1. und letzten Heimfahrt. Weiterhin eine Wochenendheimfahrt pro Woche.

Für die ersten 3 Monate können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden i. H. v. 24 €/kompletten Tag der Abwesenheit von Zuhause.

Die Zweitwohnung sollte nicht größer als 60 m² sein, die Miete nicht über der ortsüblichen Miete liegen und sie sollte nicht mit übermäßigem Luxus ausgestattet sein.

Unter Umständen muss man erklären können, dass der tatsächliche Lebensmittelpunkt wirklich noch Zuhause ist.

cartman5214
2012-11-27, 18:48:40
Einrichtungsgegenstände in der zweiten Wohnung nicht vergessen. Bett, Couch Tisch, Küche in vernünftigem Umfang sind absetzungsfähig.

GSXR-1000
2012-11-27, 23:27:40
Zeilen 36-39 (http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_N_2011.pdf).

LStR 9.5: "Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen.
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Pauschale Kilometersätze:

Kraftwagen 0,30€
Motorrad oder Motorroller 0,13 €
Moped oder Mofa 0,08 €
Fahrrad 0,05 €"

Wenn man natürlich mehr angibt und somit falsche Angaben in der Steuererklärung macht, funktioniert das, ja. :smile:

Leider falsche LStR.
Für die !Pendlerpauschale! (Daher auch der Name Pauschale) gilt der einheitliche Satz von 0,30 EUR je Entfernungskilometer. Unabhängig vom Gewählten Verkehrsmittel. Und natürlich kann das über den ÖPNV dazu führen, das man konkret durchgerechnet am ende sogar netto daran verdient. Auch bei Normalverdienern.
Gehen wir mal von einem Grenzsteuersatz vor abzug der Pendlerpauschale von 30% aus. Den erreicht man auch als Normalverdiener relativ schnell.
Gehen wir weiterhin davon aus, die Monatsfahrkarte (wie in meinem Falle) kostet 80 Euro. Gehen wir von 45 Entfernungskilometern aus. Das ist ebenfalls in meinem Falle so.
Rechnen wir schnell nach, kommen wir auf eine monatliche Nettoentlastung von 81 Euro. Wohlgemerkt... nicht 81 Eur Steuerminderung, sondern Nettosteuerrückzahlung. Natürlich nur, wenn der Werbekostenpauschbetrag schon voll ausgeschöpft wird. Aber selbst dann kann man sich das leicht weiter hochrechnen, wie es bei 60 Entfernungskilometern ist, oder bei einem Grenzsteuersatz von 35%.... auch das ist alles noch sehr im Rahmen des normalen.
Insofern: Erstmal nachdenken und Rechnen... dann von Steuerbetrug und sonstigem Bla reden.
Bei dieser Betrachtung ist noch nicht mal berücksichtigt, die Vorteile die das monatsticket darüber hinaus bietet, da es ja eben NICHT nur für die fahrt zur arbeit verwendet wird und werden kann.