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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reklamation nach Privatverkauf?


Kornflakes
2012-12-07, 18:54:28
Hey habe eine Festplatte vor gut 2 Jahren privat verkauft. Der Käufer hat wohl die Festplatte über meine Rechnung beim Händler reklamiert und nun habe ich ne Gutschrift vom Händler erhalten. Was mache ich nun? Ich kann die Gutschrift kaum übertragen. Und der Laden hat sogar nach der langen Zeit den orginalen Kaufpreis gutgeschrieben. Voll komisch eigentlich. Ich kenne den Käufer nicht. Was mache ich dann wenn sich der Käufer meldet? Muß ich ihm dann die Gutschrift des Ladens überweisen? Ich will bei dem Laden ja nichts mehr kaufen.

Stormtrooper
2012-12-07, 19:15:21
Dann mußt du halt eine neue Platte kaufen und ihm schicken.

sei laut
2012-12-07, 19:39:35
Der Käufer wird sich beim Händler beschweren, du verlierst die Gutschrift und der andere bekommt sie.
Anders formuliert, melde dich beim Händler, klär ihn darüber auf, du verlierst die Gutschrift und der andere bekommt sie.

Der zweite Weg ist der sozialere.

ux-3
2012-12-07, 19:43:34
Komisch, dass man dafür einen Thread im 3DC aufmachen muss.

nemesiz
2012-12-08, 09:48:50
so blöde ist der Thread gar nicht,

Garantieleistungen und Gewährleistung sind nämlich normalerweise nicht übertragbar!

Dass würde aber bedeuten dass der Käufer dem Laden gar nicht gesagt hat dass er nicht die Person auf der Rechnung ist.

Wenn ehrlich bist, warte mal ab ob sich jemand bei dir meldet, der Käufer oder Händler.

Mag ja sein dass sich der Käufer dann irgendwann an den Händler wendet und dieser dann sagt, ja sie haben ne Gutschrift. Der Käufer weiss davon aber nix und dann geht's eben los.

Bist unehrlich, gebe es aus aber rechne mal damit dass irgendwann sich irgendwer melden könnte.

PS: Wieso kennst du den Käufer nicht? Du hast die HDD doch an jemand verkauft oder verstehe ich da was falsch?

Samtener Untergrund
2012-12-08, 10:51:36
Hebst du die Adressen der Käufer deiner alten Hardware zwei Jahre auf? Ich kann dir keine Namen mehr nennen von den Leuten, die mir was abgekauft haben und es würde mir schwer fallen, z.B. den zugehörigen eBay-Namen zu ermitteln.
Allerdings lege ich bei jedem meiner Verkäufe noch eine Erklärung bei:

Hier mit trete ich, 123, sämtliche Gewährleistungsansprüche als Verbraucher gegenüber dem Unternehmen ABC nach §§ 398, 413 BGB an Herrn XYZ, Adresse ab.

Lieferschein/Rechnungsnummer,
verkaufte Posten

Herr XYZ und Herr 123 erklären mit Ihrer Unterschrift die Annahme der Abtretungserklärung.

Wenn in den AGBs des Händlers eine Abtretung ausgeschlossen wird, wird es rechtlich allerdings knifflig und gegenüber dem Hersteller gibt es sowieso keine gesetzliche Handhabe. Wenn er 10 Jahre Garantie für Erstkäufer vorsieht, dann kann man dort als Zweitkäufer zumindest offiziell nichts selbst hinsenden.

Der Gutschein gehört jetzt natürlich nach Übergabe der Ware + Originalrechnung dem Zweitkäufer. Er hat soweit alles richtig gemacht und sich beim Händler gemeldet und die haben stumpf nach der Rechnungsadresse den Gutschein ausgestellt. Wenn du seine Adresse nicht hast, kannst du nur abwarten, bis er sich beim Händler meldet oder dort selber vorstellig werden, was zu empfehlen ist.

GBWolf
2012-12-08, 11:17:46
Da du nicht vor hast da was zu kaufen würd ich einfach abwarten und Tee trinken.

labecula
2012-12-08, 11:46:56
Abwarten. Wenn sich keienr meldet, nimms für dich, sonst zumindest aus Kulanz weitergeben.

deekey777
2012-12-08, 12:38:55
Wenn man bei Ebay etwas verkauft, legt man gern die Originalrechnung bei, oder? Und das ist eben die Abtretung der Rechte aus der Mängelhaftung aus dem Kaufvertrag.

Ich habe eh den Eindruck, dass der TS eher die Bestätigung wollte, dass er die Gutschrift behalten soll, dass alle hier ihm auf die Schultern klopfen, wieviel Glück er doch hat.

Kornflakes
2012-12-08, 13:17:37
Danke für die Antworten.

Die Originalrechnung legt man für die Hersteller Garantie bei.

Ich will die Gutschrift nicht haben.

Ich will nicht nach 2 Jahren mit einem Verkauf zu tun haben. Mein Kundenkonto wird damit belastet. In der Email mit der Reklamation steht etwas von Kulanz und selbstverschuldeter Fehler. Da kann der Laden doch nicht einfach eine Gutschrift und eine Reklamation auf das Konto eines Dritten übertragen, mit dem es keinen Vertrag hat? Das nervt einfach. Der macht es kaputt und bekommt den Kaufpreis von vor 2 jahren erstattet. Wer handelt da unmoralisch.
Wegen sowas gehen doch die läden ins Minus.

ux-3
2012-12-08, 13:52:32
Danke für die Antworten.

Die Originalrechnung legt man für die Hersteller Garantie bei.

Ich will die Gutschrift nicht haben.

Ich will nicht nach 2 Jahren mit einem Verkauf zu tun haben. Mein Kundenkonto wird damit belastet. In der Email mit der Reklamation steht etwas von Kulanz und selbstverschuldeter Fehler. Da kann der Laden doch nicht einfach eine Gutschrift und eine Reklamation auf das Konto eines Dritten übertragen, mit dem es keinen Vertrag hat? Das nervt einfach. Der macht es kaputt und bekommt den Kaufpreis von vor 2 jahren erstattet. Wer handelt da unmoralisch.
Wegen sowas gehen doch die läden ins Minus.

Wenn Du das so siehst, dann retourniere doch die Gutschrift an den Laden. Der geht nämlich auch ins Minus, wenn Du sie behältst.

Piffan
2012-12-08, 15:44:43
So sieht das aus. Den Händler in Kenntnis setzen und Gutschrift löschen lassen. Ist doch ganz einfach, oder?