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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Freistellung


Gast
2012-12-07, 21:33:00
Heute hat mich mein Chef zusammen mit dem kaufmännischen Leiter ins Büro zum Gespräch gebeten. Dort wurde mir gesagt, dass man sich aufgrund der schlechten Arbeitsleistung kündigen wird (ich muss dazu sagen: ich hasse den Job, ist also nicht ganz unberechtigt). Es hies, dass ich jetzt erst mal für eine Woche freigestellt bin und man mir einen Entwurf für eine Aufhebungsvereinbarung schickt, welchen ich prüfen soll und dann nächste Woche besprochen wird.

Ich würde noch bis Ende März 2013 Gehalt und eine recht ordentliche Abfindung bekommen. Ich habe ein Schriftstück unterschrieben, auf dem ich die Freistellung zur Kenntnis nehme (nicht zustimme!). Habe ich damit einen Fehler gemacht? Sollte ich am Montag wieder auf der Arbeit erscheinen, weil der AG mich gar nicht mal eben so freistellen darf? Gründe sind aus seiner Sicht die schelchte Arbeitsleistung in letzter Zeit.

Meine Frage ist: kann mich der AG einfach so freistellen? Ich musste meine Keycard zum Betreten des Gebäudes abgeben, etc. Ich war etwas überrumpelt, im Netz finde ich etwas widersrüchliche Aussagen.

Was ist eure Meinung zum dem Vorfall?

foobi
2012-12-09, 19:28:18
Solange deine Bezüge weiterbezahlt werden kann dich der Arbeitgeber jederzeit und für eine beliebige Dauer freistellen. Dazu ist kein Einverständnis deinerseits notwendig und du musst auch nichts unterschreiben, denn du hast sowieso keinen Rechtsanspruch darauf dich in den Räumen des Arbeitgebers aufzuhalten.

Was der Arbeitgeber nicht so einfach tun kann, ist dich zu kündigen. Daher auch der Aufhebungsvertrag, in dem du sozusagen freiwillig auf deinen Arbeitsplatz verzichten sollst. Bevor du diesen unterschreibst, solltest du daher genau prüfen ob du dabei gut genug weg kommst (dh genug Geld erhältst). Unabhängig von deiner Unterschrift kannst du aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, niemals an diesen Arbeitsplatz zurückkehren zu können, egal was du tust.

Filp
2012-12-09, 20:02:26
Meine Freundin war in einer ähnlichen Situation, sie wurde freigestellt und bekam noch 3 Monate ihr Gehalt, allerdings hat sie da nichts unterschrieben und sich damit auch nicht abspeisen lassen, sondern ist sofort vors Arbeitsgericht. Letztendlich gab es ne außergerichtliche Einigung und zusätzlich zu den 3 Monaten Gehalt, ne recht ordentliche Abfindung. Niemals einfach so was unterschreiben und klein beigeben ;)

5tyle
2012-12-09, 21:01:57
Meine Frage ist: kann mich der AG einfach so freistellen?
Normalerweise steht sowas in deinem Arbeitsvertrag. Vielleicht solltest du da nochmal nachsehen.

Philipus II
2012-12-09, 21:05:27
Gegen eine Freistellung bei vollen Bezügen gibt es normalerweise kein Rechtsmittel. Der Arbeitgeber darf jederzeit auf deine Arbeitsleistung verzichten.

Morgaine
2012-12-09, 21:42:50
Was dir passieren kann wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst ist das dir das Arbeitsamt erstmal eine Sperre des Arbeitslosengeldes aufdrückt . Ich würde mich in der Richtung mal informieren. Auch muss du sobald du von deiner Kündigung weißt dich da melden :) sonst kanns auch zu Problemen führen.

Gast
2012-12-09, 21:48:56
Ok, Danke für die Infos. Wollte nur nicht, dass die Firma da krumme Dinger unternimmt und ich am Ende der Doofe bin. Vom Arbeitsplatz habe ich mich geistig schon vor mehreren Monaten entfernt, daher auch die Probleme, weshalb mir der AG die Aufhebungsvereinbarung anbietet. Ich will jetzt nicht in die Details gehen, aber auch meiner Stelle wo ich war / bin waren vorher 4 Leute, die alle die Probezeit nicht überlebt haben.

Einen Entwurf für die AHV habe ich schon bekommen, Morgen bekomme ich die fertige AHV. Diese soll ich mir die Woche durchlesen und am Freitag zur Besprechung / Unterzeichnung in die Firma kommen. Der Job hat mir jetzt lange Zeit seelisch und körperlich ordentlich zugesetzt, daher ist das jetzt für mich eien richtige Erleichterung. Ich soll ein "gutes" Zeugnis bekommen (das will ich mit in die AHV aufgenommen haben) und Gehalt / offizielle Anstellung bis Ende März 2013, dazu eine Abfindung von 7000€. Insgesamt bin ich jetzt 14 Monate bei der Firma.

Ist das ein "faires" Angebot? Ich weiß natürlich, dass die Firma mir das alles nicht anbieten würde, wenn sie mich so einfach loswerden könnten. Was wäre eine angemessene Forderung? Klar könnte ich mich da reinklagen, bringt in meinen Augen aber nix. Daher bin ich auch an einer gütigen Einigung interessiert.

Wie bewertet ihr das Angebot der Firma?

@Morgaine: thx für den Tipp, werde ich beachten.

doublehead
2012-12-09, 21:55:24
Suche Dir eine kompetente Rechtsberatung. Da bist Du auf der sichereren Seite als hier. Und mach es schnell, bevor Du noch mehr Zettelchen unterschreibst ohne zu wissen was das eigentlich bedeutet.

Morgaine
2012-12-10, 06:33:49
Wichtig zuwissen ist auch das du die Abfindung versteuern musst. Also ist mehr oder weniger die hälfte weg :/
http://www.kapital-rechner.de/abfindung/rechner.php

Wurschtler
2012-12-10, 09:51:13
Gerade mal 14 Monate Arbeit, dafür 18 Monate Bezahlung und eine Abfindung noch oben drauf, noch dazu ein gutes Arbeitszeugnis. Ich finde das ist ein ordentliches Angebot für diese kurze Anstellungszeit.

mii
2012-12-10, 10:22:13
@Gast TS

Informiere dich genau, was eine Abfindung bedeutet.

Was ich mal so gelesen habe:

- Die Fristen sind IMMER einzuhalten, also 3 Monate (edit: gilt nur für den Fall, das man gedenkt das ALG in Anspruch zu nehmen.)
- Wenn du einen AHV unterschreibst, dann löst du das Arbeitsverhältnis von deiner Seite und
verhältst dich somit Versicherungswirdig. (Ausnahme siehe unten) -> Sperre und Ruhezeit des ALG.
- Ich denke Abfindungen werden von Unternehmen gezahlt um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden (>=10 Angestellte in einer Firma)
- Ein AHV kann nur dann eine Sperrung des ALG verhindern, wenn in dem AHV
der Grund genannt ist, das eine betriebsbedingte Kündigung berechtigt gewesen wäre.
- Wenn Abfindung zwischen 0,25 mal und 0,5 mal Bruttomonatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr (in deinem Fall z.b. 0,5 * (1 * 2500) = 1250 E) liegt dann ok,
wenn außerhalb dieser Spanne, dann ggf. Sperre u ggf. Kürzung des ALG


IMHO:
Eine Abfindung nutzt dir nur dann was, wenn du direkt eine neue Arbeitsstelle hast, ansonsten kann es direkt verpuffen, sobald du in die Arbeitslosigkeit gelangst.
Mit 7000 EUR wäre der Betrag wahrscheinlich zu hoch fürs Arbeitsamt. :)

Und auf jeden jeden Fall, melde dich fristgerecht beim Arbeitsamt.
Eine verschleppte drohende Arbeitslosenmeldung, nach Kenntnisnahme, kann auch zur Sperrung führen.

Da das oben genannte nur meine persönliche Meinung ist, such dir, wie andere schon schrieben eine Rechtsberatung. :)

Gast
2012-12-11, 00:38:33
1.) Freistellen kann man dich jederzeit mit sofortiger Wirkung. Dass man gekündigten Leuten gleich den Schlüssel abnimmt, ist meistens sehr ratsam, da es sonst oft zu Kurzschlussreaktionen kommt und umgekehrt derjenige in den letzten paar Wochen sowieso nicht mehr viel produktiv beitragen wird.
2.) Kündigen kann man dich auch jederzeit, sofern nicht irgendwelche Ausschlussgründe vorliegen wie z.B. eine starke Behinderung, schon über 50 ohne Aussicht auf einen Job in der Preiskategorie etc. Bei einer Kündigung muss jedoch die Kündigungsfrist eingehalten werden und die gesetzlich Abfertigung bezahlt werden
3.) Eine Entlassung (ohne Ausbezahlung der Abfertigung) kann nur bei schwerwiegenden Verfehlungen (z.B. Diebstahl, Verweigerung des Dienstes etc.) ausgesprochen werden d.h. du hast einen Anspruch auf eine Abfertigung.
4.) Den Erhalt eines Schriftstücks nicht zu unterschreiben, bringt nur unnötigen Ärger. Hättest du es nicht gemacht, hätte dein Chef einfach 5 Leute rein geholt, die die Übergabe bezeugen.
5.) Also ich würde das Angebot annehmen ohne sonstige Rechtsmittel, sonst wird das Angebot bzw. das Dienstzeugnis eher schlechter als besser. Ob es besser ist, dass ihr euch auf eine einvernehmliche Trennung (eventuell kein Arbeitslosengeld) oder eine Kündigung durch den Arbeitgeben (eventuell schlechtere Chancen bei Wiedereinstellung) besser ist, kann man noch durchdiskutieren. Ich schätze einmal, da werden die ziemlich offen sein, wenn du nicht einen auf stur machst und mit dem Anwalt reinkommst.

G A S T
2012-12-14, 00:53:07
Freistellung + Aufhebungsvertrag ist eine recht heftige Reaktion.
Ein AG macht das normalerweise nicht einfach grundlos.

Wenn du als Schlechtleister geglänzt hast, dann hast du dir einen Bärendiesnt erwiesen.
Einen Rechtsstreit würde ich an deiner Stelle nicht auch noch vom Zaun brechen.
Dein potentieller, zukünftiger AG wird sicherlich Kontakt mit deinem EX-AG aufnehmen...
Viel Erfolg bei der Jobsuche.