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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufung zum Wahlehrenamt


nino
2012-12-22, 23:09:40
Moin,
es hat mich für die Niedersachsenwahl "erwischt" und ich muss scheinbar Stimmen zählen.
Eigentlich habe ich im Januar nicht wirklich viel Zeit (Prüfungszeitraum), aber ich denke das ist mal ganz interessant mitzuerleben.
Hat das von euch schonmal wer gemacht? Wie läuft das so ab?

Eine Frage hab ich noch zum Rückmeldeformular, dort kann man der Speicherung in der Wahlhelferdatei widersprechen. Wird man, wenn man dort eingetragen ist, bevorzugt ausgewählt, weil man ja Erfahrung mit dem Job hat, oder ist es genau umgekehrt und da werden die Leute gespeichert, die schon dran waren?

GBWolf
2012-12-23, 08:47:06
Hab das schon 3-5 mal gemacht, weiß es schon nicht mehr genau.

Denke wenn du in diese Kartei kommst wirst du eher wieder rekrutiert, weil wer schonmal da war weiß wies geht = weniger Aufwand das zu erklären ;)

Bist du im Wahllokal oder Briefwahl? Briefwahl heißt normal ihr kriegt einen Bezirk und zählt den aus am Nachmittag.

Wahllokal ist normal von Morgens bis Abend, erst rumsitzen und nix tun, Abends wenn das Wahllokal zu ist dann auszählen.

Wünsche dir, dass du fähige Leute in deiner Gruppe hast die auch Spass machen, dann ists meist nen schöner Nachmittag, gibt aber auch oft deppen die entweder kleinlich sind oder denen alles egal ist, beide extreme erschweren das auszählen von Stimmen ;)

Kladderadatsch
2012-12-23, 08:56:58
Hab das schon 3-5 mal gemacht, weiß es schon nicht mehr genau.

aber freiwillig? alles andere wäre ja schon schikane.

radi
2012-12-23, 09:29:54
Ein Kumpel von mir hat das auch mal gemacht, danach wurde er jährlich angeschrieben, bis er mal energisch zurückgeschrieben hat, dass es auch noch andere gäbe.

Die versuchen es halt, weil (siehe oben). Wenn man da nicht absagt, ist man halt jedes Jahr dabei ^^

Stormtrooper
2012-12-23, 10:06:03
aber freiwillig? alles andere wäre ja schon schikane.
Warum?
Es gibt nicht nur Bürgerrechte. Sondern auch Bürgerpflichten und das vergessen viele.
Gegen eine Bestimmung zum Wahlhelfer kannst du dich nicht wehren (außer vielleicht krank machen), genauso kannst du dich auch dagegen nicht wehren, wenn dein Bürgermeister zu dir kommt und sagt, wir gründen eine Pflichtfeuerwehr und du wirst zwangsverpflichtet.
Gleiches gilt genauso für Schöffen.

radi
2012-12-23, 10:07:53
Warum?
Es gibt nicht nur Bürgerrechte. Sondern auch Bürgerpflichten und das vergessen viele.
Gegen eine Bestimmung zum Wahlhelfer kannst du dich nicht wehren (außer vielleicht krank machen),[...]
Doch das kann man. Siehe oben.

Es muss auf alle verteilt sein. Man kann nicht jemand jedes Jahr anrufen nur weil man den nicht einarbeiten muss. Das muss man auf alle Bürger verteilen.

Stormtrooper
2012-12-23, 10:17:41
Doch das kann man. Siehe oben.

Es muss auf alle verteilt sein. Man kann nicht jemand jedes Jahr anrufen nur weil man den nicht einarbeiten muss. Das muss man auf alle Bürger verteilen.

Wo steht das?

Bundeswahlordnung

§ 9 Ehrenämter
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen

1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages,
3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__9.html

Von einem, ich war schon letztes Jahr dran und ich hab dieses Jahr keine Lust lese ich nichts.

radi
2012-12-23, 10:21:20
Es ist so passiert. Glaubs halt. Immer dieses scheiss getrolle. Ich bin weg... kein bock auf Kindergarten ... :facepalm:

Stormtrooper
2012-12-23, 10:25:56
Es ist so passiert. Glaubs halt. Immer dieses scheiss getrolle. Ich bin weg... kein bock auf Kindergarten ... :facepalm:

Der Einzigste der trollt bist du.
Streite ja nicht ab das es bei deinem Kumpel geklappt hat, aber nur weil das bei deinem Kumpel geklappt hat, heißt es nicht das es bei anderen klappt.
Fakt ist, wenn die Gemeinde dich bestimmt kannst du machen was du willst, außer in den genannten Fällen mußt du antreten und nochmal da steht nirgends etwas von, muß gerecht auf alle aufgeteilt werden, daß wird bei einer Pflichtfeuerwehr auch nicht, nachdem Motto, dieses Jahr du, nächstes Jahr ein anderer.
Wäre ja so, wie wenn du sagst, ich habe mit meinen Geburtstagen Lotto gespielt und gewonnen, wenn du deinen Geburtstag tippst gewinnst du auch.

Chemiker
2012-12-23, 10:42:11
Kommt nur auf die Leute an mit denen Du da arbeiten musst. Ich hatte einmal Glück, dass alle einigermaßen intelligent und vernünftig waren. Die anderen Male war ich umzingelt von Vollidioten denen ich am liebsten den Kopf gegen die Wand gekloppt hätte. Konnten nicht zählen, wollten nicht hören, haben nur Scheiße gebaut. Gott sei dank, nachdem das letzte Mal wahrlich das schlimmste Mal war musste ich auch nicht mehr ran.

Wenn Du aber nicht grad Schriftführer bist (wie ich das Vergnügen hatte...), ist das alles easy. Kannst dem SF ja auch ordentlich auf die Nerven gehen. Am besten mehrmals verzählen, die ganze Zeit über schlaue Kommentare abgeben, das Geld schon vor dem Auszählen haben wollen und alles, einfach alles an Dokumenten was Du in die Hände bekommen kannst in die Wahlurne schmeißen, Schlüssel reinpacken und abschließen. :uhammer:

Filp
2012-12-23, 11:33:47
Warum?
Es gibt nicht nur Bürgerrechte. Sondern auch Bürgerpflichten und das vergessen viele.
Gegen eine Bestimmung zum Wahlhelfer kannst du dich nicht wehren (außer vielleicht krank machen), genauso kannst du dich auch dagegen nicht wehren, wenn dein Bürgermeister zu dir kommt und sagt, wir gründen eine Pflichtfeuerwehr und du wirst zwangsverpflichtet.
Gleiches gilt genauso für Schöffen.
2 mal berufen und 2 mal aus beruflichen Gründen abgelehnt und war kein Problem.

nino
2012-12-23, 12:05:46
Puh, dann widerspreche ich mal lieber der Speicherung in der Kartei.

Schriftführer bin ich wohl nicht, im Anschreiben steht ich muss Sonntag Morgen in Rufbereitschaft sein und dann werde ich eventuell irgendwo hingeschickt falls wer fehlt.

Hoffentlich geht es mir nicht wie Chemiker :/

FeuerHoden
2012-12-23, 12:10:41
Wie sieht das denn aus wenn man sagt man hat für den Zeitraum ne Reise geplant aber noch nicht gebucht?

maximum
2012-12-23, 14:33:04
Ich hab mal zu Schulzeiten als Wahlhelfer einen Sonntag gearbeitet. Ganz ehrlich, würde ich nicht nochmal machen. Gab glaub ich 30 Kröten für 8-10 Stunden Arbeit. Die Zeit geht auch nicht rum, weil zwischen Mittag und 15 Uhr keine Sau wählen geht. :freak:

Wurde allerdings auch noch nie angeschrieben und zwangsverpflichtet (kenne auch niemanden, den das so getroffen hat). Viele Städte setzen auch erstmal ihre Verwaltungsmitglieder ein.

Wobei ich sagen muss, dass ich es auch nicht so toll finde, wenn Leute verpflichtet werden die 40h+ pro Woche arbeiten. Ja es sind nur 1-2 Sonntage, aber trotzdem. Es gibt doch bestimmt genug ALG-Empfänger, die sich sogar über die Arbeit und das (zugegeben wenige) Geld freuen würden?!

P.S. ich würde der Speicherung in der Kartei widersprechen. Lass dir bestätigen dass du geholfen hast. Das heftest du ab und hast auch so einen Nachweis, falls sie dich wieder anschreiben. (Wobei das ja eigentlich nicht als Grund zählt)

Der Sandmann
2012-12-23, 15:01:42
Wie ist es eigentlich wenn man das Schreiben ignoriert, am Wahltag nicht antritt oder wärend des Tages einfach abhaut und nicht mehr wieder kommt?

Stormtrooper
2012-12-23, 15:15:21
Wie ist es eigentlich wenn man das Schreiben ignoriert, am Wahltag nicht antritt oder wärend des Tages einfach abhaut und nicht mehr wieder kommt?

Dann wirst du ein paar hundert Euro zahlen dürfen.

nino
2012-12-23, 15:52:22
Dann wirst du ein paar hundert Euro zahlen dürfen.

Naja, der Brief kommt ja nicht per Einschreiben, also kann man theoretisch behaupten, ihn nicht erhalten zu haben.

Stormtrooper
2012-12-23, 15:57:23
Naja, der Brief kommt ja nicht per Einschreiben, also kann man theoretisch behaupten, ihn nicht erhalten zu haben.

Es langt ein Einwurfschreiben.
Aber keine Ahnung wie das abläuft, auf jedenfall wurde schon mehrere Geldbußen dahingegend verhängt.

sw0rdfish
2012-12-23, 16:00:14
Wie sieht das denn aus wenn man sagt man hat für den Zeitraum ne Reise geplant aber noch nicht gebucht?

5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.

Könnte klappen, könnte auch nicht klappen. Wahrscheinlich auch alles ne Frage, wie man in den Wald hineinruft... Zumindestens in Bad Nenndorf (http://www.badnenndorf.de/Fragen-zum-Wahlehrenamt.447.0.html) scheint ein gebuchter Urlaub ein grund zu sein nicht "eingezogen" zu werden. Jedenfall mit entsprechendem Nachweis.


2 mal berufen und 2 mal aus beruflichen Gründen abgelehnt und war kein Problem.

Musstest du das irgendwie nachweisen?

FeuerHoden
2012-12-23, 16:43:46
Könnte klappen, könnte auch nicht klappen. Wahrscheinlich auch alles ne Frage, wie man in den Wald hineinruft... Zumindestens in Bad Nenndorf (http://www.badnenndorf.de/Fragen-zum-Wahlehrenamt.447.0.html) scheint ein gebuchter Urlaub ein grund zu sein nicht "eingezogen" zu werden. Jedenfall mit entsprechendem Nachweis.

Mich betriffts ja nicht aber es wäre schon sehr ungünstig wenn man zb. beim Arbeitgeber schon Urlaub genommen, aber noch nicht gebucht hat, dann kann man blödestenfalls 2 Wochen daheim bleiben weil man für einen Tag dahin musste. Es sei denn es zählt auch die Bestätigung vom Arbeitgeber dass man Urlaub genommen hat.

Philipus II
2012-12-23, 16:54:24
Es langt ein Einwurfschreiben.

Das ist relativ. Mit der richtigen Geschichte ist ein Bekannter schon gegen eine Postzustellungsurkunde (!) angekommen. Er hätte das Schreiben nie erhalten...

DaBrain
2012-12-23, 17:29:41
Hat das von euch schonmal wer gemacht? Wie läuft das so ab?


Ja, vor ein paar Jahren.

War nicht weiter schlimm. Es gab eine kurze Einweisung, dann lief die Wahl. Zwischendrin war noch eine Pause und am Ende wurde ausgezählt.

Einige haben sich etwas schwer getan mit dem Auszählmechnismus.
Im Nachbarraum musste sogar Hilfe angefordert werden.

Ich bin echt keine Ass in Mathe, aber ich konnte das nicht so ganz nachvollziehen. Das Auszählen war eigentlich lächerlich einfach, hat aber eine ganze Weile gedauert.

Am Ende wird nochmal überprüft ob die Gesamtzahl der Stimmen stimmt und dann war es das schon.


Besonders viel Zeit für etwas anderes wird man an dem Tag aber nicht haben.

Interessant ist es schon. Hätte aber ruhig etwas schneller gehen können.


Wird man, wenn man dort eingetragen ist, bevorzugt ausgewählt, weil man ja Erfahrung mit dem Job hat, oder ist es genau umgekehrt und da werden die Leute gespeichert, die schon dran waren?

Ich wollte nicht gespeichert werden und war seitdem nur als normaler Wähler bei der Wahl. ;)

Filp
2012-12-23, 18:16:20
Musstest du das irgendwie nachweisen?
Witziger Weise nicht, hatte mir extra noch nen Schrieb vom Chef geholt, aber da es keine Nachfrage gab, hab ich den auch nicht nachgereicht. Ist aber auch Kleinstadt, und man kennt halt die Leute irgendwie.