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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Familienheimfahrten während Studium absetzen?


dav133
2013-01-02, 12:20:41
Servus,

kurze steuerliche Frage: Ich wohne, studiere und arbeite (Werkstudent) in Stadt X. Die Eltern und Geschwister wohnen in Stadt Y.

Ich habe in der Steuererklärung Familienheimfahrten an 30 Wochenenden geltend gemacht. Dies wurde allerdings vom Finanzamt abgelehnt - Begründung: Nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (nicht gegeben, da nur Zimmer im Haus der Eltern) sind Familienheimfahrten absetzbar.

Mein Lebensmittelpunkt befindet sich zweifellos am Studienort.

Frage: Lässt sich hier steuerlich irgendwas machen?

[dzp]Viper
2013-01-02, 12:25:43
Was willst du von was absetzen? Zahlst du Lohnsteuer?

dav133
2013-01-02, 12:27:13
Jup, bin wie besagt als Werkstudent 20h / Woche im Einsatz.

Hab es in der Anlage N (Nichtselbständige Arbeit) unter "Fahrtkosten für Heimfahrten" geltend gemacht. Fand das FA aber wie beschrieben nicht so gut.

GBWolf
2013-01-02, 12:27:36
Ist ja schon vom Finanzamt abgewiesen und die Begründung ja auch absolut Korrekt, dein Lebensmittelpunkt müsste beim Elternhaus sein um etwas absetzen zu können.

NiCoSt
2013-01-02, 12:28:13
absetzen kann man nur, was du benötigst, um dir die arbeit zu ermöglichen. wenn ich es richtig verstehe studierst und arbeitest du an ort X und in deiner freizeit fährst du zum kaffee trinken an Ort Y. da das ja nicht mit der arbeit zusammen hängt wirst du da auch nichts absetzen können.

Flyinglosi
2013-01-02, 12:30:14
;D sorry, aber manches muss man nicht verstehen oder? Du besuchst gerne deine Eltern und willst dies steuerlich absetzen?

Ich hab letztes Jahr die Familie meiner Freundin in Ägyten besucht. War zwar ein netter Urlaub, aber nicht gerade billig, deswegen hab ich keine Lust jetzt auch noch Steuern zu zahlen. Geht da was ;D

dav133
2013-01-02, 12:31:05
Okay, dachte ich mir schon so in etwa - ist ja gewissermaßen mein Privatvergnügen.

Meine Hoffnung war, dass es irgendwo (an anderer Stelle) in der Steuererklärung eine Möglichkeit gibt, diese Heimfahrten geltend zu machen.

Kladderadatsch
2013-01-02, 12:31:28
imo kannst du aber die gezahlte miete nach dem studium geltend machen. vorausgesetzt, das ging über dein konto.

edit: http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-des-bundesfinanzhofs-studium-kann-von-der-steuer-abgesetzt-werden-1.1132031
Miete, Studiengebühren, Büchergeld: Studenten können die Kosten ihrer Ausbildung in Zukunft leichter steuerlich geltend machen. Dem Staat drohen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

foobi
2013-01-02, 23:09:08
absetzen kann man nur, was du benötigst, um dir die arbeit zu ermöglichen.Naja, ob man einen Hausmeister benötigt um seiner eigenen Arbeit nachgehen zu können bezweifle ich. Trotzdem lassen sich dessen Arbeitskosten absetzen.


imo kannst du aber die gezahlte miete nach dem studium geltend machen. vorausgesetzt, das ging über dein konto.

edit: http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-des-bundesfinanzhofs-studium-kann-von-der-steuer-abgesetzt-werden-1.1132031
Miete, Studiengebühren, Büchergeld: Studenten können die Kosten ihrer Ausbildung in Zukunft leichter steuerlich geltend machen. Dem Staat drohen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe.
Dieses Urteil hat der Bundestag per Gesetz schon lange wieder kassiert (http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-ausbildung-fortbildung/erstausbildung-und-erststudium-gesetzgeber-hebelt-guenstige-bfh-urteile-aus). Man kann aber natürlich trotzdem die Studienkosten in den Einkommensteuererklärungen nach dem Studium eintragen, auf die Ablehnung durch das Finanzamt warten und dann Widerspruch einlegen bzw klagen.
Mit der Situation des Thread-Erstellers hat das aber ohnehin nichts zu tun, denn er studiert ja noch.

deekey777
2013-01-03, 00:11:56
Servus,

kurze steuerliche Frage: Ich wohne, studiere und arbeite (Werkstudent) in Stadt X. Die Eltern und Geschwister wohnen in Stadt Y.

Ich habe in der Steuererklärung Familienheimfahrten an 30 Wochenenden geltend gemacht. Dies wurde allerdings vom Finanzamt abgelehnt - Begründung: Nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (nicht gegeben, da nur Zimmer im Haus der Eltern) sind Familienheimfahrten absetzbar.

Mein Lebensmittelpunkt befindet sich zweifellos am Studienort.

Frage: Lässt sich hier steuerlich irgendwas machen?

Kannst durchlesen: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r9.10.html

Die Anforderungen sind recht hoch, wenn man die Fahrten zu Eltern geltend machen will.
;D sorry, aber manches muss man nicht verstehen oder? Du besuchst gerne deine Eltern und willst dies steuerlich absetzen?

Ich hab letztes Jahr die Familie meiner Freundin in Ägyten besucht. War zwar ein netter Urlaub, aber nicht gerade billig, deswegen hab ich keine Lust jetzt auch noch Steuern zu zahlen. Geht da was ;D

Was gibt es da zu lachen? Das Lohnsteuerrecht sieht gerade vor, die Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten.

Kladderadatsch
2013-01-03, 09:38:23
Dieses Urteil hat der Bundestag per Gesetz schon lange wieder kassiert (http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-ausbildung-fortbildung/erstausbildung-und-erststudium-gesetzgeber-hebelt-guenstige-bfh-urteile-aus).

dein link: Nicht betroffen von der Verschlechterung sind die Kosten für ein Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Berufsakademie, duale Studiengänge). Hier sind die Aufwendungen weiterhin in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar. Das Gleiche gilt für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung und für ein Zweitstudium nach einem abgeschlossenen Erststudium.


Mit der Situation des Thread-Erstellers hat das aber ohnehin nichts zu tun, denn er studiert ja noch.
welche naheliegenden tips ich zu alternativen einsparungen gebe, kannst du ruhig mir überlassen:smile:

foobi
2013-01-03, 21:45:12
dein link: Nicht betroffen von der Verschlechterung sind die Kosten für ein Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Berufsakademie, duale Studiengänge). Hier sind die Aufwendungen weiterhin in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar. Das Gleiche gilt für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung und für ein Zweitstudium nach einem abgeschlossenen Erststudium.
Das war aber alles schon vor dem erwähnten Urteil des Bundesfinanzhofs so und hat sich nicht verändert.
Ob die Ausgaben des Thread-Erstellers nun als Werbekosten oder Sonderausgaben zählen ist für ihn ohnehin nicht das wichtigste, denn er möchte diese Ausgaben ja nicht ins nächste Jahr vortragen, sondern sofort geltend machen (er zahlt während des Studiums offenbar schon Einkommensteuer).

welche naheliegenden tips ich zu alternativen einsparungen gebe, kannst du ruhig mir überlassen
Das tue ich auch. Ich lösche oder verändere andere Beiträge ja nicht, sondern ergänze sie.