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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HDD nach knapp 12 Monaten defekt. Gewährleistung oder Garantie?


fulgore1101
2013-01-08, 15:24:11
Hiho

Meine WD Festplatte ist im Eimer. Knapp 12 Monate ist sie alt. Wie soll ich am Besten vorgehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler(Alternate) mir einfach eine Neue schickt. Eher wird Alternate die Platte zu WD schicken. Das könnte ich ja auch selbst machen. Deshalb meine Frage: Was ist für mich als Kunde besser und was sollte ich in Anspruch nehmen? Gewährleistung oder Garantie?

:confused:

Spasstiger
2013-01-08, 15:34:10
Im Gewährleistungszeitraum solltest du zum Händler gehen. Die Herstellergarantie ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umsetzung keiner gesetzlichen Regulierung unterliegt.
Es gibt allerdings Händler, die den Gewährleistungsfall ablehnen - du bist ab dem 7. Monat nach Kauf in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits ab Kauf bestand - und die Ware gegen einen recht hohen Unkostenbeitrag auf deinen Wunsch an den Hersteller weiterschicken. In dem Fall ist es günstiger, die Festplatte zu dir zurückschicken zu lassen und selber beim Hersteller eine RMA zu beantragen.

Ein Vorteil der Gewährleistung ist, dass diese auf die ersetzte Ware erneut für wiederum 2 Jahre gilt. Auch das Austauschprodukt könnte ja mangelhaft sein. Nach dem dritten erfolglosen Tausch bzw. Reparaturversuch kannst du sogar auf Rückzahlung des Kaufbetrags bestehen, selbst wenn die Hardware ursprünglich vor mehr als 2 Jahren gekauft wurde.

Wenn du die Festplatte direkt vom Hersteller im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie tauschen lässt, hast du für diese Tauschplatte keine erneuerten Gewährleistungsansprüche.

Scream
2013-01-12, 10:40:12
Würde auch den Händler empfehlen. Bei guten Händlern gibts direkt einen Ersatz, denke das wird bei Alternate auch so sein.

Die Herstellergarantie nutze ich nur wenn die Hardware nach mehr als zwei Jahren defekt ist und der Hersteller drei Jahre gibt. Ist schon öfter vorgekommen und war bisher auch problemlos. Hat aber immer deutlich länger benötigt.

Gast
2013-01-12, 11:26:39
Also bei einer Festplatte würde ich sagen weder noch, sondern entsorge das Dinge einfach und kauf dir eine andere.
Wenn du das Ding reklamierst, bekommst du eine vom selben Modell wieder. Nachdem sich die Ausfälle ziemlich stark auf einzelne Modelle kummulieren, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die neue mit allen Daten auch hin wird deutlich höher, als bei einem x-beliebigen anderen Herseller/Modell.

Lowkey
2013-01-12, 11:31:10
Der Versand zum Händler ist kostenlos. Der Händler wie Alternate sucht eine Lösung innerhalb von 4-6 Wochen. Je nach Hersteller kann eine Abwicklung auch mal 3 Monate dauern. Von daher ist der Weg über den Händler immer der bessere Weg für dich. Der Händler freut sich dagegen überhaupt nicht ;)
Letztlich spart man sich nur die Versandkosten hin. Der Händler kann ein vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers oder eine Gutschrift anbieten. Der Hersteller kann das Produkt gegen das aktuelle Produkt der Nachfolgeserie austauschen. Aber jeder Fall läuft anders ab.

PatkIllA
2013-01-12, 12:17:26
Ein Vorteil der Gewährleistung ist, dass diese auf die ersetzte Ware erneut für wiederum 2 Jahre gilt.Wie kommst du darauf? Quelle?
Die gilt genauso wie bisher. Höchstens den Zeitraum in dem du das Gerät durch den Umtausch nicht nutzen kannst wird draufgeschlagen.

Ich habe bislang fast immer an den Hersteller geschickt. Eine Platte die nach 2 Wochen schon defekte Sektoren an habe ich beim Händler direkt umgetauscht und eine neue bekommen.
Wenn ich es sowieso wegschicken muss, dann lieber gleich an den Hersteller, da der sowieso beteiligt ist. Außerdem hat man dann einen beteiligten weniger.

Bei WD kannst bei Hinterlegung einer Kreditkarte sogar einen Vorabtausch machen

Spasstiger
2013-01-12, 17:46:24
Wie kommst du darauf? Quelle?
Die gilt genauso wie bisher. Höchstens den Zeitraum in dem du das Gerät durch den Umtausch nicht nutzen kannst wird draufgeschlagen.
§212 BGB - Neubeginn der Verjährung.
Hab dazu auf die Schnelle diesen Artikel gefunden: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/.
Einige Stimmen sehen in dem Eingehen des Verkäufers auf ein Nacherfüllungsbegehren des Käufers generell ein Anerkenntnis i. S. d. § 212 BGB, wenn der Verkäufer in dem Bewusstsein handelt, zur Nacherfüllung verpflichtet zu sein. Ein Anerkenntnis und ein damit verbundener Neubeginn der Gewährleistungsfrist liegen daher nicht vor, wenn der Verkäufer erkennbar nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung des Streits handelt.
Wenn man sich direkt an den Hersteller wendet, verwirkt man mögliche Rechte. Und bei etablierten Händlern wie Alternate hätte ich auch Vertrauen, dass man sein Recht erfolgreich einfordern kann. Zudem hab ich bei einem Aushilfjob in einem Hardwareladen die Erfahrung gemacht, dass Händler von den Herstellern bevorzugt behandelt werden. Es kam z.B. ein Kunde zu uns, dessen RMA von Asus abgewiesen wurde. Als wir die RMA für den Kunden als Kulanzleistung veranlassten, akkzeptierte Asus diese.