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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Namensänderung – Kosten und Aufwand


AHF
2013-01-12, 15:21:27
Ich möchte meinen Nachnamen ändern lassen. Wo muss ich das machen lassen, an welchen Stellen wird der neue automatisch übernommen und was wird mich das Ganze voraussichtlich kosten?

bleipumpe
2013-01-12, 15:36:36
Zu den Kosten kann ich nichts sagen aber "einfach mal so" kannst du vergessen. Ohne wichtigen Grund wird dein Anliegen abgelehnt.

Radeonfreak
2013-01-12, 15:37:30
Heiraten.

Watson007
2013-01-12, 15:38:59
den Nicknamen im Forum zu ändern dürfte nichts kosten :)

AHF
2013-01-12, 16:46:06
Zu den Kosten kann ich nichts sagen aber "einfach mal so" kannst du vergessen. Ohne wichtigen Grund wird dein Anliegen abgelehnt.

Nach der Scheidung, können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Namen behalten oder den alten Namen wieder annehmen.

Meine Eltern sind schon lange geschieden. Meine Mutter hat damals nicht ihren alten Namen zurückgenommen. Ich möchte womöglich diesen annehmen.

Weitere Gründe zur Namensänderung in Deutschland können sein: Ihr Name wirkt lächerlich, anstößig oder er ist sehr schwer auszusprechen oder zu schreiben.

Das außerdem noch.

ne0
2013-01-12, 16:57:37
Du musst dafür ne menge Unterlagen besorgen. Diese Kosten allesamt was (Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnus usw).
Für die Änderung selber wird dann noch eine Gebühr fällig. Diese richtet sich nach deinem Einkommen.
Alles im allen musst du mit ~150€ rechnen.
Übernommen wir der neue Name nur bei den staatlichen Stellen, ein neuer Ausweis kostet dich aber nochmal ~26€. Auto, Krankenkasse, Bankkonten, Lohnsteuer müssen selbst geändert werden.

Pinoccio
2013-01-12, 17:01:19
Meine Eltern sind schon lange geschieden. Meine Mutter hat damals nicht ihren alten Namen zurückgenommen. Ich möchte womöglich diesen annehmen.Dies ist - für sich allein betrachte - kein ausreichender Grund.
Insbesondere, da du ja offenbar schon längere Zeit mit dem jetzigen Namen lebst.

mfg

AHF
2013-01-12, 17:47:15
Was wäre denn ein ausreichender Grund? Ich bin sicher, ich finde einen. Und ja, ich leide schon Zeit meines Lebens darunter.

Oid
2013-01-12, 18:00:53
Wenn man nicht gerade Hitler heisst, ist es ziemlich aussichtslos - ohne Heirat - seinen Namen zu ändern.

Stormtrooper
2013-01-12, 18:02:54
Ich denke mal das kommt auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter an.
Es wird sicher keine abschließende Liste mit Gründen geben.
Probiers und schau was rauskommt, im Zweifelsfall wirst du klagen müssen.

AHF
2013-01-12, 18:08:51
Muss das dann ein bestimmter Name sein? Ich würde gerne den Vornamen meines Großvaters als Familiennamen annehmen.

GBWolf
2013-01-12, 18:13:28
Muss das dann ein bestimmter Name sein? Ich würde gerne den Vornamen meines Großvaters als Familiennamen annehmen.

O_o

Glaube außer Maedchenname der Mutter ist da kein Spielraum

dutchislav
2013-01-12, 18:28:07
ich wär ja für MAX POWER :D

na, ich glaub, wenn das so einfach und billig wäre, würden da viele den namen ändern lassen

AHF
2013-01-12, 19:21:43
ich wär ja für MAX POWER :D
...

In dieser Episode steckt schon ein Funken Wahrheit.

Filp
2013-01-12, 19:30:40
Hab meinem Sohn seinen Rufnamen hier eintragen lassen, also ne Vornamensänderung. Musste damit zur Standesamtsaufsicht des Landkreises und es hat mal eben 212€ gekostet für ein kleines Wort aus 4 kleine Buchstaben...

Desti
2013-01-12, 19:33:17
Zuerst in ein Land auswandern, in dem Namensänderungen nur eine Formalie sind und dann zurück immigrieren. Kommt unterm Strich deutlich einfacher als mal etwas bei einer Doitschen Behörde zu erreichen.

FeuerHoden
2013-01-12, 19:45:06
Ohne trifftigen Grund dürfte der Mädchenname der Mutter das einfachste sein.

Eine Alternative wäre ein Künstlername. Was ich so google dürfte es seit 2010 wieder möglich sein den Künstlernamen im Personalausweis eintragen zu lassen nachdem es 2007 verboten wurde.
IIRC Kannst du mit bürgerlichem Namen Schmied, und mit Künstlernamen Schmitt, Schmiet, Schmidd, oder irgendwie heißen. Oder Meier in echt und Müller als Künstler, IIRC ist das denen egal.

FelixPaul
2013-01-12, 20:55:22
Ehemalige Vorgesetzte hießen "Herr Möse" und in anderem Betrieb "Herr Höschen". Beide haben ihre Namen ändern können. Aber statt diese einmalige Chance zu nutzen gibt es heute einen neuen "Herrn Knopf".

Fand ich jetzt eher schwach, und hätte mir wohl sicher sowas wie "Herr von Wolfenstein" ausgesucht. Aber jeder wie er mag, möglich ist das auf jeden Fall!

Pinoccio
2013-01-12, 21:18:55
Was wäre denn ein ausreichender Grund? Ich bin sicher, ich finde einen. Und ja, ich leide schon Zeit meines Lebens darunter.Dass du Zeit deines Lebens darunter leidest ist bedauerlich, aber gerade das spricht dafür, den Namen eben nicht ändern zu dürfen. Der Grundsatz der Namenskontinuität ist schon ziemlich stark. Da du - das interpretiere ich mal in deine Beiträge - auch kein Kind mehr bist, ist das üblicherweise bei Scheidungsfällen (wenn ich das hier mal so benenen will) zu Berücksichtigende Kindeswohl kaum einschlägig.
Selbst im Anschluss an eine Scheidung wird immer wieder ausführlich abgewogen und oft für die Beibehaltung entscheiden. Gründe für einen Namenswechsel sind z. B. Misshandlungen des Kindes durch den Namensgeber (hier also durch deinen Vater); eine reine Namensanpassung an den der Mutter jedoch nicht.


Da du deine Situation - zur Recht! - hier nicht in allen Details schilderst, kann die Konstellation bei dir natürlich anders, d.h. entgegen meiner Annahme für dich besser, aussehen. Ich würde dir da unbedingt eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen.
Evtl. könntest du auch erst die Namensänderung beantragen, falls dem widersprochen wird eine Klage anstrengen und dann Prozesskostenhilfe (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe) beantragen, falls deine wirtschaftliche Situation sehr angespannt ist.

mfg

Poekel
2013-01-12, 21:38:36
Ich würde dir da unbedingt eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen.
Anwalt? Einfach beim Rathaus nachfragen, dürfte wohl erst einmal billiger kommen. Wenn es da dann heißt "Geht nicht", wäre vielleicht der Anwalt angeraten.

Kurzes Googlen bringt zum Beispiel das:
http://www.essen.de/de/Rathaus/Aemter/Ordner_33/Buergeraemter/Namensaenderungsantraege.html

Nen verhohnepiepelter Name scheint dabei übrigens durchaus ein wichtiger Grund zur Namensänderung zur sein. Kosten laut der Seite von 2,50 Euro bis 1022 Euro.

Wichtige Gründe laut Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)):
Namen, die im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vorkommen, wenn die Gefahr häufiger Verwechslungen besteht (Nr. 34 NamÄndVwV);
Sammelnamen (im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes oder in größeren Teilbereichen oft vorkommender Name) (Nr. 34 NamÄndVwV);
Anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV);
Namen, die in Schreibweise und Aussprache über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben[15];
Doppelnamen oder sehr lange Namen (Nr. 36 NamÄndVwV);
Namen mit orthografischen Problemen mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV);
Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Angehörigen, wenn der Familienname ein seltener oder auffälliger ist und über die Berichterstattung von der Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist, zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigung (Nr. 39 NamÄndVwV);
Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[16] (Nr. 40 NamÄndVwV);
Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[17] (Nr. 41 NamÄndVwV);
Namensanpassung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[18] (Nr. 42 NamÄndwV);
Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV);
Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Rumänien oder die Tschechoslowakei aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV);
Gestattung der Führung eines mit einem Hof oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV);
Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV);
Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV).

Allgemein und auch mit Vorschriften zum neuen Namen:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

Pinoccio
2013-01-12, 21:47:20
Anwalt? Einfach beim Rathaus nachfragen, dürfte wohl erst einmal billiger kommen. Wenn es da dann heißt "Geht nicht", wäre vielleicht der Anwalt angeraten.Ich habe oben ausführlich dargelegt, warum ich annehme, dass es "Geht nicht" heißen wird. Ein paar neue Argumente wären sicherlich hilfreicher.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund.




Wichtige Gründe laut Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)):
Namen, die im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vorkommen, wenn die Gefahr häufiger Verwechslungen besteht (Nr. 34 NamÄndVwV);
Sammelnamen (im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes oder in größeren Teilbereichen oft vorkommender Name) (Nr. 34 NamÄndVwV);
Anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV);
Namen, die in Schreibweise und Aussprache über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben[15];
Doppelnamen oder sehr lange Namen (Nr. 36 NamÄndVwV);
Namen mit orthografischen Problemen mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV);
Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Angehörigen, wenn der Familienname ein seltener oder auffälliger ist und über die Berichterstattung von der Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist, zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigung (Nr. 39 NamÄndVwV);
Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[16] (Nr. 40 NamÄndVwV);
Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[17] (Nr. 41 NamÄndVwV);
Namensanpassung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[18] (Nr. 42 NamÄndwV);
Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV);
Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Rumänien oder die Tschechoslowakei aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV);
Gestattung der Führung eines mit einem Hof oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV);
Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV);
Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV).(Ich hab's mal formatiert ...)
Und, welcher dieser Gründe trifft bei AHF zu?

mfg

foobi
2013-01-12, 23:25:48
Eine Bekannte von mir hat das hinter sich, da ihr nicht-deutscher Nachname sehr schwierig auszusprechen und zu schreiben war. Als Lehrerin brachte das im Alltag durchaus Probleme mit sich. Sie hat den Namen eindeutschen lassen, das heißt alle nicht-deutschen Buchstaben/Silben daraus entfernt.

Setze dich dazu mit der zuständigen Stadtverwaltung in Verbindung. Neben den Formalitäten ist eine schriftliche Begründung notwendig, wieso es unzumutbar für dich ist, den jetzigen Nachnamen weiterhin zu verwenden, das heißt du im Alltag erheblichen Einschränkungen oder Belastungen unterliegst. Etwas mehr als "Mein Name ist obszön, daher möchte ich ihn ändern lassen. MfG Herr Arsch" ist dazu schon notwendig.
Falls du noch minderjährig bist, bei deiner Mutter wohnst und deine Mutter (wieder oder immer noch) ihren Mädchennamen führt, wäre die Hürde für dich aber nicht allzu hoch.

AHF
2013-01-12, 23:42:25
Schwierig auszusprechen eigentlich nicht, aber durch die Ignoranz der Leute kenne ich mindestens drei Varianten, ihn falsch auszusprechen. Vom falsch schreiben wollen wir gar nicht erst sprechen...

Außerdem habe ich ihn von meinem Vater geerbt, auf den ich nicht sonderlich stolz bin. Nein, er ist kein Krimineller oder sowas, nur möchte ich mich soweit wie möglich von ihm distanzieren.

Quadral
2013-01-13, 00:43:21
Schwierig auszusprechen eigentlich nicht, aber durch die Ignoranz der Leute kenne ich mindestens drei Varianten, ihn falsch auszusprechen. Vom falsch schreiben wollen wir gar nicht erst sprechen...

Außerdem habe ich ihn von meinem Vater geerbt, auf den ich nicht sonderlich stolz bin. Nein, er ist kein Krimineller oder sowas, nur möchte ich mich soweit wie möglich von ihm distanzieren.
Ich habe das als 12jähriger erlebt. Meine Mutter lies sich, wie ich 3 Jahre alt war scheiden und erst ~9 Jahre später nahm sie wieder ihren Mädchennamen an (hatte Doppelnamen). Ich hatte den Familiennamen meines Vaters und nahm auch den Mädchennamen meiner Mutter an. Da du "alleine" bist ist er vermutlich schwieriger, aber ich würde einfach mal nachfragen.
Zu Kosten kann ich nichts sagen, aber ich wurde ausgiebig gelöchert. Das lag aber vermutlich hauptsächlich daran, dass ich minderjährig war.

FeuerHoden
2013-01-13, 02:27:47
Ich habe auch einen etwas komplizierteren Nachnamen der gerne falsch geschrieben wird was schonmal dazu führt dass Firmen bei denen ich Kunde bin mich nicht in ihren Datenbanken finden obwohl ich monatlich oder jährlich dafür bezahle.
Ich habe es mir auch zur Angewohnheit gemacht bei rechtlich unkritischen Dingen (zb. Tischreservierung) den kürzeren Nachnamen meiner Mutter zu verwenden.