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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schulleiterin will nicht für Bewerbungsgespräch freistellen


The Nemesis
2013-01-17, 17:58:09
Hi Leute,

vielleicht kann da ja jemand etwas zu sagen (auch wenn sowas natürlich niemals einen Rechtsanwalt ersetzt, ist klar), also folgendes:
Meine Freundin befindet sich drei Monate vor Ende einer medizinischen Ausbildung, schriftliches Examen ist geschrieben, fehlt nur noch eine praktische Prüfung.
So, die Schulleiterin hat die Schülerinnen gezwungen, den gesamten Urlaub in 2012 zu nehmen, weil er sonst angeblich verfällt (steht so in einer Email, ist also dokumentiert). Die Klinik übernimmt sie nicht, obwohl sie eigentlich eine Verpflichtung hat, sie zu übernehmen, oder sie zu vermitteln, oder so ähnlich, muss ich meine Freundin nochmal fragen, aber die ist grade ein wenig mitgenommen.
Nun hat meine Freundin Ende diesen Monats ein Vorstellungsgespräch in einer weiter entfernten Stadt bekommen, wird aber nicht freigestellt mit der Begründung, sie hätte keinen Urlaub mehr bis zum Ende der Ausbildung.
Sprich, ihr wurde die Möglichkeit genommen, sich bis April 2013 irgendwo zu bewerben. Sie hat wie die anderen Schülerinnen eine Woche Zwangsurlaub von der Schulleiterin bekommen, die Woche ab 19.März.
Die Schulleiterin hat einer Lehrerin noch gesagt, dass sie meiner Freundin die Ausbildung kündigt, wenn sie erfährt, dass meine Freundin sich krank schreiben lässt für das Bewerbungsgespräch.
Zu allem Überfluss hat meine Freundin noch Ende Februar die praktische Prüfung bei entsprechender Schulleiterin.

Das ist rechtlich doch ein ganz großer Unsinn, den die da verzapfen, oder?
Verpflichten die Schülerinnen dazu, Zwangsurlaub zu nehmen und stellen sie dann nicht frei!? Da könnte man vermutlich sogar gegen klagen, oder?
Auch wenn das natürlich richtig beschisschen wäre zwecks praktischer Prüfung.

Hoffe jemand hat da ein wenig Insight in die rechtliche Lage.

Cubitus
2013-01-17, 18:12:10
Deine Freundin soll einfach krank machen und fertig.
Würde mich da gar ned so hereinsteigen. Und einfach so rausschmeißen ISS nicht

Alternativ das bewerbungespräch versuchen nach der Prüfung abzuhalten und dann krank machen.

Rechtlich seit ihr auf der sicheren Seite im Prinzip muss sie freistellen.

Poekel
2013-01-17, 18:12:17
Laut Google muss sie freigestellt werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/bewerbung-einstellung/wann-ihr-arbeitgeber-sie-fuer-die-stellensuche-freistellen-muss/
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx

The Nemesis
2013-01-17, 20:42:45
Jo, rein rechtlich müsste sie das.
Aber sie sitzt natürlich am längeren Hebel wegen der Prüfung.
Würde sie am liebsten dafür verklagen, aber Eskalation macht die Lage für meine Freundin leider nicht besser.

radi
2013-01-17, 20:45:41
Soll zum Bewerbungsgespräch gehen und sich für den Zeitraum nen Attest ausstellen lassen.

RLZ
2013-01-17, 21:01:09
Freundlich auf die Rechtslage hinweisen und sagen, dass man an dem Tag nicht da ist. Kein Mensch wird ihr einen Strick daraus drehen.

Krankmachen käme für mich nicht in Frage. Da ist man dann auch nicht mehr der rechtlich sicheren Seite.

The Nemesis
2013-01-17, 21:12:09
Freundlich auf die Rechtslage hinweisen und sagen, dass man an dem Tag nicht da ist. Kein Mensch wird ihr einen Strick daraus drehen.

Das ist ja das Problem, ihre freundliche Anfrage wurde abgelehnt, sie hat auch erwähnt, dass man sie eigentlich freistellen müsste, aber ihr wurde gesagt, dass dies angeblich nicht für Schülerinnen gelten würde.

Ich kann diese Argumentation auch nicht nachvollziehen.
Sie macht eine Ausbildung, sie hat halt blockweise Einsätze in der Klinik und dann wieder Schule.

Ist btw. eine Uniklinik in Baden Würrtemberg, vielleicht gibt's im Süden ja eigene Gesetze.

Sumpfmolch
2013-01-17, 21:32:37
Hi Leute,

vielleicht kann da ja jemand etwas zu sagen (auch wenn sowas natürlich niemals einen Rechtsanwalt ersetzt, ist klar), also folgendes:
Meine Freundin befindet sich drei Monate vor Ende einer medizinischen Ausbildung, schriftliches Examen ist geschrieben, fehlt nur noch eine praktische Prüfung.
So, die Schulleiterin hat die Schülerinnen gezwungen, den gesamten Urlaub in 2012 zu nehmen, weil er sonst angeblich verfällt (steht so in einer Email, ist also dokumentiert). Die Klinik übernimmt sie nicht, obwohl sie eigentlich eine Verpflichtung hat, sie zu übernehmen, oder sie zu vermitteln, oder so ähnlich, muss ich meine Freundin nochmal fragen, aber die ist grade ein wenig mitgenommen.
Nun hat meine Freundin Ende diesen Monats ein Vorstellungsgespräch in einer weiter entfernten Stadt bekommen, wird aber nicht freigestellt mit der Begründung, sie hätte keinen Urlaub mehr bis zum Ende der Ausbildung.
Sprich, ihr wurde die Möglichkeit genommen, sich bis April 2013 irgendwo zu bewerben. Sie hat wie die anderen Schülerinnen eine Woche Zwangsurlaub von der Schulleiterin bekommen, die Woche ab 19.März.
Die Schulleiterin hat einer Lehrerin noch gesagt, dass sie meiner Freundin die Ausbildung kündigt, wenn sie erfährt, dass meine Freundin sich krank schreiben lässt für das Bewerbungsgespräch.
Zu allem Überfluss hat meine Freundin noch Ende Februar die praktische Prüfung bei entsprechender Schulleiterin.

Das ist rechtlich doch ein ganz großer Unsinn, den die da verzapfen, oder?
Verpflichten die Schülerinnen dazu, Zwangsurlaub zu nehmen und stellen sie dann nicht frei!? Da könnte man vermutlich sogar gegen klagen, oder?
Auch wenn das natürlich richtig beschisschen wäre zwecks praktischer Prüfung.

Hoffe jemand hat da ein wenig Insight in die rechtliche Lage.

IHK Ausbildung? Dann direkt dort anrufen, nachfragen und ggf. beschweren.
Hier steht z.B., dass Azubis für Bewerbungssgespräche freizustellen sind:
www.ihk-kassel.de/index.cfm?CFID=21081098&CFTOKEN=76078778&pt=AuW_Ausbildung_AusbildungA_Z_Freistellung_Bewerbungsgespraech&

The Nemesis
2013-01-17, 21:40:56
Nope, die Uniklinik selbst ist dafür verantwortlich.
Und sie ist stellvertretende Schulleiterin und der Schulleiter interessiert sich für sowas nicht.

RLZ
2013-01-17, 21:41:17
Das ist ja das Problem, ihre freundliche Anfrage wurde abgelehnt, sie hat auch erwähnt, dass man sie eigentlich freistellen müsste, aber ihr wurde gesagt, dass dies angeblich nicht für Schülerinnen gelten würde.
Erstmal bei den Vertrauenslehrer.
Ansonsten wird die IHK oder irgendeine Gewerkschaft sich dafür zuständig fühlen. Dort nachfragen und das Ergebnis der Schulleiterin erklären. Glaube kaum, dass sie sich mit denen auf eine Diskussion einlassen will.

The Nemesis
2013-01-17, 21:57:41
Die haben eine Vertrauenshebamme, die ist laut Aussage meiner Freundin aber nicht zuständig und sie hat grade auch keine Lust auf das Thema :/

FelixPaul
2013-01-17, 21:59:46
Arbeitet deine Freundin bei einer Klinik in "kirchlicher Trägerschaft"? Wenn ja, wird sich sich den Wünschen beugen müssen, denn ein vernünftiges "Arbeitsrecht" gibt es dort leider nicht. ;(

CJR
2013-01-17, 22:13:28
Falls alles nicht klappen sollte: Vielleicht könnte sie auch mal bei dem Ansprechpartner vom Vorstellungsgespräch fragen, ob man es ausnahmsweise auf einen Samstag verlegen könnte...ich mein, ein Krankenhaus ist ja auch am Wochenende auf. Vielleicht hat sie ja bei denen Glück, wenn sie offen die Gründe dafür erklärt.

Davon mal abgesehen, wie geil sich die Schulleiterin finden muss. Yeah, endlich mal wieder einem jungen Menschen eine Chance zum Berufseinstieg verbauen oder zumindest verzögern. Muss ja ein Hammergefühl geben... :mad:

The Nemesis
2013-01-17, 22:20:22
Arbeitet deine Freundin bei einer Klinik in "kirchlicher Trägerschaft"? Wenn ja, wird sich sich den Wünschen beugen müssen, denn ein vernünftiges "Arbeitsrecht" gibt es dort leider nicht. ;(
Ne, ist eine Uniklinik, also staatlicher Träger.

Und jop, verbessert mein Bild von Frauen in gehobenen Positionen nicht weiter.
http://img.pr0gramm.com/2013/01/3sk7fy.jpg

Männer können auch megabeschissene Aktionen abziehen, aber Frauen, vor allem untereinander, sind doch einfach der Hammer.

Heelix01
2013-01-18, 17:34:48
Termin umlegen und krank machen, fertig!
Nach Ablehnung einer Freistellung dann an dem Tag Krank sein ist Vorsatz und kann Ärger geben.

The Nemesis
2013-01-18, 19:44:25
So, Update: Ein Telefonat mit dem Personalsrat hat ein befriedigendes Ergebnis ergeben.
Der hat unsere Version gestützt, jetzt darf sie ohne großes Drama zum Vorstellungsgespräch.

The Nemesis
2013-02-04, 22:37:33
Kleines Update:
Aufgrund von teuren Neubauten werden Stellen abgebaut, obwohl eigentlich Neueinstellungen notwendig wären.
Die Situation ist mittlerweile katastrophal.

Die Klinikleitung darf ihr ja nicht verbieten zu den Vorstellungsgesprächen zu gehen, sondern nur die Stationsleitungen.
Die hatten zuerst kein Problem damit, aber nun gibt es aufgrund von Druck von oben nur noch frei im Tausch gegen Dienste. Aber da sie nicht unendlich frei hat, kann sie nun im Endeffekt nur zwei Bewerbungsgespräche realisieren und muss den restlichen absagen.

Die Krankenschwestern mussten wegen dem Personalabbau die extra Schichten fahren, die weigern sich nun aber grade organisiert, was nun im Endeffekt heißt, dass alle Schülerinnen dazu gezwungen werden, die Arbeit von Zweien zu tun.

Schöne neue Welt, zum Glück bin ich ganz weit von BaWü entfernt. Sind alle Krankenhäuser so auf Prestigeobjekte versessen und nehmen Menschenleben dafür in Kauf?

sw0rdfish
2013-02-05, 17:37:00
Sind alle Krankenhäuser so auf Prestigeobjekte Profit versessen und nehmen Menschenleben dafür in Kauf?

Größteneils ja. :(

The Nemesis
2013-02-06, 21:24:07
Jetzt wird noch weiter an denjenigen gespart, die sich am wenigsten wehren können:
Schülerinnen bekommen keine Heimfahrt mehr pro Monat bezahlt, frei wird gestrichen, aber schön illegal Nachtdienst an Nachtdienst und Spät-Früh-Wechsel und was nicht sonst noch alles verordnen.

Der größten Stadt Badens wünsche ich den Rest meines Lebens alles Schlechte.

sTerK
2013-02-07, 04:36:29
Dann sollten sich Schüler zusammenschließen und mit Hilfe der Mitarbeitervertretung dagegen vorgehen. Es gibt arbeitsrechtliche Grundlagen an die sich der AG zu halten hat.

B4ever
2013-02-07, 08:30:47
Kirchlicher Träger = Mist und Arbeitnehmerrechte wie eben im Mittelalter in welchen die Kirche heute noch lebt.
Ich würde auch so schnell wie mögluch versuchen da rauszukommen und das unter Lehrgeld verbuchen. Leute, bewirbt euch nicht bei krichlichen Trägern.
Jemand aus meiner Verwandschaft arbeitet Ortsbeding als Leherer bei einem solchem Verein und das ist es das gleich. Miese Bezahlung, viel höhere Arbeitszeiten als im Vertrag usw.

Kosh
2013-02-12, 07:57:51
Jetzt wird noch weiter an denjenigen gespart, die sich am wenigsten wehren können:
Schülerinnen bekommen keine Heimfahrt mehr pro Monat bezahlt, frei wird gestrichen, aber schön illegal Nachtdienst an Nachtdienst und Spät-Früh-Wechsel und was nicht sonst noch alles verordnen.

Der größten Stadt Badens wünsche ich den Rest meines Lebens alles Schlechte.

Da das ganze ja schon reinste Abzocke ist,muss man dort wohl zu drastischeren Mitteln greifen.

So ein kleiner Anruf bei der Zeitung (natürlich nicht von deiner Freundin) und Schilderung,das Azubi Schwestern die meiste Arbeit dort machen müssen,weil am Personal gespart werden muss usw,usw, könnte die Situation ganz schnell ändern.

Kenne mich auch mit der Abrechnung der Patienten usw mit der Krankenkasse nicht aus,aber vielleicht gibt es da ja eine Pauschale,die ausgebildete fertige Krankenschwester beinhaltet und wenn Azubis die ganze Arbeit machen müssen,weiß ich nicht ob dann der volle Preis abgerechnet werden darf.

Wie gesagt,keine Ahnung wie das im Krankenhaus ist mit der Abrechnung,aber Handwerker dürfen ja auch nicht zB 3 Monteure abrechnen,wenn 2 davon Azubis sind.