PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis


Marcool
2013-01-23, 00:02:00
Hallo,

ich habe in meiner Ausbildung in 2 Unternehmen gearbeitet. Zwei Jahre im ersten und das letzte Jahr im zweiten. Wenn ich mich jetzt auf einen Arbeitsplatz bewerbe, lege ich dort beide Arbeitszeugnisse vor oder nur das letzte ? (Welches eine schlechtere Wertung hat)

Gruß

Djudge
2013-01-23, 00:07:45
Hallo,

ich habe in meiner Ausbildung in 2 Unternehmen gearbeitet. Zwei Jahre im ersten und das letzte Jahr im zweiten. Wenn ich mich jetzt auf einen Arbeitsplatz bewerbe, lege ich dort beide Arbeitszeugnisse vor oder nur das letzte ? (Welches eine schlechtere Wertung hat)

Gruß
kA, würde aber das Längere und Bessere wählen. ;)

Heelix01
2013-01-23, 05:49:18
Definiere schlechter, das eine perfekt und das andere noch ein wenig besser ?
Für sich musst du keine mitschicken ... keines vom betrieb mit zu schicken macht aber nen schlechten Eindruck und ja es fällt denen auf!

boidzerg
2013-01-23, 09:21:32
Hallo,

ich habe in meiner Ausbildung in 2 Unternehmen gearbeitet. Zwei Jahre im ersten und das letzte Jahr im zweiten. Wenn ich mich jetzt auf einen Arbeitsplatz bewerbe, lege ich dort beide Arbeitszeugnisse vor oder nur das letzte ? (Welches eine schlechtere Wertung hat)

Gruß

Ich würde als allererstes mal dieses "schlechtere" Zeugnis entsprechend nachbessern lassen. Zumindest dann, wenn es für deinen weiteren Weg von besonderer Wichtigkeit ist.

Schiller
2013-01-23, 12:38:05
Jop, unzureichende Angaben in den Arbeitszeugnissen immer nachbessern lassen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir ein "wohlwollendes Zeugnis", das dich am beruflichen Fortkommen nicht hindert, auszustellen. Zur Not eben mit Hilfe des Arbeitsgerichts, wäre nicht das erste Mal.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html

boidzerg
2013-01-23, 12:45:13
Jop, unzureichende Angaben in den Arbeitszeugnissen immer nachbessern lassen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir ein "wohlwollendes Zeugnis", das dich am beruflichen Fortkommen nicht hindert, auszustellen. Zur Not eben mit Hilfe des Arbeitsgerichts, wäre nicht das erste Mal.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html

Ja, stimmt. Diese Formulierung mit dem "wohlwollenden Zeugnis" ist mir nicht eingefallen. Ich kenne auch einige Fälle, wo eine Änderung durchgeführt werden sollte und die haben alle ausnahmslos Recht bekommen. Zwei von denen haben sich das Ding sogar selber geschrieben und vom Arbeitgeber unterzeichnen lassen. Aber das geht natürlich nur, wenn man diesen Sprachgebrauch da drauf hat.

Schiller
2013-01-23, 13:51:40
Aber das geht natürlich nur, wenn man diesen Sprachgebrauch da drauf hat.Zur Not gibt's auch diverse Arbeitszeugnisgeneratoren. :D Damit arbeiten die meisten größeren Unternehmen. Spart einfach Unmengen an Zeit und man ist theoretisch von der Formulierung her auf der rechtlich sicheren Seite.

boidzerg
2013-01-23, 16:23:18
Zur Not gibt's auch diverse Arbeitszeugnisgeneratoren. :D Damit arbeiten die meisten größeren Unternehmen. Spart einfach Unmengen an Zeit und man ist theoretisch von der Formulierung her auf der rechtlich sicheren Seite.

Ja, echt? Und die sind "zuverlässig"? Hehe, abgedreht...werd ich mir mal merken, falls hier mal jemand geht.

Schiller
2013-01-23, 16:25:53
Jop, wurde mir persönlich von einem Personalreferenten von MAN empfohlen. Aus anderen Unternehmen ist mir das auch bekannt. Natürlich muss man auch da auf dem Markt die Spreu vom Weizen trennen.

Marcool
2013-01-23, 18:04:43
Schlechter = 3+

Mein erstes ist ... 1 ^^

Grivel
2013-01-23, 18:20:17
Schlechter = 3+

Mein erstes ist ... 1 ^^
Arbeitszeugnis als Note?

Marcool
2013-01-23, 18:34:39
Nein, den Text habe ich entschlüsselt. Wäre eine 3+

PedarPan
2013-01-23, 21:21:55
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir ein "wohlwollendes Zeugnis", das dich am beruflichen Fortkommen nicht hindert, auszustellen.

Das hat allerdings nur dazu geführt, dass sich die Formulierungen geändert haben. Schlechte Arbeitszeugnisse gibt es noch immer.

@TS

Wenn du kein Arbeitszeugnis bei deinen Bewerbungen abgibst, was ungefähr zum Zeitpunkt deines Ausscheidens erstellt wurde, wird dies deinen potentiellen neuen Arbeitgebern auffallen. Das letzte Zeugnis sollte also möglicht ein gutes sein.

maximum
2013-01-24, 13:20:08
Gib halt beide mit in die Unterlagen rein.

Kladderadatsch
2013-01-24, 13:22:56
Das hat allerdings nur dazu geführt, dass sich die Formulierungen geändert haben. Schlechte Arbeitszeugnisse gibt es noch immer.

welchen sinn soll ein zeugnis denn haben, wenn es nicht schlecht sein darf?:rolleyes:

Annator
2013-01-24, 13:37:42
Schlechter = 3+

Mein erstes ist ... 1 ^^

Das Beste ist eine 2.
Ein Zeugnis was man man mit 1 übersetzt sieht man als Gefälligkeitszeugnis an.
Das kauft man so gut wie niemanden ab. Eine 2 oder 3 auf dem Arbeitszeugnis zu haben ist nicht schlecht.


Du musst immer alle Arbeitszeugnisse abgeben. Ein fehlendes wird als Schludrigkeit von dir gewertet. Zu faul um sich drum zu kümmern. Das kommt gar nicht gut an.
Wenn es wirklich schlecht ist sollte man sich Erklärungen zu den schlechten Passagen überlegen. Damit man ordentlich Argumentieren kann wenn deswegen Fragen aufkommen.

Wenn ich deine Zeugnisse richtig bewerten soll kannst du mir ja eine PM schicken.

BK-Morpheus
2013-01-24, 13:48:35
In seinem Zeugnis steht statt "stets zu meiner vollsten Zufriedenheit" nur "stets zu meiner Zufriedenheit". Er hat angefragt, ob sein Chef dies bitte ändere...dieser lehnt aber ab und Marcool nimmt das einfach hin.

Morale
2013-01-24, 14:03:07
Jeder trottel kann sich ein 2er zeugnis einklagen.
Wo also der sinn in diesen zeugnissen besteht hab ich noch nie kapiert.
(Vor dem internet sicher ne gute sache, aber heute)
Das einzige was man erkennen kann ist ob die person zu blöd oder faul war das zeugnis online zu checken und verbessern zu lassen

boidzerg
2013-01-24, 14:06:15
Jeder trottel kann sich ein 2er zeugnis einklagen.
Wo also der sinn in diesen zeugnissen besteht hab ich noch nie kapiert.
(Vor dem internet sicher ne gute sache, aber heute)
Das einzige was man erkennen kann ist ob die person zu blöd oder faul war das zeugnis online zu checken und verbessern zu lassen

Hehe, ja...da ist irgendwie was Wahres dran. :biggrin:

bleipumpe
2013-01-24, 20:08:14
Arbeitszeugnisse sind mittlerweile so etwas von sinnfrei. Allenfalls erweiterte Zeugnisse mit den Aufgaben und Tätigkeiten sind noch halbwegs hilfreich.
Meine Taktik: Entweder selber zum Hörer greifen und den alten Arbeitgeber anrufen oder im schlimmsten Fall Headhunter beauftragen.