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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überholen auf 2spuriger Straße


Evil Ash
2013-01-25, 15:19:33
Hi,

nehmen wir an, ich fahre innerhalb einer Ortschaft (50 km/h erlaubt) auf einer 2spurigen Straße auf der rechten Seite und überhole ein PKW, welcher links fährt. Ich möchte nach dem Überholvorgang nach links und blinke.
Dabei darf dieser andere PKW während des Überholvorgangs doch auch kein Gas geben, oder verhält es sich hier anders als bei einem "normalen" Überholvorgang?

Kladderadatsch
2013-01-25, 15:21:58
ihr dürft halt beide maximal 50 fahren. und wenn du dabei nicht links rüber kommst, musst du eben abbremsen und dich hinter ihm einordnen. :confused: bzw. brauchst du in der situation einfach eine schippe mehr ps.

Evil Ash
2013-01-25, 15:23:05
Ja, aber als ich angefangen habe, ihn zu überholen, fuhr er keine 50, sondern eher 30.

Flyinglosi
2013-01-25, 15:28:37
Wenn freie Fahrspurwahl gilt, hast du in diesem Fall einfach Pech gehabt.

Zergra
2013-01-25, 15:40:19
Hi,

nehmen wir an, ich fahre innerhalb einer Ortschaft (50 km/h erlaubt) auf einer 2spurigen Straße auf der rechten Seite und überhole ein PKW, welcher links fährt. Ich möchte nach dem Überholvorgang nach links und blinke.
Dabei darf dieser andere PKW während des Überholvorgangs doch auch kein Gas geben, oder verhält es sich hier anders als bei einem "normalen" Überholvorgang?
Du überhohlst Rechts ? Dann darfst du auch so nicht wieder nach Links fahren.
Und natürlich darf er Gas geben wenn er Links fährt da du ja nicht rechts überholen darfst

satanicImephisto
2013-01-25, 15:45:06
Du überhohlst Rechts ? Dann darfst du auch so nicht wieder nach Links fahren.
Und natürlich darf er Gas geben wenn er Links fährt da du ja nicht rechts überholen darfst


Innerort darf man auch rechts überholen. Ich frage mich echt, ob hier nicht noch einige Boobycar fahren und überhaupt jemals eine Fahrschule von innen gesehen haben.

Mosher
2013-01-25, 15:51:54
Klar darf man im Stadtverkehr rechts überholen. Es ist aber in dem Fall kein "Überholen" imho, also darf der Schleicher links trotzdem auf seine erlaubten 50 beschleunigen.

Edit: Ok, es ist ein Überholvorgang, auch wenn du nur an jmd. "vorbeifährst"

Erlaubt ist das Rechtsüberholen im Stadtverkehr bei markierten Fahrstreifen etc. Kann man irgendwo nachlesen.

DraconiX
2013-01-25, 15:56:36
Fakt ist: ihr dürft beide nur fünfzig fahren - solltest du nicht reinkommen, musst du abbremsen und dich hinter ihm einordnen. Sollte es zu einem Zusammenstoß kommen weil du dich einfach "rüberdrängelst" dann hast du Salopp gesagt die A-Karte gezogen ;)

Zergra
2013-01-25, 15:56:53
Klar darf man im Stadtverkehr rechts überholen. Es ist aber in dem Fall kein "Überholen" imho, also darf der Schleicher links trotzdem auf seine erlaubten 50 beschleunigen.

Edit: Ok, es ist ein Überholvorgang, auch wenn du nur an jmd. "vorbeifährst"

Erlaubt ist das Rechtsüberholen im Stadtverkehr bei markierten Fahrstreifen etc. Kann man irgendwo nachlesen.
Das ist ja wieder was anderes, sobald Fahrstreifen makiert sind ;)

Poekel
2013-01-25, 15:56:53
Man darf nicht rechts überholen:
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
einzige Ausnahme:
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Man darf aber schneller fahren:
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

DraconiX
2013-01-25, 15:58:36
Man darf nicht rechts überholen:
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
einzige Ausnahme:
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Man darf aber schneller fahren:
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Man muss aber den Verkehrsfluss beibehalten, wenn dieser vorsieht das man rechts vorbeifährt, wird dies nicht als "überholen" bezeichnet ;)

drexsack
2013-01-25, 15:58:50
Ja, aber als ich angefangen habe, ihn zu überholen, fuhr er keine 50, sondern eher 30.

Und du dann 35, oder warum bist du nicht vorbei gekommen?

Evil Ash
2013-01-25, 16:05:41
Und du dann 35, oder warum bist du nicht vorbei gekommen?

Im Endeffekt dann beide 50, wollte nur wissen, ob er das darf. :)

Aber ich hätte eh nicht nach links gekonnt, da der Platz zu seinem Vordermann keine 5m betragen hat, er also keinen Sicherheitsabstand nach vorne gelassen hat.

Poekel
2013-01-25, 16:09:22
Man muss aber den Verkehrsfluss beibehalten, wenn dieser vorsieht das man rechts vorbeifährt, wird dies nicht als "überholen" bezeichnet ;)
Du musst nicht den Verkehrsfluss beibehalten, sondern darfst nicht einfach weils dir gefällt zu langsam fahren:
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Überholverbot (also nicht freie Wahl rechts, sondern auf nach rechts, weil der vor mit ja pennt, Gas geben, sofort wieder links) wird wohl ein triftiger Grund sein, während das Überholen bzw. kurze rechts fahren womöglch mit einem gewissen Risiko einhergeht (wird nen Unfall gebaut, ist man wohl auf jeden Fall der Gearschte).

Zergra
2013-01-25, 16:36:35
Im Endeffekt dann beide 50, wollte nur wissen, ob er das darf. :)

Aber ich hätte eh nicht nach links gekonnt, da der Platz zu seinem Vordermann keine 5m betragen hat, er also keinen Sicherheitsabstand nach vorne gelassen hat.
Lösung des Problems:
Du brauchst mehr Power ;)
@Poekel
Der andere hat ja wohl auch noch beschleunigt....

drexsack
2013-01-25, 16:40:49
Im Endeffekt dann beide 50, wollte nur wissen, ob er das darf. :)

Aber ich hätte eh nicht nach links gekonnt, da der Platz zu seinem Vordermann keine 5m betragen hat, er also keinen Sicherheitsabstand nach vorne gelassen hat.

Achso ok ;)

Poekel
2013-01-25, 16:50:43
Lösung des Problems:
Du brauchst mehr Power ;)
@Poekel
Der andere hat ja wohl auch noch beschleunigt....
So wie ich das sehe, durfte der andere auch beschleunigen (eingeschränkt; wenn er sieht, dass da jemand nach links rein will kommt da wohl der ominöse §1 hinzu).

Das Verbot beim Überholtwerden die Geschwindigkeit zu erhöhen, greift hier imho nicht (wäre auch ziemlich perplex: sobald einer auf links aus welchen Gründen langsamer fährt, dürfte er theoretisch nicht mehr schneller fahren, wenn rechts gut was los, er also ständig überholt würde; gleichzeitig muss man beim überholen auch mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs sein, was im Stadtverkehr auch so eine Sache ist).

drexsack
2013-01-25, 16:54:45
Halten wir also fest: Er braucht deutlich mehr Power :D

Evil Ash
2013-01-25, 17:06:10
Ok. :D

Spasstiger
2013-01-25, 17:21:34
Imo trägst du in der Situation die Sorgfaltspflicht und der andere muss nicht für dich weiter langsam fahren. Du hast ja auch nicht überholt, sondern bist einfach nur innerorts auf deinem Fahrstreifen schneller gefahren als der Fahrer links und willst dich dann links einordnen.

Annator
2013-01-25, 18:48:45
Er hat ganz einfach Vorfahrt, weil er schon auf der Spur ist. Das ist überall so.

rotkäppchen
2013-01-25, 19:57:25
Hi,

nehmen wir an, ich fahre innerhalb einer Ortschaft (50 km/h erlaubt) auf einer 4spurigen Straße auf der rechten Seite und überhole ein PKW, welcher links fährt. Ich möchte nach dem Überholvorgang nach links und blinke.
Dabei darf dieser andere PKW während des Überholvorgangs doch auch kein Gas geben, oder verhält es sich hier anders als bei einem "normalen" Überholvorgang?

ja, du darfst ihn rechts überholen, denn innerorts, darf man auch auf mehrspurigen straßen links langsamer fahren.

bei uns führt eine 4 spurige hauptstraße quer durch die stadt und da überholt sogar die polizei rechts vorbei "gemächlich" mit 65 kmh, als streife.

Odal
2013-01-25, 21:04:24
halten wir mal fest:

du "überholst rechts" - ok bei mehrspurigen Fahrstreifen in der Stadt nicht verboten und beschwerst dich darüber das dich danach quasi auf den linken Fahrsteifen jemand nicht reinlässt, welcher selbst schon einen vorrausfahrer in geringem Abstand vor sich hat?

klingt für mich nach einem klassischen drängler der ständig über die spuren springt nur um im zähflüssigem feierabendverkehr in der stadt mal 1-2 autos vorzulanden

wie wärs nächstes mal einfach auf den rechtsüberholvorgang zu verzichten und dich lieber vorrausschauend hinten mit spurwechsel links einzuordnen wenn du demnächst abbiegen musst?

Evil Ash
2013-01-25, 21:08:10
Ja, ich dachte, der Sicherheitsabstand sei dafür da ...
Müssten ja 25 Meter sein und ich mit meinen 4,70 locker 5x reinpassen.
Sorry.

Odal
2013-01-25, 21:22:17
soll das jetzt sarkasmus sein? der sicherheitsabstand ist sicher nicht dafür da damit so ein spurspringer immer die möglichkeit hat sich zwischen 2 autos zu quetschen und jeder folgende erstmal in die eisen muss um erneut einen sicherheitsabstand zu erlangen

das ist sicher auch einer der gründe warum die meisten in der stadt den sicherheitsabstand eher unterschreiten, da ansonsten ständig leute von der nebenspur unverhoft da reinziehen und man ne halbe vollbremsung machen muss

und diese piXdaumenformel aus der fahrschule mit halber tachoabstand für den anhalteweg ist bei geringen geschwindigkeiten auch totaler kappes

s = t(reaktion)*v + v²/(2a)

-]Vips[-
2013-01-26, 11:04:14
halten wir mal fest:

du "überholst rechts" - ok bei mehrspurigen Fahrstreifen in der Stadt nicht verboten und beschwerst dich darüber das dich danach quasi auf den linken Fahrsteifen jemand nicht reinlässt, welcher selbst schon einen vorrausfahrer in geringem Abstand vor sich hat?

klingt für mich nach einem klassischen drängler der ständig über die spuren springt nur um im zähflüssigem feierabendverkehr in der stadt mal 1-2 autos vorzulanden

wie wärs nächstes mal einfach auf den rechtsüberholvorgang zu verzichten und dich lieber vorrausschauend hinten mit spurwechsel links einzuordnen wenn du demnächst abbiegen musst?

Och der regelkonforme Deutsche Autofahrer ;D. Wie wärs mit einer sozialeren Fahrweise? Diese "ich habe aber Vorfahrt" Mentalität kotzt mich so etwas von an. Ich überhole auch auf der Autobahn rechts wenn irgendein Vollkoffer meint jemanden auszubremsen indem er die linke Spur blockiert :mad: oder diese verfluchten Mittelspurschleicher, da pfeife ich auch rechts vorbei wenn es sein muss. Dieses scheiss Rechtsfahrgebot gehört abgeschafft und so wie in den USA geregelt, aber dafür sind wir aggressiven mitteleuropäischen Autofahrer zu dumm.

[dzp]Viper
2013-01-26, 11:27:47
Man darf nicht rechts überholen:
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
einzige Ausnahme:
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Man darf aber schneller fahren:
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn bitte die ganze Wahrheit posten ;)


In den folgenden Situationen darf man auch rechts überholen, wenn man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreitet:

* wenn innerhalb geschlossener Ortschaften[/U] mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t dürfen dann rechts schneller fahren). Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das nicht gestattet.

* im Bereich von Ampeln

* wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen

* wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat

* in Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht in Verzögerungsstreifen

* bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)

* im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind: Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn ist erlaubt

* um eine Straßenbahn zu überholen (Straßenbahnen müssen sogar rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)

Danke :D

/edit:
Und wir hatten einen ähnlichen Thread schon mal ;D
Gibt es "rechts überholen" im Stadtverkehr? (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=316695)

Mosher
2013-01-26, 14:15:29
soll das jetzt sarkasmus sein? der sicherheitsabstand ist sicher nicht dafür da damit so ein spurspringer immer die möglichkeit hat sich zwischen 2 autos zu quetschen und jeder folgende erstmal in die eisen muss um erneut einen sicherheitsabstand zu erlangen

das ist sicher auch einer der gründe warum die meisten in der stadt den sicherheitsabstand eher unterschreiten, da ansonsten ständig leute von der nebenspur unverhoft da reinziehen und man ne halbe vollbremsung machen muss

und diese piXdaumenformel aus der fahrschule mit halber tachoabstand für den anhalteweg ist bei geringen geschwindigkeiten auch totaler kappes

s = t(reaktion)*v + v²/(2a)


halber Tacho ist nicht der komplette Analteweg, sondern höchstens dein Reaktionsweg.


Der vor dir kann ja auch nicht abrupt auf 0 km/h bremsen.


Reaktionsweg in Metern:

(v_tacho/3.6) * t_reaktion

Da von einer Reaktionszeit von etwa 1 Sekunde ausgegangen wird, ist tacho/2 in Metern eigentlich ein recht vernünftig bemessener SIcherheitsabstand, wenn man davon ausgeht, dass der Vordermann nicht wesentlich stärker verzögern kann, als man selbst.

mictasm
2013-01-26, 14:40:14
Vips[-;9630748']Dieses scheiss Rechtsfahrgebot gehört abgeschafft und so wie in den USA geregelt, aber dafür sind wir aggressiven mitteleuropäischen Autofahrer zu dumm.
Das geht nur mit einem gleichzeitigen Tempolimit auf ~120km/h auf der Autobahn, ansonsten hast du plötzlich 200 km/h Geschosse, die in Schlangenlinien um die Langsameren herumfliegen. :biggrin:

Ich möchte kein generelles Tempolimit...

arcanum
2013-01-26, 14:52:24
Das geht nur mit einem gleichzeitigen Tempolimit auf ~120km/h auf der Autobahn, ansonsten hast du plötzlich 200 km/h Geschosse, die in Schlangenlinien um die Langsameren herumfliegen. :biggrin:

Ich möchte kein generelles Tempolimit...

wollte auch grad sagen... die regelung gibt es aus gutem grund. der gedanke dass autos links und rechts mit dem tempo überholen ist der wahnsinn. in den staaten liegt der geschwindigkeitsunterschied zwischen den autos bei geschätzt maximal 40 km/h (nicht wie hier bei bis zu 150!).

Skorpion
2013-01-26, 21:29:28
Außerdem darf man bei erhöhter Aufmerksamkeit den Sicherheitsanstand in der Stadt verringern.

Kladderadatsch
2013-01-27, 07:59:27
bei errötung der ampeln auch. was ne diskussion:freak: