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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handy verkauft - Käufer meldet sich nach drei Wochen und beanstandet es


Rinc3wind
2013-02-07, 11:14:53
Folgende Problematik:

Ich hab Anfang Januar mein iPhone 4 verkauft, welches im Oktober im Zuge des ACPP getauscht wurde. Ich habe es immer pfleglich behandelt und es war auch keine Macke etc. dran und es funktionierte einwandfrei.

Ich habe also das Handy persönlich übergeben, es wurde ausgepackt, angeschaltet und getestet, habe dafür das Geld erhalten und wir sind getrennte Wege gegangen.
Ich habe ihm des Weiteren mitgeteilt, dass das Gerät keine Garantie mehr hat, da Apple ja nur 12 Monate auf das Gerät gibt und ich durch den ACPP zusätzliche 12 Monate hatte, die aber auch abgelaufen sind.

Nach drei Wochen meldet sich der Typ jetzt per SMS bei mir und sagt, dass der Knopf zum Sperren des Bildschirms nicht mehr funktioniert.
Ich habe ihm freundlich den Hinweis gegeben, dass er es doch zu einem lokalem Handydoktor bringen soll, da die Reparatur nicht so teuer werden wird, wie bei Apple. Darauf hin fing er an, warum ich das nicht zu Apple schicken könnte, da ja noch Garantie besteht.
Ich habe ihn wieder darauf hingewiesen, dass keine Garantie mehr besteht, worauf hin er dann behauptet hat, dass es es nicht wusste (obwohl ich ihn im Vorfeld darüber aufgeklärt habe).

Daraufhin habe ich knapp eine Woche nichts mehr von ihm gehört, bis es sich dann mit der Info gemeldet hat, dass die Reparatur 50€ kostet und ich 30€ davon tragen sollte. Es könne ja nicht sein, dass bei einem neuen Gerät schon was kaputt geht :o
Ich habe ihn wieder darauf hingewiesen, dass ich ein Austauschgerät von Apple bekommen habe, es zwar wie neu aussah, aber (wie ich vermute) nicht komplett neu war.
Die Kosten wollte ich nicht tragen, da für mich der Sachverhalt klar ist/war.

Danach habe ich wieder eine Woche nichts von ihm gehört, bis er sich gestern wieder gemeldet hat und mir mitteilt, dass er im Applestore war und erfahren hat, dass das Gerät, welches er von mir erstanden hat, im August bei Apple zur Reparatur eingeschickt wurde und ich ihn betrogen hätte, da ich behauptet habe, dass es im Oktober war. Wenn es nämlich eine Reparatur aus Oktober wäre, hätte ich jetzt noch 90 Tage Garantie auf das Gerät (ist mir nicht bewusst? Stimmt das so?).

Ich habe ihm jetzt erstmal nicht mehr geantwortet, da es mir langsam zu viel wird und ich mich schon ein wenig belästigt fühle :(

Jetzt ist halt die Frage, wie ich da reagieren soll, ob ich nochmal schreiben soll, aber der gute Mann es wohl nicht wirklich versteht...egal was ich ihm schreibe bzw. erkläre.

Wir haben beim Verkauf auch keine Vertrag o.ä. geschlossen - ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt?

Ich frage mich jetzt halt, ob ich noch was schreiben soll bzw. wie ich reagieren soll?

[dzp]Viper
2013-02-07, 11:27:15
Es war ein Privatverkauf.

Das Gerät funktionierte scheinbar 3 Wochen lang ohne Probleme. Der Defekt ist also NACH dem Verkauf aufgetreten.

Du kannst jetzt nett und zuvorkommend sein und die Hälfte für die Reparatur übernehmen (aber nur auf Rechnung). Du musst das aber nicht tun denn er hat nicht das Recht darauf.

Du kannst aber auch ruhigen Gewissens und freundlich ihn darauf hinweisen, dass das Gerät eben die 3 Wochen lang ohne Probleme funktioniert hat und du es funktionstüchtig übergeben hast.
Ist das Gerät nun nach 3 Wochen kaputt gegangen, dann ist das nicht schön, aber du hattest darauf keinen Einfluss.

Wurschtler
2013-02-07, 11:29:00
http://www.hilfreich.de/ein-muendlicher-kaufvertrag-das-gilt-es-dabei-zu-beachten_12376

Da steht alles.

Rinc3wind
2013-02-07, 11:30:25
So habe ich mir das auch gedacht und ihm eben mitgeteilt, dass es nach drei Wochen kaputt gegangen ist.
Es sagte dann, dass es zwei Wochen in der Ecke lag (da es ein Geschenk werden sollte) und dann nach drei Tagen Betrieb!!! kaputt gegangen ist.

Ändert für mich nichts an der Tatsache, dass es bei Übergabe einwandfrei war und der defekt nach drei Tagen oder Wochen aufgetreten ist - er kann mir ja sonst noch was erzählen!

Rinc3wind
2013-02-07, 11:38:51
http://www.hilfreich.de/ein-muendlicher-kaufvertrag-das-gilt-es-dabei-zu-beachten_12376

Da steht alles.

Bedeutet das im Grunde für mich, dass er mich verklagen könnte, recht bekommt und ich die Reparatur tragen muss, weil nichts schriftlich festgehalten wurde?! :eek:

Wurschtler
2013-02-07, 11:42:33
Bedeutet das im Grunde für mich, dass er mich verklagen könnte, recht bekommt und ich die Reparatur tragen muss, weil nichts schriftlich festgehalten wurde?! :eek:


Das darf dir nur ein Rechtsanwalt beantworten.

Zweimalposter
2013-02-07, 11:43:27
Du hast doch die Bestätigung, dass das Gerät bei Übergabe funktioniert hat.

Rinc3wind
2013-02-07, 11:43:48
Was würdet ihr denn jetzt in der Situation machen?
Soll ich ihn jetzt ignorieren? Soll ich ihm nochmals schreiben?


Du hast doch die Bestätigung, dass das Gerät bei Übergabe funktioniert hat.
Er hat mir per SMS geschrieben, dass es nach drei Tagen Nutzung kaputt gegangen ist...besessen hat er das Gerät drei Wochen, obwohl er ja sagt, dass es davor nur verpackt im Schrank lag, was aber im Grunde keine Rolle spielt, da er mir auch Mist erzählen kann.
Bei Übergabe wurde es auch, sofern es eben mit einem zurückgesetzten iPhone möglich ist, vorgeführt und getestet.

pr0g4m1ng
2013-02-07, 11:46:16
Nein.

Aber warum sagt der Apple-Store dass es schon im August getauscht wurde. Kannst Du das nicht widerlegen?

Rinc3wind
2013-02-07, 11:49:45
Ich gehe davon aus, dass der Apple Store anhand der IMEI sehen kann, dass es im August zur Reparatur eingeschickt wurde. Ich habe das Gerät dann im Oktober im Zuge des ACPP bekommen...anders kann ich mir den August nicht erklären :o

Leider habe ich die Mails von Apple gelöscht, als der Austausch und die Garantie beendet wurden.

Zweimalposter
2013-02-07, 11:49:58
Hast du irgendwas schriftlich festgehalten? Hatte der Käufer Zeugen beim Verkauf/den Verkaufsgesprächen?

Schau im Internet nach vergleichbaren Fällen. Und informier dich über Gewährleistungsansprüche bei privaten Verkäufen von Gebrauchtwaren :wink:

Rinc3wind
2013-02-07, 11:52:27
Hast du irgendwas schriftlich festgehalten? Hatte der Käufer Zeugen beim Verkauf/den Verkaufsgesprächen?

Schau im Internet nach vergleichbaren Fällen. Und informier dich über Gewährleistungsansprüche bei privaten Verkäufen von Gebrauchtwaren :wink:

Ich habe nichts schriftlich festgehalten :(
Bei der Übergabe an sich waren nur er und ich anwesend.
Es gab ein Verkaufsgespräch per Telefon - ich kann nicht beurteilen, ob jemand bei ihm mitgehört hat...meine Freundin hat bei mir mitgehört.

dreas
2013-02-07, 12:02:35
Daraufhin habe ich knapp eine Woche nichts mehr von ihm gehört, bis es sich dann mit der Info gemeldet hat, dass die Reparatur 50€ kostet und ich 30€ davon tragen sollte.

Ich frage mich jetzt halt, ob ich noch was schreiben soll bzw. wie ich reagieren soll?

bei einem streitwert von 30€ kümmert sich kein gericht oder anwalt. ignoriere es bzw. sitz es aus. diese forderung durchzusetzen ist auch für den vermeintlich geschädigten den aufwand nicht wert.

pr0g4m1ng
2013-02-07, 12:03:59
Durch diese ganze Garantiegeschichte ist der Fall sehr komplex. Ich glaube nicht, dass mal als Laie da durchsteigt.

In einem hypothetischen Fall ohne diese Garantieproblematik würde man wohl von einer Einigung im Sinne von "gekauf wie gesehen" ausgehen. Das heißt das Gerät war (auch wenn es evtl. irgendwelche kleinen Macken hatte) so wie es übergeben wurde fehlerfrei. Die Beweislastumkehr für Mängel gilt im Verhältnis Privatverkäufer Privatkäufer nicht. Ergo so weit gar kein echtes Problem.

Das Problem ist diese Garantiegeschichte. Wenn der Verkäufer sagt es gebe keine Garantie dann kann der Käufer eigentlich von keiner Garantie ausgehen. Es gibt ja wohl keine Zeugen. Für den Verkäufer macht das an dieser Stelle nichts, denn der Käufer müsste beweisen dass der Verkäufer von einer Garantie gesprochen hat. Eine weitere Wendung nimmt es allerdings, wenn der Verkäufer behauptet das Gerät sei im Oktober getauscht worden und dies sogar noch Auswirkungen auf die Möglichkeit einer Garantiereparatur hat. Dann muss man die Aussage im "Oktober getauscht" auslegen. Heißt das jetzt den Tausch veranlasst? Dann wäre die Aussage natürlich falsch. Oder heißt es dass das Gerät dann vom Hersteller getauscht wurde? Dann wäre die Aussage richtig. In die Bewertung spielt auch noch die Information es bestehe keine Garantie mehr hinein. Wahrscheinlich wird man sich daher (soweit die Fakten hier stimmen) für Variante zwei entscheiden. Aber hier müsste sich ja der Verkäufer auf diese Behauptung berufen und diese dementsprechend beweisen...

Auch wenn der Verkäufer in meinem hypothetischen Fall IMO klar die besseren Chancen hat würde ich in Deinem konkreten Fall versuchen mich irgendwie so zu einigen.

Rinc3wind
2013-02-07, 12:05:41
Das ist auch das, was mir mein Bauchgefühl sagt...

Obwohl ich nichts falsch gemacht habe, mache ich mir bei solchen Sachen trotzdem immer Gedanken, was, wie und warum :(

Eins habe ich daraus gelernt...in Zukunft wird auf jeden Fall was schriftliches fest gehalten :redface:

@pr0g41ng - Danke für die Ausführung...

labecula
2013-02-07, 12:56:46
bei einem streitwert von 30€ kümmert sich kein gericht oder anwalt. ignoriere es bzw. sitz es aus. diese forderung durchzusetzen ist auch für den vermeintlich geschädigten den aufwand nicht wert.

Zumal hier ohne schriftliches Aussage gegen Aussagesteht. So etwas geht vor Gericht eigentlich immer als Vergleich aus. Und da wird er sicherlich nichts machen, wenn er von den entstehenden Gesamtkosten auch noch die Hälfte tragen müsste. Das wird ihm auch sein Anwalt sagen. Einfach erstmal ignorieren.

Lowkey
2013-02-07, 13:15:02
Wer ist der "Typ", also der Käufer? Irgendwo hast du doch das Gerät angeboten?

Wenn ich etwas verkaufe, dann muss ich Angaben machen. Wenn eine der Angaben nicht stimmt, dann ist der Kaufvertrag nicht wirklich gültig. Bei einer Falschangabe traut dir der Käufer nicht mehr über den Weg.

Rinc3wind
2013-02-07, 13:17:02
Ich habe einen Freund von ihm gefragt, ob jemand ein Handy sucht, da ich meins gerade loswerden will - daraufhin hat sich der jetztige Käufer telefonisch bei mir gemeldet. Ich habe ihm am Telefon alles erläutert und gut war...

Dann getroffen, übergeben und fertig.

synergie
2013-02-07, 13:34:49
einfach ignorieren und gut ist.

[dzp]Viper
2013-02-07, 13:36:20
Ist schon in Ordnung so.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Hatte die Sommerreifen + Felgen meines Alfa 147 verkauft. Die Reifen waren runter und mussten ersetzt werden. Das wusste der Käufer auch.

4 oder 5 Wochen nach dem Kauf meldet sich der Käufer aufeinmal und meint, dass eine Felge kaputt wäre und sie so verformt wäre, dass selbst der neue Reifen die Luft nicht halten würde. Ich dachte mit da "WTF"?
Habe mir dann ein Bild schicken lassen. Da hat man wunderbar gesehen, dass die Felge nicht mehr rund war sondern eine Seite leicht abgeflacht war. Wie als wäre sie ohne Reifen runtergefallen oder so...
Ich habe es dann drauf ankommen lassen. Habe ihm gesagt, dass ich die Felgen bis kurz vor dem Kauf noch gefahren habe (was ja auch stimmte) und die Felgen zu 100% in Ordnung waren wo ich sie ihm übergeben habe.
Er hat mir dann mit Klage gedroht und so weiter.... aber passiert ist nie was.

Die meisten stehen eben nicht dazu, dass sie einen Fehler gemacht haben und die "neue" Ware selber kaputt gemacht haben. Sie versuchen dann über den ehemaligen Verkäufer die Sache abzuwickeln...

Surrogat
2013-02-07, 13:39:18
/ignore

nur so lernen es die Idioten dieser Welt und glaube mir das der Typ beieleibe nicht der einzige ist!

Wolfram
2013-02-07, 13:40:47
Wenn die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer, sofern der Mangel beim Verkauf schon vorhanden oder angelegt war.
Die Beweislast dafür, daß der Mangel schon beim Verkauf da war, trägt der Käufer.
Wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen hat, haftet er sowieso.
Eine etwaige Herstellergarantie spielt im Verhältnis von Verkäufer zu Käufer keine Rolle, es sei denn, der Verkäufer hätte Ansprüche aus so einer Garantie abgetreten.

Rein praktisch würde ich mir mit dem Käufer die Reparaturkosten teilen, zumal der Kaufpreis nicht ganz unerheblich gewesen sein dürfte. Verpflichtung hin oder her.

LarsVegas
2013-02-07, 14:14:54
Unabhängig vom konkreten Fall lernen wir hoffentlich alle daraus, dass man sich sowohl den einwandfreien Zustand/Funktion und Erhalt der Ware (Verkäufer) als auch den Erhalt des Geldes (Käufer) -schriftlich- quittieren läßt. Das gilt auch für etwaige Nebenleistungen wie Garantieausschlüsse, -versprechen etc. Wäre es so gelaufen, gäbe es jetzt nichts zu diskutieren. Immerhin wurde es ja geprüft, aber der Nachweis ist nicht möglich.

Ein empfindliches elektronisches Gerät ohne Quittung zu verkaufen ist unverantwortlich riskant, genau weil solche Situationen entstehen können und der Wert meist nicht unerheblich ist.

Konkret kann man wie bereits gesagt nur entweder ignorieren oder drauf eingehen, je nachdem was weniger Aufwand/Ärger für einen persönlich ist.

Weyoun
2013-02-07, 14:17:41
Auch von mir keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung:
Ich würde folgende Sachen in Betracht ziehen und dann zu einer Entscheidung kommen:
a) Evtl. erfolgende negative Ebaybewertung
b) Aufwand beim Schreiben (Rechnung = 30 Euro, dein Stundenlohn z. B. 10 Euro.) Lohnt es sich für dich, für 30 Euro den Suppenkasper zu spielen? Wenn nein, zahls und Ruhe ist. Wenn nicht, sitz es aus, mit allem was dazugehört, d. h. negative Gefühle angesichts von Klagedrohungen etc.
c) Verkaufsertrag: Hast du das ding für 400 Euro verkauft, so sind 30 euro nur ein kleiner Betrag. War der Verkaufspreis nur bei 100 Euro, dann sind 30 Euro nicht gerade lustig wenn man mittelloser Student ist. Da lohnt sichs vielleicht darum zu kämpfen.

PS: Falls du dich entscheidest das zu zahlen, dann würde ich ausdrücklich noch dazuschreiben, dass dies aufgrund von Kulanz geschieht und du deine Ruhe haben willst und dies NICHT als Schuldeingeständnis zu werten ist (sonst kommen später noch weitere Forderungen und das Gericht denkt sich: Du hast es schon beim ersten Mal gezahlt, also war wohl definintiv mit dem Ding etwas nicht in Ordnung, es ist nun wahrscheinlich, dass auch andere Sachen mit dem Ding erst Recht nicht in Ordnung sind).

Naja, wie gesagt, nur meine Meinung. Keine Rechtsberatung.

Rinc3wind
2013-02-07, 14:30:55
Danke Euch allen für die Meinung.

Ich gehe davon aus, dass sicherlich noch was kommen wird, da er mir die gleiche SMS, die er gestern schon an mich geschickt hat, heute nochmal versendet hat, aber ich werde das erstmal aussitzen und hoffe, dass nicht der polnische Schlägertrupp vorbei kommt :/

sun-man
2013-02-07, 15:15:11
Tschuldige? Aber wie kann man denn so.....dusselig....sein Mails und Co über etwas derartig wichtiges zu löschen? Bei Google und Co gibts Gigabyteweise IMAP Speicherplatz.

Bestenfalls schreib Apple an - denen wirst Du zumindest noch bekannt sein udn bitte Sie Dir zu bestätigen das Du das Ding von denen neue bekommen hast.