PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Widerrufsrecht bei Internet bestellung?!11


sid412
2013-02-07, 12:45:16
Moinsen,

wollte gerade bei http://headlineconcerts.de/ Tickets bestellen, doch dort steht in den AGBs bei bestellung:


5. Widerrufs- bzw. Rückgaberecht

Nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für Eintrittskarten für über den Online-Shop unter der Domain „headlineconcerts.de“ aufgeführte Konzertveranstaltungen nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten durch den Besteller ist damit unmittelbar mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch HEADLINE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Ist doch ne Internet bestellung und somit gelten die 14 Tage Widerrufsrecht doch oder?

maximum
2013-02-07, 12:48:47
Die 14 Tage sind dazu da die Ware zu testen und den Käufer somit zum Ladenverkauf gleichzustellen. Konzerttickets kann man nicht testen.

Der zitierte Punkt ist korrekt.

Ash-Zayr
2013-02-07, 12:48:48
Konzerttickets sind seit ehe und je nicht rückgabefähig...nicht mal welche, die du direkt bei einer Konzertkasse kaufst.

sid412
2013-02-07, 12:49:41
Okay ^^

war mir neu ... man kann ja nun nicht aaaaaaalllllless wissen ^^

kiX
2013-02-07, 13:04:20
Man kann aaaaaaaaabbbbeeeeeeer mal nachdenken und sich fraaaaaaaaaagen, was ein 14tägiges Rückgaberecht für Konzertkarten bedeeeeeuuuuuuutet ^^ !?11

sid412
2013-02-07, 13:06:38
später xD

Bin hier so unter Zeitdruck, dass ich mal eben schnell lieber im Forum nachfrage ^^

sun-man
2013-02-07, 15:20:01
Einzelanfertigungen sind z.B. auch nicht davon betroffen. Baue ich also Grafikkarten mit spez. Gravur um sind die ausgeschlossen. War zumindest mal so.

Iceman346
2013-02-07, 15:22:11
Das ist immer noch so. Speziell für Kunden angefertigte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Dafür muss das Zeug aber wirklich irgendwie Dinge beinhalten, die extra angefertigt sind. Ein zusammengebauter PC aus Standardkomponenten fällt da nicht drunter.

sid412
2013-02-07, 15:24:44
Das mit dem persönlichen Dingen die extra angefertigt wurden ist in meinem Gehirn iwann mal eingetrichtert worden.

Auf den Tickets steht aber nicht mein Name ^^

/Ironie off/ ^^

wie dem auch sei .. gekauft ^^

cartman5214
2013-02-07, 20:40:38
Ich finde es faszinierend, da zitiert der Anbieter eindeutig ein Gesetz und trotzdem wird es angezweifelt. Und statt mal den eindeutigen Gesetzestext nochmal gegenzulesen wird lieber hier gefragt...

Tomi
2013-02-08, 07:43:12
Es gibt aber unterschiedliche Urteile und da gehts um die Zwischenhändler. Konzertkassen sind auch nur Zwischenhändler und nicht Veranstalter der Konzerte. Die können auf jeden Fall das Widerrufsrecht ausschließen, denn sie planen. Zwischenhändler dagegen sind Spekulanten, die noch eigene Gebühren auf die Karten draufschlagen (das ist aber ein ganz anderes Thema) und da gilt das grundsätzlich nicht automatisch. Veranstalter sind die großen Konzertagenturen. Und so gibt es auch Urteile die besagen, dass Zwischenhändler ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Aber eben auch Urteile, die das verneinen. Kommt halt drauf an, welchen Richter man erwischt.