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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ bringt mich zur Weißglut


Surtalnar
2013-02-08, 15:42:28
Die GEZ bringt mich noch zur Weißglut...ich habe jetzt schon den 5. Brief in diesem Jahr bekommen und werde jetzt noch weiter um mein Recht kämpfen müssen...

So fing es an:
Ich habe Anfang Januar 2013 mir so einen ausgefüllten Vordruck per Internet heruntergeladen und diesen dann ausgedruckt. Ich beziehe Bafög und das habe ich auch angegeben. Dazu habe wie gewünscht meine Bafög-Befreiungserklärung zu dem Vordruck mit in den Brief gelegt und diesen dann abgeschickt.

Nach zwei Wochen kam ich dann zwei Briefe auf einmal, in dem einen war eine Rechnung das ich so und so viel bezahlen sollte (obwohl ich doch eigentlich befreit bin). In dem anderen Brief stand drin, dass ich einen Antrag auf Befreiung gestellt habe, der aber nur mit Unterschrift gültig ist. Darunter war ein Unterschriftsfeld, wo ich unterschreiben soll.

Nun...das Ding war aber das auf dem Vordruck den man sich runterladen kann keine Unterschrift vorgesehen war. Und warum zum Teufel wurde ich dann ohne Unterschrift angemeldet? Ich meine wenn die Befreiung ohne Unterschrift nicht gültig ist, warum ist dann die Anmeldung ohne Unterschrift gültig? (Beides ist auf dem gleichen Zettel) Was ist das für eine Faillogik von diesem Staat im Staat? (Ich gehe davon also das jeder bei der GEZ einen fremden Haushalt anmelden kann, und das aus Spaß, ohne das eine Unterschrift gültig ist)

Ich habe dann einfach unterschrieben und abgesendet. (das war Mitte Januar, Gott sei Dank hatte ich noch einen letzten GEZ-Briefkuvert rumliegen, der ohne Briefmarke gültig ist)

Ende Januar bekam ich dann nochmal eine Rechnung das ich 45€ oder so überweisen soll...OBWOHL ICH DOCH BEFREIT bin.

So...und heute NOCH EIN Brief: Das ich nun befreit werde! Aber dann habe ich genauer in den Brief geschaut und da steht : Die Befreiung gilt von Februar bis Juli 2013, und ich soll nun noch den Betrag von Januar (ca. 18€) nachzahlen. Dabei stand doch auf der Original-BEFREIUNG vom Amt für Ausbildung das ich von August 2012 - Juli 2013 befreit bin. Warum will mir diese scheiß GEZ nun andrehen das ich erst ab Februar befreit bin? Schlampen diese Mitarbeiter so sehr oder was, oder wollen sie die Leute einfach nur dreist ausnutzen?

Nun habe ich laut dem Brief 1 Monat Zeit Widerspruch einzulegen, was für mich wieder Stress heißt...Ich muss einen dummen Brief schreiben, und GEZ-Briefkuverts habe ich nun auch nicht...bezahlen sie mir eigentlich die Briefmarken, Kuverts, Druck- und Papierkosten?

Dieses Unternehmen bzw. Staat im Staat kotzt mich langsam so etwas von an, mit dreisten Methoden wird versucht noch mehr Geld einzunehmen. Alle Briefe die ich von denen bekomme, müssen ja schön in Hochglanz und Farbe gedruckt sein. Man muss nichts an die GEZ bezahlen, wenn man Bafög bezieht? Von wegen! Man hat am Ende nur mehr Stress dadurch.

Morale
2013-02-08, 15:45:33
Also im JANUAR an eine BEHÖRDE was zu schicken damit diese im SELBEN Monat was macht-> Fail
Hättest das Ding im November losschicken sollen. Im Endeffekt hast du zuspät dich drum gekümmert.
So ist das ganz nüchtern betrachtet eben, auch wenn ich dich verstehen kann ;)

Surtalnar
2013-02-08, 15:53:00
Also im JANUAR an eine BEHÖRDE was zu schicken damit diese im SELBEN Monat was macht-> Fail
Hättest das Ding im November losschicken sollen. Im Endeffekt hast du zuspät dich drum gekümmert.
So ist das ganz nüchtern betrachtet eben, auch wenn ich dich verstehen kann ;)
Dann müsste die Anmeldung aber auch erst ab 1. Februar gültig sein, denn beides stand auf dem gleichen Zettel. Und ich habe mich da freiwillig angemeldet, da ich von denen bzgl. der neuen Rundfunkgebühr noch nicht angeschrieben wurde. Ich gebe zu, es war eindeutig ein Fehler sich freiwillig bei der GEZ anzumelden. GEZ ist keine Behörde.

Und in diesem Fall kann das gar nicht zutreffen, denn Bafög-Bescheide bekommt man immer erst später als der Bedarfszeitraum beginnt.

Wenn ich diesen Mai/Juni den neuen Bafög-Antrag für 2013/2014 stellen werde, werde ich ihn erst im September genehmigt bekommen, obwohl der Bedarfszeitraum bereits ab August beginnt. Das heißt, ich kann erst ab frühestens September meine Befreiung zur GEZ schicken, obwohl sie schon ab August beginnt. Ich sehe schon das wird dieses Jahr wieder ein Spaß mit der GEZ.

Morale
2013-02-08, 15:57:35
Die GEZ sieht da so: Aha Posteingang mitte Januar -> Suartalnar hat ÖR geguckt, aha befreit, ok ab Februar dann.

Früher wars ja auch so wenn ich meinen TV im Januar verkauft habe denen aber erst im Juni geschrieben habe->Pech.

Im Endeffekt hast du recht, natürlich aber so sehen die *** das nicht.

Der Sandmann
2013-02-08, 15:58:50
Na da haben die ja gut in ihre trickkiste gegriffen.

Mit deinem ersten ab geschicktem haben die dich nur angemeldet. Das gilt dann für Januar.

Mit deinem 2. Befreiungsschreiben haben sie dich dann ab Februar befreit da es laut GEZ regeln eine nachtraegliche Befreiung nicht gibt. Also wird der nächste Monat genommen.

Die lassen echt nichts aus. Wenn dir dein Seelenfrieden etwas wert ist Zahl die 18€.

Surtalnar
2013-02-08, 16:24:52
Die GEZ sieht da so: Aha Posteingang mitte Januar -> Suartalnar hat ÖR geguckt, aha befreit, ok ab Februar dann.
Naja ÖR geguckt ist eine gute Sache...ich habe weder einen Fernseher noch ein Radio. Jaja, ich weiß das es jetzt auch für PCs gilt, aber schauen tu ich's trotzdem nicht.
Mit deinem 2. Befreiungsschreiben haben sie dich dann ab Februar befreit da es laut GEZ regeln eine nachtraegliche Befreiung nicht gibt. Also wird der nächste Monat genommen.
Ich habe mich jetzt mal genauer informiert, wenn ich Widerspruch einlege, muss die GEZ MIR nachweisen, warum sie für den Januar Gebühren an meinen Haushalt entrichten will. (Habe ich hier gefunden: http://board.gulli.com/thread/763110-widerspruch-gegen-gebuehrenbescheid-gez/) Und da hat die GEZ schlechte Karten, da ich den Antrag auf Befreiung ab dem 1. Januar geltend gestellt habe und die Befreiung bei mir sogar ab August 2012 gilt.

Die lassen echt nichts aus. Wenn dir dein Seelenfrieden etwas wert ist Zahl die 18€.
Dafür habe ich echt nicht das Geld. Das Bafög wurde trotz Inflation seit über 2 Jahren nicht mehr erhöht und für die nächsten Jahre sind auch keine Erhöhungen mehr geplant. Dabei stiegt dieses Jahr meine Miete um 10€, die Energiekosten werden mächtig steigen und die Ticketkosten für den Nah- und Fernverkehr sind bereits vor kurzem um einiges angestiegen. Rente und Hartz IV werden jährlich erhöht - Hartz IV allein dieses Jahr bereits um 8€ und die Rente um 1-3%. Aber die Studenten/Bafög-Empfänger bleiben auf der Strecke - die sind wie es aussieht nichts wert.

Schlupp
2013-02-08, 16:28:03
Ich habe einfach angerufen, nachdem ich mich bereits abgemeldet hatte aber trotzdem hätte zahlen sollen.
Das Ganze wurde dann kurz innerhalb von 5min am Telefon gemacht.

Surtalnar
2013-02-08, 16:36:50
Ich habe einfach angerufen, nachdem ich mich bereits abgemeldet hatte aber trotzdem hätte zahlen sollen.
Das Ganze wurde dann kurz innerhalb von 5min am Telefon gemacht.
Das ist eine sehr gute Idee. Das werde ich auch am Montag versuchen, bevor ich einen Brief schreiben werde. Fakt ist aber, dass ich lieber die Kosten für den Brief zahlen werde, als die GEZ-Gebühr zu überweisen.

Nur in diesem Land gibt es Fehlkonstrukte wie Praxisgebühr, GEZ und GEMA. Echt schimm, wenn man seine Umgebung und Leute mag, aber in einem überwuchertem politischen System lebt. Wer für die GEZ zahlt, bezahlt hauptsächlich einen aufgeblähten Beamtenapparat, Leute wie Gottschalk und Cindy aus Marzahn, die sich dann teure Villen kaufen und überflüssige Rundfunkanstalten wie die Rundfunkanstalten von Bremen sowie des Saarlandes, die gerade zu nur von Ineffizienz strotzen, dazu kommen Milliardengebühren für Fußballspiele und andere "Special Guests". Der ÖR trägt über 100 Fernsehsender und tausende Radiosender. Eigentlich würde ein einziger ÖR-Fernsehsender für ganz Deutschland und für jedes Bundesland jeweils ein Radiosender ausreichen, um die Werte des Grundgesetzes zu vermitteln - was ja eigentlich der Sinn des ÖR ist.

Siggi
2013-02-08, 17:49:11
Bei der GEZ kannste n Vorantrag zur Befreiung stellen und den Bafög-Antrag nachreichen(Da reicht auch schon ein: Hey leute ich krieg im August Bafög befreit mich bitte schonmal-> sprich ein formloser Antrag). Hast nach der Bewilligung des Vorantrages ca. 4 Monate Zeit um den echten Bescheid nachzureichen. Also für den nächsten Antrag, in diesem Falle hattest du dich ja erst angemeldet, um dich dann praktisch in einem Zug befreien zu lassen.

FireFrog
2013-02-08, 20:57:37
Die Befreien dich erst, wenn die Befreiung von denen bewilligt wurde und nicht ab wann du an sich befreit wärst.

Das lustige ist die Befreiung zählt an sich immer erst für den nächsten Monat, also musst du dich im Januar befreien lassen ab Februar und dann erst ab Februar anmelden oO

Das soll einer mal verstehen so musst du normal immer mindestens einen Monat zahlen und das mit der fehlenden Unterschrift hatte ich auch.

Höhnangst
2013-02-09, 19:07:01
Petition: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-keine-zwangsfinanzierung-von-medienkonzernen)

Surtalnar
2013-02-10, 12:46:13
Petition: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-keine-zwangsfinanzierung-von-medienkonzernen)
Ich hab's mal unterschrieben, denke aber nicht das es etwas bringt. Denn offizielle Petitionen an den Bundestag müssen auf dieser Seite gestellt werden: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html

drmaniac
2013-02-11, 09:47:39
Frage

1.
wo auf der GEZ Seite findet man den Antrag wegen der Befreiung aufgrund Bafög?

2.
gibts auch ein Bafög Dokument, dass das Bafög Amt ausstellen muss dazu?

:)

Rockhount
2013-02-11, 10:19:22
Frage

1.
wo auf der GEZ Seite findet man den Antrag wegen der Befreiung aufgrund Bafög?

2.
gibts auch ein Bafög Dokument, dass das Bafög Amt ausstellen muss dazu?

:)
zu 1. https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

ganz einfach über die Seitensuche zu finden :rolleyes:

zu 2. Am Bewilligungsbescheid sollte normalerweise ein entsprechender Wisch für die GEZ dabei sein.

Siggi
2013-02-11, 10:53:27
zu 2. Am Bewilligungsbescheid sollte normalerweise ein entsprechender Wisch für die GEZ dabei sein.

Und wenn nicht dann den/die Bearbeiter/in anschreiben/anrufen, sowas schicken die ohne weiteres zu, wenn du ne Bewilligung hast.

Piffan
2013-02-11, 12:34:29
Ich würde mal locker bleiben. Du bist befreit, gesetzlich verbrieft, und das seit August. Also ist ein Bescheid, der dieses Bescheid ignoriert, hinfällig. Du bist ja nicht nachträglich befreit, und schon gar nicht liegt es im Bereich der GEZ, eine Befreiung auszusprechen. Du bist seit August befreit und basta, der aktuelle Bescheid ist ungültig. Egal was für einen Hirnfick sich die Bearbeiter da auch ausdenken mögen. Dort anrufen, die Sache klarstellen, nämlich dass du bereits über eine gültige Befreiung seit August verfügst. Alles klar?

Eine derart schäbige Praxis kannst und wirst du nicht bezahlen.....aber um Fristen zu wahren, sofort schriftlichen Widerspruch einlegen.

Da sieht man es mal wieder: Wenn du nicht gerufen wirst, gehe nicht zum Fürst. Hättest einfach abwarten sollen.....

Black-Scorpion
2013-02-11, 21:44:28
Ich würde mal locker bleiben. Du bist befreit, gesetzlich verbrieft, und das seit August. Also ist ein Bescheid, der dieses Bescheid ignoriert, hinfällig. Du bist ja nicht nachträglich befreit, und schon gar nicht liegt es im Bereich der GEZ, eine Befreiung auszusprechen. Du bist seit August befreit und basta, der aktuelle Bescheid ist ungültig. Egal was für einen Hirnfick sich die Bearbeiter da auch ausdenken mögen. Dort anrufen, die Sache klarstellen, nämlich dass du bereits über eine gültige Befreiung seit August verfügst. Alles klar?
Sorry aber du erzählst Blödsinn. Du bist erst befreit wenn dir der Verein es schriftlich mitteilt. Und das machen sie erst wenn sie von der Befreiung Kenntnis erlangen. Also ab dem Tag wo sie den Wisch auf dem Tisch haben. Ab wann du laut Wisch befreit bist und ab wann du wirklich befreit bist sind zweierlei Sachen. Du kannst den Wisch auch wochenlang zu Hause im Schrank haben. Alles kein Problem. Nur bist du für die zeit eben nicht befreit. Rückwirkend geht es mal gar nicht.

w0mbat
2013-02-11, 21:56:53
Er kann aber nichts dafür, wenn die den Wisch haben, aber nicht verarbeiten.

piefke
2013-03-06, 18:21:30
Die GEZ sieht da so: Aha Posteingang mitte Januar -> Suartalnar hat ÖR geguckt, aha befreit, ok ab Februar dann.


Habe heute "rückwirkend" Befreiung ab Januar erhalten, Eingang (des unterschriebenen Antrags ;D) dort war 31. Januar, anscheined sind die bei der Einführung im Moment kulant.