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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Saturn-Markt will Ausweiskopie anfertigen


Cyv
2013-02-22, 17:28:13
Hallo,

ich habe bei Saturn-Online etwas bestellt und in die Filiale liefern lassen.
Per Personalausweis soll ich mich ausweisen um die Ware abzuholen. Im Markt will man aber eine Kopie meines Ausweises anfertigen. Damit bin ich nicht einverstanden, es darf und kann nicht einfach jeder meinen Personalausweis (alt) kopieren. Ohne Kopie will man mir die bezahlte Ware (Kreditkarte) nicht aushändigen.

Wie seht ihr das?
Ich denke darüber nach die Polizei zu rufen wegen Unterschlagung, denn meiner Meinung nach habe ich einen gültigen Kaufvertrag. Ware ist schließlich da und bezahlt.

Hab ich Anspruch auf meine Ware auch ohne einer Kopie des Ausweises zuzustimmen?

Lowkey
2013-02-22, 17:31:51
Es ist aber nicht zufällig Ware ab FSK18?

Zweimalposter
2013-02-22, 17:32:37
Die wollen sich halt schützen und beim nächsten Einkauf Zeit sparen.

Aber üblich ist das sicher nicht.

Hayab
2013-02-22, 17:34:54
Die Ware stehen lassen und wo anders bestellen. Geld zurueck auf das Konto verlangen oder Bank stornierung der Ueberweisung fordern, wenn noch nicht zu viel zeit von der Abbuchung vergangen ist.
Spielechen mit der Polizei wuerde ich nicht machen, obwohl du in Recht bist.

Sich Auszuweisen muss einfach ausreichen, dazu ist der Ausweis da.

Cyv
2013-02-22, 17:40:34
Tja, leider akzeptiert der Marktleiter das nicht. Ich habe die Vorlage des Ausweises sowie eine Unterschrift angeboten, damit seine Mitarbeiter mich als Kunden verifizieren können. Das wird aber nicht akzeptiert.

Ich komme nunmal gerne zu meinem Recht

Hayab
2013-02-22, 17:45:20
http://www.activemind.de/personalausweis-kopieren-verboten/Dann fordere eine Bestätigung dass dein Ausweis kopiert wurde, ohne dass dies bei der Bestellung AGB ausdruecklich aufgefuehrt wurde.
Das wird er sicher auch nicht machen.:D

bleipumpe
2013-02-22, 17:47:07
Saturn hat trotz gegenteiliger Information auf deren Homepage sehr interessante Ansichten, was Datenschutz & Kundenfreundlichkeit angeht. Mussten wir leider auch auf die harte Tour lernen. Im Endefeckt haben wir die Kröte geschluckt und im Anschluss eine entsprechende Aufforderung zur Datenlöschung plus Beschwerde an die Zentrale geschickt. Immerhin kam ein Rückruf, wo genauere Detailsd erfragt wurden. Das Gutscheinangebot haben wir konsequenter Weise abgelehnt und auf unseren Forderungen bestanden. Der entsprechende Mitarbeiter ist aber noch in der Filiale und auch sonst wird nicht viel passiert sein. Lehrgeld und konsequente Warnung über deren Praktiken bleiben da nur.

Hayab
2013-02-22, 17:56:14
Schreib ein Wisch mit paar Zeilen und dass Saturn erlaubt ist nach PAuswG §14 deine Personalbezogenen Daten zu erheben. Lass das Teil unterschreiben.

Heelix01
2013-02-22, 18:28:23
Da mit CC gezahlt einfach Belastung stornieren und fertig, wenn deine Bank einen Grund will: Ware nicht geliefert.

Ausweis vorzeigen ist ja ok, Kopie ist aber mal nicht notwendig!

derpinguin
2013-02-22, 18:29:52
Da mit CC gezahlt einfach Belastung stornieren und fertig, wenn deine Bank einen Grund will: Ware nicht geliefert.

Ausweis vorzeigen ist ja ok, Kopie ist aber mal nicht notwendig!
Genau das würde ich auch machen.

ALTAY
2013-02-22, 20:06:48
Der Markt muss sich gegen Kreditkartenbetrüger absichern, d.h. Saturn muss im Problemfall einen Beweis gegenüber der Kreditkartengesellschaft haben, dass die Person verifiziert wurde und das geht im Bedarfsfall nur durch Vorlage der Ausweiskopie.

Wem das nicht passt, soll halt per Banküberweisung zahlen - Wie sich hier manche auch aufführen......

derpinguin
2013-02-22, 20:11:38
Und wie sichert sich Amazon gegen KK Betrüger ab? Und jede andere KK annehmende Stelle? Das ist doch Blödsinn.

ALTAY
2013-02-22, 22:24:09
Und wie sichert sich Amazon gegen KK Betrüger ab? Und jede andere KK annehmende Stelle? Das ist doch Blödsinn.

Bei Amazon hast du aber eine Lieferanschrift, bei Selbstabholung in einer Filiale wird das unmöglich den vermeintlichen Kartenbetrüger zu ermitteln.
Tankstellen & Co. verlangen in der Regel bei KKs den Ausweis, bloß sind das häufig kleinere Rechnungsbeträge und wäre logistisch nicht machbar.
Man sollte sich auch mal in die Lage von Saturn versetzen, die gehen einfach auf Nummer sicher.

Cyv
2013-02-22, 22:38:55
Bei Amazon hast du aber eine Lieferanschrift, bei Selbstabholung in einer Filiale wird das unmöglich den vermeintlichen Kartenbetrüger zu ermitteln.
Tankstellen & Co. verlangen in der Regel bei KKs den Ausweis, bloß sind das häufig kleinere Rechnungsbeträge und wäre logistisch nicht machbar.
Man sollte sich auch mal in die Lage von Saturn versetzen, die gehen einfach auf Nummer sicher.

Auch Tankstellen handeln dann gegen das Gesetz, wenn sie Kopien anfertigen. Gegen eine Vorlage des Ausweises habe ich nichts, aber gegen das Kopieren und Digitalisieren meiner Daten habe ich was...
Eine kurze Recherche hat ergeben, dass die Anfertigung einer Ausweiskopie definitiv gesetzeswidrig und somit illegal ist.

Personalausweisgesetz:

Abschnitt 3
Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
- Seite 8 von 16 -
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
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Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.

§ 18 Elektronischer Identitätsnachweis
- Seite 9 von 16 -
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(1) Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Abweichend von Satz 1 ist der elektronische Identitätsnachweis ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 3a Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des § 87a Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung oder des § 36a Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch nicht vorliegen.
(2) Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises. Dabei sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffen, die insbesondere die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze sind Verschlüsselungsverfahren anzuwenden. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises durch eine andere Person als den Personalausweisinhaber ist unzulässig.
(3) Das Sperrmerkmal und die Angabe, ob der Personalausweis gültig ist, sind zur Überprüfung, ob ein gesperrter oder abgelaufener Personalausweis vorliegt, immer zu übermitteln. Folgende weitere Daten können übermittelt werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Tag der Geburt,
5. Ort der Geburt,
6. Anschrift,
7. Dokumentenart,
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
9. Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht, und
12. Ordensname, Künstlername.
(4) Die Daten werden nur übermittelt, wenn der Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat an den Personalausweisinhaber übermittelt und dieser in der Folge seine Geheimnummer eingibt. Vor Eingabe der Geheimnummer durch den Personalausweisinhaber müssen insbesondere die folgenden Angaben aus dem Berechtigungszertifikat zur Anzeige übermittelt werden:
1. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Diensteanbieters,
2. Kategorien der zu übermittelnden Daten nach Absatz 3 Satz 2,
3. Zweck der Übermittlung,
4. Hinweis auf die für den Diensteanbieter zuständigen Stellen, die die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz kontrollieren,
5. letzter Tag der Gültigkeitsdauer des Berechtigungszertifikats.
(5) Die Übermittlung ist auf die im Berechtigungszertifikat genannten Datenkategorien beschränkt. Der Personalausweisinhaber kann die Übermittlung auch dieser Datenkategorien im Einzelfall ausschließen.
§ 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
(1) Die Speicherung eines Sperrmerkmals ist ausschließlich zulässig
1. für abhandengekommene Personalausweise in der Sperrliste nach § 10 Abs. 4 Satz 1 oder
2. vorübergehend beim Diensteanbieter zur Prüfung, ob der Personalausweis in den Sperrlisten nach § 10 Abs. 4 Satz 1 aufgeführt ist; die Daten sind nach der Prüfung unverzüglich zu löschen. Zur Ermöglichung auch wiederholter Prüfungen, ob der Personalausweis in den Sperrlisten nach § 10 Absatz 4 Satz 1 aufgeführt ist, erfolgt bei einem Diensteanbieter, der eine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz, dem Signaturgesetz
- Seite 10 von 16 -
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oder dem Telekommunikationsgesetz durchführt, abweichend hiervon die Löschung eines gespeicherten Sperrmerkmals erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche ab dem Speicherbeginn.
(2) Eine Speicherung des Sperrkennworts ist ausschließlich im Personalausweisregister nach § 23 Abs. 3 Nr. 12 zulässig.
(3) Eine zentrale, alle Sperrkennwörter oder alle Sperrmerkmale umfassende Speicherung ist unzulässig.
(4) Daten, die im Rahmen der Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises aus technischen Gründen oder zum Abgleich mit der Sperrliste an den Diensteanbieter übermittelt werden, dürfen nur für den Zeitraum der Übermittlung gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten nach § 18 Abs. 3 Satz 2 bleibt hiervon unberührt.
§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
(2) Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
(3) Die Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale dürfen nicht so verwendet werden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist. Dies gilt nicht für den Abgleich von Sperrmerkmalen durch Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung, ob ein elektronischer Identitätsnachweis gesperrt ist.

§18 (3) Hier ist die Personalausweisnummer nicht aufgeführt, daher darf der Ausweis nicht kopiert werden oder entsprechende Stelle müssen geschwärzt werden.

§18 (4) Die Daten werden nur übermittelt, wenn der Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat an den Personalausweisinhaber übermittelt
Ich glaube kaum, dass Saturn ein solches Berechtigungszertifikat vorlegen kann.
Somit wäre das Ganze Unterschlagung und man könnte im Prinzip sogar die Polizei rufen...



Übrigens habe ich meine Ware erhalten. Zuerst wollte man mir den Personalausweis aus der Hand nehmen, diesen habe ich festgehalten und darauf verwiesen, dass in der Email nur steht, dass er vorgezeigt werden muss. Der Mitarbeiter meinte dann, dass es online in den AGB's stehen würde, dass eine Kopie angefertigt wird. Eine dreiste Lüge, das steht so in keinerlei AGB des Saturn-Online-Shops. Daraufhin meinte er, dass er mir dann die Ware nicht aushändigen kann. Die Worte "gegen das Gesetz" und "Unterschlagung"ließen den Mitarbeiter zum Hörer greifen und der Marktleiter wurde kontaktiert. Dieser hatte diesmal wohl leider keine Lust mit mir zu diskutieren und veranlasste die Herausgabe der Wahre OHNE Ausweiskopie. Dennoch werde ich Saturn-Online nochmal anschreiben und den Vorfall schildern, ich will nicht wissen, wieviele Personalausweise dort täglich kopiert werden...

Skorpion
2013-02-22, 22:40:12
Bei Amazon hast du aber eine Lieferanschrift, bei Selbstabholung in einer Filiale wird das unmöglich den vermeintlichen Kartenbetrüger zu ermitteln.
Tankstellen & Co. verlangen in der Regel bei KKs den Ausweis, bloß sind das häufig kleinere Rechnungsbeträge und wäre logistisch nicht machbar.
Man sollte sich auch mal in die Lage von Saturn versetzen, die gehen einfach auf Nummer sicher.
Danke das es noch leute gibt die auch mal nachdenken.

Man sieht ja was draußen an Betrügern und Dieben rumläuft die sich jeden Cent erschnorren wollen und grad bei Kreditkarten wird da viel geschmummelt

Wolfram
2013-02-22, 22:49:05
Übrigens habe ich meine Ware erhalten. Zuerst wollte man mir den Personalausweis aus der Hand nehmen, diesen habe ich festgehalten und darauf verwiesen, dass in der Email nur steht, dass er vorgezeigt werden muss. Der Mitarbeiter meinte dann, dass es online in den AGB's stehen würde, dass eine Kopie angefertigt wird. Eine dreiste Lüge, das steht so in keinerlei AGB des Saturn-Online-Shops. Daraufhin meinte er, dass er mir dann die Ware nicht aushändigen kann. Die Worte "gegen das Gesetz" und "Unterschlagung"ließen den Mitarbeiter zum Hörer greifen und der Marktleiter wurde kontaktiert. Dieser hatte diesmal wohl leider keine Lust mit mir zu diskutieren und veranlasste die Herausgabe der Wahre OHNE Ausweiskopie. Dennoch werde ich Saturn-Online nochmal anschreiben und den Vorfall schildern, ich will nicht wissen, wieviele Personalausweise dort täglich kopiert werden...

In AGB dürfen keine überraschenden Klauseln stehen, also nichts, was unüblich ist. Wäre also so oder so rechtswidrig.

Ich würde das vielleicht auch mal dem Kreditkartenunternehmen mitteilen, die haben a) Marktmacht und b) ein vitales Interesse daran, daß ihre Karten problemlos eingesetzt werde können. Die Verbraucherzentrale würde sich auch freuen. Und die Lokalzeitung... ;)

Spasstiger
2013-02-22, 22:52:32
Man sieht ja was draußen an Betrügern und Dieben rumläuft die sich jeden Cent erschnorren wollen und grad bei Kreditkarten wird da viel geschmummelt
Das rechtfertigt noch lange kein rechtswidriges Geschäftsgebahren. Ausweis vorzeigen muss reichen.

Cyv
2013-02-22, 23:03:06
In AGB dürfen keine überraschenden Klauseln stehen, also nichts, was unüblich ist. Wäre also so oder so rechtswidrig.

Ich würde das vielleicht auch mal dem Kreditkartenunternehmen mitteilen, die haben a) Marktmacht und b) ein vitales Interesse daran, daß ihre Karten problemlos eingesetzt werde können. Die Verbraucherzentrale würde sich auch freuen. Und die Lokalzeitung... ;)
Ich bin mir nicht sicher, ob dies nur bei Kreditkartenzahlungen so ist. Bei meinem letzten Besuch klang der Marktleiter so, dass dies gemacht würde um später nachzuweisen, dass ich es wirklich war, der die Ware abgeholt hat. Unsinn, aber der schmierige Typ im Nylon-Anzug war nicht zu überzeugen.

Hayab
2013-02-22, 23:35:43
Die Frage ist. Was bringt den Saturn eine rechtswidrige Ausweiskopie, wenn es hart auf hart kommt.
Falls einer so viel kriminelle Energie bringt und KK Daten sowie ein Ausweis faelschen kann, ist die ganze Verkaufstransaktion nichts wert, weil unsicher.
Da macht eine SW kopie des Ausweises auf dem Kopiergeraet auch nicht mehr viel aus.

Naja. nur bares ist wahres.
Entweder durch Nachnahme bestellen oder bei Abholung Zahlen. Da kann man auch Max Mustermann heissen, solange die Kohle stimmt ist der Verkaeufer auch gluecklich.

Cyv
2013-02-22, 23:45:01
Die Frage ist. Was bringt den Saturn eine rechtswidrige Ausweiskopie, wenn es hart auf hart kommt.
Falls einer so viel kriminelle Energie bringt und KK Daten sowie ein Ausweis faelschen kann, ist die ganze Verkaufstransaktion nichts wert, weil unsicher.
Da macht eine SW kopie des Ausweises auf dem Kopiergeraet auch nicht mehr viel aus.

Naja. nur bares ist wahres.
Entweder durch Nachnahme bestellen oder bei Abholung Zahlen. Da kann man auch Max Mustermann heissen, solange die Kohle stimmt ist der Verkaeufer auch gluecklich.
Sehe ich gar nicht ein. Ich habe ein Kreditkarte und möchte deren Vorteile nutzen. Nur weil Saturn engstirnig und sehr fragwürdige Datenschutzbestimmungen hat, werde ich sicherlich nicht bar zahlen.
Ich kaufe dort zwar selten etwas, da der gesamte Laden einfach unsympatisch und unnötig ist. Selten gibt es dort in den Midnight-Deals aber das eine oder andere Schnäppchen. Ich werde es in Zukunft wieder drauf ankommen lassen. Zusätzlich bin ich auf die Stellungnahme des Online-Shops bzw. des Datenschutzbeauftragten sehr gespannt. Eine Selbstauskunft werde ich auch mal lostreten.

Chemiker
2013-02-23, 00:07:50
Diese Ausweiskopiererei nervt mich auch.

Cyv
2013-02-23, 00:15:05
Diese Ausweiskopiererei nervt mich auch.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pauswg/gesamt.pdf
Dann wehr dich!
Ausdrucken und §14 und §18-§20 vorlegen. Fertig. Verlang einfach das Berechtigungszertifikat aus §18 (4).
Hat er das nicht, darf er keine Kopie anfertigen. Gibt er die bezahlte Ware nicht raus ist es Unterschlagung. Da ich heute einen Zeugen dabei hatte, hätte ich in letzter Instanz die Polizei gerufen. Rechtlich haben Sie keine Grundlage die Ware einzubehalten. Wäre sicher lustig geworden...

Philipus II
2013-02-23, 00:57:20
Unterschlagung ist es nicht. Die Ware wurde noch nicht übereignet. Du könntest sie aber auf Lieferung verklagen.

Andi_669
2013-02-23, 02:36:03
Unterschlagung ist es nicht. Die Ware wurde noch nicht übereignet. Du könntest sie aber auf Lieferung verklagen.
Sicher? schließlich ist die Ware schon bezahlt.

bleipumpe
2013-02-23, 07:54:50
Danke das es noch leute gibt die auch mal nachdenken.

Man sieht ja was draußen an Betrügern und Dieben rumläuft die sich jeden Cent erschnorren wollen und grad bei Kreditkarten wird da viel geschmummelt
Das rechtfertigt aber kein entsprechendes Verhalten. Und wenn ein Händler Sorge um Geld und Ware hat, muss er eben sichere Verfahren anbieten und nicht auf fragwürdige Praktiken zurückgreifen.

Kladderadatsch
2013-02-23, 08:01:05
Und wenn ein Händler Sorge um Geld und Ware hat, muss er eben sichere Verfahren anbieten und nicht auf fragwürdige Praktiken zurückgreifen.
mit der praxis unterstellt der laden jedem kunden, ein potentieller betrüger zu sein (mit gestohlenem/gefälschten ausweis (darum gehst doch? also dem eigentlichen besitzer die kopie "seines" ausweises vorhalten zu können und bei betrug aus dem schneider zu sein)). das kann man als ehrrührig empfinden. ich handhabe das wie z.b. auch im immobilienmarkt (da gibts ja zur miete auch die ausweiskopiererei, mein favorit war die forderung meiner sozialversicherungsnummer): wer mir "so viel" vertrauen entgegen bringt, weckt bei mir zweifel an seiner eigenen vertrauenswürdigkeit und wird entsprechend ignoriert bzw. boykottiert.

boidzerg
2013-02-23, 08:41:47
Ähem...

Ich kann den Ärger zwar grundsätzlich verstehen, aber man kann auch aus jeder Mücke nen Elefanten machen, oder? Wer keine Probleme hat macht sich welche…sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein.

Stormtrooper
2013-02-23, 08:50:00
Ähem...

Ich kann den Ärger zwar grundsätzlich verstehen, aber man kann auch aus jeder Mücke nen Elefanten machen, oder? Wer keine Probleme hat macht sich welche…sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein.

Das kann man leider überall sagen und leider machen es zu viele.
Denn wo fängts an und wo hört es auf.
Wer weiß was Saturn mit den Ausweisen macht?
Datensätze verkaufen?

boidzerg
2013-02-23, 08:55:17
Das kann man leider überall sagen und leider machen es zu viele.
Denn wo fängts an und wo hört es auf.

Ja, sicher. Gebe dir absolut recht. Aber wegen dieser Nummer so ein Fass aufzumachen ist etwas unverhältnismäßig. Da wäre mir meine Zeit viel zu kostbar für mich über so etwas aufzuregen.

Wer weiß was Saturn mit den Ausweisen macht?
Datensätze verkaufen?

Kann ich kleines Licht mit leben...

Ich hatte letztens noch nen Typen vor mir an der Kasse (weis nicht mehr wo das war), der hat erst mal ein Affentheater gemacht, weil die Kassiererin nach seine Postleitzahl gefragt hat. Entweder ich sags oder ich sags nicht, hake das nach 5 Sekunden ab und fertig. Aber ich züchte mir wegen so nem Mist doch kein Magengeschwür…

Lowkey
2013-02-23, 09:06:22
Aufregen und empört sein macht Spass.

Saturn hat bei uns an manchen Tagen mehr Sicherheitspersonal als Kassierer.

Stormtrooper
2013-02-23, 11:11:22
Ich hatte letztens noch nen Typen vor mir an der Kasse (weis nicht mehr wo das war), der hat erst mal ein Affentheater gemacht, weil die Kassiererin nach seine Postleitzahl gefragt hat. Entweder ich sags oder ich sags nicht, hake das nach 5 Sekunden ab und fertig. Aber ich züchte mir wegen so nem Mist doch kein Magengeschwür…

Ja, das is lächerlich, erstens kannst mit der PLZ eh nichts anfangen und zweitens, wenns mich stört sag ich irgendeine. ;-)

Dr.Doom
2013-02-23, 11:27:04
Ja, das is lächerlich, erstens kannst mit der PLZ eh nichts anfangen und zweitens, wenns mich stört sag ich irgendeine. ;-)Die PLZ wird erfragt, um bei der Analyse des Einzugsgebiets des betreffenden Marktes zu helfen.

Black-Scorpion
2013-02-23, 12:07:24
Das kann man leider überall sagen und leider machen es zu viele.
Denn wo fängts an und wo hört es auf.
Wer weiß was Saturn mit den Ausweisen macht?
Datensätze verkaufen?
Du weißt schon das es keine Datensätze gibt die es nicht zu kaufen gibt.
Wer meint Saturn sammelt die Daten zum verkaufen hat echt nichts besseres zu tun. Die gibt es offiziell bei Händlern im 100.000er Pack billiger.

boidzerg
2013-02-23, 12:39:00
Du weißt schon das es keine Datensätze gibt die es nicht zu kaufen gibt.
Wer meint Saturn sammelt die Daten zum verkaufen hat echt nichts besseres zu tun. Die gibt es offiziell bei Händlern im 100.000er Pack billiger.

Eben, und deswegen ists doch unsinnig wegen einer Ausweiskopie so einen Zores zu machen...

Lowkey
2013-02-23, 12:50:54
Die Märkte haben angeblich das Problem, dass man mit der Begründung "Hat mein minderjähriger Sohn/Tochter gekauft" Sachen umtauschen kann. Der Trick ist eben, dass es keinen Beweis gibt, wer nun der Käufer ist. Klappt aber auch nur bei AB18 Ware.

Philipus II
2013-02-23, 12:55:37
Sicher? schließlich ist die Ware schon bezahlt.
Sicher. Abstraktionsprinzip.

mapkyc
2013-02-23, 14:49:16
Klappt aber auch nur bei AB18 Ware.
Sicher?
Media Markt möchte anscheinend für ALLE FSK/USK-gekennzeichneten Waren einen Ausweis sehen und die Ausweisnummer auf dem Kassenbon notieren, "um sich in Jugendschutzangelegenheiten abzusichern"...

Weß gar nicht, ob die das immernoch machen.

Wolfram
2013-02-23, 15:08:10
Sicher?
Media Markt möchte anscheinend für ALLE FSK/USK-gekennzeichneten Waren einen Ausweis sehen und die Ausweisnummer auf dem Kassenbon notieren, "um sich in Jugendschutzangelegenheiten abzusichern"...


Was? Das heißt, Du kannst da keine DVD ohne Ausweis kaufen...?:confused:

Der Sandmann
2013-02-23, 18:11:17
Was? Das heißt, Du kannst da keine DVD ohne Ausweis kaufen...?:confused:

FSK18 Titel mit Sicherheit nicht.

Aber die wollen sich halt absichern. Denn wenn der Kassiermensch nur eine Sichtkontrolle des Ausweises macht kann der Käufer später mit dem Sohnemann im Schlepptau sagen das sein Minderjähriger Sohn hier ein FSK18 Titel bekommen hat und das das gegen den Jugendschutz ist.

Ist natürlich ein bischen konstruiert.

Geht auch nur wenn Bar gezahlt wurde.

foobi
2013-02-23, 20:37:19
Wende dich an das Kreditkartenunternehmen und lass den Betrag zurückbuchen, da sich der Verkäufer weigert zu liefern. Diese Elektronikmärkte sind ja auch in anderen Bereichen bekannt für kreative Rechtsauffassungen, die nur in deren Köpfen existiert.

Aber die wollen sich halt absichern. Denn wenn der Kassiermensch nur eine Sichtkontrolle des Ausweises macht kann der Käufer später mit dem Sohnemann im Schlepptau sagen das sein Minderjähriger Sohn hier ein FSK18 Titel bekommen hat und das das gegen den Jugendschutz ist.
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn erstens ist eine gewisse Rückläuferquote eingepreist, und zweitens müsste dann von jedem Käufer bei jedem Produkt der Ausweis verlangt werden sowie der unmittelbare Verkauf an Minderjährige grundsätzlich eingestellt werden. Denn es muss ja nicht auf den Jugendschutz zurückgegriffen werden, sondern einfach auf §107 BGB: Der Sohn ist beschränkt geschäftsfähig und hat den Artikel hier gekauft, obwohl keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorlag. Das kann der Elternteil glaubhaft darlegen, denn er *ist* schließlich der Erziehungsberechigte, und der Verkäufer hat vorher sicherlich nicht überprüft ob eine solche Einwilligung vorliegt, sondern einfach abkassiert. Und falls der Sohn mit seinem eigenen Geld bezahlt haben sollte, so wurden ihm diese Mittel ausdrücklich *nicht* für den Kauf dieses Artikels zur Verfügung gestellt.

Black-Scorpion
2013-02-23, 20:44:51
Taschengeldparagraph sagt dir was?

Lord Wotan
2013-02-23, 21:35:10
Da ich heute einen Zeugen dabei hatte, hätte ich in letzter Instanz die Polizei gerufen.
Und was passierte dann?

bleipumpe
2013-02-23, 21:42:27
Und was passierte dann?
Nichts. Denn er hat seinen Artikel so bekommen.

Senfgnu
2013-02-23, 22:13:03
Die Märkte haben angeblich das Problem, dass man mit der Begründung "Hat mein minderjähriger Sohn/Tochter gekauft" Sachen umtauschen kann. Der Trick ist eben, dass es keinen Beweis gibt, wer nun der Käufer ist. Klappt aber auch nur bei AB18 Ware.

Ja genau. Dadurch verliert der Einzelhandel monatlich Milliarden so dass er sich zu rechtlich grenzwertigen Maßnahmen gezwungen sieht.

Und die Kreditkartenbetrügersache ist einfach nur Unsinn. Kein Laden wollte sowas bisher bei mir machen und ich zahle eigentlich immer mit Kreditkarte.

Cubitus
2013-02-23, 22:16:58
Meinen Ausweis hätte ich auch nicht gegeben.
Höchsten vielleicht meinen Führerschein, der wird eh auch kopiert. Bei Mietwagen-Firmen oder Autohäusern.

Senfgnu
2013-02-23, 22:31:35
Meinen Ausweis hätte ich auch nicht gegeben.
Höchsten vielleicht meinen Führerschein, der wird eh auch kopiert. Bei Mietwagen-Firmen oder Autohäusern.

Wo mietest du deine Autos? Die schauen den bei mir an und das wars...