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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafrechtlich relevanter Beitrag


Grestorn
2013-02-25, 07:40:52
Hallo allerseits,

aus meiner Sicht ist folgender Beitrag strafrechtlich relevant und durch die freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=9669651#post9669651

Wie ist das hier eigentlich geregelt? Wenn ich das meinem Anwalt übergeben wollte, was würde dann passieren? Ich will absolut nicht gegen das 3DC oder Leo schießen, nichts liegt mir ferner, aber solche Leute wie Vikingr gehört eindeutig vor den Latz geknallt und dabei ist es mit einer Forumssperre nicht getan.

[dzp]Viper
2013-02-25, 07:54:19
Hm... ist es nicht mehr Gedeckt? Wo hört denn freie Meinungsäußerung auf? Okay wenn man seine persönliche Ansicht als allgemein Gültig hinstellt, dann ist das Fragwürdig. Aber wo hört die frei Meinungsäußerung denn genau auf?

(Ich finde den Text dort auch totalen Dünnpfiff... aber wenn er so denken will, dann soll er eben weiterhin so kleinkariert denken ;) )

Grestorn
2013-02-25, 08:04:25
Er sagt klar, dass er alle Homosexuellen, die daran Interesse haben, Kinder zu adoptieren, für pädophil hält, die dieses Interesse nur deswegen haben, weil sie die Kinder missbrauchen wollen.

"...darauf läuft's hinaus".

Und damit fühle ich mich erst mal direkt angesprochen. Ich bin ein Homosexueller, der mit dem Gedanken spielt, ein Kind zu adoptieren.

Abgesehen davon ist es sowieso heftig in diesem Thread allgemein, wie oft Pädophilie und Homosexualität überhaupt in einem Zusammenhang erwähnt werden. Das ist reichlich unerträglich. Aber so klar gleichgesetzt wie er hat das noch keiner.

Ich persönlich würde ja gleich alle mit einer roten Karte versehen, die diesen Vergleich überhaupt andeuten. Denn das ist schon extremst ehrenrührig. Demnächst werden alle schwule Kindergärtner und Grundschullehrer als Pädophil verunglimpft, weil es Leute gibt die so verquer denken.

[dzp]Viper
2013-02-25, 08:05:58
Dennoch ist es weiterhin eine Meinung die eben nur als Meinung da steht. Imho nicht mal eine Beleidigung sondern nur ein Standpunkt den er eben vertritt. Ob man diesen nun richtig oder falsch findet ist ein anderes Blatt :)

Grestorn
2013-02-25, 08:10:08
Es ist keine Meinung eine klar abgegrenzte Personengruppe als pädophil zu bezeichnen! Das ist ganz klar Verleumdung.

Sorry wenn ich diesen Vergleich bemühen muss: Es ist auch strafrechtlich relevant, alle Juden als Betrüger und Halsabschneider zu bezeichnen. Und beides ist weitaus harmloser als "pädophil".

Eigentlich will ich gar nicht diskutieren: Nochmal, ich will dem 3dc nicht an den Karren fahren. Aber wenn das Posting nicht mindestens entfernt und der Schreiber sanktioniert wird, dann werde ich mich wohl tatsächlich zumindest rechtlich beraten lassen.

Iceman346
2013-02-25, 08:18:19
Ich hab mal etwas aufgeräumt.

Grundsätzlich: Die IP für jeden Beitrag wird vom Forum ne gewisse Zeit gespeichert (6 Monate oder so). Aber natürlich nicht einfach so heraus gegeben.

Ich weiß nicht ob es schonmal nen Fall gab das die Herausgabe einer IP verlangt wurde, aber ich gehe davon aus, dass du ohne Anwalt/Klage da nichts bekommen wirst.

Grestorn
2013-02-25, 08:23:04
Ich will ja nicht nerven, aber alles Löschen und das wars?

Ja, der Beitrag musste weg. Aber nun sieht der gute Mann noch nicht mal die prompten Gegenreaktionen der anderen Forenteilnehmer. Und dass er sanktioniert wurde kann man auch nicht erkennen.

Auch das Zitat hast Du aus meinem Posting oben rausgenommen, damit ist noch nicht mal mehr ersichtlich, um was es eigentlich geht.

So ist das für ihn doch optimal gelaufen und er fühlt sich evtl. auch noch bestätigt.

Iceman346
2013-02-25, 08:46:19
Er hat eine Sperre dafür kassiert.

Und einerseits den Beitrag so schlimm empfinden, dass du über rechtliche Schritte nachdenkst aber dann darüber meckern wenn er entsprechend entfernt wird passt nicht so recht zusammen.

Leonidas
2013-02-25, 08:49:35
Ist glaube ich rechtlich eine ganz diffizile Geschichte, die auch wenig Sinn ergibt. Ausm Kopf:

Verleumdungen müssten gegen eine Person gerichtet sein, nicht gegen eine Personengruppe
Volksverhetzung gelten dagegen nur gegen national abgrenzbare Personengruppen. Du kannst also Chinesen generell beleidigen, aber keine Busfahrer.

PS: Nicht meine Meinung, nur Rechtslage.

Grestorn
2013-02-25, 08:53:26
Er hat eine Sperre dafür kassiert.

Und einerseits den Beitrag so schlimm empfinden, dass du über rechtliche Schritte nachdenkst aber dann darüber meckern wenn er entsprechend entfernt wird passt nicht so recht zusammen.

Dass es entfernt wurde ist doch ok. Nur schade, dass auch die Reaktionen entfernt wurden, das meinte ich. Man hätte den betreffenden Textausschnitt ja auch mit roter Moderatorenfarbe löschen und den Rest stehen lassen können.

Aber egal, passt schon so.

Ist glaube ich rechtlich eine ganz diffizile Geschichte, die auch wenig Sinn ergibt. Ausm Kopf:

Verleumdungen müssten gegen eine Person gerichtet sein, nicht gegen eine Personengruppe
Volksverhetzung gelten dagegen nur gegen national abgrenzbare Personengruppen. Du kannst also Chinesen generell beleidigen, aber keine Busfahrer.

Das würde mich wundern. Dann kann ich ja gegen Religionsgruppen, optisch anders aussehende, Behinderte, Kleine, Große Menschen, gegen Hauptschüler und Grüne-Wähler schreiben was ich will.

Also, wenn ich schreibe "alle Grünen-Wähler sind Kinderficker" (das ist absurd genug) wäre das rechtlich nicht relevant? Wenn ich "Grünen-Wähler" gegen "Farbige Menschen" austausche auch nicht? Gegen Minderheiten darf also nach Belieben gehetzt werden, weil sie kein Volk sind?

Die Wikipedia ist übrigens anderer Meinung: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

gnahr
2013-02-25, 09:07:45
zum thema: ran zu kommen an die ip ist nicht schwer. hat doch die csu in bayern zuletzt in nem forum praktiziert.
beliebigen strafantrag stellen, nebenklage und dann ermittlungs-akteneinsicht per anwalt.
dem forum erwächst daraus kein nachteil, außer das ihnen halt vor augen geführt wird was für ne weihnachtsgans an informationen für das rechtssystem man ist, wenn man sich an die vorschriften hält.

umschreiben auf ne person im weiteren ausland, hard cryptographieren und alles statische im betrieb in ne ram-disk, dann brauchen sie wenigstens das volle programm um ran zu kommen. :) ich meine das ist der klassiker. grestorn kam scheinbar auch zuerst die idee ne anzeige über den staat zu stellen anstatt sich ans hauspersonal zu wenden. wie war das damals in der kipo-debatte mit zensursula? "Löschen statt Sperren!" und das funktioniert auch hier wesentlich besser als ips rauszugben und zuzugucken wie nix passiert.

Grestorn
2013-02-25, 09:29:18
Wenn Du das meinst, dann lies nochmal diersen Thread gut durch. Ich habe natürlich den Beitrag auch gemeldet (bevor ich diesen Thread eröffnet habe), aber darum ging es mir in diesem Thread ja auch nicht.

Ich habe hier eine klare Frage gestellt, dieser Thread ist nicht dazu gedacht gewesen, den Beitrag zu melden.

Aus Deiner Aussage könnte man eine politische Diskussion machen, aber die wäre in einem anderen Thread besser aufgehoben. Ich persönlich sehe nichts schlimmes daran, dass ein Staatsanwalt in der Lage ist, im Rahmen eines Strafverfahrens an eine Person heranzukommen, auch wenn diese nur beteiligt ist und gar nicht direkt beschuldigt wird. Bei einem Verkehrsdelikt wäre das selbstverständlich, im Internet macht man ein Drama daraus.

Die heilige Gans der Internetanonymität... :)

gnahr
2013-02-25, 10:43:07
Ich habe hier eine klare Frage gestellt, dieser Thread ist nicht dazu gedacht gewesensie zu recherchieren ist ein leichtes, woraus dem forum/schreibflächenbereitsteller keine mittelbaren negativen konsequenzen erwachsen weil er sich im impressum von den inhalten distanzieren kann und ja hilft den eigentlichen urheber zu bestimmen. sonst könntest du ja noch dem hoster auf den senkel gehen, den beteiligten providern, den herstellern der computer, dem grundschullehrer der dem subjekt beibrachte den stein des anstoßes zu formulieren, ...

Die heilige Gans der Internetanonymität... :);)
ist halt nicht jeder gewillt (s)ein gesicht als avatar zu verwenden, (m)eine rückansicht muss reichen.

Grestorn
2013-02-25, 10:46:34
sie zu recherchieren ist ein leichtes, woraus dem forum/schreibflächenbereitsteller keine mittelbaren negativen konsequenzen erwachsen weil er sich im impressum von den inhalten distanzieren kann und ja hilft den eigentlichen urheber zu bestimmen. sonst könntest du ja noch dem hoster auf den senkel gehen, den beteiligten providern, den herstellern der computer, dem grundschullehrer der dem subjekt beibrachte den stein des anstoßes zu formulieren, ...Ich wollte wissen, welche Politik dazu im Forum gelebt wird. Hätte ja sein können, dass Leo sagt, bei bestimmten grenzwertigen Postings gibt er die IP- und Mail-Adresse auch so raus. *ICH* würde das so handhaben, da ich dem Schmutz unter dem Mantel der angeblichen Anonymität keinen Vorschub leisten wollen würde.

;)
ist halt nicht jeder gewillt (s)ein gesicht als avatar zu verwenden, (m)eine rückansicht muss reichen.Ist das Dein Rücken in Deinem Avatar-Bild? Hast Du das Mädl neben Dir um Erlaubnis gefragt, ihr Antlitz samt Brüsten zu verwenden und öffentlich zu posten?

Sascha1971
2013-02-25, 10:51:54
Ich wollte wissen, welche Politik dazu im Forum gelebt wird. Hätte ja sein können, dass Leo sagt, bei bestimmten grenzwertigen Postings gibt er die IP- und Mail-Adresse auch so raus. *ICH* würde das so handhaben, da ich dem Schmutz unter dem Mantel der angeblichen Anonymität keinen Vorschub leisten wollen würde.



Wenn Leo das machen würde, würde er sich im schlimmsten Fall selber eine Klage einfangen (Datenschutz etc).

In den meisten Fällen, sagt das Gericht eh, das es erster Stelle die Aufgabe der Mods bzw. Forenverwalter ist, solche Fälle zu entfernen, bzw den Nutzer zu sperren. Wenn sie dieses nicht nachgehen würde, dann macht man ein Rechtsstreit draus.
Aber die Mods haben ja alles entfernt und ihn auch gesperrt.
Damit sind sie ihrer Aufgabe nachgekommen.

Watson007
2013-02-25, 10:56:11
Ich habe Vikingr immer als harmlos hier empfunden, der labert nur viel ;)

Grestorn
2013-02-25, 10:58:09
Wenn Leo das machen würde, würde er sich im schlimmsten Fall selber eine Klage einfangen (Datenschutz etc).

Wäre eine interessante Frage. Ist ein Forenbetreiber verpflichtet(!) die IP-Adresse geheim zu halten? In manche Foren wird die IP-Adresse gleich bei jedem Posting veröffentlicht (nein, mir fällt gerade kein Beispiel ein). Man müsste das aber sicherlich bei der Anmeldung und beim Gast-Posten mit dazuschreiben.

dreas
2013-02-25, 11:12:06
natürlich ist des benannte geschreibsel völlig daneben. trotzdem ist dem internet eine gewissen grundanarchie zu eigen und imo auch wünschenswert.

unabhängig davon wird man, mit welcher strafmassnahme auch immer, die gedankenwelt des posters nicht ändern können.

ein forum wie unseres, gibt dem individuum zumindest die chance, auch völlig krude meinungen zu vertreten. nur so gibt es überhaupt die möglichkeit, durch die soziale balance der anderen teilnehmer, eine gewisse erziehung zu ermöglichen.

das empfinde ich doch deutlich wichtiger als die pure sanktion.

Grestorn
2013-02-25, 11:18:46
Genau das ist der Grund, warum ich nicht in einer Anarchie leben möchte: Wenn mich jemand Kinderficker nennt, dann will ich mich wehren können, auch wenn der andere mehr Muskeln hat als ich. Was wahrscheinlich ist.

ux-3
2013-02-25, 11:43:12
Meines Erachtens ist dieser Beitrag ebenso betroffen:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9631946&postcount=70

Argo Zero
2013-02-25, 11:47:58
Genau das ist der Grund, warum ich nicht in einer Anarchie leben möchte: Wenn mich jemand Kinderficker nennt, dann will ich mich wehren können, auch wenn der andere mehr Muskeln hat als ich. Was wahrscheinlich ist.

Mit Muskeln meinst du sicherlich Geld, oder?
Das wäre mir nämlich zu schade für einen Forumstroll. Die Zeit sowieso.

Boris
2013-02-25, 12:10:20
Meines Erachtens ist dieser Beitrag ebenso betroffen:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9631946&postcount=70
Eben. Und da gibt es noch genug andere Beispiele die in die selbe Richtung gehen.

Man muss einfach über solchen Dingen stehen.

Spike2
2013-02-25, 18:43:40
Ich möchte hier noch einmal daran erinnern, daß der Volksverhetzungs-Paragraph 2008 geändert wurde, so daß es nun auch ausreichet, Teile der Bevölkerung (z.B. alle dicken Menschen oder sowas) zu verhetzen, um sich strafbar zu machen.
Dementsprechend erfüllt eine Gleichsetzung "homosexuell = pädophil" IMO mit größter Sicherheit diesen Straftatsbestand.

(Hervorhebungen von mir):

§ 130 StGB: Volksverhetzung.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html


Ich möchte hierzu noch meine persönliche Ansicht ergänzen, daß bei solchen Äußerungen niemand "über so etwas stehen" muß!
Homosexualität (= Normvariante der Sexualität == "auch normal") mit Pädophilie (= sexuelle Perversion == "unnormal") gleichzusetzen ist schlicht und ergreifend unerträglich und ich finde es sehr gut, daß Grestorn sich hier vehement gegen eine solche Äußerung gewehrt hat!!


Viele Grüße,

Spike2

Gipsel
2013-02-25, 18:56:32
§ 130 StGB: Volksverhetzung.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hervorhebung von mir. :rolleyes:

Grestorn
2013-02-25, 19:01:17
Mit Muskeln meinst du sicherlich Geld, oder?
Das wäre mir nämlich zu schade für einen Forumstroll. Die Zeit sowieso.

Nein, ich meine schon Muskeln. In einer Anarchie (und darum ging es) gilt das Recht des Stärkeren, und zwar im wörtlichen Sinne.

Grestorn
2013-02-25, 19:03:21
Hervorhebung von mir. :rolleyes:

Mit welcher Intention?

Spike2
2013-02-25, 19:03:57
@Gipsel:
Das dürfte durch das öffentliche Posten in einem Forum gegeben sein. Hilfsweise sonst § 130, Satz 2 StGB (Hervorhebungen wieder von mir):

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

@Grestorn:
Vermutlich wollte er andeuten, daß ich mit der Meinung, §130 StGB würde in diesem Falle greifen, falsch liege. Dies sehe ich jedoch noch immer anders (s.o.)!

MartinB
2013-02-25, 19:07:48
Ich bin der Meinung, wenn Grestorn rechtlich gegen die Person vorgehen will, dann sollte man dies erlauben. Dass der Post gelöscht wurde, könnte sogar rechtliche Konsequenzen für den Forenbetreiber haben, vorallem da Grestorn ja angekündigt hatte rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Da der Post aber sicherlich nur in eine Art Papierkorb verschoben worden ist, sollte sich die Forenleitung mal mit Grestorn privat auseinandersetzen und ihm versichern, dass der komplette Thread, falls es zu einem Rechtsverfahren kommen sollte, auch als Beweismittel noch zur Verfügung steht.


Ob der Post nun als "ok" empfunden wird, steht hier nicht zur Debatte. Wenn Grestorn rechtliche Schritte einleiten will, dann darf er das tun.

ux-3
2013-02-25, 19:10:44
Die katholische Kirche als "Kinderfickersekte" zu bezeichnen erscheint mir jedenfalls ein klares Problem. Den anderen Post habe ich nicht gelesen.

derpinguin
2013-02-25, 19:11:50
Ich bin der Meinung, wenn Grestorn rechtlich gegen die Person vorgehen will, dann sollte man dies erlauben. Dass der Post gelöscht wurde, könnte sogar rechtliche Konsequenzen für den Forenbetreiber haben, vorallem da Grestorn ja angekündigt hatte rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Da der Post aber sicherlich nur in eine Art Papierkorb verschoben worden ist, sollte sich die Forenleitung mal mit Grestorn privat auseinandersetzen und ihm versichern, dass der komplette Thread, falls es zu einem Rechtsverfahren kommen sollte, auch als Beweismittel noch zur Verfügung steht.


Ob der Post nun als "ok" empfunden wird, steht hier nicht zur Debatte. Wenn Grestorn rechtliche Schritte einleiten will, dann darf er das tun.
Es steht ihm jederzeit frei rechtliche Schritte einzuleiten. Niemand hindert ihn daran. Gelöscht ist nichts, es ist lediglich unsichtbar für normale Nutzer.

MartinB
2013-02-25, 19:16:30
Es steht ihm jederzeit frei rechtliche Schritte einzuleiten. Niemand hindert ihn daran. Gelöscht ist nichts, es ist lediglich unsichtbar für normale Nutzer.

Na dann ist doch prima. Es klang nämlich so, als wäre der Post für immer entfernt worden. Evtl. könnte die Forenleitung ihm einen Screenshot des Posts (sofern er nicht sowieso schon einen angefertigt hat) zuschicken. Dies würde ihn die Sache erleichtern, wäre aber nicht zwingend notwendig.

Grestorn
2013-02-25, 19:18:57
Nein, ist schon ok. Man muss es nicht übertreiben. Der Typ ist so viel Aufmerksamkeit gar nicht wert.

Wenn ich allerdings unbegrenzte Geldmittel hätte, dann würde ich mir das aus Prinzip überlegen, einfach auch um ein Zeichen zu setzen, dass man im Internet nicht Narrenfreiheit genießt, sondern für das einstehen muss, was man so von sich gibt.

Gipsel
2013-02-25, 19:41:16
@Gipsel:
Das dürfte durch das öffentliche Posten in einem Forum gegeben sein.Nie und nimmer! Google mal nach einer Definition des "öffentlichen Friedens" und was sich für seine Störung qualifiziert!
Öffentlicher Frieden: Objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit & das befriedete Zusammenleben der Bürger sowie das im Vertrauen der Bevölkerung in die Fortdauer dieses Zustandes begründete Sicherheitsgefühl (Straftaten sicher zu sein; BGHSt 34, S. 331; S/S-L, § 126 Rdnr. 1).
Der öffentliche Friede ist betroffen, wenn der staatliche Rechtsgüterschutz für größere Bevölkerungskreise drastisch eingeschränkt ist (Hoffmann, GA 2002, S. 389).
Eignung zur Friedensstörung: Die Drohung muss an die Öffentlichkeit gelangen. Dabei muss es nicht zu einer konkreten Friedensstörung kommen. Es reicht aus, wenn aus Sicht eines objektiven Beobachters eine begründete Besorgnis besteht, dass Teile der Bevölkerung ernsthaft beunruhigt & das Vertrauen in den öffentlichen Friedenszustand beeinträchtigt oder die Neigung zu Rechtsbrüchen verstärkt wird.
Mit dem Angriff auf die Menschenwürde (das hast Du bei Deiner Hervorhebung ja auch wieder weggelassen) sieht das ähnlich aus. Nur die Bezeichnung als "Kinderfickersekte" ohne irgendeinen irgendwie ernsthaft zu erkennenden Aufwiegelungsversuch erfüllt maximal den Tatbestand einer Beleidigung. Und das ist kein Offizialdelikt.

Gast
2013-02-25, 19:45:24
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/11/katholische-kirche-darf-kinderficker-sekte-genannt-werden/

Gipsel
2013-02-25, 19:58:57
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/11/katholische-kirche-darf-kinderficker-sekte-genannt-werden/
Ganz genau. Hatte von dem Urteil oder Prozeß nichts gehört, aber die Argumentation des Gerichts ging genau in die hier von mir dargestellte Richtung. Ist ja eigentlich auch vollkommen klar.

Black-Scorpion
2013-02-25, 20:44:18
Die katholische Kirche als "Kinderfickersekte" zu bezeichnen erscheint mir jedenfalls ein klares Problem. Den anderen Post habe ich nicht gelesen.
Nur hat sie selbst dafür gesorgt das sie die Bezeichnung bekommen hat. Oder hast du die letzten Jahre in eine Höhle gelebt? Ob man das gutheißt oder nicht ist eine andere Sache.

ux-3
2013-02-25, 20:55:51
Nur hat sie selbst dafür gesorgt das sie die Bezeichnung bekommen hat. Oder hast du die letzten Jahre in eine Höhle gelebt? Ob man das gutheißt oder nicht ist eine andere Sache.

Die Mitglieder dieser Sekte haben genauso viel oder wenig damit zu tun wie die Mitglieder der homosexuellen Bevölkerungsgruppe.

Watson007
2013-02-25, 20:59:44
Ganz genau. Hatte von dem Urteil oder Prozeß nichts gehört, aber die Argumentation des Gerichts ging genau in die hier von mir dargestellte Richtung. Ist ja eigentlich auch vollkommen klar.

trotzdem ist das Wort Polemik pur und hat in einer sachlichen Diskussion nichts verloren.

Surrogat
2013-02-25, 21:04:50
na ja was ein 0815 Amtsrichter sagt ist nicht wirklich wichtig, wird garantiert schnell kassiert

SuperStar
2013-02-25, 21:10:23
was soll eigtl der thread.
machs oder nicht willst du jetzt noch warme worte oder was

Surrogat
2013-02-25, 21:17:28
was soll eigtl der thread.
machs oder nicht willst du jetzt noch warme worte oder was

offensichtlich den ich wüsste sonst nicht was dieses rumgewhine soll
Bei sowas kontaktiert man die Modschaft über den entsrpechenden Thread und startet keine öffentliche Diskussion, es sei denn man will sich in Mitleid suhlen :rolleyes:

Grestorn
2013-02-25, 21:20:18
Es ist faszinierend was in diesem Forum für Arschlöcher rumrennen. Wenigstens weiß man schnell wer ein Arschloch ist und weiß schon beim lesen des Namens was man inhaltlich erwarten kann.

Gipsel
2013-02-25, 21:33:47
na ja was ein 0815 Amtsrichter sagt ist nicht wirklich wichtig, wird garantiert schnell kassiertDie Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eingesehen, daß man damit auch bei einem höheren Gericht keine Chance hätte. Das Gericht hat ja bereits die Einleitung des Hauptverfahrens abgeschmettert. Daran sieht man schon ein wenig, wie weit weg das vom Erfolg war. Jeder Jurist, der nicht komplett verblödet ist, kann sehen, daß das nicht reicht.

Gipsel
2013-02-25, 21:37:09
um ein Zeichen zu setzen, dass man im Internet nicht Narrenfreiheit genießt, sondern für das einstehen muss, was man so von sich gibt.
Es ist faszinierend was in diesem Forum für Arschlöcher rumrennen. Wenigstens weiß man schnell wer ein Arschloch ist und weiß schon beim lesen des Namens was man inhaltlich erwarten kann.
Ich setze auch gleich Zeichen.

@all:
Kommt mal alle wieder runter!

Grestorn
2013-02-25, 21:49:12
Ich stehe für alles ein, was ich von mir gebe. Sowohl mein Realname als auch mein Bild sind öffentlich.

Aber sperrt mich nur dafür, dass ich hier unbestimmt Leute zu Arschlöchern erkläre. Dann habe ich wenigstens wieder dieses unsägliche Zeitloch los und weiß auch wieder, warum ich schon das letzte mal dem 3dc den Rücken gekehrt habe.

Spike2
2013-02-25, 21:59:53
Da alles gesagt ist und damit es hier nicht noch (weiteres?) böses Blut gibt:

[X] Vote for close!

dreas
2013-02-25, 22:08:55
Da alles gesagt ist und damit es hier nicht noch (weiteres?) böses Blut gibt:

[X] Vote for close!

so ist es.

Leonidas
2013-02-26, 07:50:03
Das würde mich wundern. Dann kann ich ja gegen Religionsgruppen, optisch anders aussehende, Behinderte, Kleine, Große Menschen, gegen Hauptschüler und Grüne-Wähler schreiben was ich will.



Ja. Also bei Religion - nein. Ansonsten überall ja. "Grüne" sind laut gerichtlicher Entscheidung keine "Volksgruppe", ergo kann man die de jure nicht diffamieren.

Wie gesagt nicht mein Gedankengang oder meine Intention, wir reden nur über die herrschende Rechtslage.