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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechts-Situation: Erschließungskosten


Ash-Zayr
2013-02-27, 13:11:53
Hallo,
wir hatten vor drei Jahren ein Haus gekauft; zusammen mit 6 weiteren Häusern sind wir eine Privatstraße.
Diese Privatstraße verläuft längs einer bis dato ungenutzten Wiese, die der Gemeinde gehört.
So wie es munkelt, steht die Wiese vor einem Verkauf, und worst case wird sich ein Aldi-Markt dort vor unserer Nase breitmachen.

Frage: wäre es in dieser Konstellation zulässig, dass die Gemeinde plötzlich uns angrenzende Grundstückseigentümer irgendwie zur Kasse bitten will, dafür, dass die Lebensqualität gen Null sinken wird, sowie auch der Wert unserer Grundstücke mit zuvor Wiese und plötzlich einen Discounter arg sinkt?
Oder ist der Käufer/Investor allein in der Pflicht, alle anfallenden Kosten zu tragen, sollte dort eine Gemeinde-Straße errichtet werden, die zu dem Supermarkt führt?

Philipus II
2013-02-27, 13:37:59
Unabhängig davon halte ich es für sinnvoll, spätestens jetzt eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Mit dem Rechtsanwalt kann man Bauten oft verzögern und für sich selbst Rücksichtnahme herausschlagen. Zudem solltest du dich mit deinen Nachbarn organisieren.
Mit etwas Glück hast du so zwei Jahre extra deine Ruhe und erhälst immerhin kleine Annehmlichkeiten.

Ist euer grundstück bereits voll erschlossen?

PHuV
2013-02-27, 13:39:08
Frage: wäre es in dieser Konstellation zulässig, dass die Gemeinde plötzlich uns angrenzende Grundstückseigentümer irgendwie zur Kasse bitten will, dafür, dass die Lebensqualität gen Null sinken wird, sowie auch der Wert unserer Grundstücke mit zuvor Wiese und plötzlich einen Discounter arg sinkt?

Ja! Als Hauseigentümer hast Du hier die Arschkarte. Wenn eine Gemeinde diverse Baumaßnahmen beschließt, mußt Du sie tragen. Du kannst dagegen klagen, aber in den meisten Fällen verliert man leider.

Eco
2013-02-27, 17:15:24
Lösung: Selber die Wiese kaufen, zur Not mit den anderen 6 Parteien zusammen. ;)
Aber gegen Aldi wird man wohl den kürzeren ziehen.

ALTAY
2013-02-27, 18:49:45
Handelt es sich denn um ein Mischgebiet - Weil ein Aldi-Markt muss definitiv im Gewerbe- bzw. mind. in einem Mischgebiet stehen.

PS: Wenn es sich um eine Sackgasse handelt, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich dort Aldi einnisten möchte.

Surrogat
2013-02-27, 20:35:42
TIP: vertick dein eigenes Grundstück für einen Wucherpreis an den sicher bald dort entstehenden LIDL-Markt :uup:

Kladderadatsch
2013-02-27, 20:50:27
wir haben entlang unseres grundstücks auch einen (kleinen) supermarkt. ich kann euch daher nur emfehlen, folgendes per grundbucheintrag zu erwirken:
- be- und entladung auf einer euch abgewandten seite
- ausreichend gedämmte kühlaggregate

das sind gerichtlich verordnete punkte, denen man bei einem neubau direkt begegnen sollte..aldi hat nämlich definitiv die besseren anwälte.

Philipus II
2013-02-28, 00:07:29
Hm, hier im Ort hats einer Netto so richtig gezeigt. Der hat den Markt 5 Jahre verzögert und ne Lärmschutzwand rausgeschlagen. Zudem wird auf der ihm abgewandten Seite angeliefert und geparkt. Und das obwohl auf der anderen Seite seines Hauses ein Hersteller von Baustoffen sein Werk hat:biggrin:

(del)
2013-02-28, 00:17:01
Mit etwas Glück hast du so zwei Jahre extra deine Ruhe und erhälst immerhin kleine Annehmlichkeiten.
Annehmlichkeiten ist in diesem Zusammenhang der eindeutig falsche Begriff, weil er eine Verbesserung suggeriert, die selbst durch Zugeständnisse im Fahrwasser des ungewünschten Bau niemals eintreten wird. Abgesehen davon sind langjährige Rechtsstreitigkeiten in aller Regel eine starke Belastung für das Nervenkostüm und die Freizeit. Von der Illusion, dass ein beauftragter Jurist sich um alles kümmert und wie ein Schutzschild agiert, sollte man sich trennen. Diese juristischen Verzögerunstaktiken sind immer mit Frust, belastenden Entscheidungen, Klein-Klein und fragwürdigen Gutachten bestückt. Solche Verfahren sind immer ein brillanter Quell für pulsierende Schlagadern. Vielmehr kann man eine gute juristische Beratung unter dem Stichpunkt "geringfügigere langfristige Verschlimmerung des aktuellen Zustands" subsummieren, denn wenn die baurechtlichen Voraussetzungen vorhanden oder geschaffen sind, ist eine Verschlimmerung unabhängig von Art und Form der Geschäftsausübung Fakt.

new_vision
2013-02-28, 07:50:25
Vielleicht schaust du mal als erstes in die Bebauungspläne deines Wohnorts? Da läßt sich dann ziemlich schnell feststellen, wofür die Fläche verwendet werden kann. Ist zwar nichts für die Ewigkeit (da BPläne mit viel "gutem Willen" seitens der Politik geändert werden können), aber zumindest hast du dann Gewissheit, was euch momentan erwarten könnte.