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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich


xcv
2013-03-14, 12:08:28
-Gibt es für Umzüge in 2011 auch eine Umzugspauschale, wenn man keine Belege hat?
-kann ein Umzug, im Zuge der Aufnahme eines Studiums, nach Kündigung der Arbeit, auch abgesetzt werden? (Dieser wäre 2012)
-Sollte für die Zeit des Studiumns (nach abgeschloßener Ausbildung) jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht werden, auch ohne Einnahmen?
-kann ein Zusatzbetrag für die Krankenkasse angegeben werden oder gibt es dafür eine Pauschale?
-bei fehlenden Freistellungsaufträgen: Kann man sich die komplette Abgeltungssteuer zurückholen, wenn man alle Zinseinnahmen angibt?

Vielen Dank schonmal!

JesusFreak_83
2013-03-14, 12:34:49
-Gibt es für Umzüge in 2011 auch eine Umzugspauschale, wenn man keine Belege hat?
-kann ein Umzug, im Zuge der Aufnahme eines Studiums, nach Kündigung der Arbeit, auch abgesetzt werden? (Dieser wäre 2012)
-Sollte für die Zeit des Studiumns (nach abgeschloßener Ausbildung) jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht werden, auch ohne Einnahmen?
-kann ein Zusatzbetrag für die Krankenkasse angegeben werden oder gibt es dafür eine Pauschale?
-bei fehlenden Freistellungsaufträgen: Kann man sich die komplette Abgeltungssteuer zurückholen, wenn man alle Zinseinnahmen angibt?

Vielen Dank schonmal!

Eine Umzugspauschale gibt es meines Wissens nach nicht.

Soweit ich weiß, kann man einen Umzug nur absetzen, wenn du wg. eines Arbeitsplatzwechsels umziehst.

Was erwartest du dir von einer Steuererklärung wenn du keine Einnahmen hast? Zahlst du keine Steuern, kriegste auch keine zurück. Also spar dir die Zeit.

Bei den letzten beiden Fragen weiß ich nichts.

sei laut
2013-03-14, 12:45:44
Eine Umzugspauschale gibt es meines Wissens nach nicht.
Doch, waren irgendwas um 271€ glaube ich.
-bei fehlenden Freistellungsaufträgen: Kann man sich die komplette Abgeltungssteuer zurückholen, wenn man alle Zinseinnahmen angibt!
http://www.geld-magazin.de/finanzen/sparen-anlegen/sparen-anlegen-einzelansicht/article/abgeltungssteuer-zurueckholen-nicht-schwierig-und-sehr-sinnvoll.html

xcv
2013-03-14, 12:47:29
Was erwartest du dir von einer Steuererklärung wenn du keine Einnahmen hast? Zahlst du keine Steuern, kriegste auch keine zurück. Also spar dir die Zeit.

Als vorgenommene Werbungskosten, kann man sich das wohl für später anrechnen lassen. Ich frage mich nur ob man nur die Belege sammeln muß oder ob man auch jedes Jahr was einreichen muß...

Danke für die Antworten soweit :)

Blackpitty
2013-08-25, 00:04:03
Hey,

ich packe meine Frage mal hier mit rein.

Habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht, war bis Sommer letzten Jahres in der Ausbildung und hatte keine Lohnsteuerabzüge auf meinem Lohnzettel.

Heißt das dann auch, dass ich während meiner Azubizeit keine Steuererklärung machen müsste, weil ich eh keine Abzüge hatte oder kann ich doch was angeben, Fahrtkosten zur Arbeit, Schule, Schulbücher und sowas?

Ich bin nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben(somit gilt für mich ja auch nicht der Termin 31.5. des darauf volgenden Jahres, richtig?), nun wollte ich mal sehen, ob ich letztes Jahr als ich von Sommer bis Dezember das erstemal Lohnsteuer gezahlt habe eventuell was wiederbekommen würde.

Sollte ich mir dazu nun extra eine Steuer CD 2013(fürs Jahr 2012) kaufen, oder kann ich auch einfach im kommenden Jahr die neue Steuer CD 2014(fürs Jahr 2013) kaufen und in der die Erklärung fürs Jahr 2012 und 2013 machen, oder geht pro CD nur das daraufstehende passende Jahr?

Würde das gehen?

:edit: bzw., ich habe zur Arbeit eine Strecke von genau 19km, ansonsten wüsste ich aktuell keine Ausgaben, welche ich angeben könnte(wobei ich ja nicht weis, was alles geht, da ich mich damit noch nie beschäftgigt habe)


und da würde ich ja dann eh nichts bekommen, da man erst ab 20km jeden weiteren km 0,30 € bekommt, Arbeitskleidung gibts vom Betrieb und sonst habe ich außer mein
Privates Zeug wo ich ja nix zurück bekomme auch nichts zum angeben

ux-3
2013-08-25, 10:31:02
Ich würde einfach Elster benutzen und ausfüllen, wenn der Fall so einfach liegt. Du solltest was zurück bekommen. Vielleicht sogar alles!

und da würde ich ja dann eh nichts bekommen, da man erst ab 20km jeden weiteren km 0,30 € bekommt,

Lebt es sich gut hinterm Mond? ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale



Sollte ich mir dazu nun extra eine Steuer CD 2013(fürs Jahr 2012) kaufen

Bei deinem momentanen Kenntnisstand unbedingt! Möglichst was mit digitalem Ratgeber, damit Du lernst, wie das mit Steuern überhaupt funktioniert. Du verbrennst sonst Geld!

Ob Du dann nächstes Jahr noch eine CD brauchst, kannst Du dann sehen. Bei den paar Posten solltest Du das dann auch so hinbekommen.

Blackpitty
2013-08-25, 11:14:54
oh ja, habe mich noch etwas eingelesen, danke für den Link.

Habe mir vorhin eine Wiso ZDF steuer CD herunter geladen von amazon.

Bin gerade am ausfüllen.

Eine Frage habe ich aber noch!

Ich habe in der Firma eine verkürzte 2 Jährige Ausbildung gemacht. Diese ging bis 22.07.2012

Seit dem 23.07.12 befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der Firma.

Nun habe ich das Steuerblatt vor mir, welches ich zum Ende des Jahres/Anfang des Jahres bekommen hatte vor mir und dort ist der Zeitraum vom Arbeitsverhältnis ab 23.07 bis 31.12. auch angegeben.

Das habe ich ins Programm alles so eingetipselt, nur wie verhält es sich denn mit dem Rest des Jahres, als ich noch Azubi war?

da habe ich ebenfalls ein Blatt, doch wie kann ich beide Zeiträume angeben, oder ist es erst relevant, wenn ich auch Steuerabzüge hatte?

Hatte da außer bei einer Überstundenauszahlung keine 50€ Lohnsteuerkosten als azubi.

Annator
2013-08-25, 13:35:14
Man kann soviele Lohnsteuerbescheinungen eingeben wie man will bei Wiso. Wäre auch schlecht wenn das nicht geht. :)

Blackpitty
2013-08-25, 17:26:03
ok, bin schon etwas weiter gekommen.

ich weis nicht ob es richtig ist, die Daten vom letzten Jahr vom Azubi und Ausgelerntenstatus zusammenzuzählen und fürs ganze Jahr einzutragen? Da kommen enorm unterschiedliche Auszahlungsbeträge dabei heraus.

Nehme ich das ganze Jahr und fasse beide Steuerdaten zusammen, wäre das eine auszahlung von 500€, nehme ich nur den Zeitraum, indem ich ausgelernt war mit den Daten dazu, beträgt die Auszahlung 1600€


nun habe ich aber noch ein weiteres Problem mit den Fahrtkosten.

Ich hatte in dem Jahr abzüglich krank und Urlaub 152 Arbeitstage in der Firma(19km entfernt) und 38 Schultage(24km entfernt)

Nun habe ich gelesen, dass man für das Geld zur Schule nicht nur die einfache, sondern die hin und Rückfahrt anrechnen kann.

Ich habe von meiner Firma für die Schulfahrten aber das Geld, was der Zug gekostet hätte verteilt übers Jahr bekommen, was auch auf meinen Lohnzetteln vermerkt ist mit der Angabe, ST/SV frei

heißt das, ich kann dann nur noch die km zu meiner Arbeitsstelle angeben?

ux-3
2013-08-25, 18:00:06
Da sollte ein Ratgeber dabei sein. Der darf Dich inhaltlich beraten, wir dürfen das nicht!

Für den Lohnsteuerjahresausgleich sind die Einnahmen im Kalenderjahr ausschlaggeben. Daher kommt der Unterschied.

GSXR-1000
2013-08-25, 18:40:07
ok, bin schon etwas weiter gekommen.

ich weis nicht ob es richtig ist, die Daten vom letzten Jahr vom Azubi und Ausgelerntenstatus zusammenzuzählen und fürs ganze Jahr einzutragen? Da kommen enorm unterschiedliche Auszahlungsbeträge dabei heraus.

Nehme ich das ganze Jahr und fasse beide Steuerdaten zusammen, wäre das eine auszahlung von 500€, nehme ich nur den Zeitraum, indem ich ausgelernt war mit den Daten dazu, beträgt die Auszahlung 1600€


nun habe ich aber noch ein weiteres Problem mit den Fahrtkosten.

Ich hatte in dem Jahr abzüglich krank und Urlaub 152 Arbeitstage in der Firma(19km entfernt) und 38 Schultage(24km entfernt)

Nun habe ich gelesen, dass man für das Geld zur Schule nicht nur die einfache, sondern die hin und Rückfahrt anrechnen kann.

Ich habe von meiner Firma für die Schulfahrten aber das Geld, was der Zug gekostet hätte verteilt übers Jahr bekommen, was auch auf meinen Lohnzetteln vermerkt ist mit der Angabe, ST/SV frei

heißt das, ich kann dann nur noch die km zu meiner Arbeitsstelle angeben?
Nein.
wenn du sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vermerkt hast handelt es sich um pauschalversteuerte Fahrtkostenzuschuesse.
Du kannst also 2 verschiedene dinge angeben:
Deine Fahrten zur arbeit (einfache Entfernung).
Deine Fahrten zur schule (die wie Reisekosten behandelt werden, denn deine regelmässige arbeitsstaette ist die Firma) mit der gesamtstrecke (doppelte Entfernung). Die fahrkostenerstattung wird gegengerechnet, allerdings ist diese in aller regel niedriger als die in der Steuererklärung festgestellten tatsächlichen Fahrtkosten. die Differenz mindert das steuerpflichtige einkommen, also die steuer.

Zur ersten Frage:
Es handelt sich steuerlich gesehen um 2 verschiedene Arbeitsverhaeltnisse. du solltest auch fuer beide eine lohnsteuerbescheinigung bekommen haben. Diese uebertraegst du in das Programm. Dann wird die steuer auch korrekt berechnet.

Blackpitty
2013-08-25, 19:14:29
danke, so habe ich das eben gemacht mit beiden einzeln eingetragen, da ich wie du sagst auch 2 Blatt Papier habe.

bei Fahrtkosten stehen dann als Abzüge die gezahlten unversteuerten Kosten der Firma und bei der Entfernung der Schule habe ich die doppelte Entfernung angegeben. Da die gezahlte Leistung der Firma nicht reicht um die Kosten abzudecken, steigt der ausbezahlte Betrag über 120€ an, dann passt das so denke ich mal.

ux-3
2013-08-25, 19:19:45
Ich hoffe, Du hast dir die Rechnung für das Programm ausgedruckt und für 2013 in deine Steuermappe gelegt!

GSXR-1000
2013-08-25, 19:22:58
Ich hoffe, Du hast dir die Rechnung für das Programm ausgedruckt und für 2013 in deine Steuermappe gelegt!
braucht er nicht. Erkennt das FA in aller Regel in einschlägiger nachvollziehbarer hoehe an. Ebenso Beispielsweise wie Kontoführungsgebühren ohne nachweis.

ux-3
2013-08-25, 19:24:10
braucht er nicht. Erkennt das FA in aller Regel in einschlägiger nachvollziehbarer hoehe an. Ebenso Beispielsweise wie Kontoführungsgebühren ohne nachweis.

Da wird er auch sicher dran denken...

Blackpitty
2013-08-25, 19:27:06
Da wird er auch sicher dran denken...
den punkt habe ich schon gefunden:biggrin:

:edit:

achso, wenn ich von 2011 auch noch einen Steuerausgleiche machen möchte, kann ich das mit der Software für 2012 auch machen, oder muss ich mir dazu die ältere software kaufen?

GSXR-1000
2013-08-25, 22:49:29
den punkt habe ich schon gefunden:biggrin:

:edit:

achso, wenn ich von 2011 auch noch einen Steuerausgleiche machen möchte, kann ich das mit der Software für 2012 auch machen, oder muss ich mir dazu die ältere software kaufen?
Normalerweise brauchst du dazu die Software des jeweiligen steuerjahres.
Ich wuerde allerdings ueberlegen, ob sich der softwarekauf lohnt, wenn die steuerklaerung prinzipiell genauso ist wie im jetzigen jahr und der zu erwartende erstattungsbetrag wenn ich dich recht verstanden habe eh nicht besonders hoch wuerde ich die erklaerung einfach in Elster direkt abgeben, die felder erkennst du ja aus der erklaerung fuer 2012 und musst somit nur die werte anpassen. das Geld fuer die Software wuerde ich mir sparen.