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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallwagen oder nicht?


Ph03n!X
2013-03-14, 16:42:01
Hallo,

mein Polo hatte 2011 einnen Unfallschaden am Heck.

Einer meiner Nachbarn mit seinem Audi TT meinte mein Heck küssen zu müssen.

Dieser Schaden wurde sofort fachmännisch in einer VW Werkstatt repariert.

Gilt das Auto nun als Unfallwagen oder nicht?

Frage nach , da ich das Auto nun zum Verkauf online stellen möchte.

alkorithmus
2013-03-14, 16:42:33
Ja.

patrese993
2013-03-14, 16:48:45
leider ja, wobei man imo auf unfall(frei) nicht viel geben sollte, ohne sich das Fahrzeug genauer anzuschauen... Ich hatte an einem meiner Autos zwei eigentlich recht große Schäden, das war vor 15 Jahren und hatte keinerlei Auswirkungen...

Zephyroth
2013-03-14, 16:53:43
Angeben muß man es. Ob es später Auswirkungen hat, sei dahingestellt. Der A3 meiner Schwester hatte einen heftigen Heckschaden, wurde aber in einer Fachwerkstatt repariert (etwa 8000€). Bis jetzt merkt man nichts (auch rostmäßig wär mir nix aufgefallen) und der Wagen ist immerhin 8 Jahre alt.

Grüße,
Zeph

iDiot
2013-03-14, 16:59:55
Was war denn alles kaputt? Wenn die nur die Plastikheckschürze getauscht haben ist es imo kein Unfallwagen.

Tigershark
2013-03-14, 17:26:35
Hallo,

mein Polo hatte 2011 einnen Unfallschaden am Heck.

Einer meiner Nachbarn mit seinem Audi TT meinte mein Heck küssen zu müssen.

Dieser Schaden wurde sofort fachmännisch in einer VW Werkstatt repariert.

Gilt das Auto nun als Unfallwagen oder nicht?

Frage nach , da ich das Auto nun zum Verkauf online stellen möchte.

Stand Dein Auto? Falls ja, ist es ein Schaden der zwar per Definition ein Unfallschaden ist, aber nicht durch eine aktive teilnahme am Straßenverkehr entstand. Angeben würde ich das auf jeden Fall, aber bei den einschlägigen Plattformen im Netz das Häkchen bei Unfallwagen NICHT setzen.

Siehe auch:

http://unfallauto-ankauf.com/definition-unfallauto-und-unfallschaden/

Ph03n!X
2013-03-14, 17:45:12
Mein Auto stand und er ist mir rückwärts an meine Heckschürze gefahren.

Es wurde hinten die komplette Heckschürze ausgetauscht.

Schaden war ca. 1650€.

minos5000
2013-03-14, 17:48:29
AFAIK hat Unfallwagen auch etwas damit zu tun, ob es eine Verformung von Teilen am Auto gab, die nicht getauscht wurden sondern wieder in Form gebracht. Denn dadurch kann eine Materialermüdung entstanden sein, die ein Risiko darstellt.

Beispiel:
- Meinen Eltern ist hinten einer rein gefahren und das Bodenblech wurde gestaucht. Musste in der Werkstatt wieder gestreckt werden -> Unfallwagen
- Nachbar ist in die Türe meines alten Autos gefahren, wurde komplett ersetzt, sonst keine Schäden -> kein Unfallwagen

Stormtrooper
2013-03-14, 18:22:45
Unfallwagen.
Aber dafür hat dir ja die Versicherung ja auch einen Wertersatz gezahlt...

Ein Sachmangel liegt laut Bundesgerichtshof allerdings bereits in der Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen. Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von §434 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden....
http://www.autoservicepraxis.de/gebrauchtwagenkaeufer-kann-unfallauto-grundsaetzlich-zurueckgeben-784344.html

Blackpitty
2013-03-14, 19:25:12
also ich sehe einen Unfallwagen erst als solchen, wenn an der tragenden Karosse was beschädigt und verzogen ist.

alles andere wie Stoßfänger Türen und co, wenn eben die Karosse an sich und Träger nicht kaputt oder beschädigt sind, sind einfach austauschbar.

Dann wäre ja jeder Wagen ein Unfallwagen, sobald was neu lackiert werden müsste(wegen vorgelkot) oder eine delle drin ist, wenn das eigene Kind oder wer auch immer gegen ne Stoßstange oder tür klopft....

ALTAY
2013-03-14, 19:51:48
also ich sehe einen Unfallwagen erst als solchen, wenn an der tragenden Karosse was beschädigt und verzogen ist.

alles andere wie Stoßfänger Türen und co, wenn eben die Karosse an sich und Träger nicht kaputt oder beschädigt sind, sind einfach austauschbar.

Dann wäre ja jeder Wagen ein Unfallwagen, sobald was neu lackiert werden müsste(wegen vorgelkot) oder eine delle drin ist, wenn das eigene Kind oder wer auch immer gegen ne Stoßstange oder tür klopft....

So kenn ich das auch - Durch Schäden an Anbauteilen wird ein Auto nicht zum Unfallwagen.

(del676)
2013-03-14, 19:59:17
Wenn nur die Heckschuerze getauscht wurde ist es kein Unfallwagen.
Wenn unter der Schuerze was verbogen war und zurechtgezogen werden musste - ist es ein Unfallwagen.

Ist eigentlich relativ einfach. Sonst waer jedes Auto bei dem man ne andere Schuerze, Spoiler, Rueckspiegel verbaut ja automatisch ein Unfallwagen. :fresse:

Stormtrooper
2013-03-14, 21:59:32
also ich sehe einen Unfallwagen erst als solchen, wenn an der tragenden Karosse was beschädigt und verzogen ist.


Es interessiert aber niemanden wie du es siehst.
Der BGH sieht es anders und nur das zählt.

Blackpitty
2013-03-14, 22:13:58
Es interessiert aber niemanden wie du es siehst.
Der BGH sieht es anders und nur das zählt.

dann ist mein Wagen, der noch nie einen Unfall hatte ja ein Totalschaden, weil nichts mehr original ist;D

Ein Fahrzeug ist nicht ein Unfallwagen, weil die Nachbarin an die Stoßstange oder den Kotflügel(vorn) gefahren ist, das kostet zwar Geld, aber es sind einfach zu ersetzende Teile und nicht die Substanz des Wagens.

anders siehts da beim Kotflügel hinten aus, das ist bei allen Fahrzeugen ein Teil mit der Karosse, somit ohne Schweißen und ziehen nicht reparierbar, hier ist er auf jedenfall ein Unfallwagen

Oder ist bei dir ain Fahrzeug auch ein Unfallwagen, weil man einen Sitz tauschen musste, weill der Bezug kaputt ging?

bleipumpe
2013-03-14, 22:41:15
Wo willst du denn anfangen, die Grenzen zu ziehen? Ich muss auch damit leben, das mein alter Wagen als Unfallwagen gilt. Die Schürze musste getauscht werden und eine Halterung war leicht verbogen. Unfallwagen? Bagatelle? Ich finde die Regelung des BGH klar definiert und damit gibt sie Sicherheit für Käufer und Verkäufer.

(del676)
2013-03-14, 23:14:38
Wenn man mit der Felge an den Randstein kratzt und die Felge tauscht -> Unfallwagen?
Wenn ein Idiot mit dem Schluessel nen Kratzer an die Stossstange macht und sie getauscht wird -> "Unfall"wagen?
Wenn ein Idiot die Schuerze tauscht weil ihm ne Prolo-GTI-Schuerze besser gefaellt -> Unfallwagen?
Wenn die die Schuerze tausche weil ein kleines Vieh reingelaufen ist -> Unfallwagen?
Wenn ich die Frontscheibe wegen Steinschlag tausche -> Unfallwagen?
Wenn jemand den Aussenspiegel wechselt weil er mit dem Spiegel was gestreift hat -> Unfallwagen?

Was sagt denn euer Gesetz zu jedem dieser Faelle?
Aber bitte mit einer glaubhaften Quelle dahinter.

Weil laut euerer Stammtischparole "BHG klar definiert" laber laber, ist ja quasi ALLES ein Unfallwagen sobald da irgendein Teil getauscht wird. :rolleyes:

derpinguin
2013-03-14, 23:43:48
Spätestens wenn unfallbedingt Teile getauscht werden müssen gelten die Fahrzeuge als Unfallwagen.
Ein Stoßfängertausch aus optischen Gründen ist ja kein Unfall. Wenn du einen Wildunfall hattest und die Stoßstange getauscht werden muss, dann ist es ein Unfallwagen.
Normalerweise geht sowas auch mit einer gewissen finanziellen Schadenshöhe einher.

Flyinglosi
2013-03-14, 23:53:21
Spricht man von Unfallwagen nicht vorallem dann, wenn tragende Teile beschädigt wurden?

Vento
2013-03-15, 00:03:18
Nein, Blechschaden reicht aus, geringfügige Kratzer und ähnliches dagegen nicht, die laufen als Bagatellschaden.

bleipumpe
2013-03-15, 09:21:01
Weil laut euerer Stammtischparole "BHG klar definiert" laber laber, ist ja quasi ALLES ein Unfallwagen sobald da irgendein Teil getauscht wird. :rolleyes:
Ich gehe mal davon aus, dass du lesen, denken und Google bedienen kannst. In der Urteilsbegründung ist alles zu finden. Damit sollte es dir möglich sein, entsprechende Schlüsse zu den entsprechenden Fragen zu ziehen.
Versetzte dich doch mal als Käufer in die entsprechende Situation. Wagen als unfallfrei gekauft und später erfährt man: Spiegel und Schürze nach Unfall bzw. Schäden getauscht. Wärst du begeistert? Und genau dafür gibt es Dank BGH eine klare Definition.

mbee
2013-03-15, 09:48:56
Wenn man mit der Felge an den Randstein kratzt und die Felge tauscht -> Unfallwagen?
Wenn ein Idiot mit dem Schluessel nen Kratzer an die Stossstange macht und sie getauscht wird -> "Unfall"wagen?
Wenn ein Idiot die Schuerze tauscht weil ihm ne Prolo-GTI-Schuerze besser gefaellt -> Unfallwagen?
Wenn die die Schuerze tausche weil ein kleines Vieh reingelaufen ist -> Unfallwagen?
Wenn ich die Frontscheibe wegen Steinschlag tausche -> Unfallwagen?
Wenn jemand den Aussenspiegel wechselt weil er mit dem Spiegel was gestreift hat -> Unfallwagen?

Was sagt denn euer Gesetz zu jedem dieser Faelle?
Aber bitte mit einer glaubhaften Quelle dahinter.

Weil laut euerer Stammtischparole "BHG klar definiert" laber laber, ist ja quasi ALLES ein Unfallwagen sobald da irgendein Teil getauscht wird. :rolleyes:

Es ist ein Unfallwagen, sobald Du z.B. von einer Versicherung eine Wertminderungspauschale gezahlt bekommst, Punktum.
Bsp aus eigener Erfahrung: Auf's Heck wurde aufgefahren und nur der Endtopf beschädigt und ausgetauscht (keine Schäden an der Heckschürze o.ä.) -> Unfallwagen. Gegnerische Versicherung zahlt die Schadensbehebung eine eine Wertminderungskompensation.

Im Falle des TE ein klares Ja.

Den Blödsinn mit "tragende Teile beschädigt" könnt Ihr gleich vergessen. Eine definitive Antwort je nach Schadensfall liefert da auch jeder Gutachter/DEKRA-Mann.

Ash-Zayr
2013-03-15, 11:26:04
Audi und VW führen zudem eine "geheime" gemeinsame Konzern-Datenbank, in der alle Reparaturen, die über eine Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, eingefüttert werden nach S/N des KFZ....wenn bei An- und Verkäufern, ob Händler oder nicht, dann mal in irgendeinem Zusammenhag anhand der Datenbank der Schluss auf einen Unfallwagen vorliegt, der explizit nicht als solcher angeboten wurde, kann damit arglistige Täuschung gelten und der Verkäufer sich Ärger und Geldverlust einhandeln...

Ich hatte mir letztes Jahr einen Neuwagen gekauft und meinen Audi in Zahlung gegeben nach 4 Jahren. Den Audi war mir von einem VW-Händler als Unfallwagen angeboten wurden....als ich nun beim Neukauf (Skoda) meinen Audi in Zahlung gab, hatte ich, ohne Arglist, tatsächlich vergessen, dass die Erstbesitzerin damals einen großen Heck-Schaden hatte, der bei VW gerichtet worden war. Ich setzte auf dem Formular, das mir Skoda gab, kein Haken bei Unfallwagen.....zwei Wochen nach Vertragsabschluss über den Neuwagen rief mich mein Skoda Verkäufer an und meinte, er wollte mich ja nur mal informieren, dass ich mit dem Audi ja einen Unwallwagen gefahren häte (und ihnen somit als solcher nicht angegeben verkauft habe)...mir ging echt das Herz, meinte, der gesamte Deal (immerhin 6.500,- für den audi) wäre in der Hose und der Betrag würde mir nun in der Finanzierung fehlen, weil Skoda abspringt....war aber zum Glück nicht so....aber man sieht.....die VW Stasi weiß alles....;)

derpinguin
2013-03-15, 11:35:02
Alle Hersteller führen solche Datenbanken. Ich habe damals bei Mercedes die komplette Historie meines Fahrzeuges ausgedruckt bekommen, inkl. sämtlicher Werstattaufenthalte wann, wie lange und warum, welche Kosten aufgelaufen sind, was getauscht wurde etc.

Stormtrooper
2013-03-15, 13:14:53
Wenn man mit der Felge an den Randstein kratzt und die Felge tauscht -> Unfallwagen?
Wenn ein Idiot mit dem Schluessel nen Kratzer an die Stossstange macht und sie getauscht wird -> "Unfall"wagen?
Wenn ein Idiot die Schuerze tauscht weil ihm ne Prolo-GTI-Schuerze besser gefaellt -> Unfallwagen?
Wenn die die Schuerze tausche weil ein kleines Vieh reingelaufen ist -> Unfallwagen?
Wenn ich die Frontscheibe wegen Steinschlag tausche -> Unfallwagen?
Wenn jemand den Aussenspiegel wechselt weil er mit dem Spiegel was gestreift hat -> Unfallwagen?

Was sagt denn euer Gesetz zu jedem dieser Faelle?
Aber bitte mit einer glaubhaften Quelle dahinter.

Weil laut euerer Stammtischparole "BHG klar definiert" laber laber, ist ja quasi ALLES ein Unfallwagen sobald da irgendein Teil getauscht wird. :rolleyes:

Dir ist schon bekannt, was ein Unfall ist, oder?
Und in keinem Gesetz steht drin was ein Unfallwagen ist, sowas macht die Rechtssprechung und der BGH hat eben Recht gesprochen und den "Unfallwagen" klar definiert.


Wenn du gegen einen Bordstein fährst und die Felge ist hin, ist das sehrwohl ein Unfall, bei sowas bekommen Alufelgen auch schnell Risse und sind defekt, sowas werden wahrscheinlich auch die meißten vertuschen, kann man ja schlecht nachweisen.

Wenn ein Idiot dein Auto mitm Schlüssel verkratzt, kann das per Definition kein Unfall sein, daß gleiche gilt, wenn jemand sein Auto aufmotzt.

Wenn du die Schürze tauscht, weil du ein Hasen geplättet hast, ist das sehr wohl ein Unfall, oder warum zahlt sonst die TK für den Wildschaden?

Und auch wenn du ein Steinschlag hattest und die Windschutzscheibe getauscht wurde ist dies ein Unfall.
Und sowas möchte ich auch wissen, denn wenn man manche Werkstätten sieht, wie die die Scheiben rausschneiden und den Rahmen verkratzen wird mir schlecht, da rostet nach ein paar Jahren die Scheibe regelrecht raus.

sun-man
2013-03-15, 13:32:16
Ist doch wohl normal. Was aber nicht bei Hersteller XY repariert wurde steht auch in keiner "geheimen" Datenbank. Für die Hersteller eine riesige Hilfe wenn jeder Markenhändler sehen kann was bereits gemacht wurde.


Und auch wenn du ein Steinschlag hattest und die Windschutzscheibe getauscht wurde ist dies ein Unfall.
Und sowas möchte ich auch wissen, denn wenn man manche Werkstätten sieht, wie die die Scheiben rausschneiden und den Rahmen verkratzen wird mir schlecht, da rostet nach ein paar Jahren die Scheibe regelrecht raus.
Falsch. Ist ein http://de.wikipedia.org/wiki/Bagatellschaden

dazu auch mit in Betracht zu ziehen
Im Rahmen der Auseinandersetzung über die Bagatellschadengrenze wird häufig auf eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 20. 09. 2001 verwiesen, bei dem die Hinzuziehung eines Sachverständigen als überflüssig betrachtet wurde, obschon die Reparaturkosten bei 1.500,00 € lagen.
Trotz dieser Entscheidung ist eindeutig festzuhalten, dass sich an den grundlegenden Eckpunkten der Rechtsprechung zum Bagatellschaden nichts verändert hat.
Einzig und allein entscheidend ist die Frage, ob der Geschädigte – der in der Regel kein Fachmann ist – vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen ohne weiteres erkennen konnte, das ein äußerst einfach gelagerter (Bagatellschaden) Schaden vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung ist zumindest ein Anhaltspunkt hierfür, wenn die Reparaturkosten nicht oberhalb von 500,00 bis 750,00 € liegen.
Wenn überhaupt von einer Tendenz in der Rechtsprechung gesprochen werden kann, dann nur insoweit, als die früher völlig unstreitige Grenze von 1.000,00 DM (500,00 €) sich auf ca. 1.500,00 DM (750,00 €) nach oben bewegt hat.

(del676)
2013-03-15, 14:01:07
Wärst du begeistert? Und genau dafür gibt es Dank BGH eine klare Definition.

Ehrlich gesagt waers mir scheissegal. Spiegel und Schuerze sind wie Verbrauchsmaterial. Wenn ich ein Auto kaufe schaue ich es mir ja an, und wenn da ne andere Schuerze verbaut ist, kann es mir egal sein ob die wegen eines kleinen Unfalls, wegen Vandalismus oder nur wegen optischen Gruenden getauscht wurde. Solang ich als Kaeufer nichts sehe (riesige Spaltmasse, nicht passende Farbe), passt das. Schaeden an versteckte/tragenden Teilen sind die, vor denen Kaeufer Angst haben muessen.

Aber wahrscheinlich sehe ich das als Oesterreicher nicht streng genug. Meine Autos sind nicht meine Kinder, sondern Autos.

@Stormtrooper: d.h. JEDER 5-6 jaehrige Wagen ist ein Unfallwagen. Weil Steinschlaege treffen jedes Auto.

Matrix316
2013-03-15, 14:16:02
[...]

Wenn du gegen einen Bordstein fährst und die Felge ist hin, ist das sehrwohl ein Unfall, bei sowas bekommen Alufelgen auch schnell Risse und sind defekt, sowas werden wahrscheinlich auch die meißten vertuschen, kann man ja schlecht nachweisen.[...]
Aber die Felge zum Beispiel ist garkein Original Teil des Autos. Wenn nur diese Kaputt ist, ist das Auto ja nicht kaputt, also auch kein Unfallwagen.



Hier habe ich was interessantes gefunden:


http://www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78
Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

EDIT nur für die Schweiz glaube ich ;)

Stormtrooper
2013-03-15, 14:30:11
Falsch. Ist ein http://de.wikipedia.org/wiki/Bagatellschaden

dazu auch mit in Betracht zu ziehen

Dann geh mal in eine Vertragswerkstatt und lasse beim BMW oder Mercedes eine Windschutzscheibe auswechseln.
2010 hab ich für meinen BMW eine neue Scheibe einbauen lassen.
755,47 € weil ich grad aufm Kontoauszug geschaut hab.

Stormtrooper
2013-03-15, 14:32:53
@ Matrix und es steht auch in deinem verlinkten Artikel.
Zitat:"... der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden."
Ergo es ist und bleibt ein Unfallwagen.

Matrix316
2013-03-15, 14:36:56
@ Matrix und es steht auch in deinem verlinkten Artikel.
Zitat:"... der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden."
Ergo es ist und bleibt ein Unfallwagen.
Kommt drauf an. Ist zwar ein schweizer Bericht (ist mir bei Franken aufgefallen), aber die unterscheiden zwischen "Unfallwagen" und "unfallfrei".