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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: Hardware- und Nachrichten-Links des 16./17. März 2013


Leonidas
2013-03-18, 07:42:22
Link zur News:
http://www.3dcenter.org/news/hardware-und-nachrichten-links-des-1617-maerz-2013

MarcWessels
2013-03-18, 08:41:40
Als Gegenargument gegenüber UltraHD bzw. "4K" berichten TweakPC über allgemeine Bedenken, daß die meisten UltraHD-Käufer gar nicht über den für UltraHD passenden Betrachterabstand verfügen. So würde sich UltraHD erst auf Bildschirmdiagonalen von 80 Zoll wirklich von FullHD-Geräten unterscheiden, für diese Bildschirmdiagonale seien jedoch Betrachterabstände von 4 Metern und mehr erforderlich, was bei den wenigsten Nutzern so vorhanden ist. Dieser Einwand aus der Praxis ist durchaus berechtigt (...)

Ähm, nein?! Seit wann treffen die Formeln aus den alten Röhrenzeiten heute zu? Ich setze mich also umso weiter weg, je größer der TV ist, damit ich auch ja nichts von der HD-Auflösung habe, oder wie?! :freak: Und das dann auch noch obendrein bei 4K? Gaaaaaaanz sicher. ;D

madshi
2013-03-18, 09:22:14
MarcWessels hat absolut Recht. "Dieser Einwand aus der Praxis" ist vollkommener und totaler Blödsinn. Es ist ein bißchen traurig, daß 3dcenter da solchem Blödsinn einfach zustimmt.

THX empfiehlt (http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.thx.com/files/2009/12/thx-certified-cinema-screen-placement-616x462.jpg&imgrefurl=http://www.thx.com/professional/cinema-certification/thx-certified-cinema-screen-placement/&h=462&w=616&sz=55&tbnid=w4fayZU-3bFQwM:&tbnh=95&tbnw=127&zoom=1&usg=__ZT3sEC0Mnacylijx57lNO7_rE2Q=&docid=80bCGpHhV7_2AM&sa=X&ei=BchGUfWAGIattAbf-oDwBQ&ved=0CFgQ9QEwBA&dur=324) einen Blickwinkel von 36° für den *hintersten* (!!) Sitzplatz. Das entspricht (wenn ich richtig gerechnet habe) bei einem 80" 16:9 TV einem Sitzabstand von ca. 2,7m für die quasi letzte Reihe im Heimkino. Bei diesem Sichtabstand ist die erhöhte Auflösung von 4K absolut sichtbar. Was für die vorderen Sitzreihen natürlich um so mehr gilt.

Natürlich hängt der optimale Blickwinkel auch von der Qualität der Video-Quelle ab. Für schlechte DVDs ist 36° unangenehm, weil einem da die Kompressionsartefakte ins Gesicht springen. Aber wer es mit dem Thema Heimkino ernst nimmt, guckt eh nur noch HD. Ich hab bei meiner 110" breiten Cinemascope-Leinwand zur Zeit einen Blickwinkel von etwa 33° bei 16:9 Filmen bzw 42.5° bei Cinemascope-Filmen und meine Gäste sind begeistert ("besser als im Kino"). Ich gucke aber auch nur noch Blu-Ray (und Sky-HD), keine DVDs mehr.

Das größte Problem bei 4K ist, daß es derzeit noch kein vernünftiges Quellmaterial in dieser Auflösung gibt. Hoffentlich kommt das dann bald nach. Die Blu-Ray-Macher denken jedenfalls bereits über 4K nach...

Knuddelbearli
2013-03-18, 10:22:23
o würde sich UltraHD erst auf Bildschirmdiagonalen von 80 Zoll wirklich von FullHD-Geräten unterscheiden, für diese Bildschirmdiagonale seien jedoch Betrachterabstände von 4 Metern und mehr erforderlich, was bei den wenigsten Nutzern so vorhanden ist.

wohl eher 4 meter oder weniger sonst ergibt die aussage keinen sinn

Konami
2013-03-18, 15:23:28
Ich kann nur empfehlen, den ursprünglichen Artikel auf Economist.com zu lesen. TweakPC hat da einen verschwurbelten Blödsinn draus gemacht. :ugly:

madshi
2013-03-18, 18:15:05
Der ursprüngliche Artikel auf Economist.com ist ein klein bißchen weniger furchtbar als was TweakPC daraus gemacht hat. Aber auch der ursprüngliche Artikel ist teilweise recht haarsträubend. Die reden z.B. davon, daß 4K-Streaming oder 4K-Broadcasting bis zu 1GBit/s brauchen würde. Was soll man dazu jetzt noch sagen?? Den Artikel kann man in etwa so ernst nehmen, als würde er behaupten, ein Blu-Ray-Film würde heute im Laden 750 Euro kosten. Das entspricht in etwa dem Fehlerfaktor, den der Economist-Artikel hat.

PatkIllA
2013-03-18, 20:23:13
wohl eher 4 meter oder weniger sonst ergibt die aussage keinen sinn
Das ist schon so gemeint. Bleibt natürlich ein Rechenexempel von Leuten die sich keinen großen Fernseher oder Projektor leisten können ;)

Bei der Datenrate bei Ecomist wird halt munter rumgerechnet. Bei einer BluRay hat man im Schnitt auch nur 20 MBit fürs Bild, bei Streaming im Web eher die Hälfte.
Da kann man auch 4K mit dickeren heutigen Leitungen streamen. Mit H265 erst recht.

@madshi
bist du der madshi von madVR und eac3to?

madshi
2013-03-18, 21:12:58
Jau, das bin ich... :freak:

Zum Thema 4K-Broadcasting/-Streaming: Sky Cinema HD broadcastet mit etwa 8 Mbit/s. 4K hat genau 4x so viele Pixel wie Full-HD. Also sollte 4K-Broadcasting mit h264 ganz locker mit 4*8 = 36 Mbit/s möglich sein. Dazu kommt, daß Video-Encodierung effizienter wird, je höher die Auflösung wird. Also sollten 30 Mbit/s mit h264 ausreichen, wahrscheinlich eher noch weniger. Und h265 soll in etwa doppelt so effizient sein wie h264. Also würde ich schätzen daß 4K-Movie-Broadcasting mit h265 mit etwa 15 Mbit/s möglich sein sollte, bei vergleichbarer pro-Pixel-Qualität wie aktuelle Sky-HD-FullHD-Broadcasts. Bei Sport oder nativem Video-Content (Discovery HD) mag etwas mehr Bitrate nötig sein...

PatkIllA
2013-03-18, 21:23:36
Bei 8 MBit ist aber schon noch Reserve. Bei Broadcast oder Streaming ist der Unterschied zwischen Min und Maxdatenraten ja auch ziemlich gering.
Ich kann die ganzen 4K Nörgler aber auch nicht nachvollziehen.

Unfortunately, only a handful of feature films (including “The Amazing Spider-Man”, “Prometheus” and “The Hobbit”) have been shot with 4K-capable cameras.Das ist doch auch Blödsinn. Kein aktueller Kinofilm wird mit 2K Kameras aufgenommen. Höchstens wird in 2K produziert. An den Kameras liegt es aber nicht.

MarcWessels
2013-03-18, 22:47:43
Yup und die riesige Menge an Filmen, die mit 35mm-Kameras gedreht wurden, werden in solchen inkompetenten Artikeln auch in schöner Regelmäßigkeit immer unter den Tisch fallen gelassen.

madshi
2013-03-19, 08:28:13
Das ist doch auch Blödsinn. Kein aktueller Kinofilm wird mit 2K Kameras aufgenommen. Höchstens wird in 2K produziert. An den Kameras liegt es aber nicht.
Yup und die riesige Menge an Filmen, die mit 35mm-Kameras gedreht wurden, werden in solchen inkompetenten Artikeln auch in schöner Regelmäßigkeit immer unter den Tisch fallen gelassen.
Stimmt. Von vielen älteren Filmen gibt es ja auch bereits 4K-Scans der 35mm-Negative. Für die Filme, wo es solche Scans noch nicht gibt, ist ein neuer 4K-Scan relativ problemlos möglich. Natürlich wird ein neuer Scan etwas kosten, aber sowas wird ja auch jedes Jahr günstiger. Und die Studios machen ja teilweise auch heute schon neue 4K-Scans, um Blu-Rays mit besserer Bildqualität liefern zu können. So z.B. gemacht für Gladiator, Alien 1, Aliens 2, Se7en und einige andere, wo die Bildqualität durch den 4K-Scan wirklich einen sehr sehr deutlichen Sprung gemacht hat. Leider haben die sich das gespart für Jurassic Park und BTTF. Da wird's dann wahrscheinlich irgendwann ne Special Edition mit nem neuen 4K-Scan geben...

Gast
2013-03-19, 14:43:43
anderes thema... "Damit ist jede halbwegs gezielte Aufnahme einer fremden Person zwangsweise genehmigungspflichtig, ganz besonders für Veröffentlichungszwecke."

die gezielte aufnahme ist (in deutschland) keineswegs durch "das recht am eigenen bild" genehmigungspflichtig, sondern *ausschließlich* veröffentlichungen desselbigen.
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
daß das in der praxis ähnlich wie das hausrecht widerrechtlich mißbraucht wird, um fotos zu verhindern oder sogar nachträglich zu löschen, ist eine andere sache...

Leonidas
2013-03-29, 01:22:04
anderes thema... "Damit ist jede halbwegs gezielte Aufnahme einer fremden Person zwangsweise genehmigungspflichtig, ganz besonders für Veröffentlichungszwecke."

die gezielte aufnahme ist (in deutschland) keineswegs durch "das recht am eigenen bild" genehmigungspflichtig, sondern *ausschließlich* veröffentlichungen desselbigen.
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.".


Dies ist absolut richtig. Aber ich bezog es ja auf Google Glass, wo die Videos gleich automatisch ins Internet übertragen werden - ergo veröffentlicht werden.


Zum Thema HD wird es eine Korrektur geben.

MasterElwood
2013-04-01, 09:31:39
Dies ist absolut richtig. Aber ich bezog es ja auf Google Glass, wo die Videos gleich automatisch ins Internet übertragen werden - ergo veröffentlicht werden.


Zum Thema HD wird es eine Korrektur geben.

Wie kommst denn auf das?

Google+ auf Android bietet auch sofort Auto-Upload an. Aber

1. kann mans deaktivieren und
2. Kanns auch "privat" hochgeladen werden.

Warum sollte GG ALLES und IMMER öffentlich posten? Is doch quatsch...

M4xw0lf
2013-04-01, 09:40:57
---- delete

Leonidas
2013-04-03, 09:28:17
Warum sollte GG ALLES und IMMER öffentlich posten? Is doch quatsch...


Mmh. So wurde es berichtet - als Gerät, womit man alles sofort veröffentlichen kann. Und ob was in einem Social Network auf "private" steht, ist für deutsches Recht im übrigen unerheblich, das bedeutet ja nur eingeschränkter Nutzerkreis. Ist aber trotzdem eine Veröffentlichung. Schon das Teilen mit einer Person ist im deutschen Recht "Veröffentlichung".