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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuern nach Heirat


Ash-Zayr
2013-03-19, 08:39:53
Hallo,
mein Bürokollege meinte jahrelang....wenn ich mich mal finanziell sanieren möchte, müsste ich heiraten...nun ja....ähmm...ich habe letzten August geheiratet, und gewiss nicht mit unlauteren Absichten, aber die Steuersache ist wohl eher ernüchternd.

Wir arbeiten beide Vollzeit und sind nun letztes Jahr von Steuerklasse I nach IV gewandert...der Finanzbeamte meinte aber gleich, das sei nur eine symbolische Umtragung, an der Besteuerung des Einkommens ändert sich rein gar nichts.
ok....nun aber stehe ich vor dem Erstellen der Einkommenssteuererklärung 2012, und da komme ich ins Grüblen.

Ich verdiene ca. 250,- netto mehr als sie....welchen Weg geht man...Zusammenveranlagung, getrennt....oder "besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschliessung"??
Letzteres behandelt einen letztmalig wie einen single und soll sich lohnen können, aber warum sollte man das wollen, wenn es sich doch angeblich noch mehr lohnt, zusammen veranlagt zu werden?

Was bietet sich denn nun wirklich an?

Ash

Wurschtler
2013-03-19, 08:46:14
Pauschal kann man das nicht sagen.

Wie wärs wenn du alle Varianten mit einem Steuerprogramm oder einfach nur Elster durchrechnest?

V2.0
2013-03-19, 08:47:49
Bei fast gleichem Gehalt empfiehlt in der Regel 4/4, bei stark unterschiedlichen Einkommen 3/5. Viel bringen gegenüber 2 x 1 tut 4/4 in dem Falle auch nicht.

Mr.Fency Pants
2013-03-19, 08:52:09
Da sich eure Einkommen kaum unterscheiden, kann das schon hinkommen, dass es sich nicht oder kaum lohnt. Im Endeffekt ist es aber nicht so, dass man als verheiratetes Paar die ach so tollen Steuervorteile hat, von denen immmer alle sprechen.

Ob SK 1 oder 4 macht keinen Unterschied. Interessant wird es eigentlich erst, wenn derjenige, der (deutlich) mehr verdient dann in SK 3 und der andere in SK 5 wechselt, wobei man das auch nicht so pauschal sagen kann. In SK5 sind dafür die Abzüge wesentlich höher.

Würde das Ganze auch mal mit nem Steuerprogramm durchrechnen, was sich mehr lohnt, erwarte bei euren Einkommensunterschieden aber keine Wunder.

Ash-Zayr
2013-03-19, 09:18:49
Stutzig machte mich halt vor allem die "besondere Veranlagung" im Jahr der Eheschliessung"....das scheint so eine Art toller Joker zu sein, den man einmalig einsezten kann und dann auch unbedingt sollte....hmm....

V2.0
2013-03-19, 09:27:58
Ja, da kannst Du dir das gesamte Jahr als verheiratet anrechnen lassen, auch wenn Du erst im Dezember geheiratet hast. Nur leider bei gleichen Einkommen und somit IV/IV auch nicht so geil.

Ash-Zayr
2013-03-19, 09:32:06
nein, diese Option bedeutet, dass ich für das gesamte Jahr der Heirat so betrachtet werde steuerlich, als wäre ich unverheirtat und nicht zusammenlebend mit jemandem...also Voll-Single....aber Voll-Single steht halt zu 100% im Gegensatz zur "Zusammenveranlagung" als Ehegatte....;)

Was meint ihr eigentlich, ab wieviel Euro Gehalts-Differenz bei gleicher Steuerklasse sich das Ehegattensplittung bemerkbar macht?

Morale
2013-03-19, 09:50:46
Dafür gibts rechner im netz, glaube ab 600 brutto gehts los oder so.
Ich bin damit sehr zufrieden, da ich gerade nicht arbeite :)
Da macht sich das schon bemerkbar.

cartman5214
2013-03-19, 09:54:45
nein, diese Option bedeutet, dass ich für das gesamte Jahr der Heirat so betrachtet werde steuerlich, als wäre ich unverheirtat und nicht zusammenlebend mit jemandem...also Voll-Single....aber Voll-Single steht halt zu 100% im Gegensatz zur "Zusammenveranlagung" als Ehegatte....;)

Was meint ihr eigentlich, ab wieviel Euro Gehalts-Differenz bei gleicher Steuerklasse sich das Ehegattensplittung bemerkbar macht?
Die besondere Veranlagung lohnt sich in seltenen Ausnahmefällen wo den unverheirateten Partnern Sonderabzüge oder Verlustabzüge zustehen welche bei Ehe rausfallen (steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Gnadensplitting,...)

Definiere "bemerkbar", Ehegattensplitting macht sich in der Endabrechnung quasi ab dem ersten Euro Differenz in den Einkommen rechnerisch bemerkbar. Lohnen tut es sich bei grösseren Diffrenzen und höheren Einkommen. 250€ netto sollten da schon klar reichen um am Jahresende nen Vorteil zu erkennen. Mehr verrät die Einkommensteuertabelle.

V2.0
2013-03-19, 09:57:51
nein, diese Option bedeutet, dass ich für das gesamte Jahr der Heirat so betrachtet werde steuerlich, als wäre ich unverheirtat und nicht zusammenlebend mit jemandem...also Voll-Single....aber Voll-Single steht halt zu 100% im Gegensatz zur "Zusammenveranlagung" als Ehegatte....;)

Was meint ihr eigentlich, ab wieviel Euro Gehalts-Differenz bei gleicher Steuerklasse sich das Ehegattensplittung bemerkbar macht?

Das Besondere ist die Wahl, ob man für das Jahr als verheiratet oder als Single veranlagt werden möchte.

Steuerklasste 3/5 rechnet sich wenn das Verhältnis der Einkommen 60:40 und einseitiger ist.

LarsVegas
2013-03-19, 10:10:17
Also die Steuerklasse ist ja "eigentlich" wurst, denn am ende des jahres wird eh abgerechnet.

den einzigen vorteil über die steuerklasse (oder nachteil) hat man dadurch, dass man die erstattung minimieren kann und quasi unterjährig schon mehr netto in der tasche bleibt. was allerdings bei den meisten sehr willkommen ist (zinseffekte und so).

ansonsten haben fast alle "einfachen" arbeitnehmer einen vorteil von der gemeinsamen veranlagung, da hier das gemeinsame einkommen aufaddiert und dann durch zwei geteilt wird, bevor die steuertabelle drüberläuft. dadurch wird quasi nur das gemittelte einkommen für den einzelnen gerechnet und die steuerbelastung sinkt durch die vermiedene steuerprogression.

je gleicher das gehalt beider partner ist, umso weniger "springt" logischerweise bei der vermiedenen progression raus, aber solange es überhaupt einen unterschied gibt, macht man plus. über die steuerklasse wird praktisch nur dieser vorteil am jahresanfang schon vorab auf die beiden partner verteilt.

vorteile einer getrennten veranlagung gibt es eigentlich nur bei totalen spezialfällen, die sich dann aber eh vom steuerberater helfen lassen sollten. diejenigen leute wissen das dann aber auch (verlustzuweisungsmodelle, arbeiten im ausland etc.).

so und jetzt musst du selber einschätzen wo du dich wiederfindest.

Ash-Zayr
2013-03-19, 11:14:23
Danke euch...vor allem der Beitrag von LarsVegas macht klar, dass wir dann ganz regulär als "zusammen veranlagt" agieren.

Eine Sache aber noch....das Ehegattensplitting...ist jetzt eine rein mathematisch-logische Sache, bei der es bei mir hakt: Beispielmodell

Meine Frau verdient monatl. brutto 3.500,- und ich 5.500,-
Ohne splitting würde auf mich wahrscheinlich ein höherer Sazt greifen als bei ihr.

Nun das Splitting..addieren und durch zwei teilen....nun verdienen wir in den Augen der Steuer beide brutto 4.500,-

Wo ist da der Vorteil? Auf meine "neuen" 4.500,- zahle ich nun weniger als zuvor bei meinen 5.500,-...aber meine Frau zahlt nun Steuern auf ebenfalls 4.500,- wo sie vorher nur den Satz hatte, der bei 3.500,- griff?
Rein auf den ersten Blick hebt sich sowas als Effekt doch auf?
Da muss es doch quasi eine Art break even point geben in Berzug auf die Mindestgröße der Einkommenskluft bei Partnern....vonwegen "Vorteil ab dem ersten Euro" klappt eigentilch ganz mathematisch doch gar nicht, unabhängig davon, bei welchen absoluten Gehältern nun welche Steuersätze gerade greifen und wo die Sprünge sind....;)

LarsVegas
2013-03-19, 12:06:49
dein denkfehler liegt dort, wo du annimmst, dass einkommen immer gleich besteuert wird (also 40% auf alles oder so). in wirklichkeit steigt aber die steuerliche belastung nach deinem persönlichen freibetrag für jeden 50€ schein den du zusätzlich verdienst überdurchschnittlich an, ab einer gewissen summe gilt dann der höchststeuersatz (https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerprogression). ausserdem ist wichtig zu verstehen, dass dem finanzamt im grunde egal ist wieviel du monatlich verdienst, sondern nur was du im jahr an einkommen hast. sonst müsste man jeden monat eine steuererklärung machen.

um deinem beispiel also zu folgen passiert folgendes:

DU: 5,5K€ * 12 = 66K€
SIE: 3,5K€ * 12 = 42K€

GESAMT 108K€ / 2 = 54K€

das heisst, hier wird für 12K€ deines gehalts die progression vermieden, für die du (anteilig/durchschnittlich) mehr steuern zahlen würdest als auf die 54K€ vorher.

deine frau zahlt wiederrum für 12K€ oberhalb von 42K€ mehr steuern, die allerdings (anteilig/durchschnittlich) geringer versteuert werden als deine 12K€ oben, weil sie unter 54K€ liegen.

die differenz aus der ersparten progression bei dir und dem mehrbetrag bei deiner frau ist dann euer "gewinn" aus dem splitting. damit ist auch klar, warum viele leute sagen, "es lohnt sich nicht". diese leute ignorieren, das kleine beträge auch vorteile sind. wenn allerdings einer gar nichts verdient und der andere viel (siehe familienleitbild der CDU), dann kann es schon mehrere tausend euro im jahr ausmachen.

es funktioniert aber auch nur, wenn das einkommen von mindestens einem partner nach splitting noch der progression unterliegt. sprich, wenn jetzt einer 250K€ verdient, der andere "nur" 200K€, bringt ihnen das splitting gar nichts. ist aber auch so gewollt.

LarsVegas
2013-03-19, 12:14:30
und noch was.

vonwegen "Vorteil ab dem ersten Euro" klappt eigentilch ganz mathematisch doch gar nicht, unabhängig davon, bei welchen absoluten Gehältern nun welche Steuersätze gerade greifen und wo die Sprünge sind....;)

auch ein verbreiteter irrglaube... dass es bei den steuersätzen "sprünge" gäbe, durch die man z.b. bei einer gehaltserhöhung netto plötzlich weniger raus hätte als vorher. da das einkommen progressiv besteuert wird, kann das gar nicht passieren, bsp.:

erst 4,5K€ verdient, dann erhöhung auf 5K€

für die ersten 4,5K€ zahlst du exakt dieselben steuern wie vorher. für die 500€ on top wird dann ein etwas höherer durchschnittlicher steuersatz verlangt. das heisst, es bleibt immer etwas übrig, wenn auch die gehaltserhöhung natürlich immer am allerstärksten besteuert wird.

Ash-Zayr
2013-03-19, 12:26:24
super erklärt, danke Dir.
Letzte Frage und womöglich dann auch ein weit verbreiteter Irrglaube: muss man das Ehegattensplittung explizit beantragen, oder vollzieht es sich mit Haken "zusammen veranlagen" in beiden Steuererklärungen dann automatisch?
Ein Blick unter dem Stichwort "Ehegattensplittung" bei z.b. Wikipedia zeigt, dass das sehr komplex ist, es so einige Varianten gibt....aber muss sich der Steuerpflichtige für diese Varianten entscheiden, sie beantragen, oder wählt das Finanzamt immer das zutreffende, so dass es womöglich für alle möglichen Konstellationen auch immer nur eine zutreffende Splitting-Variante gibt?

Ash

LarsVegas
2013-03-19, 12:44:53
du musst dich explizit für das splitting entscheiden. das tust du aber, wenn du auf dem vordruck entsprechend ankreuzt. separater antrag ist m.W. nicht nötig. das FA ist zwar verpflichtet, dich nicht zu "betuppen", aber wenn ihr bei einem wahlrecht das falsche ankreuzt werden sie es akzeptieren, auch wenn du dadurch miese machst. was anderes ist es wenn das FA glaubt, dass die vorraussetzungen für eine bestimmte wahl nicht gegeben sind (hier z.b.: verheiratet sein). dann werden sie z.b. eine abschrift der heiratsurkunde fordern, oder falls man das faktorverfahren wählt werden einkunftsnachweise fällig, aber das ist wirklich kein punkt für "normale" arbeitnehmer.

NiCoSt
2013-03-19, 12:56:15
das mit dem "wenn einer viel mehr als der andere verdient ist 3/5 immer besser" ist auch soeine sache die nicht ganz richtig ist. Ich verdien volles Gehalt, meine Frau studiert noch, d.h. wir können das ehegattensplitting richtig gut nutzen, da kommt was zusammen. trotzdem haben wir uns nach der heirat für 4/4 entschieden. Der grund ist ganz einfach: wir haben genau das gleiche wie vorher, d.h. die Finanzstruktur ändert sich nicht, bekommen nun 1x im jahr aber zusätzliche eine ordentliche Nachzahlung.

Wichtig zu verstehen ist, dass du letztendlich genauso viel steuern zahlst, egal ob 3/5 oder 4/4.

Der einzige nachteil bei 4/4 könnte sein, das gewisse Sozialleistungen wie Elterngeld nach dem Nettogehalt gehen, dann bekommste etwas weniger raus...

Ash-Zayr
2013-03-19, 15:22:05
Also ich habe mal das aktuelle 2012er Steuerformular abgesucht....es gibt keinen seperaten Kasten für ein wählbares Ehegattensplitting...scheint also so, dass es stets zwingend bzw. automatisch mit einer Zusammenveranlagung einhergeht.....hoffe ich...;)

_Slayer_
2013-03-19, 15:48:56
Wenn du eine Steuererklärung mit deiner Frau zusammen abgibst, gilt immer das Splittingverfahren.

Alle anderen Verfahren musst du explizit wählen.

Also keine Auswahl angekreuzt gilt Zusammenveranlagung mit Splittingtarif.

Falls besondere Veranlagung angekreuzt wird gilt diese. Man kann aber innerhalb der Einspruchsfrist die Wahl auch noch widerrufen und z. B. Zusammenveranlagung wählen.

Die besondere Veranlagung oder getrennte Veranlagung macht aber in den wenigsten Fällen Sinn.

LarsVegas
2013-03-19, 22:14:48
ich kann übrigens jedem nur das wiso steuerprogramm ans herz legen. kostet nicht viel und bewahrt einen von vielen problemen. ausserdem gibts integriert vordrucke und formulare für anträge etc.

wer die formulare selbst ausfüllt riskiert wichtige möglichkeiten zum steuerabzug auszulassen.

medi
2013-03-20, 07:26:21
Bei solchen Steuerüberlegungen aber auch nicht vergessen was so eine Hochzeit kostet. Nicht umsonst trägt zwar die Frau weiß aber der Mann schwarz :D

Und die Kosten der Scheidung sollte man auch gleich mit einrechnen ;)

Wobei man die Scheidungskosten wohl auch wieder steuerlich gelten machen kann. ^^

FelixPaul
2013-03-20, 07:29:12
Bei solchen Steuerüberlegungen aber auch nicht vergessen was so eine Hochzeit kostet...

Standesamtliche Trauung = 55,00 € :cool:

medi
2013-03-20, 07:31:10
Standesamtliche Trauung = 55,00 € :cool:

Und welche Frau lässt sich damit abspeisen? Da gehört auch noch ne fette Hochzeitsfeier + Hochzeitskleid + Hochzeitsreise dazu. Da biste schnell mal bei 10k+ :eek:

noid
2013-03-20, 08:00:10
Und welche Frau lässt sich damit abspeisen? Da gehört auch noch ne fette Hochzeitsfeier + Hochzeitskleid + Hochzeitsreise dazu. Da biste schnell mal bei 10k+ :eek:


..unsere Hochzeit hat Ca 1k mit allem gekostet. Frauen, die nicht im Kopf 5 sind und einem Prinzessinentraum nachhecheln, sind halt echte Seltenheit.

FelixPaul
2013-03-20, 17:24:27
Und welche Frau lässt sich damit abspeisen? Da gehört auch noch ne fette Hochzeitsfeier + Hochzeitskleid + Hochzeitsreise dazu. Da biste schnell mal bei 10k+ :eek:

Ich denke mal eher intelligente Frauen. Wir waren beide noch Studenten bei unserer Hochzeit, es gab nur eine überschaubare Feier mit den Angehörigen 1. Grades. Im Umfeld fand das niemand verwerflich, im Gegenteil, ehre angemessen an unserem Studenten Status. Aber es soll ja auch Leute geben die sich verschulten und Hochzeiten ausrichten die mehr als ein ganzes Studium kosten. :eek:

Lethargica
2013-03-20, 17:43:33
Und welche Frau lässt sich damit abspeisen? Da gehört auch noch ne fette Hochzeitsfeier + Hochzeitskleid + Hochzeitsreise dazu. Da biste schnell mal bei 10k+ :eek:

Wir haben bei unserer Hochzeit 10.000€ plus gemacht :tongue:

Wer muss seine Hochzeit schon selber zahlen ??? ;)

FelixPaul
2013-03-20, 17:56:48
@Lethargica: Genau! Für arme Eltern kann niemand etwas, für arme Schwiegereltern schon. :cool: Aus Erfahrung kann ich berichten das bildhübsche Frauen aus gutem Hause gern im Bereich Kunst, Geschichte oder Philosophie studieren.

medi
2013-03-20, 19:04:10
Ja ne ich such mir meine Freundin aufgrund der Schwiegereltern aus. Ist ja wie mein Kollege der sagt: Jugend ist vergänglich, Hektar bleibt.
Ok der ist nach wie vor Single...

NiCoSt
2013-03-20, 20:33:33
mein schwiegervater bestand auch drauf alles zu zahlen, was mir aber sehr unangenehm war. WIr haben es dann so vereinbart, dass ich die "kleine" standesamtliche trauung (mit 15 Leuten, nur engste Familie) zahle und er die "große" kirchliche im nächsten jahr, was mittlerweile dieses jahr ist. Die "kleine" hat dann auch schon 3500€ gekostet inkl. allem Möglichem von Übernachtungen bis Brautkleid, Raummiete, Musik, Essen... Fand ich recht viel, aber hat sich gelohnt.

JaDz
2013-03-21, 10:16:34
Meist kommt das doch an Geldgeschenken wieder rein?!

Gandharva
2013-03-21, 13:05:55
Bei solchen Steuerüberlegungen aber auch nicht vergessen was so eine Hochzeit kostet. Nicht umsonst trägt zwar die Frau weiß aber der Mann schwarz :D
Wenn man keine asozialen Freunde und Verwandten hat, dann kommt man in der Regel immer mit +- 0 raus nach einer Hochzeit.

medi
2013-03-21, 14:47:38
Wenn man keine asozialen Freunde und Verwandten hat, dann kommt man in der Regel immer mit +- 0 raus nach einer Hochzeit.

Gut bei uns trifft die Regel leider nicht. Die Verwandtschaft kommt geschlossen aus dem Osten, ist entweder arm und arbeitslos oder nur arm oder bereits verstorben. Dumm gelaufen irgendwie :rolleyes:

Gott sei Dank bin ich eher nicht von der Ehe überzeugt, also stellt sich mir die Frage gar nicht. Wäre vllt. nur schwach geworden wenns finanziell was bringen würde aber das ist bei uns nicht der Fall.

FelixPaul
2013-03-21, 18:11:14
Nach der Hochzeit war bei uns die gesetzliche Krankenkasse ein Thema. Als freiwillig gesetzlich Versichterte zahlte ich ca. 80€ und meine Verlobe 150€ pro Monat. Nach der Hochzeit war sie bei meinen 80€ mit-versichert. Natürlich sind 150€ pro Monat keine gigantische Summe, aber in einem eher knappen Studenten Haushalt nicht ganz unerheblich. Auf unsere Minijobs neben dem Studium hatte die Hochzeit keine finanziellen Auswirkungen.