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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bleibt bei 5k Brutto echt nur 2.6k netto übrig?


Avalance
2013-04-01, 12:19:23
Hi,

ich werde demnächst etwas mehr als ~5k Brutto bekommen (....) nun hat google gesagt davon bleiben round about 2500 - 2600 Taler in DE übrig für LSK1 :eek::confused: (ledig, kein Kind) - ist das immer noch so im Jahr 2013?

Kann ich da irgend etwas ändern dran?
Würde ich Geld zurück bekommen mit der Jahreslohnsteuererklärung?
Gibt´s eine Auflistung für Gehaltsgruppen "von Brutto bis Brutto = Netto" so dass ich ggf. nach unten Korrigieren kann?

Ich erinnere mich, dass ich mal "bedingt" mehr verdient hatte (Überstunden) aber weniger netto bekam, als hätte ich nur 50% dieser Überstunden finanziell vergüten lassen. Total Worst Case quasi. Das möchte ich natürlich vermeiden ;D

edit: bei dem Rechner komme ich auf 2.730,20

Grüße
aVa

Heelix01
2013-04-01, 12:23:54
Was google dir ausgegeben hat stimmt.
2013 hat sich nicht viel geändert ... gibt dafür auch ziemlich gute App.
Ob du Geld zurück bekommst, hängt halt von deinen Lebensumständen und damit von deiner Steuererklärung ab, natürlich kannst du viel wieder bekommen, oder aber auch quasi nichts.

Was helfen würde wäre eine Frau die wenig verdient :D ! Alternativ Kinder, da diese aber vermutlich mehr Kosten als sie "bringen" würde ich zur Frau tendieren.

-Duke-
2013-04-01, 12:24:39
2790 und nen paar cent... stimmt schon...
Kannste zb hier gern überprüfen: www.nettolohn.de

Frohe Ostern ! :D

jorge42
2013-04-01, 12:29:11
jo korrekt so, in DE ist das grauenvoll. Wurde schon gesagt, wenn du sparen willst, eine Frau heiraten, die kaum was verdienst und auf Steuerklasse III gehen. Und wichtig, KEINE Kinder kriegen, das lohnt Steuertechnisch wenig :biggrin:

In DE zählt steuerlich nur das verheiratet SEIN, alles andere ist irrelevant, Familien werden nicht unterstützt, wenn beide Elternteile nicht verheiratet sind.

Was noch sparen kann, ist die Krankenversicherung, aber wenn ich mich nicht irre, sind die alle gleichgerichtet und die Beiträge gehen trotz Milliardengewinne der Kassen nicht runter.

Knuddelbearli
2013-04-01, 12:33:35
damit sich eine frau lohnt müsstest dann aber auch 5k netto verdienen ^^ oder willste sie wie ne Sklavin halten? ^^

sun-man
2013-04-01, 12:35:09
jo korrekt so, in DE ist das grauenvoll. Wurde schon gesagt, wenn du sparen willst, eine Frau heiraten, die kaum was verdienst und auf Steuerklasse III gehen. Und wichtig, KEINE Kinder kriegen, das lohnt Steuertechnisch wenig :biggrin:

Ach so. Deswegen hab ich, der ich etwa das 6fache meiner Frau verdient habe, jedes Jahr 1800€ Steuernachzahlung gehabt. Plappert nicht so nen Scheiß wenn Ihr nicht wisst wovon Ihr redet. Heiraten, 3/5 und die Frau soll deutlich weniger verdienen ist falsch.

http://www.imacc.de/steuer/steuerklassen/rechner/
50.000/15000 - bei 3/5 ist mit einer Nachzahlung von -1.373,04 zu rechnen.

ux-3
2013-04-01, 12:43:48
Er würde weniger zahlen müssen als jetzt auf Steuerklasse I. Aber da die Spezialdemokraten an das Splitting wollen, würde ich das mit der erwerbslosen Frau vergessen.

Wenn du die Steuerlast senken willst: Öfter beruflich bedingt umziehen, teure Arbeitsmittel anschaffen, ein außerhäusliches Arbeitszimmer anlegen etc.

Ich erinnere mich, dass ich mal "bedingt" mehr verdient hatte (Überstunden) aber weniger netto bekam, als hätte ich nur 50% dieser Überstunden finanziell vergüten lassen.

Wenn mir gerade kein Denkfehler unterläuft, ist das nicht möglich.

-Duke-
2013-04-01, 12:44:44
grins.. Der sun-man hat seine Lektion aber gut gelernt ;)

Heelix01
2013-04-01, 12:51:28
Die Aufteilung 3/5 ... wert das nicht durcheinander!
Beim Ehegattensplitting zahlt einer viele steuern und einer wenig aufs Monatliche Gehalt, soweit jedem klar ... das sagt natürlich nichts über eine Nachzahlung oder Rückerstattung durch die Steuererklärung aus.

Man kann das Splitting auch lassen und dieses im nächsten Jahr über die Steuererklärung ausgleichen, und bekommt rechnerisch das selbe raus wie beim Splitting nur halt auf einem Schlag im nächsten Jahr und nicht Monatlich im laufenden.

Warum du Sun-Man nachzahlen musstest kann dir hier natürlich keiner sagen, aber über die Monate wirst du mehr steuern gespart haben als die Nachzahlung dich gekostet hat, sollte zumindest so ein.
Ich habe in der Familie einige fälle wo das Splitting betrieben wird mit deutlichen Gehaltsunterschieden und es gibt trotzdem noch eine Rückzahlung. Da spielen aber sooo viele Faktoren mit rein das man wie gesagt da keine Pauschale Aussage treffen kann. Vermutung: Deine Ersparnis hat einfach die Steuerliche Erleichtung die durch die gemeinsame Veranlagung entstehen überschritten, nun musstest du die mehr ersparnis zurückzahlen ... letztlich hast du trotzdem gespart nur nicht soviel :P . Wenn nicht ... mal den Steuerberater wechseln :X

Trap
2013-04-01, 12:54:43
Kann ich da irgend etwas ändern dran?
Weniger als 12 Monate im Jahr arbeiten. 4 Monate Weltreise ohne Gehalt spart über 10k€ Steuern und Abgaben ;D

Avalance
2013-04-01, 12:59:20
Na super :rolleyes: dann "lohnt" sich das ja garnicht, ausser für die Steuerkasse ;)


Mit Frau & Kind - naja wohl die nächsten 5 Jahre erstmal nicht. Schade, da könnte man ja auch für wesentlich weniger Arbeiten gehen und genausoviel raus bekommen :(

Von der Lohnsteuererklärung erhoffe ich mir auch nicht so viel da ledig und so, damn !

Grüße
aVa

ux-3
2013-04-01, 13:20:07
Von der Lohnsteuererklärung erhoffe ich mir auch nicht so viel da ledig und so, damn !

Warum, du bekommst für berufsbedingte Kosten doch 40% erstattet.

Tatsächlich würde ich mir den Grenzstundenlohn mal ausrechnen. Wenn der dir zu niedrig ist, würde ich erwägen, die Arbeitszeit reduzieren, sofern du das kannst.

Avalance
2013-04-01, 13:24:05
Warum, du bekommst für berufsbedingte Kosten doch 40% erstattet.

Tatsächlich würde ich mir den Grenzstundenlohn mal ausrechnen. Wenn der dir zu niedrig ist, würde ich erwägen, die Arbeitszeit reduzieren, sofern du das kannst.

Muss ich mal nachdenken, werde mich mit einem professionellen Steuerberater mal auseinandersetzen demnächst. Für Berufsbedingte kosten - da habe ich maximal die Fahrtkosten ... *argh* naja ich schau mal :D

Danke & noch n schicken Ostermontag ^^

basti333
2013-04-01, 13:40:03
Ja, wäre man reich und hätte monatlich 5000€ aus Zinserträgen müsste man nur 25% zahlen. Schon ein perverses system was wir haben. Naja, immerhin hast du eine Krankenversicherung und etwas rente im abgang mit drinne.....

sun-man
2013-04-01, 16:36:41
Warum du Sun-Man nachzahlen musstest kann dir hier natürlich keiner sagen, aber über die Monate wirst du mehr steuern gespart haben als die Nachzahlung dich gekostet hat, sollte zumindest so ein.

Ich hab seit 2004 so viele Leute damit beschäftigt...was soll ich da noch dazu sagen? Mein Link oben zeigt es doch mehr als deutlich. 1300€ Nachzahlung auf seiten des Steuerzahlers. Selbstverständlich sind diese Daten ohne Entfernungspauschale und Co. Das abzahlen mit "Faktor" ist die vernünftigste Lösung.

Sven77
2013-04-01, 16:50:52
Ich zahle auch ca. 2500Eur im Jahr nach, dank des Ehegattensplittings. Dafür bekomm ich natürlich ein grosses monatliches Netto. Aber der Staat holt so oder so seine Kohle, da kann man heiraten, Kinder kriegen oder Pfarrer werden.. der nächste Brief vom Finanzamt kommt bestimmt.

Ja, wäre man reich und hätte monatlich 5000€ aus Zinserträgen müsste man nur 25% zahlen. Schon ein perverses system was wir haben. Naja, immerhin hast du eine Krankenversicherung und etwas rente im abgang mit drinne.....

Da wäre ich mir in letzter Zeit aber nicht mehr sicher ob da der Staat sich dann nicht einfach mal was holt wenn er braucht ;)
Lieber alles verprassen :D

(del)
2013-04-01, 17:24:26
Da wäre ich mir in letzter Zeit aber nicht mehr sicher ob da der Staat sich dann nicht einfach mal was holt wenn er braucht ;)
Lieber alles verprassen :D
Jop, Geld auf dem Konto horten ist in diesen Tagen eine höchst riskante Angelegenheit. Lieber anderweitig investieren oder in Sachwerte eintauschen (Gold, Platin, whatever).

Wer dennoch Buchgeld will, sollte zumindest eine solide außereuropäische Bank bevorzugen, die (und ihr näheres Bankenumfeld) nicht im Ruf steht alsbald zu kollabieren...

foobi
2013-04-02, 22:32:49
Ja, wäre man reich und hätte monatlich 5000€ aus Zinserträgen müsste man nur 25% zahlen. Schon ein perverses system was wir haben. Naja, immerhin hast du eine Krankenversicherung und etwas rente im abgang mit drinne.....
Genau durch die Krankenversicherung und die Rente ergibt sich auch der Unterschied. Auf 5000 EUR Kapitaleinkommen pro Monat sind ungefähr 1300 - 1400 EUR Steuern zu zahlen, Freibetrag schon eingerechnet. Auf 5000 EUR Arbeitseinkommen sind im Vergleich dazu "nur" ungefähr 1200 - 1300 EUR Steuern zu zahlen, selbst unter schlechtesten Bedingungen (ledig, kinderlos).

Dass netto am Ende vom Arbeitslohn nur 2800 EUR übrigbleiben, liegt an den Sozialversicherungen, nicht an den Steuern.

ux-3
2013-04-02, 23:01:52
Genau durch die Krankenversicherung und die Rente ergibt sich auch der Unterschied.

Guter Hinweis!

basti333
2013-04-02, 23:52:24
Genau durch die Krankenversicherung und die Rente ergibt sich auch der Unterschied. Auf 5000 EUR Kapitaleinkommen pro Monat sind ungefähr 1300 - 1400 EUR Steuern zu zahlen, Freibetrag schon eingerechnet. Auf 5000 EUR Arbeitseinkommen sind im Vergleich dazu "nur" ungefähr 1200 - 1300 EUR Steuern zu zahlen, selbst unter schlechtesten Bedingungen (ledig, kinderlos).

Dass netto am Ende vom Arbeitslohn nur 2800 EUR übrigbleiben, liegt an den Sozialversicherungen, nicht an den Steuern.


Ok, das der SV-Anteil so hoch ist hätte ich nicht gedacht, aber ändert nichts an der Tatsache das pauschal 25% auf Kapitalerträge unsozial sind. Gerechter wäre es wenn man Kapitalerträge aufs Einkommen Anrechnen würde.

Annator
2013-04-03, 08:26:20
Ok, das der SV-Anteil so hoch ist hätte ich nicht gedacht, aber ändert nichts an der Tatsache das pauschal 25% auf Kapitalerträge unsozial sind. Gerechter wäre es wenn man Kapitalerträge aufs Einkommen Anrechnen würde.

Das muss man doch wenn man ende des Jahres die Steuererklärung macht.

Lethargica
2013-04-03, 09:08:50
Nö, als Privatanleger ist deine Steuerpflicht in 95% aller Fälle mit der Kapitalertragsteuer abgegolten.

Annator
2013-04-03, 09:16:50
Ok stimmt. Ja eine Staffelung wie bei der Lohnsteuer wäre da auch gerechter.

kiss
2013-04-03, 17:10:53
Wie funktioniert das mit dem Ehegatten Splitting?

Meine Situation:
Wohnung mit 3 Personen

Habe Freundin + Kind und zweites Kind kommt im Sommer:

Im Moment bin ich Alleinverdiener und Freundin hat vorher auch um die 600Euro verdient.

Wir wollten eventuell Ende des Jahres heiraten.

Was verstehe ich unter EhegattenSplittung? Raffe ich irgendwie nicht richtig...Kann das irgendwer anhand meines Beispiels erklären?

Beispiel Verheiratet + SK3 + 2 Kinder:
Verdienst A 40.000 Euro
Verdienst B 00.000 Euro

Was für Vorteile hätte das für uns?

Sven77
2013-04-03, 17:18:35
Wird auf Wikipedia gut erklaert, inkl. Fallbeispiel das deinem ähnelt. Wenn die Frau nicht arbeitet lohnt es sich defintiv..

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting

Annator
2013-04-03, 18:07:12
Wie funktioniert das mit dem Ehegatten Splitting?

Meine Situation:
Wohnung mit 3 Personen

Habe Freundin + Kind und zweites Kind kommt im Sommer:

Im Moment bin ich Alleinverdiener und Freundin hat vorher auch um die 600Euro verdient.

Wir wollten eventuell Ende des Jahres heiraten.

Was verstehe ich unter EhegattenSplittung? Raffe ich irgendwie nicht richtig...Kann das irgendwer anhand meines Beispiels erklären?

Beispiel Verheiratet + SK3 + 2 Kinder:
Verdienst A 40.000 Euro
Verdienst B 00.000 Euro

Was für Vorteile hätte das für uns?

Normalerweise hast du 2.026,27 € im Monat mit SK 1

Mit SK 3 und deiner Frau mit SK 5 hast du 2.317,50 € im Monat.

Wie das mit dem Kinderfreibetrag und Kindergeld ist weiß ich nicht.

ux-3
2013-04-03, 18:18:52
Auf das Splitting darfst Du dich aber nach einem Wahlsieg von Rot/Grün nicht mehr verlassen.

DeX
2013-04-03, 18:30:03
Ich danke euch allen fleißigen und artigen Steuerzahlern :love3:

Grestorn
2013-04-03, 22:58:29
Auf das Splitting darfst Du dich aber nach einem Wahlsieg von Rot/Grün nicht mehr verlassen.

Ich würde viel darauf verwetten, dass das Splitting nicht angerührt wird. Denn das gäbe eine Verfassungsklage.

Im Gegenzug müssten nämlich auch viele Verpflichtungen für Eheleute gestrichen werden. Unterm Strich zu teuer für den Staat.

NiCoSt
2013-04-04, 09:13:59
Wie funktioniert das mit dem Ehegatten Splitting?

Meine Situation:
Wohnung mit 3 Personen

Habe Freundin + Kind und zweites Kind kommt im Sommer:

Im Moment bin ich Alleinverdiener und Freundin hat vorher auch um die 600Euro verdient.

Wir wollten eventuell Ende des Jahres heiraten.

Was verstehe ich unter EhegattenSplittung? Raffe ich irgendwie nicht richtig...Kann das irgendwer anhand meines Beispiels erklären?

Beispiel Verheiratet + SK3 + 2 Kinder:
Verdienst A 40.000 Euro
Verdienst B 00.000 Euro

Was für Vorteile hätte das für uns?

kannst hier den vorteil ausrechnen:

http://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer.html


Ersparnis bei Zusammenveranlagung 4.127,73 €

pro jahr versteht sich. ich hab jetzt mal 9% Kirchensteuer genommen im beispiel.


Ehegattensplitting funktioniert so, dass eure Einkünfte zusammen genommen werden und am Ende auf die Eheleute zu gleichen Teilen, also durch 2, genommen werden. Wenn einer mehr als der andere verdient, kann er also ein teil davon auf den Partner "umlegen". Daraus folgt, dass der Partner zwar mehr zu versteuerndes Einkommen hat, der Vorteil ergibt sich aber wegen der progressiven versteuerung. Also das der Steuersatz mit steigendem Gehalt immer weiter ansteigt, was für dich dann den Steuervorteil ergibt.

in deinem Beispiel: du verdienst 40000, sie 0. Summe am Jahresende ist 40000. Dann durch 2 heißt, Steuerlich gesehe hat jeder von euch 20000€ verdient. Nun darf jeder seinen Freibetrag+Pauschbetrag nutzen, also rund 9000€ die er nicht versteuern muss. Also sind rund 11000€ für jeden zu versteuern. Das ist natürlich viel weniger als wenn du deine 40000€ versteuern müsstest, nicht? ;)

In meinem Fall ergibt sich noch ein vorteil. Meine Frau studiert noch, dadurch das sie praktisch die hälfte von meinem Geld verdient können wir ihre Ausbildungskosten, d.h. Studiengebühren, steuerlich absetzen. Ist nicht die welt aber immerhin...

GSXR-1000
2013-04-04, 10:20:28
Ich würde viel darauf verwetten, dass das Splitting nicht angerührt wird. Denn das gäbe eine Verfassungsklage.

Im Gegenzug müssten nämlich auch viele Verpflichtungen für Eheleute gestrichen werden. Unterm Strich zu teuer für den Staat.
Da widerspreche ich dir.
Das Ehegattensplitting kann und wird in jetziger Form nicht Bestand haben können.
Denn so wie es jetzt konzipiert ist, ist es weitaus eher verfassungswidrig.
Nehmen wir den simplen Punkt: Eingetragene Lebensgemeinschaften haben rechtlich nahezu die gleichen Verpflichungen rechtlicherseits, die somit in gleicher weise auch in finanzielle Verpflichtungen beiderseitig münden. Sachlich unterscheidet sich dies nicht von der hergebrachten Ehe, einzig mit dem moralischen Unterschied. Die daraus erwachsenden Verpflichtungen aber sind gleichrangig.
Somit müssten sie auch steuerlich gleich behandelt werden, denn die steuergesetzgebung hat nicht die Aufgabe moralische Wertungen vorzunehmen, sondern Steuergerechtigkeit herzustellen.
Dies geschieht aber bislang nicht. Das ist sicherlich nicht Verfassungskonform.
Und da kann man auch nicht mit dem Argument des besonderen Schutzes der Ehe durch den Staat kommen.
Ebenso ist es ein grosser Schwachpunkt (gerade wenn man denn Familie unter den besonderen Schutz stellen möchte und fördern möchte) gleichzeitig aber die abstruse konstruktion schafft, das Kinder zwar während des Bestehens einer Ehe und eines gemeinsamen Haushalts das Einkommen steuerlich mindern, andererseits aber der Aufwand für die Kinder im Falle einer Trennung und 2 Haushalten hingegen vollkommen unberücksichtigt bleibt, obwohl dieser faktisch gesehen dadurch noch viel höher und das tatsächlich verfügbare Einkommen deutlich mehr belastet (auf beiden Seiten). Es ist steuertechnisch ebenso ein witz, das Unterhaltsverpflichtungen dritten gegenüber (also entfernte Verwandte oder gar nicht familienangehörige) steuerlich unter Umständen absetzbar sind, selbst dann wenn sie nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben sind, die Aufwendungen für die leiblichen Kinder aber, die beim getrennten Partner leben, deren Unterhalt gesetzlich eindeutigst geregelt und zwingend, aber nicht.
Insofern, ist der Weg der SPD/Grünen prinzipiell richtig.
Entweder man schafft in diesen Punkten eine echte Gleichbehandlung, oder aber man schafft dieses Privileg ab. Kosten wuerde den Staat eine gleichbehandlung auch in Summe nicht wirklich viel. Ich kenne viele, die durch die trennung und vor allem durch den Kindesunterhalt unter die Bedürftigkeitsgrenze gerutscht sind, und somit direkt dem Staat zur Last fallen.
Es gibt noch andere Dinge, beispielsweise wäre für mich wichtig, eine abschaffung des Abgeltungscharacters von Kapitalerträgen bei "Privatpersonen", ebenso wäre ich für eine völlige gleichbehandlung aller Einkunftsarten, was die Steuerbasis deutlich verbreitern wuerde, sowie die abschaffung der privaten Krankenversicherungen in jetziger form, so dass ALLE einkommensarten zu einer gesetzlichen KV un RV Pflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze führen wuerden, und die private KV und RV sich nur auf die zusätzliche Absicherungen beziehen wuerden (die dann allerdings als Vorsorgeleistungen auch voll absetzbar sein sollten). Das wuerde das ganze system deutlich stabilisieren, und sowohl SV als auch Steuerbasis deutlich verbreitern, was das eigentliche Problem unseres Systems ist. Vor allem wuerde dies auch im Bereich der Sozialversicherungen dazu führen, das endlich auch "gute Risiken" teil der solidargemeinschaft sind, und sich nicht dem system einfach entziehen könnten.

minos5000
2013-04-04, 10:27:14
Somit müssten sie auch steuerlich gleich behandelt werden, denn die steuergesetzgebung hat nicht die Aufgabe moralische Wertungen vorzunehmen, sondern Steuergerechtigkeit herzustellen.


Moralische Wertungen nicht, aber gemäß Verfassung ist die Ehe besonders schützenswert und das passiert eben u.A. durch die Steuergesetzgebung.

V2.0
2013-04-04, 10:44:03
Und das steht sogar im GG, ist also so einfach nicht zu ändern. Gerade wenn eine Ungelichbehandlung auch vermieden werden kann, wenn die eigetragene Partnerschaft steuerlich der Ehe gleich gestellt wird.

Grestorn
2013-04-04, 10:55:47
Und das steht sogar im GG, ist also so einfach nicht zu ändern. Gerade wenn eine Ungelichbehandlung auch vermieden werden kann, wenn die eigetragene Partnerschaft steuerlich der Ehe gleich gestellt wird.

So ist es. Die Argumente von GSXR-1000 stimmen schon, aber ich habe absichtlich die Homo-Ehe nicht erwähnt.

Denn lässt man die außen vor, ist die Gesetzgebung in Deutschland recht klar: Eine Ehe verpflichtet zu gegenseitiger Fürsorge, auch finanziell. Der Ehepartner enthebt den Staat von eben dieser Fürsorgepflicht in vielen Dingen. Im Gegenzug erhält der Fürsorgende - der ja i.d.R. alleine verdient - einen Steuervorteil, im Prinzip den Steuerfreibetrag von den beiden zusammenlebenden Personen auf die eine (mehr) verdienende Person angerechnet.

Ich finde das sehr gerecht und auch logisch. Und auch für die Gesellschaft sinnvoll.

Das hat gar nichts mit Kindern zu tun und auch nur am Rande mit Familienförderung. Das ganze fördert nur das durchaus konservative Bild, dass zwei Personen zusammenleben und füreinander einstehen.

Das Geschrei von wegen dass damit alte Rollenbilder verfestigt werden und letztlich die Frauenemanzipation gehemmt wird, halte ich für völlig absurd und letztlich ist das Geschrei selbst nichts anderes als ein deutliches Zeichen von veralteten Rollenbildern in den Köpfen der Protestierenden.

Dass das Ehegattensplitting dann natürlich auch für Homos und Lesben gelten muss, ist so logisch und klar, dass es kaum rentiert darüber zu diskutieren. Das wird auch das Verfassungsgericht in den nächsten Monaten feststellen. Da kann die Politik noch so laut schreien. Im Prinzip wissen das auch alle, aber so muss man es sich nicht mit den ewig gestrigen Wählern verscherzen, weil es war ja das böse BVG... :)

Wurschtler
2013-04-04, 11:08:04
@Grestorn: Super zusammengefasst und 100% Zustimmung.

Ich habe trotzdem die Befürchtung, dass Rot-Grün nach den Wahlen das Ehegattensplitting abschaffen wird. Irgendwelche tollen Begründungen für die Grundgesetzkonformität wird man sich schon einfallen lassen und notfalls scheißt man eben aufs Grundgesetz. Wäre ja nicht das erste Mal.

Immerhin braucht der Staat Geld, um die "armen" Banken und Pleiteländer "retten" zu können und ein Wegfall des Ehegattensplittings bringt eine ganze Menge an Steuermehreinnahmen. Offfiziell dient die Abschaffung natürlich nur der "Emanzipation" und der "Gerechtigkeit".

GSXR-1000
2013-04-04, 12:02:31
Dass das Ehegattensplitting dann natürlich auch für Homos und Lesben gelten muss, ist so logisch und klar, dass es kaum rentiert darüber zu diskutieren. Das wird auch das Verfassungsgericht in den nächsten Monaten feststellen. Da kann die Politik noch so laut schreien. Im Prinzip wissen das auch alle, aber so muss man es sich nicht mit den ewig gestrigen Wählern verscherzen, weil es war ja das böse BVG... :)
Es muss generell überall dort gelten, wo eine gesetzliche Verpflichtung zur gegenseitigen Versorgung besteht (Und das ist sowohl zwischen Ehepartnern, Lebensgemeinschaften, als auch Kindern beidseitig der Fall). Wenn diese Versorgung vom Staat so vorgesehen und auch im Interesse des Staates besteht, müssen die Aufwendungen hierfür auch gl3eichbehandelt anerkannt werden, sprich abzugsfähig sein, oder aber generell nicht abzugsfähig. Nur eine der beiden Varianten ist letztlich vertretbar.
Alles andere stellt zum einen eine ungleichbehandlung dar und grenzt an diskrimierung. Zudem gibt es kaum eine versorgungsleistung an der der Staat soviel partizipiert und langfristig profitiert wie bei den unterhaltsleistungen für kinder.
Wie gesagt: die definition ist eigentlich ganz einfach: Sobald eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist diese auch absetzbar. Eigentlich recht simpel.

V2.0
2013-04-04, 12:21:14
Man darf aber nicht vergessen, dass die Streichung "ala Grün" eben auch zu Ungleichbehandlung führen wird, denn ein Paar mit 2x30.000 Einkommen würde weniger Steuern zahlen als eines mit 1x60.000. Da die Ehepartner aber als Wirtschaftsgemeinschaft gelten, ist das wahrscheinlich auch nicht ganz rechtskonform. Von den grünen Plänen bei den Krankenkassenbeiträgen muss man imho noch nicht einmal reden.