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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Mini Job 450 EUR


Marcool
2013-04-03, 22:44:44
Hallo,

mich würde interessieren was es einem AG kostet eine 450 EUR Kraft einzustellen und ob es einen Unterschied macht ob dieser nur für 100 Euro, 200 EUR oder die vollen 450 EUR arbeitet.


Gruß
Marcus

barracuda
2013-04-03, 22:54:07
Ja es macht einen Unterschied wieviel der Minijobber verdient. Die Abgaben werden prozentual berechnet.

-> http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html

greeny
2013-04-03, 22:55:22
http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Abgaben_an_die_Minijob-Zentrale
Rechnet man die Pauschalsteuer von 2 % hinzu (siehe Gliederungspunkt Steuerrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Steuerrecht)) so hat der Arbeitgeber zusätzlich zu dem Lohn 30,99 % des Lohnes aufzuwenden. Hinzu kommt ein individueller Beitrag an die zuständige Unfallversicherung.

Marcool
2013-04-03, 23:21:37
Okay, also Prozentual vom Einkommen. Es gibt also keine Grenze unter der man bleiben kann , wo der AG "erheblich" weniger bezahlen müsste.

Was genau ist mit kurzfristige Minijobs gemeint ?(Dort gibt es keine Abgaben?!) Ich habe für sagen wir mal 2 Monate einen Minijob in dem ich Monatlich vielleicht max. 200 EUR verdienen würde. Würde das unter kurzfristig laufen ?

_Slayer_
2013-04-03, 23:42:29
Das ist kein Minijob sondern eine kurzfristige Beschäftigung.

Bei der Kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Sozialabgaben an für dich und den Arbeitgeber. Allerdings muss der Arbeitgeber eine Pauschale Lohnsteuer zahlen. 25 % vom Arbeitslohn + Soli u. Kirchensteuer

Die kurzfristige Beschäftigung geht nur für 2 Monate im Jahr bei einem Arbeitgeber.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html

basti333
2013-04-03, 23:58:45
Der AG zahlt für mich in die Rentenversicherung bei einem Minijob? Wusste ich garnicht. Aber ist ja nett. Waren die ganzen Jahre mit minijob nicht für umme :D

_Slayer_
2013-04-04, 00:03:02
Nein von den Abgaben hast du nichts. Der AG muss zwar eine KV und RV zahlen aber sie bringt dir nichts.

Falls du z. B. nicht Krankenversichert bist bekommst du durch einen minijob keinen Krankenversicherungsschutz.

Du kannst allerdings bei der Rentenversicherung aufstocken. Die fehlenden 3 % werden dir vom Lohn abgezogen. Nur leider bringt das bei der späteren Rente nur ein paar Cent.

basti333
2013-04-04, 00:17:32
Nein von den Abgaben hast du nichts. Der AG muss zwar eine KV und RV zahlen aber sie bringt dir nichts.

Falls du z. B. nicht Krankenversichert bist bekommst du durch einen minijob keinen Krankenversicherungsschutz.

Du kannst allerdings bei der Rentenversicherung aufstocken. Die fehlenden 3 % werden dir vom Lohn abgezogen. Nur leider bringt das bei der späteren Rente nur ein paar Cent.

Also ich hatte immer neben einer regulären beschäftigung nen Minijob. KV also so oder so kein Thema. Und RV bringt auch nichts?!

Wurschtler
2013-04-04, 08:59:40
Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber 15% an die Rentenversicherung, die die Rentenansprüche des Arbeitenehmers entsprechend erhöhen.

Man kann als AN auf den regulären Rentenversicherungssatz von derzeit 18,9% aufstocken, was aber nur entsprechend der höheren Einzahlungen minimal mehr Rente bringt. Somit lohnt sich das Aufstocken rein dafür nicht.

Der Vorteil beim freiwilligen Aufstocken ist der, dass die Zeiten als "reguläre" Rentenversicherungszeiten zählen mit allen damit verbundenen Vorteilen. (Erfüllung von Wartezeiten, Anspruch auf Riesterförderung, Versicherung bei Erwerbsunfähigkeit)

greeny
2013-04-04, 17:03:20
... Und RV bringt auch nichts?!
Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach dem Stand vom 1. Januar 2013 mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro. Das macht bei 45 Jahren Arbeit gerade einmal 200 Euro.
Quelle: http://www1.wdr.de/themen/ratgeber/minijobs_neuregelung100.html