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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radfahrer - neue StVO 2013


PHuV
2013-04-08, 15:46:10
Hier gibt es eine Übersicht der neuen StVO für Radfahrer:

Änderungen der Straßenverkehrsordnung - Neue StVO 2013 (http://www.adfc.de/stvo)

Kann mir jemand mal bitte §9 erklären?

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

Wenn ich das richtig verstehe, fahre ich hier wie ein Auto rechts, und biege dann ab. Das Problem ist aber, daß die meisten Autofahrer einen nicht sehen oder nicht vorbeilassen. Deshalb ziehe ich hier immer nach links (mit Handzeichen natürlich), damit ich den Platz habe, abzubiegen, und man mich besser sieht!

Spasstiger
2013-04-08, 15:54:49
Steht doch deutlich da, man muss als Radfahrer den Verkehr auf beiden Straßenseiten beachten, wenn man nach links abbiegen möchte. So wie ein Fußgänger, der eine Straße überqueren möchte.
Ordnet man sich vorher ein, hat man im Prinzip den Verkehr auf der eigenen Spur bereits beachtet. Ich gebe auch schon vorher Zeichen und fahre dann nach einem Schulterblick zur Fahrbahnmitte hin. Geradeausfahrende Autos können mich dann einfach rechts passieren.
Wenn ich den Paragraphen richtig interpretiere, muss ich dabei aber zumindest darauf achten, dabei keine Autofahrer zu behindern, weil diese Vorrang haben.

Shink
2013-04-08, 15:56:05
Keine Ahnung, wie sich die das vorstellen?!?
In der Stadt ist man ja üblicherweise der erste an der Kreuzung. Also steht man dann ganz rechts außen und wenns grün wird, biegt man einfach nach links rüber oder wie?

[dzp]Viper
2013-04-08, 16:13:38
Keine Ahnung, wie sich die das vorstellen?!?
In der Stadt ist man ja üblicherweise der erste an der Kreuzung. Also steht man dann ganz rechts außen und wenns grün wird, biegt man einfach nach links rüber oder wie?
Nein.. du sollst auch auf den Verkehr achten! Natürlich nicht nur auf den Verkehr vor dir sondern auch hinter dir!
Nur wenn hinter dir und vor dir keiner ist, dann kannst du von ganz rechts auch gleich nach links abbiegen!

sei laut
2013-04-08, 16:17:59
Viper;9725342']Nur wenn hinter dir und vor dir keiner ist, dann kannst du von ganz rechts auch gleich nach links abbiegen!
Ernsthaft, das ist doch realitätsfremd. Zu Stoßzeiten ist dann die Ampel rot, ansonsten fährt da immer einer. Geht vielleicht bei Kreuzungen ohne Ampel.
Edit: Ok, doch - wenns eine Linksabiegerspur gibt, muss man sich ja normal da einfädeln. Das ist ja nur, wenn alle Spuren auch nach links abbiegen oder es nur eine gibt. Nehms zurück.

Shink
2013-04-08, 16:29:43
Edit: Ok, doch - wenns eine Linksabiegerspur gibt, muss man sich ja normal da einfädeln.
Also doch? Ich dachte, genau darum ging es da.

Oder gehts darum, dass man sich nicht vor stehenden Autos am linken Rand der Fahrspur einordnet aufgrund der Absicht, links abbiegen zu wollen - und statt dessen ganz rechts wartet?

[dzp]Viper
2013-04-08, 16:30:33
Es ist halt ein Gesetz welches in 99,9% Fälle nie genutzt wird... aber hauptsache der Sonderfall ist abgedeckt :D

sei laut
2013-04-08, 16:33:31
Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll
Wenn die Fahrbahn nicht vom rechten Rand überquert werden soll, also der Fall mit der Linksabbiegerspur, dann muss man sich einordnen. So lese ich das, hier wird also expliziert nur der Fall ohne Linksabiegerspur behandelt.

StefanV
2013-04-08, 16:35:07
Die sollten eher mal die Strafen bei Radfahrern auf das Niveau der PKW Fahrer anheben, so dass alle Verkehrsteilnehmer in diesem Punkt gleichberechtigt sind...

Und eine Art "Nummernschild" sowie eine Versicherungspflicht...

PHuV
2013-04-08, 16:37:21
Ich gebe ja zu, daß ich ein Schwerversteher bin. Geht es also darum, daß die Straße eh nach links abbiegt, und ich mich deshalb nicht einordnen muß? Ich habe hier gerade mit einem Kollegen diskutiert, weil wir wohl beide das so nicht verstanden haben?

sei laut
2013-04-08, 16:42:50
Darf man von der rechten Spur links abbiegen, muss man sich auf der rechten Spur rechts einfädeln, muss aber den geradeaus fahrenden Autoverkehr beachten.
Darf man das nicht, muss man sich auf der rechtesten Spur einfädeln, die links abbiegen darf.
So sehe ich das Gesetz, also alles wie gehabt.

ShadowXX
2013-04-08, 16:44:25
Die sollten eher mal die Strafen bei Radfahrern auf das Niveau der PKW Fahrer anheben, so dass alle Verkehrsteilnehmer in diesem Punkt gleichberechtigt sind...

Und eine Art "Nummernschild" sowie eine Versicherungspflicht...
Gerne...wenn im Gegenzug jeder Autofahrer der nicht blinkt beim Abbiegen, abbiegt ohne auf Radfahrer/Fussgänger zu achten oder weder nach rechts/links guckt bei Einfahrten/Ausfahrten jeweils 1nen Monat Fahrverbot bekommt.

Zumindest in Hamburg wären die Strassen dann durchgehend quasi Autofrei.

PHuV
2013-04-08, 16:47:41
Darf man von der rechten Spur links abbiegen, muss man sich auf der rechten Spur rechts einfädeln, muss aber den geradeaus fahrenden Autoverkehr beachten. (nur das wird vom Gesetz erwähnt)
Öhm, und rein praktisch, wie kommt man dann nach links? Dann müßte man als Radfahrer direkt an der Ampel weiter anhalten, und dann solange warten, bis alle gerade aus fahrenden Autos vorbei sind, oder in dem Moment ein Auto abpassen, welches dann nach links fährt. Ich halte das nicht für praktikabel.

sei laut
2013-04-08, 16:50:27
Dachte ich auch erst, aber zumindest hier in der Stadt ist es so, dass diese Straßen dann alle eine Linksabiegerspur haben. Ich kenne keine große Straße mit Ampel ohne eine solche. Und kleine Kreuzungen haben eh rechts vor links.

DIABOLOS
2013-04-08, 17:30:40
Hab das mal professionell aufgezeichnet :freak:

http://www.abload.de/img/abbiegenruunr.jpg

Die Regelung war ja schon vorher auch so.
Meine Verkehrslehre-Ausbilderin bevorzugt immer Variante 1, wenn sie mit Rad unterwegs ist. Gab da auch schon Konflikte mit Kollegen die es ebenfalls nicht kennen ;D

PHuV
2013-04-08, 17:44:13
Variante 1 ist trotzdem beknackt.

Regelung alt:
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichen-der Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.
Ist sie dann auch immer brav abgestiegen?

DIABOLOS
2013-04-08, 17:53:48
Variante 1 ist trotzdem beknackt.

Regelung alt:

Ist sie dann auch immer brav abgestiegen?

Wenn die Verkehrslage es erfordert ;)

pt3
2013-04-08, 18:04:46
Variante 1 ist trotzdem beknackt.

Regelung alt:

Ist sie dann auch immer brav abgestiegen?

Man sollte absteigen und durfte dann quasi bei rot rübergehen? Oder war man in dem Moment kein Fahrradfahrer mehr und musste dann warten?

sei laut
2013-04-08, 18:07:02
Man sollte absteigen und durfte dann quasi bei rot rübergehen? Oder war man in dem Moment kein Fahrradfahrer mehr und musste dann warten?
Ernstgemeinte Frage? Ein Radfahrer, der sein Rad schiebt, zählt immer als Fußgänger.

pt3
2013-04-08, 18:13:48
Ernstgemeinte Frage? Ein Radfahrer, der sein Rad schiebt, zählt immer als Fußgänger.

Dann steige ich eben anschließend (wenn es die Verkehrslage zulässt) wieder auf's Rad und fahre dann bei rot weiter (angenommen da steht eine gemeinsame Fußgänger- u. Radfahrerampel), um meinen Abbiegevorgang fortzusetzen?

Sardaukar.nsn
2013-04-08, 19:30:44
Die sollten eher mal die Strafen bei Radfahrern auf das Niveau der PKW Fahrer anheben, so dass alle Verkehrsteilnehmer in diesem Punkt gleichberechtigt sind...

Und eine Art "Nummernschild" sowie eine Versicherungspflicht...

Wenigstens irgend eine Art von Ausbildung oder Prüfung sollte es für Fahrradfahrer geben. Ich glaube das viele einfach drauf los radeln und gar keine Ahnung von Regeln im Straßenverkehr haben.

VoiD
2013-04-08, 20:55:38
So ein Blödsinn! Völlig praxisfremd und unnötig gefährlich.

Was kommt als nächstes? Absteigen und den Zebrastreifen/Fußgängerüberweg auf der anderen Seite beim linksabbiegen benutzen..?!

Ich werde mich weiterhin auf dem Bike beim Abbiegen wie ein MoFa/Kradfahrer verhalten, sicher ist sicher...

Shink
2013-04-08, 20:56:42
Ich behaupte mal, dass gerade "Kampfradler" zu einem überdurchschnittlichen Anteil einen Führerschein haben.

Naja, whatever.

Marscel
2013-04-08, 21:06:04
Wenigstens irgend eine Art von Ausbildung oder Prüfung sollte es für Fahrradfahrer geben. Ich glaube das viele einfach drauf los radeln und gar keine Ahnung von Regeln im Straßenverkehr haben.

Ist mir mein Leben lang auch immer ein Rätsel gewesen, wieso ich eigentlich auf der Fahrbahn fahren soll/muss/darf, ohne dass bis dato - vor dem Führerschein - irgendwer meine Verkehrsregelkenntnisse je auf Richtigkeit überprüft hat.

§9 II klingt aber gut, hört sich für mich jedenfalls so an, dass man nun problemlos alle vorbeilassen kann und wenn frei ist, am Ende der Kreuzung einfach rüberziehen darf.

patrese993
2013-04-09, 04:50:14
1. Jeder macht in der Grundschule einen Kurs für Fahrradfaher (zumindest war das zu meiner Kindheit in Bayern so, dritte Klasse)
Wimpel ftw?

2. Mir wurde damals (Mitte 80er) schon beigebracht, daß man beim "blinken" nicht mehr nach links fahren soll, sondern auf der eigenen Spur fahren müsse, und sich drauf verlassen, daß einen motorisierte Fahrer sehen und beachten.

3. Im Stadtverkehr bin ich mit dem Bike zu 80% der Zeit schneller, als mit einem motorisierten Fahrzeug, und ignoriere die Regeln beim Linksabbiegen, fahre dementsprechend nach links und zeige meine Fahrtrichtung an