Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zotac tauscht meine GTX 580 3GB in eine 1.5GB... =(
Bin gerade ziemlich deprimiert. Zuerst wartet man 5 Wochen und nun kriege ich meine gleiche Karte die Bildfehler hatte, zurück.
Sie hat jetzt aber nur noch 1.5GB obwohl auf dem Aufkleber noch 3GB steht. Ist wahrscheinlich genau die Karte die ich vorher hatte.
Komischerweise scheint sie jetzt aber zu laufen.
Wieviel langsamer ist die 1.5GB? Ich hab echt kein Bock wieder zu warten.
Player18
2013-04-16, 15:31:07
Spielst du Skyrim mit mods ? oder mehrere spiele gleichzeitig ?
wenn nicht lass es so wie es ist ;)
soLofox
2013-04-16, 15:35:18
Spielst du Skyrim mit mods ? oder mehrere spiele gleichzeitig ?
wenn nicht lass es so wie es ist ;)
wat? wozu kauft man zotac und dann auch noch eine GTX 580 3GB, wenn man nach einem defekt dann nur noch 1,5GB bekommt?
das ist inakzeptabel und nicht zufriedenstellend.
ich würde mir eine günstige übergangskarte gebraucht besorgen und zotac um einen erneuten austausch bitten.
Player18
2013-04-16, 16:04:26
wat? wozu kauft man zotac und dann auch noch eine GTX 580 3GB, wenn man nach einem defekt dann nur noch 1,5GB bekommt?
das ist inakzeptabel und nicht zufriedenstellend.
ich würde mir eine günstige übergangskarte gebraucht besorgen und zotac um einen erneuten austausch bitten.
wenn er keine lust mehr auf warten hat, is das die einzigste lösung.
Oder du rufst Zotac und vll schicken die dir eine Karte im vorraus und du schickst die andere dann wieder zurück, man müsste aber fragen ob man die andere Karte derzeit verwenden kann..
TheRaven666
2013-04-16, 16:06:48
wat? wozu kauft man zotac und dann auch noch eine GTX 580 3GB, wenn man nach einem defekt dann nur noch 1,5GB bekommt?
das ist inakzeptabel und nicht zufriedenstellend.
ich würde mir eine günstige übergangskarte gebraucht besorgen und zotac um einen erneuten austausch bitten.
Signed.
Absolut indiskutabler "Austausch" von Zotac. Das erhaltene Produkt entspricht in dieser Eigenschaft nichtmal ansatzweise dem reklamierten Produkt. Damit würde ich mich nicht abspeisen lassen. haben Sie einfach den Speicher totgelegt und das Ding zurückgeschickt? Zählt RAM jetzt schon als Verschleißteil?
MartinRiggs
2013-04-16, 16:32:31
Ich habe auch sehr schlechte Erfahrungen mit Zotac gemacht und kann dir nur Raten das du beim nächsten Kauf eher eine andere Marke wählst.
Ich hatte die genial leise GTX480 AMP bei der irgendwann ein Lüfter Geräusche machte und Zotac hat es wochenlang nicht geschafft eine Ersatzkarte zu liefern.:mad:
Zum Glück hat mir dann irgendwann der Händler das Geld erstattet und ich habe mir im Forum eine GTX480 gekauft und sie selbst auf leise getrimmt.
Zotac kommt mir nicht mehr ins Haus
Knuddelbearli
2013-04-16, 17:01:32
kommt drauf an ist es Gewährleistung ( da muss der Austausch gleichwertig oder besser sein ) oder Garantie? ( da kann der Hersteller machen was er will )
Rente
2013-04-16, 17:10:29
kommt drauf an ist es Gewährleistung ( da muss der Austausch gleichwertig oder besser sein ) oder Garantie? ( da kann der Hersteller machen was er will )
Wo hast du den Unsinn denn bitte her? Natürlich kann der Hersteller nicht machen was er will...
Schrotti
2013-04-16, 18:27:44
Also ich kann mich über den Support von Zotac nicht beschweren.
Eine defekte 8800 GTS 320 hingeschickt und eine 512 MB 8800GT (G92) zurück bekommen.
Würde ich nie und nimmer akzeptieren.
Knuddelbearli
2013-04-16, 21:04:53
Wo hast du den Unsinn denn bitte her? Natürlich kann der Hersteller nicht machen was er will...
doch kann er ist eine freiwillige Leistung. Gewährleistung betrifft ja nur den Händler und zumindest theoretisch kann man es nach 6 Monaten eh vergessen
Dicker Igel
2013-04-16, 22:24:09
Es ist nicht rechtens, wenn Zotac 3 nach 1.5GB wandelt, weil es nicht mehr den gekauften Specs entspricht. Da würde ich mich auch nicht auf Diskussionen einlassen. Wenn man 8GB RAM reklamiert, würde man sich ja auch nicht mit erstatteten 4 zufriedengeben. Wenn Zotac keine 3GB Versionen mehr hat, wäre eine 670 fällig(imo).
Es ist nicht rechtens, wenn Zotac 3 nach 1.5GB wandelt, weil es nicht mehr den gekauften Specs entspricht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Niemand zwingt ihn überhaupt irgendeine Garantie gewähren zu müssen. Wenn er das - freiwillig - doch tut, kann er die Bedingungen frei gestalten, solange sie nicht "gegen die guten Sitten" verstossen. Wenn in seinen Garantiebestimmungen also nirgends steht dass der Kunde im Garantiefall (nicht gesetzliche Händlergewährleisung!) ein mindestens in allen Punkten gleichwertiges Produkt erhält, so ist es durchaus rechtens wenn er z.B. nun als Austausch eine andere Karte erhält, die in einzelnen Punkten vom Ursprungsprodukt abweicht, sowohl in die eine, aber auch in die andere Richtung!
Dicker Igel
2013-04-17, 00:21:27
Ich glaube kaum, dass dies vor Gericht Bestand hat. Denn hier wurde die Wertigkeit der Ware deutlich herabgesetzt, egal ob es um den Einkaufspreis geht, oder dem Wiederverkauf! Die erwähnte 670 würde dieses Defizit nicht aufweißen, da sie mehr GPU-Leistung besitzt, aber weniger VRAM hat.
Um Glauben geht es hier aber nicht sondern um die Gesetzeslage. Und da kann ich dir nur ans Herz legen dich eingehend über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu informieren. Denn der ist gewaltig!
Dicker Igel
2013-04-17, 00:55:44
Anders:
Du kaufst bei Scania eine Sattelzugmaschine mit zwei 500l Tanks, weil Du sie im Fernverkehr einsetzen möchtest. Nun ist die max Reichweite auf einmal eingeschränkt, weil von einem Tank kein Kraftstoff mehr kommt - was Du aber nicht erkennst. Du überführst den LKW zum Hersteller und der klemmt - Deinem Verständnis zu Folge - einfach den Tank ab, weil er keine Teile mehr hat und sagt fertig der Lack.
Das ist dasselbe in Grün.
Um Glauben geht es hier aber nicht sondern um die Gesetzeslage. Und da kann ich dir nur ans Herz legen dich eingehend über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu informieren. Denn der ist gewaltig!
und bei freiwilliger Garantie, die der Hersteller freiwillig gibt, kann der Hersteller dir irgendein Gerät (ggf von vor 10 Jahren) als Austausch geben? :freak: naaaaahaaaaaaa
Wenn das so in den Garantiebedingungen steht, im Prinzip ja (mit eben der Ausnahme des "Verstosses gegen die guten Sitten"). Es ist eine freiwillige (!) Leistung des Herstellers, der die Bedingungen dafür selbst festlegen kann und darf. Er braucht auch überhaupt keine Garantie geben, niemand zwingt ihn dazu. Wenn er eine Garantie gibt muss er sich halt an die (selbst !) dort gegebenen Zusagen halten. Wenn er so blöd ist und reinschreibt dass in jedem Fall gegen ein 100% baugleiches Produkt getauscht wird dann könnt ihr ihn darauf festnageln. Einfach Garantiebedingungen lesen. Ich kann euch aber jetzt schon sagen dass kein Hersteller so blöd ist sowas explizit reinzuschreiben. Da steht dann eher was von "vergleichbarem" Produkt. Und das muss eben nicht in 100% aller Eigenschaften mit dem ursprünglichen Produkt übereinstimmen, das beim Eintritt der Garantie möglicherweise so garnicht mehr produziert wird, sondern eben "vergleichbar" sein. Und das ist in diesem konkreten Fall m.E. gegeben.
Ihr dürft aber natürlich gerne Geld für Rechtsanwälte ausgeben und Prozesse führen, es wird nichts dabei herauskommen.
Garantieregelungen hebeln nicht die gesetzliche Gewährleistung aus, sie können diese nur erweitern.
Knuddelbearli
2013-04-17, 09:11:22
ja wurde doch genau das auch von anfang an gesagt, wobei man bei einem discounthändler sich schon nach 6 Monaten nur noch auf die Garantie berufen kann
Die Gewährleistung läuft in der EU 2 jahre, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Sofern eine Reparatur oder Nachlieferung erfolgt muss das Gerät dem zum Kauf beworbenen Eigenschaften zu 100% entsprechen. Sollte eine Nachlieferung des exakt gleichen Gerätes nicht möglich sein, kommt der Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage. Alternativ kann mit dem Kunden eine Ersatzlieferung vereinbart werden.
Sofern hier nicht ein Verschulden (oder mögliches Verschulden) des Kundens vorliegt (mechanische oder thermische Schäden am VRAM / PCB) ist der Ersatz nicht angemessen.
Die Gewährleistung läuft in der EU 2 jahre, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein.
Du hast das Problem sehr schön erkannt. Deshalb kann man in der Praxis von 6 Monaten Gewährleistung ausgehen.
Das sie aber das Verschulden nicht beim Käufer sehen, greift hier die Gewährleistung und sie müssen adequaten Ersatz liefern. Es sei denn, sie hätten Anzeichen für einen Schaden gesehen und aus Kulanz die Karte teil-deaktivert aber lauffähig zurück geschickt.
Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber dem Verkäufer des Produktes (also dem Shop), nicht gegenüber dem Hersteller. Der bietet - oder auch nicht - allenfalls eine freiwillige Garantie zu seinen Konditionen an.
Knuddelbearli
2013-04-17, 11:41:04
jup wenn der Händler pleite geht und der Hersteller keine Endkunden RMA hat oder gar keine Garantie anbietet Pech gehabt.
Im Zweifellsfall musst du nach den 6 Monaten beweisen das der defekt eben schon bei Auslieferung bestand das kostet dich dann schnell mal paar tausend €uro das zu beweisen ^^
Alles andere ist reine Kulanz von Seiten des Verkäufers. Und der Hersteller kann in seine Garantiebedienungen schreiben was er will, das was da steht muss er dann aber natürlich einhalten.
zb Asus:
Die Herstellergarantie erstreckt sich dem Umfang nach auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Gerätes nach Ermessen von ASUS.
Wenn Asus will können sie dir für eine Titan auch eine GTX 240 zuschicken die sie zufällig noch rumliegen haben. Das einzige was sie daran hindert ist ihr Ruf.
Korrekt, hier ist der Hersteller Erfüllungsgehilfe des Händlers, weil es dem Händler nicht zumutbar wäre Austauschware selber verfügbar zu halten. Die Ansprüche richten sie an den Händler.
Dicker Igel
2013-04-17, 12:37:45
Man sollte auch wissen wie hier vorgegangen wurde(über Händler oder Zotac).
1. Inhalt der Garantie
Innerhalb der Garantiefrist werden nach dieser eingeschränkten Garantie Material und Verarbeitungsmängel der ZOTAC Produkte durch ZOTAC oder durch einen von ZOTAC beauftragten Dritten durch Behebung der Mängel oder durch Ersatzlieferung nach Wahl von ZOTAC beseitigt. Die Ersatzlieferung kann auch durch ein Nachfolgemodell erfolgen.
[...]
5. Geltendmachung der Garantie
Innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kaufdatum sind die Ansprüche aus dieser Garantie über den Verkäufer geltend zu machen, der das defekte Produkt an ZOTAC weiterleitet. Nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Datum des Kaufes ist die Garantieleistung gegenüber ZOTAC unmittelbar geltend zu machen. Es ist eine E-Mail an ZOTAC an die E-Mail-Adresse info@zotac.de
Wenn er die Karte registriert hat, wären es 5 Jahre.
Für den Laien heißt das, dass er davon ausgehen kann, daß er eine 3GB Karte retour bekommt, wenn er eine 3GB Karte gekauft hat!
http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/477.html
Wenn man nach dem Verständnis geht, was hier einige an den Tag legen, haben die Hersteller völlige Handlungsfreiheit :ugly: Titan gegen 'ne 240, schon klar :rolleyes: Macht euch auch mal schlau, wie "Ersatz"(Wertigkeit) im Recht behandelt wird.
Ich würde mich jedenfalls nicht so verarschen lassen.
muelli
2013-04-17, 12:43:47
Vielleicht bin ich zu gutgläubig, aber er sollte doch jetzt erst mal nochmal bei Zotac anfragen, evtl. bieten sie ihm ja eine adäquate Lösung (GTX5803GB/GTX670) an. Die haben ja sogar eine deutsche Rufnummer: +49(0)4175802668
Gruß
Dicker Igel
2013-04-17, 12:46:12
Eben - das wäre normalerweise der erste Schritt :)
"1. Inhalt der Garantie
Innerhalb der Garantiefrist werden nach dieser eingeschränkten Garantie Material und Verarbeitungsmängel der ZOTAC Produkte durch ZOTAC oder durch einen von ZOTAC beauftragten Dritten durch Behebung der Mängel oder durch Ersatzlieferung nach Wahl von ZOTAC beseitigt. Die Ersatzlieferung kann auch durch ein Nachfolgemodell erfolgen."
Was genau habt ihr daran nicht verstanden? Ich hab mal gerade bei Zotac geschaut, die 580er sind scheints alle "discontinued", sprich nicht mehr im Programm. Die 3GB waren wohl eher selten nachgefragt und vermutlich haben sie von denen gar keine mehr da. Von den normalen 580ern scheints noch ein paar und so eine hat er bekommen, nach den Garantiebedingungen von Zotac alles korrekt abgelaufen. Das Produkt als Gesamtpaket ist absolut vergleichbar, insofern m.E. nach auch alles korrekt und keinesfalls ein "Titan vs. GTX240 Fall".
Wenn ihr maximale Kulanz erwartet (darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, das ist wieder so eine freiwillige Goodwill Leistung) dann müsst ihr das nächstemal VOR dem Kauf schauen welche Shops oder Hersteller dabei besonders positiv aufgefallen sind und dann eben ein paar Euro mehr zahlen und da kaufen.
Dicker Igel
2013-04-17, 16:20:49
Ein minderwertiges Produkt ist kein Ersatz, das scheinst Du irgendwie nicht zu begreifen. Wenn er sich das 3GB Modell explizit wegen diesem Feature gekauft hat(wovon man rechtlich gesehen ja ausgehen kann), hat er jetzt einen eindeutigen Verlust. Wenn es zudem dieselbe Karte ist, weist sie im Grunde weiterhin einen Defekt auf. Der Wiederverkaufswert wird dadurch auch beeinflußt. Aber warum handeln wenn kuschen einfacher ist, Michelvolk :rolleyes:
Bevor ihr nicht den Unterschied zwischen einer gesetzlich festgelegten und geregelten Gewährleistungspflicht und einer freiwilligen Herstellergarantie begriffen habt macht eine weitere Diskussion mit euch keinen Sinn. Wen interessiert denn was ihr unter "minderwertig" und blubberblubb versteht, da könnt ihr mit Schaum vor dem Mund mit der Faust noch so auf den Tisch hauen, das ändert nichts an der Rechtslage. Ihr könnt beim Hersteller Stunk machen und mit Glück bessert er nach, weil er um seinen Ruf besorgt ist oder einen guten Tag hat. Aber einen Rechtsanspruch habt ihr darauf im konkreten Fall nicht. Wenn er auf Durchzug schaltet dann habt ihr einfach Pech gehabt. Da hilft kein deutscher Michel und kein Rechtsanwalt. Die Gesetzeslage ist nun einmal so.
Hier den grossen Helden rauszuhängen und mit Anwalt und Gutachter kommen zu wollen ($$$) ist einfach nur lächerlich. Euch möchte ich sehen wenn ihr dann auf den immensen Kosten (im Verglich zum Produktwert) mal gepflegt sitzen bleibt, und genau das wird passieren wenn die Gegenseite einfach stur bleibt.
Dicker Igel
2013-04-17, 17:08:58
Es ist ja nicht so, dass mir das noch nie passiert ist. Wie muelli schon erwähnte, könnte da schon ein Anruf genügen. Zwischen den Versionen liegen immerhin ~100 Euro und das nimmt man nicht einfach hin. Du wirfst hier mit bloßer Theorie um dich und suggerierst, dass man keine Alternative hätte als es zu akzeptieren. Dem ist aber eben nicht so und dabei bleibe ich auch. Wenn man sich geschickt ausdrückt, braucht man da auch keinen Gutachter oder Anwalt, nur ein bisschen Selbstvertrauen. Dein Geschreibsel nimmt aber jedem den Wind aus den Segeln und das ist mE nicht die feine englische ...
Die genaue Gesetzeslage für genau diesen Fall würde mich auch noch interessieren, denn so fugendicht, wie Du das hier darstellst, ist es mit Sicherheit nicht.
Die genaue Gesetzeslage für genau diesen Fall würde mich auch noch interessieren, denn so fugendicht, wie Du das hier darstellst, ist es mit Sicherheit nicht.
Auch wenn es dir nicht gefällt: In dem Fall leider schon.
Dicker Igel
2013-04-17, 19:03:35
Dann erläutere mal genauer, ein vergleichbares Urteil wäre auch nicht schlecht ;)
Knuddelbearli
2013-04-17, 19:15:16
wie schon x mal gesagt in einer Garantie kann man reinschreiben was man will ( ausgenommen sittenwidrig überraschende Klauseln usw ) meistens sind die auch bewusst wage gehalten.
Siehe mein Beispiel von Asus wo sie einem quasi alles schicken können was sie wollen!
Bei Zatoc wäre ich mir aber nicht so sicher, Ersatzlieferung impliziert auch für mich eine Gleichwertigkeit. Aber auch da hast du kein Gesetzliches Anrecht darauf sondern musst sie privat verklagen.
Wie gesagt, es hat einfach keinen Sinn hier zum x-ten Mal die Gesetzeslage zu rezitieren, er will es einfach nicht glauben. Von daher: Verschwendete Zeit und nutzlos. Offenbar kann er ja das Internet bedienen, jetzt muss er sich nur noch in die Gesetzeslage einlesen, es ist alles da und nur ein paar Klicks entfernt. Verstehen muss er halt selbst, das kann ihm niemand abnehmen.
Dicker Igel
2013-04-17, 19:36:21
Was zitierst Du denn?! Ich sehe da nix. Bring mal bitte ein konkretes Beispiel.
Ihr könnt auch Google bedienen und da gibt es vermutlich genug Beispiele, wo der Kunde nach der Beschwerde eine minderwertige Austauschkarte gegen eine gleichwertige getauscht bekam. Das Recht, was ihr hier so einfach darstellt, ist eine sehr weitgefächerte Sache im deutschen Zivilrecht, das kann man nicht einfach so "pro Hersteller" festmachen, das halte ich für grotesk.
Wenn der TS bei Zotac anruft und sagt, dass er mit dem VRAM unglücklich ist, werden sie sicherlich darauf reagieren und die 670 vorschlagen, vielleicht auch eine 660TI(welche ich allerdings auch ablehnen würde :tongue:). Sie werden ihn aber sicherlich nicht darauf hinweisen, dass die 3GB irrelevant sind, denn damit schneiden sie sich ins eigene Fleisch.
Knuddelbearli
2013-04-17, 20:50:36
Alles andere ist reine Kulanz von Seiten des Verkäufers.
..
Die Herstellergarantie erstreckt sich dem Umfang nach auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Gerätes nach Ermessen von ASUS.
Wenn Asus will können sie dir für eine Titan auch eine GTX 240 zuschicken die sie zufällig noch rumliegen haben. Das einzige was sie daran hindert ist ihr Ruf.
Dicker Igel
2013-04-17, 21:04:52
rofl
Lass Dir eine 480er geben, da sind robustere Teile verbaut. Die 580er sind ja anfällig, denn nicht umsonst war die overclockSperre drin.
Meine drei 480erlaufen seit 3jahren in Games mit 1.2V Spannung.
Ich bins, der Threadersteller.
Ich habe die Karte zähneknirschend behalten und nun nach 8 Monaten ist sie wieder im Eimer. Bildfehler in BF4, Tomb Raider, Bioshock usw. nach spät. 30 Minuten des Spielens.
Ich könnte brechen, gerade jetzt wo der Urlaub ansteht stehe ich ohne Karte da.
Mal schauen was der Händler nun macht. Gewährleistung ist fast rum (noch 3 Wochen).
Air Force One
2013-12-16, 19:15:39
Das handeln von Zotac ist eher unüblich.
In der Regel erhält der Kunde ein mindestens gleichwertiges Produkt oder eben ein besseres.
Ich empfehle aber JEDEM der sein Produkt reklamiert dies direkt beim Händler und NICHT beim Hersteller zu tun, außer wenn es etwas schneller gehen soll.
Gerade bei Geräten die oft kaputt gehen zu empfehlen.
StefanV
2013-12-16, 19:55:44
Naja, übern Händler kanns aber auch mal 2-4 Wochen länger dauern als wenn mans direkt hin geschickt hätt...
Breegalad
2013-12-16, 20:30:47
was der Gast sagte, stimmt vollkommen.
die Zweifler sollen doch bitte mal selbst googeln.
ist doch schier unglaublich, daß beim Thema Gewährleistung/Garantie immer wieder solche Diskussionen entstehen.
der erneute Defekt ist DIE Chance, doch noch ein Nachfolgemodell zu bekommen.
ich habe mal einen Mountainbike-Rahmen am letzten Tag der 10-Jahres-Garantie reklamiert, ohne Probleme.
Air Force One
2013-12-16, 21:04:30
Naja, übern Händler kanns aber auch mal 2-4 Wochen länger dauern als wenn mans direkt hin geschickt hätt...
Richtig, nur ist das Problem leider, wenn du das Gerät z.B zwei mal selber eingeschickt hast und dann ein weiteres mal mit gleichen Fehler einschickst, du nicht vom Kauf zurücktreten kannst.
So musst du nämlich dem Händler die Möglichkeit geben den Artikel mit gleichen Fehler drei mal nachbessern zu lassen.
Wie gesagt, ist halt eine Zeit und Option Frage.
Schrotti
2013-12-16, 23:39:32
Die GTX 660 ist auf dem Niveau einer GTX 580 in BF4.
Also würde ich den Weg über den Händler gehen und mir derweil eine GTX 660 zulegen.
Vielleicht war es nicht von Zotac beabsichtigt eine 1,5GB Karte auszuliefern. Vielleicht hat Zotac auf die Karte nur eine andere/neuere Firmware aufgespielt, die dann nur noch 1,5 statt die vollen 3GB ansprechen konnte. Na wie auch immer, der Zug ist wohl abgefahren.
Air Force One
2013-12-17, 12:21:54
Händler wird jetzt wohl eher problematisch.
Der Kunde hat ja jetzt ein Gerät das er so gesehen nicht beim Verkäufer gekauft hat.
Da wird er schon einen Nachweis haben müssen und selbst da wird sich das ganze evtl. länger dauern.
Ich würde dem Verkäufer mitteilen das er selbst an den Hersteller verwiesen hat, da es so schneller gehen würde. Bringt zwar nicht viel, ist aber ein einfacherer Einstieg. Wobei auch fast sinnfrei.
Zergra
2013-12-17, 17:43:46
Händler wird jetzt wohl eher problematisch.
Der Kunde hat ja jetzt ein Gerät das er so gesehen nicht beim Verkäufer gekauft hat.
So wie ich das auf der ersten Seite verstanden habe, ist es doch bei der alten Karte geblieben ? Und nur der Defekte RAM wurde getauscht ?
Dicker Igel
2013-12-17, 20:19:21
Also würde ich den Weg über den Händler gehen und mir derweil eine GTX 660 zulegen.
Ich würde an seiner Stelle trotzdessen ganz unverfrohren eine TI ansetzen.
Air Force One
2013-12-18, 05:56:42
So wie ich das auf der ersten Seite verstanden habe, ist es doch bei der alten Karte geblieben ? Und nur der Defekte RAM wurde getauscht ?
Dann hab ichs wohl falsch verstanden :redface:
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