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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Origin-Account verkaufen?


Surrogat
2013-04-19, 15:14:21
Hallo,

ich überlege derzeit ernsthaft ob ich meinen Originaccount nicht verkaufen soll.
Hat damit jemand Erfahrungen? Darf man das überhaupt laut Origin-AGBs? Und wo macht man sowas?

4Fighting
2013-04-19, 15:32:13
EA erteilt Ihnen eine persönliche, zeitlich beschränkte, nicht exklusive Lizenz, um die Inhalte und Berechtigungen, zu denen Sie Zugang haben, nur für Ihre persönlichen, privaten, nichtkommerziellen, nicht übertragbaren und beschränkten Zwecke zu nutzen, die hier dargelegt wurden oder einer zusätzlichen Dokumentation und/oder Vereinbarung zu den EA-Diensten entsprechen

http://tos.ea.com/legalapp/WEBTERMS/US/de/PC/

Das habe ich auf die Schnelle gefunden und damit imo nicht verkaufbar.

Wer will nun deutsches Recht/EU Recht einklagen :D ?

Neosix
2013-04-19, 15:34:57
Das ging schon mit Steam acc nicht wieso sollte es mir origin gehen?

Rebell
2013-04-19, 16:03:56
Zwischen "geht nicht" und "darf nicht" muss man halt abwägen :)

looking glass
2013-04-19, 16:11:33
Bezweifle die rechtliche Standhaftigkeit der Übertragungsbeschränkung, gab es da nicht vor kurzem eine Urteil zu, mir ist so.

w0mbat
2013-04-19, 16:13:30
Es geht und du darfst es nach EU Recht auch. Alle Spiele, egal was EA in die AGB schreibt, sind dein Eigentum und du hast damit das Recht, dein Eigentum weiter zu verkaufen.

Klauseln wie oben sind ungültig.

4Fighting
2013-04-19, 16:16:25
Es geht und du darfst es nach EU Recht auch. Alle Spiele, egal was EA in die AGB schreibt, sind dein Eigentum und du hast damit das Recht, dein Eigentum weiter zu verkaufen.

Klauseln wie oben sind ungültig.

Nützt nur nichts, wenn keiner klagt. EA wird den Account trotzdem wohl erstmal sperren, wenn sie den Verkauf nachweisen können. Dann kannst Du das Recht ja einklagen, wie ich oben schon schrieb.

Lurelein
2013-04-19, 16:36:47
Natürlich kannst dein Origin Account verkaufen, du solltest es nur nicht an EA mailen ...

Habe schon diverse Steam Accounts verkauft, passiert ist nie etwas. Wie auch?

pippamint
2013-04-19, 16:41:25
Zwischen "geht nicht" und "darf nicht" muss man halt abwägen :)

Ganz genau. Das Problem an der Sache ist, dass alle Foren und ebay eben da nicht mitmachen und sich von den Halunken bei EA und Co. mitgängeln lassen. sonst hätte ich meinen Account auch schon längst verhökert. Aber ohne Interessenten in der Bekanntschaft geht da leider nichts.

pippamint
2013-04-19, 16:42:33
Natürlich kannst dein Origin Account verkaufen, du solltest es nur nicht an EA mailen ...

Habe schon diverse Steam Accounts verkauft, passiert ist nie etwas. Wie auch?

Dann verrate uns mal, in welchem Forum das akzeptiert wird bitte!

w0mbat
2013-04-19, 16:44:43
Natürlich geht Ebay. Ein Kumpel von mir hat erst vor kurzem einen sehr guten Account (viele gute Spiele) auf eBay für wenig Geld ersteigert. Seit dem EuGH Urteil werden die nicht mehr rausgenommen, IIRC.

Kurze Suche: http://www.ebay.de/itm/Steam-Account-/151030958336?pt=DE_PC_Videospiele&hash=item232a258900

4Fighting
2013-04-19, 16:58:09
Wer kauft sowas ?:freak:

Ich meine man kann doch theoretisch den Account mittels Screenshots der Retail Cases (mind. 1x) zurückholen, wenn man betrügen möchte.

w0mbat
2013-04-19, 17:08:57
Dann macht man sich aber strafbar. Betrügen kann man auch anders.

airbag
2013-04-19, 17:25:16
Es geht und du darfst es nach EU Recht auch. Alle Spiele, egal was EA in die AGB schreibt, sind dein Eigentum und du hast damit das Recht, dein Eigentum weiter zu verkaufen.

Klauseln wie oben sind ungültig.

Naja ich bezweifle, dass die Spiele in dem Fall unter "Eigentum" an der Sache geführt werden. Maximal als "Besitz", was ich auch eher bezweifle.

looking glass
2013-04-19, 17:47:25
Nutzungsrecht an Account gebunden, allerdings Account an Person? Will ich sehen, wie sie den Stunt juristisch begründen wollen.

Lurelein
2013-04-19, 17:47:58
Dann verrate uns mal, in welchem Forum das akzeptiert wird bitte!

Hier zb. http://forum.worldofplayers.de/forum/index.php?

ux-3
2013-04-19, 18:01:56
Wer kauft sowas ?:freak:

Ich meine man kann doch theoretisch den Account mittels Screenshots der Retail Cases (mind. 1x) zurückholen, wenn man betrügen möchte.

Cases mit verkaufen!

w0mbat
2013-04-19, 19:22:59
Naja ich bezweifle, dass die Spiele in dem Fall unter "Eigentum" an der Sache geführt werden. Maximal als "Besitz", was ich auch eher bezweifle.

Du hast Geld dafür gezahlt, also gehört es dir. Ganz einfach. Hat der EuGH so gesagt.

4Fighting
2013-04-19, 19:28:28
Du hast Geld dafür gezahlt, also gehört es dir. Ganz einfach. Hat der EuGH so gesagt.

Das liest sich hier aber anders.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

Da der Autor ein RA ist, wird er schon recht genau wissen, was er dort sagt.

w0mbat
2013-04-19, 19:34:15
1. EuGH > BGH
2. Weiß ich auch bescheid -> http://i.imgur.com/iTPw4on.png ;)

Wir haben das vor ner Weile auch schonmal in der Uni besprochen.

Demirug
2013-04-19, 19:58:39
Ich nehme mal an ihr bezieht euch auf C‑128/11 *UsedSoft GmbH gegen Oracle International Corp"

Das ist nicht auf Accounts anwendbar sondern nur auf Software. Aufgrund dieses Urteils wäre der Weiterverkauf von Keys die einem zum herunterladen und aktivieren eines Spiels berechtige rechtens.

Nun ist aber laut BGH ein Account und ein Softwareprogramm nicht die gleiche Rechtssache. Entsprechend gilt bei Accounts auch nach wie vor (I ZR 178/08) welches dem Betreiber erlaubt die Übertragung eines Accounts an eine andere Person zu untersagen. Nach meinem wissen gibt es bisher auch kein Urteil mit dem man erzwingen kann das eine Software wieder vom Account getrennt wird. Dann könnte man die Nutzungslizenz nämlich auch weiterverkaufen.

w0mbat
2013-04-19, 20:15:29
Damit würde eine einfache Accountbindung aber ausreichen, um den vom EuGH angesetzen rechtlichen Rahmen auszuhebeln. Sehr unwahrscheinlich. Meinte auch Prof. Streinz.

Demirug
2013-04-19, 20:32:21
Damit würde eine einfache Accountbindung aber ausreichen, um den vom EuGH angesetzen rechtlichen Rahmen auszuhebeln. Sehr unwahrscheinlich. Meinte auch Prof. Streinz.

Welchen rechtlichen Rahmen? Der EuGH hat in Sachen Softwarelizenzen und nicht in Sachen Accounts entschieden. Das führt ja nun zu der Situation der Weiterverkauf von Datenträger und Keys erlaubt ist aber die Übertragung eines Accounts nicht. Und selbst bei den Keys ist die Sache nicht hundertprozentig da diese ja heute oft kein Schutzsystem für die Softwarelizenz selbst darstellen sondern das einmalige Recht eine entsprechende Lizenz durch das Binden mit einem Account zu erhalten.

Es mag ja nun sein das einige Rechtsexperten einer entsprechenden Klage gute Chancen einräumen. Solange aber der EuGH in dieser Sache nicht entscheidet gilt nach wie vor das letzte Urteil des BGH in dieser Sache als maßgeblich.

looking glass
2013-04-19, 21:25:08
Das von hinten durch die Brust ins Auge stechende Argumentengeschwurbsel ist aber auch dir hoffentlich bewusst, konstruierter Juristenstumpfsinn erster Güte, mhhhh, mal die Verbraucherzentrale daraufhin tätig werden lassen? immerhin haben die in dem Bereich schon den ein oder anderen Rechtsstreit gewonnen.

w0mbat
2013-04-19, 21:27:55
@Demirug: Ich kann ihn mal Fragen, wenn ich ihn das nächste mal sehe. Aber, soweit ich mich erinnere, ging es darum, dass die Softwarelizenz bei einer Bindung an einen kostenfreien Account mehr Gewichtet wird und der Account damit zugehörig zu der Lizenz wird.

Demirug
2013-04-19, 21:56:09
Das von hinten durch die Brust ins Auge stechende Argumentengeschwurbsel ist aber auch dir hoffentlich bewusst, konstruierter Juristenstumpfsinn erster Güte, mhhhh, mal die Verbraucherzentrale daraufhin tätig werden lassen? immerhin haben die in dem Bereich schon den ein oder anderen Rechtsstreit gewonnen.

Das Rechtssprechung und Commonsense nicht immer einhergehen ist doch nichts neues, oder?

Wie gesagt der letzte Rechtsstreit in Sachen Accounts ging eben nur bis zum BGH und dort hat man Valve in einem Grundsatzurteil Recht gegeben. Da es damals noch um ein auf DVD gekauftest HL2 ging wurde vom Gericht in diesem Zusammenhang sogar noch einmal bestätigt das der Verkauf des Datenträgers nicht untersagt werden kann. Sinn hat das schon damals nicht unbedingt ergeben da der Datenträger ja nach der Account Bindung im Prinzip nur noch Materialwert hat. Bei dem Account sah man dann aber ein höheres Maß an Vertragsfreiheit da es sich um einen anderen Rechtsgegenstand handelt. Valve hat in dem Zusammenhang von der Verbraucherzentralle ja auch nur eins auf den Deckel bekommen weil auf der Packung nicht ausdrücklich erwähnt wurde das ein Steamaccount und eine Internetverbindung zum aktivieren notwendig ist.

Ich bin nun wahrlich kein Jurist und mit Prozessordnung kenne ich mich überhaupt nicht aus. Entsprechend weiß ich auch nicht ob und wie man ein Grundsatzurteil des BGH durch den EuGH kippen kann. Bei dem Usedsoft gegen Oracle Streit war es ja so das der BGH die Sache von sich aus an den EuGH verwiesen hat.

@Demirug: Ich kann ihn mal Fragen, wenn ich ihn das nächste mal sehe. Aber, soweit ich mich erinnere, ging es darum, dass die Softwarelizenz bei einer Bindung an einen kostenfreien Account mehr Gewichtet wird und der Account damit zugehörig zu der Lizenz wird.

Wie gesagt das Problem dabei ist das es sich um die Meinung eines Rechtsexperten handelt. Solange ein entsprechendes Gericht das nicht bestätigt bleibt es eben auch nur eine Meinung. Und bis dahin wird sich jeder auf das Grundsatzurteil des BGH berufen. Wie gesagt über die Sinnhaftigkeit dieses Urteils können wir gerne streiten.

IceTeaFFM
2013-05-17, 19:07:58
es ist schon witzig das da von gebrauchter software gesprochen wird, zumal software sich ja nie abnutzt sondern nur die hardware auf der sie drauf ist. auch ein key nutzt sich nicht ab egal wie oft man ihn ein gibt. es gibt noch ne menge datenträger die direkt über eine key installiert werden auch ohne online sein zu müssen. und die lassen sich einfach weiter verkaufen, nur eben account gebunden datenträger eben nicht. anderseits herunter ladbare "gebrauchte" software wäre ein völlig neuer markt. und da sehen die großen software schmieden, schon ihre felle weg schwimmen.