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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Gewährleistung, Garantie, Wandlung


nemesiz
2013-04-23, 10:17:54
Hallo Community,

ganz knappe Sache, vllt. missverstehe ich da ja was aber vielleicht habt ihr da mal nen Text dazu.


Erste Gerät ca. 07.2011 gekauft
Erste Gerät defekt, nach Wochen* getauscht durch Händler
Zweite Gerät defekt, nach Wochen* getauscht durch Händler
Dritte Gerät defekt, nach Wochen* Einigung auf Wechsel zum Nachfolger

..Nachfolger erst Wochen* später Verfügbar..

Dritte Gerät in Laden gebraucht, alten Kaufvertrag (wohl storniert**), Nachfolgegerät bekommen und Rechnung erhalten.
2 stck, einmal eine mit Originalpreis (wieso auch immer) und dann eine mit dem von mir gezahlten Preis (Rechnung und Kassenzettel).

Neugerät direkt am gleichen/zweiten Tag als defekt gemeldet

..Nach Wochen* in denen der Händler und ich mehrmals Druck ausüben mussten wurde das Gerät gegen ein Neugerät ersetzt (diesmal direkt vom Hersteller geliefert)..

Neu-Neugerät besitzt Mängel, offensichtlich massiv aufgrund mieserabler Firmwareprogrammierung. Fehler direkt gemeldet (schon das Gerät davor hatte einen Teil der Fehler).

Seit dem (12.2012) und seit dem neue Fehler (durch Firmwareupdates des Herstellers 01.2012) hinzugekommen sind rührt sich

a. der Hersteller nicht bzw. hat es in 3 Firmwares nicht hin bekommen die Fehler zu bereinigen (da es um einen Tv geht ist hier massiv die Grundfunktion beeinträchtig, also die Bildwiedergabe).

b. der Händler will! nicht mehr aktiv werden und verweist an den Hersteller. Laut Händler fliesen seine Hilfen aus dem Fall mit dem Vorgängergerät hier mit ein, sprich, er hat 3x gegen eingleiches Gerät getauscht und gut ist.
Laut ihm zählt das nicht dass das Gerät zurückgenommen wurde und ich den Nachfolger genommen habe (bitte das mit der Rechnung beachten).


Wie ist der Fall zu sehen? Jemand ne Idee (Rechtsanwalt steht schon zur Option wenn sich nicht in 7 Tagen was tut).

* Wochen, manchmal dauerte es bis zu 3 Monaten bis man endlich ein Austauschgerät liefern konnte
** Eigentlich war alles ein Ratenkauf, zuvor das Gerät erste Gerät mit 2400,-auf der Rechnung und auch im Ratenvertrag...
jetzt habe ich eine Rechnung (mit Kassenzettel da ich nochmals draufgezahlt habe) über das Nachfolgermodell mit 2800,-

Ich sehe das so, Rücknahme und Neuvertrag (zumindest zwischen mir und Saturn, bei der Bank hat sich ja rein gar nichts geändert). Also dürfte alles was vor dem Nachfolgermodell war (die 3x tausch Story) gar nicht mit einfliesen.

Simon Moon
2013-04-23, 21:13:13
Wieso sollte der Händler aus der Affäre sein, wenn das Gerät nach dem 3. Mal immer noch einen Fehler aufweist? Ob er es davor ausgetauscht hat oder nicht, spielt dabei doch keine Rolle. Wobei, man sich als Händler dabei natürlich auch fragt, was jemand macht, dass die TV Geräte im Wochentakt defekt gehen - wahrscheinlich schaltet er deswegen erst mal auf stur. Insbesondere, da selbst bei einem anderen Gerät unmittelbar danach wieder Fehler auftauchen und auch hier das austauschen offenbar nichts hilft.

btw. ist es der UE65ES8080? :biggrin:

MarcWessels
2013-04-23, 22:37:19
b. der Händler will! nicht mehr aktiv werden und verweist an den Hersteller. Laut Händler fliesen seine Hilfen aus dem Fall mit dem Vorgängergerät hier mit ein, sprich, er hat 3x gegen eingleiches Gerät getauscht und gut ist.
Laut ihm zählt das nicht dass das Gerät zurückgenommen wurde und ich den Nachfolger genommen habe (bitte das mit der Rechnung beachten).Der Händler kann froh sein, dass Du ihm drei statt zwei Nachbesserungsversuche gestattet hast! Nun muss er Dir das Geld zurückgeben.

Mit dem Hersteller hast Du nichts zu tun, der Händler ist Dein direkter Vertragspartner.

PHuV
2013-04-23, 23:53:26
Ich meine auch, daß der Händler hier als Dein direkter Vertragspartner gerade steht, und nicht der Hersteller. Aber ich bin mir nicht sicher, ob Du durch das Akzepieren des Nachfolgers noch weitere Rechte hast, und ob Dir dann noch der Kaufpreis zurück erstattet werden kann.

Philipus II
2013-04-24, 00:17:04
Ich gehe davon aus, dass du direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, weil die Nachbesserung als gescheitert gilt. Selbst wenn der Händler durch den Wechsel aufs neue Modell neue Freiversuche hätte - auf diese verzichtet er ja bequemerweise.

Grestorn
2013-04-24, 08:50:14
Um was für eine Art Fehler geht es denn?

Wenn es ein Serienfehler ist, der alle Modelle dieser Serie betrifft, dann ist es eher problematisch.

Annator
2013-04-24, 09:31:12
Ich gehe davon aus, dass du direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, weil die Nachbesserung als gescheitert gilt. Selbst wenn der Händler durch den Wechsel aufs neue Modell neue Freiversuche hätte - auf diese verzichtet er ja bequemerweise.

Genau. 2 mal darf der Händler nachbessern. Wenn es dann noch nicht geht gilt es als gescheitert und man kann sein Geld zurück verlangen.

nemesiz
2013-04-24, 21:54:28
danke, aber bissl fehlgelesen habt ihr.


ich nerv ja schon andere foren aber was solls.

Also

9706 gekauft - defekt - direkt gemeldet
Wochen gewartet
9706 bekommen - defekt- direkt gemeldet
Wochen gewartet
9706 bekommen - defekt - direkt gemeldet
Wochen gewartet
Keine Reaktion
Einigung, Nachfolger sobald verfügbar
Wochen gewartet
9706 in den Laden gestellt - hier weiss ich nicht was gemacht wurde
9707 mitgenommen - Aufpreis bezahlt - neuer Kaufbeleg und Rechnung
9707 defekt und gleich gemeldet
9707 per Händler aber vom Hersteller gewechselt bekommen

Also, ich habe

Vertrag mit Bank über 2500,-
Vertrag mit Händler über 9706 zu 2500,-
Kaufbeleg vom Händler vom 9707 zu 2900,-
Rechnung vom Händler vom 9707 (real gezahlt nur Aufpreis)

Wie gesagt, Händler sagt, sie machen nichts mehr,
blah wegen dem 9706
blah Kunde muss sowieso an Hersteller
blah ist keine Gewährleistung, ist Garantie

Hersteller zieht seit dem letzten 9707 alles in die Länger, Firmwareversprechen und so weiter, das zieht sich nun 5 Monate.

Rechtschutz - fail
Geld für Anwalt - fail

Fehler am letzten Gerät, für mich Firmwarebedingt, da sind viele Baustellen.

a. Router meldet TV ab (Wlan Gerät antwortet nicht mehr)
TV meldet sich wieder an aber die Info darüber bleibt Vollbild freezed bis man selbst bestätigt per Fernbedienung (mehrmals täglich das ganze)

b. Bildflackern, seit Firmware im Januar, danach gab es 3 weitere ohne Besserung
http://www.youtube.com/watch?v=Y3QfF38kTY4

c. um a zu beheben soll man den TV "Neu Einrichten" und dann ohne WLAN. Laut Support ist dies eine Art KundenWerksReset.
Wenn ich dies tue ist die Netzwerkmaske leer, nach aber ca. 12h (also am nächsten Tag) ist der TV wieder im WLAN und entsprechend tritt a. auf. Interessanter weise ohne jedes zutun, ohne Info. Also auch ohne erneute Frage nach dem WLAN Key. Immer wieder kann ich dies so durchführen, Ergebnis bleibt gleich.
Habe hier festgestellt dass der TV sich eben immer mit dem letzt bekannten WLAN verbindet (ohne Info).
Richte ich nun einen anderen WLAN Namen ein, verbinde den TV, mache dann einen KundenWerksReset ohne WLAN, ändere zuvor den Netzwerknamen in einen anderen, ist ruhe! Erstelle ich aber den Netzwerknamen erneut (also so dass er wieder auftaucht) dann verbindet sich auch der TV wieder ohne Info. Laut Support kann das so nicht sein, so ist es aber.
Ich sehe da sogar ein Sicherheitsrisiko. Führe ich als Kunde den Reset aus denke ich erstmal, hey alle WLAN Daten sind gelöscht.
Verkaufe ich den Tv dann an einen Nachbarn welcher von WLAN keinen Plan hat, dann verbindet sich am nächsten Tag der TV wieder mit meinem WLAN ohne Abfrage irgendwelcher Daten.

Die Lösung (ändere den Key) bringt nichts denn dann versucht es der TV trotzdem und gibt eben immer ne Key-Fehlermeldung aus.

Dann gibt's halt noch kleiner Bugs die mich aber nicht stören.

jazzthing
2013-04-24, 22:08:26
Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantie sind zwei verschiedene paar Schuhe. Die Gewährleistung läuft über den Händler und ist ab der Gefahrenübergabe gültig. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler, danach bei dir.

Gesetzlich gelten hier Paragraphen 437 – 440 BGB.

Es gelten immer zwei Jahre Gewährleistung, der Händler kann sich da nicht rausreden. Wie er das Problem behebt ist seine Sache. Da das Gerät schon zweimal repariert bzw. getauscht wurde, kannst du problemlos vom Kauf zurücktreten.

MarcWessels
2013-04-24, 22:34:42
So mancher Händler versucht wirklich, sein eigenes Risiko mit Händen und Füßen auf den Kunden abzuwälzen und sich um die gesetzliche Gewährleitungspflicht herumzudrücken. Haben pctweaker.com und overclockers.de seinerzeit auch gerne versucht.

nemesiz
2013-04-25, 07:39:52
da habt ihr wieder was überlesen.

Ok Fakt ist, 2x Versuch = Rückgabe
richtig
Ich habe das 3x mitgemacht

Das aktuelle Gerät (hier zählt ja anscheinend, und das ist die Frage, alles was davor war nicht) wurde 1x getauscht.

Die Frage ist hier dann auch wieder (wie gesagt, gilt das was mit dem anderen Gerät war, also dem 9706) ob hier die neue Rechnung/Kaufbeleg gilt, also alles von Vorne.

Wenn ja dann wäre es tatsächlich so dass ich erst 1x getauscht bekommen habe, nun ist dann wieder die Frage, muss in den ersten 6 Monaten etwas passieren oder zählt es dass ich im 2-3 Monat ab kauf (hier der erste Austausch des neuen Gerätes) einen erneuten Mangel gemeldet habe und die so lange brauchen.

Sprich, zählt hier einfach die 6 Monate oder der Punkt an dem ich es melde?

Bei mir wäre es ja so, 2 Monate nach (Neu?)kauf gemeldet, bis jetzt keine Lösung.


Wichtig ist hier eben noch die Frage, ist das was ich nun habe ein 5tes Austauschgerät oder erst ein zweites?

Schwierig, ich weiss.

Annator
2013-04-25, 08:54:00
Rein rechtlich gilt die neue Rechnung als neuer Kauf. Der Händler darf dann 2x nachbessern.
Ich würde ihm schriftlich eine Frist setzen (2 Wochen) nachzubessern.

Sowas in der Art:

Ich setze Ihnen hiermit eine Nachfrist von 14 Tagen zur Beseitigung des Mangels. Falls in dieser Zeit die gelieferte Ware von Ihnen nicht in ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden kann, trete ich bereits jetzt zu diesem Zeitpunkt vom Kaufvertrag zurück und verlange Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises und der entstandenen Kosten.