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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Abgeltungssteuer und Kirchensteuer


sw0rdfish
2013-05-05, 11:54:00
Hi!

Ich habe Anfang des Jahres nach dem Studium meinen ersten Job angetreten und zwei Fragen.
Es gilt für mich (ledig) ja der Freibetrag von 801€ Einkommen durch Kapitalerträge also durch Zinsen pro Jahr. Die Abgelungtssteuer wird ja von der Bank automatisch einbehalten. Was ja auch für die Kirchensteuer möglich wäre.

Da man ja eher als bisher nicht Vermögender und angesichts der momentanen Zinsen unterhalb dieser Grenze landen dürfte, bekomme ich wohl mit der Einkommenssteuererklärung die abgeführte Abgeltungssteuer zurück? Zusätzlich bin ich aktuell noch Kirchenmitglied. Bisher hatte ich nicht bei der Bank eingestellt, dass diese hier automatisch Beträge abführt. Jetzt liege ich und lag ich ja in den letzten Jahren immer sehr deutlich unter den 801€ ... Und musste somit ja keine Kirchensteuer entrichten, weil ich immer unterhalb des Freibetrages lag.
Muss ich jedoch auch geringere Beträge (also meine 125,34€ Zinsen pro Jahr) angeben, oder muss ich erst ab der 801€ Grenze solche Bträge in der Steuererklärung abgeben. Bisher habe ich wie die meisten Studenten ohne eigenes Einkommen nie eine Steuererklärung gemacht.

Thx für eure Hilfe, ich habe mich schon etwas durch die Gesetztestexte gequält, für mich sind das jedoch bömische Dörfer...

ux-3
2013-05-05, 11:57:13
Hast du für deine Sparkonten keine Freibeträge eingetragen? (Ich denke doch) Freibeträge sparsam zuordnen und für dich dokumentieren, damit du weitere Beträge verteilen kannst.

Bisher habe ich wie die meisten Studenten ohne eigenes Einkommen nie eine Steuererklärung gemacht.

Das könnte sehr ärgerlich sein, da evtl. ein Verlustvortrag möglich gewesen wäre. Keine Ahnung wie weit du das noch nachreichen kannst.
http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-des-bundesfinanzhofs-studienkosten-von-der-steuer-absetzbar-1717615.html

Gesetztestexte
Du brauchst vermutlich für die Zukunft rasch ein Steuerratgeberwerk. Falls du dir eins kaufst, lass dich von jemandem "anwerben" der schon eins hat.

sw0rdfish
2013-05-05, 12:03:47
Hi!
Doch doch, ich habe überall Freibeträge eingetragen. War gerade ein Denkfehler von mir... bis zur Höhe des Freistellungsauftrages wird keine Abgeltungssteuer abgezogen und bis dorthin muss auch keine Kirchensteuer gezahlt werden?!

Thx!

Joar, danke für den Link. Ich habe das schonmal gehört, bis 2010 geht das wohl noch rückwirkend... Ich dachte bisher, das ganze wäre aber noch in der Schwebe. Ich merke jetzt schon, dass ich auf den Kram absolut keinen Nerv habe. Muss mich mal im Bekanntenkreis umhören, wer nen guten Steuerberater kennt.

Der Sandmann
2013-05-05, 13:03:42
Hi!
Doch doch, ich habe überall Freibeträge eingetragen. War gerade ein Denkfehler von mir... bis zur Höhe des Freistellungsauftrages wird keine Abgeltungssteuer abgezogen und bis dorthin muss auch keine Kirchensteuer gezahlt werden?!

Thx!

Joar, danke für den Link. Ich habe das schonmal gehört, bis 2010 geht das wohl noch rückwirkend... Ich dachte bisher, das ganze wäre aber noch in der Schwebe. Ich merke jetzt schon, dass ich auf den Kram absolut keinen Nerv habe. Muss mich mal im Bekanntenkreis umhören, wer nen guten Steuerberater kennt.

Werde Mitglied in einem Verein für Steuerfragen. Deutlich billiger

sw0rdfish
2013-05-05, 14:54:37
Hmm, auch eine interessante Idee. Danke für den Tipp!

sw0rdfish
2013-05-07, 23:40:31
lol, ich musste gerade feststellen, dass ich bei meinem Mietkautionskonto keinen Freistellungsauftrag erteilt habe... Hrmpf, sind mit von den 5€ Zinsen in den letzten 5 Jahren noch 2,xx abhanden gekommen. :freak:

GordonGekko
2013-05-08, 09:44:34
Dafür gibt's in Düsseldorf noch nicht mal einen Cappuccino... :D

Wurschtler
2013-05-08, 11:08:10
lol, ich musste gerade feststellen, dass ich bei meinem Mietkautionskonto keinen Freistellungsauftrag erteilt habe... Hrmpf, sind mit von den 5€ Zinsen in den letzten 5 Jahren noch 2,xx abhanden gekommen. :freak:


Mit einer Steuererklärung kannst du dir die 2 € wieder zurückholen.

ALTAY
2013-05-09, 15:04:29
Du kannst jedem Bankkonto einen frei wählbaren Freibetrag zuweisen, du musst nur darauf achten, dass der Gesamtfreibetrag nicht überschritten wird - Das ist deutlich sinnvoller, als sich das Geld später mühsam vom Finanzamt zurück zu holen. ;)