Leonidas
2013-05-12, 18:37:09
Link zur News:
http://www.3dcenter.org/news/hardware-und-nachrichten-links-des-1112-mai-2013
OBrian
2013-05-12, 19:58:33
Pressefreiheit auch für LeserkommentareDieser auf die gnaze Publikation inkl. Anzeigen ausgedehnte Schutz der Pressefreiheit soll ja verhindern, daß jemand eine ganze Zeitungsausgabe entfernen lassen kann, in der ihn ein Artikel kritisiert, wegen einer anstößigen Anzeige (die er möglicherweise gar selbst geschaltet hat, um dadurch eine Handhabe gegen die Zeitung zu haben).
Es dürfte hier aber nicht darum gehen, daß Kommentare nicht von der Redaktion des Onlinemediums selbst gelöscht werden können. Bestenfalls kann man das so interpretieren, daß Außenstehende die Onlinezeitung deswegen nicht angehen können.
Praktisch dürfte sich aber nicht viel verändern, denn die Pressefreiheit gilt nicht für Dinge, die üblicherweise der Streitpunkt sind, nämlich Falschbehauptungen und Beleidigungen, da kann derjenige durchaus eine Löschung bzw. Gegendarstellung verlangen. Man darf das hier also nicht als Freibrief verstehen, in den Kommentaren eines Onlinemediums jeden beliebigen Mist abzulassen.
virtuelle WährungenNur zur Vollständigkeit: Handelt es sich um eine Einkommensquelle, verlängert sich die nötige Haltefrist bis zur Steuerfreiheit von einem auf zehn Jahre. Und es wäre auch möglich, daß Bitcoins als Wertpapier klassifiziert werden, dann wären sie normal zu versteuern wie z.B. Aktien oder Anleihen, d.h. vom Spekulationsgewinn gehen 25% Abgeltungssteuer plus Soli plus ggf. Kirchensteuer ab, die die Bitcoin-"Bank" dann gleich einbehalten müßte (wobei man nach Günstigerprüfung vom Finanzamt was wiederbekommt, falls der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25%).
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