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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss der nüchterne Beifahrer den betrunkenen Fahrer an der Fahrt hindern?


deekey777
2013-05-17, 16:02:45
Irgendwie stecke ich fest.
Einfaches Beispiel: Fahrer ist betrunken, ist der Beifahrer verpflichtet, etwas vorzunehmen? Ist gar sein Führerschein gefährdet?

Es geht hier nicht um die Frage, ob der Beifahrer im Falle eines Unfalls gegen den betrunkenen Fahrer zivilrechtliche Ansprüche hat.

ux-3
2013-05-17, 16:37:56
Man hat schon Grund, an der Reife des Beifahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu zweifeln.

Shink
2013-05-17, 17:19:26
Ich denke schon, dass man sich potentiell sogar mitschuldig machen kann (wenn man sich vor Gericht wirklich blöd anstellt).

radi
2013-05-17, 17:26:21
Als Beifahrer nimmt man, wenn ich mich richtig erinnere, aktiv am Straßenverkehr teil. Das heißt man sitzt mit im Boot :| wenn der Fahrer betrunken ist. Um da raus zu kommen, muss man vorher aussteigen oder erst garnicht einsteigen.

Plutos
2013-05-17, 17:32:31
Nein, aktiver Verkehrsteilnehmer ist z.B. der Sozius auf dem Motorrad...aber als Beifahrer im Auto sollte man doch fein raus sein. Sonst müsste nach dieser Logik ja auch ein nüchterner Fahrer belangt werden können, wenn sein Beifahrer (völlig legal) betrunken ist ;).

Sven77
2013-05-17, 17:33:18
Was lernen wir daraus? nie nüchtern mit fahren

KakYo
2013-05-17, 17:39:34
Sollte ich dann bei jedem Taxifahrer, Busfahrer, Lokführer, Piloten vorher einen Alkohol- und Drogentest machen, bevor ich einsteige?

Glaube nicht das der Führerschein des Beifahrers in Gefahr ist, moralisch gesehen, falls es sich beim Fahrer um einen Freund handelt, sicherlich absolut verwerflich ihn nicht von der Fahrt abzuhalten.

Anders könnte es sein, falls der Beifahrer der Halter des Fahrzeugs ist, Halterpflichten oder so ähnlich...

Yavion
2013-05-17, 20:47:02
Irgendwie stecke ich fest.
Einfaches Beispiel: Fahrer ist betrunken, ist der Beifahrer verpflichtet, etwas vorzunehmen? Ist gar sein Führerschein gefährdet?

Es geht hier nicht um die Frage, ob der Beifahrer im Falle eines Unfalls gegen den betrunkenen Fahrer zivilrechtliche Ansprüche hat.

Wenn ich an meine Fahrschule zurückdenke: Ich meine da war was. Man muss den betrunkenen Fahrer zwar nicht aufhalten (wie auch!) aber darf afair auch nicht mitfahren, wenn man davon Kenntnis hat, dass der Fahrer nicht fahrtüchtig ist.
Das würde ja auch Versicherungstechnisch Sinn machen.

doublehead
2013-05-17, 20:51:47
Das habe ich mal eben ergoogelt:

http://www.ferner-alsdorf.de/2011/03/mitschuld-wenn-man-beim-betrunkenen-fahrer-einsteigt/

http://www.derwesten.de/auto/beifahrer-hat-bei-trunkenheit-am-steuer-nicht-immer-mitschuld-id4762843.html

Dürfte bei der Erörterung weiterhelfen.

Lawmachine79
2013-05-17, 20:53:45
Das habe ich mal eben ergoogelt:

http://www.ferner-alsdorf.de/2011/03/mitschuld-wenn-man-beim-betrunkenen-fahrer-einsteigt/

http://www.derwesten.de/auto/beifahrer-hat-bei-trunkenheit-am-steuer-nicht-immer-mitschuld-id4762843.html

Dürfte bei der Erörterung weiterhelfen.
Die Beiträge zielen eher darauf ab, inwiefern sich der Fahrer in Bezug auf den Beifahrer strafbar gemacht hat, denn es ist denkbar, im Wege einer einverständlichen Fremdgefährdung (eigenverantwortliche Selbstgefährdung scheidet mangels Gefahrherrschaft aus), eine Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs zum Handeln des Fahrers zu verneinen. Für eine rechtfertigende Einwilligung ist hingegen kein Raum, denn der Beifahrer hat bestenfalls in die Gefahr, nicht jedoch in die Rechtsgutsverletzung eingewilligt.


Irgendwie stecke ich fest.
Einfaches Beispiel: Fahrer ist betrunken, ist der Beifahrer verpflichtet, etwas vorzunehmen? Ist gar sein Führerschein gefährdet?

Es geht hier nicht um die Frage, ob der Beifahrer im Falle eines Unfalls gegen den betrunkenen Fahrer zivilrechtliche Ansprüche hat.
Das steht in keinem Kommentar?!?

Aus dem Bauch heraus: sind doch eigenhändige Delikte, daher dürften die Trunkenheitsdelikte selbst nicht in Frage kommen, da die §§25-27 StGB ausscheiden. Wenn allerdings in dem Zustand andere Straftaten begangen werden, könnten sie als unechte Unterlassungsdelikte auf den nüchternen Fahrer durchschlagen, sofern ihn eine Garantenpflicht trifft. Die ist in vielen Konstellationen durchaus denkbar, aus Ingerenz. Das zur strafrechtlichen Seite.
Denkbar ist auch, daß er zwar nicht strafbar ist, immerhin aber eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die ja auch zumindest zu einem Fahrverbot oder einer anderen ordnungsrechtlichen Sanktionierung führen kann.

Backbone
2013-05-17, 22:47:26
Wer zu nem besoffenen Fahrer ins Auto steigt hat ganz andere Probleme, als irgendwelche Gesetzbücher....

derpeer
2013-05-18, 01:41:30
Wer zu nem besoffenen Fahrer ins Auto steigt hat ganz andere Probleme, als irgendwelche Gesetzbücher....

du kennst das leben nicht ^^

Eidolon
2013-05-18, 02:19:29
du kennst das leben nicht ^^

Nun Dein Leben jedenfalls nicht, wohl ganz gut so.

bleipumpe
2013-05-18, 09:05:46
Wer zu nem besoffenen Fahrer ins Auto steigt hat ganz andere Probleme, als irgendwelche Gesetzbücher....
War auch mein erster Gedanke, als ich die Frage sah. So verzweifelt kann man gar nicht sein.

radi
2013-05-18, 12:31:34
Wie kommt ihr denn nach der Disse nach hause :confused:

drexsack
2013-05-18, 12:38:48
Zu Fuß.

FeuerHoden
2013-05-18, 12:43:27
Oder Taxi.

Spasstiger
2013-05-18, 12:56:34
Ich bin auch schon mit nem Betrunkenen mitgefahren, war aber selber betrunken. Wir haben 10 Minuten lang versucht, ihn zu überreden, uns den Schlüssel zu geben und als er nicht kooperieren wollten, bin ich mitgefahren, um aufzupassen, dass er keinen größeren Unsinn anstellt. Er wollte auch nur zu einer anderen Party ein paar hundert Meter weiter fahren. Die Fahrt hat ein paar Zentimeter vor einem Baum geendet, den Rückwärtsgang hat er geschrottet. :freak: Zumindest wurde keiner verletzt.