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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbe als Einkommen angerechnet / Schulden durch angenommenes (+)Erbe


PacmanX100
2013-05-27, 15:51:04
Mich beschäftigt zur Zeit ein Problemfall, bei dem sich folgender Sachverhalt auftat:
Ein Mitbewohner ist ALG2 Bezieher und auf der Suche nach einer Ausbildung (xxx Bewerbungen geschrieben; Absagen). Im Dezember ist die Mutter verstorben, mit der sie nicht mehr zusammenwohnte. Es entstand dadurch ein Erbe von ca. 3500 EUR abzüglich diverser Kosten (Amtsgericht - Betreuervergütung z.B.) von max 2200 Euro noch. Nun ist es aber so, dass das Jobcenter meinte, ihr ein Einkommen von 2700 EUR anzurechnen und sie fällt dadurch quasi rückwirkend von April - Ende des Jahres (mind. 6Mon) aus dem Leistungsbezug heraus, bzw. es wird nur noch ein mickriges Sümmchen gezahlt (damit KV bleibt). Nachweise erfolgten frühstmöglich (Wohnungsauflösung, Mietkosten usw. deswegen erst Neujahr)
Da sie vorher ca 900 EUR angespart hatte, tätigte sie vor dieser Sache noch einige Anschaffungen, so das sie quasi jetzt +/- 0 besitzt. Durch die eingestellten Leistungen käme jetzt eine Forderung von 2700 EUR auf sie zu, welche sie natürlich nicht begleichen kann.

Mir stellt sich die Frage, ob dies rechtens ist? Im gesetz wird VERMÖGEN und EINKOMMEN nämlich getrennt. Bei Vermögen gilt ein Freibetrag von mindestens 3100,- plus 150 pro Lebensjahr, darunter würde sie liegen. Da aber während der ALG2 Dauer die Zahlung erfolgte, versuchen sie nun es ihr als "einmaliges EINKOMMEN" anzurechnen. Was für mich schon absurd klingt, denn Familienvermögen=Vermögen. Vom logischen Verstand schon :mad:

Das Problem wird dadurch verschärft, das die eingestellten Zahlungen schon dieses Monatsende umgesetzt werden, sie hat nur den Brief mit der Info bekommen - einen Bescheid mit Widerspruchmöglichkeit darüber noch nicht.
Wie würdet ihr verfahren ? Im Internet habe ich gelesen, das z.B. der Zeitpunkt der Antragsstellung für das Vermögen wichtig ist. Was wäre, wenn sie sich für ein Monat komplett ab und wieder anmeldet ?! Mir erscheint die Schlechterstellung gegenüber Normalerben (xx Tage vor dem Antrag) einfach unsinnig.

ux-3
2013-05-27, 15:57:09
Das 3DC ist bestimmt der letzte Ort, wo ich das Problem inhaltlich klären würde, wenn mir die Richtigkeit des Ergebnisses irgendwie von Bedeutung wäre.

Wenn es dir aber um eine politische und moralische Grundsatzdiskussion Schlammschlacht geht, bist du hier goldrichtig.

Google sagt:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199100705e06.html

PacmanX100
2013-05-27, 15:59:31
Nach Gerichtsurteilen habe ich schon gesucht und da gibts auch welche die das Jobcenter für die Einstellung der Leistung gerügt haben und dem Kläger volles Recht zugesprochen haben.
Im gesetz find ich auch keine besondere Stelle die darauf hinweist, "ab wann" der Passus überhaupt gültigkeit hat. Und das heißt für mich dann: Immer Freibetrag aber Bürokratie Deutschland...

ux-3
2013-05-27, 16:07:01
Nach Gerichtsurteilen habe ich schon gesucht und da gibts auch welche die das Jobcenter für die Einstellung der Leistung gerügt haben und dem Kläger volles Recht zugesprochen haben.
Im gesetz find ich auch keine besondere Stelle die darauf hinweist, "ab wann" der Passus überhaupt gültigkeit hat. Und das heißt für mich dann: Immer Freibetrag aber Bürokratie Deutschland...


Warum sollte ich noch Hilfe gewähren, wenn jemand durch ein Erbe genug Geld hat, sich erst mal selbst zu helfen?

Denn sonst renne auch ich augenblicklich zum Amt. Ich bekomme nämlich jeden Monat von meinem AG ein "Vermögen" dazu. Und solange ich mein Schonvermögen noch nicht erreicht habe, möchte ich bitte auch H4 haben.

(Ich hatte dich gewarnt ;))


PS: Aus deinem Text wird mir der genaue Ablauf nicht wirklich klar. Ich kann natürlich mir was zusammendenken, aber ob das der Realität entspricht?

PacmanX100
2013-05-27, 16:10:45
Du verstehst glaube ich nicht was ich sage. Durch die Sachlage wird die Person in eine schlechtere Lage als ZUVOR gebracht. Da unter anderem noch Bedarfe an Kleidungsstücken und geringe Wohnungssanierung usw. besteht - zur Zeit ganz dringend sogar.
Sie hat 0, es werden ihr 2700 EUR abgezogen. Im normalen Leistungsbezug bekäme sie 6* ~670 raus und da sind gestiegene Kosten für Strom, Nebenkosten usw z.B. noch gar nicht miteingerechnet.

ux-3
2013-05-27, 16:12:14
Du verstehst glaube ich nicht was ich sage.

Genau das hatte ich noch dazu editiert.

PacmanX100
2013-05-27, 16:15:04
ux3 deine Aussage ist aber unsinnig. Wenn du "regelmäßig" ein Einkommen wie du sagst von deinem Arbeitsgeber beziehst, wird das im Gesetz anders berücksichtigt. Was hat das also mit diesem Fall zu tun?! Einkommen *nicht vorhanden*.

Ich bekomme nämlich jeden Monat von meinem AG ein "Vermögen" dazu. Und solange ich mein Schonvermögen noch nicht erreicht habe, möchte ich bitte auch H4 haben.
Kleiner Tipp für dich:
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden

Dead Man
2013-05-27, 16:17:57
Wenn ich das richtig verstehe, hat sie 2200,- € geerbt, ihr werden aber 2700,- € als Erbe angerechnet und dafür werden ihr Leistungen in Höhe von 4020,- € gekürzt? :confused: Das wäre Inder Tat etwas beanstandungswürdig. Da wird es nahezu verständlich, wenn vereinzelte HartzIV-Bezieher einen Hammer mit aufs Amt nehmen.

boidzerg
2013-05-27, 16:20:23
Ich kann "ux-3" nur Recht geben:

Dein Mitbewohner sollte sich an ein Arbeitslosenzentrum bzw. eine Beratungsstelle wenden und nicht du an ein PC-Forum.

Die machen Ihm sogar den Papierkram mit dem Amt fertig wenns sein muss und können auch bezüglich ner Rechtsvertretung beraten wenns vor das Sozialgericht gehen sollte. Das kann HIER wohl kaum jemand leisten, oder? ;-)

PacmanX100
2013-05-27, 16:22:25
Und da mir ja vorhin ein Link gepostet wurde, auf der selben Seite wird das gegenteil behauptet: http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199b70708106.html . Also Erbe ist Vermögen.

@Vorposter es werden ihr 2700 eur (diesen monatsende schon) angerechnet, weil das amtsgericht noch nichtmal die rechnung geschrieben hat, aber es erging ein beschluss) über 480,- den sie noch zu zahlen hat. Leider ist das Jobcenter ja wieder mal schneller als die Polizei erlaubt und streicht das geld sofort & auch ohne Widerspruchsbescheid.

Dein Mitbewohner sollte sich an ein Arbeitslosenzentrum bzw. eine Beratungsstelle wenden und nicht du an ein PC-Forum.


Es geht hier auch nicht um eine Komplettberatung, nur um Erfahrungen in ähnlicher Sache vllt. Ohne rechtsgültigen bescheid gibts auch keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Danach wird ein Anwalt sowieso hinzugezogen, aber Monatswechsel ist in ein paar Tagen schon.

ux-3
2013-05-27, 16:28:33
Und da mir ja vorhin ein Link gepostet wurde, auf der selben Seite wird das gegenteil behauptet: http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199b70708106.html . Also Erbe ist Vermögen.

Das ist aber nicht die selbe Seite!

@Vorposter es werden ihr 2700 eur (diesen monatsende schon) angerechnet, weil das amtsgericht noch nichtmal die rechnung geschrieben hat, aber es erging ein beschluss) über 480,- den sie noch zu zahlen hat. Leider ist das Jobcenter ja wieder mal schneller als die Polizei erlaubt und streicht das geld sofort & auch ohne Widerspruchsbescheid.


Wenn das hier mehr als Blinde Kuh im Nebel werden soll, würde ich den genauen Ablauf am Threadanfang nochmal ganz genau chronologisch wiedergeben, sonst knabbern wir hier alle Spekulatius!

Im Zweifelsfall sofort Anwalt, um Fristen einzuhalten.

boidzerg
2013-05-27, 16:31:53
Es geht hier auch nicht um eine Komplettberatung, nur um Erfahrungen in ähnlicher Sache vllt. Ohne rechtsgültigen bescheid gibts auch keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Danach wird ein Anwalt sowieso hinzugezogen, aber Monatswechsel ist in ein paar Tagen schon.

„Erfahrungen“ helfen Ihm sicher weiter…irrelevanter als irgend welche möglichen „Erfahrungen“ Dritter in so nem Fall geht’s kaum. Dadurch hat er nämlich keinen Cent mehr! ;-)

PacmanX100
2013-05-27, 16:33:25
Das ist aber nicht die selbe Seite!

Spielst du gern den Klugscheißer?

Wenn das hier mehr als Blinde Kuh im Nebel werden soll, würde ich den genauen Ablauf am Threadanfang nochmal ganz genau chronologisch wiedergeben, sonst knabbern wir hier alle Spekulatius!

Alles was du wissen musst ist da aufgelistet. Ist nicht so, als würde ich nicht wissen das es für den Fall wichtig wäre.

Im Zweifelsfall sofort Anwalt, um Fristen einzuhalten.

Welche Fristen wenn es keinen Bescheid gibt ? Du kannst nicht widersprechen wenn noch kein "Urteil" per Brief eingegangen ist.

ux-3
2013-05-27, 16:39:14
Spielst du gern den Klugscheißer?

Das heißt Besserwisser! :D


Alles was du wissen musst ist da aufgelistet. Ist nicht so, als würde ich nicht wissen das es für den Fall wichtig wäre.

Ich sag's mal so: An Dir ist kein Schriftsteller verloren gegangen. Klar ist mir Dein Text nicht.



Welche Fristen wenn es keinen Bescheid gibt ? Du kannst nicht widersprechen wenn noch kein "Urteil" per Brief eingegangen ist.

Aber eventuell warst Du schon längst im Zugzwang, weil du etwas hättest tun müssen? Das kannst Du mit Sicherheit ausschließen?

ux-3
2013-05-27, 16:43:35
Durch die Sachlage wird die Person in eine schlechtere Lage als ZUVOR gebracht.

tätigte sie vor dieser Sache noch einige Anschaffungen

Ich sehe hier erst einmal einen Widerspruch.

Actionhank
2013-05-27, 16:52:13
Ich sehe hier erst einmal einen Widerspruch.

sry, der eingangspost ist unverständlich. Bekommt sie nun 2700€ erbe, oder nicht? Und ihr werden dafür 6 Monate ALG gekürzt?

PacmanX100
2013-05-27, 16:57:51
sry, der eingangspost ist unverständlich. Bekommt sie nun 2700€ erbe, oder nicht? Und ihr werden dafür 6 Monate ALG gekürzt?

Das Geld ist schon eingegangen, abzüglich der absetzbaren Kosten die anfielen 2,7k aufs Konto. Davon verlangt das Amtsgericht weitere 480,- da die (Sozialhilfe?)grenze (wegen Betreuung z.B.) wegen Mutter bei max 2298 liegt. Darunter fällt sie bereits nach Abzug dieser Rechnung.

Und ihr werden dafür 6 Monate ALG gekürzt?

Genau und das mindestens auch für April rückwirkend. Der Info-Brief sieht die SOFORTIGE Kürzung vor, die Bescheide brauchen hier teils 2-3 Monate länger vermutl wegen chronischer Überlastung.

ux-3
2013-05-27, 17:15:54
Davon verlangt das Amtsgericht weitere 480,- da die (Sozialhilfe?)grenze (wegen Betreuung z.B.) wegen Mutter bei max 2298 liegt. Darunter fällt sie bereits nach Abzug dieser Rechnung.

Klarer geht es nicht? Was hat denn das Amtsgericht vorher schon an Kosten verlangt, wenn es jetzt weitere Kosten verlangt? Und wer fällt wo runter? :confused:


Geht zu jemandem mit Ahnung, und nehmt gleich alle Unterlagen mit.

Annator
2013-05-27, 17:17:21
Ich weiß ja nicht. Ich würde mir professionelle Beratung holen (und zwar so schnell wie möglich) und falls das alles nichts bring versuchen da mit einer Ratenzahlung wieder raus zu kommen. Nicht rechtens ist es sicherlich die Person auf den Strich gehen zu lassen um die Miete bezahlen zu können.

V2.0
2013-05-27, 17:39:54
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php

Könnte helfen, wenn die Mutter aber Leistungen nach SGB erhalten hat, dann verkompliziert sich die Sache ganz erheblich.

Mellops
2013-05-27, 17:52:52
So wie ich das verstehe, ist hier noch kein Bescheid über die zu erwartenden Leistungen eingegangen.

Ich denke die 2700€ werden über den Zeitraum von 6 Monaten auf H4 angerechnet, das heißt dein Mitbewohner bekommt 670€ abzüglich 450€ (1/6 von den 2700€) monatlich vom Amt, wenn sie so angerechnet werden, sind die ersten 100€ von den 450€ anrechnungsfrei vom Rest nochmal 20% also 70€.
Das Amt zahlt also 670€ - 280€ = 390€ monatlich für die nächsten 6 Monate, seinen restlichen Bedarf muss dein Mitbewohner aus seinem Einkommen (dem Erbe) bezahlen.

Wenn die 480€ ans Gericht noch eingereicht werden, wird das Einkommen entsprechend verringert.
Ich sehe hier kein Problem oder einen Nachteil.

Watson007
2013-05-27, 17:55:49
scheiss deutsche Justiz, entschuldigung. Bei solchen Mini-Beträgen sollte das steuerfrei ablaufen. Ansonsten muss man ihr schon fast abraten das Erbe anzunehmen, aber das ist scheinbar zu spät.

... von meiner Abfindung damals durfte ich auch nur 16% behalten, der Rest ging für Rechtsanwaltskosten und Steuern drauf.

-> ohne Anwalt wird das wohl nicht gehen.

PacmanX100
2013-05-27, 18:00:35
Es gibt ja ein freibetrag von Vermögen von mind. 3100 (+Lebensjahr). Im gesetz steht eher wenig konkretes, nur das es so oder so entschieden werden kann. Spart man sich das Geld seiber ein: Kein problem. Bekommt man es: Ein Problem? Logik eben ...
Ist ja beinahe vom Zufall abhängig ob man 1 tag VOR oder 1 Tag nach Antragstellung ein Erbe bekommt ... das kann ja keiner beeinflussen, daher empfinde ich es als ziemliche Benachteiligung gegenüber dem "Normalfall".

V2.0
2013-05-27, 18:03:11
Vermögen ist nur Schonvermögen, wenn es vor dem Bezug von ALG2 schon vorhanden war.

PacmanX100
2013-05-27, 18:06:11
Vermögen ist nur Schonvermögen, wenn es vor dem Bezug von ALG2 schon vorhanden war.

Nur das Gerichte das auch schon anders entschieden haben? Guck doch mal den vorherigen Link. ;)

Das bringt mich ja auch zu der Frage, wie es zu zählen würde, wenn sie einen Monat oder auch nur einen Tag sich "abmeldet". Danach ist alles was sie hatte nurmehr Vermögen ?

Mellops
2013-05-27, 18:24:31
Nur das Gerichte das auch schon anders entschieden haben? Guck doch mal den vorherigen Link. ;)

Das bringt mich ja auch zu der Frage, wie es zu zählen würde, wenn sie einen Monat oder auch nur einen Tag sich "abmeldet". Danach ist alles was sie hatte nurmehr Vermögen ?
Bringt nichts, dann müsste sie sich schon für 3 Monate oder sogar diese 6 Monate abmelden, auf 390€ mtl. verzichten und sich für ca. 160€ mtl. freiwillig Krankenversichern.

PacmanX100
2013-05-27, 18:33:37
Bringt nichts, dann müsste sie sich schon für 3 Monate oder sogar diese 6 Monate abmelden, auf 390€ mtl. verzichten und sich für ca. 160€ mtl. freiwillig Krankenversichern.

Kannst du das genauer erläutern? Warum 3 oder mehr Monate? Wenn man nicht im leistungsbezug ist kann man ja tun was man mag mit seinem Geld; sonst wär jeder betroffen.

EureDudeheit
2013-05-27, 18:36:06
Erbe vor Antragstellung ist Vermögen, während des Bezuges Einkommen.
Das Erbe wird als einmalige Einnahme angechnet, § 11 Absatz 3 SGB II, aufgeteilt auf 6 Monate, d.h. er bekommt für 6 Monate verringerte Leistungen.

"Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen."

Ist dies so gehandhabt worden, ist leider nichts zu machen.

Mellops
2013-05-27, 18:50:23
Kannst du das genauer erläutern? Warum 3 oder mehr Monate? Wenn man nicht im leistungsbezug ist kann man ja tun was man mag mit seinem Geld; sonst wär jeder betroffen.
Ich kann es dir leider nicht anhand von Paragraphen erklären, hab aber so was im Hinterkopf, dass einmalige Verhältnismäßig große Einkommen auch von vor der Antragstellung, noch über einen Zeitraum nach Bewilligung angerechnet werden.
Mal auf deinen Fall, sie bekommt die 2700€, meldet sich 2 Monate ab, dann wieder an, so wird knapp die Hälfte der 2700€ für die ersten 2 Monate Leistungsbezug als Einkommen angerechnet.

NiCoSt
2013-05-27, 19:03:31
Tja, das ist die Scheiße mit H4.
Ging uns damals ähnlich, wo wir nach dem Studium nichts hatten (2009, mitten in der Krise als unerfahrene) und das sog. "Jobcenter" erstmal meinte, wir sollen unsere Ersparnisse, die wir beide seit Kindheitstagen angespart hatten, erstmal aufbrauchen.

Auf meine Frage, wozu wir dann die letzten 4 Jahre dann so spartanisch gelebt hätten und ob wir also besser das Geld hätten verprassen sollen: "ja, hätten sie mal besser gemacht". Super, willkommen im Leben.

ux-3
2013-05-27, 19:59:25
scheiss deutsche Justiz, entschuldigung. Bei solchen Mini-Beträgen sollte das steuerfrei ablaufen.

Das Erbe der Mutter ist mit Sicherheit steuerfrei gewesen.

IIRC hätte Sie 400k€ steuerfrei erben können. Reicht das nicht?


@V2.0: Guter Link!