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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Frage] Verträge für Immobilieneigentümer mit Hausverwaltungen


Berliner Pflanze
2013-05-31, 16:06:19
Hallo,

mich würde mal interessieren wie in der regel Verträge von Privaten Eigentümern, die eine Wohnung haben in der ein Mieter ist, mit grossen Hausverwaltungen aussehen.

Mit grosser Hausverwaltung meine ich, Hausverwaltungen die mehrere häuser verwalten und locker 50 - 100 Mittarbeiter haben (keine Städtischen Hausverwaltungen). Die Häuser gehören ja nicht immer einen Investor, sondern einzelne Wohnungen gehören auch mal Privatpersonen.

Wie muss ich mir so einen Vertrag vorstellen zwischen HVV und Eigentümer?
Zahlt die HVV die Miete erstmal prinzipiell an den Eigentümer und holt sich Mietrückstände selber zurück? Kann man sich als Mieter auch an den Eigentümer wenden oder umgekehrt, wenn es zu problemen kommt?

Vielleicht ist hier ja jemand aus der wohnungswirtschaft und kann ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern.

Hintergrund:

Zum einen bin ich Mieter und es läuft grad eine Mietminderung und zum anderen wurde mir meine Wohnung vom Privaten Eigentümer zum Kauf angeboten, die HVV ist aber eine grosse Prtivate, der ich nicht über den Weg traue.

Danke :smile:

Black-Scorpion
2013-05-31, 21:24:07
Da wird dir keiner eine genaue Auskunft geben können. Es gibt nicht den Standardvertrag dafür.
Im Normalfall beauftragt der Eigentümer eine Hausverwaltung gerade deshalb weil er mit den Anliegen und Problemen der einzelnen Mieter nicht selbst konfrontiert werden will. Das wird alles mit der Hausverwaltung geregelt, die sich dann mit dem Eigentümer berät.

Berliner Pflanze
2013-05-31, 22:10:21
So hab ich mir das natürlich auch gedacht. Aber es hätte ja sein können das jemand was vom Vertragsaufbau her sagen kann.
Jemand der evtl. solche Verträge öfter mal sieht.

So eine grosse HVV wird ja nicht für jeden Eigentümer individuelle Verträge haben. Mietverträge sind ja auch in der regel nach dem selben Prinzip aufgebaut. Dieses Prinzip interessiert mich bei der anderen seite.

Black-Scorpion
2013-05-31, 23:13:20
Das kannst du nicht vergleichen. Mietverträge für Wohnungen unterliegen gesetzlichen Regelungen und deshalb gibt es keinen großen Spielraum.
Bei den Verträgen herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Und deshalb musst du schon sehr viel Glück haben so einen Vertrag einsehen zu können.