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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlischt das Umtauschrecht nach Fernabsatzgesetz in diesen Fällen?


Binaermensch
2013-06-02, 19:52:01
Hallo!

Ich habe mir einen Acer Aspire V3 (http://geizhals.at/eu/acer-aspire-v3-771g-53238g1tmaii-nx-m6seg-015-a933760.html) gekauft, habe jedoch kleine Probleme mit dem Lüfter. Das Ding dreht sogar merklich auf (und dann wieder runter) wenn man nur Fenster verschiebt. Das nervt etwas.

Noch bin ich innerhalb der 2 Wochen in denen man laut Fernabsatzgesetz problemlos umtauschen kann.

Bisher habe ich den Rechner nur am Netzteil betrieben -- ohne eingesteckten Akku. Da es ja sein könnte, dass das irgendwie die Lüfterregelung beeinflusst, will ich den Laptop jetzt mal mit Akku betreiben. Wenn das Problem immer noch da ist, will ich mal von Windows 8 auf Windows 7 downgraden.


Meine Frage wäre jetzt:
Kann ich das machen, oder erlischt dann das Rückgaberecht nach FAG?
Es kann ja sein, dass der Händler das Ding dann nicht mehr verkaufen kann wenn plötzlich kein Windows 8 mehr oben ist; oder wenn der Akku (= Verschleißteil) "angebrochen" ist.


Danke! :)

Wodde
2013-06-02, 20:12:31
Also der Wechsel des Betriebssytems ist zu 99, 9% ein Grund den Umtausch nach Fag abzulehnen, sofern du das nicht wieder lückenlos rückgängig machst.

Akku weiss ich nicht.

Schiller
2013-06-02, 20:17:51
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1.
soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2.
wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

Nun kommt es drauf, wie der Verkäufer dies bei der Rückgabe ansieht.

Ein Eingriff in den Auslieferungszustand der Software stellt für mich persönlich schon eine "Verschlechterung" bzw. einen "über die Prüfung hinausgehende" Umgang.

Wenn man das 1zu1 wieder herstellen kann, dann ist es formal vielleicht ok, moralisch jedoch nicht.

Lokadamus
2013-06-02, 20:22:05
Acer scheint gerne laute Lüfter zu verbauen. Auf einer Seite steht, dass man mit Speedfan den Lüfter regulieren kann. Aber man sollte dabei unbedingt auf die Temperatur achten.Ein Eingriff in den Auslieferungszustand der Software stellt für mich persönlich schon eine "Verschlechterung" bzw. einen "über die Prüfung hinausgehende" Umgang.Das ist eher eine Frage, die nicht einmal ein Jurist einfach beantworten kann. In dem Moment, wo du dich angemeldet hast, hast du den Auslieferungszustand verändert. Tauscht du auch noch den Virenscanner aus oder installierst eine Software ... naja. Dürfte alles rechtlich einwandfrei sein.

Am besten eine DVD erstellen, womit Win8 wieder installiert werden kann und dann mal schauen.

Schau einmal nach, ob man damit die Recovery CDs/DVDs erstellen kann.
http://acer-de.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/26791/~/mit-acer-recovery-management-windows%E2%A08-wiederherstellen

ux-3
2013-06-02, 21:17:49
Was du vorhast, geht über Prüfung hinaus. Das Teil wird doch schon sauber laut. Wie wird der erst in 1-2 Jahren klingen? Zurück, solange es noch geht.

derpinguin
2013-06-02, 21:19:39
Ich würde da, unabhäbgig von etwaigen rechltichen Problemen, auch nicht lange fackeln. Wenn dir das Ding jetzt nicht zusagt tuts das wahrscheinlich auch nicht mit 7 oder sonstigen Änderungen. Schicks zurück und kauf ein anderes Gerät.

sei laut
2013-06-02, 22:32:44
Ich nehme mal an, er bezieht sich hier nicht aufs deutsche FAG, sondern aufs östereichische. Keine Ahnung, ob die sich irgendwie unterscheiden.

Trotzdem, ein neues BS installiert man wohl kaum im Laden, wieso sollte das also durch die FAG gedeckt sein? Wobei der Händler eh nochmal den Urzustand wiederherstellen muss, denke ich. Die Leute können ja sonst was damit angestellt haben - dafür gibts DVD.

Binaermensch
2013-06-03, 06:58:05
Hallo,

danke für eure Antworten! Nur damit keine Missverständnisse auftreten: Wenn's moralisch nicht okay ist das Betriebssystem zu entfernen, mach ich's natürlich nicht, unabhängig davon wie die juristische Lage aussieht.

Ich hätte mir nur gedacht, dass der Händler evtl. ohnehin das Ding komplett neu aufsetzt bevor es an den nächsten Kunden rausgeht. Der nächste Kunde will ja auch ein "frisches" Betriebssystem haben, und keines wo schon Benutzeraccounts existieren und so.

Könnt ihr mir noch sagen, ob ich den Akku in Betrieb nehmen darf?

-|NKA|- Bibo1
2013-06-03, 08:38:42
Natürlich darfst Du den Akku in Betrieb nehmen. Wie soll man sonst ein mobiles Gerät überprüfen? :confused:
Aber warum willst Du das auch noch wenn Dir das Gerät eh nicht gefällt?

Binaermensch
2013-06-03, 17:22:40
Natürlich darfst Du den Akku in Betrieb. Wie soll man sonst ein mobiles Gerät überprüfen? :confused:
Mit dem Netzteil alleine, ohne Akku.

Ich will es jetzt mal mit Akku probieren. Es kann ja sein, dass dadurch die Lüftersteuerung beinflusst wird.