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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einbruch Mehrfamilienhaus - Fremde Schlüssel gestohlen keine Versicherung will zahlen


PHuV
2013-06-07, 06:53:10
Bei uns wurde früh morgens eingebrochen. Es ist ein Mehrfamilienhaus in Berlin, mit zentraler Haustür, und natürlich eigenen Wohnungstüren.

Die Haustür schließt seit einigen Wochen nicht korrekt, und steht mehrfach offen. Es ist belegt, daß mehrfach der Handwerker neu einstellen mußte, und durch mehrere Zeugen, das die Haustüre zum Tatzeitpunkt fehlerhaft war.

Die Diebe haben es an allen Türen im 1.OG und 2.OG probiert, man sieht hier teilweise deutliche Spuren. Polizei hat bereits alles aufgenommen.

Nun wurde durch den Einbruch die Handtaschen meiner Frau mit Geldbörse, Unterlagen und Schlüssel entwendet und mein Geldbeutel + Unterlagen.

An dem gestohlenen Schüssel hing natürlich der Wohnungsschlüssel, der Haustürschlüssel und der (Arbeits-)Schlüssel der Kanzlei meiner Frau. Der Haustürschlüssel umfaßt noch mehrere weitere Türen im Haus (Kellertüren, hintere Eingangstür usw. Der Arbeitsschlüssel gehört zu einem großen Firmengebäude mit einer Schließanlage, deren Wert und Austausch mehrere zehntausend Euro als Kosten umfassen würde/wird. Der Austausch aller Schließzylinder der Haustürschließanlage wird um die tausend Euro liegen.

Natürlich haben wir eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Anfrage bei der Hausrat ergab, daß sie keine Fremdschäden bezahlen, sprich die eigene Schließanlage für die Wohnungstür wird übernommen, aber nicht die vom Haus, und auch nicht der Arbeitsschlüssel von der Kanzlei. Und alle Schlüssel, die nicht direkt zur Mietwohnung gehören, seinen Schlüssel mit Fremdschaden. Ihrer Meinung nach ist unser Haftlichtversicherung zuständig!

Jetzt fragen wir bei der Haftpflichtversicherung nach, und die sagt, da der Schlüssel in der Wohnung gestohlen wurde, sei das angeblich nicht von ihr abgedeckt. Wir haben die Versicherungspolice durchgesehen, es gibt keinen Ausschluß bei Diebstahl von Schlüsseln oder so was ähnliches.

Fragen:

Wer hatte schon mal so einen ähnlichen Fall, sprich, es wurden fremde Schlüssel gestohlen, und welche Versicherung hat wie reagiert?
Wer hatte schon mal den Fall, daß ein wichtiger Firmenschlüssel verloren ging oder gestohlen wurde, und dann die Schließanlage getauscht werden mußte. Wie wurde hier vorgegangen bzw. wer hat die Kosten und den Schaden übernommen?
Muß ich - wenn die Versicherungen den Schaden nicht übernehmen - trotz nachweisbar schadhafter und permanent offener Haustür die Kosten komplett tragen?


Kann jemand verstehen, daß uns aktuell ganz flau im Magen ist, und wir nicht mal richtig schlafen können? :frown:

ux-3
2013-06-07, 07:06:15
Kann jemand verstehen, daß uns aktuell ganz flau im Magen ist, und wir nicht mal richtig schlafen können? :frown:

Ja, kann ich!

Geh gleich zu einem Anwalt. Nicht nur wegen des Schadens sondern wegen des eigenen Wohlbefindens.

Da der Schlüssel nachweislich nicht durch euer Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit abhanden kam, ist vielleicht erst mal zu klären, ob ihr dafür überhaupt die Verantwortung zu tragen habt. Im Falle des Hauses ist ja sogar der geschädigte Eigentümer evtl. selber verantwortlich, da die Tür nicht getauscht wurde.

Ihr wart in der Wohnung?

PHuV
2013-06-07, 07:30:57
Ihr wart in der Wohnung?
Ja.

Also bei meinem Arbeitgeber ist der Schlüssel für die Firma separat versichert. Dann wäre ja meine Frage, warum die Firma meiner Frau keine hat, besonders wenn es sich um eine sicherheitsrelevante und teuere Komponente handelt.

Zudem werden heute ja viele Arbeitnehmer das Problem haben, daß in den Firmen wertvolle Dinge sind. Kann man es dem Arbeitnehmer dann überhaupt zumuten, daß er einen unverschuldeten Schaden trägt, wie durch Raub und Diebstahl?

cartman5214
2013-06-07, 09:20:01
AG Hamburg vom 26.8.1999, 47C 178/99, sieht bei Diebstahl einer Handtasche kein Verschulden und somit keine Verpflichtung die Kosten zu übernehmen. Die dort verneinte Obhutspflichtverletzung wird man auch euch nicht anhängen können. Schlüssel in einer bewohnten, verschlossenen Wohnung liegen lassen ist definitiv kein fahrlässiges Verhalten.

Das gleiche gilt für den Arbeitsschlüssel. Deine Frau wäre nur bei grob fahrlässigem Verhalten überhaupt haftbar. Frage ist zudem ob und wie der Schlüssel der Kanzlei oder dem Bürogebäude zugeordnet werden kann. Ohne Zuordnung kein notwendiger Austausch.

Die Haftpflicht soll Ihre Deckungsentscheidung schriftlich begründen. Ich hatte schon zwei Fälle auf dem Tisch wo problemlos der Haftpflichtversicherer eingesprungen ist. Notfalls dann Deckungsklage über den Anwalt.

Ansonsten bleibt immer noch die Frage zu klären ob und wie tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Kann der Vermieter denn überhaupt nachweisen das alle anderen Haustürschlüssel noch da sind? Wie alt ist die Schließanlage / die Haustürschließung überhaupt? Kann die Kanzleischließung tatsächlich nur durch Totalaustausch gesichert werden?

Erfahrungswert: 2012 habe ich ca. 20 Schließanlagen auf dem Tisch gehabt, nur 5-6 waren von der Schlüsselzahl her vollständig, bei allen waren deutliche Zeitwertabzüge anzusetzen.

edit: hat der Arbeitgeber deiner Frau keinen Haftpflichtversicherer der sich darum kümmert? Kanzlei? Rechtsanwalt?

PHuV
2013-06-07, 10:02:39
edit: hat der Arbeitgeber deiner Frau keinen Haftpflichtversicherer der sich darum kümmert? Kanzlei? Rechtsanwalt?
Jup, und meine Frau fragt schon gerade an. Die wissen aber alle nichts. :frown:

maximum
2013-06-07, 13:01:16
Ich muss sagen ich hatte auch schon immer Angst einen der Schlüssel von der Arbeit zu verlieren. Mir sind beim Umzug nur mal 2 Transponder (Zeiterfassung und Sicherheitsbereich) abhanden gekommen, meine Freundin dachte scheinbar das wäre Plastikmüll -.-

Aber die Transponder kann man ja easy ausbuchen und neue ins System einbuchen.

Trick wäre eigentlich sich seine Arbeitsschlüssel nachmachen zu lassen und nur noch die nachgemachten zu verwenden. Dann hat man bei Verlust noch alle Schlüssel ist aber bestimmt höchst illegal :freak:

PHuV
2013-06-07, 13:09:24
Wenn das entsprechende Sicherheitsschlüssel sind, kannst Du sie nicht so einfach nachmachen.

Heimatsuchender
2013-06-08, 00:15:46
@TS:
Ich kann dir auch nur raten, einen Anwalt aufzusuchen. Der wird dir sagen können, wer was bezahlen muss. Euer Hauseigentümer steckt nämlich auch noch mit drin - da die Haustür kaputt war/ist und die Diebe dadurch leichter Zugang hatten.

Hier bei uns im Haus sind vor zwei Jahren mehrere Keller (auch meiner) aufgebrochen und Sachen gestohlen worden. Die Diebe kamen durch eine kaputte Zugangstür ins Haus. Damals musste der Vermieter, bzw. seine Versicherung bezahlen - ging über einen Anwalt, weil der Vermieter sich stur stellte. Letztendlich hat der Vermieter gezahlt, weil wir betroffenen Mieter sonst vor Gericht gegangen wären.


tobife

GSXR-1000
2013-06-08, 00:42:26
was hier immer vergessen wird: es gibt auch noch etwas,das nennt sich lebensrisiko. ist in unserer Vollkasko mentalitaet in dem wir gerne alle Verantwortung und Risiken auf andere auslagern nicht gerne gesehen, ist aber leider lebensrealitaet. ich halte es fuer nicht ausgeschlossen, das das beschriebene Risiko in beiden Versicherungen nicht abgedeckt ist. um das zu klaeren wuerde ich dir allerdings nicht wie alle hier "Rechtsanwalt" gröhlenden den hoechst riskanten und und kostenintensiven Rechtsweg beschreiten, sondern erstmal das nachdrueckliche gespraech mit den Versicherungen (auch gerne hoehere Instanzen) suchen. Ebenso haben nahezu alle grossen Versicherungen in jeder groesseren Stadt Ombudsmänner der Versicherungen. Die sind genau dafuer da. In aller regel ist auch die Versicherung naemlich an einer Einigung interessiert. Und ein schneller guter vergleich ist allemal besser als ein langer Rechtsweg mit ungewissem ausgang. Dir sollte naemlich klar sein, das die Versicherungen dort den laengeren atem und unbegrenzte mittel haben. Und du musst sowohl fuer den schaden in Vorleistung gehen als auch für die Prozesskosten. Ob das Ergebnis nachher besser ist, ob ein besserer Vergleich dabei rauskommt oder ob du gar verlierst kann dir NIEMAND prognostizieren. Verabschiede dich vom Gedanken, das ein gericht in seinen urteilen vorhersehbar ist.
Aber leute wie UX sind immer schnell dabei nach Rechtsanwälten und gerichten zu schreien anstatt dir mal sowas. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html zu empfehlen. Davon findest du noch deutlich mehr.
Sowas ist genau fuer faelle wie deinen ausgelegt.
Aber nein... wir fechten einfach alles mal vor gericht aus. Wie ich diese streithansel mentalitaet hasse...

kiX
2013-06-08, 08:02:22
Aber nein... wir fechten einfach alles mal vor gericht aus. Wie ich diese streithansel mentalitaet hasse...
Die Versicherungen wollen nicht zahlen. Also rennt man ihnen hinterher, weil "die Versicherung naemlich an einer Einigung interessiert" sei? Wäre sie an einer Einigung interessiert, würden sie die Forderung nicht sofort abschmettern.
Wenn die Versicherung sich also wie eine zickige Frau verhält, warum soll man dann als "Kunde" die Laufarbeit machen? Gerade in so einer Situation kann ein Anwalt schon gut entlasten.

Mr.Fency Pants
2013-06-08, 08:21:38
So ist es. Bei den meisten Versicherern gibt es erstmal eine interne Anweisung, Forderungen von Versicherten grundsätzlich abzulehnen. Viele lassen sich davon schon mal abschrecken. Wenn man irgendwo für sein Recht kämpfen muss, dann bei einer Versicherung.

GSXR-1000, ich glaube, du hast da eine etwas verklärte romantsiche Vorstellung. Wer an einer gütlichen Einigung interessiert ist, schmettert die Forderungen nicht sofort ab.

cartman5214
2013-06-08, 10:17:43
Bei einer 5-stelligen Summe, wo bereits die Haftungsbeurteilung juristisches Vorwissen erfordert und wo seitens des Arbeitgebers hoher Druck ausgeübt werden kann ist eine Deckungsablehnung der Tropfen der das Fass vollmacht. Hier auf nen Anwalt zu verzichten ist fahrlässig gegen sich selbst.

Gerade wenn gegenüber Vermieter der Wohnung und Vermieter der Büroräume / Arbeitgeber die Karte mit der fehlenden Verantwortlichkeit gespielt werden muss, ist von Anfang an richtig zu argumentieren.

So ist es. Bei den meisten Versicherern gibt es erstmal eine interne Anweisung, Forderungen von Versicherten grundsätzlich abzulehnen
Sorry, aber das ist Schwachsinn.

Philipus II
2013-06-08, 11:15:30
Dafür gibts normalerweise ne Rechtsschutzversicherung. Auf zum Anwalt!

00-Schneider
2013-06-08, 12:33:40
Ja.


Ihr bekommt das nicht mit, wenn jemand in eure Wohnung einbricht, und ihr selbst dabei Zuhause seid? ;D

Wart ihr auf Heroin oder was?

Piffan
2013-06-08, 12:58:18
Erst mal zum Anwalt. Und dann vorsichtig mit Aussagen vorneweg. Denn eine Haftpflicht ist nie zuständig, wenn kein Verschulden des Versicherten vorliegt. Die Hausrat ist zuständig für - den Besitz im eigenen Wohnraum- .

Nach den Erzählungen ist aber eh schon alles gelaufen: Die Polizei hat einen Mangel an der Haustür festgehalten, von dem der Vermieter länger wusste und der nachweislich nicht behoben wurde.
Ich wäre so schlau, nicht immer zu betonen, dass die Tür oft sowieso offen stand. Dann sind nämlich die Mitbewohner bzw. keiner schuld.

Sonst gibts nur eine Chance: Die Schuld auf den Vermieter abwälzen, wegen nicht behobenen Mangels an der Haustür, und somit greift dessen Haftpflichtversicherung.....

Eine verzwickte Situation, wo ihr letztendlich wohl auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.....

Was das Trauma angeht? Du weißt doch wie das läuft. Sucht einen Fachmann für Seelennöte. :wink:


Wir wohnen übrigens in einem Reihenhaus. Obwohl wir finanziell in der Lage wären, haben wir die Optik des Häuschens vernachlässigt. Spricht der Zaun ist schäbig und die Haustür stammt aus den dreißigern. Wenn Banden unterwegs sind, werden die bei uns zu Letzt einbrechen. Und wenn sie es täten, würden sie NIX finden an Geld und bis auf meinen Computer keine zeitgemäßen Geräte. Ich kann verstehen, wenn manche ihr Haus rausputzen und auf Status machen, aber schlau geht anders.

Piffan
2013-06-08, 13:10:09
Ihr bekommt das nicht mit, wenn jemand in eure Wohnung einbricht, und ihr selbst dabei Zuhause seid? ;D

Wart ihr auf Heroin oder was?

So mein Freund, ich melde deinen Beitrag mal der Moderation......Mal sehen was die davon hält, dass du aus purer Unterhaltungslust noch Salz in die Wunden streust. Ist so ähnlich wie das Statement, dass vergewaltigte Frauen selbst schuld sind. Unter aller Schublade und ich bin froh, dich nicht zu kennen.

Haarmann
2013-06-08, 13:51:39
Jup, und meine Frau fragt schon gerade an. Die wissen aber alle nichts. :frown:

Ich frage mal anders...

Wieso ist dort keine Schliessanlage drin mit elektronisch gesicherten Schlüsseln, die man einfach sperren kann?

Sowas verbaut man hier seit Dekaden und ist zT auch Vorschrift.

So eine Anlage kann ja sonst einfach den entsprechenden Schlüssel sperren - basta.

Stormtrooper
2013-06-08, 14:18:03
Sowas verbaut man hier seit Dekaden und ist zT auch Vorschrift.

Welche Vorschrift soll das denn sein?

sei laut
2013-06-08, 14:27:28
Welche Vorschrift soll das denn sein?
Haarmann ist Schweizer und er reitet gerne auf der Rückständigkeit von Deutschland rum. ;)

GSXR-1000
2013-06-08, 14:39:42
Dafür gibts normalerweise ne Rechtsschutzversicherung. Auf zum Anwalt!
1. ist nicht jeder in einer Rechtschutzversicherung.
2. Ist selbst dann nicht sicher das die Rechtschutzversicherung zahlt. Das hängt primär auch von den Erfolgsaussichten der Klage ab. Und die bewertet die Versicherung. Gerade bei Klagen gegen eine Versicherung (vielleicht sogar noch gegen die eigene) verweigert sich die RS Versicherung sehr gerne.

@ gesammelte Vorredner:
Genau dafür haben Versicherungen Ombudsmänner, oder es gibt Einrichtungen wie diese: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
die sich vermutlich keiner von euch mal angeschaut hat:

Kostenlos,
schnell,
unverbindlich.
D.h. Ich vergebe mir die moeglichkeit eines rechtsstreits nicht, habe aber recht schnell eine Chance auf eine tragbare lösung. Ohne prozessrisiko.

Was passiert bei einem Rechtsstreit? Glaubt ihr im ernst die Versicherung (so sie denn einen anderen Rechtsstandpunkt hat) zahlt auf ein schnödes anwaltsschreiben hin? In welcher welt lebt ihr?
Gerade versicherungsklauseln sind sehr diffizil und nicht selten auslegungs- und wertungsfragen, gereade wenn es um Fahrlässigkeit etc (siehe auch piffan) geht. Da ist kaum vorherzusehen, wie ein gericht entscheidet, den es gibt eine richterliche Freiheit in der Entscheidung.
Und eine Versicherung hat keine Probleme, sofern sie denn Chancen auf erfolg sieht durch alle Instanzen zu gehen. Kann PHUV das auch? hat er die mittel und die nerven?
und der Rechtsweg heisst auch: erstmal lang in Vorkasse gehen für die schluessel und sonstigen schaden, daran fuehrt kein weg vorbei. Und diese Gelder !vielleicht! nach jahren irgendwann wieder zu bekommen.
da ist der weg ueber Mediation/schlichtung/Ombudsmann sicherlich besser, nervenschonender und effezienter.
Aber da ihr alle diese Risiken nicht tragen muesst schreit ihr einfach mal "ANWALT!... KLAGEN!" ohne Kenntnis der genauen rechts- und Sachlage (kennt ihr die versicherungsvertraege?) und platziert euch hier schoen im Forum in der ersten reihe mit ner tuete Popcorn und freut euch auf ne schoene schau.
erbaermlich.

Sven77
2013-06-08, 14:51:37
Eine Schlüsselversicherung ist übrigens immer sinnvoll wenn man Schlüssel mit sich herumschleppt deren Verlust existenzbedrohende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann

cartman5214
2013-06-08, 15:36:48
So oft ich auch auf einer Linie mit den Argumentationen von GSXR-1000 bin, aber hier muss ich einhaken.


Was passiert bei einem Rechtsstreit? Glaubt ihr im ernst die Versicherung (so sie denn einen anderen Rechtsstandpunkt hat) zahlt auf ein schnödes anwaltsschreiben hin? In welcher welt lebt ihr?
Aus Erfahrung kann schon das erste Schreiben eines Anwalts eine genauere Überprüfung auslösen bis hinzu tatsächlichen Kulanzentscheiungen. Schaden kanns nicht.

Gerade versicherungsklauseln sind sehr diffizil und nicht selten auslegungs- und wertungsfragen, gereade wenn es um Fahrlässigkeit etc (siehe auch piffan) geht. Da ist kaum vorherzusehen, wie ein gericht entscheidet, den es gibt eine richterliche Freiheit in der Entscheidung.

Blöd nur das gerade Fahrlässigkeit im Innenverhältnis Versicherer/Versicherungsnehmer mitversichert ist. Selbst grobe Fahrlässigkeit führt maximal zu einer anteiligen Selbstbeteiligung. Die Frage der Fahrlässigkeit ist hier nur für die Haftungsfrage verantwortlich. Und die soll der Versicherer ruhig mit den Anspruchstellern ausfechten.

Bitte nochmal ganz genau mit den Unterschieden zwischen Haftung und Deckung beschäftigen. Wenn der Versicherer Deckung gewährt ist die Frage der Haftung für PHUV nahezu vollkommen nebensächlich geworden. Dann nämlich fungiert die Haftpflicht als passive Rechtschutzversicherung und prüft die gestellten Ansprüche, reguliert berechtigte und wehrt unberechtigte ab.


Deswegen nochmal: Schaden unbedingt schriftlich melden, Deckungssage oder -Ablehnung in schriftlicher Form geben lassen. Dann die dort aufgeführten gründe prüfen.

Wenn abgelehnt wird Anwalt einschalten und den zur Abwehr der Ansprüche der Vermieter einspannen. Parallel die Deckungsentsceidung des Versicherers prüfen, meinetwegen auch mit Ombudsmann.

und der Rechtsweg heisst auch: erstmal lang in Vorkasse gehen für die schluessel und sonstigen schaden, daran fuehrt kein weg vorbei.

Wait, WTF? Sollen doch erstmal die Vermieter ihre Schäden nachweisen und notfalls einklagen. Der Diebstahl von Schlüsseln aus einer verschlossenen Wohnung heraus kann imho nur sehr aufwändig in ein fahrlässiges Verhalten verwandelt werden. Hier ein Verschulden als Grundlage für eine Haftung zu konstruieren sehe ich kaum als umsetzbar an. Daher auch Anwalt.

@Haarmann
Wieso ist dort keine Schliessanlage drin mit elektronisch gesicherten Schlüsseln, die man einfach sperren kann?

Weil eine solche Anlage gerne das 4-5fache kostet?

@Sven77
Eine Schlüsselversicherung ist übrigens immer sinnvoll wenn man Schlüssel mit sich herumschleppt deren Verlust existenzbedrohende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann

Ich gehe mal davon aus das Schlüsselverluste mit versichert sind. Die Deckung wäre sonst ganz schnell und eindeutig mit dem Verweis auf diese Klausel abgelehnt worden und wir bräuchten die Diskussion nicht führen.

@piffan:
Erst mal zum Anwalt. Und dann vorsichtig mit Aussagen vorneweg. Denn eine Haftpflicht ist nie zuständig, wenn kein Verschulden des Versicherten vorliegt.
Aber selbstverständlich ist die Haftpflicht bei fehlendem Verschulden zuständig. Deckung/Haftung!


Eine verzwickte Situation, wo ihr letztendlich wohl auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.....

Und mal wieder: in der absoluten Art Schwachsinn

PHuV
2013-06-08, 16:05:20
Der Tipp mit Ombudsmänner ist für die Tonne. Ich habe in 3 verschiedenen Fällen an Ombudsmänner was rangetragen, bewegt hat sich rein gar nichts. Das war 2 mal Bankenprobleme und finanzielle Verluste durch falsche Beratung und Lügen, und eines mit einer Versicherung.

Ich war am Freitag bei einem Anwalt für Versicherungsrecht, und habe dort die Policen der Hausrat und Haftpflicht vorgelegt. Wir haben selbst schon mal durchgeschaut, aber nichts gefunden, wo Schlüssel und so etwas ausgeschlossen sind. Jedoch sind da wieder einige Passagen drin, die man unterschiedlich auslegen kann. Ich will erst mal allgemein wissen, ob die Versicherungen überhaupt das so einfach abwälzen können, und wenn ja, warum, wo das genau in den Versicherungsbriefen drinsteht. Es liegt überhaupt keine Absicht bei mir, zu klagen, ich will erst mal informiert sein. Das ist im Falle einer Auseinandersetzung schon mal viel wert.

Sonst gibts nur eine Chance: Die Schuld auf den Vermieter abwälzen, wegen nicht behobenen Mangels an der Haustür, und somit greift dessen Haftpflichtversicherung.....

Eine verzwickte Situation, wo ihr letztendlich wohl auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.....

Zumindest erfährt gerade meine Frau eine große Solidarität in der Firma. Viele Angestellten haben schon gesagt, daß wenn meine Frau wirklich diesen enormen Schaden trägen müßte, sie den Schlüssel sofort abgeben würden. Dann müßte die Kanzlei einen Pförtner anstellen, der dann die Leute entsprechend reinläßt. Mehr will ich noch nicht sagen, daß noch einige Entscheidungen offen sind.

Ich habe bei einer Versicherung mal nachgefragt, man muß anscheinend mittlerweile wirklich solche Schlüsselschäden in der Haftpflicht separat (!) versichern. Bei einem Single kosten diese dann im Jahr ca. 70 EUR + 20 EUR nochmal extra für die Schlüsselversicherung bis 50000 EUR + 250 EUR Eigenanteil.

Die Versicherungen wollen nicht zahlen. Also rennt man ihnen hinterher, weil "die Versicherung naemlich an einer Einigung interessiert" sei? Wäre sie an einer Einigung interessiert, würden sie die Forderung nicht sofort abschmettern.
Wenn die Versicherung sich also wie eine zickige Frau verhält, warum soll man dann als "Kunde" die Laufarbeit machen? Gerade in so einer Situation kann ein Anwalt schon gut entlasten.
Diese Vermutung kann ich auch nur bestätigen. Bei kleinen Beträgen sind sie sehr schnell und großzügig, aber sobald es teuer wird, passiert genau das, was wir gerade erleben und was Du sagst. Und das haben wir leider auch schon so von einigen anderen Bekannten so gehört. Damit will ich jetzt nicht jede Versicherung unter Verdacht stellen. Jedoch ist es doch heute bekannt, daß viele Versicherungen mit Absicht eindeutige Schadensfällen mit langen, aufwendigen Prozessen hinauszögern, um große Kosten zu vermeiden. Man braucht ja nur mal die Medien zu beachten, da gibt es reihenweise solche Prozesse.

Der Sandmann
2013-06-08, 16:23:05
Ich habe das bei der ARAG mit drinne. Allerdings nur bis 25.000€ und 0€ Selbselbstbeteiligung. Kostet ca. 80€ im Jahr. Hilft jetzt natürlich nicht.

Aber ich habe das damals mit rein genommen weil ein bekannter mir dazu geraten hat und ich dazu neige Schlüssel zu verlieren.

cartman5214
2013-06-08, 16:24:05
Deswegen soll der Versicherer schriftlich Stellung zur Deckung nehmen. Nur auf dieser Basis kann dann vernünftig weiter entschieden werden.

Sind Schlüsselverluste mitversichert, ausgeschlossen oder nicht erwähnt, das sind Kernfragen. Dann die Abgrenzung Hausrat/Verlust innerhalb Wohnung.

Edit: bei uns hat das keinen Unterschied vom Preis gemacht, ist manchmal Verhandlungsfrage

PHuV
2013-06-08, 16:30:53
Deshalb habe ich den Tipp von ux-3 und Dir, cartman5214, auch beherzigt und lasse das erst mal vom Anwalt überprüfen. Fakt ist, daß man als Laie mit den ganzen Formulierungen doch etwas überfordert ist.

Tja, hinterher ist man immer schlauer. Wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich das ja entsprechend abgesichert. Das mit dem Vermieter ist jetzt nicht das große Ding, und ich werde mich mit ihm irgendwie schon einigen können. Aber so ein Klopper wie das große Gebäude ist eben schon ein Hammer, der einen schnell ruinieren kann.

Ich habe übrigens keine Rechtsschutzversicherung mehr, da sie immer teuer war, und doch nichts gebracht hat, weil sie 2x mal diverse Dinge gleich abgelehnt hat. Da ich eh Rechtsstreits vermeide, kann ich dann von dem ersparten Rechtsschutz auch mal alle 5 Jahre selbst eine Beratung bezahlen.

radi
2013-06-08, 16:46:16
Ihr bekommt das nicht mit, wenn jemand in eure Wohnung einbricht, und ihr selbst dabei Zuhause seid? ;D

Wart ihr auf Heroin oder was?
Unter meiner Wohnung ist ein Laden. Da wurde die Scheibe direkt unter meinem Schlafzimmer eingeschmissen, gegen 5 Uhr morgens. Ich habe -nichts- mitbekommen. Und das, obwohl das alles sehr hellhörig ist. Wenn eine Frau mit Absätzen unten läuft hört man das. Es gibt auch Leute, die schlafen nachts.

PHuV
2013-06-08, 17:04:33
Ihr bekommt das nicht mit, wenn jemand in eure Wohnung einbricht, und ihr selbst dabei Zuhause seid? ;D
Du mit Deiner 30 qm Wohnung bekommst das vielleicht ja mit.:rolleyes: Aber jede Wohnung über 100 qm nicht, außer Du schläfst direkt neben dem Eingang.

Wer unsere Wohnung kennt, weiß, daß man weiter weg nicht mehr mitbekommt, was im Flur ist, Unsere Wohnung ist recht lange, das sind einige Meter. Mein Ältester war zur Frühschicht um 5:30 weg, meine Frau war unter der Dusche um 6, und ich und die zwei anderen Kinder lagen noch im Bett und haben geschlafen. Um 7 Uhr hat meine Frau den Verlust festgestellt. Zudem hatten wir jahrelang das Problem, daß die Querstangen des 2.Schloßes (was schon etwas älter ist) immer vibrierten, wenn jemand im Treppenaus lief, ein Luftzug oder die U-Bahn unter uns fuhr. Da hört man dann logischerweise nach mehreren Jahren nicht mehr so hin, wenn es mal klappert. Dazu kam noch die Geräusche von oben, die wirklich sich so anhören, als wäre es bei uns. Anfangs bin ich öfters in den Flur gewetzt, weil es sich wirklich anhörte, als ob jemand im Flur wäre. Irgend wann macht man das eben nicht mehr.

Mit der neuen Schließanlage ist das Vibrieren nun weg.

00-Schneider
2013-06-08, 17:19:24
Sind die nur bei euch eingebrochen, oder auch bei anderen Parteien im Haus?

Was sagen die anderen Parteien denn dazu?

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Wie sind die überhaupt eingebrochen? Einfach die Tür aufgehebelt? Hätte ein besseres Schloss dagegen geholfen?

PHuV
2013-06-08, 19:43:58
Sind die nur bei euch eingebrochen, oder auch bei anderen Parteien im Haus?
An allen Türen waren Kratzspuren bzw ist Lack abgesplittert, bei einem Nachbarn haben sie versucht, die Nägel aus dem Rahmen zu holen. Davon sind jeweils 4 Wohnung im 1. und 2. betroffen.

Zu anderen Dingen sage ich jetzt mal nix. Sie haben bei uns die Tür aufgehebelt und sind reingekommen. Wir haben die Schließanlage nun so ausgetauscht, daß man beide Schlösser nun auch von innen von Hand verriegeln kann, und das obere Schloß mit den Querstreben immer geschlossen sein muß, damit die Tür nicht wieder ausgehebelt werden kann.

Es wurde ja schon mehrmals bei Nachbarn eingebrochen. Dadurch, daß bei uns als einzige seit 7 Jahren bisher nichts passiert ist, dachten wir, unsere Schließanlage sei sicher. Tja, wie man sehen kann, lagen wir falsch. :frown:

Stormtrooper
2013-06-08, 20:10:27
unsere Schließanlage sei sicher. Tja, wie man sehen kann, lagen wir falsch. :frown:

Ein Zylinder von einer normalen Schließanlage ist einfacher zu öffnen als ein normaler Zylinder, nur über den Zylinder kommen die Einbrecher am seltesten rein.

Edit: Das Schnellste war mal ein Zylinder von einer Schließanlage in 3s zu öffnen, zerstörungsfrei.

WTC
2013-06-08, 21:12:46
Normalerweise wechselt der Arbeitgeber nicht seine komplette Schliessanlage aus, das ganze wird Polizeilich festgehalten + Anzeige gegen unbekannt, eventuell muss die Frau einen kleinen selbstkostenanteil tragen (was hat sie unterschrieben bei der schlüsselübergabe durch den AG??), der liegt bei uns bei 30€ Pro Schlüssel afaik, das ist für die versicherung die man damit quasi dann blecht, und damit ist die Sache erledigt, sowohl für den AG als auch für deine Frau. Wenn jetzt was in der Firma passiert würde wohl die Versicherung der Firma einspringen.

Zumindest bei uns (öffentlicher dienst, gesundheitswesen) ist das so oder zumindest ungefähr so... mein Kollege hat meinen Schlüsselbund mal verloren, und da ist das so abgelaufen.

Kann mir definitiv NICHT vorstellen das ihr da 10.000€ oder sowas für eine neue Schließanlage bezahlen müsst, NEVER... Sowas sollte bei mehreren Mitarbeitern öfters mal passieren, und wenn die da JEDES MAL alle schlösser tauschen würden...

PHuV
2013-06-08, 23:22:59
Sagen wir es mal so, es ist nicht irgend eine Kanzlei, mehr darf ich nicht sagen. Da gelten gewisse Sicherheitsregeln und -stufen. Da der Schlüssel Zugang zum gesamten Gebäude bietet, mit Tiefgaragen etc., ist das wirklich sehr teuer. IMHO hätte man das, so wie es jemand hier bereits sagte, mit Chipkarte etc. zusätzlich gesichert sein müssen, und die Kanzlei hätte das separat versichern müssen. Bei meiner IT-Firma bin ich ja auch als MA versichert, wenn der Schlüssel verloren geht.

Gut, die Diebe müßten erst mal rausfinden, zu was der Schlüssel paßt, es gab dazu keinen Hinweis in der Tasche.

GSXR-1000
2013-06-09, 01:35:01
Sagen wir es mal so, es ist nicht irgend eine Kanzlei, mehr darf ich nicht sagen. Da gelten gewisse Sicherheitsregeln und -stufen. Da der Schlüssel Zugang zum gesamten Gebäude bietet, mit Tiefgaragen etc., ist das wirklich sehr teuer. IMHO hätte man das, so wie es jemand hier bereits sagte, mit Chipkarte etc. zusätzlich gesichert sein müssen, und die Kanzlei hätte das separat versichern müssen. Bei meiner IT-Firma bin ich ja auch als MA versichert, wenn der Schlüssel verloren geht.

Gut, die Diebe müßten erst mal rausfinden, zu was der Schlüssel paßt, es gab dazu keinen Hinweis in der Tasche.
In aller Regel gibt es tatsaechlich nur eine Art Selbstbeteiligung die normalerweise bei der Schluesselübergabe vereinbart wird.
Den Rest trägt zum Beispiel die Betriebshaftpflicht des AG, welches i.d.R. eine Pflichtversicherung ist.

nemesiz
2013-06-09, 01:53:56
Bitte beachten,

nicht jede daher gelaufene Schlüsselversicherung beinhaltet Dienst/Arbeitsschlüssel.

Die meisten integrierten Schlüsselversicherungen beziehen sich nur auf private oder ggf. geliehene Schlüssel aus dem privaten Bereich.

Liest man nur immer sehr undeutlich im kleingedruckten.

Haarmann
2013-06-09, 07:15:33
PHuV

Erst nachfragen, wer überhaupt was will... summieren. Für mich immer wichtig zu wissen - um wieviel gehts, denn bei uns fallen dann auch entsprechend die Kosten an - Streitwert ist daher eine imo wichtige Grösse.

Weil gerade bei so ner Kanzlei wurde ich stutzig - siehe Posting weiter Unten, weil ich schon für nen weit weniger wichtiges Teil, ne private Stiftung, schlüsselmässig umgerüstet wurde. Und ich wüsste nichtmals, was die tun...
Die müssen doch Vorkehrungen treffen, dass eben nicht jeder Hanswurst mit nem Schlüssel in der Hand, den er ja kopieren/duplizieren könnte, frei herumgehen kann.

Grundsätzlich ist ein Schlüssel abhanden gekommen - Wert 10€?
Mehr muss nicht ersetzt werden. Wenn dadurch einem Dritten ein Schaden entsteht, dann wärs logisch die Haftpflichtversicherung, die aber auch nicht zwingend bezahlen muss...
Da gibts dann sicher noch Klauseln mit Fahrlässigkeit usw. Da wirst in Deinem Fall imo schon nen bescheidenen Stand haben, weil jemand anwesend war. Da kommt auf 100% das Argument - warum waren die Schlüssel nicht im Schlafzimmer sicher untergebracht oder sowas in der Art. Darauf würde ich bereits ne Wette abschliessen...

Alternativ kannst den Deppen zur Kasse bitten, der auch nach vielen Versuchen offenbar zu blöd war ne funktionierende Tür Unten hinzustellen... das ist dann aber der langsamste und teuerste Weg.
Hätten aber nun mehrere Leute bei euch Schäden, die sie nicht bezahlt kriegen... kann man sich ja organisieren und gemeinsam den zur Kasse bitten. Der wird ja versichert sein - aber es bezahlt nunmal keiner gern.

Stormtrooper

Da gibts jede Menge... kommt immer drauf an was Du lagerst / verarbeitest etc. Gerade bei sensiblen Daten, Krankenversicherer und Anwälte lassen grüssen, wird inzwischen mehr verlangt, denn ne Türe.

Seit zB an Ort A, wo ich Schlüssel hab, eine Stiftung B eingezogen ist, hab ich neu so nen Schlüssel bekommen. Nur Haupttüre und ihre Räume sind so gesichert.
Das hätte zur Folge, wenn dort jemand einbricht und zuvor mein Schlüssel am Haupttürchen benutzt wurde, wärs für mich weniger lustig... melde ich jedoch den Schlüssel als gestohlen... kein Problem - der geht nimmer Unten.

Dazu kommen noch private Vorschriften von zB Versicherern an Eigentümer von Liegenschaften.

Und vom TS kam das Wort Kanzlei vor... klingt für mich bereits nach sensiblen Daten. Da gibts bestimmt auch in der BRD Vorschriften für.

sei laut

Gibt schon Gründe für sowas - auch wenns oft übertrieben wird.

Da es bei uns im Chemieunterricht diverse nicht gerade harmlose Chemikalien hatte, musste auch dort umgebaut werden - vor 2 Dekaden ca. Dürfen nur gelagert werden, wenn eine bestimmte Zutrittsberechtigung / -überwachung gewährleistet ist.

Hätten die gewusst was die Physiker unten gehortet haben...

Mit so einem Schliesssystem weiss man eben welcher Schlüssel wann was aufschliesst. Das kann wichtig sein um gewisse Sicherheitsvorschriften und Datenschutz etc einhalten zu können. Man kanns aber auch einfach deswegen machen, weil nun ein Schlüsselverlust keinen Tausch diverser Zylinder mehr beinhaltet. Spart auch Kosten in der Verwaltung.

Mr.Fency Pants
2013-06-09, 08:38:05
Sorry, aber das ist Schwachsinn.

Ok, da habe ich mich vielleicht etwas zu allgemeingültig ausgedrückt. Bei bestimmten Anfragen ist das aber leider wirklich so, aber nicht bei allen. Das hat mir auch ein Kumpel bestätigt, der lange in der Versicherungsbranche gearbeitet hat. Bestimmte Anfragen werden grundsätzlich abgelehnt, um die Kunden mürbe zu machen. Viele geben dann nach viel Papierkram und Bürokratie bereits auf.

PHuV
2013-06-09, 14:11:37
Und vom TS kam das Wort Kanzlei vor... klingt für mich bereits nach sensiblen Daten. Da gibts bestimmt auch in der BRD Vorschriften für.
Wie gesagt, es ist nicht irgendeine Kanzlei, sondern eine bekannte, wenn man mal die Nachrichten verfolgt...
Grundsätzlich ist ein Schlüssel abhanden gekommen - Wert 10€?
Mehr muss nicht ersetzt werden. Wenn dadurch einem Dritten ein Schaden entsteht, dann wärs logisch die Haftpflichtversicherung, die aber auch nicht zwingend bezahlen muss...
Da gibts dann sicher noch Klauseln mit Fahrlässigkeit usw. Da wirst in Deinem Fall imo schon nen bescheidenen Stand haben, weil jemand anwesend war. Da kommt auf 100% das Argument - warum waren die Schlüssel nicht im Schlafzimmer sicher untergebracht oder sowas in der Art. Darauf würde ich bereits ne Wette abschliessen...
Na ja, dann hätte die Firma vorher das so sagen müssen, mit schriftlichen Hinweis und Übergabeprotokoll. Wenn jemand in die Wohnung eingebrochen ist, kann er alles mitnehmen. Mal ehrlich, wer verwahrt seine Schlüssel in einem Tresor oder so was?

Und sobald ein Schlüssel weg ist, hast Du ein bekanntes Sicherheitsrisiko. Da mußt Du sehr wohl das Schloß austauschen, da eine fremde Person im Besitz eines Schlüssels ist, wo er sich jederzeit Zugang verschaffen kann. Wie willst Du dann bei bei Diebstahl beweisen, daß jemand sich widerrechtlich Zugang verschafft hat, siehe den sogenannten Schlüsselparagraphen?

GSXR-1000
2013-06-09, 14:31:51
Na ja, dann hätte die Firma vorher das so sagen müssen, mit schriftlichen Hinweis und Übergabeprotokoll. Wenn jemand in die Wohnung eingebrochen ist, kann er alles mitnehmen. Mal ehrlich, wer verwahrt seine Schlüssel in einem Tresor oder so was?

Und sobald ein Schlüssel weg ist, hast Du ein bekanntes Sicherheitsrisiko. Da mußt Du sehr wohl das Schloß austauschen, da eine fremde Person im Besitz eines Schlüssels ist, wo er sich jederzeit Zugang verschaffen kann. Wie willst Du dann bei bei Diebstahl beweisen, daß jemand sich widerrechtlich Zugang verschafft hat, siehe den sogenannten Schlüsselparagraphen?

Wie schon mehrmals gesagt. zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist das über die betriebshaftpflicht abgedeckt. insofern wuerde ich mir da jetzt keinen riesenkopf machen.

PHuV
2013-06-10, 16:00:59
Hast wohl recht, es sieht aktuell stark danach aus, daß die Kanzlei den Schaden trägt. Puhh, ein Stein weniger.

Jetzt muß ich mich nur noch mit dem Vermieter einigen, wegen schadhafter Haustür und so, und was die Versicherungen so sagen.

Haarmann
2013-06-10, 16:54:06
PHuV

Hier liegt genau der Hase im Pfeffer imo

Wenn alle Schlüssel gleich sind, dann ist ein "Einbruch" mit Ihrem Schlüssel ohnehin nicht belegbar - kann ja auch der chef selber gewesen sein? Er wird, wie nun wohl klar ist, die Kanzlei die Massnahmen übernehmen.

Nebenher - mir wurden jeweils lustige Dokumente unter die Nase gehalten, wenn ich jeweils solche Schlüssel bekam. Unterschreiben durfte ich selbstredend auch noch.
Und nee, die liegen auch in keinem Tresor bei mir.

Und nein, ich denke nicht, dass irgendwer die Schlüssel unters Kissen legt, aber ne Versicherung wird so argumentieren, wenn die nicht bezahlen will - und davon kannst ausgehen, dass die nicht bezahlen will.

PHuV
2013-06-17, 16:27:24
Update: Ich war heute bei einer Anwältin für Versicherungsrecht.

Fazit: Keine Versicherung, weder Haftpflicht noch Hausrat, deckt unseren Fall ab. Sprich, wenn Schlüssel in der Wohnung gestohlen werden, und weitere fremde Schließanlagen getauscht werden müssen, bezahlt es keine Versicherung.

Aber: Wir müssen weder für die Schließanlage für das Haus noch für die Arbeit haften. Da wir nicht schuldhaft unsere Obhutspflicht verletzt haben, haftet hier der Arbeitgeber und der Vermieter selbst mit ihren Mitteln bzw. Versicherungen.

Jetzt bin ich nur mal gespannt, wie der Vermieter reagiert, wenn er uns eine Rechnung schicken will.

Ich habe übrigens mal mehrere Versicherungen für einen eventuellen Neuabschluß gefragt, und es ist wirklich so, unser Fall wird durch keine Versicherung gedeckt. Bei der Haftpflicht gibt bei vielen einen Zusatz, der aber dann auch nur mit einer Eigenbeteiligung und eben bei Diebstahl und Co haftet, jedoch nicht bei Diebstahl im Haus bzw. in der Wohnung.

ux-3
2013-06-17, 17:17:04
Ich habe übrigens mal mehrere Versicherungen für einen eventuellen Neuabschluß gefragt, und es ist wirklich so, unser Fall wird durch keine Versicherung gedeckt. Bei der Haftpflicht gibt bei vielen einen Zusatz, der aber dann auch nur mit einer Eigenbeteiligung und eben bei Diebstahl und Co haftet, jedoch nicht bei Diebstahl im Haus bzw. in der Wohnung.

Warum auch? Da solltest Du es eher im Wettbüro versuchen. :)

cartman5214
2013-06-17, 19:14:59
Update: Ich war heute bei einer Anwältin für Versicherungsrecht.

Fazit: Keine Versicherung, weder Haftpflicht noch Hausrat, deckt unseren Fall ab. Sprich, wenn Schlüssel in der Wohnung gestohlen werden, und weitere fremde Schließanlagen getauscht werden müssen, bezahlt es keine Versicherung.

Aber: Wir müssen weder für die Schließanlage für das Haus noch für die Arbeit haften. Da wir nicht schuldhaft unsere Obhutspflicht verletzt haben, haftet hier der Arbeitgeber und der Vermieter selbst mit ihren Mitteln bzw. Versicherungen.

Jetzt bin ich nur mal gespannt, wie der Vermieter reagiert, wenn er uns eine Rechnung schicken will.

Ich habe übrigens mal mehrere Versicherungen für einen eventuellen Neuabschluß gefragt, und es ist wirklich so, unser Fall wird durch keine Versicherung gedeckt. Bei der Haftpflicht gibt bei vielen einen Zusatz, der aber dann auch nur mit einer Eigenbeteiligung und eben bei Diebstahl und Co haftet, jedoch nicht bei Diebstahl im Haus bzw. in der Wohnung.

Und hier bitte nochmal genau die Gründe für die Ablehnung bzw. die Argumentation der Anwältin/des Maklers darstellen. Aus den Bedingungen meiner Haftpflicht ergibt sich z.B. kein solcher Ausschluss. Auch habe ich bereits ähnliche Fälle auf den Tisch bekommen, und kein Versicherer schaltet nen Gutachter ein wenn der Fall eh nicht gedeckt ist.

Fakt ist aber wie bereits in meinem ersten Post dargestellt: Haftung Haftung und nochmal Haftung. Hier lässt sich keine Fahrlässigkeit und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit ableiten. Und nur die führt überhaupt zu einer eventuellen Zahlungspflicht.

ux-3
2013-06-17, 22:08:59
Wenn der TS aber nun gar nicht in der Haftpflicht ist?

PHuV
2013-06-18, 01:05:32
Und hier bitte nochmal genau die Gründe für die Ablehnung bzw. die Argumentation der Anwältin/des Maklers darstellen. Aus den Bedingungen meiner Haftpflicht ergibt sich z.B. kein solcher Ausschluss. Auch habe ich bereits ähnliche Fälle auf den Tisch bekommen, und kein Versicherer schaltet nen Gutachter ein wenn der Fall eh nicht gedeckt ist.

In der Hausratversicherung sind auch Gegenstände gegen Diebstahl versichert, die nicht Ihr Eigentum sind, wie etwa der Büroschlüssel. Es geht jedoch nicht um den Ersatz des Schlüssels, sondern die Schlossänderungskosten der Schließanlage des Büros. In der Hausratversicherung sind jedoch nur die Kosten für die Schlossänderung der eigenen Wohnung versichert.

Ersatz kann auch nicht auch der Haftpflichtversicherung verlangt werden, da Ihre Ehefrau den Schlüssel nicht verloren hat. Der Haftpflichtversicherer würde nur haften, wenn Ihrer Ehefrau der Schlüssel abhandengekommen wäre. Sie trägt aber keine Schuld an dem Diebstahl ihrer Handtasche.

Fakt ist aber wie bereits in meinem ersten Post dargestellt: Haftung Haftung und nochmal Haftung. Hier lässt sich keine Fahrlässigkeit und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit ableiten. Und nur die führt überhaupt zu einer eventuellen Zahlungspflicht.
Und Du hattest Recht. ;) Wenn man erst mal selbst vor dem Fall steht, und dann alle bei Dir anklopfen, weil sie Schadensersatz haben wollen, nimmt man sich das doch im ersten Moment an, weil es ja bei Dir passiert ist.

cartman5214
2013-06-18, 07:38:55
Ersatz kann auch nicht auch der Haftpflichtversicherung verlangt werden, da Ihre Ehefrau den Schlüssel nicht verloren hat. Der Haftpflichtversicherer würde nur haften, wenn Ihrer Ehefrau der Schlüssel abhandengekommen wäre. Sie trägt aber keine Schuld an dem Diebstahl ihrer Handtasche.



Das deckt sich mit dem was ich gesagt habe. Die Hausratversicherung ist auf alle Fälle raus. Die Haftpflichtversicherung müsste meiner Ansicht nach Deckung für den Diebstahl des Schlüssels bieten. Da eine Haftung aber auszuschließen ist (fehlende Fahrlässigkeit) bedeutet dies in der Folge die Abwehr der Ansprüche. Einfach den Vorgang ignorieren dürfte sie aber auf alle Fälle nicht.

PHuV
2013-08-25, 21:10:00
Update: Mittlerweile wird auf unseren gestohlenen EC-Karten (3 Stück) kräftig eingekauft und per Lastschrift abgebucht. Was ich nicht wußte, wenn man die Karten über die Bank sperren läßt, sind sie nicht im Einzelhandel für das EC-Lastschriftverfahren gesperrt! Man muß das extra über die Polizei anzeigen und die müssen die Karten zusätzlich über ein extra System sperren!

Sprich, wenn jemanden EC-Karten gestohlen werden, unbedingt regelmäßig das Konto kontrollieren, und wie gesagt bei der Polizei extra sperren lassen.

Mir war das gänzlich neu, wieder was dazugelernt. Der Beamte, der den Einbruch aufgenommen hat, hat wohl etwas schlampig gearbeitet, eigentlich hätte er die angegebenen Karten gleich eintragen müssen.

Da wir die Karten ja gemeldet hatten, konnten wir bisher alle Buchungen rückgängig machen, aber es ist halt wieder viel Aufwand und Rennerei.

duty
2013-08-25, 22:02:17
das Problem hat der Einzelhandel nicht du aber
schnell ein Neues 2. Konto eröffnen Geld umbuchen
und das Alte komplett Sperren lassen

beos
2013-08-26, 01:30:33
Update: Mittlerweile wird auf unseren gestohlenen EC-Karten (3 Stück) kräftig eingekauft und per Lastschrift abgebucht. Was ich nicht wußte, wenn man die Karten über die Bank sperren läßt, sind sie nicht im Einzelhandel für das EC-Lastschriftverfahren gesperrt! Man muß das extra über die Polizei anzeigen und die müssen die Karten zusätzlich über ein extra System sperren!

Sprich, wenn jemanden EC-Karten gestohlen werden, unbedingt regelmäßig das Konto kontrollieren, und wie gesagt bei der Polizei extra sperren lassen.

Mir war das gänzlich neu, wieder was dazugelernt. Der Beamte, der den Einbruch aufgenommen hat, hat wohl etwas schlampig gearbeitet, eigentlich hätte er die angegebenen Karten gleich eintragen müssen.

Da wir die Karten ja gemeldet hatten, konnten wir bisher alle Buchungen rückgängig machen, aber es ist halt wieder viel Aufwand und Rennerei.

Interessant - das wußte ich nicht.
Gibt es denn auch bei der Polizei eine extra Anlaufstelle für Sperrungen - oder muss man das mit der Sperrung dann bei der Anzeige extra erwähnen?

Kaufen die im Moment mit EC Karte und Unterschrift ein - oder sind die an Eure Pins gekommen?

Morale
2013-08-26, 08:07:39
Kaufen die im Moment mit EC Karte und Unterschrift ein - oder sind die an Eure Pins gekommen?
Denke ersteres, den zweiteres ist ja keine Lastschrift. Und auch direkt gesperrt wenn man die EC Karte sperrt.
Mit Unterschrift wird ja auch nix geprüft, also keine Verbindung zur Bank aufgebaut. Da kann man auch Minus 1 Mio. auf dem Konto haben und trotzdem einkaufen (gibt aber wohl neue Geräte, an denen beides geht (Pin+Unterschrift), die Überprüfen wohl vorher)

GBWolf
2013-08-26, 08:13:41
Das find ich jetzt seltsam, denn die EC geht defintiv nicht im Laden, wenn das Konto auf Null ist und man keinen Dispo hat. (Habs selbst mal getestet.)

Morale
2013-08-26, 08:24:45
Wie gesagt die neueren Geräte checken das wohl per Verbindung, aber früher ging es auf jeden Fall. Per Lastschrift wird/wurde da nix überprüft.

PHuV
2013-08-26, 09:59:59
Gibt es denn auch bei der Polizei eine extra Anlaufstelle für Sperrungen - oder muss man das mit der Sperrung dann bei der Anzeige extra erwähnen?
Wenn ich das richtig verstanden haben, sollte das, sobald eine Anzeige erfolgt, der Beamte in ein separates System eingeben, so daß dann im Einzelhandel die Karte als gesperrt erscheint.

Kaufen die im Moment mit EC Karte und Unterschrift ein - oder sind die an Eure Pins gekommen?
Mit EC-Karte und Unterschrift, wo Du die PIN nicht benötigst.

Demirug
2013-08-26, 12:22:54
Denke ersteres, den zweiteres ist ja keine Lastschrift. Und auch direkt gesperrt wenn man die EC Karte sperrt.
Mit Unterschrift wird ja auch nix geprüft, also keine Verbindung zur Bank aufgebaut. Da kann man auch Minus 1 Mio. auf dem Konto haben und trotzdem einkaufen (gibt aber wohl neue Geräte, an denen beides geht (Pin+Unterschrift), die Überprüfen wohl vorher)

Da ist ein weitere Serviceprovider zwischen geschaltet. Dieser entscheidet dann aufgrund von bestimmten Kriterien ob man mit Unterschrift oder Pin bezahlen muss. Da die Banken beim Pin verfahren viel höhere Gebühren verlangen lohnt sich das wohl. Die Polizei wird also diesen Serviceprovidern mitteilen das die Karte gestohlen wurde damit sie diese nicht mehr für das Unterschrift verfahren freigibt.

PHuV
2013-08-26, 12:49:20
Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum ich als Bankkunde das doppelt machen muß, und nicht die Bank das entsprechend selbst weitermeldet. Das sollte technisch doch überhaupt kein Problem sein.

x-force
2013-08-26, 13:05:03
scheiß doch drauf, du kannst die lastschrift jeder zeit zurück holen, ich kann das sogar via onlinebanking.

der einzige in den arsch gekniffene ist derjenige, der die unterschrift nicht kontrolliert hat.

PHuV
2013-08-26, 13:28:10
Nicht scheiß drauf, warum muß man selbst sich um alles kümmern und rumrennen und permanent kontrollieren, wenn das durch eine saubere Sperre erledigt wäre. Mit einem hast Du recht, eigentlich müssen die Kassierer sauberer kontrollieren.

x-force
2013-08-26, 14:52:49
ja im grunde hast du recht... als ich mal meine ec karte verloren habe, habe ich allerdings gleich die allgemeine hotline angerufen. das sollst du eigentlich auch zuerst tun, da die das ding innerhalb von sekunden rausnehmen können im gegensatz zu deiner hausbank. trotzdem würde ich auch erwarten, daß mein yuppi das weiterleitet.

PHuV
2013-08-26, 14:56:02
Wie gesagt, selbst die allgemeine Hotline sperrt nicht den Einzelhandel, sondern nur den Zugriff über die Karte auf Dein Konto. Bei der Kreditkarte mußte ich beispielsweise auch lernen, daß die Postbank (als einzige) nicht über die allgemeine Kreditkartenhotline läuft. Diese mußt Du auch wieder separat bei der Postbank sperren lassen. :facepalm:

Wenn man immer schon vorher wüßte, was alles auf einem so zukommt.

x-force
2013-08-26, 15:01:00
das ist mir neu, an der hotline sagte man mir auch damit wäre dann alles erledigt und die karte nicht mehr zu gebrauchen.

PHuV
2013-08-26, 15:15:24
Gibt mir bitte mal die Nummer.

x-force
2013-08-26, 15:34:23
ich bin mir nicht sicher, ist schon etwas her.

google ergab 116116... kann sein, daß es die war.
anzeige hab ich auch erstattet