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Sean E. Sean
2013-06-14, 23:53:43
Abend!

Ich habe seit März 2013 eine Mietswohnung, die ich aber erst seit Mai bewohne. Nun kam vor einer Woche das berühmte Schreiben...
Dort muss unter anderem angegeben werden, ab wann ich die Wohnung anmelden möchte. Wie muss ich das verstehen? Kann ich z.B. ab Juli 2013 oder noch später angeben und muss für die Monate davor nichts bezahlen? Oder wird mir das in jedem Fall rückwirkend angerechnet, weil ja eigentlich durch das Einwohnermeldeamt ersichtlich sein sollte, wann ich umgezogen bin.

Irgendwie blick ich da nicht durch...