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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Märchen aus der Garantie und Gewährleistung


Hübie
2013-06-27, 16:48:19
Hi Leute.

Da viele doch recht desinformiert sind würde ich gerne mal mit euch zusammentragen welche Hersteller nun welche Garantiebedingungen haben und wie es mit der gesetzlichen Gewährleistung aussieht.

Ich fange mal an:

Märchen Nummer 1:

Die Garantie einer Graka geht flöten wenn ich den originalen Kühler abmontiere und ersetze.

Klarstellung:
Nein geht sie nicht, es sei denn der Hersteller schließt die explizit in den Garantiebedingungen aus. Nur wenn der Hersteller dies explizit erwähnt oder durch den Kühlerwechsel ein Defekt auftritt erlischt die Garantie. Das kann mechanischer Schaden (z.B. mit dem Schraubendreher) sein, aber auch ein Folgeschaden (z.B. Überhitzung weil man die Plastikfolie der Kontaktplatte nicht abgezogen hat) sein. Sechs Monate nach erwerb tritt gesetzlich, durch die Gewährleistung geregelt, die Beweislastumkehr (http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr) in Kraft. Diese kann mit der Garantie korrelieren.

Märchen Nummer 2:

Mainboards, CPUs, Grafikkarten etc. haben immer zwei Jahre Garantie.

Klarstellung:
Nein haben sie nicht. In Deutschland gilt eine zweijährige Gewährleistung welche von Gesetzeswegen vorgeschrieben ist (Beweislastumkehr s.o. berücksichtigen!).
Die Garantie hingegen ist freiwillig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Intel bietet bspw. auf boxed CPUs 36 Monate an. Ebenso ASUS' Boards und Grafikkarten.
Gesetzliche Grundlage sind die Paragraphen §443 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html) & §477 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html).

Märchen Nummer 3:

Ich muss die Verpackung von TV, Netzteil und sonstigem Elektronikkram aufbewahren.

Klarstellung:
Nein. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hersteller sehen es einfach nur gerne und man selber kann sicherstellen, dass das Produkt gut verpackt versandt werden kann. Man erspart sich also einfach nur was. Ein MUSS ist es dennoch nicht.

Hier eine Überischt mit Links und Bild (im Spoiler) zu den Garantiebestimmungen (wird erweitert):

A
ASUS Übersicht (http://support.asus.com.tw/repair/repair.aspx?no=347&SLanguage=de-de) http://abload.de/img/asus_garantiev7smc.png (http://abload.de/image.php?img=asus_garantiev7smc.png)

B
...

C
...

D
...

E
...

F
...

G
...

H
...

I
Intel CPUs (http://www.intel.com/support/processors/sb/CS-009862.htm) http://abload.de/img/intel_garantie9dcpq.png (http://abload.de/image.php?img=intel_garantie9dcpq.png)

J
...

K

Kingston Übersicht (http://www.kingston.com/de/company/warranty/) http://abload.de/img/kingston_garantiet3cdh.png (http://abload.de/image.php?img=kingston_garantiet3cdh.png)

Ich bitte euch um Beteiligung und ggf. Ergänzungen / Anregungen. Niemand ist fehlerfrei also verbessert mich und andere wenn ihr besser informiert seid bitte mit Belege.

LG Hübie

blackbox
2013-06-27, 16:52:32
Gleich der erste Punkt ist widersprüchlich und falsch!
Die Garantiebedingungen kann der Hersteller festlegen. Und wenn es dort heißt, dass die Garantie nicht den Wechsel des Kühlers abdeckt, dann ist das erst mal so.
Und zweitens: Was soll die Bemerkung mit der Beweistlastumkehr? Die gilt im Garantiefall so der so nicht.

Senior Sanchez
2013-06-27, 17:14:05
Und zweitens: Was soll die Bemerkung mit der Beweistlastumkehr? Die gilt im Garantiefall so der so nicht.

Also zumindest in der jetzigen Version ist meiner Ansicht nach deutlich, dass das bei der Gewährleistung eine Rolle spielt.

Flyinglosi
2013-06-27, 17:28:58
Tolle Idee... einen etwas arrogant wirkenden Threadtitel wählen und den dazugehörigen Beitrag mit Halbwissen füllen...

3DC @ its best

flagg@3D
2013-06-27, 17:34:22
Tolle Idee... einen etwas arrogant wirkenden Threadtitel wählen und den dazugehörigen Beitrag mit Halbwissen füllen...

3DC @ its best

3DC Keule dann rausholen ist aber ne Meisterleistung, wa?

blackbox
2013-06-27, 18:02:36
Also zumindest in der jetzigen Version ist meiner Ansicht nach deutlich, dass das bei der Gewährleistung eine Rolle spielt.
Ja, aber was hat das dann mit der Garantie zu Punkt 1 zu tun?

Oberon
2013-06-27, 18:10:17
Ja gut dann hab ich den Thread damals wohl umsonst gemacht.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=405732

AlecWhite
2013-06-27, 18:15:59
Klarstellung:

Garanties ist ein freiwilliges Versprechen (Zusicherung) des Herstellers. Diese Zusicherung kann an Bedingungen geknüpft sein. (siehe Intel) Wenn du die Garantie in Anspruch nehmen willst, musst du erstmal beweisen, dass du nicht die Bedingungen verstossen hast und das bereits ab Tag 1. Stellt sich der Hersteller quer, stehst du vor der Frage, ob du wirklich beweisen kannst, dass du immer korrekt gehandelt hast. Die meisten Hersteller befürchten jedoch schlechte PR, weshalb sie nur bei gravierenden Verstößen gegen die Bedingungen ihrem Versprechen nicht folgen.

Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht des Käufers, welche die Sachmangelfreiheit während des Gefahrenübergangs (i.d.R. der Kauf im Laden bzw. Versand bei Internetkauf) gewährleisten soll. Tritt ein Mangel (bzw. wird er erkennbar) innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war. Der Verkäufer ist in der Beweispflicht.

Bei wesentlichen Veränderungen an der Sache erlischt die Gewährleistung.

Aber wie immer gilt: Im Recht sein, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind drei völlig verschiedene Dinge - das gilt für beide Seiten des Geschäfts - weshalb viele Verkäufer sich trotz offentsichtlichen Missbrauch der Ware, diese zurücknehmen und den Kunden lieber auf die schwarze Liste setzen.

Knuddelbearli
2013-06-27, 19:02:47
Märchen Nummer 1:

Die Garantie einer Graka geht flöten wenn ich den originalen Kühler abmontiere und ersetze.

Klarstellung:
Nein geht sie nicht. Nur wenn durch den Kühlerwechsel ein Defekt auftritt erlischt die Garantie. Das kann mechanischer Schaden (z.B. mit dem Schraubendreher) sein, aber auch ein Folgeschaden (z.B. Überhitzung weil man die Plastikfolie der Kontaktplatte nicht abgezogen hat) sein. Sechs Monate nach erwerb tritt, gesetzlich geregelt, die Beweislastumkehr in Kraft.


ab da habe ich nicht mehr weiter gelesen Garantie != Gewährleistung, die Garantie kann der Hersteller koppeln an was er will.

Lowkey
2013-06-27, 19:32:43
1.) Muss ich die Orginalverpackung aufbewahren?
2.) Die Garantie wahrnehmen kann man zB. nicht direkt, denn der Hersteller sitzt manchmal im Ausland und der Versand ist nicht gerade günstig (versichert). Ebenso verlangt der Hersteller eine Abwicklung per Händler und das kostet manchmal ordentlich Geld. Ist das rechtens?
3.) Gilt die Gewährleistung/Garantie auch immer für Zweitbesitzer?
4.) Was kostet ein Gutachten für die Beweisumlastkehr?

Eisenoxid
2013-06-27, 20:29:56
Der Thread ist eigentlich eine gute Idee...Richtigkeit der Infos vorrausgesetzt.

Interessant wäre auch Garantie/Gewährleistung Smartphones/Tablets nach Root/CM-Installation

Commander Keen
2013-06-27, 22:51:13
Ich mecker auch mal: Die Garantiebestimmungen als Bild einzufügen ist nicht gerade das gelbe vom Ei. Wenn dann bitte in einem halbwegs einheitlichen, lesbaren Format ohne das man zoomen, verschieben oder sonstwas muß, oder - besser - den Text rauskopieren und selber formatieren, oder - noch besser - das wesentliche rausfiltern und nur das präsentieren.

Denn genau das will doch kein Mensch machen: Ellenlange, sperrige Garantiebestimmungen durchlesen. Mir reicht ein "intel gibt 3 Jahre auf boxed-CPUs und CPUs in OEM-Systemen" und fertig. Evtl. noch den Link zur entsprechenden Seite auf intel.de dazu damit man, wenn man sich doch alles geben will, nicht lange suchen muß.

Hübie
2013-06-28, 02:00:47
Gleich der erste Punkt ist widersprüchlich und falsch!
Die Garantiebedingungen kann der Hersteller festlegen. Und wenn es dort heißt, dass die Garantie nicht den Wechsel des Kühlers abdeckt, dann ist das erst mal so.
Und zweitens: Was soll die Bemerkung mit der Beweistlastumkehr? Die gilt im Garantiefall so der so nicht.
Dann korrigiere bitte und erleuchte uns.

Tolle Idee... einen etwas arrogant wirkenden Threadtitel wählen und den dazugehörigen Beitrag mit Halbwissen füllen...

3DC @ its best

Tr0llO Lol0 BzzBssBww... Wolltest du was sinnvolles beisteuern oder einfach nur gut da stehen??

Ja gut dann hab ich den Thread damals wohl umsonst gemacht.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=405732

Nein ganz und gar nicht. Ich lese mir das morgen durch und vielleicht können wir das zusammen legen? :smile:

@Knuddelbearli:
Also erstens wäre es gut produktiv zu kritisieren und zweitens habe ich mal den Text modifiziert. Besser so?

@Lowkey:
Sehr gute Fragen. Die Verpackung muss bpsw. nicht aufbewahrt werden, aber erspart viel Aufwand bzw. schafft Vertrauen. Ich werde die anderen Fragen noch bearbeiten da hier EU-Recht eine Rolle spielt. Ist sehr komplex. Vielleicht hast du auch schon Infos parat.

@blackbox: Unabhängig von der Garantie eines Herstellers gilt zuerst die Gewährleistung (Rechnung etc. vorhanden) bzw. Garantie (keine Rechnung vorhanden). Je nach Fall kann also auch hier schon die Beweislastumkehr von Wichtigkeit sein oder nicht. Daher erwähnte ich das. Sollte ich wohl oben einbauen.

@Eisenoxid: Das überschreitet meine persönliche Kompetenz und spricht mglw. zu wenige Leute an. Wenn du jedoch einen konkreten Text verfasst nehme ich diesen gerne im Startbeitrag auf. :up:

@Commander Keen: Wenn du mir dabei helfen würdest bin ich erfreut :smile: Es ist nicht gerade einfach das so zu bewerkstelligen.

Knuddelbearli
2013-06-28, 04:33:01
Nein ist nach wie vor falsch

die Garantie geht sehr wohl bei dem Kühlertausch flöten ( außer bei bestimmten Herstellern ), die Gewährleistung aber nicht ( wobei ich mir da nichtmal zu 100% sicher bin! ), aber da hat man bei den meisten ( billig ) Shops dann das Problem das nach 6 Monaten prinzipiell jede RMA abgelehnt wird, ausser die Garantie läuft über den Händler dann hat man ein Druckmittel in der Hand. deshalb kaufe ich auch nichts mehr ohne 2 Jährige Garantie. Die aber eben wie gesagt bei Kühlertausch flöten geht ( wobei gerade bei Grafikkarten da viele Hersteller die Politik, sie fragen nix und du sagst nix, fahren solange der defekt nicht auf den Wechsel zurückzuführen ist )

Hübie
2013-06-28, 11:14:15
Ich weiß aus erster Hand das viele namhafte Hersteller die Garantie nicht ausschließen wenn der Kühler gewechselt wurde. Dazu zählen ASUS, MSI und EVGA. Je mehr wir zusammentragen können desto sinnvoller wird das hier.
Ich ändere das oben nachher ab...

Wolfram
2013-06-28, 11:43:55
Ja gut dann hab ich den Thread damals wohl umsonst gemacht.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=405732

Da ist in der Tat alles Wesentliche gesagt.

1.) Muss ich die Orginalverpackung aufbewahren?

Nein.


2.) Die Garantie wahrnehmen kann man zB. nicht direkt, denn der Hersteller sitzt manchmal im Ausland und der Versand ist nicht gerade günstig (versichert). Ebenso verlangt der Hersteller eine Abwicklung per Händler und das kostet manchmal ordentlich Geld. Ist das rechtens?

Ja. Die Garantie ist ein einseitiges Versprechen, das kann der Hersteller beliebig ausgestalten.


3.) Gilt die Gewährleistung/Garantie auch immer für Zweitbesitzer?

Gewährleistung: Ja, wenn der Erstbesitzer seine Rechte an den Zweitbesitzer per Erklärung abgetreten hat. Garantie: Nur, wenn abgetreten und die Abtretbarkeit nicht in den Garantiebestimmungen ausgeschlossen ist.


4.) Was kostet ein Gutachten für die Beweisumlastkehr?

Zuviel.

Hübie
2013-06-28, 13:25:23
Ja. Die Garantie ist ein einseitiges Versprechen, das kann der Hersteller beliebig ausgestalten.

So lang dabei die gesetzliche Grundlage eingehalten wird ;) Denk da mal an die "Siegel gebrochen"-Klage. Diese Klausel wurde für nicht rechtens verurteilt und kommt auch nur noch sehr selten vor.

LG Hübie

Knuddelbearli
2013-06-28, 15:02:19
Siegel sind nur an einem Komplett PC verboten, da der PC ein erweiterbares Objekt ist. Siegel zB auf Grakaschrauben sind nach wie vor erlaubt.

Und nein bei MSI ist kein Kühlerwechsel erlaubt. Im Gegenteil bei MSI hat man als Endkunde gar keine Garantie sondern nur Gewährleistung
Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller).

Eisenoxid
2013-06-28, 15:30:29
@Eisenoxid: Das überschreitet meine persönliche Kompetenz und spricht mglw. zu wenige Leute an. Wenn du jedoch einen konkreten Text verfasst nehme ich diesen gerne im Startbeitrag auf. :up:

Gerade hier halte ich das Thema schon für relativ interessant. Eine der meist geladenen APPs im Playstore ist z.B. Titanium Backup, welches Root benötigt.


Was ich dazu gefunden habe, kurz und knapp:

Die gesetzliche Gewährleistung greift bei einem gerooteten Gerät, solange der Schaden nicht durch das Rooten selbst bzw. in Folge dessen (z.B. durch Übertaktung) entstanden ist.
Bei der Garantie kommt es auf den jeweiligen Hersteller an. Bei HTC verliert man bspw. die Garantie durch Root nicht, solange der beanstandete Mangel nicht durch die Softwaremanipulation hervorgerufen wurde.
Quelle (http://www.chip.de/news/Android-rooten-Vorteile-und-Nachteile_62681106.html)
Generell ist es natürlich sehr zu empfehlen, das Gerät möglichst wieder in den Auslieferungszustand zu bringen, bevor man es einschickt bzw. zum Händler bringt.
Obiges bezieht sich ausdrücklich nur auf Android-Geräte und die EU.


Wie es z.B. bei iOS-Geräten nach einem Jailbreak aussieht, ist mir nicht ganz klar. Die Garantie bei Apple erlischt zwar offenbar, wie es mit der Gewährleistung in der EU aussieht erschließt sich mir hier aber nicht so recht. Offenbar ist ja nicht mal die Frage der Legalität von Jailbreaks geklärt...
Quelle (http://www.teltarif.de/apple-ios-jailbreak-evasi0n-vorteile-gefahren/news/50660.html)

AlecWhite
2013-06-28, 15:40:41
1.) Muss ich die Orginalverpackung aufbewahren?
2.) Die Garantie wahrnehmen kann man zB. nicht direkt, denn der Hersteller sitzt manchmal im Ausland und der Versand ist nicht gerade günstig (versichert). Ebenso verlangt der Hersteller eine Abwicklung per Händler und das kostet manchmal ordentlich Geld. Ist das rechtens?
3.) Gilt die Gewährleistung/Garantie auch immer für Zweitbesitzer?
4.) Was kostet ein Gutachten für die Beweisumlastkehr?
1.) Im Prinzip nein - alleine die Tatsache, dass du gekauft hast in wichtig. Im Zweifelsfall musst du dies jedoch beweisen können. Rechnungen sollte man daher aufbewahren. Für einen Rücktransport ist die Verpackung jedoch sinnvoll. Aber mit der Gewährleistung hat das nichts zu tun.

2.) Gewährleistung wieder immer gegenüber den Verkäufer einer Sache geltend gemacht - davon ausgenommen ist die Herstellerhaftung (Graka verursacht Brand wäre da ein Beispiel) - bei Garantien regelt das die Garantiebedinungen - ist dazu nichts festgehalten, muss der Hersteller auf dessen Kosten den Transport abwickeln (bzw. er muss die Kosten erstatten)

3.) Nur wenn durch den Verkäufer rechtswirksam abgetreten. Da sind einige Hürden zu beachten. Wenn du gebrauchte Ware von einem Händler kaufst, bist du wahrscheinlich besser dran, deine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen. Bei Kauf von privat an privat mit Gewährleistungsabtretung wirst du in der Regel das Problem haben, dass bereits 6 Monaten seit Erstkauf vergangen sind - beweisen dass der Mangel schon beim Erstkauf da war, ist das schwierig.

4.) Unterschiedlich und nur notwendig wenn es auf ein Verfahren hinausläuft. Jedes von dir beauftragte Gutachten kann von der Gegenseite angezweifelt werden - auf den Kosten bleibst du dann sitzen (auch wenn das Verfahren insgesamt positiv ausgeht). In einen Verfahren würde ohnehin ein vom Gericht beauftragter Gutachter eingesetzt werden, welcher dann ja nach Ausgang des Verfahrens bezahlt werden müsste.

Interessant wäre auch Garantie/Gewährleistung Smartphones/Tablets nach Root/CM-Installation
Es gelten die gleichen Spielregeln wie bei Kühlern von Grakas - auch wesentlichen Veränderungen der Kaufsache lassen das Recht auf Gewährleistung nicht erlöschen - das Recht bezieht sich auf den Gefahrenübergang -was danach ist, kümmert niemanden.

Wenn der Händler nachweisen kann, dass deine Veränderungen zum Mangel geführt haben, ist er raus (Sachmangelfrei bei Gefahrenübergang - Mangel erst später aufgetreten). Kann er das nicht (oder will es nicht) nachweisen, muss er nachbessern.

Auber wie so oft, keine Gesetz ohne Ausnahme: Wenn er dir zusichert, dass das Handy z.B. kompatibel mit CM 9.0 ist und du spielst es auf und dein Handy raucht ab, kann er sich nicht drauf berufen, dass du CM 9.0 draufgepackt hast (auch wenn er beweisen kann, dass CM 9.0 den Schaden erst verursacht hat)