mercutio
2013-06-28, 11:22:19
Angenommen, ich möchte mich in der Streetfotografie versuchen und man wird auf den Fotos auch Menschen sehen.
Darf man das (in Deutschland)?
In Deutschland ist die Aufnahme von Personen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG. und die Veröffentlichung öffentlicher Szenen durch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.
Hört sich für mich so an: Ja, man darf Fotos machen - aber nicht ohne Weiteres veröffentlichen.
Hier Infos zum Recht am eigenen Bild (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild).
Hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt: Darf ich, darf ich nicht? (http://kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/)
Nun gibt es ja einige Streetfotografen hier. Wie handhabt ihr das?
Darf man das (in Deutschland)?
In Deutschland ist die Aufnahme von Personen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG. und die Veröffentlichung öffentlicher Szenen durch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.
Hört sich für mich so an: Ja, man darf Fotos machen - aber nicht ohne Weiteres veröffentlichen.
Hier Infos zum Recht am eigenen Bild (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild).
Hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt: Darf ich, darf ich nicht? (http://kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/)
Nun gibt es ja einige Streetfotografen hier. Wie handhabt ihr das?