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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streetfotografie - Rechtliche Fragen


mercutio
2013-06-28, 11:22:19
Angenommen, ich möchte mich in der Streetfotografie versuchen und man wird auf den Fotos auch Menschen sehen.
Darf man das (in Deutschland)?
In Deutschland ist die Aufnahme von Personen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG. und die Veröffentlichung öffentlicher Szenen durch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.
Hört sich für mich so an: Ja, man darf Fotos machen - aber nicht ohne Weiteres veröffentlichen.
Hier Infos zum Recht am eigenen Bild (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild).
Hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt: Darf ich, darf ich nicht? (http://kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/)

Nun gibt es ja einige Streetfotografen hier. Wie handhabt ihr das?

Gast
2013-06-29, 14:13:11
Wir haben es früher mal so gelernt - Wenn eine Person auf dem Foto klar erkennbar ist, braucht es eine Einwilligung. Wenn eine Gruppe von Personen als Beiwerk auf dem Bild ist und die Personen nicht das zentrale Element sind, braucht es keine Einwilligung. Und das Gesetz bestätigt Dir das auch noch einmal:

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.