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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag unterzeichnen ohne Wohnungsabnahme?


Infosucher
2013-07-10, 12:54:07
Hallo zusammen,

ich wechsle zum 01.10.2013 in eine neue Wohnung an der ich schon sehr lange interessiert bin. Nun ist es so das das Mietverhältnis des jetzigen Mieters zum 30.09.2013 beendet ist. Ich werde direkt zum 01.10.2013 dort einziehen. Ich habe die Wohnung selbstverständlich schon von innen gesehen, aber eben noch mit Möbeln und Postern bzw. Bildern an der Wand. Es fehlt also eine Abnahme der Wohnung und ein ordentliches Übernahmeprotokoll! Das folgt dann am 01.10.2013!

Den Mietvertrag will ich diesen Freitag unterschreiben. Wie genau kann ich festhalten das eine Wohnungsübergabe erst am 01.10.2013 stattfindet und ich zum Zeitpunkt des Unterschreibens den genauen Objektzustand gar nicht kenne?

Will mich einfach nur ordentlich absichern.

Danke Euch.

Gruß
Infosucher

GBWolf
2013-07-10, 12:57:42
Normalerweise werden Mängel gleich im Mietvertrag festgehalten damit beim Auszug der Vermieter nicht sagen kann, das warst du.

Allerdings würde ich in dem Fall einfach reinschreiben, dass die Abnahme noch stattfindet und die Unterschrift damit vorläufig ist bis das Abnahmeprotokoll ebenfalls unterschrieben ist.

Ob das rechtsbestand hat, kann ich aber nicht sagen.

Plausibel ist wäre es.

Andrerseits, so erhebliche Mängel, dass du die Wohnung garnicht nimmst, wirds doch kaum geben, wenn doch, wäre der Mietvertrag wahrscheinlich eh ungültig. Übergaben finden nunmal immer nach Vertragsabschluss statt.

sun-man
2013-07-10, 13:50:33
Es gibt ja auch ein Übernahmeprotokoll. Dort komtm rein was defekt war/ist, was gemacht werden sollte und was aufgefallen ist. Problematisch war bei mir mal die Übernahme eine Teppichbodens. Beim Auszug musste der nämlich komplett raus und die Dielen unten drunter mussten gut aussehen. Da ich nicht wusste was das für ne Arbeit ist hab ich das gemacht. War aber auch meine erste Wohnung.

Im Übergabeprotokoll stand immer Dinge wie Lampen, defekte Kacheln, Küchengerät usw usw.. Was da drin steht ist safe.

Mal ganz abgesehen davon. Wenn der Vormieter "Besenrein" auszieht kann die Wohnung wirklich mies aussehen. Eine Tapezier/Streichpflicht gibt es an sich nicht. Das heisst - aber das ist total normal - das Du erst nach dem Auszug sehen wirst wie es wirklich aussieht. Das "Problem" hat aber jeder der dort einzieht wo jemand auszieht.

Asaraki
2013-07-10, 16:41:05
Es gibt ja auch ein Übernahmeprotokoll. Dort komtm rein was defekt war/ist, was gemacht werden sollte und was aufgefallen ist. Problematisch war bei mir mal die Übernahme eine Teppichbodens. Beim Auszug musste der nämlich komplett raus und die Dielen unten drunter mussten gut aussehen. Da ich nicht wusste was das für ne Arbeit ist hab ich das gemacht. War aber auch meine erste Wohnung.

Im Übergabeprotokoll stand immer Dinge wie Lampen, defekte Kacheln, Küchengerät usw usw.. Was da drin steht ist safe.

Mal ganz abgesehen davon. Wenn der Vormieter "Besenrein" auszieht kann die Wohnung wirklich mies aussehen. Eine Tapezier/Streichpflicht gibt es an sich nicht. Das heisst - aber das ist total normal - das Du erst nach dem Auszug sehen wirst wie es wirklich aussieht. Das "Problem" hat aber jeder der dort einzieht wo jemand auszieht.

Jo, vielleicht aber noch ergänzend :
Auch wenn du nach Recht einiges akzeptieren musst, was du vielleicht erstmal nicht erwarten würdest, falls es dir komisch vorkommt frag hier wieder nach ;) Es läuft halt viel komisches im Vermieterbusiness und so manch einer legt sich das Recht gern anders aus, daher :
Immer freundlich bleiben und im Hintergrund abklären. Nie sofort protestieren, aber auch nie sofort irgendwas unterschreiben oder zusagen, was du nicht zu 100% verstehst! Kein wirklicher Vermieter wird dir die Wohnung dann nicht geben nur weil du findest, du willst das erst in Ruhe lesen :)

Philipus II
2013-07-10, 16:55:01
Ich kenne es ehrlich gesagt nur umgekehrt: Im Mietvertrag wird aufs Datum der Übergabe und das dann zu erstellende Protokoll verwiesen.

Franklin
2013-07-10, 17:14:17
Mängel kannst du ja auch erst erkennen, nachdem du eingezogen bist.
Alle Heizungen mal andrehen, Wasserhähne, ist Strom in allen Dosen, haben die Fensterrahmen/ Türrahmen besondere Beschädigungen, Kachelzustand (Bohrlöcher) etc.
Das dann alles notieren und beim Abnahmetermin eintragen lassen, und ggf. auf Beseitigung hinweisen.
Parkettzustand festhalten. Ist meist eine Liste zum Abarbeiten und abhaken.

FeuerHoden
2013-07-10, 19:53:53
Es ist durchaus üblich das Mängel die in den ersten Wochen gemeldet werden vom Vermieter nachgebessert werden, nach zwei Jahren braucht man damit aber nicht kommen.
Ich habe zb. 3 gesprungene Fliesen übersehen, die kann ich jetzt nur noch auf meine eigenen Kosten tauschen oder darf hoffen dass der Vermieter beim Auszug nicht bemerkt.

Heelix01
2013-07-10, 20:04:28
Im Mietvertrag wird auf das Übergabeprotokoll verwiesen, dieses machst du dann ja am 01.10.2013 mit dem Vermieter. Sollte soweit keine Probleme geben.