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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Onkel verstorben im Bett - Hausrat?


sid412
2013-07-22, 23:41:06
Moinsen,

mein Onkel ist letztes vorletztes Wochenende eines natürlichen Todes im eigenen Bett verstorben.
Logisch, dass dann auch diverse Flüssigkeiten (ich bin mal direkt) nicht in ihm geblieben sind.

Stellt sich derzeit die Frage, ob eine Hausrat die Kosten für ein neues Bett übernehmen würde, da dieses nicht mehr benutzbar ist? Folglich natürlich dann auch weitere "Beschädigungen" an Laminat, Klamotten und und und.

Glaube nicht, dass man den Geruch herausbekommen wird, der inzwischen überall im Schlafzimmer hineingezogen ist.

Gruß

noid
2013-07-23, 00:57:27
http://www.extremclean.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=110

TheGamer
2013-07-23, 07:35:38
Glaube nicht, dass man den Geruch herausbekommen wird, der inzwischen überall im Schlafzimmer hineingezogen ist.


Man bekommt vlt nicht alles raus aber ein vielfaches was sich ein Laie vorstellen kann.

Damals bei der Oma gesehen.

basti333
2013-07-23, 09:47:56
Endet der versicherungsschutz nicht mit dem tod?

Piffan
2013-07-23, 16:21:32
Endet der versicherungsschutz nicht mit dem tod?

Dachte ich auch immer, aber vielleicht gehen Rechte aus einem Vertrag auch auf die Erben/Nachkommen über, wenn der Schadensfall noch zu Lebzeiten oder direkt mit dem Ableben zu tun haben.

Anders ist es, wenn der Hausrat einer andere Person geschädigt wird. Wenn der Onkel bei Angehörigen gelebt hat und diese die Versicherungsnehmer sind....

Wie immer in solchen Fällen sollte man sich an den Versicherungsmann in der Nachbarschaft wenden, der einem den Vertrag verkauft hat oder mal direkt bei der Versicherung nachfragen. Wenn man mit deren Auskunft nicht zufrieden ist, kann man ja immer noch weiter forschen.

Stormtrooper
2013-07-23, 16:47:12
Ich kann mir kaum vorstellen das eine Hausrat dies abdeckt.
Warum auch?
Hat er in einer Mietwohnung gelebt?
http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kein-schadensersatzanspruch-des-vermieters-bei-leichengeruch-in-der-wohnung_idesk_PI9865_HI732012.html
Dadurch das kein schuldhaftes Handeln vorhanden war, kann auch niemand in Regreß genommen werden.