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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amazon Einkauf für 12 Euro. Ware defekt. Wer trägt Rücksendekosten?


drmaniac
2013-07-24, 10:02:08
Moin,

also ich hab was kleines elektronisches bei Amazon bzw. dort bei einem angemeldeten Händler gekauft, ca 12 Euro Wert.

Ware kam nach einem Tag an, ist aber defekt.

Auf Nachfrage soll ich es zurückschicken, sie schicken Ersatz.

Soweit alles gut :)

Jetzt was mich interessiert: ich weis noch nicht was es kostet, vermutlich muss ich es als dickeren (1,2cm dick) Brief schicken. Evtl 2-3 Euro.

- Gibt es eine gesetzliche Regelung, wer die Rücksendekosten zahlen muss? Ist ja kein Widerruf.

- Wenn ich das ganze unversichert versende und es kommt nicht an...wer haftet?


:)

RoNsOn Xs
2013-07-24, 12:42:51
Unter 40€ trägst du die Rücksendekosten.
Wer haftet? Na der Versender würde ich sagen, als du in dem Falle.

der2of6
2013-07-24, 12:55:57
Nur wenn du die Ware zurückgeben möchtest. Wenn sie defekt ist, zahlt der Händler.
Rückversand aber bitte mit tracking ;)

Ric
2013-07-24, 13:05:17
Unter 40€ trägst du die Rücksendekosten.
Wer haftet? Na der Versender würde ich sagen, als du in dem Falle.

Komplett falsch.
Mängelhaftung ungleich Widerruf!
§ 439 Abs. 1 und 2 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html)

Rush
2013-07-24, 13:16:46
Unter 40€ trägst du die Rücksendekosten.
Wer haftet? Na der Versender würde ich sagen, als du in dem Falle.

Wir reden hier von mangehafter Ware, nicht der Nutzung des Widerrufsrecht.

Nur wenn du die Ware zurückgeben möchtest. Wenn sie defekt ist, zahlt der Händler.
Rückversand aber bitte mit tracking ;)

Das ist die Regel.

Surrogat
2013-07-24, 14:03:59
sollte der Händler sich dumm stellen, einfach an Amazon selbst wenden, in diesem Fall schicken die dir ne kostenlose Paketmarke zum ausdrucken zu, wird sicher intern dem Verkäufer weiterbelastet

In jedem Fall ist es nicht dein problem!

drmaniac
2013-07-24, 14:19:18
Komplett falsch.
Mängelhaftung ungleich Widerruf!
§ 439 Abs. 1 und 2 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html)


"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."

Einwandfrei! Danke!

Philipus II
2013-07-24, 16:23:33
Ich habe das Problem derzeit mit einem Ebay-Händler. Den werde ich wohl auf 6,90 Euro verklagen müssen.

Die gelbe Eule
2013-07-24, 16:27:41
Verschick die Ware so das sie "sicher" ankommt, also nicht "kaputt" geht. Die Kosten für die Rücksendung forderst dann einfach nach, ist einfacher als den anderen Weg zu gehen. Klar ist das für den Verkäufer ein Verlustgeschäft, trotzdem wiegt die negative Bewertung genau aus diesem Grund schwerer. Schließlich kennt der sich mit der Rückabwicklung genau aus, da dies in den AGB stehen muss.

kevsti
2013-07-24, 17:14:19
Einfach nachfordern ist so ne Sache... lieber vorher mit dem Händler den Sachverhalten klären.
Auch wenn die Gesetzeslage eindeutig ist, sparst du dir so evtl. weiteren Stress.

@Die gelbe Eule, zwar offtopic aber irgendwie musste ich bei deinen roten Aufruf in der Signatur in Kombination zu deiner CPU schmunzeln ;)

ALTAY
2013-07-24, 17:22:32
Ich habe das Problem derzeit mit einem Ebay-Händler. Den werde ich wohl auf 6,90 Euro verklagen müssen.

Und das bringt dir welchen Gewinn?
Außer unvergütete Kopfschmerzen und stundenlangen Papierkram, wirst du dort nichts gewinnen - Muss jeder selbst entscheiden, wie er seine Zeit investiert.

Ontopic:

Rücksendung trägt der Verkäufer, unfrei darf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht versendet werden, das
Versandrisiko trägt bei Privatkäufern immer der Händler, jedoch muss ein Sendungsnachweis vorliegen - Ergo nur
als Paket bzw. Einschreiben retournieren.
Zur Vorabzahlung der Rücksendung, geschweige der kostenlosen Zusendung eines Retourscheins ist der Händler nicht verpflichtet.

Philipus II
2013-07-24, 17:40:05
Und das bringt dir welchen Gewinn?
Außer unvergütete Kopfschmerzen und stundenlangen Papierkram, wirst du dort nichts gewinnen - Muss jeder selbst entscheiden, wie er seine Zeit investiert.

Naja, am Schluss bleiben 6,90€ über, ich fühle mich tief befriedigt und ich hab in Zukunft einen netten Zettel, der wohl abschreckend auf ähnliche Händler wirken sollte. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig, von daher spricht da nichts dagegen. Ich habe den Händler extra auf die Rechtslage hingewiesen und um eine Paketmarke gebeten - Antwort: Das BGB ist bei einem Kauf im Internet nicht anwendbar. Solvent ist der Laden laut Bilanz auch halbwegs, also sollte das schon klappen.

prinz_valium
2013-07-24, 18:10:57
defekt/mangelhafte ware = verkäufer trägt alle kosten
so erwarte ich das von einem guten onlinehänder.

und zwar ohne stress machen und auf die rechlichen gegebenheiten hinweisen zu müssen.
Das BGB ist bei einem Kauf im Internet nicht anwendbar.
wtf :D
was soll denn sonst anwendbar sein?

Senfgnu
2013-07-24, 19:13:49
Antwort: Das BGB ist bei einem Kauf im Internet nicht anwendbar.

ausreichender Grund, einen gelben Brief auf den Weg zu schicken, ja:D