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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder Ebay...


mercutio
2013-07-29, 09:09:48
Ich habe bei Ebay ein Objektiv für ne Digitalkamera von privat ersteigert. Zustand war lt. Beschreibung 100% in Ordnung und das Teil funktionstüchtig.

Nun kam das Paket (Versand mit DHL) bei mir zu Hause an, äußerlich keine Schäden sichtbar.
Habe das Objektiv ausgepackt und festgestellt, dass etwas im Inneren klappert. Tatsächlich, da kullert ein abgebrochenes Teil im Inneren des Objektivs rum, beim genaueren Betrachten fällt mir auf, dass der innere Linsentubus verrutscht ist. Zoom und Autofocus blockieren natürlich.
Fazit: Totalschaden.

Meiner Meinung nach hat der Versender das Teil nicht ausreichend verpackt, das Objektiv war im Originalkarton bloß in ein paar Zellstofftücher eingewickelt und der Karton in einem Luftpolster-Umschlag.
Es wurde versichert versendet, wenn ich bei DHL aber ne Schadensmeldung mache werden die wohl auch zu dem Schluss kommen, dass es nicht ausreichend verpackt wurde.
Bin ich jetzt der Dumme und bleibe auf dem Schaden sitzen?
DHL schließt laut AGBs sogar Ersatz bei Schäden durch unzureichende Verpackung aus. Ich denke mal, die werden in jedem Fall nicht haften. Außerdem habe ich bei Empfang des Pakets auch keinen Schaden angemeldet, da äußerlich nichts sichtbar war.

Habe natürlich bei Ebay schon einen Fall geöffnet, der Verkäufer behauptet aber, dass es bei ihm noch funktioniert hat.
Was jetzt? Sehe ich mein Geld wieder?

Surrogat
2013-07-29, 09:12:19
Versender ist verantwortlich dafür das der Inhalt bei dir in einem ordentlichen zustand ankommt, ob er es ungenügend verpackt hat oder DHL oder werauchimmer das Paket kaputtgerüttelt hat, spielt für dich keine Rolle!

Forder dein Geld samt Versandkosten zurück und lass dich nicht abwimmeln!

Fairy
2013-07-29, 09:47:35
Per PayPal bezahlt? Falls ja, sollte es da keine Probleme geben.

vad4r
2013-07-29, 10:25:29
V....Forder dein Geld samt Versandkosten zurück und lass dich nicht abwimmeln!

Wenn nicht über PayPal bezahlt, wird der Verkäufer garantiert nicht darauf eingehen. Da kann man nur zum Anwalt gehen - und selbst das ist noch nicht mal mit Erfolgsgarantie.

mercutio
2013-07-29, 10:46:38
Ja, mit Paypal bezahlt.

Habe mal die AGBs von DHL zum Thema Verpackung gelesen => der Versender hat das Teil definitiv nicht ausreichend verpackt.
Zwischen dem Versandgut und dem Paketrand sollen min. 5 cm Platz sein, das ist nicht der Fall. Habe die Verpackung auch fotografiert und habe das Zeug alles noch.
Soll ich eBay und Paypal darauf hinweisen? Sonst verlangen die am Ende noch, ich solle mich an DHL wenden und das kann dauern bzw bringt eh nix, wg. zu schlechter Verpackung.

synergie
2013-07-29, 23:50:19
Ich würde eh nicht auf eine rasches Wiedersehen deines Geldes hoffen. Das kann schon mal einige Wochen dauern, bis sich etwas bewegt.
Zuerst solltest du einen Fall wegen eines beschädigten Artikels eröffnen, dann wird das Geld bei paypal eingefroren (sofern noch vorhanden) und es geht voran.

vad4r
2013-07-29, 23:58:10
Vergiß den Weg über DHL, da kannst Du alles in Watte packen und doch werden die was finden, das es nicht richtig verpackt ist. Ich hab mir da schon 2x die Zähne ausgebissen.
Die Verpackung ist Schuld und die sind fertig damit.

ALTAY
2013-07-30, 00:53:43
Einfach einen Käuferschutzantrag über Paypal, dass der gelieferte Artikel von der Beschreibung abweicht und ruchzuck hast du dein Geld zurück.
Verkäufer ist schuld, unabhängig ob privat oder gewerblich - Mach dir da mal keine Kopf drum. ;)

dutchislav
2013-07-30, 02:59:37
als käufer hast du da echt gute chancen, wenn man paypal nutzt

war als verkäufer schon paar mal der gefi**te weil käufer xy nach ner weile behauptete, dass zb die grafikkarte bei lieferung nicht funktionierte und ich mir sicher bin, dass der vollkasper das teil einfach ruiniert hat

*abkotz*

Stormtrooper
2013-07-30, 07:27:29
Versender ist verantwortlich dafür das der Inhalt bei dir in einem ordentlichen zustand ankommt, ob er es ungenügend verpackt hat oder DHL oder werauchimmer das Paket kaputtgerüttelt hat, spielt für dich keine Rolle!


Falsch.
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.