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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gegnerische Versicherung kürzt KVA


AtTheDriveIn
2013-07-30, 21:39:00
Hallo,

vor rund einem Monat wurde mein parkendes Fahrzeug von einem anderen beschädigt. Vorfall war klar und ich bin zum Freundlichen um einen Kostenvoranschlag zu machen. Netto beläuft sich der Schaden auf 844€. Zusätzlich habe ich 75€ für den KVA ausgewiesen und eine Pauschale von 20€.


Habe nun von der Versicherung bescheid und sie zahlen:
670€ Reperatur
16€ Kostenpauschale

also ~ 30% weniger. Grund ist das eine Werkstatt ihrer Wahl (16 km entfernt btw) das ganze günstiger macht. Kosten für den KVA wurden komplett nicht beachtet. Ich möchte fiktiv abrechnen.

Können die das so einfach? Was ist mit dem Geld für den Kostenvoranschlag? Ich musste den Schaden ja schließlich belegen...

Was ratet ihr mir? Anwalt? Wird doch von der Versicherung bezahlt nicht wahr?

deekey777
2013-07-30, 21:49:21
Ja, können sie. Aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung können sie alles machen, was sie wollen. Sprich:
Wenn du deinen Schaden nach einem Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt geltendmachen willst, wird dich die Haftpflicht auf eine Werkstatt verweisen, die den gleichwertigen Job günstiger macht.

Wenn die Verteilung der Haftung klar ist, wird die Versicherung auch den Rechtsanwalt bezahlen, aber nur nach dem Gegenstandswert - also deren Berechnung. Wenn du aber den Schaden nach deinem Kostenvoranschlag geltend machen willst, wirst du auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn der Anwalt dich unrichtig berät (siehe oben).

AtTheDriveIn
2013-07-30, 22:03:41
Merkwürdig ist das schon. Hätte ich den Schaden bei meinem Vertragshändler direkt reparieren lassen, wäre das komplett von der Versicherung bezahlt worden....

Jetzt rechne ich fiktiv ab, was der Versicherung 19% Mwst + Leihwagenkosten spart und bin der Dumme?

Was ist mit den Kosten für den KVA? 75€ stehen hier im Raum.

Xilavius
2013-07-30, 22:13:52
Ja, können sie. Aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung können sie alles machen, was sie wollen. Sprich:
Wenn du deinen Schaden nach einem Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt geltendmachen willst, wird dich die Haftpflicht auf eine Werkstatt verweisen, die den gleichwertigen Job günstiger macht.

Wenn die Verteilung der Haftung klar ist, wird die Versicherung auch den Rechtsanwalt bezahlen, aber nur nach dem Gegenstandswert - also deren Berechnung. Wenn du aber den Schaden nach deinem Kostenvoranschlag geltend machen willst, wirst du auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn der Anwalt dich unrichtig berät (siehe oben).

Das ist falsch.
Habe ähnliches letztens leider miterlebt. Die gegnerische Versicherung kann zwar vieles durchsetzen aber einfach schon geleistete Reparaturen nicht komplett zu bezahlen weil in Timbuktu einer den Wagen für 5% weniger repariert hätte klappt auch in deutscher Rechtsprechung nicht.

Generell gilt, wenn du nicht schuldig bist, nimm dir auf jedenfall immer einen Anwalt !
Meine gegnerische Versicherung schickte mir ein Angebot eines Autohändlers der für den Schrottwagen rund 1000 Euro mehr bezahlt hätte als ein Händler im Umkreis nur damit sie weniger zahlen müssen, zum Glück schon verkauft und nun mussten sie es zahlen.

x-force
2013-07-30, 23:45:48
in solchen fällen zählt ein gutachten. ein kostenvoranschlag reicht da nicht.

im zweifelsfall beauftragt das gericht den gutachter. ich bin dem ganzen zuvorgekommen und hab das gutachten selbst in auftrag gegeben.

wenn die mir so krumm kommen, würde ich die ganz ausziehen.... du hast ebenso anspruch auf einen leihwagen für den zeitraum der reparatur, sowie merkantile wertminderung(dein auto ist nach einem unfallschaden weniger wert).

wenn du fiktiv abrechnen willst, bekommst du keine mehrwertsteuer

Fiedler
2013-07-31, 01:32:23
Hallo,

vor rund einem Monat wurde mein parkendes Fahrzeug von einem anderen beschädigt. Vorfall war klar und ich bin zum Freundlichen um einen Kostenvoranschlag zu machen. Netto beläuft sich der Schaden auf 844€. Zusätzlich habe ich 75€ für den KVA ausgewiesen und eine Pauschale von 20€.


Habe nun von der Versicherung bescheid und sie zahlen:
670€ Reperatur
16€ Kostenpauschale

also ~ 30% weniger. Grund ist das eine Werkstatt ihrer Wahl (16 km entfernt btw) das ganze günstiger macht. Kosten für den KVA wurden komplett nicht beachtet. Ich möchte fiktiv abrechnen.

Können die das so einfach? Was ist mit dem Geld für den Kostenvoranschlag? Ich musste den Schaden ja schließlich belegen...

Was ratet ihr mir? Anwalt? Wird doch von der Versicherung bezahlt nicht wahr?
Es gibt ein paar Einschränkungen, aber wahrscheinlich können sie das so einfach. Siehe auch das Urteil vom BGH Az. VI ZR 91/09 (http://openjur.de/u/68192.html), da geht es um genau den gleichen Fall.

Was den Kostenvoranschlag angeht hab ich keine Ahnung. Die Kosten scheinen mir aber ziemlich hoch zu sein.


Was ratet ihr mir? Anwalt? Wird doch von der Versicherung bezahlt nicht wahr?
Ja+Ja. Dann weißt du wenigstens Bescheid, und es kostet dich nur etwas Zeit.

ux-3
2013-07-31, 01:48:20
Bei so was gleich Anwalt. Wenn die Schuldfrage klar ist, wäre alles andere naiv.

WTC
2013-07-31, 08:23:24
in solchen fällen zählt ein gutachten. ein kostenvoranschlag reicht da nicht.

im zweifelsfall beauftragt das gericht den gutachter. ich bin dem ganzen zuvorgekommen und hab das gutachten selbst in auftrag gegeben.

wenn die mir so krumm kommen, würde ich die ganz ausziehen.... du hast ebenso anspruch auf einen leihwagen für den zeitraum der reparatur, sowie merkantile wertminderung(dein auto ist nach einem unfallschaden weniger wert).

wenn du fiktiv abrechnen willst, bekommst du keine mehrwertsteuer

Leihwagen gibt's nicht beim Fiktiven Abrechnen, und Wertminderung bei einem 800€ schaden erst recht nicht! Hab das gleiche auch erst hinter mir, die Versicherung wollte ein Kostenvoranschlag, da der schaden aber über 1000€ lag schon auf den ersten Blick bin ich direkt zum Gutachter, der hat alles der Versicherung geschickt und eine (!!) Woche später hatte ich mein fiktiv abgerechnetes Geld ohne zu murren, abzgl. Mwst. Sowohl unfallverursacher als auch ich bin bei der LVM, das hat mich wieder mal bestätigt :)

Aber aufpassen: wenn der Schaden unter 1000€ liegt ist ein Gutachter nicht verhältnisgemäß, und da würde ich nicht ohne vorherige Absprache mit der Versicherung einen Gutachter einschalten.

Es gibt aber auch Gerichturteile das du sogar SMART REPAIR akzeptieren musst wenn es bei deine art von Schaden machbar ist, da würdest du dann fast gar nichts mehr kriegen.

edit: aber Kostenpauschale müssten sie dir komplett ausbezahlen

x-force
2013-07-31, 15:32:34
nein den mietwagen kannst du dir auch als nutzenausfallpauschale oder so ähnlich anrechenen lassen.

ich hab das jedenfalls ganz offiziell vom gericht bekommen und habe auch fiktiv abgerechnet. im gutachten steht ebenso die reparaturdauer und genau die tage bekommst du.

dann gibts noch zinsen und eine kostenpauschele von 20 oder 25 euro.

gasmeister
2013-07-31, 18:46:35
Wo kommen denn bitte 75€ für den Kostenvoranschlag her? Das ist doch absolut unverhältnismäßig, vor allen Dingen bei so einem geringen Schaden. Mein Hyundai-Mann hat mir das bis jetzt immer kostenfrei gemacht.

derpinguin
2013-07-31, 19:00:41
Wo kommen denn bitte 75€ für den Kostenvoranschlag her? Das ist doch absolut unverhältnismäßig, vor allen Dingen bei so einem geringen Schaden. Mein Hyundai-Mann hat mir das bis jetzt immer kostenfrei gemacht.
Viele Werkstätten rechnen da einen Pauschalbeitrag für ab.

sei laut
2013-07-31, 20:10:29
Viele Werkstätten rechnen da einen Pauschalbeitrag für ab.
Aber doch nur, wenn du den Schaden dort nicht beheben lässt. Wenn du den Schaden von denen beheben lässt, wird das eigentlich verrechnet. So würde ichs immer erwarten.

Boris
2013-07-31, 20:53:43
Aber doch nur, wenn du den Schaden dort nicht beheben lässt. Wenn du den Schaden von denen beheben lässt, wird das eigentlich verrechnet. So würde ichs immer erwarten.
Genau so wird es auch gemacht.

AtTheDriveIn
2013-07-31, 21:22:21
Genau so wäre es auch gewesen wenn ich dort repariert lassen hätte. Übliche Praxis. Das ich nun aber auf den Kosten sitzen bleiben soll, da ich fiktiv abrechne, beißt sich mit meinem Rechtsverständniss. Ich wurde aufgefordert den Schaden zu belegen und Gutachter bei einem Parkrempler, also bitte. Wenn die mir die 686€ plus 75€ fūr den KVA überwiesen hätten wäre alles gut gewesen.

Bin nun erstmal 2 wochen im Ausland und überlege mir weitere Schritte...

Haarmann
2013-08-01, 08:14:52
AtTheDriveIn

75€ für einmal Draufschauen ist auch nicht gerade knapp bemessen...

Von daher war Deine Werkstatt da wohl auch sehr grosszügig im Zulangen.

tatarus
2013-08-01, 08:41:46
Vor ein paar Monaten hat jemand mein parkendes Auto gerammt und dabei die Tür zerstört und die Spur verstellt. Wollte auch erst zum Freundlichen. Der sagte 1700€ Schaden.

Beim Spureinstellen wurde mir gesagt, ich hätte Anspruch auf ein Gutachten und sollte am Besten auch eines machen. Da ich nicht Schuld war, habe ich das dann mal versucht. Der Gutachter sagte, ich hätte auch noch Anspruch auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung übernimmt. Die Rechtssprechung erlaubt das, um Waffengleichheit zwischen dem Verbraucher und der Versicherung herzustellen. Er würde mit einem zusammen arbeiten, den er empfehlen könnte.

Das habe ich dann auch gemacht und es war eine sehr gute Idee. Anwalt und Gutachter haben alles ohne mich mit der Versicherung geklärt. Der Anwalt hat mir dann 2350 € überwiesen. Zusätzlich musste die Versicherung noch 350€ Anwalt und 650€ Gutachten bezahlen. Die Reparatur hat ca. 500€ in Eigenleistung gekostet.

Mein Vorschlag also: Geh zu einem Gutachter und lasse dir einen Anwalt empfehlen.

GSXR-1000
2013-08-01, 09:40:32
Vor ein paar Monaten hat jemand mein parkendes Auto gerammt und dabei die Tür zerstört und die Spur verstellt. Wollte auch erst zum Freundlichen. Der sagte 1700€ Schaden.

Beim Spureinstellen wurde mir gesagt, ich hätte Anspruch auf ein Gutachten und sollte am Besten auch eines machen. Da ich nicht Schuld war, habe ich das dann mal versucht. Der Gutachter sagte, ich hätte auch noch Anspruch auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung übernimmt. Die Rechtssprechung erlaubt das, um Waffengleichheit zwischen dem Verbraucher und der Versicherung herzustellen. Er würde mit einem zusammen arbeiten, den er empfehlen könnte.

Das habe ich dann auch gemacht und es war eine sehr gute Idee. Anwalt und Gutachter haben alles ohne mich mit der Versicherung geklärt. Der Anwalt hat mir dann 2350 € überwiesen. Zusätzlich musste die Versicherung noch 350€ Anwalt und 650€ Gutachten bezahlen. Die Reparatur hat ca. 500€ in Eigenleistung gekostet.

Mein Vorschlag also: Geh zu einem Gutachter und lasse dir einen Anwalt empfehlen.
jo. darauf wär ich auch echt stolz.
Ist echt beundernswert und sehr respektabel wenn man sich auf kosten der Versicherung (und somit auf kosten aller versicherten) bereichert.
Ich weiss garnicht warum das so ein volkssport ist und warum man sich so damit brüstet? Ich mein ist das wirklich so toll und eine beeindruckende Leistung wenn man aus einem schadensfall das 4-5 fache des tatsächlich aufgebrachten aufwands der schadensbehebung rausholt? Kommt man sich da so geil vor? Ich mein... du schadest damit nicht nur jedem versicherungsnehmer, sondern vor allem auch dem unfallgegner, was dessen prämie angeht. Aber ist ja egal. Ich finde sowas höchst asozial und laecherlich.
Ich wäre ohnehin dafür, das die versicherungen nur tatsächlich behobene schaeden nach abrechnung begleichen, und nicht solche fiktiven abzocknummern.
Zum TS: Wo genau ist dein problem? Die versicherung leistet einen schadensausgleich gemaess des entstandenen Schadens. Das sie sich dabei nicht an den KV der moeglicherweise teuersten werkstatt halten, sondern an preise, die beispielsweise der schwacke liste entstammen ist doch wohl normal? Schliesslich ist es eine schadensersatzleistung... und keine Profitleistung, auch wenn mein vorredner es anders darstellt und es vermutlich inzwischen sport ist.
Wenn du das haben willst, was im KV drinsteht ist es ganz einfach. Geb der werkstatt eine abtretungserklärung, die reparieren das zu dem preis und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Garkein problem. Oh... sorry, für dich ja schon... du moechtest ja garnicht reparieren sondern nur moeglichst viel kohle rausschlagen.
Sorry. das ist dermassen asozial... das geheule ist peinlich.
Wie gesagt: ich wäre dafür das versicherungen nur tatsächlich realisierte schäden begleichen. Diese fiktive abrechnerei ist letztendlic nichts anderes als latenter versicherungsbetrug.

jxt666
2013-08-01, 10:03:42
@ GSXR-1000
Teils verstehe und teile ich Deine Ansicht ja. Es gibt genug die reißen ein paar Tausend bei sowas raus, und lassen dann für unter 1000 reparieren. Fair ist was anderes.
Allerdings ist es im Falle des Threadstellers doch wohl immer noch sein Problem, ob er die Kohle will und NICHT reparieren lässt, oder den entstandenen Schaden kassiert und billiger reparieren lässt.

Fakt ist nämlich eines: Der festgestellte Schaden HAT diese Höhe - und die Wertminderung am Fahrzeug muss man auch miteinrechnen, die hätte ich ohne den Unfall nicht. Somit sehe ich das nicht als Unrecht an, mir da meinetwegen 900 Euro geben zu lassen, und in ner befreundeten Werkstatt vielleicht nur 500 Euro für die Rep. zu zahlen. Es kommt halt auf die Verhältnismässigkeit an

Surrogat
2013-08-01, 11:06:20
Ich finde sowas höchst asozial und laecherlich.

Ja, echt scheisse wenn ein kleiner Bürger seine Recht wahrnimmt und dabei sogar noch ein Vorteil für ihn entsteht, wie kann man sowas auch nur zulassen?
Viel besser ist es natürlich wenn die Versicherungskonzerne sich mit ihren Abzockmethoden schön die Kassen füllen, denn deren Vorstände wollen ja schliesslich ihre Millionen sehen für die sie so hart arbeiten :rolleyes:

Schon witzig das gerade der, der immer mit seiner Korinthenkackerei und Rumreiterei auf deutschen Gesetzen auffällt hier sein wahres gesicht zeigt.
Wasser predigen und Wein saufen, das ist die Devise!

GSXR-1000
2013-08-01, 11:34:43
@ GSXR-1000
Teils verstehe und teile ich Deine Ansicht ja. Es gibt genug die reißen ein paar Tausend bei sowas raus, und lassen dann für unter 1000 reparieren. Fair ist was anderes.
Allerdings ist es im Falle des Threadstellers doch wohl immer noch sein Problem, ob er die Kohle will und NICHT reparieren lässt, oder den entstandenen Schaden kassiert und billiger reparieren lässt.

Fakt ist nämlich eines: Der festgestellte Schaden HAT diese Höhe - und die Wertminderung am Fahrzeug muss man auch miteinrechnen, die hätte ich ohne den Unfall nicht. Somit sehe ich das nicht als Unrecht an, mir da meinetwegen 900 Euro geben zu lassen, und in ner befreundeten Werkstatt vielleicht nur 500 Euro für die Rep. zu zahlen. Es kommt halt auf die Verhältnismässigkeit an
genau das ist eben nicht fakt.
Wenn ich denn schaden NICHT beheben lassen will, dann ist der entstandene Schaden sicherlich nicht der wert der teuersten reparaturwerkstatt (und danach sieht es hier aus, wenn ich alleine die kosten fuer den KV sehe) sondern ein durchschnittswert, zum beispiel schwacke werte. Ich HABE freie werkstattwahl... aber eben für die Reperatur... NICHT fuer die teuersten Preise um fiktiv abzurechnen, wenn ich den schaden dort nicht reparieren lassen will. Die Versicherung handelt absolut korrekt.
Macht er ne abtretung und lässt die werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen, wird die auch die Rechnung gemaess KV bezahlen. Aber das will er ja garnicht.
Die wertminderung ist im übrigen ein eigener Posten der von der Versicherung direkt mit kalkuliert und auch ausbezahlt wird. Der muss also nicht auf diesem Weg bezogen werden. Bei schaeden dieser groessenordnung ist der Posten Wertminderung allerdings in aller Regel gering und vernachlässigbar.
Ich seh also nicht, wo du nun die berechtigung empfindest die versicherung legal zu bescheissen? Weil letztendlich ist es nix anderes. Es soll ein SCHADENSAUSGLEICH sein... keine belohnung für einen unfall.
Wie gesagt. der beste weg wäre einfach keine fiktiven schadensregulierungen mehr vorzunehmen, sondern nur echte reparaturen zu erstatten. Das würde dem volkssport schnell ein ende machen, und allen versicherten deutlich geringere Beiträge bescheren.

x-force
2013-08-01, 11:35:38
ja wirklich leider komplett lächerliches argument, da die versicherung ja i.d.r. diejenige partei ist, die einen zuerst abziehen will, indem sie sich z.b. um die vollständige zahlung mogeln.

das problem liegt eher im wucher der werkstätten. sobald der preis doppelt so hoch bei gleicher qualität ist, kann man von wucher sprechen. der gesetzgeber sollte lieber überhöhte preise eindämmen als die freiheit der bürger(den schaden selbst zu reparieren) ein weiteres mal einzuschränken.

GSXR-1000
2013-08-01, 11:35:57
Ja, echt scheisse wenn ein kleiner Bürger seine Recht wahrnimmt und dabei sogar noch ein Vorteil für ihn entsteht, wie kann man sowas auch nur zulassen?
Viel besser ist es natürlich wenn die Versicherungskonzerne sich mit ihren Abzockmethoden schön die Kassen füllen, denn deren Vorstände wollen ja schliesslich ihre Millionen sehen für die sie so hart arbeiten :rolleyes:

Schon witzig das gerade der, der immer mit seiner Korinthenkackerei und Rumreiterei auf deutschen Gesetzen auffällt hier sein wahres gesicht zeigt.
Wasser predigen und Wein saufen, das ist die Devise!
rofl. wer bist du denn?
In welchem deutschen gesetz steht das der mindestprofit eines Versicherten bei einem Unfallschaden bei 50%+ liegt?
Du bist ein echter komiker. lesen und verstehen scheinen nicht zu deinen staerken zu gehören.

Stormtrooper
2013-08-01, 12:14:39
jo. darauf wär ich auch echt stolz.
Ist echt beundernswert und sehr respektabel wenn man sich auf kosten der Versicherung (und somit auf kosten aller versicherten) bereichert.
Ich weiss garnicht warum das so ein volkssport ist und warum man sich so damit brüstet? Ich mein ist das wirklich so toll und eine beeindruckende Leistung wenn man aus einem schadensfall das 4-5 fache des tatsächlich aufgebrachten aufwands der schadensbehebung rausholt?

Mach dich mal nicht lächerlich.
Wenn ich einen Schaden habe und nach dem Gutachten abrechne, dann ist das so.
Die Versicherung muß mich so stellen, als ob der Schaden nicht vorhanden war.
Wenn ich nun mein Auto selbst repariere und somit nur ein Bruchteil der Kosten habe ist das völlig korrekt, denn meine Arbeitszeit muß auch bezahlt werden.


du schadest damit nicht nur jedem versicherungsnehmer, sondern vor allem auch dem unfallgegner, was dessen prämie angeht. Aber ist ja egal. Ich finde sowas höchst asozial und laecherlich.

Du machst dich lächerlich, geschädigt hat der Unfallgegner den TE und nicht umgekehrt.
Der Prämienberechnung ist es auch egal ob der Schaden 1.000 oder 10.000€ beträgt.


Wie gesagt: ich wäre dafür das versicherungen nur tatsächlich realisierte schäden begleichen. Diese fiktive abrechnerei ist letztendlic nichts anderes als latenter versicherungsbetrug.

Und nochmal, die Versicherung muß mich so stellen, als wäre der Schaden nie passiert.
Wenn ich mein Auto nun verkaufe wegen dem Schaden, kann ich für das Auto auch nur das weniger verlangen, was der Schaden wert ist und mit deiner zweiten Aussage wäre ich auch mal vorsichtig.
Du unterstellst hier allen, die fikitiv abrechnen eine Straftat.

Haarmann
2013-08-01, 12:19:55
GSXR-1000

Versicherer sind nun auch keine Heiligen...

Deren Glaspaläste sagen viel aus - oder?

Wenn ich nun zufällig vom Schrott ne Ersatztüre in meiner Wagenfarbe hätte... für 100€ und in der Lage bin die zu montieren, dauert keine 2 Stunden, dann kriege ich trotzdem die 2000€, die sowas im Normalfall kostet - oder nicht?

Das einige Werkstätten, wenn es um Versicherungen geht, auch gerne mal noch 100% "Soli" draufhauen ist auch nicht neu...

Da versuchen sich eben dann 2 Gauner gegenseitig zu betrügen und Du bist in der Mitte.

AtTheDriveIn
2013-08-01, 12:26:40
Zum TS: Wo genau ist dein problem? Die versicherung leistet einen schadensausgleich gemaess des entstandenen Schadens. Das sie sich dabei nicht an den KV der moeglicherweise teuersten werkstatt halten, sondern an preise, die beispielsweise der schwacke liste entstammen ist doch wohl normal? Schliesslich ist es eine schadensersatzleistung... und keine Profitleistung, auch wenn mein vorredner es anders darstellt und es vermutlich inzwischen sport ist.
Wenn du das haben willst, was im KV drinsteht ist es ganz einfach. Geb der werkstatt eine abtretungserklärung, die reparieren das zu dem preis und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Garkein problem. Oh... sorry, für dich ja schon... du moechtest ja garnicht reparieren sondern nur moeglichst viel kohle rausschlagen.
Sorry. das ist dermassen asozial... das geheule ist peinlich.


1) Fiktiv abrechnen ist für die Versicherung günstiger (19% mwst, Leihwagen)

2) Mir geht es inzwischen auch in erster Linie um die 75€ für den KVA. Mag sein das es teuer ist, allerdings bin ich Laie. Die Versicherung forderte mich übrigens auf einen KVA einzureichen.

3) Grundsätzlich: Ist es mein Auto und ich entscheide wann und ob ich den Schaden wo reparieren lasse.

4) Zu welcher Werkstatt sollte ich deiner Meinung nach gehen? Dem Osteuropäer in der Hinterstraße?

5) Was du hier ablässt sind hohle Unterstellungen. +/- 200€ machen mich weder arm noch reich.

vad4r
2013-08-01, 12:28:57
Als Unfallgegner hat man die Werkstattwahl. Die erstellen ein KVA und danach wird abgerechnet.
Für das KVA kann die Werkstatt eine Rechnung stellen, die von der Versicherung getragen wird.

Die Versicherung zieht die MwSt. ab, wenn der Wagen nicht repariert, sondern nur abgerechnet wird.
Die Versicherung kann einen Gutachter schicken, nach dessen Gutachten dann abgerechnet wird.
Die Versicherung kann nicht nach Werkstatt XY abrechnen, weil diese günstiger sind.

GSXR-1000
2013-08-01, 12:37:32
Als Unfallgegner hat man die Werkstattwahl. Die erstellen ein KVA und danach wird abgerechnet.
Für das KVA kann die Werkstatt eine Rechnung stellen, die von der Versicherung getragen wird.

Die Versicherung zieht die MwSt. ab, wenn der Wagen nicht repariert, sondern nur abgerechnet wird.
Die Versicherung kann einen Gutachter schicken, nach dessen Gutachten dann abgerechnet wird.
Die Versicherung kann nicht nach Werkstatt XY abrechnen, weil diese günstiger sind.
*gaehn*.
Die versicherung muss NICHT jeden KV jeder Werkstatt akzeptieren. Sie kann sehr wohl nach anerkannten Werten abrechnen (Schwacke bspw). Vor allem dann wenn die Werte im KVA deutlich höher als durchschnittlich sind.
Die freie Werkstattwahl bezieht sich NICHT auf den KVA sondern auf die Reperatur. Wie bereits erwähnt... lässt der TS dort nach KVA auch reparieren hat er garkein problem. Es wird auch der volle preis (an die Werkstatt) gezahlt.
So schwer ist das doch garnicht.... oder?
Im übrigen, die gezahlte Mwst (nur bei privatleuten) ist von der versicherung abziehbar. Sprich sie wird der Versicherung als Vorsteuer erstattet. Somit ist dies ein durchlaufender Posten der Versicherung und kein Kostenargument. Genau deshalb wird die MWst auch nur in Höhe der tatsächlich angefallenen VSt und bei Privatpersonen gezahlt.

Haarmann
2013-08-01, 12:37:32
AtTheDriveIn

Die 19% MWST kann die Versicherung sicher bei der Vorsteuer geltend machen -> ist denen egal.

Wer bezahlt befielt oder so - die Versicherung darf durchaus verlangen, dass ihre Leute sich der Sache annehmen. Ich denke jedoch auch, dass die Dich hinters Licht führen wollten...

GSXR-1000
2013-08-01, 12:39:19
GSXR-1000

Versicherer sind nun auch keine Heiligen...

Deren Glaspaläste sagen viel aus - oder?

Wenn ich nun zufällig vom Schrott ne Ersatztüre in meiner Wagenfarbe hätte... für 100€ und in der Lage bin die zu montieren, dauert keine 2 Stunden, dann kriege ich trotzdem die 2000€, die sowas im Normalfall kostet - oder nicht?

.
Leider. wenn man endlich dazu übergehen wuerde nur tatsächliche reparturen zu erstatten, wäre das anders. es wird ja dran gearbeitet das das kommt. und das ist sehr gut so.
Es ist nicht einzusehen, warum ein versicherungsnehmer an einem Unfall profitieren sollte.

GSXR-1000
2013-08-01, 12:47:47
Mach dich mal nicht lächerlich.
Wenn ich einen Schaden habe und nach dem Gutachten abrechne, dann ist das so.
Die Versicherung muß mich so stellen, als ob der Schaden nicht vorhanden war.
Wenn ich nun mein Auto selbst repariere und somit nur ein Bruchteil der Kosten habe ist das völlig korrekt, denn meine Arbeitszeit muß auch bezahlt werden..
Falsch. die Versicherung muss deinen SCHADEN ersetzen. Wer seinen versicherungsvertrag mal liest... da steht eigentlich immer drin das auch der versicherte eine Schadensminderungspflicht hat. Der Schaden ist genau das, was dir entsteht, um dich so zu stellen als sei der unfall nicht geschehen. Nicht das, was dir an schaden fiktiv unter unguenstigsten umstaenden haette entstehen koennen. Deshalb genau streben die versicherer mittlerweile an nicht mehr fiktiv abzurechnen. Oder aber wenn fiktiv ausschliesslich nach anerkannten massstaeben (z.b. schwacke) und damit werden sie durchkommen. und das ist gut so.



Du machst dich lächerlich, geschädigt hat der Unfallgegner den TE und nicht umgekehrt.
Der Prämienberechnung ist es auch egal ob der Schaden 1.000 oder 10.000€ beträgt...
Ja? seltsam. bei meiner versicherung nicht. Abgesehen davon das ein Unfallgegner eine 500 EUR rechnung vielleicht zum schutz seines rabattes noch privat bezahlt, 1000 euro aber wohl eher nicht? Er wird also nicht geschaedigt?



Und nochmal, die Versicherung muß mich so stellen, als wäre der Schaden nie passiert.
Wenn ich mein Auto nun verkaufe wegen dem Schaden, kann ich für das Auto auch nur das weniger verlangen, was der Schaden wert ist und mit deiner zweiten Aussage wäre ich auch mal vorsichtig.
Du unterstellst hier allen, die fikitiv abrechnen eine Straftat.
es ist, wie in den geschilderten faellen gesehen, letztlich legalisierter Versicherungsbetrug. Ich glaube kaum einer hier wuerde akzeptieren, das eine leistung mit einem gegenwert von 500 euro ihm mit 1.500 euro in rechnung gestellt wuerde. Ganz sicher nicht. und genau das wird hier offensichtlich getan.
Btw: auch dein schaden am auto wird bei einem verkauf von einem seriösen haendler nach schwacke bewertet. Nicht nach den eigenen werkstattkosten. Deshalb wäre es eben fair... entweder nur nach schwacke abzurechnen,... oder eben nach reperaturrechnung. Es steht dir ja frei einen 500 euro schaden mit 25000 euro reparieren zu lassen. Aber eben nicht dir in die eigene tasche zu wirtschaften. so schwer kann das nicht zu verstehen sein.

GSXR-1000
2013-08-01, 12:53:42
1) Fiktiv abrechnen ist für die Versicherung günstiger (19% mwst, Leihwagen).
Kostet die Versicherung nichts. durchlaufende posten.

2) Mir geht es inzwischen auch in erster Linie um die 75€ für den KVA. Mag sein das es teuer ist, allerdings bin ich Laie. Die Versicherung forderte mich übrigens auf einen KVA einzureichen.).
Mal überlegt die werkstatt anzufragen (ist bestimmt ein kumpel gell?) warum die einen einfachen KVA (bei so einer schadenshoehe) so unverschämt teuer machen? Ich hab noch nie auch nur annaehernd soviel bezahlt. Selbst bei echt grossen schaeden nicht.


3) Grundsätzlich: Ist es mein Auto und ich entscheide wann und ob ich den Schaden wo reparieren lasse. .).
richtig. bestreitet keiner. aber du willst ja garnicht reparieren lassen. Sonst duch dir doch die werkstatt die du magst und mach ne abtretung. die versicherung wirds zahlen. zu 100. Nur leider fliesst dabei nichts in deine tasche... bloede... gell? Du kannst die karre auch spaeter reparieren lassen. auch das ist kein problem. der schaden ist gemeldet und festgestellt. wenn du in 3 monaten reparierst zahlt die versicherung auch... aber nix in deine tasche... gell? wie bloede...



4) Zu welcher Werkstatt sollte ich deiner Meinung nach gehen? Dem Osteuropäer in der Hinterstraße? .).
du kannst zu JEDER werkstatt gehen. auch zum luxusschrauber. Abtretung unterschreiben und die werkstatt mit der Versicherung abrechnen lassen... und es wird alles bezahlt. Aber leider wieder nix in deine tasche... so bloede aber auch...




5) Was du hier ablässt sind hohle Unterstellungen. +/- 200€ machen mich weder arm noch reich.
hmmm... dein geheule klingt anders...

jxt666
2013-08-01, 13:12:58
Mal ganz ehrlich: Das ist doch stumpfsinnige Paragraphenreiterei! Wenn ich jetzt nen 100.000 Euro teuren Sportwagen oder ne Oberklassenlimousine habe, und die Vollkasko gegen die Wand setze, dann krieg ich von der Versicherung den Wagen voll bezahlt (oder halt den Zeitwert, aber gehen wir vom nagelneuen Wagen aus!) - Deiner Meinung nach MUSS ich mir jetzt denselben Wagen nochmal kaufen - allerdings hab ich nach geltendem RECHT die Möglichkeit zu sagen ich steck die Kohle ein, und kauf mir das Teil als Jahreswagen für 60 % des Neupreises. Das ist doch nicht Dein Problem!?

Haarmann
2013-08-01, 13:39:44
GSXR-1000

Der Grund ist einfach - Gleichbehandlung

Da krümmt keiner mehr nen Finger, wenn er dann noch der Gelackmeierte ist. Das kann ja nicht das Ziel sein.

jxt666

Und wenn es Vorsatz ist, dass man den Wagen in die Wand knallen lässt, dann nennt sich das Versicherungsbetrug...

Und es ist jedes Mal erstaunlich, wieviele wohl ungeliebte Luxuswagen in der Berner Matte stehen, wenn per Zufall das Hochwasser kommen könnte...

jxt666
2013-08-01, 13:42:41
Von Vorsatz gehe ich klar mal nicht aus ;) wie vorhin schonmal gesagt: Bewusster Betrug wird auch von mir verurteilt

Eco
2013-08-01, 13:49:09
Von Vorsatz gehe ich klar mal nicht aus ;) wie vorhin schonmal gesagt: Bewusster Betrug wird auch von mir verurteilt
Bewusster Betrug nicht, aber ggf. "legale Bereicherung". Von daher würde ich GSXR-1000 teilweise zustimmen, auch wenn er sich mal wieder wie die Axt im Walde benimmt. ;)
Allerdings sobald der Unfall so schwer gewesen ist, dass man den Wagen als "Unfallwagen" beim Verkauf kennzeichnen muss, hat man im Endeffekt mehr Kosten als nur die Reparatur. Selbst dem seriösen Händler ist klar, dass er solche Autos schwieriger verkaufen kann (bzw. mit Preisnachlass), vom Privatverkauf ganz zu schweigen.

jxt666
2013-08-01, 13:52:14
TEILWEISE hab ich ja auch in meinem ersten Post schon geschrieben ;) aber in dem Fall hier sehe ich es eben absolut als nicht gegeben an.

Eco
2013-08-01, 13:59:06
Mich würde interessieren, warum denn fiktiv abgerechnet werden soll. Weil eine andere Werkstatt oder ein Bekannter es günstiger machen?

GSXR-1000
2013-08-01, 13:59:58
TEILWEISE hab ich ja auch in meinem ersten Post schon geschrieben ;) aber in dem Fall hier sehe ich es eben absolut als nicht gegeben an.
WAS genau siehst du in diesem Falle nicht als gegeben an?
Ist diese art abzurechnen legal? Ja.
Ist diese Art abzurechnen (und sich an einem Unfall zu bereichern) so gewollt und im sinne der Versichertengemeinschaft? Wohl sicher nicht. Moralisch okay? sicherlich auch nicht.
Ist es also legitim jedes sich bietende schlupfloch zur persoenlichen bereicherung zu nutzen? Alles was nicht illegal ist, ist also legitim? Wenn du dieser meinung bist, ich bin es nicht. Ich bin der meinung, es soll ein tatsächlich entstandener Schaden ausgeglichen werden. Und auch nur der.
Warum du weitergehende ansprueche herleitest und diese auch legitim erachtest ist weder meinem rechtsempfinden, noch meinem gerechtigkeitsempfinden, noch gesundem menschenverstand nachzuvollziehen.
Ich kann den rechtsanspruch mit dem man sich an einem schaden bereichern will unter ausnutzung einer echten lücke, nicht erkennen.

GSXR-1000
2013-08-01, 14:01:05
Mich würde mal interessieren, warum denn fiktiv abgerechnet werden soll. Weil eine andere Werkstatt oder ein Bekannter es günstiger machen?
damit man sich durch einen schadensfall die tasche vollmachen kann. aus keinem anderen grund.
Dazu nutzt man diese luecke eben aus. Andere gruende gibt es nicht.
Für manche ist eben ein versicherungsschaden der 6er im lotto des kleinen mannes. Bzw die berechtigung zum legalen beschiss.

WTC
2013-08-01, 14:02:50
Mich würde interessieren, warum denn fiktiv abgerechnet werden soll. Weil eine andere Werkstatt oder ein Bekannter es günstiger machen?

Ich hab z.b. fiktiv abgerechnet weil ich mit dem Schaden gut leben kann! Das bleibt auch so, bis ich es eventuell mal verkaufe. Entweder repariert, dann hab ich keinen Vorteil von gehabt, oder unrepariert, aber dann für weniger, also auch wieder keinen Vorteil. Verstehe daher nicht Was dieses gequassel hier soll... Und wenn ichs selber reparieren kann, geht halt meine Zeit für drauf. Die ist ja auch nicht kostenlos

@threadstarter: wieso hast du denn nicht vorher mit der Werkstatt abgeklärt was ein KVA kostet? Bei mir wollten sie auch 10% vom schaden haben, was ja auch berechtigt ist, denn die Arbeit haben sie ja, auch für den KVA, aber da hab ich mich dann direkt an einen Sachverständigen gewandt... Teile der gegnerischen Versicherung mit das du jetzt einen Anwalt einschalten wirst, wenn du die KVA kosten nicht ersetzt bekommst. Immerhin hast du ja die Aufforderung dazu von der Versicherung erhalten diesen einzuholen.

Eco
2013-08-01, 14:05:11
damit man sich durch einen schadensfall die tasche vollmachen kann. aus keinem anderen grund.
Dazu nutzt man diese luecke eben aus. Andere gruende gibt es nicht.
Für manche ist eben ein versicherungsschaden der 6er im lotto des kleinen mannes. Bzw die berechtigung zum legalen beschiss.
Naja, wenn der Schaden dazu führt, dass der Wagen fortan ein Unfallwagen ist, kann ich das schon ein wenig nachvollziehen. Den zusätzlichen Wertverlust durch diesen Makel zahlt die Versicherung ja nicht, oder?

AtTheDriveIn
2013-08-01, 14:08:19
Kostet die Versicherung nichts. durchlaufende posten.


Mal überlegt die werkstatt anzufragen (ist bestimmt ein kumpel gell?) warum die einen einfachen KVA (bei so einer schadenshoehe) so unverschämt teuer machen? Ich hab noch nie auch nur annaehernd soviel bezahlt. Selbst bei echt grossen schaeden nicht.



richtig. bestreitet keiner. aber du willst ja garnicht reparieren lassen. Sonst duch dir doch die werkstatt die du magst und mach ne abtretung. die versicherung wirds zahlen. zu 100. Nur leider fliesst dabei nichts in deine tasche... bloede... gell? Du kannst die karre auch spaeter reparieren lassen. auch das ist kein problem. der schaden ist gemeldet und festgestellt. wenn du in 3 monaten reparierst zahlt die versicherung auch... aber nix in deine tasche... gell? wie bloede...




du kannst zu JEDER werkstatt gehen. auch zum luxusschrauber. Abtretung unterschreiben und die werkstatt mit der Versicherung abrechnen lassen... und es wird alles bezahlt. Aber leider wieder nix in deine tasche... so bloede aber auch...





hmmm... dein geheule klingt anders...

Bei dir scheint ja gehörig was schief zu laufen, bei dem persöhnlchem Geflame und Unterstellungen.

Nein, es ist kein Kumpel, nein keine geplante Bereicherung, nein kein versuchter Betrug. Kannst du glauben oder nicht, auf jeden Fall solltest du dich hier verziehen, wenn du außer blöden Unterstellungen nichts beizutragen hast.

Das eine Versicherung als gewinnorientiertes Unternehmen alles versucht um Kosten abzuwälzen, ist sehr naheliegend. Meine Fragen gingen um die rechtliche Basis.

1) Wenn es rechtens ist, das die Versicherung Tarife einer angeschlossen freien Werkstatt, die u.a 16km entfernt ist (fällt mir gerade erst auf) als Grundlage nimmt ist das okay. Der Thread wurde eröffnet, weil ich im Internet widersprüchliche Aussagen gefunden habe.

2) Wenn es rechtens ist, das ich wie aufgefordert einen KVA habe machen lassen (der anscheinend mit 75€ teuer war) und den nun selber tragen soll, ist das auch okay. Damit habe ich aber die größten Probleme, schließlich ist das ein finanzieller Schaden der mir durch einen unverschuldeten Unfall entstanden ist. Ich muss den Schaden am Fahrzeug nachweisen und das eine Werkstatt für einen KVA Geld nimmt scheint auch nichts Ungewöhnliches zu sein.

AtTheDriveIn
2013-08-01, 14:30:13
Mich würde interessieren, warum denn fiktiv abgerechnet werden soll. Weil eine andere Werkstatt oder ein Bekannter es günstiger machen?

Aktuell kann ich mit dem Schaden leben, vor allem da der Wagen immer an der Straße steht und vor und hinter ihm eingeparkt wird. Ist also nicht unwahscheinlich das er noch weitere kleine Schrammen an den Stoßstangen bekommt und ich werde sicher nicht jedes Mal zum Lacker rennen. Vor dem Verkauf werde ich aber alle Macken beseitigen lassen.


Zu den Unterstellungen: Nirgendswo habe ich erwähnt das ich den großen Reibach machen will, dann wäre mein erster Weg nach dem Unfall zum Anwalt gegangen. Ja es gibt solche Leute, die sich über einen Parkrempler freuen, weil es in der Kasse klingelt. Ich bin aber kein Student mehr bei dem 200 Euro ein Sechser im Lotto wären.

GSXR-1000
2013-08-01, 14:43:26
Naja, wenn der Schaden dazu führt, dass der Wagen fortan ein Unfallwagen ist, kann ich das schon ein wenig nachvollziehen. Den zusätzlichen Wertverlust durch diesen Makel zahlt die Versicherung ja nicht, oder?
Aeh doch. Bei relevantem schaden zahlt sie das sehr wohl.
Ausserdem, auch wie dein vorredner sagte: es ist garkein problem, nach festgestelltem schaden diesen auch weitaus später gegen abtretung (und ohne bereicherung) zu reparieren, man muss sich die kohle nicht sofort auszahlen lassen.

GSXR-1000
2013-08-01, 14:53:38
12) Wenn es rechtens ist, das ich wie aufgefordert einen KVA habe machen lassen (der anscheinend mit 75€ teuer war) und den nun selber tragen soll, ist das auch okay. Damit habe ich aber die größten Probleme, schließlich ist das ein finanzieller Schaden der mir durch einen unverschuldeten Unfall entstanden ist. Ich muss den Schaden am Fahrzeug nachweisen und das eine Werkstatt für einen KVA Geld nimmt scheint auch nichts Ungewöhnliches zu sein.
Dir ist kein finanzieller schaden entstanden, wenn du den unfall reparieren laesst. Dann wird alles komplett uebernommen.
Du redest davon jetzt erstmal die kohle abzugreifen, und später billiger zu reparieren... und dabei auch auf versicherungskosten gleich noch die nachtraeglich hinzugekommenen schaeden zu reparieren (siehe stosstangen aussage).
Was spricht eigentlich dagegen, nachdem du den schaden gemeldet hast und auch das bekannt ist, diesen später zu beheben? Auch in monaten oder einem jahr und dann einfach mit der Versicherung abzurechnen? Ist garkein problem und kostet dich nix. Dadurch das du jetzt so resolut die kohle cash auf die kralle haben willst, heissts doch eigentlich nur, das du einfach nur ein geschäft machen willst. wie ich es dir "unterstelle". denn einen anderen logischen grund gibt es nicht.

Ich hab das ganze selbst schon durch. Hab damals auch wegen stossstangenthema und da frau immer gefahren ist und immer mal kleinste macken reingehauen hat, entschieden, okay... ich reparier es jetzt nicht, ich machs bevor ichs verkaufe. Hab den schaden gemeldet und feststellen lassen... nach 2 jahren reparieren lassen und abtretung an die werkstatt. Garkein problem. Es gibt keinen grund, wenn es nur um die schadensbehebung geht sich die kohle vorab cash rauszuziehen.

Eco
2013-08-01, 14:59:01
Ausserdem, auch wie dein vorredner sagte: es ist garkein problem, nach festgestelltem schaden diesen auch weitaus später gegen abtretung (und ohne bereicherung) zu reparieren, man muss sich die kohle nicht sofort auszahlen lassen.
Das hab ich auch nicht bezweifelt. Es ging mir nur um die Wertminderung des Fahrzeugs durch einen schwereren Unfall (auch wenn er repariert wurde), den man beim eventuellen Verkauf angeben muss.

AtTheDriveIn
2013-08-01, 15:09:23
später billiger zu reparieren... und dabei auch auf versicherungskosten gleich noch die nachtraeglich hinzugekommenen schaeden zu reparieren (siehe stosstangen aussage).

Auf Versicherungskosten andere Schäden reparieren? Wo habe ich das denn geschrieben? Hör endlich mit dieser Schei*e auf.

Ich renne nicht wegen jeder Macke zur Werkstatt. Am Ende (verkauf aktuell nichtmal geplant) wird alles gemacht, Stoßstange plus Sonstiges. Der Unfallschaden ist auch nicht nur an der Stoßstange. Wenn das dann in 3 Jahren 2000€ kostet werde ich das nicht von der Versicherung begleichen lassen.

Ich möchte also aktuell nicht reparieren lassen und einen Haken dran machen (verstehste?). Keine Lust auf mögliche Fristen zu achten oder über andere Hürden zu fallen, wenn ich dann eine Abtretung in Jahren mache. Daher fiktiv, nicht wegen Bereicherung.

GSXR-1000
2013-08-01, 15:24:37
Auf Versicherungskosten andere Schäden reparieren? Wo habe ich das denn geschrieben? Hör endlich mit dieser Schei*e auf.

Ich renne nicht wegen jeder Macke zur Werkstatt. Am Ende (verkauf aktuell nichtmal geplant) wird alles gemacht, Stoßstange plus Sonstiges. Der Unfallschaden ist auch nicht nur an der Stoßstange. Wenn das dann in 3 Jahren 2000€ kostet werde ich das nicht von der Versicherung begleichen lassen.
aber die ueberdeckung der tatsächlichen kosten des diesmal entstandenen Schadens passt da natuerlich schon.
Weisst, wenn du bist jetzt nicht verstanden hast worum es geht, wirst dus auch nicht mehr verstehen.
Du empfindest es als korrekt bei einem Unfallschaden einen nettoertrag zu erwirtschaften, ich hingegen denke, das dies nicht die eigentliche intention eines SCHADENERSATZES ist. wir werden uns da nicht einigen.

GSXR-1000
2013-08-01, 15:27:15
Das hab ich auch nicht bezweifelt. Es ging mir nur um die Wertminderung des Fahrzeugs durch einen schwereren Unfall (auch wenn er repariert wurde), den man beim eventuellen Verkauf angeben muss.
Wie gesagt: bei entsprechendem Gutachten wird auch die wertminderung getragen.

AtTheDriveIn
2013-08-01, 15:31:44
aber die ueberdeckung der tatsächlichen kosten des diesmal entstandenen Schadens passt da natuerlich schon.
Weisst, wenn du bist jetzt nicht verstanden hast worum es geht, wirst dus auch nicht mehr verstehen.
Du empfindest es als korrekt bei einem Unfallschaden einen nettoertrag zu erwirtschaften, ich hingegen denke, das dies nicht die eigentliche intention eines SCHADENERSATZES ist. wir werden uns da nicht einigen.

Ich verstehe was du sagst, aber es ist falsch und wird auch nicht richtiger wenn du weiter Unterstellungen ablässt. Geh weg und gut ist.

WTC
2013-08-01, 15:40:00
Ich verstehe was du sagst, aber es ist falsch und wird auch nicht richtiger wenn du weiter Unterstellungen ablässt. Geh weg und gut ist.

richtig, die Vorgehensweise ist ja nicht illegal, daher ist es allerhöchstens moralisch verwerflich, aber wayne juckt das...

AtTheDriveIn
2013-08-01, 15:57:45
richtig, die Vorgehensweise ist ja nicht illegal, daher ist es allerhöchstens moralisch verwerflich, aber wayne juckt das...

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung also geschaffen damit "moralisch verwerfliches" getan wird oder warum?

GSXR-1000
2013-08-01, 15:58:47
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung also geschaffen damit "moralisch verwerfliches" getan wird oder warum?

...
Aus demselben grund wie das FAG geschaffen wurde. Mit gutem Gedanken. Allerdings vergessend wieviele leute solche Lücken pervertieren und bis zum letzten auslutschen.
Solange bis Amazon sich genötigt sieht die leute nach extremen ruecksendungen zu sperren.... die gesetze haben alle gute grundgedanken. vergessen aber gerne die gier des einzelnen,.... und das sehr egofixierte rechtsempfinden.

AtTheDriveIn
2013-08-01, 16:11:56
Aus demselben grund wie das FAG geschaffen wurde. Mit gutem Gedanken Gedanken an was?

tatarus
2013-08-01, 18:27:51
Mann, hier gehts ja ab.

Eigentlich wollte ich nur empfehlen, Gutachter und Anwalt einzuschalten, wenn man offensichtlich nicht Schuld am Unfall ist. Das dient der Waffengleichheit mit der Versicherung und ist ausdrücklich durch die Rechtssprechung erlaubt. Normalverbraucher inkl. mir selbst und dem großen Rest des Forums haben nämlich keine Ahnung, was die Versicherung bezahlen muss und was nicht.

Durch einen Unfall steigt der Wert des Wagen normalerweise nicht wirklich. Außerdem ist die Reparatur in Eigenleistung nicht ganz so hübsch, wie die von einer Fachwerkstatt. Bei einem späteren Verkauf des Wagens fällt das natürlich auf.

Bei einer Reparatur in Eigenleistung zieht die Versicherung im Übrigen zu Recht die Mehrwertsteuer vom KVA bzw. Gutachten ab. Ist also theoretisch sogar günstiger für die Versicherung.

Bisher hat auch noch keine KFZ-Versicherung Konkurs angemeldet und das obwohl die Leute Unfälle bauen...

GSXR-1000
2013-08-01, 19:34:20
Mann, hier gehts ja ab.

Eigentlich wollte ich nur empfehlen, Gutachter und Anwalt einzuschalten, wenn man offensichtlich nicht Schuld am Unfall ist. Das dient der Waffengleichheit mit der Versicherung und ist ausdrücklich durch die Rechtssprechung erlaubt. Normalverbraucher inkl. mir selbst und dem großen Rest des Forums haben nämlich keine Ahnung, was die Versicherung bezahlen muss und was nicht....
Das besagen eigentlich regelmässig die versicherungsbedingungen? (die natuerlich niemand liest). Ausserdem sind die meisten pkw Besitzer im ADAC oder aehnlichem, die in einem solchen falle sehr schnell und kostneuttral (und vor allem kompetenter als mancher Anwalt) helfen.


Durch einen Unfall steigt der Wert des Wagen normalerweise nicht wirklich. Außerdem ist die Reparatur in Eigenleistung nicht ganz so hübsch, wie die von einer Fachwerkstatt. Bei einem späteren Verkauf des Wagens fällt das natürlich auf..... Das ist dann aber sein persoenliches Problem und dem umstand geschuldet das er eben Geld in die eigene tasche wollte? Er hat eine freie werkstattwahl (sofern sein versicherungstarif das nicht ausschliesst) und kann die karre problemlos da reparieren lassen, wo er mag. Und die Versicherung zahlt es. niemand zwingt ihn das in Eigenleistung (oder bei der billigsten hinterhofklitsche) machen zu lassen um dabei die Differenz in die tasche zu schieben. Wenn er das aber tut, inwiefern ist das dann tragisch anzusehen, das der wertverlust durch laienreparatur sinkt? ER hat sich doch dafuer entschieden die kohle lieber cash einzusacken.


Bei einer Reparatur in Eigenleistung zieht die Versicherung im Übrigen zu Recht die Mehrwertsteuer vom KVA bzw. Gutachten ab. Ist also theoretisch sogar günstiger für die Versicherung.... Son Blödsinn. die Vorsteuer ist ein durchlaufender Posten für die Versicherung. diese bekommt sie in gleicher höhe vom Finanzamt erstattet. Die Versicherung spart also dadurch garnix.


Bisher hat auch noch keine KFZ-Versicherung Konkurs angemeldet und das obwohl die Leute Unfälle bauen...
Och leute. beschäftigt euch doch mal mit der Materie.
Eine Versicherung geht vor allem deshalb nicht pleite, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, in regelmässigen abständen durch komplizierte Versicherungsmathematik (eine der komplexesten Teilbereiche der praktischen Mathematik nebenbei)die neu errechneten Risiken umgehend auf die versicherten umzulegen (beobachtbar beispielsweise bei typen- und regionalklassen) Sprich: bevor eine Versicherung pleite gehen kann, zahlens die uebrigen versicherungsnemer mit. Genau das ist ja das extrem verwerfliche daran... man schädigt direkt die Solidargemeinschaft. Nicht primär den versicherer, dessen marge nicht so arg betroffen ist. Zudem sind versicherer zur Rückversicherung verpflichtet. Traurig das hier so wenig Kenntnisse ueber die diskutierte Materie vorliegen. Bitter.

WTC
2013-08-01, 19:38:20
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung also geschaffen damit "moralisch verwerfliches" getan wird oder warum?

in bezug auf: geld nehmen und woanderst günstiger reparieren... hey, ich bin auf deiner seite, hab ja selber das Geld genommen, und solange das ganze legal ist verstehe ich die ganze diskussion eh nicht...