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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafzettel ungültig?


dnZz
2013-07-31, 13:14:42
Folgendes Problem: Bei uns vor dem Haus kann man zwischen 7:00-18:00 mit Parkscheibe 2 Stunden parken.

Nun wollte ich Montags früh zu meinem Auto, es war kurz nach 7 Uhr. Da stand der nette Herr vom Ordnungsamt und hat mir ein Strafzettel an die Windschutz gepappt.

Erstens finde ich es ziemlich dreist schon 7:06 (laut Zettel) Knöllchen zuverteilen aber gut.

Ich hatte noch vom Vortag eine Parkscheibe drin die auf 5:30 gestellt war. Das die Parkscheibe nun vom Vortag war davon konnte der nette Herr ja nicht ausgehen. Also hätte ich ja bis 7:30 frühs stehen können oder nicht?!?

Außerdem steht auf dem Zettel ein ganz anderer Ort.

Lohnt sich nun der Gang zum Amt?

Schiller
2013-07-31, 13:33:27
Wegen 5€ so ein Bürokratie-Fass aufmachen? Viel Spaß!

Xilavius
2013-07-31, 13:41:44
Auch wenn es 7:01 war wäre der Straftzettel trotzdem gültig, da deine Parkscheibe für den Zeitpunkt der Kontrolle nicht eingestellt war.

Verstehe den Aufriss auch nicht, Fehler gemacht und bezahlen und gut ist.

Das mit dem Ort könnte man ankreiden, aber diese ganze Bürokratiemühle kann auch nach hinten losgehen und dann sind mal eben aus 5 Euro zig tausend Euro geworden nur weil man dickköpfig handeln wollte.

Plutos
2013-07-31, 13:46:28
Erstens kostet das inzwischen 10€ und zweitens finde ich, der TS hat absolut Recht. Mit der Parkscheibe hätte er da bis 07:30 stehen können (wenn der Ordnungshüter sich nicht gestern abend noch die Ventilpositionen aufgeschrieben hat X-D).

Ob es sich lohnt? Eher nicht...

Schiller
2013-07-31, 13:58:24
Er hat mit den 07:30 nicht unbedingt Recht, da die Scheibe nur 12 Stunden hat, also ging der Hilfspolizist/Politeur wohl eher von 17:30 Uhr am Vortag aus.

Ich würde höchstens einen Anruf versuchen, alles andere samt schriftlichen Widerspruch übersteigt an Aufwand bei weitem die 10€. Bei mir hatte ein Anruf auch Mal wegen einem fehlerhaften Strafzettel etwas gebracht (Fahrzeugmodell, Ort und Kennzeichen stimmten überhaupt nicht überein).

dnZz
2013-07-31, 14:05:34
Erstens kostet das inzwischen 10€ und zweitens finde ich, der TS hat absolut Recht. Mit der Parkscheibe hätte er da bis 07:30 stehen können (wenn der Ordnungshüter sich nicht gestern abend noch die Ventilpositionen aufgeschrieben hat X-D).

Ob es sich lohnt? Eher nicht...

Genau 10€ ....
Und wie gesagt Parkscheibe auf 5:30 + Stunden macht 7:30 und die Kontrolle war 7:06.

Ich habe kein Problem damit wegen Dummheit meine Strafen zu zahlen aber in dem Fall ..... Naja Donnerstag mal kurz auf dem Ordnungsamt vorbeischauen.

Er hat mit den 07:30 nicht unbedingt Recht, da die Scheibe nur 12 Stunden hat, also ging der Hilfspolizist/Politeur wohl eher von 17:30 Uhr am Vortag aus.

Strafzettel an hand Vermutungen auszustellen sollte nun doch nicht die übliche Vorgehnweise sein.

dnZz
2013-07-31, 14:09:01
Doppelpost

Boris
2013-07-31, 14:18:24
Strafzettel an hand Vermutungen auszustellen sollte nun doch nicht die übliche Vorgehnweise sein.
Parken mit Parkscheibe ist doch nur zwischen 7:00 und 18:00 Uhr erlaubt. Wenn die Parkscheibe also auf 5:30/17:30 gestellt ist, kann man schon davon ausgehen, dass sich die eingestellte Zeit auf 17:30 bezieht.

Oder stellst du deine Parkscheibe auch auf 2:00/14:00 wenn du um 2:00 Uhr Nachts dein Auto abstellst?

Mikhal
2013-07-31, 14:21:14
Folgendes Problem: Bei uns vor dem Haus kann man zwischen 7:00-18:00 mit Parkscheibe 2 Stunden parken.

Nun wollte ich Montags früh zu meinem Auto, es war kurz nach 7 Uhr. Da stand der nette Herr vom Ordnungsamt und hat mir ein Strafzettel an die Windschutz gepappt.

Erstens finde ich es ziemlich dreist schon 7:06 (laut Zettel) Knöllchen zuverteilen aber gut.

Ich hatte noch vom Vortag eine Parkscheibe drin die auf 5:30 gestellt war. Das die Parkscheibe nun vom Vortag war davon konnte der nette Herr ja nicht ausgehen. Also hätte ich ja bis 7:30 frühs stehen können oder nicht?!?

Außerdem steht auf dem Zettel ein ganz anderer Ort.

Lohnt sich nun der Gang zum Amt?

Wegen des Ortes würde ich mal nachfragen, aber ansonsten übersteigt weiterer Aufwand wohl den Nutzen.

Andere Überlegung zur Zeit: Da die Parkscheibenzeit ja nur von 7-18:00 gilt, ging der Herr vom Ordnungsamt wohl richtigerweise davon aus, dass du schon seit dem Vortag da stehst, also folglich an dem Jetzttag ohne Parkscheibe da stehst (die Parkuhr hätte wohl auf 7 Uhr gestellt sein müssen).
Natürlich hart Strafzettel so früh morgens zu verteilen. Andererseits fängt der Mensch halt früh an und er kann nicht wissen, dass du nach ca. 5-10 Minuten schon kommst. Hättest ja auch den ganzen Morgen noch da stehen können.
Laut Ordnungsamt standest du mit ungültig eingestellter Parkscheibe auf einem -zu der Zeit- parkscheibenpflichtigen Platz.

Edit: Boris war schneller. ;)

dnZz
2013-07-31, 14:25:23
Parken mit Parkscheibe ist doch nur zwischen 7:00 und 18:00 Uhr erlaubt. Wenn die Parkscheibe also auf 5:30/17:30 gestellt ist, kann man schon davon ausgehen, dass sich die eingestellte Zeit auf 17:30 bezieht.

Oder stellst du deine Parkscheibe auch auf 2:00/14:00 wenn du um 2:00 Uhr Nachts dein Auto abstellst?

Mach ich natürlich nicht. Aber wenn ich es so machen würde dürfte ich trotzdem keinen Strafzettel bekommen.

Boris
2013-07-31, 14:29:14
Mach ich natürlich nicht. Aber wenn ich es so machen würde dürfte ich trotzdem keinen Strafzettel bekommen.
Natürlich darfst du einen Strafzettel bekommen. Um 6:59:59 Uhr endet dein Recht an dieser Stelle ohne Parkscheibe zu parken. Ab 7:00:00 Uhr darfst du mit Parkscheibe für 2 Stunden stehen bleiben, die muss dann aber auf (frühestens) 7:00 Uhr eingestellt sein. Was vor 7:00 Uhr passiert ist, interessiert in diesem Fall niemanden.

x-force
2013-07-31, 15:23:20
trotzdem wäre es gelogen und gegen das gesetz, wenn er die uhr auf 7 uhr stellt, obwohl er schon um 5:30 da war. da steht dick und fett ankunftszeit auf der scheibe

dnzz hat recht, ganz einfach

Morale
2013-07-31, 15:27:06
Dann muss er halt um 7 Uhr pünktlich am wagen sein. Pingelig aber so ist das eben.

Boris
2013-07-31, 15:33:44
trotzdem wäre es gelogen und gegen das gesetz, wenn er die uhr auf 7 uhr stellt, obwohl er schon um 5:30 da war. da steht dick und fett ankunftszeit auf der scheibe

dnzz hat recht, ganz einfach
Bullshit, gelogen ist es auch wenn er behauptet, dass der Wagen erst seit 5:30 Uhr da steht.

Poekel
2013-07-31, 15:36:42
Parken mit Parkscheibe ist doch nur zwischen 7:00 und 18:00 Uhr erlaubt. Wenn die Parkscheibe also auf 5:30/17:30 gestellt ist, kann man schon davon ausgehen, dass sich die eingestellte Zeit auf 17:30 bezieht.

Oder stellst du deine Parkscheibe auch auf 2:00/14:00 wenn du um 2:00 Uhr Nachts dein Auto abstellst?
Die Frage ist viel eher, ob man auch morgens zur angezeigten Uhrzeit "angekommen" sein muss (also kurz vor sieben das Auto nochmal dort einparken muss), oder ob es reicht, die Parkscheibe auf 7 zu stellen (analog dazu, dass man die Parkscheibe bei Ablauf nicht einfach weiterstellen darf, sondern erst ausparken, einmal rumfahren, einparken muss). Dem hier zufolge sollte es aber ausreichend sein, die Parkscheibe auf 7 zu stellen:
http://www.t-online.de/ratgeber/auto/recht-verkehr/id_63133954/parkscheibe-richtig-einstellen-ist-pflicht.html

"Zu einem Rechtsstreit kam es, als ein Mann seinen Wagen abends um 20.00 Uhr auf einen Parkplatz gestellt hatte, für den ab 7.00 Uhr morgens eine Parkscheibe Pflicht war, die das Parken für zwei Stunden erlaubte. Der Fahrer stellte seine Parkscheibe auf "8", was auch 8.00 Uhr morgens bedeuten konnte. Der Mann wurde am nächsten Tag vor 8.00 Uhr kontrolliert und musste ein Bußgeld zahlen. Zu Recht, entschied der Gerichtshof. Der Mann hätte die Parkscheibe auf "7" stellen müssen."

x-force
2013-07-31, 15:38:26
Bullshit, gelogen ist es auch wenn er behauptet, dass der Wagen erst seit 5:30 Uhr da steht.

nein, denn das kann erstmal keiner nachweisen.

der wortlaut sagt, daß die scheibe auf die ankunftszeit zu stellen ist, aufzurunden auf die nächste halbe stunde.



"Zu einem Rechtsstreit kam es, als ein Mann seinen Wagen abends um 20.00 Uhr auf einen Parkplatz gestellt hatte, für den ab 7.00 Uhr morgens eine Parkscheibe Pflicht war, die das Parken für zwei Stunden erlaubte. Der Fahrer stellte seine Parkscheibe auf "8", was auch 8.00 Uhr morgens bedeuten konnte. Der Mann wurde am nächsten Tag vor 8.00 Uhr kontrolliert und musste ein Bußgeld zahlen. Zu Recht, entschied der Gerichtshof. Der Mann hätte die Parkscheibe auf "7" stellen müssen."

hier zeigt das gericht, daß es den begriff ankunftszeit selbst nicht versteht.

Stormtrooper
2013-07-31, 16:06:50
Das Problem ist wenn du mal nachfrägst kann dies gewertet werden, das du das Verwarngeld ablehnst. Dann wird pauschal ein Bußgeldbescheid erstellt dessen Verfahresgebühren mehr als das doppelte der eigentlichen Strafe ist.

Spasstiger
2013-07-31, 16:13:34
Hier hat einer sogar 5€ bezahlt, weil er seine Parkscheibe bis zum parkscheibenpflichtigen Zeitraum vorgestellt hat, obwohl er zu einer Zeit kontrolliert wurde, als keine Parkscheibenpflicht bestand: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=91853.

Ich glaube, das hat System, es wehrt sich ja eh kaum einer. Beim TS ist das Bußgeld allerdings berechtigt, wenn alle Karten auf den Tisch gelegt werden.

P.S.: Wenn man nach 7 Uhr noch parken möchte, wäre das korrekte Vorgehen, nachts die Parkscheibe rauszunehmen und um 7 Uhr die Parkscheibe mit Ankunftszeit 7:30 Uhr wieder anzubringen. Was am Vortag auf der Parkscheibe eingestellt wurde, ist völlig irrelevant.

x-force
2013-07-31, 16:23:09
del

Annator
2013-07-31, 17:35:35
Hättest die Parkscheibe mal auf 7:00 gestellt. :D

Heelix01
2013-07-31, 17:40:31
7-18 Uhr darfst du maximal 2h parken, Nachweis durch Parkscheibe.
18-7 Uhr so lange du willst.
7:06 ist es unmöglich die maximale Parkdauer von 2 stunden überschritten zu haben.

Plutos
2013-07-31, 18:51:25
P.S.: Wenn man nach 7 Uhr noch parken möchte, wäre das korrekte Vorgehen, nachts die Parkscheibe rauszunehmen und um 7 Uhr die Parkscheibe mit Ankunftszeit 7:30 Uhr wieder anzubringen. Was am Vortag auf der Parkscheibe eingestellt wurde, ist völlig irrelevant.

Wenn er am Vortag nach 18:00 parkt, kann er die Parkscheibe direkt auf 07:00 stellen ;).


7:06 ist es unmöglich die maximale Parkdauer von 2 stunden überschritten zu haben.

Nicht bei falsch eingestellter oder fehlender Parkscheibe ;). Sonst könnte man ja gleich sagen 09-18 Uhr 2h mit Parkscheibe ;).

Spasstiger
2013-07-31, 19:08:51
Wenn er am Vortag nach 18:00 parkt, kann er die Parkscheibe direkt auf 07:00 stellen ;).
Laut STVO §13 muss man aber den "Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde" einstellen, "die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.". Man muss also strenggenommen sogar das Auto morgens nochmal in Bewegung setzen, wieder anhalten und dann erst die neue Zeit einstellen.

AnPapaSeiBua
2013-08-01, 15:48:18
Bei meiner Freundin war das mal ein ähnlicher Fall.
Parkscheibe ab 7:00 erforderlicht, sie kommt kurz nach 6 an und stellt auf 6:30.
Strafzettel wegen falsch eingestellter Parkscheibe bekommen, diese hätte auf 7:30 (!) gestellt werden sollen (siehe BayObLG in NJW 78, 1275) - 15 €.
Wir haben dann erfolgreich widersprochen (unvermeidbarer Verbotsirrtum).

Rooter
2013-08-03, 11:21:09
Und, was kam denn jetzt beim Ordnungsamt raus?

:popcorn:

MfG
Rooter

dnZz
2013-08-03, 18:28:02
Und, was kam denn jetzt beim Ordnungsamt raus?

:popcorn:

MfG
Rooter
Straftettel wurde als ungültig erklärt. Aber nicht wegen der eingestellten Zeit der Parkscheibe sondern der fehlerhafte Ortsangabe war ausschlaggebend.

gnahr
2013-08-03, 18:38:25
Ich habe kein Problem damit wegen Dummheit meine Strafen zu zahlen aber in dem Fall .....
ich glaub das war immer noch die größte lüge im ganzen thema.
der ausgang der geschichte ist dem gemäß auch "mehr glück als verstand" oder der spruch von den bauern mit den großen kartoffeln.