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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (Gewerbe) Wie bringe ich verschiedene Tätigkeiten unter einen Hut?


The Dude
2013-08-04, 03:03:13
Hallo mein liebes Forum,
kann mir jemand bei folgendem Problem/Frage weiter helfen?

Ich bin ganz normaler Angestellter und habe nebenbei ein Gewerbe mit musikalische Dienstleistungen am Laufen. Nun will ich weitere Dienste anbieten, bzw. wurde ich schon direkt angefragt von diversen potentiellen Kunden, ob ich Leistungen erbringen kann - was jedoch mit Musik grundsätzlich gar nix zu tun hat, sondern mit 3D-Modelling/Visualisierungen.

1.
Zwei Gewerbe anmelden geht nicht, right? Sprich, ich hole mir jetzt ein Gewerbe-Ummelde-Formluar und "erweitere" mein bisher angegebene Tätigkeiten einfach mit der Visualisierungs-Geschichte. Müsste keine Probleme geben oder?

2.
Die Einnahmen der musikalischen Dienstleistungen werden mit 7% besteuert, die andere Sache jedoch mit 19%. Sprich ich müsste zwei getrennte Gewinnermittlungen machen?

Ich hoffe ihr könnte mir weiter helfen, Greez Dude

ALTAY
2013-08-04, 03:20:42
1. Nicht notwendig.
2. Was hat bitte die MwSt. in der GUV verloren?
Der Steuersatz ist unter der jeweiligen Buchungsnummer der SKR bereits enthalten -
Empfehle Lexware für den Anfang, evtl. findet sich jemand, der dir die Software
günstig auf deine Bedürfnisse justiert.

The Dude
2013-08-04, 03:46:20
1. Nicht notwendig.
2. Was hat bitte die MwSt. in der GUV verloren?
Der Steuersatz ist unter der jeweiligen Buchungsnummer der SKR bereits enthalten -
Empfehle Lexware für den Anfang, evtl. findet sich jemand, der dir die Software
günstig auf deine Bedürfnisse justiert.

Thx Altay.

1. Nicht notwendig? Als ich vor einigen Jahren mein Gewerbe betr. Musik angemeldet habe, gab ich auf dem Anmelde-Formular irgendwo an: "musikalische Dienstleistungen" (unter "genaue Bezeichnung des Unternehmens oder ähnlich). Auch gab ich dem Kind einen Namen (nicht meinen eigenen Namen). Diesen Namen will ich nicht mehr haben, weil er nicht mehr für beide Tätigkeitsfelder mehr passt.
Lass mich raten: Ist dem FA alles komplett wurst? Letztendlich zählt mein tatsächlicher Namen und meine Steuernummer, alles andere ist egal?

2. WTF ist GUV und SKR? :biggrin:
Ok, ich seh schon, dass ich das zukünftig ein bissl professioneller handhaben muss. Habe bisher Excel-Tabellen für Monatsübersichten und die Ust wird da bislang in die Gewinnermittlung mit reingezogen, geht aber - habe gerade nochmal nachgeschaut - tatsächlich nicht in die Berechnung mit ein.

Argo Zero
2013-08-04, 10:25:47
GuV = Gewinn und Verlustrechnung und SKR müsste der Standard Kotenrahmen sein ;)
Was er damit meint: Du hast ein Konto für Tätigkeit A und eins für Tätigkeit B. Wenn du das entsprechend buchst nimmt das Steuerprogramm automatisch den richtigen Steuersatz. Lexware wäre auch mein Tipp.

Mikhal
2013-08-04, 12:10:55
Thx Altay.

1. Nicht notwendig? Als ich vor einigen Jahren mein Gewerbe betr. Musik angemeldet habe, gab ich auf dem Anmelde-Formular irgendwo an: "musikalische Dienstleistungen" (unter "genaue Bezeichnung des Unternehmens oder ähnlich). Auch gab ich dem Kind einen Namen (nicht meinen eigenen Namen). Diesen Namen will ich nicht mehr haben, weil er nicht mehr für beide Tätigkeitsfelder mehr passt.
Lass mich raten: Ist dem FA alles komplett wurst? Letztendlich zählt mein tatsächlicher Namen und meine Steuernummer, alles andere ist egal?
(...)



Ich meine, du musst noch mal hin und das Ganze erweitern. Evt. sowas wie "Medien...", dann kannst du Alles machen.
Bei meiner Gewerbeanmeldung sagte der Mensch mir, ich sollte mir die Tätigkeitsbeschreibung etwas weitläufiger wählen.

Steuernummern brauchst du -meines Wissens nach- für dein Gewerbe und für deine Hauptätigkeit, also zwei.

ALTAY
2013-08-04, 14:32:24
Bzgl. des Gewerbes, wenn du bereits musikalische Dienstleistungen tätigst - So sollte das 3D-Modelling damit vereinbar sein. (frag am besten direkt beim Gewerbeamt nach - Die beissen nicht. ;))

Bzgl. der Buchhaltung, hier scheint enormer Nachhholbedarf zu herrschen, für Laien ist sie ein Buch mit sieben Siegel - Falls möglich, beleg ein paar Einsteigerkurse bei der VHS.
Im Berufsalltag fallen ziemlich die gleichen Buchungen an, das lässt sich sehr schnell erlernen - Bitte beachte auch, dass du mit ziemlicher Sicherheit umsatzsteuerpflichtig bist und entsprechende Voranmeldungen abgeben musst, das wird im ersten Jahr wahrscheinlich monatlich erfolgen müssen. (später quartalsweise - Weniger Aufwand & Mehr Liquidität ;))

Die USt.-Voranmeldung erledigt Lexware über das Elster-Modul recht problemlos, insofern du die Buchungssätze korrekt eingepflegt hast.

Ich empfehle dir fürs Erste die Buchhaltung einem Steuerbüro zu überlassen, je nach Buchungsaufwand sollten sich die Kosten im überschaubaren Rahmen halten - Später, wenn du etwas Erfahrung in der Buchhaltung hast, kannst du die Aufgaben Stück für Stück übernehmen.
Den Jahresabschluss mit der Gewinnermittlung, welcher beim Finanzamt eingereicht wird, würde ich jedoch immer dem Steuerberater überlassen, dass gibt dem ganzen einen "offizielleren" Charakter, d.h. die Wahrscheinlichkeit für zeitaufwendige Steuersonderprüfungen ist geringer.

Plutos
2013-08-04, 16:04:57
Da er momentan überhaupt keine Buchführung benötigt, braucht man da eigentlich auch nix ändern, solange er nicht bilanzieren muss.

Ich denke, es spricht nichts dagegen weiterhin die "klassische" EÜR mit Excel zu machen.

The Dude
2013-08-05, 20:29:19
Danke Leute für eure Kommentare.
Ich werd mein Gewerbe jetzt mal Ummelden, weiterhin meine Monatsübersichten machen und Ende des Jahres/Anfang nächstes geh ich mal zu nem Steuerberater.