PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerfrage bzgl. Arbeitgeberzuschuss und Absetzbarkeit Betreuungskosten


medi
2013-08-05, 20:49:59
Hi,

Vielleicht kennt sich ja einer Bescheid, oder so...

Wie sieht das eigentlich aus (alles fiktive Beträge) wenn man z.B. das Kind in ne Kinderbetreuung steckt die sagen wir mal 300€ monatlich kostet.
Jetzt würden beide AGs jeweils 100€ zu den Betreuungskosten dazu schießen. Hinzu kommen noch 100€ öffentliche Gelder.
Kann man dann noch die 2/3 der Betreuungskosten steuerlich geltend machen oder lacht einen das FA dann aus? ^^
Oder muss man das so rechnen:
steuerlich_absetzbarer_Betrag = (Betreuungskosten - AG1_Zuschuss - AG2_Zuschuss - öffentliche Gelder) * 2/3 ?

Jemand mit entsprechendem Wissen hier anwesend?

ux-3
2013-08-05, 21:25:46
Es entstehen Dir dann doch gar keine Kinderbetreuungskosten? Warum solltest Du deswegen einen Steuervorteil haben?

medi
2013-08-05, 22:15:53
Seit wann hat Logik was mit Gesetzen zu tun? ;)

Ich frag nur weil ich planen möchte. Nicht das ich am Ende des Monats zuviel raus bekomme und mich dann bei der nächsten Steuererklärung der Vorschlaghammer trifft.

ux-3
2013-08-05, 22:18:45
Seit wann hat Logik was mit Gesetzen zu tun? ;)


Bei der Steuer eigentlich sehr viel.

cartman5214
2013-08-05, 23:07:59
steuerlich_absetzbarer_Betrag einzutragende Kinderbetreuungskosten = (Betreuungskosten - AG1_Zuschuss - AG2_Zuschuss - öffentliche Gelder) * 2/3 ?

Eingetragen wird, zumindest in den Formularen für den Jahresabschluss, immer der gezahlten Betrag. Die Berechnung der Abzugssumme erfolgt dann durch das FA. Du fängst ja auch nicht an die 20% für Handwerker aus den Abrechnungen rauszupopeln.

Morale
2013-08-06, 06:59:54
Bei der Steuer eigentlich sehr viel.
Da gehts ja auch um die kohle des staates :D
Kannst wie die anderen geschrieben haben nix absetzen, da du ja keine kosten hast. Quelle: Frau(Steuerfachwirtin) ;)

medi
2013-08-06, 08:00:51
Da gehts ja auch um die kohle des staates :D
Kannst wie die anderen geschrieben haben nix absetzen, da du ja keine kosten hast. Quelle: Frau(Steuerfachwirtin) ;)

Ah ok das ist ja mal ne Ansage. Also macht es keinen Sinn nen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen da ich die Kohle dann eh am Jahresende wieder zurück zahlen dürfte, korrekt?

Was mich jetzt noch interessieren würde. Die Mutter und ich sind nicht verheiratet. Intern rechnen wir die Einkommen zusammen und über nen Schlüssel werden die Kosten und somit die Ausgaben verteilt. Jetzt bekommt sie aber nen AG Zuschuss und ich (vllt) nen AG Zuschuss. Dann noch (vllt) die öffentlichen Mittel + unser Dazutun. Das sind vier Töpfe aus denen die Kohle kommt aber nur eine Rechnung. Wie rechnet man das Ganze dann vorm FA ab? Muss ich dann den gesamten Betrag bezahlen und ihr ne Rechnung stellen?
Manchmal ist es wohl einfacher verheiratet zu sein...

jxt666
2013-08-06, 09:44:28
Ich klink mich da mal mit ein, wenns Recht is.... weiß denn einer, wie das mit dem Absetzen der Betreuungskosten fürs Kind (in unserem Fall 200 Euro KiTa, die wir selbst zahlen) überhaupt so läuft!? Ich meine ich geb dann quasi in meiner Steuererklärung 2.400 Euro KiTa Kosten an, und wieviel krieg ich da prozentual wieder zurückgerechnet? Die normalen summasummarum 25 % persönlicher Steuersatz? Oder wie läuft das da.

medi
2013-08-06, 10:25:11
Ich klink mich da mal mit ein, wenns Recht is.... weiß denn einer, wie das mit dem Absetzen der Betreuungskosten fürs Kind (in unserem Fall 200 Euro KiTa, die wir selbst zahlen) überhaupt so läuft!? Ich meine ich geb dann quasi in meiner Steuererklärung 2.400 Euro KiTa Kosten an, und wieviel krieg ich da prozentual wieder zurückgerechnet? Die normalen summasummarum 25 % persönlicher Steuersatz? Oder wie läuft das da.

Laut meinen Infos: Du kannst dein zu versteuerndes Einkommen um maximal 2/3 deiner Betreuungskosten sowie als Maximalbetrag 4000€ im Jahr pro Kind verringern. Also mit 500€ monatlichen Betreuungskosten pro Kind kann man das Maximum rausholen.

Sprich 6000€ Kosten im Jahr = 4000€ absetzbar.
Bei deinen 2400€ kannst du nur 1600€ steuerlich absetzen.
Zurück bekommt man recht wenig. (Kannst ja mal nen Freibetrag bei nem Nettolohnrechner eintragen)

jxt666
2013-08-06, 11:23:49
Ah ok, jetz hab ichs gechekt, danke :) teste ich mal aus, was das ausmacht. Is ja eh nur informativ, die Kosten sind ja fix, und die haben wir so oder so.

cartman5214
2013-08-06, 11:48:25
Bei deinen 2400€ kannst du nur 1600€ steuerlich absetzen.
Zurück bekommt man recht wenig. (Kannst ja mal nen Freibetrag bei nem Nettolohnrechner eintragen)

Definiere "wenig". Bei nem Grenzsteuersatz von ca. 35%-40% sind das mal locker EUR 560 - EUR 640. Oder in relativen Zahlen mal flockige 25% Rückerstattung. Besser als nichts oder?

medi
2013-08-06, 12:09:31
Definiere "wenig". Bei nem Grenzsteuersatz von ca. 35%-40% sind das mal locker EUR 560 - EUR 640. Oder in relativen Zahlen mal flockige 25% Rückerstattung. Besser als nichts oder?

Naja vllt. ist mein Steuerverständnis ja falsch aber wenn ich überall lese, dass man 2/3 der Betreuungskosten zurück bekommen soll *allgemeiner Jubel überall*, es dann aber letztendlich wenn es hoch kommt 20-25% sind dann sieht das in meinen Augen ganz anders aus.

-Duke-
2013-08-06, 12:32:40
Naja vllt. ist mein Steuerverständnis ja falsch aber wenn ich überall lese, dass man 2/3 der Betreuungskosten zurück bekommen soll *allgemeiner Jubel überall*, es dann aber letztendlich wenn es hoch kommt 20-25% sind dann sieht das in meinen Augen ganz anders aus.


Tja .. das landläufig bekannte " von den Steuer absetzen" bedeutet eben nicht, dass man den abzugsfähigen Betrag komplett wieder bekommt.
Der abzugsfähige Betrag wird halt nur nicht mitversteuert, d.h. man spart eben "seinen" Steuersatz entsprechend die Steuer darauf.
Für einen Durchschnittsverdiener ist der individuelle Steuersatz eben oft nur bei irgendwo zwischen 20-30 % .....