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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss man den neuen Eigentümer hereinlassen?


maximum
2013-08-06, 12:35:19
Hallo hatte einen Zettel im Briefkasten, dass das Haus in dem ich eine Whg gemietet habe, verkauft wird und damit der neue Eigentümer die genauen Wohnungsgrundrisse ansehen möchte. Man soll am Tag X 16-18 Uhr zur Verfügung stehen und die Leute zur Inspizierung der Whg hineinlassen.

Muss man da wirklich da sein und zur Verfügung stehen?

Annator
2013-08-06, 13:01:53
Grundsätzlich musst du deinen Vermieter in die Wohnung lassen aber nicht spontan. Wenn du an dem Termin nicht kannst musst du ihm das sagen und ihr müsst einen Termin ausmachen.

PHuV
2013-08-06, 13:05:51
Wenn er den Termin so rechtzeitig vorgeben hat, mußt Du.

ShadowXX
2013-08-06, 13:25:05
Wenn er den Termin so rechtzeitig vorgeben hat, mußt Du.
Das glaube ich weniger. Sie können dich definitiv nicht zwingen das du dafür freinehmen musst oder so, da müssen Sie sich nach dir richten.

maximum
2013-08-06, 13:33:40
Wenn er den Termin so rechtzeitig vorgeben hat, mußt Du.

Und dazu soll ein unpersönliches Schreiben à la

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

mit einem vorgegebenen Termin im Briefkasten bzw. als Hausaushang ausreichen?

P.S. Habe mich geirrt, es gibt noch gar keinen neuen Eigentümer. Es geht um die Fa, die beauftragt ist, einen neuen Eigentümer zu finden.

Annator
2013-08-06, 14:48:02
Grund ist irrelevant. Das ist seine Wohnung und er darf dort rein.

medi
2013-08-06, 15:08:52
Grund ist irrelevant. Das ist seine Wohnung und er darf dort rein.

Falsch. Nur mit dem Einverständnis des Mieters denn zu vermieteten Zeitpunkt ist es gerade nicht die Wohnung des Vermieters.

GBWolf
2013-08-06, 15:10:29
Grund ist irrelevant. Das ist seine Wohnung und er darf dort rein.

no.

mofhou
2013-08-06, 15:16:44
Falsch. Nur mit dem Einverständnis des Mieters denn zu vermieteten Zeitpunkt ist es gerade nicht die Wohnung des Vermieters.
Falsch, das gilt nur bei unbegründeten "Kontrollen". Was du vielleicht meinst, ist das Hausrecht, dass bei einer Vermietung an den Mieter übergeht. Für begründetes Betreten der Wohnung hat der Mieter eine Duldungspflicht.
Typisches Beispiel ist das Ablesen von Wasser und Heizung. ;)

@OP:
Wenn du zu dem Zeitpunkt anwesend bist, musst du den Vermieter hereinlassen.

maximum
2013-08-06, 15:23:29
Naja es geht einfach auch darum, dass ich nicht genau weiß, ob ich an dem Tag da bin. Die Tage/Wochen danach wirds aber eher arbeitstechnisch nix.

Was passiert, denn wenn man nicht angetroffen wird? Dann gibts einen neuen Zwangstermin, oder wie?

Ich meine ich habe nichtmal einen an mich persönlich adressierten Brief bekommen.

Surrogat
2013-08-06, 16:29:43
Hallo hatte einen Zettel im Briefkasten, dass das Haus in dem ich eine Whg gemietet habe, verkauft wird und damit der neue Eigentümer die genauen Wohnungsgrundrisse ansehen möchte.

Für die Sichtung des Wohnungsgrundrisses gibt es detailierte Grundrisszeichnungen, für sowas muss kein Mensch in die Wohnung wirklich rein!
Ich denke da steckt was anderes dahinter!

Ach ja, Kauf bricht Miete nicht!
Denk daran!

duty
2013-08-06, 16:41:31
wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe muß man 1 x pro Jahr den Eigentümer oder Vermieter Zugang gewähren der Termin muß rechtzeitig angekündigt werden , wenn die Wohnung verkauft wird öfters


ob ich an dem Tag da bin. Die Tage/Wochen danach wirds aber eher arbeitstechnisch nix.

Was passiert, denn wenn man nicht angetroffen wird? Dann gibts einen neuen Zwangstermin, oder wie?

Ich meine ich habe nichtmal einen an mich persönlich adressierten Brief bekommen.

man kann auch einen wichtigen Arzt Termin haben oder muß arbeiten wenn man nicht da ist, ist man hallt nicht da haben die Pech Termin Absprache werden dann einen Neuen Termin geben, nein Zwangstermin gibt es nicht das währe Nötigung , wenn du die generell nicht rein läßt können die sich einen Gerichtsbeschluß holen dann wird die Wohnung Zwangsgeöffnet ob du das willst oder nicht spielt keine rollen, was anderes ist wenn du selber Wohnungseigentümer bist dann braust du keinen rein lassen .

sun-man
2013-08-06, 18:18:21
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282). Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren. Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen. Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05).
Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52).

ALTAY
2013-08-06, 18:19:08
Wenn es eine recht schicke Wohnung ist, dann stell dich darauf ein, dass evtl. Eigenbedarf angemeldet wird - Hast dann aber noch 6 Monate Zeit.

medi
2013-08-06, 18:31:18
Wenn es eine recht schicke Wohnung ist, dann stell dich darauf ein, dass evtl. Eigenbedarf angemeldet wird - Hast dann aber noch 6 Monate Zeit.

Was der Vermieter allerdings auch beweisen muss. Einfach so sagen is nicht.

PHuV
2013-08-06, 18:32:49
Das glaube ich weniger. Sie können dich definitiv nicht zwingen das du dafür freinehmen musst oder so, da müssen Sie sich nach dir richten.
Davon rede ich ja nicht. Wie andere es hier schon richtig gestellt haben, der Vermieter ist Eigentümer, und er kann sehr wohl zu zumutbaren Zeiten Einlaß in sein Eigentum vom Mieter fordern. Ich verstehe sowieso nicht, warum man sich hier mit aller Gewalt querstellen muß. Man muß sich doch nur mal in die Lage des Vermieters setzen, oder mal sich reindenken, wenn man selbst Wohneigentum hätte, und man einfach mal dort nach dem Rechten sehen möchte. Wie gesagt, es gibt zig Gründe, die das sehr wohl rechtfertigen.

In Zeiten von Mietnomaden und Messies würde ich als Gesetzgeber hier dem Vermieter eh mal einige Rechte mehr geben.

medi
2013-08-06, 18:34:08
In Zeiten von Mietnomaden und Messies würde ich als Gesetzgeber hier dem Vermieter eh mal einige Rechte mehr geben.

Selbstjustiz wäre ein erstrebenswertes ... könnte meine Familie gebrauchen ...

sun-man
2013-08-06, 18:36:41
Was der Vermieter allerdings auch beweisen muss. Einfach so sagen is nicht.
Ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung hat der Vermieter dann, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Man nennt dies im Mietrecht auch "Eigenbedarf" des Vermieters. Ein solches "berechtigtes Interesse" des Vermieters kann auch dann vorliegen, wenn der Vermieter die Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will (BGH, Urteil v. 26.09.2012 Az VII ZR 330/11). In dem entschiedenen Fall hatte eine Berliner Vermieter eine seiner Wohnungen mit der Begründung gekündigt, seine Ehefrau wolle dort eine Anwaltskanzlei eröffnen.
Also soooo schwer ist das nicht. Zudem wird wohl jemand der ein Mietshaus mit div. Familien kauft kaum interesse an ner eigenen Wohnung dort haben.

Morale
2013-08-06, 18:37:41
Keine Nachbarn die kurz die Whg. öffnen können?
(Ok mache ich auch eher ungerne)

Aber allgemein kommen so Firmen, egal was die machen doch nicht wie im Link oben zwischen 18-21 Uhr :D

Zähler ablesen: "Wir sind zwischen 8:00 und 11 Uhr im Haus"
Vor ein paar Wochen mussten alle Fester gestrichen werden
"Ja wir sind Mo und Di von 8-16 Uhr da, bei ihnen sind wir ca. um XX aber versprechen kann man nix."

Zum Glück bin ich jetzt Student und früher hatte ich einen recht flexiblen Job.

sun-man
2013-08-06, 18:38:15
Was der Vermieter allerdings auch beweisen muss. Einfach so sagen is nicht.
Ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung hat der Vermieter dann, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Man nennt dies im Mietrecht auch "Eigenbedarf" des Vermieters. Ein solches "berechtigtes Interesse" des Vermieters kann auch dann vorliegen, wenn der Vermieter die Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will (BGH, Urteil v. 26.09.2012 Az VII ZR 330/11). In dem entschiedenen Fall hatte eine Berliner Vermieter eine seiner Wohnungen mit der Begründung gekündigt, seine Ehefrau wolle dort eine Anwaltskanzlei eröffnen.
Also soooo schwer ist das nicht.
Es besteht auch dann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Wohnraumkündigung, wenn er nur die Absicht hat, die herausverlangte Wohnung als "Stadtwohnung" zu nutzen.

Gandharva
2013-08-06, 18:49:09
Wenn es eine recht schicke Wohnung ist, dann stell dich darauf ein, dass evtl. Eigenbedarf angemeldet wird - Hast dann aber noch 6 Monate Zeit.
Du meinst wohl mindestens 3,5 Jahre. In Bayern sind es sogar 10 Jahre. -> Sperrfrist! (http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/kuendigung-wegen-eigenbedarf-nach-kauf/)

On Topic: Das Besichtigungsrecht des Vermieters (http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf)

PHuV
2013-08-06, 18:49:50
Selbstjustiz wäre ein erstrebenswertes ... könnte meine Familie gebrauchen ...
Dann wünsche ich Dir mal eine nette Eigentumswohnung, die Du dann an die falschen Leute vermietest, und dann mal siehst, was solche Leute an Schaden anrichten. Und Du darfst Dich dann freuen, weil Du allein dann den Schaden und alles andere trägst.

Es bricht sich IMHO kein Mieter einen ab, wenn er der Eigentümer 1-2 Mal im Jahr Eintritt gewährt.

Morale
2013-08-06, 18:54:38
Du meinst wohl mindestens 3,5 Jahre. In Bayern sind es sogar 10 Jahre. -> Sperrfrist!

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/kuendigung-wegen-eigenbedarf-nach-kauf/

On Topic: Das Besichtigungsrecht des Vermieters (http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf)
Gilt aber auch nur, wenn man in einem reinen Mietshaus wohnt und nicht eh schon in einer ETW. :)

@PhuV
ich glaube medi war auf deiner Seite und seine Famillie hat Stress mit Mietern, also wenn ich das richtig interpretiere ;)

Gandharva
2013-08-06, 18:56:31
Gilt aber auch nur, wenn man in einem reinen Mietshaus wohnt und nicht eh schon in einer ETW. :)
So lese ich das aus Beitrag 1 heraus.

Morale
2013-08-06, 18:59:52
Wollte ich noch dazu schreiben(habs dann aber gelassen), ja für den TE würde das vermutlich gelten ;)

medi
2013-08-06, 20:02:48
Dann wünsche ich Dir mal eine nette Eigentumswohnung, die Du dann an die falschen Leute vermietest, und dann mal siehst, was solche Leute an Schaden anrichten. Und Du darfst Dich dann freuen, weil Du allein dann den Schaden und alles andere trägst.

Es bricht sich IMHO kein Mieter einen ab, wenn er der Eigentümer 1-2 Mal im Jahr Eintritt gewährt.

Ähm ich glaube du hast mich missverstanden. Genau das ist uns nämlich passiert. Wohnung von Großeltern geerbt da verstorben (3,5 Fahrtstunden entfernt). Richtig Asche für Sanierung investiert. Mieter reingeholt. Der hat in dem Jahr die Wohnung auf eigene Faust und ohne Erlaubnis umgebaut (damit meine ich Wände versetzt, Durchbrüche gemacht, andere Zugänge verschlossen, Fenster ausgetauscht etc. pp - also im großen Stil Veränderungen vorgenommen) - Das haben wir natürlich nicht mitbekommen weil immer wenn meine Mutter nen Termin mit ihm ausgemacht hatte zur Besichtigung war er einfach nicht da.
Dann hat er aufgehört die Miete und Stromrechnungen zu bezahlen. Daraufhin haben wir ihm gekündigt und ihn erst nach 1,5 Jahren richterlich rausbekommen. Daraufhin ist er da eines Nachts eingebrochen (im Winter). Hat die Fenster rausgebrochen, die Heizungen zerstört, die Elektrotechnik (Kabel) zerstört. Die Polizei konnte keine ausreichenden Beweise ermitteln und somit blieben wir auf dem Großteil des Schadens sitzen (Ex-Mieter hatte zwischenzeitlich Privatinsolvenz angemeldet deswegen war da auch nichts zu holen für den Rückbau).

Deswegen der Ruf auf das Recht nach Selbstjustiz.

Der neue Mieter ist auch nicht viel besser...

@Sunman. Danke für die Info. Könnte mal hilfreich sein.

Noch ein Frage dazu:

Es besteht auch dann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Wohnraumkündigung, wenn er nur die Absicht hat, die herausverlangte Wohnung als "Stadtwohnung" zu nutzen.

Ist das aus dem selben Urteil? Wenn nicht, hast du ne Quelle?

Morale
2013-08-06, 20:09:06
@ Medi
Hart! Ich will aber auch kein Vermieter sein.
Verkaufen lohnt nicht?!

maximum
2013-08-06, 20:16:06
Eigenbedarf ist unwahrscheinlich... in dem Haus hier leben 15 Parteien. Das wird wieder von ner Holding o.Ä. gekauft werden.

medi
2013-08-06, 20:19:27
@ Medi
Hart! Ich will aber auch kein Vermieter sein.
Verkaufen lohnt nicht?!

Ist das Geburtshaus meiner Mutter. Sie hängt da sehr dran und wollte es nur vermieten damit es nicht zerfällt. Will da vllt. im höheren Alter mal einziehen da es recht schnuckelig ist. Deswegen hat sie es spott billig vermietet ... tja und damit lockt man genau die Zielgruppe an, die nur Ärger macht...

Der aktuelle hat sich auch vorher gut verkauft (Berufsarbeitsloser, eigentlich Hausmeister, deswegen hatte sie ihn genommen weil er meinte auch kleine Sachen selbst beheben zu können aber Pustekuchen ... kein Wunder das der arbeitslos ist.) und ist jetzt nur am rummosern und nachfordern obwohl er bei Einzug genau wusste auf was er sich da einlässt (ist halt nicht mehr das neueste Haus und hat so seine Probleme die nur mit Abriss und Neubau wirklich zu lösen sind ... womit es sich aber leben lässt ausser man hat überzogene Vorstellungen ... meine Großeltern haben da auch schließlich problemlos bis zuletzt drinnen gewohnt). Hinzu kommt, dass er seine Abmachungen nicht einhält (Grundstück und Garten in Schuss zu halten). Naja ich hät das Haus schon längst verkloppt. Kostet mehr Lebenszeit als es einbringt aber die Mutter ....

ALTAY
2013-08-06, 21:13:48
Was der Vermieter allerdings auch beweisen muss. Einfach so sagen is nicht.

Er kann ihn auch ordentlich kündigen, dann ist er in 3 Monaten raus. ;)
Glaube kaum, dass er länger als 5 Jahre bereits Mieter ist.

Annator
2013-08-06, 21:17:06
no.

yes.

Er kann ihn auch ordentlich kündigen, dann ist er in 3 Monaten raus. ;)
Glaube kaum, dass er länger als 5 Jahre bereits Mieter ist.

Naja einen Grund brauchst du dafür schon. :)

ALTAY
2013-08-06, 21:17:53
Eigenbedarf ist unwahrscheinlich... in dem Haus hier leben 15 Parteien. Das wird wieder von ner Holding o.Ä. gekauft werden.

Dann lass den Vogel von der Verwaltung doch einfach rein und gut ist - Bei Bedarf vorher putzen. ;)

ALTAY
2013-08-06, 21:19:33
yes.



Naja einen Grund brauchst du dafür schon. :)

Umbau und gut ist - Das ist wirklich kein Problem als Vermieter.
Plane gerade auch ein entsprechendes Objekt zu kaufen, da müssten die Mieter dann auch raus, weil saniert werden soll und die Familie etwas "schmuddelig" ist, sowie deutlich unter der ortstypischen Miete liegt. (wofür gibts einen Wohnberechtigungsschein ;))

00-Schneider
2013-08-06, 21:22:07
Der neue Mieter ist auch nicht viel besser...


Schon mal was von einem "Mieterzeugnis" gehört? Oder vielleicht nicht gleich die erst beste Flasche einziehen lassen?

maximum
2013-08-06, 21:34:53
Dann lass den Vogel von der Verwaltung doch einfach rein und gut ist - Bei Bedarf vorher putzen. ;)

weiß wie gesagt noch nicht, ob ich da bin :cool: Freundin hat nächsten Tag Geburtstag... Ansonsten lass ich sie wohl rein :freak:

Gandharva
2013-08-06, 21:39:59
Umbau und gut ist - Das ist wirklich kein Problem als Vermieter.
Plane gerade auch ein entsprechendes Objekt zu kaufen, da müssten die Mieter dann auch raus, weil saniert werden soll und die Familie etwas "schmuddelig" ist, sowie deutlich unter der ortstypischen Miete liegt. (wofür gibts einen Wohnberechtigungsschein ;))
Du kannst keinen Mieter wegen Umbau aus der Wohnung rauswerfen. Wenn du den Umbau nicht als Modernisierung ausschreiben kannst dann darfst du ohne Mietereinwilligung gar nichts machen (lassen). Und selbst wenn, muss es so laufen das der Mieter die Wohnung 24/7 bewohnen kann. Also schön Zimmer für Zimmer, bzw. je nach Wohnungsaufbau nichtmal das. Sondern nur immer Kleinscheiss für einige Stunden.

Flyinglosi
2013-08-06, 21:48:58
Umbau und gut ist - Das ist wirklich kein Problem als Vermieter.
Plane gerade auch ein entsprechendes Objekt zu kaufen, da müssten die Mieter dann auch raus, weil saniert werden soll und die Familie etwas "schmuddelig" ist, sowie deutlich unter der ortstypischen Miete liegt. (wofür gibts einen Wohnberechtigungsschein ;))

Klingt als hättest du eine ausgeprägte soziale Ader...

PHuV
2013-08-06, 22:55:51
@Medi

Dann bitte ich Dich um Entschuldigung, ich habe Dich mißverstanden. Und genau wie Deinen Fall habe ich auch öfters erlebt im Bekanntenkreis, und ich finde das so überhaupt nicht richtig. Beileid für Euren Ärger. :(

maximum
2013-08-07, 07:26:46
Ich kann es grundsätzlich schon nachvollziehen, dass die den Zustand der Wohnungen wissen wollen. Das Haus wurde allerdings erst vor ca. 1 Jahr verkauft. Jetzt also schon wieder und ich habe wirklich keine Lust fremden Leuten Einblick in meine private Wohnung zu geben.

Ich wirtschafte hier nichts runter und hatte bisher keine Mietrückstände.

sun-man
2013-08-07, 07:36:21
Frag Dich doch mal ob Du Dein Eigentum mal sehen wollen würdest wenn Du ein Haus kaufst. Zudem kann es auch von Vorteil sein wenn Modernisierungen geplant wären. Frag mich ernsthaft warum man sich so einigeln muß.

Morale
2013-08-07, 08:10:21
Du kannst keinen Mieter wegen Umbau aus der Wohnung rauswerfen. Wenn du den Umbau nicht als Modernisierung ausschreiben kannst dann darfst du ohne Mietereinwilligung gar nichts machen (lassen). Und selbst wenn, muss es so laufen das der Mieter die Wohnung 24/7 bewohnen kann. Also schön Zimmer für Zimmer, bzw. je nach Wohnungsaufbau nichtmal das. Sondern nur immer Kleinscheiss für einige Stunden.
Was die Großen dann machen ist, den Mieter rausekeln.
Also anfangen zu sanieren und dann mal 3 Wochen aufhören, also offene Wände oder so, zugemauerte Fenster etc pp
Gerade in Münchens sehr beliebt.
Klar wenn da Opa Helmut in seiner 60qm Wohnung in Schwabing für 700 warm sitzt ist das ja auch ein UNDING. So wenig Miete! :rolleyes:

Flyinglosi
2013-08-07, 08:32:37
Frag Dich doch mal ob Du Dein Eigentum mal sehen wollen würdest wenn Du ein Haus kaufst. Zudem kann es auch von Vorteil sein wenn Modernisierungen geplant wären. Frag mich ernsthaft warum man sich so einigeln muß.

Ich kann die Bedenken des Threadstarters verstehen. Ich war vor 2 Jahren in einer ähnlichen Situation und bei der Besichtigung war der neue Besitzer für meinen Geschmack zu neugierig.

radi
2013-08-07, 09:55:51
Ähm ich glaube du hast mich missverstanden. Genau das ist uns nämlich passiert. Wohnung von Großeltern geerbt da verstorben (3,5 Fahrtstunden entfernt). Richtig Asche für Sanierung investiert. Mieter reingeholt. Der hat in dem Jahr die Wohnung auf eigene Faust und ohne Erlaubnis umgebaut (damit meine ich Wände versetzt, Durchbrüche gemacht, andere Zugänge verschlossen, Fenster ausgetauscht etc. pp - also im großen Stil Veränderungen vorgenommen) - Das haben wir natürlich nicht mitbekommen weil immer wenn meine Mutter nen Termin mit ihm ausgemacht hatte zur Besichtigung war er einfach nicht da.
Dann hat er aufgehört die Miete und Stromrechnungen zu bezahlen. Daraufhin haben wir ihm gekündigt und ihn erst nach 1,5 Jahren richterlich rausbekommen. Daraufhin ist er da eines Nachts eingebrochen (im Winter). Hat die Fenster rausgebrochen, die Heizungen zerstört, die Elektrotechnik (Kabel) zerstört. Die Polizei konnte keine ausreichenden Beweise ermitteln und somit blieben wir auf dem Großteil des Schadens sitzen (Ex-Mieter hatte zwischenzeitlich Privatinsolvenz angemeldet deswegen war da auch nichts zu holen für den Rückbau).

Deswegen der Ruf auf das Recht nach Selbstjustiz.

Der neue Mieter ist auch nicht viel besser...

@Sunman. Danke für die Info. Könnte mal hilfreich sein.

Noch ein Frage dazu:


Ist das aus dem selben Urteil? Wenn nicht, hast du ne Quelle?

Den Ärger kenne ich, wenn die Umstände auch nicht so krass waren. Wir vermieten das Haus meiner Oma (4 parteien) und was wir da schon erlebt haben ;( Ist im Rhein-Main-Gebiet und leider ist die Gegend hier in den letzten 20 Jahren krass runtergekommen, weil die Stadt es verrafft hat, Lebensqualität in dem Viertel zu schaffen. Demnach leben hier fast nur Penner, Schmarotzer und Kanacken (damit meine ich die asozialen), die kaum oder keine Kohle haben.
Da muss man jedes Mal die Luft anhalten dass man kein faules Ei kriegt. Hatten wir schon ein paar mal ...

Mittlerweile haben wir schon keine Lust mehr und suchen garkeine mehr, da das zu viel Stress ist.

Vermieten in Brennpunkten kannste echt nur, wenn du auch diesen Verlust des Totalschadens in kauf nehmen kannst. Ansonsten kann das einen richtig ruinieren.

mofhou
2013-08-07, 11:30:35
Wir renovieren inzwischen jede Wohnung nach Kündigung um so eine bessere Klientel zu erreichen, Vermietung geht inzwischen auch nur noch über Makler, das schreckt die meisten unerwünschten Leute zusätzlich ab.

Flyinglosi
2013-08-07, 11:40:47
Wir renovieren inzwischen jede Wohnung nach Kündigung um so eine bessere Klientel zu erreichen, Vermietung geht inzwischen auch nur noch über Makler, das schreckt die meisten unerwünschten Leute zusätzlich ab.

Das Preis-Leistungs-Verhältniss wird damit aber auch verschlechtert. Am Ende geht es mal wieder auf die Kosten der ordentlichen Mieter.

Zumindest in Österreich machen es sich die Vermieter hier mittlerweile zu einfach:
-ein befristeter Mietvertrag wird meist nur noch auf 3 Jahre vergeben, unbefristet gibt es praktisch nicht mehr
-es wird alles über Makler geregelt, was in Kombination mit den befristeten Mietverträgen einfach nur Abzocke ist
-bei der "Bewerbung" um eine Wohnung ist Privatsphäre ein Fremdwort. Und die Traumvorstellung wäre ein sterilisiertes Akademikerpäärchen mit 5 stelligem Einkommen ohne eigenen Willen. Schließlich möchte der Vermieter ja keine Widerworte hören oder gar die Einforderung von bezahlten Leistungen erleben.

Damit will ich nicht sagen, dass es keine Ausnahmen gibt. Mit meinem aktuellen Mietverhältniss bin ich sehr zufrieden. Der Vermieter sticht dabei aber wirklich extrem positiv aus der Masse hervor.

sun-man
2013-08-07, 12:07:43
Ist hier aber in den Ballungsgebieten auch nicht anders. Einkommensnachweis, SchuFa-Auskunft und und und.. Das ganze würde sich zum Tel auch gut ändern wenn die Vermieter endlich die Makler bezahlen müssten und nicht die Mieter.
Das Preis-Leistungs-Verhältniss wird damit aber auch verschlechtert. Am Ende geht es mal wieder auf die Kosten der ordentlichen Mieter.

Wäre mir als Anbieter aber auch gerade egal. Geht um einiges an Geld und so weiter.

Iceman346
2013-08-07, 12:22:06
Wenn ich die Mieter-Horrorgeschichten lese bin ich froh über meinen Vermieter. Der musste zwar erstmal mit etwas Pistole auf der Brust dazu gebracht werden die Wohnung etwas zu renovieren (der Vormieter hatte den Teppich im Wohnzimmer quasi zerstört und viele Ecken sehr schmutzig hinterlassen) aber kein Makler, keine Kaution, kein Striptease und nachdem er nen neuen Teppich verlegt hatte und ein paar weitere Austauscharbeiten gemacht waren (nahezu zerstörte Rollos bei Schrägfenstern) war ich auch sehr zufrieden mit der Wohnung.

Und seitdem krieg ich von ihm regelmäßig die Betriebskostenabrechnung etwas dilettantisch aber korrekt zusammengestellt (sieht nach Anfänger in Word aus) und höre sonst nichts.

sun-man
2013-08-07, 12:24:03
Keine Kaution? Dann ist er aber eher dumm.

Annator
2013-08-07, 12:51:51
Ist hier aber in den Ballungsgebieten auch nicht anders. Einkommensnachweis, SchuFa-Auskunft und und und.. Das ganze würde sich zum Tel auch gut ändern wenn die Vermieter endlich die Makler bezahlen müssten und nicht die Mieter.

Wäre mir als Anbieter aber auch gerade egal. Geht um einiges an Geld und so weiter.


THIS! Das wird endlich mal Zeit wird aber wohl nicht passieren.

Philipus II
2013-08-07, 12:55:24
Auch die Änderung, dass der bezahlt, der den Makler beauftragt, wird nichts ändern. Anfragen, die nicht von einem der 5 genehmen Makler kommen, werden einfach nicht beantwortet. Schon muss der Mieter den Makler auf eigene Rechnung beauftragen.

sun-man
2013-08-07, 13:17:34
Und wie ist es jetzt? Als wir unserer Wohnung gesucht haben hab ich eine Wohnung bei 4-7 Maklern gesehen, alle im selben Portal Online. Der Vermieter hat 2 beauftragt und die anderen hätten sich erst dann gemeldet wenn einpotentieller Kunde da gewesen wäre. Makler sind sehr sehr oft Hinterhoffirmen die für nichts tausende Euro haben wollen.

Flyinglosi
2013-08-07, 13:47:55
Und wie ist es jetzt? Als wir unserer Wohnung gesucht haben hab ich eine Wohnung bei 4-7 Maklern gesehen, alle im selben Portal Online. Der Vermieter hat 2 beauftragt und die anderen hätten sich erst dann gemeldet wenn einpotentieller Kunde da gewesen wäre. Makler sind sehr sehr oft Hinterhoffirmen die für nichts tausende Euro haben wollen.

Willst du damit etwa andeuten, dass Makler für privat genutzte Immobilien eine der widerlichsten Formen von Parasiten bilden, deren Inkompotenz nur durch ihre Gier und Nutzlosigkeit übertroffen wird?

Wenn ja geb ich dir recht :wink:

sun-man
2013-08-07, 14:17:13
:biggrin: Ich wusste nicht ob man dafür eine Verwarnung bekommt :freak: :D - Aber ja, das meine ich

Morale
2013-08-07, 14:24:57
Naja, unser neuer Vermieter ist sicher 70+
Ob die alleine eine Whg. vermieten könnten...
Wenn dann sollte aber der Vermieter die Gebühr bezahlen.
Haben auch 1100 oder bezahlt, naja ist immerhin günstiger und keine Indexmiete. Also nochmal jedes Jahr günstiger.

Gandharva
2013-08-07, 14:26:46
Was die Großen dann machen ist, den Mieter rausekeln.
Also anfangen zu sanieren und dann mal 3 Wochen aufhören, also offene Wände oder so, zugemauerte Fenster etc pp
Gerade in Münchens sehr beliebt.
Klar wenn da Opa Helmut in seiner 60qm Wohnung in Schwabing für 700 warm sitzt ist das ja auch ein UNDING. So wenig Miete! :rolleyes:
Klappt aber auch nur wenn du einen Mieter hast der seine Rechte nicht kennt. Das kann im Extremfall soweit gehen das der Vermieter während den "Umbauarbeiten" eine nette Hotelrechnung zahlen darf. Mietminderung ist da das kleinste Übel was dem Vermieter blüht.

Morale
2013-08-07, 14:39:22
Meist amchen das ja die riesigen Firmen mit dutzend Anwälten.
Da kannste dann 2-3 Jahre warten bis du die Kohle von dem Hotel zurück bekommst.

Gandharva
2013-08-07, 14:51:16
Ist doch kein großes Problem. Dafür gibts Mietervereine. Kosten 50-70€ pro Jahr und du hast Rechtsschutz etc... alles dabei. Die können dir meist schon vorab genau sagen wie du vorzugehen hast. Gibt kaum was was nicht schon mal probiert wurde von Vermietern.

Und ja, es ist echt traurig das man Heutzutage, um zu seinem Recht zu kommen, quasi immer mit Anwalt etc... ankommen muss.

duty
2013-08-07, 16:38:37
Wenn es eine recht schicke Wohnung ist, dann stell dich darauf ein, dass evtl. Eigenbedarf angemeldet wird - Hast dann aber noch 6 Monate Zeit.

Quatsch ,
wenn einer Ein Mehrfamilienhaus kauft kann er wohl kaum alle Wohnungen gleichzeitig bewohnen
:eek::biggrin: , oft ist es so das die Wohnungen modernisiert dann treuerer vermietet werden oder das man die Wohnungen dann als Eigentums Wohnungen umwandelt ,
wenn man Mitglied im Mieterverein e.V ist ist man etwas besser abgesichert
man weiß ja nie was noch kommt ? kann alles gut laufen oder auch nicht ?

radi
2013-08-07, 17:41:53
Wir renovieren inzwischen jede Wohnung nach Kündigung um so eine bessere Klientel zu erreichen, Vermietung geht inzwischen auch nur noch über Makler, das schreckt die meisten unerwünschten Leute zusätzlich ab.
Das geht aber nur begrenzt, da folgende Punkte in die Wohnungswahl mit einspielen:
- Nachbarn (auch im weiteren Umfeld)
- Lebensqualität näherer Umkreis
- Einkaufsmöglichkeiten
- Freizeitmöglichkeiten
- Kaufkraft im Umfeld
Wenn, wie hier, nur Leute leben, die keine Kaufkraft haben, halten sich die Einzelhändler nicht, da die zu teuer sind. Ebenso gehen die Kneipen, Restaurants und Bars kaputt, weil die Leute kein Geld dafür haben.
Deshalb wollen gutverdienende da nicht hin, weil die Gegend nix bietet. Ergo müssen die Vermieter mit der Miete runter, was dann wieder das Pack anlockt. Die ham natürlich weniger Manieren als andere, demnach wird dann mit Haus und Hof entsprechend umgegangen oder der Müll landet auf der Straße. Naja ein teufelskreis... End vom Lied. Das ganze Viertel geht den Bach runter, Ghettoisierung ahoi! Bis es irgendwann an einen großinvestor geht der alles platt macht und was neues aufzieht, wahrscheinlich industrie. das neue Zentrum ist dann mittlerweile schon wo anders.

mofhou
2013-08-07, 18:32:56
Ist doch kein großes Problem. Dafür gibts Mietervereine. Kosten 50-70€ pro Jahr und du hast Rechtsschutz etc... alles dabei. Die können dir meist schon vorab genau sagen wie du vorzugehen hast. Gibt kaum was was nicht schon mal probiert wurde von Vermietern.

Und ja, es ist echt traurig das man Heutzutage, um zu seinem Recht zu kommen, quasi immer mit Anwalt etc... ankommen muss.
Das ganze gilt aber auch anders herum, wir sind bei einem Hausbesitzerverein und haben extra noch eine bessere Rechtschutzversicherung.

Das Preis-Leistungs-Verhältniss wird damit aber auch verschlechtert. Am Ende geht es mal wieder auf die Kosten der ordentlichen Mieter.

Natürlich, aber wir sind da ein gebrannten Kind (sogar sprichwörtlich, ne Mieterin hat mal versucht Feuer zu legen:freak:), hatten über die Jahre schon diverse Sachen.

Morale
2013-08-07, 19:13:42
Eure Immobilie ist aber nicht in München, oder?

MarcWessels
2013-08-07, 19:14:46
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htmFür des Threadstarters Wohnung wird kein Nachmieter gesucht. Dein Zitat hat also nichts mit dem Thema zu tun.


@Mietnomaden!-Schreier
Gehört es nicht zum Mietnomadentum, merhmals im Jahr umzuziehen?! :rolleyes: Was sollen da solch alberne Forderungen, den Vermieter zweimal im Jahr die angemietete Wohnung "inspizieren" zu lassen? :freak:

Morale
2013-08-07, 19:29:48
Schlimm wenn den ganzen Tag zuhause PS4 zockt (vom Steuerzahler bezahlt) und dann auch noch die Tür aufmachen muss...

mofhou
2013-08-07, 20:16:38
Eure Immobilie ist aber nicht in München, oder?
Schön wärs;(

Ist in BaWü. ;)

maximum
2013-08-07, 21:15:28
Schlimm wenn den ganzen Tag zuhause PS4 zockt (vom Steuerzahler bezahlt) und dann auch noch die Tür aufmachen muss...

bitte was???!

Mr.Fency Pants
2013-08-07, 21:25:33
Ich könnte mir vorstellen, dass das ein kleiner Seitenhieb auf Marc's Post war. ;)

@topic: ich sehe auch nicht das Problem, wenn der Vermieter mal sehen will, wie sein Eigentum behandelt wird. Es geht ja nicht nur um Mietnomaden, sondern auch um Leute, die die Wohnung völlig verrotten lassen und in ihrem Müll leben. Da kommt dann am Ende ein hübsches Sümmchen für eine Sanierung auf den Vermieter zu. Absolut legitim, wenn man dann ein Interesse daran hat, mal nach dem Rechten zu schauen.

MarcWessels
2013-08-07, 23:13:39
Aber nicht rechtens. Also, sich einerseits wegen Prism und Co. zu Recht aufregen, aber andererseits einen fremden Typen (ich zumindest bin nicht mit meinem Vermieter befreundet) "nach dem Rechten sehen" lassen wollen??? :freak:


@Morale
Klar, was erlauben wir Untermenschen uns nur. :upicard:

Morale
2013-08-07, 23:22:53
Klar, der Vermieter ist ein fremder Typ wie jeder von der Straße.
Was will der überhaupt?
1-2 mal im Jahr vorbeikommen?
Oder bei Übernahme der Wohnung genau Maß nehmen?
Ich bin doch BESITZER!
Und wenn der Ablesemann kommt, dann bitte auch erst nach 18 Uhr, schließlich hab ich bis 6 Uhr nachts TV geguckt (RTL2 Frauentauschmarathon), da will ich nicht morgens um 8 Uhr geweckt werden, wenn ich schon das Amt anrufen musste, weil ich krank bin!

Klar, was erlauben wir Untermenschen uns nur.
Bitte nicht deinen sozialen Status unerlaubt erhöhen wollen, danke.

Gipsel
2013-08-08, 09:46:57
Bitte kommt mal wieder etwas näher zum Thema und haltet Euch mit Beleidigungen zurück!

Surrogat
2013-08-08, 09:52:38
@Mietnomaden!-Schreier
Gehört es nicht zum Mietnomadentum, merhmals im Jahr umzuziehen?! :rolleyes: Was sollen da solch alberne Forderungen, den Vermieter zweimal im Jahr die angemietete Wohnung "inspizieren" zu lassen? :freak:

ein professioneller Mietnomade ist selbst mit anwaltlicher Hilfe nicht unter einem Jahr rauszuklagen, daher wäre ein vorzeitiger Umzug reine Verschwendung!
Wer übrigens schlau ist, versucht den Mietnomaden mit der Zahlung von Geld, jawohl dem Typen auch noch Geld zahlen, dazu zu bewegen vorzeitig das weite zu suchen und dabei nicht allzuviel kaputtzumachen. Das hört sich zwar verrückt an, ist aber oft die bessere und auch billigere Lösung. Bedanken darf man sich dafür bei unserem unfähigen Justizsystem :rolleyes:

Flyinglosi
2013-08-08, 10:04:30
Bedanken darf man sich dafür bei unserem unfähigen Justizsystem :rolleyes:

Auch wenn es in diesem Fall extrem ist: es ist doch mal eine nette Ausnahme, wenn das Gesetz auf Seiten des Konsumenten steht.

Uluk2
2013-08-08, 10:10:11
Das Dumme ist nur, dass der Konsument am Ende des Tages dann doch die Zeche dafür zahlen muss.
Wobei Mietnomaden selten sind, dann aber extrem kostspielig.

ALTAY
2013-08-08, 10:11:00
bitte was???!

Ist glaube ich nicht an dich bezogen gewesen - Aber das weiß nur Morale. ;)

Flyinglosi
2013-08-08, 10:12:17
Das Dumme ist nur, dass der Konsument am Ende des Tages dann doch die Zeche dafür zahlen muss.
Wobei Mietnomaden selten sind, dann aber extrem kostspielig.
Vermieter malen da ohnehin den Teufel an die Wand.

radi
2013-08-08, 19:31:10
@Mietnomaden!-Schreier
Gehört es nicht zum Mietnomadentum, merhmals im Jahr umzuziehen?! :rolleyes: Was sollen da solch alberne Forderungen, den Vermieter zweimal im Jahr die angemietete Wohnung "inspizieren" zu lassen? :freak:
So viel Ahnungslosigkeit ;(

Philipus II
2013-08-08, 20:08:35
Vermieter malen da ohnehin den Teufel an die Wand.
Das Problem ist nur, dass Vermieter das bei der Kalkulation und Mieterauswahl berücksichtigen. Schlussendlich trägt der Kunde die Konsequenzen dafür, dass andere sich falsch verhalten.

Poekel
2013-08-08, 21:09:14
@topic: ich sehe auch nicht das Problem, wenn der Vermieter mal sehen will, wie sein Eigentum behandelt wird.
Die Frage ist aber, warum es ein Problem sein soll, dass der Vermieter a) den Mieter rechtzeitig informieren muss und b) im Falle zeitlicher Probleme auf Vorschläge der Mieters eingehen muss.

Es geht ja nicht darum, dass der Vermieter nicht die Wohnung begutachten kann, sondern dass man sich, falls der gesetzte Termin nicht geht, einen neuen Termin ausmacht.

Ist ein Vermieter nun grundsätzlich unflexibel (hauptberuflich schwer eingespannt, weit entfernter Wohnort), sollte er sich vielleicht überlegen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die das für ihn übernehmen.

ALTAY
2013-08-08, 22:31:02
Das Problem ist nur, dass Vermieter das bei der Kalkulation und Mieterauswahl berücksichtigen. Schlussendlich trägt der Kunde die Konsequenzen dafür, dass andere sich falsch verhalten.

Vollkommen korrekt - Entsprechend ist es schnuppe, ob der Vermieter oder Mieter die Maklercourtage bei Mietwohnungen trägt. Das Problem verlagert sich nur zum Nachteil der Langzeitmieter.
Es würde durch das Wegfallen der Maklercourtage eine Hürde beim Wohnungswechsel wegfallen, somit steigt die Fluktuation und dies verstärkt den Faktor "Maklergebühren" in Bezug auf die Kostenrechnung des Vermieters zusätzlich, d.h. die Mieten würden teilweise massiv ansteigen - Desto stärker, desto niedriger die mittlere Objektmietdauer liegt.

Gandharva
2013-08-08, 22:56:19
Das ganze gilt aber auch anders herum, wir sind bei einem Hausbesitzerverein und haben extra noch eine bessere Rechtschutzversicherung.
Selbstverständlich. Deshalb ja auch der Mieterverein. Beim Vermieter gehe ich prinzipiell davon aus das der was in der Hinterhand hat.
Trotzdem kannst du heutzutage einen Mieter nicht einfach nach Lust und Laune aus dem Haus sanieren oder sonst irgendwie rausekeln wenn dieser seine Rechte kennt und ebenfalls alle Register zieht. Nur darauf will ich hinaus.

PHuV
2013-08-08, 22:57:37
Gehört es nicht zum Mietnomadentum, merhmals im Jahr umzuziehen?! :rolleyes:
Du hast so was noch nicht erlebt, oder? :rolleyes: Und die zerwohnen eine Wohnung, solange sie es können, und erst dann bei Zwangsräumung und Co. ziehen sie weiter, und lassen den Schaden zurück. Da sind oft mehrere Jahre im Spiel.

Was sollen da solch alberne Forderungen, den Vermieter zweimal im Jahr die angemietete Wohnung "inspizieren" zu lassen? :freak:
Warum darf ein Eigentümer das nicht? Soll er etwa noch für seinen Besitz rechtelos sein? Manchmal frage ich mich echt, was in Deinem Kopft vorgeht. :rolleyes: Leider wirst Du wohl im Leben nicht zu den Haus- und Wohnungsbesitzern gehören, so daß Du so was vermieten kannst, dann wüstest Du bei dem ersten Mietnomanden oder Messie, wie das ist.
Ist ein Vermieter nun grundsätzlich unflexibel (hauptberuflich schwer eingespannt, weit entfernter Wohnort), sollte er sich vielleicht überlegen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die das für ihn übernehmen.
Tut ja einige, in dem sie eine Hausverwaltung beauftragen. In Berlin gibt es einige Häuser, die in Privatbesitz sind, und über Hausverwaltungen laufen.
ein professioneller Mietnomade ist selbst mit anwaltlicher Hilfe nicht unter einem Jahr rauszuklagen, daher wäre ein vorzeitiger Umzug reine Verschwendung!
Wer übrigens schlau ist, versucht den Mietnomaden mit der Zahlung von Geld, jawohl dem Typen auch noch Geld zahlen, dazu zu bewegen vorzeitig das weite zu suchen und dabei nicht allzuviel kaputtzumachen. Das hört sich zwar verrückt an, ist aber oft die bessere und auch billigere Lösung. Bedanken darf man sich dafür bei unserem unfähigen Justizsystem :rolleyes:
Das leider die traurige Wahrheit. Und mir will immer noch nicht in dem Kopf, warum manche hier den Vermieter rechtelos haben wollen.

Philipus II
2013-08-08, 23:01:59
Wobei die Qualitätsunterschiede bei Hausverwaltungen immens sind.

Cubitus
2013-08-08, 23:14:20
Du hast so was noch nicht erlebt, oder? :rolleyes: Und die zerwohnen eine Wohnung, solange sie es können, und erst dann bei Zwangsräumung und Co. ziehen sie weiter, und lassen den Schaden zurück. Da sind oft mehrere Jahre im Spiel.


Jepp

24 Stunden Achtung!! Die Kaputt Wohner Albtraum Mietnomaden!

btF8rK9m-R0

x-force
2013-08-08, 23:24:48
ein professioneller Mietnomade ist selbst mit anwaltlicher Hilfe nicht unter einem Jahr rauszuklagen, daher wäre ein vorzeitiger Umzug reine Verschwendung!
Wer übrigens schlau ist, versucht den Mietnomaden mit der Zahlung von Geld, jawohl dem Typen auch noch Geld zahlen, dazu zu bewegen vorzeitig das weite zu suchen und dabei nicht allzuviel kaputtzumachen. Das hört sich zwar verrückt an, ist aber oft die bessere und auch billigere Lösung. Bedanken darf man sich dafür bei unserem unfähigen Justizsystem :rolleyes:

das stimmt, räumungsklagen gehen nicht unter einem jahr. da bleibt dir nur übrig das klientel extra sorgfältig zu prüfen

MarcWessels
2013-08-09, 03:16:43
Du hast so was noch nicht erlebt, oder? :rolleyes: Doch. Hier, direkt nebenan und das war und ist wohl deren Masche, heimlich alle paar Monate ohne Bescheid zu sagen, weiterzuziehen und verbrannte Erde zu hinterlassen.

Warum darf ein Eigentümer das nicht? Soll er etwa noch für seinen Besitz rechtelos sein?Rechtelos ist er nicht, er darf nur nicht ohne plausiblen Grund verlangen, durch meine Räumlichkeiten zu spazieren.

Manchmal frage ich mich echt, was in Deinem Kopft vorgeht. :rolleyes: Leider wirst Du wohl im Leben nicht zu den Haus- und Wohnungsbesitzern gehören, so daß Du so was vermieten kannst, dann wüstest Du bei dem ersten Mietnomanden oder Messie, wie das ist.Hast Du das ebenfalls beim Ulrich Meyer und seiner "Akte Undercover" gesehen? ;D Wobei, Ulrich Meyer undercover als schmierfinkiger Mietnomade wäre sicher lustig... :freak:

Morale
2013-08-09, 07:32:45
Geile PM Marc!:uup:

Rechtelos ist er nicht, er darf nur nicht ohne plausiblen Grund verlangen, durch meine Räumlichkeiten zu spazieren.
Die ja beim TE gegeben sind!

Und selbst falls nicht, wenn der Vermieter höflich vorher anfragt, ob er nächste Woche abends kurz mal 5 Minuten vorbeikommen kann zum gucken, wäre das für mich auch ok. Für wen hier nicht?

Flyinglosi
2013-08-09, 08:06:22
Das Problem ist nur, dass Vermieter das bei der Kalkulation und Mieterauswahl berücksichtigen. Schlussendlich trägt der Kunde die Konsequenzen dafür, dass andere sich falsch verhalten.
Darauf wollte ich ja hinaus. Vermieter dramatisieren nicht selten, was diese Thematik angeht und nutzen parallel dazu das knappe Angebot aus.

Wenn ich mir rückblickend ansehe, was für Dreistigkeiten sich meine früheren Vermieter bei mir (oder auch bei meiner Freundin) erlaubt haben, hält sich mein Mitleid für die armen "Besitzer" einfach in Grenzen.

Ich kann hier wieder nur für Österreich sprechen, aber das ganze Mietrecht gehört mal komplett überarbeitet und auch vereinfacht. Aktuell haben die schwarzen Schafe auf beiden Seiten einfach zu leichtes Spiel.

Philipus II
2013-08-09, 11:12:40
Ich kann hier wieder nur für Österreich sprechen, aber das ganze Mietrecht gehört mal komplett überarbeitet und auch vereinfacht. Aktuell haben die schwarzen Schafe auf beiden Seiten einfach zu leichtes Spiel.
Jep, und die fairen Mieter und Vermieter zahlen die Zeche.

Poekel
2013-08-09, 12:40:19
Und selbst falls nicht, wenn der Vermieter höflich vorher anfragt, ob er nächste Woche abends kurz mal 5 Minuten vorbeikommen kann zum gucken, wäre das für mich auch ok. Für wen hier nicht?
Für micht nicht. Zumindest, wenn es heißen würde:
Irgendwann nächste Woche. Montag bis Freitag.
Abends. Irgendwann. 18-20 Uhr.
€: Außer natürlich, ich müsste nicht da sein, weil der Vermieter in der Nähe wohnt, und er es dann einfach an einem anderen Abend ausprobiert, wenn zuvor keiner da war.

Ruft der Vermieter an, fragt nach, ob z. B. Dienstag 19 Uhr passt und ich habe Zeit, dann ist das kein Problem. Wenn ich dann keine Zeit habe, würde ich dem Vermieter einen Gegenvorschlag machen.

Nach Murphys Gesetz läufts dann eh so, dass man extra ordentlich putzt und aufräumt und 5 Minuten vor Termin der Anruf vom Vermieter kommt, dass der Termin nicht wahrgenommen werden kann. :D (ist mir in England durchaus mal vorgekommen; da werden sehr viele Häuser durch Maklerfirmen verwaltet, die standardmäßig 1-2 Mal pro Jahr Inspektionen durchführen. Aber (zumindest bei mir) eben mit 2wöchiger Vorankündigung und dem Hinweis, dass man den Termin auch umlegen kann).

Morale
2013-08-09, 13:26:45
So meine ich das ja, dass er mit einem was ausmacht, wenn es dem Mieter halt passt.