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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Allgemeine Betriebserlaubnis und TÜV?!


sChRaNzA
2013-08-07, 19:20:51
Hallo miteinander! :)

Ich hab hier ein kleines Problem und bräuchte da mal eure Hilfe. :freak:

Es handelt sich um einen Satz Felgen+Reifen die mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis gekommen sind.

Nun, grundsätzlich sind die Felgen+Reifen für mein Fahrzeug freigegeben und weiter oben heißt es:

''Für in dieser ABE freigegeben Rad/reifenkombination ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht erforderlich.''

Darunter aber die Auflage ''A01'':

''Der vorschriftsmäßige Zustand der Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten [...] bescheinigen zu lassen.''


Frage ist nun:

Muss ich damit zum TÜV und die eintragen lassen oder reicht die ABE, oder bedeutet das alles etwas ganz Anderes? :confused:


Vielen Dank für eure Hilfe. :)

vad4r
2013-08-07, 19:24:49
''Für in dieser ABE freigegeben Rad/reifenkombination ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht erforderlich.''

Das bedeutet nur, das nichts in den KFZ-Schein eingetragen werden muß.

''Der vorschriftsmäßige Zustand der Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten [...] bescheinigen zu lassen.''

Hört sich nach einer TÜV Eintragung an, ich würde da einfach mal vorbei fahren und die fragen.

FeuerHoden
2013-08-07, 20:12:56
Punkt 1 bezieht sich auf die Kombination Reifen + Felge, Punkt 2 bezieht sich auf die Kombination Reifen + Felge + Fahrzeug. Der Hersteller kann nicht wissen ob deine Bremsscheibe in die Felge oder der Reifen in deinen Radkasten passt.

sChRaNzA
2013-08-07, 20:25:07
Punkt 1 bezieht sich auf die Kombination Reifen + Felge, Punkt 2 bezieht sich auf die Kombination Reifen + Felge + Fahrzeug. Der Hersteller kann nicht wissen ob deine Bremsscheibe in die Felge oder der Reifen in deinen Radkasten passt.

Die passenden Fahrzeuge sind ja in der Betriebserlaubnis aufgeführt, darunter auch unterschiedliche Versionen eines Fahrzeugtyps. Da sollte der Hersteller aber doch genau DAS eben wissen?!

FeuerHoden
2013-08-07, 23:24:53
Die passenden Fahrzeuge sind ja in der Betriebserlaubnis aufgeführt, darunter auch unterschiedliche Versionen eines Fahrzeugtyps. Da sollte der Hersteller aber doch genau DAS eben wissen?!

Der Hersteller kann nicht wissen ob du noch die originalen Teile wie Bremse, Stoßdämpfer und sonstiges verbaut hast bzw. wie diese bei dir in Schuss sind. Die Schwiegereltern meiner Schwester sind jahrelang mit einem tiefergelegten Auto herum gefahren einfach weil die Stoßdämpfer durch waren.

Der letzte Hinweis ist einfach nur ein Allerweltsspruch um etwaige Regressansprüche von vornherein abzuweisen. So wie du Reifen und Felge kaufst passen sie aufs Auto, wenn sie NICHT passen bist du oder dein Auto Schuld, das darf aber nicht der Reifenhersteller entscheiden sondern es ist gesetzlich vorgegeben dass der TÜV das macht.
Das ist so ähnlich wie bei meiner Fitnessmatte, da steht auch drauf dass ich bei Schmerzen jeglicher Art sofort aufhören soll zu trainieren und einen Arzt aufsuchen muss. Warum? Weil mir der Arzt bescheinigen muss ob ich weiter trainieren kann oder nicht, der Hersteller kann und darf dafür nicht haftbar sein.
Das ist alles.

x-force
2013-08-07, 23:31:25
Der Hersteller kann nicht wissen ob du noch die originalen Teile wie Bremse, Stoßdämpfer und sonstiges verbaut hast bzw. wie diese bei dir in Schuss sind. Die Schwiegereltern meiner Schwester sind jahrelang mit einem tiefergelegten Auto herum gefahren einfach weil die Stoßdämpfer durch waren.


das ist doch quatsch, man könnte als auflage einfach original-zustand angeben und fertig wäre das.

wenn die dämpfer durch sind, liegt das auto nicht tiefer. ein dämpfer drückt sich nicht von alleine zusammen, und auch nicht auseinander.
wenn die federn ausgelutscht sind, liegt das auto tiefer! bin selbst mal ne zeitlang ohne funktionierende dämpfer gefahren.

btw: dem tüv sind die defekten dämpfer nichtmal aufgefallen. mit der kiste konnte man besser cruisen als mit jedem ami.

FeuerHoden
2013-08-07, 23:44:00
das ist doch quatsch, man könnte als auflage einfach original-zustand angeben und fertig wäre das.

wenn die dämpfer durch sind, liegt das auto nicht tiefer. ein dämpfer drückt sich nicht von alleine zusammen, und auch nicht auseinander.
wenn die federn ausgelutscht sind, liegt das auto tiefer! bin selbst mal ne zeitlang ohne funktionierende dämpfer gefahren.

btw: dem tüv sind die defekten dämpfer nichtmal aufgefallen. mit der kiste konnte man besser cruisen als mit jedem ami.

Ich meinte die Federung. Natürlich kann man auch angeben dass der Originalzustand erfüllt sein muss aber den kann wiederum auch nur der TÜV bescheinigen, Fahrzeughalter und Dritthersteller dürfen das nicht.

x-force
2013-08-07, 23:48:50
wenn ich mir ein paar originalfelgen hole, oder winterfelgen aus stahl, dann muss da auch nichts eingetragen werden. woher soll jetzt der hersteller der originalfelgen wissen, wie mein fahrzeugzustand ist? des weiteren sind die stahlfelgen vom reifenhändler, das sind gar keine vom hersteller... trotzdem geht das alles ohne probleme.

das ganze hinkt doch und dient im grunde als abm für den tüv.

FeuerHoden
2013-08-07, 23:57:04
wenn ich mir ein paar originalfelgen hole, oder winterfelgen aus stahl, dann muss da auch nichts eingetragen werden. woher soll jetzt der hersteller der originalfelgen wissen, wie mein fahrzeugzustand ist? des weiteren sind die stahlfelgen vom reifenhändler, das sind gar keine vom hersteller... trotzdem geht das alles ohne probleme.

das ganze hinkt doch und dient im grunde als abm für den tüv.

Der TÜV überprüft im weiteren ob die Reifen auch richtig montiert sind. Richtig herum, auf der richtigen, Seite mit den richtigen Schrauben, der richtigen Anzahl an Schrauben, dem richtigen Drehmoment usw.

Btw. woher hast du das mit den Stahlfelgen? Der Threadstarter schreibt nichts davon.

x-force
2013-08-08, 00:04:38
du meintest doch, daß der hersteller nicht wissen kann ob alles serie ist.
ich mein das argument geht in die falsche richtung, weil die gleiche problematik bei stahlfelgen oder alus des herstellerst nicht gegeben ist. da misst man doch mit zweierlei maß.

in der abe der felge steht exakt dein fahrzeug inkl motorisierung drin. wenn da also alles serie ist, gibt es keinen grund das nochmal abnicken zu lassen von irgendwem und insbesondere vom tüv.

FeuerHoden
2013-08-08, 00:08:29
du meintest doch, daß der hersteller nicht wissen kann ob alles serie ist.
ich mein das argument geht in die falsche richtung, weil die gleiche problematik bei stahlfelgen oder alus des herstellerst nicht gegeben ist. da misst man doch mit zweierlei maß.

in der abe der felge steht exakt dein fahrzeug inkl motorisierung drin. wenn da also alles serie ist, gibt es keinen grund das nochmal abnicken zu lassen von irgendwem und insbesondere vom tüv.

Unter anderem meinte ich das. Mein letzter Beitrag kommt aber noch dazu. Ich verstehe aber auch nicht warum du dich so stur stellst. WENN alles Serie ist. Das müssen aber weder Reifenhersteller, Felgenverkäufer oder der Fahrzeughalter wissen. Der TÜV ist nunmal die Instanz welche die Obrigkeit hat.

Betrachte den Hinweis doch so wie den meiner Fitnessmatte. Es ist einfach nur Spruch damit keine Hirnis mit Regressforderungen kommen weil sie mit 3 Rädern nen Haufen Kinder überfahren haben.

x-force
2013-08-08, 00:14:14
ich seh das eher als abzocke.

für die felge ist einzig relevant, ob sie frei drehen kann bei jeder feder und lenkradstellung.
wenn alles serie ist, sollte das kein thema sein. hab ich da auch noch ein fahrwerk drin, macht eine abnahme sinn.

regressforderungen können nicht enstehen, wenn auflagen gegeben sind, die eingehalten werden müssen... siehe packungsbeilange oder anleitung um bei deinem beispiel zu bleiben ;)

edit: immerhin gibts jetzt das e-prüfzeichen, einfach ran, auflagen beachten und gut ist

FeuerHoden
2013-08-08, 00:15:36
regressforderungen können nicht enstehen, wenn auflagen gegeben sind, die eingehalten werden müssen... siehe packungsbeilange oder anleitung um bei deinem beispiel zu bleiben ;)

Auflage: TÜV
Thema: Ende

x-force
2013-08-08, 00:25:44
man kann natürliche sinnvolle argumente ignorieren...

wie gesagt, das ganze ist eine farce, da du hersteller und stahlfelgen ohne den furz aufziehen darfst.

trotz allem muss schranza zum tüv, nächstes mal lieber vorher informieren.

FeuerHoden
2013-08-08, 00:31:02
man kann natürliche sinnvolle argumente ignorieren...

Ich weiß wie gut du das kannst.


wie gesagt, das ganze ist eine farce, da du hersteller und stahlfelgen ohne den furz aufziehen darfst.

Du bist immer noch der einzige der von Stahlfelgen spricht.


trotz allem muss schranza zum tüv, nächstes mal lieber vorher informieren.
Hast letztendlich doch kapiert dass ich die Ganze Zeit Recht hatte und gelernt dich in Zukunft vorher zu informieren.